Wirtschafts- und Sozialkunde im Prüfungsfall - Fachinformatiker
Einleitung
Du bereitest dich auf den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo) in der Ausbildung zum Fachinformatiker bzw. zur Fachinformatikerin vor. Anders als ein reines Begriffslexikon arbeitet dieser aiMOOC mit Entscheidungssituationen aus IT-Betrieben: Du erkennst rechtlich relevante Tatsachen, vergleichst wirtschaftliche Alternativen, rechnest nachvollziehbar und begründest ein Urteil. Sämtliche Personen, Unternehmen, Angebote und betrieblichen Kennzahlen der Übungsfälle sind frei erfunden; es handelt sich nicht um IHK-Originalaufgaben und nicht um individuelle Rechtsberatung.
Zielgruppe: Auszubildende aller vier Fachrichtungen – Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Daten- und Prozessanalyse sowie Digitale Vernetzung. Die Fachinformatikerausbildungsverordnung (FIAusbV) gilt seit dem 1. August 2020; bei vor diesem Stichtag begonnenen Ausbildungsverhältnissen ist die Übergangsregelung in § 42 FIAusbV zu beachten. Kontrolliere vor einer realen Prüfung deinen Ausbildungsbeginn, die maßgebliche Verordnung, deine Fachrichtung und die Angaben der zuständigen IHK. Für reguläre Ausbildungsverhältnisse nach der FIAusbV beträgt die Ausbildungsdauer drei Jahre. BIBB-Berufsprofil, § 42 FIAusbV, § 43 FIAusbV.
Lernziele: Du kannst die WiSo-Prüfungsanforderungen einordnen, Ausbildungssachverhalte anhand aktueller Gesetze prüfen, Sozialversicherungszweige und Mitbestimmung erläutern, betriebliche Kosten- und Nachhaltigkeitsrechnungen durchführen sowie eine Entscheidung mit klaren Kriterien bewerten.
Berufsportal: Ausbildung – Fachinformatiker. Verwandte Themen: Berufsbildungsgesetz, Arbeitsrecht, Wirtschaftskreislauf, Sozialversicherung, Nachhaltigkeit, Datenschutz, IT-Sicherheit.
Prüfungsrahmen und systematische Fallbearbeitung
Was die Ausbildungsordnung verlangt
Die aktuell herangezogene FIAusbV beschreibt in allen vier Fachrichtungen denselben WiSo-Kern: allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen. Die Aufgaben müssen praxisbezogen und schriftlich zu bearbeiten sein. Die geregelte Prüfungszeit beträgt 60 Minuten; der Prüfungsbereich geht mit 10 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Er gehört zu Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung. Die anderen Teil-2-Prüfungsbereiche unterscheiden sich je nach Fachrichtung. Maßgebliche Vorschriften sind §§ 15–16, 23–24, 31–32 und 39–40 FIAusbV; bitte nicht ältere IT-Ausbildungsordnungen unbesehen übernehmen.
| Fachrichtung | WiSo-Prüfungsbereich | Fundstelle | Gewichtung im Gesamtergebnis |
|---|---|---|---|
| Anwendungsentwicklung | Praxisbezogene schriftliche WiSo-Aufgaben | § 15 und § 16 FIAusbV | 10 % |
| Systemintegration | Praxisbezogene schriftliche WiSo-Aufgaben | § 23 und § 24 FIAusbV | 10 % |
| Daten- und Prozessanalyse | Praxisbezogene schriftliche WiSo-Aufgaben | § 31 und § 32 FIAusbV | 10 % |
| Digitale Vernetzung | Praxisbezogene schriftliche WiSo-Aufgaben | § 39 und § 40 FIAusbV | 10 % |
Die Anforderungen sprechen von Beurteilung statt bloßer Stichwortwiedergabe. Eine Antwort wie „Arbeitszeitgesetz“ ohne Anwendung auf den Fall bleibt inhaltlich unvollständig. Gute Antworten nennen die einschlägige Regel, ordnen die Fakten zu und formulieren eine Konsequenz. Die Bestehensregeln betreffen außerdem das Gesamtergebnis und Teil 2; aus der Gewichtung von WiSo allein lässt sich nicht folgern, dass jede beliebige schwache Leistung automatisch ausgeglichen wäre. Eine mündliche Ergänzungsprüfung kommt nur unter den in der jeweiligen FIAusbV-Fachrichtung festgelegten Voraussetzungen infrage.
Vier Schritte für jede berufliche Entscheidung
1. Sachverhalt markieren: Wer handelt? Was geschieht? Wann? Welche Zahlen und Vertragsbedingungen sind gegeben? Beispielsweise muss unterschieden werden, ob eine IT-Fachkraft bereits nach der Probezeit oder noch während der Probezeit gekündigt wird.
2. Frage präzisieren: Geht es um einen Anspruch, eine Rechtsfolge, einen Kostenvergleich oder ein Werturteil? Eine Rechtsfrage benötigt eine Norm und ihre Voraussetzungen; eine Wirtschaftlichkeitsfrage braucht eine Vergleichsbasis und nachvollziehbare Rechenschritte.
3. Anwenden und berechnen: Nutze bei Rechtsfällen die Reihenfolge Regel – Sachverhalt – Ergebnis. Nutze bei Rechenfällen die Reihenfolge gegeben – Formel – Einsetzen – Einheit – Ergebnis. Halte beispielsweise einmalige Investitionen, monatliche Entgelte, laufende Wartung und Stromverbrauch getrennt.
4. Plausibilität prüfen: Stimmen Zeiträume und Einheiten überein? Handelt es sich um Netto- oder Bruttopreise? Sind Versicherung, Strom, Entsorgung, Datensicherheit und Folgekosten berücksichtigt? Sind veraltete Rechtswerte mit dem Prüfungsjahr verwechselt worden?
| Typischer Fehler | Warum er problematisch ist | Bessere Prüfungsstrategie |
|---|---|---|
| Schlagwort ohne Begründung | Keine Anwendung auf den Sachverhalt | Norm nennen, Voraussetzung prüfen, Schluss ziehen |
| Monatsrate mit Jahreskosten vergleichen | Unterschiedliche Betrachtungszeiträume | Alle Angebote auf identische Laufzeit umrechnen |
| Umsatz mit Gewinn gleichsetzen | Kosten werden übersehen | Gewinn = Erlöse minus Kosten im betrachteten Modell |
| Technisch machbar mit rechtlich zulässig verwechseln | Datenschutz-, Vertrags- oder Mitbestimmungsfragen fehlen | Rechtliche und wirtschaftliche Kriterien ergänzen |
| Historische Beitragssätze auswendig einsetzen | Rechtswerte ändern sich | Rechtsquelle und Geltungszeitpunkt kontrollieren |
Fallstrategie als Ablaufschema
| Reihenfolge | Leitfrage | Erwartetes Produkt |
|---|---|---|
| Ausgangslage | Welche Angaben sind sicher und welche fehlen? | Kurze Liste mit Fakten und Annahmen |
| Zielgröße | Was genau ist zu entscheiden? | Eindeutige Entscheidungsfrage |
| Maßstab | Welches Gesetz, welche Formel oder welches Kriterium gilt? | Überprüfbare Begründungsgrundlage |
| Berechnung oder Subsumtion | Wie führt die Grundlage zum konkreten Ergebnis? | Nachvollziehbarer Zwischenschritt |
| Urteil | Welche Lösung ist unter den gegebenen Bedingungen vorzuziehen? | Klare Aussage mit Einschränkungen |
Ausbildung, Arbeitszeit und Verträge im IT-Alltag
Rechte und Pflichten während der Ausbildung
Der Ausbildungsvertrag begründet kein normales Beschäftigungsverhältnis ohne Ausbildungszweck. Ausbildende müssen die planmäßige Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit ermöglichen; Auszubildende erledigen ausbildungsbezogene Aufgaben sorgfältig, nehmen an vorgeschriebenen Maßnahmen teil, beachten berechtigte Weisungen, schützen Geschäftsgeheimnisse und führen einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis. Die einschlägigen Vorschriften stehen in § 13 BBiG und § 14 BBiG.
Beispielfall: Die fiktive Auszubildende Mira soll drei Wochen ausschließlich private Erledigungen für die Geschäftsleitung ausführen. Solche Tätigkeiten sind nicht schon deshalb eine ordnungsgemäße Ausbildung, weil eine Vorgesetzte sie anordnet. Eine sachliche Prüfung fragt nach dem Ausbildungsbezug und den Pflichten der Ausbildenden; Anlaufstellen können Ausbildungsverantwortliche, IHK und Arbeitnehmervertretung sein.
Die Probezeit muss nach § 20 BBiG mindestens einen und darf höchstens vier Monate betragen. Während dieser Zeit ist eine Kündigung nach § 22 BBiG grundsätzlich jederzeit ohne Frist möglich. Nach der Probezeit gelten engere Voraussetzungen; Auszubildende können insbesondere mit vier Wochen Frist kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Typischer Fehler: die normalen Kündigungsfristen eines Arbeitsverhältnisses unbesehen auf einen Ausbildungsvertrag übertragen.
Freistellung und Arbeitszeitschutz
Nach § 15 BBiG sind Auszubildende unter den dort bestimmten Voraussetzungen für Berufsschule und Prüfungen freizustellen; auch der unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung liegende Arbeitstag ist erfasst. Besondere Regeln gelten für minderjährige Auszubildende nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Rechtslage kann durch Alter, Schulorganisation und individuelle Umstände beeinflusst werden.
Für erwachsene Beschäftigte gilt als Grundregel des § 3 ArbZG eine werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden. Bis zu zehn Stunden sind möglich, wenn der gesetzlich vorgesehene Durchschnittsausgleich eingehalten wird. Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgesehen; bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Einzelabschnitte müssen mindestens 15 Minuten dauern. Das ist in § 4 ArbZG geregelt. Neun Stunden genau und mehr als neun Stunden sind im Falltext zu unterscheiden.
Das Bundesurlaubsgesetz § 3 legt mindestens 24 Werktage Jahresurlaub bezogen auf die Sechstagewoche fest. Bei fünf Arbeitstagen je Woche entspricht das im Grundmodell 20 Arbeitstagen; tarifvertragliche, einzelvertragliche und besondere gesetzliche Ansprüche können darüber hinausgehen. Urlaub nicht ohne Berücksichtigung der maßgeblichen Arbeitstage umrechnen.
Vertragsrecht, Mangel und Datenschutz
Ein Kaufvertrag verpflichtet die Verkäuferseite zur Übergabe einer mangelfreien Sache und Eigentumsverschaffung und die Käuferseite zu Abnahme und Kaufpreiszahlung (§ 433 BGB). Bei Mängeln sieht § 437 BGB unter den jeweiligen Voraussetzungen insbesondere Nacherfüllung sowie weitere Rechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz vor. Fall: Das fiktive IT-Unternehmen erhält zwanzig statt der bestellten funktionsfähigen SSDs mehrere defekte Exemplare. Nicht automatisch „Geld zurück“ behaupten; zuerst die vertrags- und gesetzlich vorgesehenen Schritte prüfen, insbesondere Nacherfüllung und gegebenenfalls Fristsetzung.
Im IT-Betrieb sind außerdem DSGVO, Vertraulichkeit und IT-Sicherheit wesentliche Bedingungen von Projekten. Die Speicherung von Kundendaten braucht eine geeignete Rechtsgrundlage, angemessene Schutzmaßnahmen und je nach Konstellation weitere Vereinbarungen. Ein günstigster Cloudvertrag ist nicht allein wegen seines Preises der beste. Nutze für Entscheidungen die amtliche DSGVO-Fassung.
Sozialversicherung, Mitbestimmung und wirtschaftliche Zusammenhänge
Die fünf Zweige der Sozialversicherung
Sozialversicherung schützt vor unterschiedlichen Lebensrisiken. Die gesetzliche Absicherung ist nicht mit einer privaten Zusatzversicherung gleichzusetzen. Die Finanzierung erfolgt je nach Versicherungszweig unterschiedlich; die gesetzliche Unfallversicherung wird grundsätzlich durch Arbeitgeber finanziert. Für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten differenzierte gesetzliche Beitragspflichten, Bemessungsgrenzen und Sonderregeln. Ohne vorgegebene aktuelle Sätze darfst du aus einem Bruttobetrag keinen scheinbar amtlichen Nettolohn berechnen.
| Sozialversicherung | Grundfunktion | Berufstypisches Beispiel |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Medizinische Versorgung und weitere gesetzliche Leistungen | Eine Fachinformatikerin wird krank und benötigt Behandlung |
| Pflegeversicherung | Absicherung des Pflegebedarfs | Ein Versicherter benötigt anerkannte Pflegeleistungen |
| Rentenversicherung | Insbesondere Altersrente und Erwerbsminderung | Versicherungszeiten aus Beschäftigung wirken auf spätere Ansprüche |
| Arbeitslosenversicherung | Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsförderung | Nach einem Arbeitsplatzverlust werden Anspruchsvoraussetzungen geprüft |
| Unfallversicherung | Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten nach den gesetzlichen Voraussetzungen | Ein Arbeitsunfall im Betrieb wird dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet |
Solidarprinzip bedeutet vereinfacht: Gemeinschaftlich finanzierte Sicherung dient Menschen mit unterschiedlichen Risiken und Bedarfen. Versicherungsprinzip beschreibt den Bezug zwischen Versicherungsstatus, Beiträgen und Leistungen; nicht jede Versicherungsleistung hängt in gleicher Weise von der individuellen Einzahlung ab. Arbeitskammer Saarland: Azubi-Lexikon und Sozialstaat bieten Orientierung.
Video: „Gesetzliche Sozialversicherung einfach erklärt“ (explainity, 2011). Nutze den Film zum Erkennen der Grundidee; historische Angaben nicht als Beitragssätze oder Rechtsstand von 2026 übernehmen. Der Film ist ein fremdes, lediglich eingebettetes Video und keine als OER lizenzierte Kursgrafik.
Brutto, Netto und kalkulatorische Annahmen
Bruttovergütung bezeichnet den Betrag vor den persönlichen Abzügen. Nettoauszahlung ist das Ergebnis nach zutreffenden Steuern und Beiträgen. Diese hängen von Zeit, Versicherungsstatus und persönlichen Merkmalen ab. Für Übungsrechnungen dürfen fiktive Werte vorgegeben sein, müssen aber als didaktische Annahmen erkennbar bleiben.
Rechenbeispiel ohne amtliche Beitragssätze: Eine fiktive Lohnabrechnung nennt 2.500,00 € Bruttovergütung und ausdrücklich angenommene gesamte Abzüge von 520,00 €. Nettoauszahlung = 2.500,00 € − 520,00 € = 1.980,00 €. Der Betrag ist keine Prognose für einen echten Ausbildungsvertrag. Typischer Fehler: einen fiktiven pauschalen Abzug als aktuellen gesetzlichen Beitragssatz ausgeben.
Mitbestimmung im IT-Unternehmen
Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung und Gewerkschaft haben verschiedene Aufgaben. Ein Betriebsrat vertritt Beschäftigteninteressen auf betrieblicher Ebene; eine Gewerkschaft handelt zum Beispiel Tarifverträge aus. Nach § 1 BetrVG kann ein Betriebsrat in einem Betrieb mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Beschäftigten, von denen drei wählbar sind, gewählt werden. Die Beschäftigtenzahl allein bedeutet nicht, dass bereits ein Betriebsrat besteht. Zusätzliche Voraussetzungen für eine Jugend- und Auszubildendenvertretung sind gesondert zu prüfen.
Berufsfall: Ein IT-Servicebetrieb plant verbindliche neue Rufbereitschafts- und Zeiterfassungsprozesse. Vor Entscheidungen müssen die konkreten Beteiligungsrechte und die vorhandenen Interessenvertretungen geprüft werden. Ein Tarifvertrag kann andere Regelungsinhalte betreffen als eine Betriebsvereinbarung; nicht verwechseln.
Markt und Wirtschaftskreislauf
Der Wirtschaftskreislauf modelliert Beziehungen zwischen privaten Haushalten, Unternehmen und gegebenenfalls Staat, Banken und Ausland. Im einfachen Modell stellen Haushalte Produktionsfaktoren wie Arbeit bereit und erhalten Einkommen; Unternehmen bieten Waren und Dienstleistungen an, wofür Haushalte Geld ausgeben. Güter- und Geldströme verlaufen oft in entgegengesetzte Richtungen. Das ist ein Denkmodell, keine vollständige Abbildung jedes realen Vorgangs.

Bildanalyse: Ordne Arbeitskraft, Einkommen, IT-Dienstleistung und Kundenzahlung den Sektoren und Pfeilrichtungen zu. Quelle: Wikimedia Commons, Aniol, CC BY-SA 4.0, siehe Mediennachweise.

Erweitertes Modell: Im Gegensatz zum Zwei-Sektoren-Modell erscheinen weitere Beteiligte und Geldflüsse. Quelle: Wikimedia Commons, Moose2, u. a. CC BY-SA 3.0, siehe Mediennachweise.
Video: „Wirtschaftskreislauf – einfach erklärt“ (explainity; als Unterrichtsvideo von Lehrer-Online empfohlen). Vergleiche die dargestellten Sektoren mit den beiden Commons-Abbildungen. Der eingebettete Film bleibt urheberrechtlich fremdes Material.
Wirtschaftlichkeit, Beschaffung und Nachhaltigkeit
Kostenarten und faire Angebotsvergleiche
IT-Projekte verursachen einmalige Kosten (Kaufpreis, Einrichtung), laufende Kosten (Lizenzen, Betrieb, Support), gelegentlich variable Kosten (verbrauchsabhängiger Cloudbetrieb) und schwer quantifizierbare Risiken (Sicherheitsvorfall, Ausfall, fehlende Barrierefreiheit). Für eine Entscheidung vergleiche alle Alternativen mit gleichem Zeitraum, gleichem Funktionsumfang und derselben Nettobasis. Die Gesamtnutzungskosten betrachten mehr als den Anschaffungspreis; manche Faktoren lassen sich nur qualitativ beurteilen.
| Größe | Rechenweg | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Gesamtkosten über drei Jahre | Einmalige Kosten + 36 Monatsentgelte + drei Jahreskosten + Energie | Monats- und Jahresbeträge mischen |
| Energiekosten | Gerätezahl × kWh je Gerät und Jahr × Jahre × €/kWh | kWh mit kW verwechseln |
| Kostenunterschied | Größere Gesamtkosten − kleinere Gesamtkosten | Falsches Vorzeichen oder falsche Laufzeit |
| Gewichtete Bewertung | Summe aus Kriteriengewicht × Bewertungspunkten | Kriterien doppelt zählen oder Gewichte nicht auf 100 % normieren |
| Einfacher Deckungsbeitrag | Verkaufserlös je Einheit − variable Kosten je Einheit | Fixkosten fälschlich pro Stück als variabel behandeln |
Ein Break-even kann bei bekannten Fixkosten und positivem Stückdeckungsbeitrag berechnet werden: erforderliche Stückzahl = Fixkosten / Stückdeckungsbeitrag; bei ganzen Aufträgen zur nächsten ganzen Stückzahl aufrunden. Mini-Beispiel mit fiktiven Daten: 1.200 € Projektfixkosten, 100 € Erlös und 40 € variable Kosten je Einrichtung ergeben 60 € Deckungsbeitrag je Stück; 1.200 / 60 = 20 Einrichtungen bis zum rechnerischen Kostendeckungspunkt. Das ist eine Modellrechnung ohne Steuern und weitere Nebenkosten.
Angebot, Nachfrage und nachhaltiges Wirtschaften
Angebot und Nachfrage beeinflussen im Marktmodell den Preis. Eine sinkende Nachfrage kann bei sonst gleichen Bedingungen den Preis unter Druck setzen; jedoch sind Softwarelizenzen, IT-Dienstleistungen und staatlich regulierte Märkte oft komplexer als das einfache Modell. Preisänderungen können außerdem auf Angebotsknappheit oder Qualitätsänderungen beruhen.

Diagramm: Beschreibe, was eine Verschiebung der Nachfrage nach energieeffizienten Geräten theoretisch bewirken kann. Die Grafik ist eine vereinfachte Darstellung; Quelle Wikimedia Commons, Eurodos, CC BY 3.0.
Nachhaltigkeit umfasst ökologische, soziale und wirtschaftliche Dimensionen. In der IT-Beschaffung spielen längere Nutzungsdauer, Reparierbarkeit, Energiebedarf, Datenschutz, sichere Wiederverwendung und ordnungsgemäße Verwertung eine Rolle. Eine kürzere Vertragslaufzeit kann zwar Flexibilität erhöhen, aber auch Austauschzyklen fördern. Ein energiesparendes Gerät ist nicht automatisch nachhaltiger, wenn es unnötig früh ersetzt wird.

Impuls: Verknüpfe die Ziele für nachhaltige Entwicklung mit hochwertiger Bildung, menschenwürdiger Arbeit, Innovation und verantwortungsvollem Konsum. Quelle Wikimedia Commons / UNDP, dort als gemeinfreies UN-Informationsmaterial ausgewiesen; siehe Lizenzhinweise und Nutzungsbedingungen im Mediennachweis.
Handlungsschema für eine verantwortliche IT-Beschaffung
| Prüffeld | Leitfrage | Beleg |
|---|---|---|
| Bedarf | Wie viele Geräte und welche Leistung werden benötigt? | Dokumentierte Anforderung |
| Wirtschaftlichkeit | Welche Kosten fallen während der gesamten Nutzung an? | Rechenblatt mit Einheiten |
| Umwelt | Wie viel Strom und Material werden voraussichtlich gebraucht? | Verbrauchsannahmen, Reparatur- und Rückgabekonzept |
| Recht und Sicherheit | Sind Schutz personenbezogener Daten und vertragliche Pflichten geregelt? | Prüfung von Vertrag und technischen Schutzmaßnahmen |
| Soziale Wirkung | Sind Barrierefreiheit, Arbeitsbedingungen und Beschaffungskriterien beachtet? | Transparentes Kriterienprotokoll |
Vollständiger Prüfungsfall: IT-Arbeitsplätze entscheiden
Auftrag und synthetische Ausgangsdaten
Die fiktive Softwarefirma ByteBrücke GmbH benötigt 20 neue Arbeitsplätze für ein dreijähriges Kundenprojekt. Eine Fachinformatikerin der Fachrichtung Anwendungsentwicklung soll zwei Angebote wirtschaftlich und nachhaltig vergleichen. Die Produktanforderungen sind für das Rechenmodell als gleich geeignet vorgegeben. Alle Preise verstehen sich ausschließlich als erfundene Nettowerte ohne Umsatzsteuer. Preissteigerungen, Restwerte, Finanzierungskosten und zusätzliche Risiken werden für die Grundrechnung nicht berücksichtigt.
| Merkmal | Angebot A: Kauf | Angebot B: Geräteservice |
|---|---|---|
| Gerätezahl | 20 | 20 |
| Vertrags- beziehungsweise Nutzungsdauer | 36 Monate | 36 Monate |
| Hardwarepreis | 1.100 € je Gerät einmalig | 52 € je Gerät und Monat |
| Einrichtung | 2.000 € einmalig | 600 € einmalig |
| Support | 3.500 € pro Jahr | In monatlicher Pauschale enthalten |
| Strombedarf | 70 kWh je Gerät und Jahr | 50 kWh je Gerät und Jahr |
| Angenommener Strompreis | 0,28 € je kWh | 0,28 € je kWh |
| Liquidität | Höherer Anfangsbedarf | Laufende Monatszahlungen |
| Rückgabe und Datenlöschung | Eigentümer organisiert sichere Weiterverwendung | Rückgabe und Löschung vertraglich nachzuweisen |
Aufgaben des Modellfalls: Berechne die Gesamtnutzungskosten beider Angebote, vergleiche den Strombedarf, führe eine begründete Nutzwertanalyse aus und entscheide nach einer transparenten Zielsetzung. Trenne dabei verifizierte Rechtsgrundlagen von frei gesetzten Szenarioannahmen.
Musterlösung mit allen Rechenschritten
Angebot A, Kauf:
- Hardware: 20 × 1.100 € = 22.000 €.
- Einrichtung: 2.000 €.
- Support für drei Jahre: 3 × 3.500 € = 10.500 €.
- Strommenge: 20 × 70 kWh × 3 = 4.200 kWh.
- Stromkosten: 4.200 kWh × 0,28 €/kWh = 1.176 €.
- Gesamtnutzungskosten A: 22.000 € + 2.000 € + 10.500 € + 1.176 € = 35.676 €.
Angebot B, Geräteservice:
- Serviceraten: 20 × 52 € × 36 = 37.440 €.
- Einrichtung: 600 €.
- Support zusätzlich: 0 € im vereinbarten Modell.
- Strommenge: 20 × 50 kWh × 3 = 3.000 kWh.
- Stromkosten: 3.000 kWh × 0,28 €/kWh = 840 €.
- Gesamtnutzungskosten B: 37.440 € + 600 € + 840 € = 38.880 €.
Rechnerisches Ergebnis: Angebot A ist im fiktiven 36-Monats-Kostenvergleich 3.204 € günstiger als B, denn 38.880 € − 35.676 € = 3.204 €. Angebot B benötigt 1.200 kWh weniger Strom, denn 4.200 kWh − 3.000 kWh = 1.200 kWh; das spart unter der angenommenen Preisbasis 336 € Stromkosten, die in den Gesamtkosten bereits enthalten sind und nicht ein zweites Mal abgezogen werden dürfen.
Plausibilitätscheck: Die monatlichen 52 € pro Gerät müssen mit 20 Geräten und 36 Monaten multipliziert werden. Der Jahresstrombedarf muss mit drei Jahren multipliziert werden. Eine Schlussfolgerung zu CO₂-Emissionen wäre ohne nachvollziehbaren Emissionsfaktor nicht belastbar.
Nutzwertanalyse, Schlussfolgerung und Grenzen
Zusätzlich zur Kostenrechnung erhält das Projektteam fiktive Prioritäten. Jede Bewertung liegt auf einer Skala von 1 (schwach) bis 5 (sehr gut); die Bewertungen sind offengelegte Annahmen, keine objektiven Messungen.
| Kriterium | Gewicht | Punkte A | Gewichtet A | Punkte B | Gewichtet B |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtnutzungskosten | 40 % | 5 | 2,00 | 3 | 1,20 |
| Stromverbrauch | 25 % | 3 | 0,75 | 5 | 1,25 |
| Liquiditätsschonung | 20 % | 2 | 0,40 | 5 | 1,00 |
| Service- und Vertragsqualität | 15 % | 4 | 0,60 | 3 | 0,45 |
| Gesamtnutzwert | 100 % | – | 3,75 | – | 3,90 |
Auswertung: Bei ausschließlichem Ziel niedrigste Gesamtkosten ist A vorzuziehen. Unter den oben offengelegten Gewichten und Bewertungen erreicht B den höheren Gesamtnutzwert von 3,90 gegenüber 3,75 und kann trotz Mehrkosten sinnvoll sein, wenn Liquidität und geringerer Energieverbrauch besonders wichtig sind. Keine Nutzwertmatrix darf einen fehlenden Datenschutzvertrag, ungeklärte Löschpflichten oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen „wegpunkten“. Vor Beauftragung wären rechtliche Eignung, Reparaturfähigkeit, Supportniveau, Vertragslaufzeit, Datenlöschung, Verwertungsnachweise und die tatsächliche Finanzierung zu prüfen.
Typische Fehler im Lösungsweg: nur die Anschaffungspreise vergleichen; Monatsraten auf 12 statt 36 Monate beziehen; Energie in kW und kWh verwechseln; den Stromvorteil nach seiner Einrechnung nochmals abziehen; die subjektive Nutzwertmatrix als naturgesetzliches Ergebnis ausgeben; ein wirtschaftliches Angebot mit einer rechtsverbindlichen Freigabe verwechseln. Dieser Modellfall ersetzt weder eine reale Beschaffungsgenehmigung noch eine technische Sicherheitsfreigabe.
Fachliches Bewertungsraster für den Modellfall
| Kriterium | Maximalpunkte | Leistungsbeschreibung |
|---|---|---|
| Gegebene Größen und Annahmen | 3 | Laufzeit, Gerätezahl, Nettoannahme und ausgeschlossene Kosten korrekt benannt |
| Kostenberechnung | 7 | A und B mit allen wesentlichen Posten, Einheiten und richtigen Summen berechnet |
| Energievergleich | 3 | kWh und Kostenersparnis richtig erklärt, keine doppelte Anrechnung |
| Nutzwert und Entscheidung | 4 | Gewichte und Punktwerte richtig verrechnet, bedingte Empfehlung begründet |
| Recht, Nachhaltigkeit und Grenzen | 3 | Datenschutz, Rückgabe, IT-Sicherheit und Modellgrenzen angesprochen |
| Gesamt | 20 | Lösung mit transparentem Ergebnis |
Bewertungsvorschlag nur für diese Übung: 18–20 Punkte zeigen eine sehr sichere Anwendung; 15–17 eine überwiegend sichere; 11–14 eine teilweise sichere; 0–10 eine noch lückenhafte Bearbeitung. Das ist kein amtlicher IHK-Notenschlüssel. Für Korrekturen sollen rechnerisch gleichwertige Lösungswege anerkannt werden.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste dein Wissen
Welches Gewicht hat der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde nach der FIAusbV in den vier Fachrichtungen? (10 Prozent) (!5 Prozent) (!20 Prozent) (!50 Prozent)
Wie lang muss die Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG sein? (Mindestens ein und höchstens vier Monate) (!Genau sechs Monate) (!Mindestens sechs und höchstens zwölf Monate) (!Es gibt im Ausbildungsverhältnis nie eine Probezeit)
Welche Aussage zur Freistellung vor der schriftlichen Abschlussprüfung entspricht § 15 BBiG? (Der unmittelbar vorausgehende Arbeitstag ist unter den gesetzlichen Regeln freizustellen) (!Es besteht ausnahmslos nur während der Prüfung Freistellung) (!Freistellung gibt es nur auf unbezahlten Antrag) (!Freistellung ist nur bei Volljährigen möglich)
Welche gesetzliche Mindestpause ist bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden für erwachsene Beschäftigte grundsätzlich vorgesehen? (45 Minuten) (!15 Minuten) (!20 Minuten) (!30 Minuten)
Welcher Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung wird grundsätzlich von Arbeitgebern finanziert? (Die gesetzliche Unfallversicherung) (!Die gesetzliche Krankenversicherung ausschließlich) (!Die gesetzliche Rentenversicherung ausschließlich) (!Die gesetzliche Pflegeversicherung ausschließlich)
Was ist bei einer mangelhaften Kaufsache im Regelfall zuerst als möglicher Anspruch zu prüfen? (Nacherfüllung nach den gesetzlichen Voraussetzungen) (!Automatische Vertragsauflösung bei jedem Fehler) (!Unbegrenzte kostenlose Erweiterung der Bestellung) (!Beliebige Geldstrafe gegen den Verkäufer)
Was beschreibt der einfache Wirtschaftskreislauf zutreffend? (Haushalte bieten Arbeit an und erhalten Einkommen von Unternehmen) (!Unternehmen zahlen grundsätzlich keinen Lohn an Haushalte) (!Güter und Geld bewegen sich immer in derselben Richtung) (!Der einfache Kreislauf enthält zwingend jede Auslandsbeziehung)
Wie hoch sind im Modellfall die gesamten Serviceraten für Angebot B? (37440 Euro) (!18720 Euro) (!24960 Euro) (!38880 Euro)
Welche Alternative hat im Modellfall die geringsten Gesamtnutzungskosten über 36 Monate? (Angebot A mit 35676 Euro) (!Angebot B mit 37440 Euro) (!Angebot A mit 22000 Euro) (!Beide Angebote kosten genau gleich viel)
Welche Interpretation der Nutzwertanalyse ist sachgerecht? (Unter den gesetzten Gewichten erhält Angebot B den höheren Nutzwert) (!Die Punktwerte beweisen eine allgemeingültige gesetzliche Kaufpflicht) (!Die Gewichtung ist unerheblich für die Entscheidung) (!Die Energiekosten dürfen nach der Summenbildung nochmals abgezogen werden)
Rückmeldungen und Begründungen zum Quiz
- Frage 1: In den einschlägigen Abschnitten der FIAusbV ist WiSo jeweils mit zehn Prozent gewichtet; Fachrichtung und Verordnung bleiben trotzdem zu prüfen.
- Frage 2: § 20 BBiG nennt ausdrücklich die Spanne von einem bis vier Monaten und nicht die übliche Probezeit eines beliebigen Arbeitsvertrags.
- Frage 3: § 15 BBiG erfasst den Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung; die Rechtsquelle ist entscheidend, nicht die betriebliche Gewohnheit.
- Frage 4: § 4 ArbZG unterscheidet mehr als sechs bis neun Stunden von mehr als neun Stunden; die strenge Grenze ist hier wichtig.
- Frage 5: Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung tragen grundsätzlich die Arbeitgeber, nicht wie bei allen anderen Zweigen einfach beide Seiten im gleichen Schema.
- Frage 6: Mängelrechte folgen einer gesetzlichen Struktur; Voraussetzungen und gegebenenfalls Fristen sind zu untersuchen.
- Frage 7: Arbeit fließt im Modell als Faktor zum Unternehmen, die Vergütung zurück an den Haushalt. Güter- und Zahlungsflüsse sind getrennt zu analysieren.
- Frage 8: 20 Geräte × 52 Euro × 36 Monate ergeben 37.440 Euro an Raten, noch ohne Einrichtung und Strom.
- Frage 9: 35.676 Euro für Kauf liegen 3.204 Euro unter den Gesamtnutzungskosten des Geräteservices; allein die Einmalzahlung wäre kein fairer Vergleich.
- Frage 10: 3,90 ist größer als 3,75; die Rangfolge folgt aber den angenommenen Bewertungen und Gewichten, nicht einer universellen Wahrheit.
Memory: Begriff und Anwendung
| Ausbildungsnachweis | Schriftliche oder elektronische Dokumentation der Ausbildung |
| Nacherfüllung | Gesetzlicher Anspruch auf Behebung eines Kaufmangels nach den Voraussetzungen des Kaufrechts |
| Solidarprinzip | Gemeinschaftliche Absicherung unterschiedlicher Risiken |
| Deckungsbeitrag | Erlös minus variable Kosten einer Einheit |
| Liquidität | Fähigkeit zur fristgerechten Begleichung fälliger Zahlungen |
| Nutzwertanalyse | Gewichtete Beurteilung mehrerer Entscheidungskriterien |
Drag and Drop: ordne die beruflichen Situationen zu
| Gesuchter Begriff | Passende Situation |
|---|---|
| Arbeitslosenversicherung | Absicherung bei Verlust eines Arbeitsplatzes nach gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen |
| Kaufvertrag | Verkäufer muss mangelfreie Ware liefern und Käufer vereinbarten Preis zahlen |
| Betriebsrat | Betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten |
| Gesamtnutzungskosten | Einmalige Anschaffung plus laufende Betriebs- und Supportkosten |
| Datenschutz | Schutz personenbezogener Informationen bei Verarbeitung im Unternehmen |
Kreuzworträtsel: sechs Fachbegriffe
| Probezeit | Wie heißt die erste Phase eines Berufsausbildungsverhältnisses mit besonderen Kündigungsregeln? |
| Liquidität | Wie nennt man die Fähigkeit, fällige Zahlungen rechtzeitig zu leisten? |
| Krankenversicherung | Welcher Versicherungszweig übernimmt insbesondere gesetzlich vorgesehene Kosten medizinischer Behandlung? |
| Nachhaltigkeit | Welcher Begriff verbindet ökologische, soziale und wirtschaftliche Verantwortung? |
| Nacherfüllung | Wie heißt ein zentraler kaufrechtlicher Anspruch bei einer mangelhaften Lieferung? |
| Wirtschaftskreislauf | Wie nennt man das Modell der Güter- und Geldströme zwischen volkswirtschaftlichen Sektoren? |
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Lückentext: sicher argumentieren
Offene Aufgaben
Leicht
- Ausbildungsvertrag: Fertige eine übersichtliche Lernkarte mit drei Pflichten der Auszubildenden und zwei Pflichten des Ausbildungsbetriebs an; belege mindestens eine Angabe mit dem BBiG.
- Sozialversicherung: Gestalte eine beschriftete Übersicht über die fünf Versicherungszweige und nenne für jeden ein synthetisches Beispiel aus dem Berufsleben.
- Arbeitszeitgesetz: Erkläre an zwei selbst erfundenen Arbeitstagen, wann 30 oder 45 Minuten Ruhepause notwendig sind, und dokumentiere die einschlägige Rechtsnorm.
- Wirtschaftskreislauf: Zeichne den einfachen Wirtschaftskreislauf mit einer IT-Dienstleistung sowie den jeweiligen Zahlungs- und Güterströmen.
Standard
- Kaufvertrag: Verfasse eine sachliche fiktive Reklamation zu defekter Hardware und erläutere, warum du nicht sofort ohne Prüfung aller Voraussetzungen vom Kauf zurücktrittst.
- Kostenrechnung: Erstelle eine Tabellenkalkulation für den dreijährigen Vergleich der Modellangebote A und B mit getrennten Formeln, Einheiten und Fehlerprüfung.
- Mitbestimmung: Produziere ein zweiminütiges Erklärvideo oder Audiostück zur Unterscheidung von Betriebsrat und Gewerkschaft mit nachvollziehbarer Quellenliste.
- Nachhaltigkeit: Entwirf eine grafische Entscheidungshilfe für die Beschaffung eines reparierbaren IT-Geräts; erfasse mindestens wirtschaftliche und ökologische Kriterien.
Schwer
- Berufsbildungsgesetz: Bearbeite einen komplexen synthetischen Ausbildungsfall mit Probezeit, Berufsschulfreistellung und schriftlicher Kündigung im Schema Regel – Anwendung – Ergebnis; markiere ungeklärte Tatsachen.
- Nutzwertanalyse: Verändere die Gewichtungen im Modellfall bei weiterhin 100 Prozent Summe so, dass Angebot A vorn liegt; erkläre den Wertewandel und rechne alle Ergebnisse nach.
- IT-Beschaffung: Entwickle eine vollständige Vergabeempfehlung mit Kostenvergleich, Vertragsfragen, Datenschutzprüfung, Reparaturfähigkeit und qualifizierter Entscheidungsvorlage, ohne eine reale Freigabe zu erteilen.
- Prüfungsvorbereitung: Verfasse einen eigenen schriftlichen WiSo-Fall für Fachinformatiker mit Musterlösung, Zeitplanung, mindestens drei Fehlvorstellungen und einem transparenten Bewertungsraster.


Lernkontrolle
- Rechtsanwendung: Ein Auszubildender soll während der Berufsschule Supporttickets bearbeiten. Identifiziere die entscheidenden Fakten, formuliere die Prüffrage und wende § 15 BBiG sachgerecht an.
- Arbeitszeit: Bei einer erwachsenen Beschäftigten mit 9 Stunden 15 Minuten tatsächlicher Arbeitszeit sind nur 30 Minuten Pause geplant. Beurteile das anhand des ArbZG und begründe den nötigen Mindestwert.
- Rechenkompetenz: Im Modellfall steigt der angenommene Strompreis von 0,28 € auf 0,35 € je kWh. Berechne beide neuen Gesamtkosten sowie den Abstand und erkläre, warum die Rangfolge der Kosten erhalten bleibt.
- Sozialstaat: Erläutere den Zweck von Solidarität und Versicherungsschutz anhand eines frei erfundenen Krankheits- oder Arbeitslosigkeitsfalls; unterscheide Hilfeleistungen und persönliche Beitragsanteile.
- Mitbestimmung: Ein Unternehmen mit acht Mitarbeitenden plant Zeiterfassung. Welche Tatsachen musst du erst ermitteln, bevor du von einem vorhandenen Betriebsrat und konkreten Beteiligungsrechten ausgehen kannst?
- Wirtschaftliche Entscheidung: Prüfe die Behauptung „Das energieeffizientere Gerät ist unabhängig von allen anderen Faktoren immer wirtschaftlicher“. Widerlege sie unter Verwendung des Modellfalls.
- Transfer: Begründe eine Beschaffungsempfehlung, wenn Datenschutzmängel erst nach einer positiven Nutzwertrechnung erkennbar werden. Zeige Grenzen einer rein mathematischen Entscheidung auf.
Kontrollhinweis zum Rechenfall: Bei 0,35 €/kWh betragen die Stromkosten von A 1.470 € und von B 1.050 €. Damit ergeben sich A = 35.970 € und B = 39.090 €; die Differenz beträgt 3.120 €. Einheiten, Laufzeit und die Annahme konstanten Verbrauchs müssen sichtbar sein.
Lernnachweis
Dein Lernportfolio enthält Wissen, Anwendung, Reflexion und Transfer. Als prüfbaren Nachweis gibst du ab: eine Übersicht über Prüfungsanforderungen mit Quelle und Geltungsdatum; einen rechtlich begründeten Ausbildungsfall; eine beschriftete Sozialversicherungsübersicht; eine selbst erstellte Wirtschaftskreislauf-Skizze; ein Rechenblatt mit allen Formeln des 36-Monats-Modellfalls; eine Nutzwertanalyse; eine kurze schriftliche Entscheidung mit mindestens einem wirtschaftlichen, einem sozialen, einem ökologischen und einem rechtlichen Gesichtspunkt; sowie eine Fehlerliste mit drei selbst korrigierten Fehlannahmen.
Selbstbewertung: Erkläre anhand deiner Produkte, ob du 1. Gesetze dem zutreffenden Fall zuordnest, 2. Kosten und Zeiträume sicher vergleichst, 3. Annahmen von geltendem Recht unterscheidest und 4. einen begründeten Interessenausgleich formulierst. Verwende ausschließlich synthetische Daten, keine Kundenakten, keine Personal- oder Schülerdaten. Jede praktische Elektro-, Maschinen-, Gefahrstoff- oder gesundheitsbezogene Tätigkeit bleibt qualifiziert angeleiteten Fachkräften vorbehalten; dieser Kurs erteilt keine Freigabe.
OER und Wikipedia
Geprüfte Fach- und Rechtsquellen, Stand der Recherche: Oktober 2026. Gesetzestexte und Prüfungsordnungen sind am Prüfungsdatum nochmals auf Aktualität zu prüfen. Hier werden nur Lernfälle und selbst formulierte Erläuterungen verwendet, keine geschützten Originalprüfungsaufgaben.
- BIBB: Fachinformatiker/-in, Fachrichtung Anwendungsentwicklung – Berufsprofil, Ausbildungsdauer, Fachrichtungen, Rechtsgrundlagen.
- Bundesrecht: Fachinformatikerausbildungsverordnung – Prüfungsstruktur, WiSo-Anforderungen, Zeiten und Gewichtung.
- Bundesrecht: Berufsbildungsgesetz – Ausbildungsrecht, Pflichten, Probezeit, Freistellung und Kündigung.
- Bundesrecht: Arbeitszeitgesetz – Arbeitszeit und Ruhepausen.
- Bundesrecht: Bundesurlaubsgesetz § 3 – gesetzlicher Mindesturlaub.
- Bundesrecht: Betriebsverfassungsgesetz § 1 – Voraussetzungen für Betriebsräte.
- Bundesrecht: BGB § 433 und § 437 – Kaufvertrag und Mängelrechte.
- EU: Datenschutz-Grundverordnung – amtliche europäische Rechtsquelle.
- Arbeitskammer des Saarlandes: Azubi-Lexikon – verständliche Zusatzinformationen, aktualisierte Ausgabe August 2026.
- Bundesbank: Erklärfilme – Bildungsmedien über Geld, Zinsen und Preisstabilität.
- Lehrer-Online: Märkte verstehen – Einordnung des Wirtschaftskreislaufvideos.
Mediennachweis mit Herkunft und Rechten:
| Eingebundenes Medium | Nachgewiesene Quelle | Urheber | Rechte und Verwendung |
|---|---|---|---|
| File:Einfacher Wirtschaftskreislauf.svg | Wikimedia Commons: Dateiseite | Aniol | CC BY-SA 4.0, Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen |
| File:Wirtschaftskreislauf.svg | Wikimedia Commons: Dateiseite | Moose2 | CC BY-SA 3.0 unter weiteren vom Urheber angebotenen freien Lizenzen; jeweilige Pflichten beachten |
| File:Angebot und Nachfrage.gif | Wikimedia Commons: Dateiseite | Eurodos | CC BY 3.0, Namensnennung |
| File:Sustainable Development Goals de.svg | Wikimedia Commons: Dateiseite | UNDP | Auf der Dateiseite als gemeinfreies UN-Informationsmaterial eingeordnet; die UN-Vorgaben zur Darstellung der SDG-Symbole zusätzlich beachten |
| https://www.youtube.com/watch?v=HfACZuLfUMA | Hessischer Bildungsserver: Filmbeschreibung | explainity | Fremdes Video, ausschließlich über YouTube eingebettet; keine freie Nachnutzung behauptet |
| https://www.youtube.com/watch?v=YkHe2zvkQms | Lehrer-Online: Verweis auf den Film | explainity | Fremdes Video, ausschließlich über YouTube eingebettet; keine freie Nachnutzung behauptet |
Wikipedia als OER-Ergänzung: Der verlinkte deutschsprachige Artikel zum Wirtschaftskreislauf eignet sich für weitere Begriffsarbeit; seine Text- und Mediendateien haben jeweils eigene, auf den Artikeln ausgewiesene Rechte. Sozialversicherung in Deutschland ergänzt den Sozialstaat-Aspekt.
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