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Verkauf und Einzelhandel mit technischen Waren – Preisauszeichnungen kritisch prüfen

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Verkauf und Einzelhandel mit technischen Waren – Preisauszeichnungen kritisch prüfen

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Einleitung

Verkauf und Einzelhandel mit technischen Waren – Preisauszeichnungen kritisch prüfen

Dein Auftrag: Kontrolliere im Technikhandel, ob Preisangaben vollständig, verständlich und nach den jeweils geltenden Regeln korrekt sind. Du prüfst Preisschilder, Rabattaktionen, Dienstleistungen und Onlineshop-Angebote – und begründest Deine Entscheidungen.

Zielgruppe: Ausbildung im Einzelhandel, Schwerpunkt technische Waren. Dauer: ca. 60 Minuten für die Lerneinheiten und interaktiven Tests; zusätzliche Projektzeit für die offenen Aufgaben. Ergebnis: ein begründetes Prüfprotokoll.

Rechtsstand: 10. Oktober 2026, Deutschland. Grundlage ist insbesondere die aktuelle Preisangabenverordnung (PAngV). Die Übungsfälle betreffen Angebote an Verbraucherinnen und Verbraucher (B2C). Alle Personen, Geschäftsbezeichnungen, Artikel, Preise und internen Vorgänge in den Übungsfällen sind frei erfunden. Bilder und Videos sind reale Anschauungsmedien, keine Belege für die fiktiven Preise. Für reale Betriebe musst Du den Rechtsstand und Sondervorschriften erneut prüfen.

Bildauftrag: Suche auf dem Foto Stellen, an denen Ware und Preis versehentlich falsch zugeordnet werden könnten.


Ausbildungsfall: Der Technik-Check

Im fiktiven Lernbetrieb „Technikpunkt Muster“ beginnt Dein Dienst. Eine ebenfalls fiktive Kundin meldet: „Am Regal steht weniger als an der Kasse!“ Zugleich startet eine Rabattaktion, ein Reinigungsmittel hat keinen Literpreis und im Webshop fehlen Preiszusätze. Du sollst vor Verkaufsbeginn prüfen und korrigieren.

Gesprächskarte 1 – Kundin und Ausbildungsteam (frei erfunden):

Stimme Aussage
Kundin „Auf dem Schild steht 249 €, die Kasse zeigt 269 €.“
Du „Danke für den Hinweis. Ich prüfe Artikelzuordnung, Schild und Kassendaten und kläre den Preis mit Ihnen.“
Ausbildungsleitung „Dokumentiere die Abweichung, statt den Fehler einfach zu übergehen.“

Lernziel: Du trennst die korrekte Preisauszeichnung von der Frage, welcher Kaufpreis an der Kasse vereinbart wird.


Kurze Lerneinheiten


Lerneinheit 1: Preisschild prüfen – 6 Minuten

Merksatz: Preise müssen eindeutig zur Ware passen und leicht erkennbar sowie deutlich lesbar sein (§ 1 Abs. 3 PAngV). Bei Waren im Regal und Schaufenster gelten die Regeln des § 10 PAngV. Der Gesamtpreis enthält Umsatzsteuer und sonstige zwingende Preisbestandteile (§§ 2, 3 PAngV). Bei üblicherweise stückweise verkauften Technikgeräten ist nicht automatisch ein zusätzlicher Grundpreis nötig.

Prüfimpuls (Basis): Das Schild eines fiktiven Tablets zeigt „249 € netto, zzgl. MwSt.“. Darf das für ein gewöhnliches Verbraucherangebot so stehen?

Feedback: Nein. Bei B2C-Angeboten muss der zu zahlende Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer angegeben werden. Die bloße Nettopreisangabe ist nicht ausreichend. In Deutschland beträgt der allgemeine Umsatzsteuersatz nach § 12 UStG derzeit 19 %; die fiktiven technischen Standardwaren werden in diesem Kurs so behandelt.


Lerneinheit 2: Stückpreis oder Grundpreis – 7 Minuten

Merksatz: Für nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angebotene Waren ist der Grundpreis zu prüfen (§§ 4, 5 PAngV). Bei verpackter mengenbezogener Ware steht er grundsätzlich neben dem Gesamtpreis; für lose, erst abgemessene Meterware ist grundsätzlich der Preis pro Mengeneinheit anzugeben. Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 PAngV beachten.

Produktvergleich – rein fiktive Brutto-Endpreise:

Technische Ware Packung Gesamtpreis Grundpreis Prüfung
Bildschirmreiniger A 500 ml 9,90 € 19,80 €/l Korrekt, wenn beide Preise sichtbar sind
Bildschirmreiniger B 750 ml 13,50 € 18,00 €/l Pro Liter günstiger
Steckernetzteil 1 Stück 24,90 € Nicht erforderlich Stückweise angeboten
Lose Kabel-Meterware Zuschnitt nach Wunsch Wird nach Länge berechnet 3,20 €/m Bei loser Ware genügt hier der Meterpreis

Rechenkarte (Anwendung): Du benötigst 2,5 m lose Kabel-Meterware. Ergebnis: 2,5 × 3,20 € = 8,00 €. Für den Kauf ist der errechnete Betrag maßgeblich. Die Beschilderung der losen Ware zeigt den Meterpreis.

Feedback: Wer nur Packungspreise vergleicht, übersieht unterschiedliche Mengen. 18,00 €/l ist günstiger als 19,80 €/l, obwohl Packung B insgesamt mehr kostet.


Lerneinheit 3: Rabatt kritisch prüfen – 7 Minuten

Merksatz: Bei öffentlich angekündigten Waren-Preisermäßigungen ist nach § 11 PAngV der niedrigste eigene Gesamtpreis innerhalb der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung anzugeben; besondere Ausnahmen existieren. Prozentuale Ersparnisversprechen dürfen diesen Referenzpreis nicht irreführend umgehen.

Fiktive Rabattkarte: „Bluetooth-Lautsprecher: früher 150 €, jetzt 90 € – 40 % reduziert!“ Die belegte Preishistorie des Lernbetriebs zeigt: niedrigster Gesamtpreis der vorangegangenen 30 Tage: 120 €.

Dein Urteil: Der beworbene Abschlag von 40 % bezieht sich fälschlich auf 150 €. Bei einer Ermäßigungswerbung sind 120 € als maßgeblicher Referenzpreis und 25 % als rechnerische Ermäßigung von diesem Preis anzusetzen. Ein älterer Vergleichspreis darf den vorgeschriebenen Referenzpreis nicht verdecken.

Feedback: (120 € − 90 €) / 120 € × 100 = 25 %. Rechtsgrundlage: § 11 PAngV; zur Auslegung siehe auch die Rechtsprechung des EuGH vom 26.09.2024 (C-330/23).


Lerneinheit 4: Online-Angebot und Kasse – 7 Minuten

Merksatz: Bei Fernabsatzangeboten für Verbraucher müssen Angaben zur enthaltenen Umsatzsteuer und zu etwaigen Versandkosten vorhanden sein; soweit vorher vernünftigerweise berechenbar, sind deren Beträge anzugeben (§ 6 PAngV). Ein Barcode dient der Artikelidentifikation – er ersetzt keine Preisangabe.

Fiktiver Webshop: „WLAN-Router 79,00 €“, darunter keinerlei Hinweise. Im Modell fallen 5,90 € Versand an.

Korrektur: „WLAN-Router 79,00 € inkl. Umsatzsteuer; zzgl. 5,90 € Versandkosten“. Bei einer Bestellung nur dieses Artikels ergibt das 84,90 €. Vor dem endgültigen Bestellabschluss sind außerdem die tatsächlich anfallenden Gesamtkosten klar auszuweisen.

Gesprächskarte 2 – Preis an der Kasse (frei erfunden):

Stimme Aussage
Kundin „Muss ich die 269 € zahlen, obwohl 249 € am Regal steht?“
Du „Sie können den Kauf zu 269 € ablehnen. Einen automatischen Anspruch auf den niedrigeren Regalpreis gibt es normalerweise nicht.“
Kundin „Aber das Schild ist dann doch falsch?“
Du „Ja. Wir müssen die abweichende Auszeichnung prüfen und richtigstellen; eine Kulanzentscheidung ist davon getrennt.“

Feedback: Das Preisschild ist regelmäßig noch kein bindendes Vertragsangebot. Preisauszeichnungsfehler bleiben trotzdem problematisch. Der Preis an der Kasse ist vor Vertragsabschluss zu klären; keine automatische Pflicht zum Verkauf zum Regalpreis.


Lerneinheit 5: Kontrolle mit digitalen Hilfen – 6 Minuten

Prüfkette: Artikelidentität → Warenwirtschaft → Regal/Display → Werbung/Webshop → Kasse → dokumentierte Korrektur. Elektronische Etiketten können schneller aktualisiert werden, sind aber nicht automatisch fehlerfrei.

Video: GS1 Germany zeigt die Erstellung eines Barcodes. Beobachte, wie eine eindeutige Artikelidentifikation Fehlzuordnungen verhindern helfen kann. Wichtig: GTIN und Barcode sind Hilfen der Warenwirtschaft, nicht die gesetzliche Preisauszeichnung selbst.

Video zum Branchenvergleich: Ein älterer Praxisbeitrag des Fachmagazins AUTOHAUS demonstriert elektronische Preisschilder im Fahrzeughandel. Nutze ihn nur als technische Anschauung, nicht als Quelle für das geltende Preisrecht.

Medienauftrag: Vergleiche die Bilder digitaler Schilder mit den beiden Videos. Was müsstest Du zusätzlich kontrollieren, obwohl die Darstellung technisch modern wirkt?

Feedback: Mindestens die richtige Ware, den aktuell gültigen Gesamtpreis, die Lesbarkeit und gegebenenfalls Grundpreis bzw. 30-Tage-Referenzpreis.


Lerneinheit 6: Servicepreise und zusätzliche Kennzeichnung – 6 Minuten

Merksatz: Für angebotene wesentliche Dienstleistungen ist grundsätzlich ein Preisverzeichnis nach § 12 PAngV erforderlich; angegebene Verrechnungssätze schließen die Umsatzsteuer ein. Andere Produktkennzeichnungspflichten – etwa bestimmte EU-Energielabels – sind getrennt von den Pflichten der PAngV je Produktgruppe zu prüfen. So bestehen seit 2025 spezielle Energiekennzeichnungspflichten für bestimmte Smartphones und Tablets.

Fiktiver Servicefall: „PC-Einrichtung: 40,00 € netto“ im üblichen B2C-Preisverzeichnis. Korrektur unter der Modellannahme 19 % Umsatzsteuer: 47,60 € einschließlich Umsatzsteuer.

Feedback: Ein Netto-Verrechnungssatz ohne enthaltene Umsatzsteuer genügt für diese Preisangabe nicht. Ob zusätzliche produktbezogene Kennzeichen Pflicht sind, richtet sich nach der konkreten Warenart und geltenden Spezialregeln.


Interaktiver Ausbildungsfall


Prüfstation: Fünf Fehler finden

Auftrag: Markiere bei jedem frei erfundenen Vorgang „korrekt“, „fehlerhaft“ oder „weiter prüfen“. Begründe zuerst selbst; nutze danach die Hilfen und das Feedback.

Station Beobachtung Deine Prüfung
A – Tablet Regal 249 €, Kasse 269 € Stimmen Artikel und Preisstände?
B – Reiniger 500 ml zu 9,90 €, kein Literpreis Fehlt eine Angabe?
C – Lautsprecher 90 € statt 150 €; 30-Tage-Tief 120 € Ist „40 %“ zulässig?
D – Router online 79 €; 5,90 € Versand ohne Hinweis im Angebot Sind die Preiszusätze vollständig?
E – PC-Service 40 € netto als Verbraucherpreis Welcher Bruttopreis fehlt?


Gestufte Hilfen

Hilfe 1 – Stichworte: Vergleiche Ware, Zeitraum, Verkaufsweg, Mengeneinheit und Umsatzsteuer.

Hilfe 2 – Rechtsanker: A: §§ 1, 3 und 10 PAngV; B: §§ 4 und 5; C: § 11; D: § 6; E: § 12 PAngV in Verbindung mit § 12 UStG.

Hilfe 3 – Rechnungen: B: 9,90 €/0,5 l; C: (120 − 90)/120; D: 79 + 5,90; E: 40 × 1,19.


Musterlösung mit begründetem Feedback

Station Urteil Begründung und Korrektur
A Fehler / Klärung Regal und Kasse widersprechen sich. Identität und gültige Preisdatei kontrollieren, Auszeichnung korrigieren und Kundin informieren. Kein automatischer Anspruch auf 249 €.
B Fehler Grundpreis fehlt: 19,80 €/l. Er macht verschiedene Füllmengen vergleichbar.
C Fehler Referenzpreis muss 120 € sein; von dort beträgt der Abschlag 25 %.
D Fehler Umsatzsteuer- und Versandinformationen ergänzen; fiktiver Warenkorb insgesamt 84,90 €.
E Fehler Unter der Modellannahme 19 % ergibt sich 47,60 € brutto, die als Verbraucherpreis auszuweisen sind.

Transferfrage: Was ändert sich, wenn dieselbe Technikware nur an Geschäftskunden verkauft wird? Feedback: Der hier geprüfte B2C-Anwendungsbereich der PAngV ist dann nicht ohne Weiteres einschlägig. Vor einer Entscheidung musst Du Zielgruppe und einschlägige Sonderregeln feststellen.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Was bezeichnet der Gesamtpreis im Verbraucherangebot? (Den einschließlich Umsatzsteuer und zwingender Preisbestandteile zu zahlenden Preis) (!Nur den Einkaufspreis des Händlers) (!Nur den Nettopreis) (!Den Betrag ohne weitere verpflichtende Bestandteile)




Welche Eigenschaft muss eine Preisangabe erfüllen? (Sie muss der angebotenen Ware eindeutig zuzuordnen sein) (!Sie darf nur im Warenlager stehen) (!Sie muss erst an der Kasse erklärt werden) (!Sie muss grundsätzlich handschriftlich sein)




Wann ist ein Grundpreis grundsätzlich relevant? (Beim Verkauf nach Gewicht Volumen Länge oder Fläche) (!Bei jedem stückweise verkauften Laptop) (!Ausschließlich bei Gutscheinen) (!Nur bei gebrauchten Produkten)




Welcher Grundpreis gehört zu 500 ml Reiniger für 9,90 Euro? (19,80 Euro je Liter) (!9,90 Euro je Liter) (!4,95 Euro je Liter) (!29,70 Euro je Liter)




Welcher Preis ist bei einer allgemeinen Warenrabattaktion grundsätzlich zusätzlich anzugeben? (Der niedrigste eigene Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung) (!Der höchste Preis eines Wettbewerbers) (!Der Listenpreis aus dem Vorjahr) (!Der geplante Preis des nächsten Monats)




Wie viel Prozent sinkt ein Preis von 120 Euro auf 90 Euro? (25 Prozent) (!10 Prozent) (!40 Prozent) (!75 Prozent)




Was ist bei einem Verbraucherangebot im Onlineshop wichtig? (Hinweis auf enthaltene Umsatzsteuer und mögliche Versandkosten) (!Nur eine interne Artikelnummer) (!Ausschließlich eine Telefonnummer) (!Nur ein Foto ohne Preis)




Was gilt bei einer Differenz zwischen Regal und Kasse normalerweise? (Es besteht nicht automatisch ein Anspruch auf den Regalpreis) (!Der Regalpreis ist immer ein bindender Kaufvertrag) (!Der Händler darf die Preisauszeichnung ungeprüft lassen) (!Die Kundschaft muss stets beide Preise zahlen)




Was ist die GTIN im Kontrollprozess? (Eine Kennung zur eindeutigen Identifikation eines Handelsartikels) (!Der gesetzlich festgelegte Verkaufspreis) (!Ein Nachweis über die enthaltene Umsatzsteuer) (!Eine vorgeschriebene Rabattquote)




Wie müssen übliche B2C Verrechnungssätze für Leistungen angegeben werden? (Einschließlich anteiliger Umsatzsteuer) (!Ausschließlich ohne Steuern) (!Nur auf mündliche Nachfrage) (!Immer ohne Materialbezug)





Memory

Gesamtpreis Preis einschließlich Umsatzsteuer und zwingender Preisbestandteile
Grundpreis Preis je maßgeblicher Mengeneinheit
Preisklarheit Verständliche und eindeutige Preiszuordnung
Referenzpreis Niedrigster eigener Preis der vergangenen dreißig Tage
Fernabsatz Verkauf ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit
GTIN Weltweit eindeutige Kennung eines Handelsartikels
Verrechnungssatz Preis für eine Leistungseinheit





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Aufgabe
Gesamtpreis Zu zahlender Verbraucherpreis einschließlich Steuern
Grundpreis Vergleichswert pro Liter bei Reinigungsflüssigkeit
Referenzpreis Niedrigster vorheriger Preis im maßgeblichen Aktionszeitraum
Kassenabgleich Prüfung einer Differenz zwischen Regal und Bezahlvorgang
Preisverzeichnis Bekanntmachung wesentlicher Servicepreise





Kreuzworträtsel

Gesamtpreis Welcher Preis umfasst die Umsatzsteuer und sonstige zwingende Preisbestandteile?
Grundpreis Welcher Preis ermöglicht den Vergleich verschiedener Füllmengen?
Rabatt Wie heißt ein gewährter Preisnachlass?
Barcode Welche maschinenlesbare Darstellung hilft beim Scannen einer Artikelnummer?
Kasse An welcher Station wird der Kaufpreis vor Vertragsabschluss geklärt?
Versandkosten Welche Zusatzkosten sind bei Onlinebestellungen häufig anzugeben?





LearningApps

Suche nach vorhandenen Übungen; die Treffer sind Angebote Dritter und wurden nicht als konkrete LernApp vorausgesetzt.


Lückentext

Vervollständige die Sätze aus den Lerneinheiten.
Die zentrale deutsche Regel für Verbraucherpreise heißt

.
Der zu zahlende Preis einschließlich Umsatzsteuer heißt

.
Beim Vergleich von Reinigungsmitteln hilft der

.
Eine typische Grundpreiseinheit für Flüssigkeiten ist ein

.
Bei öffentlich beworbenen Warenpreisnachlässen ist der niedrigste eigene Preis der letzten

Tage wichtig.
Ein elektronisches Regaldisplay heißt auch digitales

.
Eine Artikelidentifikationsnummer im Handel ist die

.
Im Onlineshop müssen mögliche

erkennbar sein.
Für wesentliche Dienstleistungen wird grundsätzlich ein

bereitgestellt.
Nach der Prüfung wird jede notwendige

dokumentiert.



Offene Aufgaben


Leicht – Basis

  1. Preisschild: Zeichne zwei Preisschilder für dasselbe fiktive Netzteil – eines fehlerhaft, eines mit korrekt erkennbarem Gesamtpreis. Begründe die Verbesserung.
  2. Grundpreis: Gestalte eine kleine Vergleichskarte für 500 ml und 750 ml fiktiven Bildschirmreiniger. Berechne beide Literpreise.
  3. Verkaufsgespräch: Führe mit einer Lernpartnerin oder einem Lernpartner das fiktive Kundengespräch „Regalpreis und Kassenpreis stimmen nicht überein“.
  4. Checkliste: Erstelle eine bildgestützte Checkliste mit fünf Prüfmerkmalen für eine fiktive Technikabteilung.


Standard – Anwendung

  1. Preisangabenverordnung: Prüfe die fünf Stationen des Ausbildungsfalls und fertige ein Prüfprotokoll mit Quelle, Fehler, Korrektur und Begründung an.
  2. Werbung: Entwirf für den fiktiven Lautsprecher eine rechtlich nachvollziehbare Rabattkarte mit zutreffender Referenz und Prozentangabe.
  3. Onlinehandel: Erstelle zwei fiktive Produktseiten – eine unvollständige und eine verbesserte – und erläutere die Versandkosteninformation.
  4. Warenwirtschaftssystem: Produziere einen einminütigen Erklärclip oder ein Fotostoryboard zum Weg eines Preises von der Datenpflege bis zur Kasse.


Schwer – Transfer

  1. Qualitätssicherung: Entwickle einen Prüfplan für elektronische Schilder mit Verantwortlichkeiten, Kontrollzeitpunkten und Eskalation bei Abweichungen.
  2. Verbraucherrecht: Inszeniere ein fiktives Konfliktgespräch zur Preisdifferenz und unterscheide rechtliche Einordnung, kulante Lösung und betriebliche Fehlerbehebung.
  3. Preisvergleich: Entwickle einen Modellfall, in dem Packungsgröße, Grundpreis und Werbeaussage zusammenwirken. Begründe Deine Kaufempfehlung.
  4. Rechtsrecherche: Vergleiche die aktuellen Preisangabenregeln mit einer zusätzlich für ein selbst gewähltes technisches Produkt geltenden Kennzeichnungsvorschrift und dokumentiere Datum und offizielle Quelle.

Begründetes Feedback für offene Produkte: Eine Lösung ist stark, wenn sie die richtige Rechtsregel nennt, den konkreten Fehler belegt, korrekt rechnet, die Korrektur nachvollziehbar beschreibt und kundenfreundlich kommuniziert. Eine nur hübsche Gestaltung ohne diese Prüfung ist noch kein ausreichender Nachweis.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Fallanalyse: Warum sind ein falscher Regalpreis und der vereinbarte Kaufpreis rechtlich unterschiedliche Fragen? Erläutere das an einem selbst entwickelten fiktiven Beispiel.
  2. Transfer: Eine technische Ware wird zugleich im Schaufenster, Webshop und an der Kasse angeboten. Entwirf eine einheitliche Kontrollroutine und begründe Deine Prioritäten.
  3. Rabattwerbung: Beurteile eine fiktive Preisfolge und gestalte eine transparente Ermäßigungswerbung unter Berücksichtigung des 30-Tage-Tiefstpreises.
  4. Kaufentscheidung: Vergleiche zwei fiktive Verbrauchsmaterialien anhand des Grundpreises und bespreche, warum der niedrigere Packungspreis täuschen kann.
  5. Kundenkommunikation: Formuliere eine sachliche Antwort auf eine Reklamation zum abweichenden Kassenpreis und erkläre die weiteren betrieblichen Schritte.
  6. Medienkritik: Prüfe, welche Aussagen ein Foto oder ein technisches Demonstrationsvideo zur aktuellen Rechtslage überhaupt belegen kann und welche nicht.

Bewertungsmaßstab: Rechtliche Einordnung, nachvollziehbare Berechnung, verständlicher Beleg, umsetzbarer Verbesserungsvorschlag und faire Kundenkommunikation. Feedbackprinzip: Ein Urteil ohne überprüfbare Begründung ist unvollständig.




Lernnachweis

Für Deinen Lernnachweis sammelst Du:

  1. Ein fiktives Prüfprotokoll zu mindestens fünf Angeboten.
  2. Zwei korrigierte Preisschilder mit Erläuterung.
  3. Eine Grundpreisrechnung und eine Rabattberechnung mit Rechenweg.
  4. Eine dokumentierte Gesprächssimulation zur Preisdifferenz.
  5. Eine kurze Quellenprüfung mit Rechtsstand, Paragrafen und Medienrechten.
  6. Eine Reflexion: Welcher Fehler wäre für Kundschaft und Betrieb am folgenreichsten und warum?




OERs zum Thema

Rechtsquellen – geprüft am 10.10.2026:

  1. Preisangabenverordnung, amtliche Veröffentlichung – insbesondere §§ 1–6 sowie 10–12.
  2. Umsatzsteuergesetz § 12 – allgemeiner Steuersatz 19 %.
  3. IHK Regensburg: Praxisübersicht – ergänzende, nicht rechtsverbindliche Erläuterung.
  4. Verbraucherzentrale: Regal und Kasse – Unterscheidung zwischen Auszeichnung und Kauf.
  5. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Rabattwerbung – ergänzende Einordnung der 30-Tage-Regel.
  6. Europäische Kommission: Smartphones und Tablets – produktspezifische Energielabel-Regeln.
  7. GS1 Germany: GTIN und Barcode – technische Artikelidentifikation, keine Preisrechtsquelle.

Wikimedia Commons – überprüfte freie Bilddateien; Urheber und Lizenz:

  1. „Technikregal“ – Pittigrilli, CC BY-SA 4.0.
  2. „Digitales Preisschild“ – Mattes, CC BY 2.0 DE.
  3. „E-Ink-Preisschild“ – Ralf Gruner, CC BY-SA 4.0.
  4. „USB-C-Stecker“ – Flanoz, CC0 1.0.
  5. „USB-C-Anschluss“ – Wikideas1, CC BY-SA 4.0.
  6. „Mehrfarbiges Regaldisplay“ – The RedBurn, CC BY-SA 4.0.
  7. „EAN-13“ – VaGla, CC BY-SA 2.5 / weitere auf der Dateiseite genannte Lizenzen.
  8. „Elektronisches Preisschild“ – Grummelbacke, CC BY-SA 4.0.

Videos:

  1. GS1 Germany: „GTIN-Manager: So erstellen Sie einen Barcode“ – Originalvideo des Anbieters.
  2. AUTOHAUS: Demonstration elektronischer Preisauszeichnung – technischer Branchenvergleich.

Die beiden Videos sind über YouTube eingebettet und nicht als frei lizenziert nachgewiesen. Bei Weiterverwendung außerhalb des Plattformplayers müssen die Rechte gesondert geklärt werden. Für die Bilder gelten die auf Wikimedia Commons genannten Lizenzbedingungen einschließlich Urhebernennung und gegebenenfalls Bearbeitungsvermerken.

Weiterführender Wikipedia-Artikel (Hintergrund, nicht Ersatz für aktuelle Rechtsnormen):



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