Bohrmaschinen – Gefährdungen im Arbeitsauftrag beurteilen
Einleitung
Ein Bohrer dreht sich, ein Werkstück liegt scheinbar ruhig auf dem Bohrtisch: Gerade diese alltägliche Situation kann gefährlich werden. Wenn ein dünnes Blech nur mit der Hand festgehalten wird, kann es beim Erfassen durch den Bohrer schlagartig mitgerissen werden. Gleichzeitig können rotierende Spindeln, Bohrfutter und Werkzeuge Haare, Kleidung, Schmuck oder Handschuhe einziehen. Du lernst, solche Gefährdungen aus einem Arbeitsauftrag heraus zu beurteilen, offene Fragen zu erkennen und eine sichere Entscheidung zu begründen – nicht, eine gefährliche Maschine eigenständig zu bedienen.
Lernziele: Du unterscheidest Mitreißen, Einziehen, Schneiden und Wegschleudern; erläuterst den Zusammenhang von Drehbewegung, Werkstückform und Spannung; ordnest Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip; formulierst eine fachgerechte Rückfrage nach einer geeigneten Spannvorrichtung; dokumentierst Stopppunkte und Zuständigkeiten.
Geltungsbereich: Beispiele betreffen die berufliche Metalltechnik in Deutschland. Der Kurs ist für angehende Anlagenmechanikerinnen und Anlagenmechaniker, Behälter- und Apparatebauer, Chirurgiemechaniker, Fachkräfte für Metalltechnik, Feinwerkmechaniker, Fertigungsmechaniker, Industriemechaniker, Klempner, Konstruktionsmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer, Metallbauer, Werkzeugmechaniker und Zerspanungsmechaniker geeignet. Bezeichnungen der Ausbildungsberufe umfassen alle Geschlechter.
Sicherheitsgrenze: Dieser theoretische aiMOOC ersetzt weder die betriebliche Gefährdungsbeurteilung noch eine Betriebsanweisung, eine praktische Unterweisung, die Aufsicht oder die persönliche Freigabe zur Bedienung. Alle Fälle, Maße, Bewertungen und Schemata sind ausdrücklich synthetische Lehrmodelle. Praktische Versuche, die eine Einzugs-, Mitreiß- oder Schleudergefahr auslösen könnten, sind kein Bestandteil dieses Kurses. Bei fehlender Sicherung, unklarer Zuständigkeit oder fehlender Freigabe: nicht beginnen; anhalten, sichern lassen und nachfragen.
Arbeitsauftrag, Bohrmaschine und Gefahrenbereich
Arbeitsauftrag vor Maschinenbedienung verstehen
Ein Arbeitsauftrag enthält Zweck, Werkstückwerkstoff und -form, Zeichnung, Bearbeitung, Qualität und Termin. Aus sicherheitstechnischer Sicht fehlen oft zunächst wichtige Angaben: Welche Maschine ist vorgesehen? Wie soll das Werkstück gegen Mitdrehen und Verschieben gesichert werden? Wer hat Spannmittel, Schutzeinrichtungen und Aufsicht geprüft? Ist die Bedienperson für genau diese Arbeit unterwiesen und freigegeben? Eine unvollständige Antwort ist kein Auftrag zur Improvisation.
Bohrmaschinen dienen der Bearbeitung von Bohrungen, teils auch zum Senken oder Reiben. Bei Handbohrmaschinen wird die Maschine geführt; bei einer stationären Ständerbohrmaschine wird das Werkzeug in der Spindel geführt. Tisch-, Säulen-, Ständer- und Radialbauarten unterscheiden sich in Aufstellung und Führung. Die Bezeichnungen Säulen- und Ständerbohrmaschine werden in Herstellerkatalogen teilweise zusammen verwendet; die konkrete Maschinenkonstruktion und ihre Dokumentation sind entscheidend.

Bild 1: Stationäre Bohrmaschine als Anschauungsbeispiel. Beschrifte in einer Zeichnung Bohrkopf, Spindel, Werkzeugaufnahme, Bohrtisch und mögliche Spannstelle. Foto: Pavel Ševela / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0; Bild ist keine Sicherheitsfreigabe.
Dokumentiertes Herstellerbeispiel: Der öffentlich zugängliche KNUTH-Katalog für Bohrmaschinen zeigt unter anderem Tisch-, Säulen- und Radialbohrmaschinen. In der Kategorie Säulenbohrmaschinen werden Maschinenschraubstöcke und Spannpratzen als Zubehörarten genannt. Dies ist eine Herstellerbeschreibung, keine unabhängige Sicherheitsempfehlung. Sie erlaubt weder Aussagen über Marktführerschaft noch über die Eignung eines konkreten Spannmittels für unseren Modellfall.
Beschriftete Detailanalyse und Fachbegriffe
Bild 2: Bohrfutter im Detail. Fotografie: Tomasz Sienicki / Wikimedia Commons, CC BY 3.0.

Bild 3: Spiralbohrer als Werkzeugbeispiel. Fotografie: andersen_mrjh / Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0.
Eigenes beschriftetes Lehrschema A–F (keine Maschinenzeichnung und kein Ersatz für die Herstellerdokumentation):
| Kennzeichen | Bauteil oder Bereich | Bedeutung für die Sicherheitsbeurteilung |
|---|---|---|
| A | Bohrkopf und Antrieb | Erzeugen beziehungsweise übertragen die Drehbewegung |
| B | Spindel | Rotierendes Teil mit möglicher Einzugsstelle |
| C | Bohrfutter | Werkzeugaufnahme; rotierende Konturen sind kein Greifbereich |
| D | Bohrer | Schneidkanten und Berührungsstelle zum Werkstück |
| E | Werkstück und Bohrtisch | Müssen passend zur Bearbeitung abgestützt und sicher gehalten werden |
| F | Vorgesehene Spann- und Schutzeinrichtungen | Sind nach betrieblicher Beurteilung und Herstellerangaben zu wählen und zu prüfen |
Begriffspaare: Werkzeugspannung hält den Bohrer in seiner Aufnahme; Werkstückspannung hält das Bauteil. Ein fest sitzender Bohrer sichert nicht automatisch das Blech. Mitdrehen bedeutet, dass das Werkstück infolge des Bohrmoments eine Drehbewegung aufnimmt. Einziehen bezeichnet das Erfasstwerden von Kleidung, Haaren, Schmuck oder Körperteilen durch rotierende Maschinenteile. Nachlauf ist eine Drehbewegung nach dem Ausschalten. Ein Not-Halt ist keine Spannvorrichtung und kein Ersatz für eine Schutzeinrichtung.
Verknüpfte Grundlagen: Bohrergeometrien unterscheiden und Drehzahl und Vorschub berechnen. Diese Grundlagen helfen beim Verständnis, berechtigen aber nicht zur selbstständigen Wahl von Maschineneinstellungen.
Gefährdungsmechanismen beim Bohren beurteilen
Warum ein dünnes, handgehaltenes Blech mitgerissen werden kann
Beim Bohren wird ein Drehmoment auf das Werkzeug übertragen. Beim Kontakt oder plötzlichen Verkanten kann dieses Moment auf das Werkstück wirken. Ist ein dünnes Blech nicht geeignet fixiert, kann es mitdrehen, schwenken, gegen die Hand schlagen oder weggeschleudert werden. Scharfe Blechkanten verstärken mögliche Schnittverletzungen. Handkraft ist keine verlässlich definierte technische Werkstücksicherung. Auch eine große Oberfläche oder geringes Gewicht machen das Halten nicht sicher. Entscheidend ist die konkrete Kombination aus Werkstück, Maschine, Werkzeug, Auflage und geeignetem Spannkonzept.
Ursache-Wirkungs-Diagramm als eigenes Lehrmodell:
| Ausgangslage | Möglicher Ablauf | Gefährdung | Stopppunkt |
|---|---|---|---|
| Dünnes Blech liegt nur auf und wird mit einer Hand gehalten | Werkzeug greift oder hakt ein und überträgt Drehmoment | Blech dreht oder schlägt aus; Schnitt- und Quetschgefahr | Ohne geklärte geeignete Werkstückspannung kein Arbeitsbeginn |
| Langes Haar oder lose Ärmel in Spindelnähe | Rotierender Bereich erfasst lose Teile | Einziehen bis zu schweren Verletzungen | Abstand, Kleidung und wirksame Sicherungen vor Freigabe prüfen lassen |
| Handschuh an rotierendem Bohrer oder Bohrfutter | Material kann erfasst und mitgenommen werden | Einzug von Hand und Arm | Keine Handschuhe im Einzugsbereich rotierender Teile |
| Späne werden bei Nachlauf berührt | Hand oder Hilfsmittel erreicht die Gefahrenzone | Schnitt- und Einzugsgefahr | Stillstand abwarten; vorgeschriebene Hilfsmittel benutzen lassen |
Die DGUV warnt ausdrücklich davor, Werkstücke ungesichert mitdrehen zu lassen: DGUV Information 202-068 „Sicheres Bohren“. Die DGUV-Seite „Bildungsbereich Metall“ nennt zusätzlich unter anderem Schnitt-, Quetsch-, Lärm-, Gefahrstoff- und elektrische Gefährdungen.

Bild 4: Kritische Bildanalyse, ausdrücklich kein Vorbild: Die Commons-Bildbeschreibung nennt ein während des Bohrens von Hand gehaltenes Metallblech. Welche fehlenden Informationen zur Werkstückspannung machen die Situation nicht freigabefähig? Foto: Shixart1985 / Nenad Stojković, Wikimedia Commons, CC BY 2.0. Eine konkrete Unfallursache oder die tatsächliche Maschinensicherheit lässt sich aus dem Einzelbild nicht beweisen.
Einzugsgefahr an Spindel und Bohrfutter
Die Spindel dreht sich auch dann, wenn ihre Bewegung bei hoher Drehzahl optisch kaum erkennbar ist. Lange Haare, Ärmel, Ketten, Ringe und Handschuhe können sich an rotierenden Teilen verfangen. Die Reaktionszeit einer Person schützt nicht zuverlässig vor dem schnellen Einziehen. Deswegen sind vorgesehene Schutz- und Abstandsmaßnahmen erforderlich. Eine Schutzbrille schützt vor Augenverletzungen durch Partikel, nicht vor dem Erfassen der Hand durch eine Spindel.
Auch nach dem Ausschalten kann das Werkzeug nachlaufen. Rotierende Teile dürfen niemals von Hand abgebremst werden. Späne dürfen nicht mit der Hand aus der Gefahrenzone entfernt werden; vorgesehenes Reinigungsverfahren und sicherer Stillstand sind zu beachten. Beschädigte Schutzeinrichtungen und ungewöhnliche Geräusche sind Meldesignale, keine Aufforderung zum Improvisieren.
Fachvideo 1: BGHM „Ständerbohrmaschine“ aus der Reihe „Bin mir sicher!“. Die BGHM erläutert die rasche Einzugsgefahr. Fachvideo 2: BGHM „Ständerbohrmaschine – Unfälle vermeiden“, 2025, etwa 2:46 Minuten. Beide Links führen zu überprüften Videoseiten; es erfolgt keine Kopie oder Fremdeinbettung ohne entsprechende Nutzungsrechte. Nutze den Film zur Beobachtungsaufgabe: Welche Stoppsignale und organisatorischen Zuständigkeiten sind erkennbar? Filmbeispiele ersetzen keine Einweisung an Deiner Maschine.
Weitere Gefährdungen und typische Denkfehler
| Gefährdung | Typischer Fehlschluss | Fachliche Einordnung |
|---|---|---|
| Wegfliegende Späne | Eine Brille reicht für sämtliche Risiken | Augen- und Werkstückschutz lösen unterschiedliche Probleme |
| Schnittkanten am Blech | Dicke Handschuhe schützen immer besser | Handschuhe können bei ruhendem Blech für Handhabung relevant sein, sind aber an rotierenden Teilen wegen Einzugsgefahr unzulässig |
| Unsichere Spannung | Ein Erwachsener kann das Werkstück sicher von Hand halten | Auch Erfahrung ersetzt keine geeignete technische Sicherung |
| Nachlauf | Ausschalten bedeutet sofortigen Stillstand | Sichtbar oder nach Betriebsanweisung festzustellender Stillstand muss abgewartet werden |
| Fehlende Informationen | Das ist nur eine Kleinigkeit und kann ausprobiert werden | Unklarheiten sind vor dem Arbeitsbeginn fachkundig zu klären |
| Unpassende Einstellungen | Die rechnerisch passende Drehzahl macht die Bearbeitung automatisch sicher | Geeignete Einstellung und sichere Werkstückspannung sind getrennte Prüfaufgaben |
Schutzmaßnahmen, Zuständigkeit und Stopppunkte
Schutzmaßnahmenhierarchie statt Einzeltrick
Das STOP-Prinzip ordnet Maßnahmen nach ihrer grundsätzlichen Priorität: Substitution, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen. Bei Bohrarbeiten wird nicht mit einer beliebigen PSA begonnen, sondern mit dem Versuch, Gefährdungen an ihrer Quelle zu verhindern. Welche Maßnahme tatsächlich erforderlich und geeignet ist, legen die verantwortlichen Fachpersonen anhand der konkreten Gefährdungsbeurteilung und Hersteller- sowie Betriebsunterlagen fest.
| Rangfolge | Denkansatz | Anwendung auf das synthetische Blechbeispiel |
|---|---|---|
| S – Substitution | Gefährdender Arbeitsschritt oder Verfahren vermeiden, soweit fachlich möglich | Fachperson prüft, ob eine risikoärmere Herstellungsalternative für die geforderte Funktion besteht |
| T – Technisch | Gefahrenstelle wirksam sichern und Werkstück zuverlässig fixieren | Geeignete Spannvorrichtung und Schutzeinrichtungen müssen für Blech, Maschine und Bearbeitung fachlich festgelegt werden |
| O – Organisatorisch | Zuständigkeiten, Unterweisung, Prüfungen und Freigaben klären | Vor der Bearbeitung wird die Sicherung durch die befugte Fachperson beurteilt und die Freigabe dokumentiert |
| P – Persönlich | Verbleibende Risiken mit geeigneter PSA vermindern | Schutzbrille nach Gefährdungsbeurteilung; keine Handschuhe im Einzugsbereich, passende Kleidung und gesicherte Haare |

Bild 5: Maschinenschraubstock als Beispiel einer Spannmittelart. Nicht jede Bauform ist für jedes dünne Blech geeignet; Eignung und gegebenenfalls zusätzliche Sicherung müssen fachkundig geprüft werden. Foto: Glenn McKechnie / Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.5.
Wichtige Rückfrage: „Welche für dieses dünne Blech und diese Maschine geeignete Spannvorrichtung ist gemäß Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben vorgesehen, und wer kontrolliert ihre sichere Befestigung und die Freigabe?“ Ein Maschinenschraubstock, Spannpratzen oder eine passende Vorrichtung können mögliche Lösungsarten, niemals jedoch eine ungeprüfte pauschale Freigabe sein.
Arbeitsschritte als Entscheidungs- und Stoppschema
| Prüfphase | Leitfrage | Entscheidung im Lehrmodell |
|---|---|---|
| Auftrag prüfen | Sind Werkstück, Maschinenart und Gefahrstellen beschrieben? | Fehlende Daten nachfragen, nicht raten |
| Schutzkonzept prüfen | Ist eine geeignete Werkstückspannung eindeutig vorgesehen? | Ohne Nachweis: STOPP und Meldung |
| Person und Unterweisung | Sind Aufsicht, Unterweisung und persönliche Freigabe für die reale Tätigkeit vorhanden? | Ohne Freigabe: kein Betrieb |
| Vorfall oder Mangel | Hat ein Werkstück sich bewegt, ist ein Schutz defekt oder tritt eine Störung auf? | Tätigkeit sicher unterbrechen lassen, zuständige Fachperson informieren |
| Stillsetzung und Nachlauf | Ist die Maschine vollständig zum Stillstand gekommen? | Keine Berührung rotierender Teile, kein Handabbremsen |
| Dokumentation | Sind offene Fragen und getroffene Schutzentscheidungen nachvollziehbar? | Meldung und dokumentierte Prüfung vor Wiederfreigabe |
Stopppunkte sind insbesondere: kein freigegebenes Spannmittel; lediglich handgehaltenes Werkstück; unklare Schutzabdeckung; fehlende Unterweisung; sichtbarer Schaden; ungewöhnliche Bewegung; ungeklärte Aufsicht; rotierende oder nachlaufende Teile im geplanten Eingriffsbereich. Ein Not-Halt kann eine schnelle Stillsetzung ermöglichen, ersetzt aber weder Sicherung gegen Mitdrehen noch Maßnahmen gegen Einziehen.
Die BGHM-4-Rang-Methode betrifft die sichere Instandhaltung und priorisiert dabei das Abschalten und Sichern gegen Wiedereinschalten. Sie ist keine Anleitung, bei normalen Bohrarbeiten Schutzeinrichtungen zu umgehen oder einen höheren Instandhaltungsrang zu wählen. Störungen und Eingriffe werden ausschließlich durch zuständige Personen nach dem betrieblichen Verfahren behandelt.
Schutzbrille, Kleidung und Handschuhe differenziert betrachten
Schutzbrille, eng anliegende Kleidung, gesicherte lange Haare und das Ablegen von Schmuck sind wesentliche Themen der Unterweisung. Der Grundsatz an rotierenden Bohrern und Spindeln lautet: keine Handschuhe. Beim Transport scharfkantiger Bleche in einem anderen, stillgesetzten und vom Drehbereich getrennten Arbeitsschritt kann geeigneter Handschutz dagegen erforderlich sein. Ein Handschuhwechsel allein löst die Spannfrage nicht. Auch Kittel, Lärm- und Hautschutz sind anhand der jeweiligen Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.
Die offizielle DGUV-Information 202-068 fordert insbesondere die Sicherung des Werkstücks gegen Mitdrehen, Bohrfutterschutz und das Abziehen eines vorhandenen Bohrfutterschlüssels nach dem Einspannen. Diese Regeln sind zusätzliche Prüfhinweise und keine vollständige Betriebsanweisung für eine unbekannte Maschine.
Arbeitsauftrag systematisch beurteilen und dokumentieren
Gefährdung, Risiko und Maßnahme auseinanderhalten
Eine Gefährdung ist die Möglichkeit, dass Menschen geschädigt werden, zum Beispiel durch das mitreißbare Blech. Die Risikoeinschätzung berücksichtigt mögliche Folgen und die Exposition oder Eintrittswahrscheinlichkeit. Eine Schutzmaßnahme soll die Gefährdung beseitigen oder das Risiko verringern. Das folgende Raster ist eine rein didaktische qualitative Entscheidungshilfe; seine Klassen sind keine amtlichen Grenzwerte und erlauben keine Anlagenfreigabe.
| Lehrmodell: mögliche Folgen | Geringe angenommene Exposition | Erhöhte oder unklare Exposition |
|---|---|---|
| Geringere Schadensfolge | Weiteren Informationsbedarf dokumentieren | Schutzkonzept fachkundig überprüfen lassen |
| Schwere mögliche Verletzung | Schutzkonzept fachkundig überprüfen lassen | STOPP; keine Bearbeitung bis zur nachgewiesenen fachkundigen Prüfung |
Beim möglichen Einzug einer Hand oder dem Mitreißen eines scharfkantigen Blechs darf ein angeblich „kurzer Kontakt“ keine verharmlosende Risikobewertung begründen. Unbekannte Eintrittswahrscheinlichkeit ist nicht gleich geringes Risiko. Das Raster liefert keine zahlenbasierte Risikofreigabe.
Wer darf beurteilen und freigeben?
Die Arbeitgeberseite organisiert die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, geeignete Arbeitsmittel, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen. Fachkundige, beauftragte Personen prüfen nach betrieblicher Zuständigkeitsordnung die konkrete Umsetzung und entscheiden über die Freigabe. Auszubildende erkennen Risiken, halten an, melden Mängel und stellen Fragen; sie genehmigen nicht selbst gefährliche improvisierte Verfahren.
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten zusätzliche Grenzen: § 22 JArbSchG beschränkt gefährliche Arbeiten; gesetzliche Ausnahmen für bestimmte ausbildungsnotwendige Tätigkeiten verlangen insbesondere eine fachkundige Aufsicht und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen. §§ 28a und 29 JArbSchG betreffen die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. Ein Ausbildungsverhältnis allein ist keine Ausnahmegenehmigung. Die BGHM-Information zu gefährlichen Arbeiten Jugendlicher erläutert die Einordnung.
Muster einer sachlichen Rückmeldung: „Im Arbeitsauftrag ist das dünne Blech nur zum Festhalten mit der Hand vorgesehen. Ich sehe Mitreiß- und Schnittgefahr und beginne deshalb nicht. Bitte prüfen Sie eine geeignete, gegen Verschieben und Mitdrehen gesicherte Spannvorrichtung, die Schutzeinrichtungen und die Freigabe für diesen Arbeitsplatz. Ich dokumentiere die Rückfrage und warte auf eine Entscheidung.“
Dokumentationsbogen für eine theoretische Prüfung
| Feld | Synthetischer Eintrag | Was noch durch Fachkundige zu klären ist |
|---|---|---|
| Auftrag | Zwei Bohrungen in dünnem Blech, Zeichnungsnummer LM-BO-01 | Reale Auftrags- und Werkstoffdaten |
| Beobachtung | Handhaltung ohne benannte Spannvorrichtung | Tatsächliche Werkstückaufnahme, Auflage und Maschinendokumentation |
| Gefährdungen | Mitreißen, Schwenken, scharfe Blechkanten, Einzug an Spindel | Weitere Gefährdungen, Exposition und erforderliche Schutzmaßnahmen |
| Entscheidung | Kein theoretisch begründbarer Arbeitsbeginn | Geeignetes Spann- und Schutzkonzept bestimmen und prüfen |
| Zuständigkeit | Lernende melden; Fachkundige beurteilen; Berechtigte geben frei | Wer ist am konkreten Arbeitsplatz beauftragt? |
| Nachweis | Rückfrage, Maßnahme, Verantwortliche, Datum und Entscheidung festhalten | Betriebliche Dokumentationsvorgaben |
Beruflicher Modellfall: Dünnblech und Mitreißgefahr
Auftragssituation – ausdrücklich synthetische Betriebsdaten
Die fiktive „Lehrwerkstatt Nord“ erhält einen Modellauftrag: Aus einem 120 mm × 80 mm × 1 mm dünnen Blech sollen nach einer Zeichnung zwei Bohrungen entstehen. Das Werkstück soll an einer stationären Bohrmaschine bearbeitet werden. Im fiktiven Arbeitszettel steht: „Blech auf den Tisch legen und von Hand festhalten“. Eine Spannvorrichtung ist weder bezeichnet noch freigegeben. Über die Werkstoffsorte, konkrete Maschine, Auflage, Schutzeinrichtung, Fertigungsparameter und Aufsicht liegen keine ausreichenden Angaben vor. Alle Maße sind Lehrmodellwerte, keine Hersteller- oder Betriebsvorgaben.
Dein Auftrag ist eine reine Schreibtischentscheidung: Analysiere den Fehler. Warum kann das Blech mitgerissen werden? Welche weitere Einzugsgefahr besteht an der Spindel? Welche Rückfrage zur geeigneten Spannvorrichtung musst Du stellen? Wer entscheidet, bevor die Arbeit überhaupt beginnen dürfte? Begründe, weshalb Handschuhe am rotierenden Bohrer und ein Abbremsen von Hand keine Schutzmaßnahmen sind.
Musterlösung mit begründeter Entscheidung
1. Arbeitsstopp: Der Modellauftrag ist in der beschriebenen Form nicht ausführbar und nicht freigabefähig, weil die vorgesehene Handhaltung ein geeignetes Spannkonzept nicht ersetzt. Lernende beginnen keinen Versuch, um zu prüfen, ob sie die Platte festhalten können.
2. Mitreißmechanismus: Wenn sich der Bohrer verhakt oder plötzlich Kraft auf das Blech überträgt, wirkt ein Drehmoment auf ein nicht ausreichend gesichertes Werkstück. Das Blech kann schwenken, rotieren oder geschleudert werden und durch seine scharfen Kanten schwere Verletzungen verursachen. Die geringe Blechdicke verhindert dies nicht.
3. Einzugsmechanismus: Eine rotierende Spindel oder ein Bohrfutter kann Haare, Schmuck, lose Kleidung oder Handschuhe erfassen. Handschuhe verschärfen im unmittelbaren Einzugsbereich die Gefahr, statt die Hand zu schützen. Das laufende oder nachlaufende Werkzeug wird niemals mit der Hand gestoppt.
4. Begründete Rückfrage: „Welche für das dünne Blech, die konkrete Maschine und das Bearbeitungsverfahren geeignete Spannvorrichtung sieht die Gefährdungsbeurteilung vor? Wie werden Blech und Spannmittel gegen Mitdrehen, Verschieben und Herausschleudern gesichert, und wer prüft dies vor der Freigabe?“ Ein Maschinenschraubstock mit geeigneten Backen, Spannpratzen oder eine speziell ausgelegte Haltevorrichtung sind nur mögliche Prüfkandidaten; ohne fachkundige Beurteilung kann hier keine Variante verbindlich ausgewählt werden.
5. Entscheidungskette: Auszubildende halten die Arbeit an und melden die Unklarheit. Die zuständige fachkundige Person prüft Konstruktion, Spannmittel, Maschinendokumentation, Schutzeinrichtungen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsicht. Erst die betrieblich berechtigte Stelle kann nach Erfüllung aller Anforderungen freigeben. Die Freigabe ist nicht Teil dieses Lehrmodells.
6. Nachweis: Die theoretische Bewertung wird mit Gefährdung, möglicher Schadensfolge, bevorzugter technischer Maßnahme, Verantwortlichkeit, noch fehlenden Angaben und Stopppunkt dokumentiert. Es werden keine realen gefährlichen Testarbeiten durchgeführt.
Bewertungsraster für den Modellfall
| Kriterium | 0 Punkte | 2 Punkte | 4 Punkte |
|---|---|---|---|
| Mitreißgefahr erkennen | Nicht erkannt | Mitdrehen genannt, Ursache unvollständig | Drehmoment, fehlende Spannung und mögliche Blechbewegung richtig verknüpft |
| Einzug und Fehlhandlungen erklären | Nicht erkannt | Einzug oder Handschuhfehler nur genannt | Einzug an rotierenden Teilen, Handschuhverbot und Handabbremsverbot begründet |
| Spannkonzept fachlich hinterfragen | Keine Rückfrage | Allgemein „festspannen“ | Geeignetheit für Blech und Maschine, Sicherung und fachkundige Prüfung ausdrücklich erfragt |
| Stopppunkt und Zuständigkeit | Eigenmächtige Bearbeitung | Stopp ohne klare Meldekette | Nicht beginnen, zuständige Fachperson einbeziehen, persönliche Freigabe abwarten |
| Dokumentation und Quellenbezug | Keine Begründung | Teilweise nachvollziehbar | Klare Auftragsdaten, Maßnahme, Grenzen und belegte Sicherheitsregeln |
Auswertung: Höchstens 20 Punkte. Die Zwischenausprägung mit 1 beziehungsweise 3 Punkten kann bei teilweise erfüllten Kriterien vergeben werden. Ein hoher Punktwert ist keine Erlaubnis zur Maschinenbedienung. Ein nicht erkannter Stopppunkt ist Anlass zur erneuten theoretischen Bearbeitung.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Warum ist ein nur von Hand gehaltenes Dünnblech an einer stationären Bohrmaschine gefährlich? (Es kann bei Drehmomentübertragung schlagartig mitgerissen werden) (!Weil ein dünnes Blech stets weich und ungefährlich ist) (!Weil der Bohrer beim Kontakt automatisch stoppt) (!Weil die Schutzbrille das Blech sicher festhält)
Welche Rückfrage ist im Modellfall fachlich entscheidend? (Welche geeignete Spannvorrichtung wurde für Blech und Maschine geprüft und freigegeben) (!Welche Handschuhfarbe am besten zum Blech passt) (!Ob die Arbeit durch festeren Handdruck schneller wird) (!Wer die Spindel bei Nachlauf mit der Hand stoppt)
Welche Aussage gilt im Einzugsbereich rotierender Bohrer und Spindeln? (Keine Handschuhe tragen) (!Nur besonders dicke Handschuhe tragen) (!Handschuhe sind ein Ersatz für Schutzeinrichtungen) (!Handschuhe verhindern jedes Erfassen durch die Spindel)
Was bedeutet Werkstückspannung? (Das Werkstück wird mit geeigneten Mitteln gegen unerwünschte Bewegung gesichert) (!Der Bohrer wird in das Bohrfutter eingespannt) (!Der elektrische Motor erhält eine höhere Spannung) (!Die Bedienperson presst das Werkstück mit der Hand an)
Was ist beim Nachlauf einer Bohrspindel richtig? (Den vollständigen Stillstand abwarten und niemals von Hand abbremsen) (!Das Bohrfutter mit einem Lappen festhalten) (!Den Bohrer mit Handschuhen stoppen) (!Die Späne sofort mit den Fingern entfernen)
Welche Aussage zur Schutzbrille ist zutreffend? (Sie schützt die Augen gegen bestimmte Gefährdungen, ersetzt aber keine Werkstückspannung) (!Sie verhindert das Mitdrehen eines Blechs) (!Sie beseitigt jede Einzugsgefahr an der Spindel) (!Sie macht eine Unterweisung überflüssig)
Wer entscheidet über ein geeignetes Spannkonzept für die konkrete Maschine? (Die dafür zuständige fachkundige und betrieblich berechtigte Stelle) (!Jede lernende Person allein nach einem Internetfoto) (!Die schnellste Person in der Werkstatt) (!Der Hersteller eines beliebigen Schraubstocks unabhängig von der Maschine)
Was gehört im STOP-Prinzip zu den technischen Schutzmaßnahmen? (Eine für die Arbeit geeignete und geprüfte Werkstücksicherung) (!Ein bloßer Hinweis ohne weitere Maßnahme) (!Das Verschweigen eines Mangels) (!Die Hoffnung auf eine schnelle Reaktion)
Wie ist § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz im Ausbildungsfall zu berücksichtigen? (Gefährliche Arbeiten unterliegen besonderen Grenzen und möglichen Voraussetzungen wie fachkundiger Aufsicht) (!Jede gefährliche Tätigkeit ist für Jugendliche uneingeschränkt erlaubt) (!Eine bestandene Onlinefrage ersetzt die gesetzliche Aufsicht) (!Das Alter spielt bei gefährlichen Arbeiten niemals eine Rolle)
Was ist die korrekte Entscheidung beim ungespannten Modellblech? (Nicht beginnen, Gefahr melden und geeignete Spannung fachkundig klären lassen) (!Einmal ohne Spannvorrichtung zur Probe bohren) (!Das Blech stärker von Hand festhalten) (!Mit Handschuhen und hoher Handkraft weitermachen)
Memory
Ordne die jeweils passende Erklärung zu. Die Begriffe und Definitionen werden nur einmal verwendet.
| Mitreißgefahr | Ungesichertes Werkstück kann plötzlich eine gefährliche Drehbewegung aufnehmen |
| Einzugsgefahr | Bewegte Maschinenteile können lose Gegenstände oder Körperteile erfassen |
| Maschinenschraubstock | Beispiel einer Werkstückspannmittelart ohne pauschale Eignungszusage |
| Nachlauf | Drehbewegung dauert nach dem Ausschalten noch an |
| Unterweisung | Arbeitsplatzbezogene Information über Gefahren und Schutzverhalten |
| Freigabe | Berechtigte betriebliche Entscheidung nach Prüfung der Voraussetzungen |
| Schutzbrille | Persönlicher Schutz für die Augen gegen bestimmte Gefährdungen |
Drag and Drop
Ordne die Schutzentscheidung der richtigen Situation zu.
| Passende Schutzentscheidung | Beobachtung im Arbeitsauftrag |
|---|---|
| Arbeit nicht beginnen und Rückfrage stellen | Dünnblech soll nur mit der Hand gehalten werden |
| Einzugsbereich von Handschuhen freihalten | Rotierende Spindel ist Teil der Bearbeitung |
| Fachkundige Prüfung der Schutzeinrichtung veranlassen | Vorhandener Bohrfutterschutz ist erkennbar beschädigt |
| Vollständigen Stillstand abwarten | Der Bohrer läuft nach dem Ausschalten weiter |
| Betriebliche Freigabe abwarten | Unterweisung und Berechtigung sind noch ungeklärt |
Kreuzworträtsel
Gesucht ist pro Zeile ein einzelnes deutsches Fachwort.
| Spindel | Welches rotierende Bauteil überträgt die Bewegung zur Werkzeugaufnahme? |
| Einzug | Wie heißt das gefährliche Erfassen von Kleidung durch drehende Teile? |
| Bohrfutter | Wie heißt die Aufnahme für den Bohrer? |
| Schraubstock | Welches Spannmittel kann als Bauart für eine Werkstücksicherung infrage kommen? |
| Stillstand | Welcher Zustand muss vor einem vorgesehenen Eingriff in die Gefahrenzone erreicht sein? |
| Schutzbrille | Welche persönliche Ausrüstung dient dem Schutz der Augen? |
LearningApps
Die folgende Suche führt zu thematisch passenden externen Lernaktivitäten. Treffer sind nicht automatisch fachlich geprüft und dürfen keine gefährlichen Praxisversuche ersetzen.
Lückentext
Offene Aufgaben
Alle Aufgaben sind Theorie-, Planungs-, Bildanalyse- oder Kommunikationsaufgaben. Keine verlangt einen Versuch an einer laufenden Maschine.
Leicht
- Maschinenbild beschriften: Erstelle eine Skizze mit Spindel, Bohrfutter, Bohrer, Werkstück, Bohrtisch und möglichem Spannmittel und markiere die Gefahrenzonen.
- Gefahrenbegriffe erklären: Schreibe je zwei präzise Sätze zu Mitreißen und Einziehen sowie einen Unterschied.
- Sicherheitsplakat lesen: Fasse vier Aussagen der verlinkten DGUV-Information 202-068 in eigenen Worten zusammen.
- Handschuhe begründen: Erkläre schriftlich, warum Handschuhe am rotierenden Bohrer gefährlich sind und warum andere Arbeitsphasen anders beurteilt werden.
Standard
- Blechauftrag prüfen: Markiere im synthetischen Modellauftrag mindestens fünf fehlende Angaben für eine Sicherheitsentscheidung.
- Schutzmaßnahmen ordnen: Fülle eine Tabelle mit je einer begründeten S-, T-, O- und P-Maßnahme zum Fall.
- Rückfrage formulieren: Verfasse ein fachliches Gesprächsskript, das eine passende Spannvorrichtung und Zuständigkeit ausdrücklich erfragt.
- Fachvideo auswerten: Analysiere den verlinkten BGHM-Film mit einer Beobachtungstabelle aus Gefahr, Maßnahme und offenem Prüfpunkt.
Schwer
- Fehlerkette rekonstruieren: Erstelle ein Ursache-Wirkungs-Diagramm vom handgehaltenen Blech bis zu möglichen Schnitt- und Quetschverletzungen.
- Jugendschutz vergleichen: Vergleiche die Pflichten zur Unterweisung und die Grenzen gefährlicher Arbeit für jugendliche Auszubildende mit allgemeinen Sicherheitsregeln.
- Freigabeverfahren beurteilen: Entwirf eine papierbasierte Checkliste mit Stoppkriterien, Prüfverantwortung und Dokumentation ohne reale Maschinenfreigabe.
- Fallentscheidung verteidigen: Verfasse eine begründete Stellungnahme gegen den Satz „Ich halte das kleine Blech doch fest“, einschließlich geeigneter Rückfrage, Schutzkonzept und Restunsicherheiten.
Lösungshinweise zu allen zwölf offenen Aufgaben
Die Hinweise sind Musterlösungen für die theoretische Bewertung, keine Betriebsanweisungen.
| Aufgabe | Erwartete Kernpunkte einer Lösung |
|---|---|
| Leicht: Maschinenbild | Spindel und Bohrfutter sind drehend, Werkzeug und Werkstück getrennt, Sicherung und Gefahrenzone beschriftet |
| Leicht: Gefahrenbegriffe | Mitreißen betrifft besonders das Werkstück; Einziehen das Erfassen lose anliegender Dinge an rotierenden Teilen |
| Leicht: Sicherheitsplakat | Beispielsweise Werkstück gegen Mitdrehen sichern, keine Handschuhe, Schutzbrille, Späne nur bei Stillstand entfernen |
| Leicht: Handschuhe | Im Drehbereich erhöht ein erfasster Handschuh die Einzugsgefahr; andere, getrennte Tätigkeiten werden eigens bewertet |
| Standard: Blechauftrag | Es fehlen Spannmittel, Maschinenidentität, Werkstoffangaben, Schutzzustand, Unterweisung, Aufsicht und Freigabe |
| Standard: Schutzmaßnahmen | Alternative prüfen; technisch sichern; Zuständigkeit und Unterweisung regeln; passende PSA ergänzen |
| Standard: Rückfrage | Eignung für dünnes Blech und Maschine, Sicherung gegen Mitdrehen, fachkundige Kontrolle und Freigabe ausdrücklich ansprechen |
| Standard: Fachvideo | Filmbeobachtungen von eigenen, noch zu prüfenden Arbeitsplatzbedingungen sauber trennen |
| Schwer: Fehlerkette | Fehlende Spannung, Drehmomentübertragung, plötzliches Mitdrehen, scharfe Kanten und Verletzungsfolge kausal verbinden |
| Schwer: Jugendschutz | Gesetzliche Beschränkung, Ausbildungsziel, fachkundige Aufsicht und eigene Unterweisungsvorschriften beachten |
| Schwer: Freigabeverfahren | Stopppunkte vorsehen, Prüfung und Genehmigung zuständigen Personen zuordnen, keine Selbstfreigabe |
| Schwer: Fallentscheidung | Gegen Handhaltung argumentieren, geeignete technische Maßnahme erfragen, Restfragen und Abbruch begründen |


Lernkontrolle
- Transfer auf gebogenes Blech: Ein fiktives Bauteil hat eine gebogene Kontur; erkläre, weshalb die Eignung eines beliebigen Schraubstocks ohne fachkundige Prüfung unklar bleibt.
- Ursachen unterscheiden: Vergleiche die Verletzungsmechanismen „Werkstück wird mitgerissen“ und „Ärmel wird eingezogen“ an drei Merkmalen.
- Maßnahmenhierarchie: Eine Person bietet nur eine Schutzbrille an; bewerte, welcher Schutz gegen Mitreißen noch fehlt und warum technische Maßnahmen vorrangig sind.
- Zuständigkeit prüfen: Eine jugendliche Person erhält einen Auftrag ohne Maschinenunterweisung; begründe die zulässige nächste Handlung unter Bezug auf das JArbSchG.
- Störung abgrenzen: Ein Bohrer läuft nach und es liegen Späne im Arbeitsbereich; erkläre, warum Handabbremsen und unmittelbares Greifen unzulässig sind.
- Dokumentationsaudit: Prüfe einen fiktiven Freigabevermerk, in dem Spannmittel, Prüferin oder Prüfer und Datum fehlen; formuliere eine vollständige Rückfrage.
Musterantworten zur Lernkontrolle: Beim gebogenen Blech ist die geometrisch passende und sichere Abstützung unklar. Mitreißen dreht oder schleudert das Werkstück; Einzug erfasst Gegenstände an rotierenden Teilen. Eine Brille kann Späne abhalten, aber kein Blech fixieren. Bei jugendlichen Auszubildenden sind Beschränkungen, gegebenenfalls Ausbildungsnotwendigkeit und fachkundige Aufsicht sowie die Unterweisung zu prüfen. Nachlauf verlangt Stillstand und das betriebliche sichere Vorgehen. Ein nicht prüfbarer Freigabevermerk wird nicht durch Vermutungen ergänzt, sondern an die zuständige Stelle zurückgegeben.
Lernnachweis
Du kannst einen schriftlichen Gefährdungs- und Entscheidungsbericht zum vollständig fiktiven Blechauftrag vorlegen. Er enthält: eine beschriftete Maschinenskizze; die korrekte Unterscheidung der beiden Hauptgefährdungen; mindestens fünf begründete Sicherheitsfragen; ein STOP-Maßnahmenschema; die Entscheidung zum Nichtbeginn; eine höfliche Rückfrage nach der geeigneten Spannvorrichtung; Angaben zu Unterweisung, Aufsicht und Jugendbeschäftigungsgrenzen; eine Quellenliste sowie eine Reflexion über Unsicherheiten.
Bewertungsvorschlag: 20 Punkte für den Modellfall nach der oben erläuterten Rubrik; ergänzend qualitatives Feedback zu den offenen Aufgaben und Lernkontrollen. Ein Lernnachweis belegt theoretisches Verständnis, keine praktische Maschinenbefähigung.
OER und Wikipedia
Fachquellen, Stand der Onlineprüfung: 28.10.2026:
- DGUV: Bildungsbereich Metall – fachliche Präventionsübersicht.
- DGUV Information 202-068: Sicheres Bohren – Werkraumplakat, Ausgabe Januar 2023; urheberrechtliche Bedingungen der DGUV beim Weiterverwenden beachten.
- BGHM: Arbeitsschutz Kompakt 131, 4-Rang-Methode – für Instandhaltung, nicht als Freibrief für gewöhnlichen Bohrbetrieb.
- BGHM: Handbohrmaschinen – weitere Grundregeln, nicht ungeprüft auf jede stationäre Maschine übertragbar.
- BGHM: Ständerbohrmaschine – Video und Einzugsgefahr.
- BGHM: Ständerbohrmaschine – Unfälle vermeiden – 2025 auf der Fachvideoseite dokumentiert.
- HubbS: Senken von Bohrungen an einer Säulenbohrmaschine – verifiziertes Fachvideo des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft; Copyright, freier Zugang, keine OER-Lizenz.
- KNUTH Werkzeugmaschinen und dokumentierte Maschinenbeispiele – Herstellerinformationen, weder unabhängiger Vergleich noch Freigabeempfehlung.
- JArbSchG § 22 und JArbSchG §§ 28a, 29 – geltendes Recht im Kontext gefährlicher Arbeiten Jugendlicher.
Bildquellen und Rechtebelege (Originaldateien unverändert, sofern angezeigt):
| Eingebundene Commons-Datei | Originalseite und Motiv | Urheberin oder Urheber | Dokumentierte Lizenz |
|---|---|---|---|
| File:Drill press.jpg | Stationäre Bohrmaschine | Pavel Ševela | CC BY-SA 3.0 |
| File:Drill chuck 2 ubt.JPG | Bohrfutter | Tomasz Sienicki | CC BY 3.0 |
| File:Twist Drill Bit (6954956907).jpg | Spiralbohrer | andersen_mrjh | CC BY-SA 2.0 |
| File:Worker uses a drill press in a workshop to create holes in metal plates for a project.jpg | Kritische Bildanalyse einer Blechhaltung | Shixart1985 / Nenad Stojković | CC BY 2.0 |
| File:ViceDrill-4inch.jpg | Maschinenschraubstock | Glenn McKechnie | CC BY-SA 2.5 |
Eigene Lehrmodelle: Tabellen „Beschriftetes Lehrschema A–F“, „Ursache-Wirkungs-Diagramm“, „STOP-Schutzhierarchie“, „Entscheidungs- und Stoppschema“, qualitatives Risikoraster, fiktiver Auftrag und Bewertungsraster wurden für diesen Kurs textlich neu entwickelt. Sie bilden keine geprüfte Konstruktion, verbindlichen Normtext oder maschinenspezifische Unterweisung ab. Die Commons-Bilder sind hier mit Namensnennung und Lizenzhinweisen belegt; etwaige Bearbeitungen erfordern die jeweiligen Lizenzbedingungen. Videos von BGHM und HubbS sind nur als externe Fundstellen verlinkt. Frei zugängliches Ansehen ist nicht gleich freie Nachnutzung.
Wikipedia zum selbstständigen Weiterlesen: Bohrmaschine und Bohren. Wikipedia ist ein ergänzender Überblick, keine normative Fachfreigabe.
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Berufsbezug: Die Gefährdungsanalyse ist auf metalltechnische Arbeitsaufträge bei Anlagenmechaniker, Behälter- und Apparatebauer, Chirurgiemechaniker, Fachkraft für Metalltechnik, Feinwerkmechaniker, Fertigungsmechaniker, Industriemechaniker, Klempner, Konstruktionsmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer, Metallbauer, Werkzeugmechaniker und Zerspanungsmechaniker übertragbar, aber nur mit der jeweiligen konkreten Maschine und betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.
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