Wirtschaft Sozialkunde und berufliche Verantwortung – Sozialversicherungen funktional zuordnen
Wirtschaft Sozialkunde und berufliche Verantwortung – Sozialversicherungen funktional zuordnen
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Wirtschaft Sozialkunde und berufliche Verantwortung – Sozialversicherungen funktional zuordnen
Einleitung
Kurzbeschreibung: Risiken erkennen, gesetzliche Sozialversicherungen funktional zuordnen und grundlegende Absicherung im Ausbildungsalltag verstehen.
Zielgruppe: Auszubildende in kaufmännischen, gewerblich-technischen und dienstleistenden Berufen.
Stand der Rechts- und Rechengrößen: 09.10.2026. Alle Personen, Unternehmen, Produkte und Geschäftsdaten in den Fällen sind fiktiv. Die Rechenbeispiele sind didaktische Modellannahmen und keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden in diesem Kurs nicht berechnet; deshalb werden keine Steuersätze unterstellt.

Die deutsche Sozialversicherung schützt Beschäftigte gegen zentrale Lebens- und Erwerbsrisiken. Für Auszubildende ist besonders wichtig: Nicht jedes Problem gehört zur gleichen Versicherung. Du lernst deshalb, zuerst das Risiko zu erkennen und danach den passenden Versicherungszweig zuzuordnen.
Lernziele
Nach dem Kurs kannst Du Risiken den fünf Zweigen der Sozialversicherung zuordnen, typische Leistungen unterscheiden, Grundzüge der Finanzierung erklären, eine einfache Entgeltabrechnung mit Sozialversicherungsbeiträgen prüfen und berufliche Verantwortung bei Meldung, Datenschutz und Arbeitsschutz begründen.
Lernroute in kurzen Einheiten
| Einheit | Fokus | Richtzeit |
|---|---|---|
| 1 | Risiko erkennen | 5 Minuten |
| 2 | Fünf Versicherungszweige zuordnen | 8 Minuten |
| 3 | Ausbildungsfall bearbeiten | 12 Minuten |
| 4 | Beiträge 2026 prüfen | 10 Minuten |
| 5 | Produkte und Absicherung vergleichen | 8 Minuten |
| 6 | Berufliche Verantwortung übertragen | 7 Minuten |
Lerneinheit 1: Vom Risiko zur Absicherung
Ein Versicherungsfall beginnt nicht mit dem Namen einer Versicherung, sondern mit einer Situation: Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter oder Erwerbsminderung, Arbeitslosigkeit oder ein Arbeits- beziehungsweise Wegeunfall.

Merksatz: Erst das Risiko bestimmen, dann den zuständigen Versicherungszweig wählen.
Basisaufgabe mit Feedback
Aufgabe: Eine Auszubildende erkrankt an einer starken Grippe, ohne dass die Erkrankung durch die Arbeit verursacht wurde. Welcher Zweig ist funktional zuerst zuständig?
Begründetes Feedback: Die Krankenversicherung passt, weil das abgesicherte Risiko eine allgemeine Krankheit ist. Die gesetzliche Unfallversicherung wäre nur dann vorrangig, wenn ein versicherter Arbeits- oder Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit vorläge.
Lerneinheit 2: Die fünf Zweige funktional zuordnen
| Risiko | Versicherungszweig | Typische Funktion | Typischer Träger | Finanzierung im Regelfall |
|---|---|---|---|---|
| Krankheit | Gesetzliche Krankenversicherung | Behandlung, Arzneimittel, weitere Leistungen; unter Voraussetzungen Krankengeld | gesetzliche Krankenkassen | Arbeitnehmer und Arbeitgeber; Zusatzbeitrag kassenindividuell |
| Pflegebedürftigkeit | Pflegeversicherung | Leistungen nach Pflegegrad; Teilabsicherung der Pflegekosten | Pflegekassen | grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber; Besonderheiten bei Kinderlosigkeit und Kinderzahl |
| Alter, Erwerbsminderung, Hinterbliebene | Gesetzliche Rentenversicherung | Renten, Rehabilitation und Teilhabeleistungen | Deutsche Rentenversicherung | grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
| Arbeitslosigkeit | Arbeitslosenversicherung | Arbeitslosengeld bei erfüllten Voraussetzungen sowie Arbeitsförderung und Vermittlung | Bundesagentur für Arbeit | grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
| Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit | Gesetzliche Unfallversicherung | Prävention, Rehabilitation und Entschädigung | Berufsgenossenschaften und Unfallkassen | Beiträge durch Arbeitgeber beziehungsweise zuständige öffentliche Träger |
Kurzformel: Krankheit → Krankenversicherung. Pflegebedürftigkeit → Pflegeversicherung. Alter oder Erwerbsminderung → Rentenversicherung. Arbeitslosigkeit → Arbeitslosenversicherung. Arbeits- oder Wegeunfall → Unfallversicherung.
Gesprächsmedium: Personalbüro und Auszubildende
Mara Beispiel, Auszubildende, fiktiv: „Auf dem Weg zur Arbeit bin ich mit dem Fahrrad gestürzt. Muss ich einfach meine Krankenkasse informieren?“
Timo Lern, Personalbüro, fiktiv: „Für die medizinische Versorgung kann Deine Krankenkasse praktisch beteiligt sein. Entscheidend für die versicherungsrechtliche Zuordnung ist aber: Ein versicherter Wegeunfall gehört funktional zur gesetzlichen Unfallversicherung.“
Mara: „Also entscheidet nicht nur die Art der Verletzung, sondern auch der Zusammenhang mit der Arbeit?“
Timo: „Genau. Für eine korrekte Zuordnung musst Du Risiko und Ursache gemeinsam prüfen.“
Anwendungsaufgabe mit Feedback
Aufgabe: Ordne zu: Bandscheibenvorfall ohne Arbeitsbezug, anerkannte Berufskrankheit, dauerhafte Pflegebedürftigkeit, Verlust des Ausbildungsplatzes nach Abschluss und späterer Eintritt in die Altersrente.
Begründetes Feedback: Allgemeine Krankheit gehört funktional zur Krankenversicherung. Eine anerkannte Berufskrankheit ist der gesetzlichen Unfallversicherung zuzuordnen. Pflegebedürftigkeit gehört zur Pflegeversicherung. Arbeitslosigkeit kann bei erfüllten Voraussetzungen Leistungen der Arbeitslosenversicherung auslösen. Die Altersrente gehört zur Rentenversicherung. Entscheidend ist jeweils das versicherte Risiko, nicht nur die Stelle, bei der zuerst eine Anfrage eingeht.
Lerneinheit 3: Konkreter Ausbildungsfall
Alle Daten sind fiktiv.
Die Lernhandel Beispiel GmbH bildet die 19-jährige Mara Beispiel zur Kauffrau für Büromanagement aus. Ausbildungsvergütung: 1.250,00 Euro brutto pro Monat. Ausbildungsort: außerhalb Sachsens. Mara ist kinderlos und noch nicht 23 Jahre alt. Für die Krankenversicherung wird im Modell der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 % verwendet. Der tatsächliche Zusatzbeitrag ist kassenindividuell.

Mara ist als gegen Arbeitsentgelt beschäftigte Auszubildende grundsätzlich in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen. Bei Beginn der Berufsausbildung bestehen Arbeitgeber-Meldepflichten. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird über die zuständige Einzugsstelle abgewickelt. Die gesetzliche Unfallversicherung wird getrennt finanziert.
Fall 1: Ein Risiko zuordnen
Mara rutscht während ihrer Arbeitszeit im Archiv auf einer nassen Stelle aus und verletzt sich am Handgelenk.
Aufgabe: Ordne das Hauptrisiko funktional zu und begründe die Entscheidung.
Hilfe 1 – Situation: Prüfe, ob der Unfall während einer versicherten Tätigkeit geschah.
Hilfe 2 – Risiko: Unterscheide allgemeine Krankheit von Arbeitsunfall.
Hilfe 3 – Zuordnung: Arbeitsunfälle gehören zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Begründetes Feedback: Der Unfall steht unmittelbar mit der betrieblichen Tätigkeit in Verbindung. Deshalb ist die gesetzliche Unfallversicherung funktional der richtige Zweig. Sie verfolgt zudem das Prinzip „Prävention vor Rehabilitation vor Entschädigung“.
Fall 2: Beitrag auf der Abrechnung prüfen
Für das Modell gelten 2026:
| Zweig | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmeranteil im Modell | Arbeitgeberanteil im Modell |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % + 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 8,75 % | 8,75 % |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % | 1,8 % |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % |
Modellrechnung für Mara:
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 1.250,00 € × 8,75 % | 109,38 € |
| Pflegeversicherung | 1.250,00 € × 1,8 % | 22,50 € |
| Rentenversicherung | 1.250,00 € × 9,3 % | 116,25 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1.250,00 € × 1,3 % | 16,25 € |
| Summe Arbeitnehmeranteile Sozialversicherung | 264,38 € | |
| Rest nach diesen SV-Abzügen, vor Steuern und sonstigen Abzügen | 1.250,00 € − 264,38 € | 985,62 € |
Begründetes Feedback: Die Rechnung ist als Lernmodell korrekt, weil Mara über 325 Euro Ausbildungsvergütung erhält, unter 23 Jahre alt ist und deshalb keinen Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung trägt. Die Unfallversicherung ist nicht als Arbeitnehmerabzug enthalten, weil sie vom Arbeitgeber finanziert wird. Ein tatsächliches Nettoentgelt darf aus dieser Tabelle nicht abgeleitet werden, weil Steuern und weitere mögliche Abzüge bewusst nicht berechnet werden.
Gestufte Hilfe für eigene Rechnungen
Stufe 1: Suche den richtigen Beitragssatz.
Stufe 2: Prüfe, ob der Satz geteilt wird oder eine Sonderregel gilt.
Stufe 3: Multipliziere Bruttoentgelt × Arbeitnehmeranteil und runde auf Cent.
Stufe 4: Prüfe Sonderfälle: Alter, Kinder, Sachsen, kassenindividueller Zusatzbeitrag, Beitragsbemessungsgrenze und besondere Regeln für Auszubildende.
Lerneinheit 4: Was gilt 2026?
Die folgenden Werte sind für den Kurs am 09.10.2026 geprüft.
| Rechengröße 2026 | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung | 14,6 % | Grundlage der GKV-Beitragsberechnung |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV | 2,9 % | Modellwert; tatsächlicher Zusatzbeitrag ist kassenindividuell |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | Grundbeitrag |
| Zuschlag für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres | 0,6 Prozentpunkte | vom Mitglied zu tragen; Voraussetzungen beachten |
| Rentenversicherung | 18,6 % | allgemeine Rentenversicherung |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | Beitragssatz |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € monatlich | darüber liegendes Einkommen wird für diese Beiträge nicht weiter berücksichtigt |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450,00 € monatlich | darüber liegendes Einkommen wird für diese Beiträge nicht weiter berücksichtigt |
Sonderregel Ausbildung: Liegt das monatliche Arbeitsentgelt eines zur Berufsausbildung Beschäftigten nicht über 325 Euro, trägt der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag grundsätzlich allein. Diese Grenze ist nicht mit der Minijobgrenze gleichzusetzen.
Pflegeversicherung: Für Eltern mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 Jahren bestehen Beitragsabschläge. In Sachsen gilt eine abweichende Verteilung des Pflegeversicherungsbeitrags zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern.
Unfallversicherung: Es gibt keinen für alle Betriebe einheitlichen Prozentsatz wie bei den vier anderen Zweigen. Bei gewerblichen Berufsgenossenschaften hängen Beiträge unter anderem von Finanzbedarf, Entgelten und Gefahrklassen ab.

Medienkritik: Zahlen altern schneller als Grundprinzipien
Das folgende Video erklärt die fünf Zweige und die 2023 geänderte Pflegeversicherung. Es ist als Medienkritik-Aufgabe eingebettet. Verwende daraus keine Beitragssätze ungeprüft für 2026.
Aufgabe: Notiere zwei Aussagen aus dem Video, die strukturell noch gelten, und zwei Zahlenangaben, die Du mit der 2026-Tabelle oben überprüfen musst.
Begründetes Feedback: Versicherungszweige und grundlegende Funktionen ändern sich meist langsamer als Beitragssätze und Rechengrößen. Beruflich verantwortlich handelst Du deshalb, wenn Du zeitabhängige Werte vor einer Abrechnung aus einer aktuellen Primärquelle kontrollierst.
Lerneinheit 5: Produktvergleich ohne Kaufempfehlung
Didaktische Modellannahme: Die folgenden Zusatzprodukte sind frei erfunden. Sie dienen nur dem kaufmännischen Vergleich. Es gibt keine reale Anbieterempfehlung.
| Absicherung | Status | Fiktiver Modellpreis | Deckt welches Risiko? | Ersetzt gesetzliche Sozialversicherung? |
|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Krankenversicherung im Ausbildungsfall | gesetzliche Pflichtversicherung | einkommensabhängiger Beitrag | allgemeine Krankheit | ist selbst Teil der Sozialversicherung |
| „ZahnPlus Lern“ | fiktive private Zusatzversicherung | 12,90 € pro Monat | fiktiv definierte zusätzliche Zahnleistungen | Nein |
| „StartSicher Einkommen“ | fiktive private Zusatzversicherung | 18,50 € pro Monat | fiktiv definierter zusätzlicher Einkommensschutz | Nein |
| Private Notfallrücklage | keine Versicherung | frei wählbare Sparrate | selbst finanzierte kurzfristige Ausgaben | Nein |
Kaufmännischer Prüfauftrag: Vergleiche Pflicht, Preislogik, versichertes Risiko, Leistungsauslöser und die Frage, ob eine gesetzliche Absicherung ersetzt oder nur ergänzt wird.
Begründetes Feedback: Ein günstiger fiktiver Preis sagt nichts darüber aus, ob ein Produkt ein gesetzliches Risiko abdeckt. Private Zusatzprodukte können die gesetzliche Sozialversicherung nicht einfach „ersetzen“, wenn Versicherungspflicht besteht. Eine Rücklage ist außerdem keine Versicherung, weil kein Risiko auf eine Versichertengemeinschaft übertragen wird.
Pflege als Beispiel für Grundabsicherung
Hinweis: Das Video des Bundesministeriums für Gesundheit stammt aus 2024 und erläutert die damalige finanzielle Lage sowie die Beitragserhöhung zum 01.01.2025. Für den Kurs gelten die oben geprüften 2026-Werte. Die soziale Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung; tatsächliche Pflegekosten können über die Versicherungsleistungen hinausgehen.
Lerneinheit 6: Berufliche Verantwortung
In kaufmännischen Berufen bedeutet Sozialversicherung nicht nur „Prozente rechnen“. Verantwortung entsteht bei korrekten Meldungen, Beitragsabrechnung, Datenschutz, Unfallmeldung und Prävention.
| Situation | Beruflich verantwortliches Handeln | Warum? |
|---|---|---|
| Ausbildungsbeginn | Beschäftigung korrekt und fristgerecht melden | Versicherungsschutz und Beitragsverfahren müssen richtig starten |
| Entgeltabrechnung | Beitragssätze, Bemessungsgrundlagen und Sonderfälle prüfen | Fehler wirken sich auf Beschäftigte und Unternehmen aus |
| Personaldaten | nur erforderliche Daten verarbeiten und schützen | Sozialdaten sind besonders sensibel |
| Arbeitsunfall | internen Meldeweg und Vorgaben des Unfallversicherungsträgers beachten | richtige Zuordnung ermöglicht Prävention und Leistungen |
| Unsichere Rechtslage | aktuelle Primärquelle prüfen oder fachkundige Stelle einbeziehen | veraltete Tabellen können zu falschen Entscheidungen führen |
Transferaufgabe mit Feedback
Situation: Ein Kollege sagt: „Für jeden Unfall zahlt doch sowieso die Krankenkasse. Deshalb ist es egal, ob ein Vorfall als Arbeitsunfall erkannt wird.“
Aufgabe: Widerlege die Aussage aus Sicht der betrieblichen Verantwortung.
Begründetes Feedback: Die Aussage verwechselt medizinische Versorgung mit versicherungsrechtlicher Zuständigkeit. Bei einem versicherten Arbeits- oder Wegeunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung funktional zuständig. Diese übernimmt nicht nur Behandlung und Rehabilitation, sondern hat auch einen Präventionsauftrag. Eine falsche Zuordnung kann deshalb Leistungswege, Dokumentation und betriebliche Prävention beeinträchtigen.
Historischer Blick

Die deutsche Sozialversicherung entwickelte sich seit dem späten 19. Jahrhundert schrittweise. Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung entstanden in der Bismarck-Zeit; die Arbeitslosenversicherung folgte 1927, die Pflegeversicherung 1995. Für Deine heutige Ausbildung ist die Geschichte vor allem wichtig, weil sie zeigt: Die fünf Zweige wurden für unterschiedliche Risiken geschaffen.
Quellen- und Aktualitätscheck
Stand: 09.10.2026. Für Rechtslage und Rechengrößen wurden vorrangig amtliche beziehungsweise institutionelle Primärquellen verwendet.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Sozialversicherung: Grundstruktur und versicherte Risiken.
- Bundesministerium für Gesundheit – Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz, 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 und Beitragsbemessungsgrenze.
- Bundesministerium für Gesundheit – Finanzierung der Pflegeversicherung: Beitragssatz, Kinderlosenzuschlag, Kinderabschläge und Beitragsbemessungsgrenze.
- Deutsche Rentenversicherung – Werte der Rentenversicherung: Beitragssätze und Rechengrößen 2026.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Finanzierung: Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung durch Unternehmen.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Beitragsberechnung: Finanzbedarf, Arbeitsentgelte und Gefahrklassen.
- § 20 SGB IV: besondere Beitragstragung für Auszubildende bis 325 Euro Arbeitsentgelt.
- § 5 SGB V: Versicherungspflicht Beschäftigter und Auszubildender in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- § 28a SGB IV: Meldepflichten des Arbeitgebers, unter anderem bei Beginn und Ende der Berufsausbildung.
- § 28h SGB IV: Krankenkassen als Einzugsstellen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags.
- Bundesregierung – Rechengrößen 2026: Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenze.
Medienrechte
: Wikimedia Commons, Bundesarchiv, CC BY-SA 3.0 DE.
: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
: Wikimedia Commons, als amtliches Werk nach der Dateibeschreibung gemeinfrei.
: Wikimedia Commons, CC BY 4.0.
: Wikimedia Commons, Public Domain Mark; gemeinfreies Werk.- Die YouTube-Videos werden ausschließlich über den YouTube-Player eingebettet. Rechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern; die Videos werden nicht als frei lizenzierte OER-Dateien übernommen.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Welcher Sozialversicherungszweig ist funktional für eine allgemeine Krankheit zuständig? (Krankenversicherung) (!Unfallversicherung) (!Arbeitslosenversicherung) (!Rentenversicherung)
Welcher Zweig sichert Pflegebedürftigkeit grundlegend ab? (Pflegeversicherung) (!Rentenversicherung) (!Arbeitslosenversicherung) (!Unfallversicherung)
Welcher Zweig ist bei einem versicherten Arbeitsunfall funktional zuständig? (Unfallversicherung) (!Krankenversicherung) (!Pflegeversicherung) (!Arbeitslosenversicherung)
Welches Risiko gehört vorrangig zur Arbeitslosenversicherung? (Arbeitslosigkeit) (!Pflegebedürftigkeit) (!Arbeitsunfall) (!Altersrente)
Welcher Versicherungszweig ist unter anderem für Altersrenten zuständig? (Rentenversicherung) (!Krankenversicherung) (!Unfallversicherung) (!Pflegeversicherung)
Wie hoch ist der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2026? (14,6 Prozent) (!18,6 Prozent) (!3,6 Prozent) (!2,6 Prozent)
Wie hoch ist der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2026? (18,6 Prozent) (!14,6 Prozent) (!4,2 Prozent) (!2,9 Prozent)
Wer trägt bei Beschäftigten den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich? (Der Arbeitgeber) (!Nur der Arbeitnehmer) (!Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer je zur Hälfte) (!Die Krankenkasse)
Warum ist der Zusatzbeitrag der Krankenversicherung im Ausbildungsfall als Modellannahme gekennzeichnet? (Weil der tatsächliche Zusatzbeitrag kassenindividuell sein kann) (!Weil es 2026 keinen Zusatzbeitrag gibt) (!Weil nur Rentner einen Zusatzbeitrag zahlen) (!Weil Auszubildende nie krankenversichert sind)
Was ist bei veralteten Lernvideos mit Beitragssätzen besonders wichtig? (Aktuelle Primärquellen für die Zahlen prüfen) (!Alle Zahlen unverändert übernehmen) (!Nur die Videolänge prüfen) (!Die Sozialversicherung nicht mehr berechnen)
Memory
| Krankheit | Krankenversicherung |
| Pflegebedürftigkeit | Pflegeversicherung |
| Alter | Rentenversicherung |
| Arbeitslosigkeit | Arbeitslosenversicherung |
| Arbeitsunfall | Unfallversicherung |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Thema |
|---|---|
| Krankenversicherung | Allgemeine Krankheit |
| Pflegeversicherung | Dauerhafte Pflegebedürftigkeit |
| Rentenversicherung | Altersabsicherung |
| Arbeitslosenversicherung | Verlust einer Beschäftigung |
| Unfallversicherung | Versicherter Arbeitsunfall |
Kreuzworträtsel
| Krankenkasse | Welche Stelle ist typischer Träger der gesetzlichen Krankenversicherung? |
| Pflegekasse | Welche Kasse führt die soziale Pflegeversicherung durch? |
| Rentenversicherung | Welcher Zweig sichert unter anderem das Risiko Alter ab? |
| Arbeitsagentur | Welche Institution ist Trägerin der Arbeitslosenversicherung? |
| Berufsgenossenschaft | Welcher gewerbliche Träger ist für gesetzliche Unfallversicherung zuständig? |
| Solidarität | Welches Prinzip beschreibt den gemeinsamen Risikoausgleich? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Risikokarten: Gestalte fünf Karten mit je einer Alltagssituation und ordne jeder Karte den passenden Sozialversicherungszweig zu.
- Gesprächsprotokoll: Schreibe einen kurzen fiktiven Dialog zwischen einer Auszubildenden und dem Personalbüro über einen Wegeunfall.
- Entgeltabrechnung: Markiere in einer selbst erstellten Musterabrechnung die vier Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Mediencheck: Vergleiche zwei der eingebetteten Medien und notiere, welche Aussagen zeitunabhängig und welche Zahlen zeitabhängig sind.
Standard
- Ausbildungsfall: Entwickle einen fiktiven Ausbildungsfall mit Krankheit, Arbeitsunfall und kurzer Arbeitslosigkeitsphase nach Ausbildungsende. Ordne jeden Abschnitt funktional zu.
- Beitragsrechnung: Berechne für ein fiktives Bruttoentgelt von 1.500 Euro die Arbeitnehmeranteile im Modell 2026 und begründe jeden verwendeten Prozentsatz.
- Produktvergleich: Erstelle einen neutralen Vergleich zwischen gesetzlicher Grundabsicherung, einer frei erfundenen Zusatzversicherung und einer privaten Rücklage.
- Fehleranalyse: Formuliere eine absichtlich fehlerhafte Sozialversicherungsabrechnung und lasse eine Partnerperson die Fehler mit Quellen begründen.
Schwer
- Personalprozess: Entwirf einen Prozess vom Ausbildungsbeginn bis zur ersten Entgeltabrechnung und kennzeichne Meldung, Datensparsamkeit, Beitragsprüfung und Unfallversicherung.
- Sonderfallanalyse: Untersuche, wie sich der Pflegeversicherungsbeitrag in einem fiktiven Fall bei Vollendung des 23. Lebensjahres und Kinderlosigkeit verändert.
- Quellenprüfung: Prüfe einen älteren Online-Beitrag zur Sozialversicherung gegen mindestens drei aktuelle Primärquellen und dokumentiere jede Abweichung.
- Transferprojekt: Produziere ein zweiminütiges Erklärvideo für neue Auszubildende mit der Leitfrage „Welches Risiko gehört zu welcher Sozialversicherung?“ und belege alle zeitabhängigen Zahlen.


Lernkontrolle
- Fallentscheidung: Eine Auszubildende verletzt sich in der Mittagspause auf einem privaten Einkaufsweg. Entwickle Prüffragen, mit denen Du die versicherungsrechtliche Zuordnung klären würdest, ohne vorschnell eine Versicherung zu nennen.
- Abrechnungsprüfung: In einer fiktiven Abrechnung wird ein Arbeitnehmerbeitrag zur Unfallversicherung abgezogen. Beurteile die Position und begründe, welche Information Du zusätzlich über den Betrieb prüfen würdest.
- Verantwortungsanalyse: Ein Personalmitarbeiter übernimmt Beitragssätze aus einem zwei Jahre alten Lernvideo. Erkläre die möglichen Folgen für Beschäftigte und Betrieb und entwickle einen besseren Prüfprozess.
- Produkttransfer: Eine fiktive Zusatzversicherung wirbt mit „vollständiger Absicherung bei Krankheit“. Erkläre, warum diese Werbeaussage nicht genügt, um die gesetzliche Krankenversicherung im Ausbildungsfall zu ersetzen.
- Datenschutzfall: Für eine Übungsabrechnung sollen reale Namen, Geburtsdaten und Versicherungsnummern von Auszubildenden genutzt werden. Beurteile das Vorgehen und entwickle eine datensparsame Alternative.
- Systemvergleich: Begründe, warum Arbeitsunfall und allgemeine Krankheit trotz möglicher ähnlicher Verletzungsfolgen unterschiedlichen Versicherungszweigen zugeordnet werden können.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis zu diesem Thema solltest Du zeigen, dass Du nicht nur Begriffe kennst, sondern Entscheidungen begründen kannst.
- Risikozuordnung: Du ordnest mindestens fünf Fälle korrekt den Versicherungszweigen zu und begründest die Zuordnung.
- Beitragslogik: Du erklärst den Unterschied zwischen Beitragssatz, Arbeitnehmeranteil, Arbeitgeberanteil und Beitragsbemessungsgrenze.
- Ausbildungsbezug: Du berücksichtigst mindestens eine Sonderregel für Auszubildende.
- Quellenkompetenz: Du weist zeitabhängige Zahlen mit aktuellen Primärquellen nach.
- Berufliche Verantwortung: Du erläuterst Meldepflicht, Datenschutz und sorgfältige Abrechnungsprüfung.
- Transfer: Du löst einen neuen Fall, in dem mehrere Risiken gleichzeitig auftreten.
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