Der Arbeitsvertrag im Metallbauerhandwerk - Schmied 1

Der Arbeitsvertrag im Metallbauerhandwerk - Schmied 1
Der Arbeitsvertrag im Metallbauerhandwerk - Schmied
Einleitung
Ein Arbeitsvertrag regelt die rechtliche Grundlage eines Beschäftigungsverhältnisses. Im Metallbauerhandwerk betrifft er zum Beispiel Gesellinnen und Gesellen, die in einer Schmiede, einer Kunstschlosserei, einem Metallbaubetrieb oder einer Restaurierungswerkstatt arbeiten. Für Auszubildende gilt dagegen zunächst ein Berufsausbildungsvertrag. Beide Vertragsarten enthalten ähnliche Themen wie Arbeits- oder Ausbildungszeit, Vergütung, Urlaub, Arbeitsort und Beendigung des Vertrags, verfolgen aber unterschiedliche Ziele.
Dieser aiMOOC richtet sich an Auszubildende im Metallbauerhandwerk, besonders an Lernende der Fachrichtung Metallgestaltung. Du lernst, einen Vertrag systematisch zu prüfen, wichtige Klauseln zu verstehen und typische Besonderheiten aus dem Arbeitsalltag einer Schmiede einzuordnen. Dabei geht es nicht nur um Paragrafen, sondern um konkrete Fragen: Wo arbeitest Du? Welche Tätigkeiten schuldest Du? Wie werden Montageeinsätze, Überstunden, Zuschläge, Schutzkleidung und Weiterbildung geregelt? Welche Rechte gelten nach dem Ende der Ausbildung?
Rechtsstand: August 2026. Tarifverträge, betriebliche Regelungen und Gesetze können sich ändern. Der Kurs dient der beruflichen Bildung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Beruflicher Kontext: Metallbauerhandwerk und Schmieden
Die traditionelle Bezeichnung Schmied beschreibt heute meist eine Tätigkeit oder Spezialisierung. Der einschlägige anerkannte Ausbildungsberuf ist in Deutschland Metallbauer/in, unter anderem in der Fachrichtung Metallgestaltung. Die Ausbildung dauert regulär 42 Monate. Zu den beruflichen Kompetenzen gehören das Handhaben von Schmiedefeuern, das Auswählen schmiedbarer Werkstoffe, das manuelle und maschinelle Schmieden, das Herstellen und Instandsetzen von Schmiedewerkzeugen, das Gestalten von Oberflächen sowie das Restaurieren von Bauteilen.[1]
Typische Beschäftigungsfelder sind Beschlag- und Kunstschmieden, Kunstschlossereien, Metallbaubetriebe und spezialisierte Restaurierungswerkstätten. Im Vertrag sollte die Tätigkeit daher fachlich klar beschrieben sein. Eine Formulierung wie „Metallbauer/in Fachrichtung Metallgestaltung mit Tätigkeiten in Fertigung, Schmiede, Montage und Instandsetzung“ ist aussagekräftiger als „alle anfallenden Arbeiten“.
Lernziele
Nach diesem Kurs kannst Du
- Arbeits- und Berufsausbildungsvertrag voneinander unterscheiden.
- wesentliche Vertragsbestandteile erkennen und auf Vollständigkeit prüfen.
- Regelungen zu Arbeitsort, Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigung fachgerecht erklären.
- besondere Risiken von Montage-, Überstunden- und Pauschalklauseln einschätzen.
- Rechte und Pflichten auf Situationen aus einer Schmiede oder Metallbauwerkstatt übertragen.
- geeignete Ansprechstellen wie Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Handwerkskammer oder Gewerkschaft auswählen.
Vertragstypen im Metallbauerhandwerk
Arbeitsvertrag und Berufsausbildungsvertrag unterscheiden
| Merkmal | Arbeitsvertrag | Berufsausbildungsvertrag |
|---|---|---|
| Hauptzweck | Erbringen einer vereinbarten Arbeitsleistung gegen Arbeitsentgelt | Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit nach Ausbildungsordnung und Ausbildungsplan |
| Typische Person | Gesellin, Geselle, Facharbeiter/in, Meister/in oder andere Beschäftigte | Auszubildende im anerkannten Ausbildungsberuf |
| Zentrale Rechtsgrundlagen | Bürgerliches Gesetzbuch, Nachweisgesetz, Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Kündigungsschutzrecht | Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Ausbildungsordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz bei Minderjährigen |
| Probezeit | Nur wenn vereinbart; ihre Dauer muss im Nachweis genannt werden | Gesetzlich vorgeschrieben: mindestens ein Monat und höchstens vier Monate[2] |
| Vergütung | Arbeitsentgelt nach Vertrag, Tarifvertrag und gesetzlichen Mindestbedingungen | Ausbildungsvergütung; sie muss angemessen sein und mindestens jährlich ansteigen[3] |
| Beendigung | Durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristungsablauf oder andere Beendigungsgründe | Grundsätzlich mit Ablauf der Ausbildungsdauer oder bei vorzeitig bestandener Abschlussprüfung mit Bekanntgabe des Ergebnisses[4] |
Der Berufsausbildungsvertrag ist kein gewöhnlicher Arbeitsvertrag. Der Betrieb darf Auszubildende nicht überwiegend als billige Arbeitskräfte einsetzen. Tätigkeiten müssen dem Ausbildungszweck dienen. Ausbildende müssen die berufliche Handlungsfähigkeit planmäßig vermitteln, Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellen und zum Besuch der Berufsschule sowie zu Prüfungen freistellen.[5]
Übergang von der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis
Nach bestandener Gesellenprüfung endet das Berufsausbildungsverhältnis häufig vor dem ursprünglich eingetragenen Enddatum. Soll die Beschäftigung fortgesetzt werden, sollten Entgelt, Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaub, Einsatzort und Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses rechtzeitig geklärt werden.
Wirst Du unmittelbar nach dem Ende der Ausbildung weiterbeschäftigt, ohne dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt nach § 24 BBiG grundsätzlich ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.[6] Trotzdem ist ein klarer Arbeitsvertrag sinnvoll, weil er spätere Beweisprobleme vermeidet.
Zustandekommen und Form des Arbeitsvertrags
Angebot, Annahme und Nachweis
Ein Arbeitsvertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Ein Betrieb bietet eine Beschäftigung zu bestimmten Bedingungen an, und die andere Vertragspartei nimmt dieses Angebot an. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auch mündlich zustande kommen. Für die Praxis ist ein dokumentierter Vertrag jedoch deutlich sicherer.
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Arbeitsbedingungen festzuhalten. Seit dem 1. Januar 2025 kann der Nachweis in vielen Fällen in Textform elektronisch übermittelt werden, wenn das Dokument zugänglich, speicherbar und ausdruckbar ist und ein Empfangsnachweis angefordert wird. Beschäftigte können eine schriftliche Niederschrift verlangen. Für bestimmte Wirtschaftsbereiche, unter anderem das Baugewerbe, gelten strengere Formvorgaben. Ob ein Metallbaubetrieb darunter fällt, hängt vom konkreten betrieblichen Tätigkeitsbereich ab.[7]

Fälle mit besonderer Form
Befristung: Die Befristungsabrede muss grundsätzlich vor Beginn der Beschäftigung schriftlich vereinbart werden. Fehlt die wirksame Befristung, kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen.[8]
Kündigung und Aufhebungsvertrag: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, Messenger-Nachricht oder eingescannte Unterschrift reichen dafür nicht aus.[9]
Berufsausbildungsvertrag: Der wesentliche Vertragsinhalt muss spätestens vor Beginn der Ausbildung in Textform abgefasst werden. Bei elektronischer Übermittlung müssen Speichern und Ausdrucken möglich sein; der Empfang ist nachzuweisen.[10]
Wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrags
Vertragsparteien, Beginn und Dauer
Der Vertrag muss die Namen und Anschriften beider Vertragsparteien enthalten. Außerdem werden der Arbeitsbeginn und bei einer Befristung das Enddatum oder der Befristungszweck festgehalten. Prüfe, ob das Datum mit Deiner tatsächlichen Arbeitsaufnahme übereinstimmt.
Eine Probezeit gilt nicht automatisch. Sie muss vereinbart werden. Im Arbeitsvertrag ist außerdem zu unterscheiden zwischen einer Probezeitklausel, einer verkürzten Kündigungsfrist und der sechsmonatigen Wartezeit des allgemeinen Kündigungsschutzes. Diese Begriffe sind nicht identisch.
Arbeitsort und Montageeinsätze
Im Metallbauerhandwerk kann die Arbeit in der Werkstatt, auf Baustellen, bei Kundinnen und Kunden oder in Restaurierungsobjekten stattfinden. Der Vertrag sollte erkennen lassen, ob Du
- überwiegend an einer festen Betriebsstätte arbeitest,
- regelmäßig auf Montage eingesetzt wirst,
- in einem bestimmten räumlichen Gebiet eingesetzt werden kannst,
- gelegentlich auswärts übernachtest oder
- zu wechselnden Einsatzorten fahren musst.
Je weiter eine Versetzungsklausel gefasst ist, desto genauer solltest Du nachfragen. Reisekosten, Auslöse, Fahrtzeiten, Unterkunft, Wege vom Betrieb zur Baustelle und die Nutzung eines Firmenfahrzeugs können durch Vertrag, Tarifvertrag oder betriebliche Regelung unterschiedlich behandelt werden.

Tätigkeitsbeschreibung und Weisungsrecht
Eine fachgerechte Tätigkeitsbeschreibung kann zum Beispiel folgende Arbeiten umfassen: Schmieden, Treiben, Biegen, Richten, Schweißen, Fügen, Montieren, Instandsetzen, Restaurieren, Oberflächenbehandeln, Prüfen und Dokumentieren. Der Arbeitgeber darf innerhalb des vereinbarten Rahmens Weisungen zu Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit erteilen. Das Weisungsrecht erlaubt aber nicht, den Vertrag beliebig umzudeuten.
Bei einer Stellenbezeichnung wie „Metallbauer/in Fachrichtung Metallgestaltung“ sollte die tatsächliche Arbeit diesem Qualifikationsniveau entsprechen. Dauerhafte fachfremde Hilfstätigkeiten können ein Hinweis darauf sein, dass die Tätigkeitsbeschreibung zu unbestimmt oder die betriebliche Praxis problematisch ist.
Arbeitsentgelt und Zuschläge
Der Vertrag sollte die Höhe des Bruttoentgelts, den Abrechnungszeitraum, die Fälligkeit und die Zahlungsweise nennen. Zusätzlich müssen vereinbarte Entgeltbestandteile erkennbar sein, zum Beispiel
- Grundlohn oder Monatsentgelt,
- Leistungs- oder Erschwerniszulagen,
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit,
- Montagezulagen oder Auslöse,
- Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld,
- vermögenswirksame Leistungen und
- Vergütung oder Freizeitausgleich für Mehrarbeit.
Im Metallbauerhandwerk gibt es regionale Tarifverträge. Ob ein Tarifvertrag gilt, hängt insbesondere von der Tarifbindung der Vertragsparteien, einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel oder einer Allgemeinverbindlicherklärung ab. Deshalb solltest Du nicht nur nach „Tariflohn“ fragen, sondern nach dem genauen Tarifvertrag, der Entgeltgruppe und der Stufe.
Arbeitszeit, Pausen und Überstunden
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit gehört in den Vertrag. Bei Schichtarbeit sollten Schichtsystem, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Änderungen nachvollziehbar sein. Bei Erwachsenen beträgt die gesetzliche werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich höchstens acht Stunden. Sie kann unter gesetzlichen Ausgleichsbedingungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.[11]
Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Nach Arbeitsende gilt grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden.[12][13]
Überstunden sollten nur nach einer klaren Regelung geleistet werden. Prüfe insbesondere:
- Wer darf Überstunden anordnen?
- Wie werden sie dokumentiert?
- Werden sie bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen?
- Welche Zuschläge gelten?
- Enthält eine Pauschalklausel eine nachvollziehbare Höchstzahl?
Eine Formulierung wie „Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten“ ist für Beschäftigte besonders prüfungsbedürftig, weil der Umfang nicht erkennbar ist. Für Auszubildende gilt zusätzlich: Beschäftigung über die vereinbarte tägliche Ausbildungszeit hinaus ist besonders zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen.
Urlaub
Der Vertrag muss die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs nennen. Der gesetzliche Mindesturlaub für Erwachsene beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche. Das entspricht bei einer regelmäßigen Fünftagewoche 20 Arbeitstagen.[14] Tarifverträge und Arbeitsverträge können mehr Urlaub vorsehen.
Für Jugendliche gelten höhere Mindestwerte. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres: mindestens 30 Werktage bei noch nicht 16-Jährigen, 27 Werktage bei noch nicht 17-Jährigen und 25 Werktage bei noch nicht 18-Jährigen.[15]
Achte darauf, ob der Vertrag zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und zusätzlichem vertraglichem Urlaub unterscheidet. Für Verfall, Übertragung und Krankheit können unterschiedliche Regelungen vorgesehen sein, soweit das Gesetz dies erlaubt.
Krankheit und Arbeitsverhinderung
Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer müssen dem Betrieb unverzüglich mitgeteilt werden.[16] Für Beschäftigte besteht bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen.[17]
Für Auszubildende enthält § 19 BBiG besondere Regeln zur Fortzahlung der Ausbildungsvergütung. Betriebsinterne Meldewege dürfen den gesetzlichen Anspruch nicht beseitigen, sollten aber eingehalten werden: Wer ist zu informieren? Bis wann? Über Telefon, App oder E-Mail? Welche Stelle ruft die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab?
Kündigung, Fristen und Ausschlussfristen
Der Vertrag sollte das Verfahren bei einer Kündigung und die maßgeblichen Fristen nennen oder auf die gesetzlichen, tariflichen oder betrieblichen Regelungen verweisen. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Wer die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüfen lassen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.[18] Diese Frist ist sehr kurz.
Ausschlussfristen sind von Kündigungsfristen zu unterscheiden. Sie können festlegen, dass Ansprüche wie Zuschläge oder Überstundenvergütung innerhalb einer bestimmten Zeit schriftlich oder in Textform geltend gemacht werden müssen. Lies solche Klauseln besonders aufmerksam.
Besondere Vertragsfragen in Schmiede und Metallbauwerkstatt
Arbeitsschutz und persönliche Schutzausrüstung
In Schmiede und Metallbau bestehen Gefährdungen durch Hitze, Funkenflug, Lärm, scharfe Kanten, schwere Lasten, Maschinen, Schweißrauche und elektrische Betriebsmittel. Der Arbeitgeber muss Arbeitsplätze beurteilen, Schutzmaßnahmen organisieren und erforderliche persönliche Schutzausrüstung bereitstellen. Beschäftigte müssen Unterweisungen beachten und die bereitgestellte Ausrüstung bestimmungsgemäß verwenden.
Zur persönlichen Schutzausrüstung können je nach Gefährdungsbeurteilung gehören:
- Schutzbrille oder Schweißschutz,
- Gehörschutz,
- Schutzhandschuhe,
- Sicherheitsschuhe,
- Schutzkleidung gegen Funkenflug und Hitze,
- Atemschutz bei bestimmten Tätigkeiten und
- Kopfschutz auf Baustellen.
Normale Arbeitskleidung und gesetzlich erforderliche Schutzausrüstung sind nicht dasselbe. Eine Vertragsklausel darf zwingende Arbeitsschutzpflichten des Betriebs nicht auf Beschäftigte abwälzen.

Werkzeuge, Maschinen und Sorgfaltspflichten
Der Betrieb stellt die für die Arbeit notwendigen und sicheren Arbeitsmittel bereit. Beschäftigte müssen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Messmittel sorgfältig behandeln. Bei Schmiedehämmern, Pressen, Schweißanlagen, Winkelschleifern oder Hebezeugen dürfen nur unterwiesene Personen tätig werden.
Ein Arbeitsvertrag kann Regeln zur privaten Nutzung betrieblicher Geräte, zur Werkzeugausgabe oder zur Dokumentation von Schäden enthalten. Eine pauschale Haftung für jeden Schaden ist jedoch nicht automatisch wirksam. Im Arbeitsverhältnis gelten abgestufte Haftungsgrundsätze, die insbesondere vom Verschuldensgrad abhängen.
Betriebsgeheimnisse, Entwürfe und Kundendaten
Metallgestalter/innen arbeiten häufig nach eigenen oder fremden Entwürfen, historischen Vorlagen und individuellen Kundenaufträgen. Vertraulichkeitsklauseln können deshalb berechtigt sein. Sie sollten aber klar benennen, welche Informationen geschützt sind. Allgemeines berufliches Erfahrungswissen und öffentlich bekannte Techniken werden nicht allein durch eine pauschale Klausel zum Betriebsgeheimnis.
Bei Fotografien von Werkstücken, Bauplänen oder Restaurierungsobjekten sind Datenschutz, Urheberrecht, Eigentumsrechte und Kundenvereinbarungen zu beachten. Veröffentliche Bilder aus dem Betrieb nicht ohne Freigabe.
Tarifvertrag, Betriebsrat und Handwerkskammer
Tarifverträge können Entgeltgruppen, Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub, Jahressonderzahlungen, Kündigungsfristen und Ausschlussfristen regeln. Ein Betriebsrat überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Für Auszubildende kann zusätzlich eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zuständig sein.
Die Handwerkskammer ist für viele Fragen zum Berufsausbildungsverhältnis eine wichtige Stelle. Sie führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, berät Betriebe und Auszubildende und wirkt im Prüfungswesen mit. Bei Konflikten können außerdem Gewerkschaft, Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Berufsberatung oder eine arbeitsrechtliche Beratungsstelle helfen.
Prüfschema vor der Unterschrift
Ein Vertrag sollte nicht unter Zeitdruck unterschrieben werden. Nutze ein systematisches Prüfschema.
| Prüffeld | Leitfrage | Beispiel aus dem Metallbauerhandwerk |
|---|---|---|
| Vertragstyp | Handelt es sich um Ausbildung, unbefristete Beschäftigung oder Befristung? | Nach der Gesellenprüfung wird ein neuer Arbeitsvertrag benötigt. |
| Tätigkeit | Ist die fachliche Aufgabe konkret genug beschrieben? | Schmieden, Metallgestaltung, Montage, Restaurierung und Instandsetzung |
| Arbeitsort | Gibt es Werkstatt-, Baustellen- oder Montageeinsätze? | Einsatz in der Betriebsstätte und auf Baustellen im regionalen Bereich |
| Entgelt | Sind Grundentgelt, Zuschläge und Fälligkeit eindeutig? | Monatsentgelt plus tarifliche Montage- oder Schichtzuschläge |
| Arbeitszeit | Sind Wochenstunden, Schichtsystem und Überstunden geregelt? | 38 oder 40 Wochenstunden nach Vertrag oder Tarifvertrag |
| Urlaub | Ist die Zahl der Urlaubstage auf die Arbeitstagewoche bezogen? | 30 Arbeitstage bei einer Fünftagewoche |
| Arbeitsschutz | Wer stellt vorgeschriebene Schutzkleidung und PSA? | Schweißhelm, Sicherheitsschuhe und Gehörschutz durch den Betrieb |
| Tarifbindung | Welcher Tarifvertrag gilt genau? | Regionaler Tarifvertrag für das Metallbauerhandwerk |
| Kündigung | Welche Fristen und Formvorgaben gelten? | Schriftform und gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist |
| Ausschlussfristen | Bis wann müssen Ansprüche geltend gemacht werden? | Dokumentierte Überstunden rechtzeitig schriftlich einfordern |
Warnsignale
Folgende Punkte solltest Du vor der Unterschrift klären:
- unleserliche oder fehlende Anlagen,
- mündliche Zusagen, die nicht im Vertrag stehen,
- unbestimmte Tätigkeits- und Versetzungsklauseln,
- pauschal abgegoltene Überstunden ohne erkennbare Grenze,
- widersprüchliche Angaben zu Lohn, Urlaub oder Arbeitszeit,
- unklare Regelungen zu Montagekosten und Auslöse,
- Vertragsstrafen oder weitreichende Rückzahlungsklauseln,
- fehlender Hinweis auf einen tatsächlich geltenden Tarifvertrag,
- Druck, den Vertrag sofort zu unterschreiben.

Fallbeispiel
Die 19-jährige Mara beendet ihre Ausbildung zur Metallbauerin in der Fachrichtung Metallgestaltung. Ihr Betrieb bietet ihr eine Weiterbeschäftigung an. Im Vertragsentwurf steht:
„Mara wird als Metallbauerin eingestellt. Der Arbeitgeber kann ihr jederzeit andere Arbeiten und einen anderen Arbeitsort zuweisen. Mit dem Monatsgehalt sind alle Überstunden abgegolten. Montagekosten werden nach betrieblicher Übung ersetzt.“
Mara sollte vor der Unterschrift mindestens klären:
- Welche Tätigkeiten entsprechen ihrer Qualifikation und Entgeltgruppe?
- In welchem geografischen Gebiet kann sie eingesetzt werden?
- Wie viele Überstunden können anfallen und wie werden sie erfasst?
- Welche Kosten gelten als Montagekosten?
- Gibt es eine schriftliche Reisekostenregelung?
- Gilt ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung?
- Wie hoch sind Urlaub, Zuschläge und Kündigungsfristen?
Das Fallbeispiel zeigt: Eine Klausel kann sprachlich kurz sein, aber große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag haben. Vertragsprüfung bedeutet deshalb, Begriffe mit konkreten betrieblichen Situationen zu verbinden.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Welcher Vertrag steht während einer anerkannten dualen Ausbildung im Mittelpunkt? (Berufsausbildungsvertrag) (!Werkvertrag) (!Mietvertrag) (!Kaufvertrag)
Wie lange dauert die Ausbildung zum Metallbauer in der Fachrichtung Metallgestaltung regulär? (42 Monate) (!24 Monate) (!30 Monate) (!60 Monate)
Welche Probezeit gilt für einen Berufsausbildungsvertrag nach dem BBiG? (Mindestens ein und höchstens vier Monate) (!Genau sechs Monate) (!Mindestens sechs und höchstens zwölf Monate) (!Es gibt keine Probezeit)
Welche Form ist für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich? (Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift) (!Mündliche Mitteilung) (!Einfache Messenger-Nachricht) (!Telefonische Bestätigung)
Welche Angabe gehört zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen? (Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts) (!Lieblingswerkzeug der beschäftigten Person) (!Privates Freizeitprogramm) (!Name aller Kundinnen und Kunden)
Wie hoch ist die gesetzliche werktägliche Arbeitszeit für Erwachsene grundsätzlich? (Acht Stunden) (!Vier Stunden) (!Zwölf Stunden) (!Sechzehn Stunden)
Welcher gesetzliche Mindesturlaub entspricht bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstagen? (24 Werktage) (!10 Werktage) (!15 Werktage) (!40 Werktage)
Wer stellt erforderliche persönliche Schutzausrüstung im Betrieb bereit? (Der Arbeitgeber) (!Die Berufsschule) (!Die Kundschaft) (!Ausschließlich die beschäftigte Person)
Was geschieht grundsätzlich, wenn ein Auszubildender nach Ausbildungsende ohne ausdrückliche Vereinbarung weiterbeschäftigt wird? (Es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis) (!Die Ausbildung beginnt erneut) (!Es entsteht automatisch ein Werkvertrag) (!Die Beschäftigung bleibt immer unverbindlich)
Innerhalb welcher Frist muss eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich erhoben werden? (Drei Wochen nach Zugang der Kündigung) (!Drei Tage nach Vertragsbeginn) (!Sechs Monate nach Arbeitsende) (!Zwei Jahre nach Zugang der Kündigung)
Memory
| Nachweisgesetz | Dokumentation wesentlicher Arbeitsbedingungen |
| Berufsausbildungsvertrag | Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit |
| Probezeit | Erprobungsphase zu Vertragsbeginn |
| Arbeitsentgelt | Gegenleistung für die Arbeitsleistung |
| Montageklausel | Regelung wechselnder Einsatzorte |
| Ausschlussfrist | Frist zur Geltendmachung eines Anspruchs |
| Persönliche Schutzausrüstung | Schutz vor betrieblichen Gefährdungen |
| Tarifvertrag | Kollektive Regelung von Arbeitsbedingungen |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Thema |
|---|---|
| Berufsausbildungsvertrag | Vertrag während der anerkannten Ausbildung |
| Arbeitsvertrag | Vertrag über Arbeitsleistung gegen Entgelt |
| Arbeitsort | Werkstatt, Baustelle oder Montageeinsatz |
| Vergütung | Grundentgelt, Zuschläge und Fälligkeit |
| Arbeitszeit | Wochenstunden, Pausen und Überstunden |
| Kündigung | Schriftform, Frist und Beendigungsverfahren |
Kreuzworträtsel
| Nachweisgesetz | Welches Gesetz verlangt die Dokumentation wesentlicher Arbeitsbedingungen? |
| Probezeit | Wie heißt die Erprobungsphase am Beginn eines Vertrags? |
| Arbeitszeit | Welcher Begriff umfasst Dauer und Lage der Beschäftigung? |
| Tarifvertrag | Welche Vereinbarung kann Entgeltgruppen und Zuschläge regeln? |
| Schriftform | Welche Form benötigt eine wirksame Kündigung? |
| Berichtsheft | Wie heißt der gebräuchliche Ausbildungsnachweis? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Vertragsbegriffe: Erstelle ein Glossar mit zehn Begriffen aus einem Arbeitsvertrag und erkläre jeden Begriff in einem Satz.
- Arbeitsplatzbeschreibung: Beschreibe einen typischen Arbeitstag in einer Schmiede und markiere, welche Tätigkeiten im Vertrag genannt sein sollten.
- Medienanalyse: Sieh Dir eines der eingebetteten Videos an und notiere fünf Aufgaben einer Metallbauerin oder eines Metallbauers.
- Checkliste: Gestalte eine einseitige Checkliste für die Prüfung von Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitsort.
Standard
- Vertragsvergleich: Vergleiche einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Arbeitsvertrag und stelle mindestens sechs Unterschiede in einer Tabelle dar.
- Montageeinsatz: Entwickle ein realistisches Fallbeispiel zu einer mehrtägigen Montage und formuliere zehn Fragen, die vor dem Einsatz geklärt werden müssen.
- Interview: Befrage eine Gesellin, einen Gesellen oder eine ausbildende Person zu Überstunden, Schutzkleidung und Tarifbindung. Dokumentiere die Antworten anonymisiert.
- Erklärvideo: Produziere ein zweiminütiges Video, in dem Du Textform, Schriftform und elektronische Übermittlung voneinander unterscheidest.
Schwer
- Vertragsanalyse: Untersuche einen anonymisierten Mustervertrag und begründe, welche Klauseln eindeutig, unklar oder besonders prüfungsbedürftig sind.
- Tarifrecherche: Recherchiere den für Deine Region möglicherweise einschlägigen Tarifvertrag und vergleiche seine Arbeitszeit-, Urlaubs- und Entgeltregelungen mit einem Mustervertrag.
- Konfliktlösung: Entwickle einen Handlungsplan für eine Auszubildende, die regelmäßig ausbildungsfremde Arbeiten und unbezahlte Überstunden leisten soll.
- Projekt Arbeitsrecht: Konzipiere eine schulische Beratungsstation, an der Lernende typische Vertragsklauseln anhand von Fallkarten erklären und passende Ansprechstellen auswählen.


Lernkontrolle
- Fallanalyse Arbeitsort: Beurteile eine Klausel, nach der eine Metallbauerin bundesweit an jedem Standort eingesetzt werden kann. Berücksichtige betriebliche Interessen und persönliche Planbarkeit.
- Transfer Überstunden: Entwickle eine rechtssichere und verständliche Alternative zu einer Klausel, nach der alle Überstunden mit dem Monatsentgelt abgegolten sind.
- Vergleich Schutzpflichten: Erkläre anhand eines Schweißarbeitsplatzes, welche Pflichten der Betrieb und welche Pflichten die beschäftigte Person erfüllen müssen.
- Übergang nach der Ausbildung: Analysiere, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen entstehen können, wenn ein Betrieb einen ehemaligen Auszubildenden nach der Prüfung ohne neuen Vertrag weiterarbeiten lässt.
- Tarifbindung: Zeige an drei unterschiedlichen Betriebssituationen, wann ein Tarifvertrag unmittelbar, durch Bezugnahmeklausel oder gar nicht gelten kann.
- Beratungssituation: Entwirf ein Gespräch zwischen einer jungen Gesellin und dem Betriebsrat, in dem unklare Montagekosten, fehlende Zuschläge und eine Ausschlussfrist geklärt werden.
Lernnachweis
Für einen erfolgreichen Lernnachweis solltest Du zeigen, dass Du
- Arbeitsvertrag und Berufsausbildungsvertrag sicher unterscheiden kannst.
- einen Vertrag mit einem strukturierten Prüfschema untersuchst.
- Fachbegriffe wie Textform, Schriftform, Befristung, Probezeit, Ausschlussfrist und Tarifbindung korrekt verwendest.
- Regelungen auf typische Situationen in Schmiede, Werkstatt und Montage überträgst.
- unklare Klauseln begründet erkennst und sachgerechte Rückfragen formulierst.
- geeignete Beratungs- und Interessenvertretungsstellen benennst.
- Quellen und Rechtsgrundlagen nachvollziehbar dokumentierst.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Bundesinstitut für Berufsbildung: Metallbauer/in, Fachrichtung Metallgestaltung
- Nachweisgesetz
- Berufsbildungsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
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