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Verhalten bei Arbeitsunfällen - Schmied 1

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Verhalten bei Arbeitsunfällen - Schmied 1




Verhalten bei Arbeitsunfällen - Schmied


Einleitung

In einer Schmiede treffen hohe Temperaturen, glühende Werkstücke, Funkenflug, schwere Werkzeuge, scharfkantige Bauteile, Pressen, Schmiedehämmer, Lärm und körperlich belastende Tätigkeiten aufeinander. Trotz guter Arbeitssicherheit, geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, regelmäßiger Unterweisung und sicherer Arbeitsorganisation können Arbeitsunfälle nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dann kommt es darauf an, dass Du ruhig, schnell und fachgerecht handelst.

Dieser aiMOOC richtet sich an Auszubildende in handwerklichen und industriellen Schmiedebetrieben. Du lernst, eine Unfallstelle abzusichern, einen Notruf abzusetzen, Erste Hilfe im Rahmen Deiner Ausbildung zu leisten, innerbetriebliche Meldewege einzuhalten und an der späteren Unfallauswertung mitzuwirken. Maßgeblich bleiben immer die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsanweisungen, der Alarm- und Rettungsplan sowie die Anweisungen aus einem anerkannten Erste-Hilfe-Lehrgang.

Wichtig: Eigenschutz geht vor. Du darfst Dich bei einer Rettung nicht selbst durch Feuer, elektrische Spannung, bewegte Maschinenteile, Rauch, Gase, herabfallende Werkstücke oder unkontrollierte Druck- und Hydraulikenergie gefährden.


Lernziele

Nach der Bearbeitung dieses Lernkurses kannst Du einen Arbeitsunfall rechtlich und betrieblich einordnen, typische Gefahren in einer Schmiede erkennen und die Rettungskette auslösen. Du kannst erklären, wann der Rettungsdienst, eine Durchgangsärztin oder ein Durchgangsarzt und der zuständige Unfallversicherungsträger einzubeziehen sind. Außerdem kannst Du begründen, weshalb auch kleine Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert und Unfallursachen ohne vorschnelle Schuldzuweisung untersucht werden müssen.


Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist nach § 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das infolge einer versicherten Tätigkeit zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.[1] Dazu können beispielsweise eine Verbrennung durch ein glühendes Werkstück, eine Augenverletzung durch Zunder, eine Quetschung an einem Schmiedehammer oder ein Sturz während einer betrieblichen Tätigkeit gehören.

Ein Wegeunfall kann unter bestimmten Voraussetzungen auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Für die ersten Maßnahmen am Unfallort ist jedoch nicht die rechtliche Einordnung entscheidend, sondern die Frage, wie weitere Gefahren verhindert und verletzte Personen schnell versorgt werden können.


Typische Unfallgefahren in der Schmiede

Die Gefährdungen unterscheiden sich je nach Betriebsart, Werkstück, Feuerungsanlage und eingesetzten Maschinen. Beim manuellen Schmieden stehen andere Risiken im Vordergrund als beim Arbeiten an Schmiedepressen, Gesenkschmiedehämmern, Schleifmaschinen oder Induktionsanlagen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung behandelt das manuelle Schmieden deshalb als eigenes Themenfeld der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.[2]

  1. Thermische Gefährdung: Glühende Werkstücke, Schmiedefeuer, heiße Zangen, Zunder und Funken können Verbrennungen verursachen. Metall kann noch heiß sein, obwohl keine Glühfarbe mehr erkennbar ist.
  2. Mechanische Gefährdung: Hammer, Amboss, Pressen, Gesenke, Zangen, Werkstücke und Hebezeuge können Quetschungen, Schnittverletzungen, Knochenbrüche oder Amputationsverletzungen verursachen.
  3. Augenverletzung: Zunder, Schleifpartikel, Splitter und Funken können die Augen treffen. Fremdkörper dürfen nicht unbedacht entfernt werden.
  4. Lärm: Hammerschläge, Pressen und Bearbeitungsmaschinen können das Gehör schädigen und Warnsignale überdecken.
  5. Brandgefahr: Funken und heiße Metallteile können brennbare Stoffe entzünden. Ungeeignete Löschversuche können die Situation verschlimmern.
  6. Gefahrstoff: Rauch, Staub, Öle, Beschichtungsreste oder Gase können die Atemwege belasten. In belastete Bereiche darfst Du ohne geeignete Schutzmaßnahmen nicht hineingehen.
  7. Elektrische Gefährdung: Defekte Leitungen, elektrische Öfen, Induktionsanlagen und Maschinen können einen Stromunfall auslösen.
  8. Stolpern und Stürzen: Werkzeuge, Schläuche, Zunder, Öl, unebene Böden und schlecht beleuchtete Verkehrswege erhöhen das Sturzrisiko.

Das Warnzeichen weist auf eine heiße Oberfläche hin. In einer Schmiede ersetzt die Kennzeichnung niemals die Unterweisung und eine klare Ablageordnung für heiße Werkstücke.


Persönliche Schutzausrüstung und Notfallvorsorge

Die persönliche Schutzausrüstung richtet sich nach der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Häufig gehören Augen- oder Gesichtsschutz, Gehörschutz, geeigneter Fußschutz und körperbedeckende Arbeitskleidung dazu. Handschutz darf nur so verwendet werden, wie es Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung vorgeben. An Maschinen mit Einzugs- oder Fangstellen können ungeeignete Handschuhe selbst eine zusätzliche Gefahr darstellen.

Zur Notfallvorsorge gehört, dass Du vor Arbeitsbeginn weißt, wo sich Verbandkasten, Augenspüleinrichtung, Feuerlöscher, Not-Halt-Einrichtungen, Notruftelefon, Sammelstelle und Rettungswege befinden. Ebenso musst Du die betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, die interne Notrufnummer sowie die zuständige Führungskraft kennen. Die Unterweisung zur betrieblichen Ersten Hilfe muss auch die örtlichen Meldewege, die Einweisung des Rettungsdienstes und die Dokumentation behandeln.[3]


Die Rettungskette in der Schmiede

Bei einem Unfall hilft Dir eine feste Reihenfolge. Sie verhindert, dass wichtige Schritte vergessen werden.

  1. Ruhe bewahren und Überblick gewinnen: Erkenne, was passiert ist, wie viele Personen betroffen sind und welche Gefahren noch bestehen.
  2. Eigenschutz beachten: Nähere Dich nur, wenn dies ohne unvertretbare Eigengefährdung möglich ist.
  3. Gefährliche Bewegungen stoppen: Betätige eine vorgesehene Not-Halt-Einrichtung oder schalte Anlagen entsprechend der Betriebsanweisung ab. Greife nicht in nachlaufende oder nicht gegen Wiederanlauf gesicherte Maschinen.
  4. Unfallstelle sichern: Halte Unbeteiligte fern, sperre den Gefahrenbereich ab und beseitige nur solche Gefahren, die Du sicher beherrschen kannst.
  5. Hilfe organisieren: Sprich Personen direkt an, lasse Ersthelfende und gegebenenfalls den Betriebssanitätsdienst holen.
  6. Notruf absetzen: Wähle bei schweren Verletzungen, Brand, Bewusstlosigkeit, Atemstörung, starker Blutung oder unklarer Gefahrenlage die 112.
  7. Erste Hilfe leisten: Handle entsprechend Deiner Ausbildung und den Anweisungen der Leitstelle.
  8. Rettungsdienst einweisen: Sorge dafür, dass eine Person am Werkstor oder an einem vereinbarten Lotsenpunkt wartet.
  9. Betroffene betreuen: Lasse verletzte Personen nicht allein, schütze sie vor Auskühlung und überwache Bewusstsein und Atmung.
  10. Unfall melden und dokumentieren: Informiere die zuständige Führungskraft und veranlasse die betriebliche Dokumentation.

Die DGUV empfiehlt, zunächst Ruhe zu bewahren, sich einen Überblick zu verschaffen, Hilfe zu organisieren, den Notruf zu veranlassen und Erste Hilfe zu leisten.[4]


Der Notruf

Die europaweit gültige Notrufnummer lautet 112. Beende das Gespräch nicht selbstständig, sondern warte auf Rückfragen der Leitstelle. Gib möglichst genau an:

  1. Wo ist der Unfall geschehen?
  2. Was ist geschehen?
  3. Wie viele Verletzte gibt es?
  4. Welche Verletzungen oder Gefahren sind erkennbar?
  5. Wer meldet den Unfall und unter welcher Rückrufnummer?
  6. Wo wird der Rettungsdienst eingewiesen?

In einem großen Werk reicht eine Hallennummer oft nicht aus. Nenne Werkstor, Gebäudeteil, Ebene, Maschine und Zugang. Schicke eine eingewiesene Person zum festgelegten Lotsenpunkt. Verkehrs- und Rettungswege müssen frei bleiben.


Verhalten bei ausgewählten Verletzungen


Verbrennungen und brennende Kleidung

Brennende Kleidung muss schnell gelöscht werden, ohne Dich selbst zu gefährden. Eingebrannte oder mit der Haut verklebte Kleidung bleibt am Körper. Kleinere Brandverletzungen an Armen oder Beinen können für wenige Minuten mit nicht eiskaltem Wasser gekühlt werden. Großflächige Verbrennungen, insbesondere am Körperstamm, dürfen wegen der Gefahr einer Unterkühlung nicht großflächig gekühlt werden. Brandwunden werden möglichst keimfrei und locker abgedeckt. Brandblasen dürfen nicht geöffnet werden. Verwende keine Salben, Öle, Mehle oder andere Hausmittel. Bei schweren, großflächigen oder im Gesicht gelegenen Verbrennungen ist unverzüglich der Rettungsdienst zu alarmieren.[5]


Starke Blutung und Schnittverletzung

Achte auf Eigenschutz und verwende nach Möglichkeit Einmalhandschuhe. Bei starker Blutung wird die Wunde mit geeignetem Verbandmaterial versorgt und Druck auf die Blutungsstelle ausgeübt. Bei lebensbedrohlicher Blutung muss sofort die 112 alarmiert werden. Spezielle Abbindesysteme gehören in die Hände entsprechend geschulter Personen und werden nur in dafür vorgesehenen Notfallsituationen eingesetzt. Fremdkörper, die in einer Wunde stecken, werden nicht herausgezogen, sondern möglichst bewegungsarm umpolstert.


Augenverletzung durch Zunder oder Splitter

Die betroffene Person darf das Auge nicht reiben. Fest sitzende Fremdkörper werden nicht von Laien entfernt. Das Auge wird möglichst ruhig gehalten und die betroffene Person augenärztlich versorgt oder bei schwerer Verletzung dem Rettungsdienst übergeben. Bei chemischer Einwirkung gelten die Angaben der Betriebsanweisung und des Sicherheitsdatenblatts; eine vorhandene Augenspüleinrichtung ist unverzüglich entsprechend der Unterweisung zu benutzen.


Quetschung, Knochenbruch und Amputationsverletzung

Stoppe zunächst die Maschine sicher. Bewege die verletzte Person nur, wenn eine unmittelbare Gefahr dies erfordert. Eingeklemmte Personen dürfen nicht durch unkoordinierte Maschinenbewegungen befreit werden. Alarmiere Rettungsdienst und betriebliche Fachkräfte. Verletzte Körperteile werden in der vorgefundenen Lage ruhiggestellt. Ein abgetrennter Körperteil wird nicht gereinigt und nicht direkt auf Eis gelegt, sondern möglichst keimfrei verpackt und dem Rettungsdienst übergeben.


Elektrounfall

Berühre eine verunfallte Person erst, wenn die elektrische Gefahr sicher beseitigt ist. Schalte die Energiezufuhr entsprechend der Betriebsanweisung ab oder veranlasse die Freischaltung durch befugte Personen. Nach einem Stromunfall ist wegen möglicher innerer Verletzungen und Herzrhythmusstörungen grundsätzlich eine medizinische Beurteilung erforderlich. Bei Bewusstlosigkeit, fehlender normaler Atmung oder unklarer Lage wird sofort die 112 alarmiert.


Rauch, Gase und Sauerstoffmangel

Betritt keine verrauchten oder möglicherweise schadstoffbelasteten Bereiche ohne geeignete Ausrüstung. Öffne eine Gaszufuhr nicht erneut und betätige keine Zündquelle. Alarmiere nach betrieblichem Plan Feuerwehr, Rettungsdienst und zuständige Personen. Eine Rettung aus einem gefährlichen Bereich darf nur mit geeigneten Schutzmaßnahmen erfolgen.


Hitzebelastung und Kreislaufprobleme

Bringe die betroffene Person aus dem heißen Arbeitsbereich an einen sicheren, kühleren Ort. Lockere beengende Kleidung und betreue die Person. Bei Bewusstseinsstörung, auffälliger Atmung, sehr heißer Haut, Krampf, Kollaps oder Verdacht auf Hitzschlag ist sofort der Rettungsdienst zu alarmieren. Getränke dürfen bewusstlosen oder deutlich benommenen Personen nicht eingeflößt werden.


Brand in der Schmiede

Bei einem Brand gilt die betriebliche Alarm- und Brandschutzordnung. Alarmiere zuerst, warne gefährdete Personen und bringe Dich in Sicherheit. Löschversuche sind nur zulässig, wenn der Brand klein und überschaubar ist, ein geeigneter Feuerlöscher vorhanden ist, der Rückzugsweg frei bleibt und keine Eigengefährdung besteht. Bei Gasflaschen, Druckbehältern, Metallbränden oder unbekannten Stoffen können besondere Gefahren entstehen. Verwende deshalb niemals einen Feuerlöscher, dessen Eignung Du nicht beurteilen kannst.


Rettungswege und Sammelstelle

Flucht- und Rettungswege dürfen nicht durch Werkstücke, Paletten, Zangen, Schläuche oder Fahrzeuge verstellt werden. Nach einer Räumung begibst Du Dich zur festgelegten Sammelstelle und meldest Dich dort. Du gehst nicht eigenmächtig in das Gebäude zurück. Erst die zuständige Einsatz- oder Betriebsleitung gibt den Bereich wieder frei.


Ärztliche Versorgung und Durchgangsarztverfahren

Sage in der Arztpraxis oder im Krankenhaus ausdrücklich, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Eine Durchgangsärztin oder ein Durchgangsarzt ist besonders für die Behandlung und Steuerung von Arbeitsunfällen qualifiziert. Eine Vorstellung ist insbesondere erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert, Heil- oder Hilfsmittel erforderlich sind oder erneut Beschwerden aufgrund früherer Unfallfolgen auftreten.[6]

Bei schweren Augen- oder Hals-Nasen-Ohren-Verletzungen kann direkt eine entsprechende Fachärztin oder ein Facharzt aufgesucht werden. Bei einem medizinischen Notfall entscheidet nicht die Suche nach einer bestimmten Praxis, sondern die schnellstmögliche Rettung und Versorgung.


Meldung und Dokumentation

Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss dokumentiert werden, auch wenn die Verletzung zunächst gering erscheint.[7] Die Dokumentation kann später wichtig sein, wenn Beschwerden verzögert auftreten oder Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft werden. Erfasst werden unter anderem Zeit, Ort, Unfallhergang, Art der Verletzung, geleistete Erste Hilfe und beteiligte Personen. Gesundheitsdaten sind vertraulich zu behandeln.

Eine formelle Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger ist durch das Unternehmen erforderlich, wenn eine versicherte Person durch den Unfall getötet wird oder mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Die Anzeige ist grundsätzlich binnen drei Tagen nach Kenntnis des anzeigepflichtigen Unfalls zu erstatten.[8] Schwere, tödliche oder mehrere Personen betreffende Ereignisse müssen zusätzlich nach den betrieblichen und behördlichen Meldewegen unverzüglich weitergegeben werden.

Als Auszubildende oder Auszubildender meldest Du jeden Arbeitsunfall unverzüglich Deiner Ausbilderin, Deinem Ausbilder oder der zuständigen Führungskraft. Du entscheidest nicht selbst, dass ein Unfall „zu klein“ für eine Meldung sei.


Verhalten nach der akuten Versorgung

Nach Rettung und Erstversorgung darf die Unfallstelle nur verändert werden, soweit dies zur Gefahrenabwehr, Rettung oder sicheren Stillsetzung notwendig ist. Werkzeuge, Maschineneinstellungen, Schutzvorrichtungen, Werkstücklage und Betriebszustand können für die spätere Untersuchung wichtig sein. Fotos, Aussagen und technische Daten dürfen nur von beauftragten Personen erhoben und datenschutzgerecht verwendet werden.

Maschinen oder Arbeitsbereiche werden erst wieder in Betrieb genommen, wenn eine befugte Person sie freigegeben hat. Ein ausgelöster Not-Halt darf nicht einfach zurückgesetzt werden, ohne die Ursache zu prüfen und sicherzustellen, dass sich niemand im Gefahrenbereich befindet.


Unfallauswertung und Prävention

Eine Unfallauswertung dient nicht der vorschnellen Suche nach einer schuldigen Person. Sie soll direkte und tieferliegende Ursachen erkennen. Dazu gehören technische Mängel, unklare Arbeitsaufträge, fehlende Unterweisung, Zeitdruck, ungeeignete Werkzeuge, schlechte Kommunikation, unzureichende Wartung oder eine nicht angepasste Gefährdungsbeurteilung.

Geeignete Verbesserungen werden nach dem STOP-Prinzip ausgewählt:

  1. Substitution: Gefährliche Stoffe, Verfahren oder Arbeitsschritte möglichst ersetzen.
  2. Technische Schutzmaßnahme: Einhausungen, Absaugungen, sichere Steuerungen, Schutzvorrichtungen oder Hebehilfen einsetzen.
  3. Organisatorische Schutzmaßnahme: Zuständigkeiten, Wartung, Unterweisung, Arbeitsablauf und Rettungsplanung verbessern.
  4. Persönliche Schutzmaßnahme: Geeignete persönliche Schutzausrüstung festlegen und richtig benutzen.

Beinaheunfälle und unsichere Zustände sollten ebenfalls gemeldet werden. Aus ihnen kann gelernt werden, bevor jemand verletzt wird.


Psychische Folgen und kollegiale Unterstützung

Ein schwerer Arbeitsunfall kann auch unverletzte Augenzeuginnen und Augenzeugen belasten. Mögliche Reaktionen sind Unruhe, Schuldgefühle, Schlafprobleme, Konzentrationsschwierigkeiten oder wiederkehrende Erinnerungen. Betroffene sollten nicht allein gelassen oder zu einer sofortigen ausführlichen Schilderung gedrängt werden. Informiere die Führungskraft und nutze betriebliche Unterstützungsangebote, den Betriebsarzt, die betriebliche Sozialberatung oder professionelle psychosoziale Hilfe.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Was hat vor einer Rettungsmaßnahme grundsätzlich Vorrang? (Der Eigenschutz) (!Die sofortige Reparatur der Maschine) (!Die Sicherung des Werkstückwertes) (!Die Fortsetzung der Produktion)




Welche Notrufnummer gilt für Rettungsdienst und Feuerwehr? (112) (!115) (!116) (!118)




Wie ist mit fest eingebrannter Kleidung an einer Brandwunde umzugehen? (Sie bleibt am Körper) (!Sie wird gewaltsam abgezogen) (!Sie wird mit Öl gelöst) (!Sie wird mit Mehl bedeckt)




Was ist bei einem fest sitzenden Fremdkörper im Auge richtig? (Nicht reiben und fachärztliche Hilfe organisieren) (!Den Fremdkörper mit einer Zange entfernen) (!Das Auge kräftig ausreiben) (!Die Arbeit ohne Kontrolle fortsetzen)




Was gilt für betriebliche Erste-Hilfe-Leistungen? (Sie müssen dokumentiert werden) (!Nur Knochenbrüche werden dokumentiert) (!Nur Rettungsdiensteinsätze werden dokumentiert) (!Kleine Verletzungen dürfen nie gemeldet werden)




Wann ist eine formelle Unfallanzeige durch das Unternehmen erforderlich? (Bei Tod oder mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit) (!Bei jedem vergessenen Werkzeug) (!Nur bei einem Sachschaden) (!Erst nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit)




Wann ist unter anderem eine Vorstellung beim Durchgangsarzt erforderlich? (Wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinausgeht) (!Nur wenn die Maschine beschädigt wurde) (!Nur bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg) (!Erst wenn die Krankenkasse schriftlich zustimmt)




Was ist nach einem schweren Arbeitsunfall mit der Maschine zu tun? (Sie bleibt bis zur Freigabe sicher stillgesetzt) (!Sie wird sofort wieder eingeschaltet) (!Sie wird ohne Prüfung weitergegeben) (!Sie wird von Auszubildenden allein repariert)




Wer soll den Rettungsdienst zum Unfallort führen? (Eine eingewiesene Person am Lotsenpunkt) (!Die verletzte Person selbst) (!Eine Person ohne Kenntnis des Betriebs) (!Niemand, da Navigationsgeräte immer ausreichen)




Welches Ziel hat eine betriebliche Unfallauswertung? (Ursachen erkennen und Schutzmaßnahmen verbessern) (!Eine Person möglichst schnell bestrafen) (!Die Dokumentation vermeiden) (!Die Produktion ohne Prüfung beschleunigen)





Memory

Eigenschutz Keine eigene Gefährdung eingehen
Notruf Rettungsleitstelle alarmieren
Ersthelfer Sofortmaßnahmen bis zum Rettungsdienst
Durchgangsarzt Steuerung der Behandlung nach Arbeitsunfällen
Meldeblock Dokumentation einer Erste-Hilfe-Leistung
Lotsenpunkt Übergabeort für ankommende Rettungskräfte
Not-Halt Gefährliche Maschinenbewegung stoppen
Unfallanzeige Formelle Meldung an den Unfallversicherungsträger





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Aufgabe im Notfall
Eigenschutz Helfende vor weiteren Gefahren schützen
Unfallstelle sichern Unbeteiligte fernhalten und Folgeunfälle verhindern
Notruf Professionelle Rettungskräfte alarmieren
Erste Hilfe Lebenswichtige Funktionen erhalten und Verletzungen versorgen
Einweisung Rettungsdienst schnell zum Unfallort führen
Dokumentation Unfallhergang und Hilfeleistung nachvollziehbar festhalten






Kreuzworträtsel

Eigenschutz Welcher Grundsatz verhindert, dass Helfende selbst verunglücken?
Rettungskette Wie heißt die Abfolge von Absichern, Notruf, Erster Hilfe und professioneller Versorgung?
Ersthelfer Wie heißt eine betrieblich ausgebildete Person für Erste Hilfe?
Notruf Wie heißt die Alarmierung der Rettungsleitstelle?
Meldepflicht Wie heißt die Verpflichtung zur formellen Anzeige bestimmter Unfälle?
Durchgangsarzt Wie heißt der besonders für Arbeitsunfälle qualifizierte Arzt?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Vor jeder Rettungsmaßnahme musst Du den

beachten. Bei schweren Verletzungen wird über die Nummer

der Rettungsdienst alarmiert. Gefährliche Maschinenbewegungen werden mit der vorgesehenen

gestoppt. Eine eingewiesene Person führt die Rettungskräfte vom

zur Unfallstelle. Fest mit der Haut verklebte Kleidung wird bei einer Verbrennung

. Fremdkörper im Auge dürfen von Laien grundsätzlich nicht

werden. Jede betriebliche Erste-Hilfe-Leistung muss

werden. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen erstellt das Unternehmen eine

. Führt die Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit, ist eine Vorstellung beim

erforderlich. Nach der Rettung darf eine Maschine erst nach einer fachlichen

wieder betrieben werden. Die Unfallauswertung soll Ursachen erkennen und die

verbessern. Beim Lernen aus Unfällen ist eine sachliche und nicht vorschnell beschuldigende

wichtig.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Notrufkarte: Gestalte eine kompakte Notrufkarte für eine Schmiede mit den wichtigsten Angaben zum Standort, zum Lotsenpunkt und zu betrieblichen Ansprechpersonen.
  2. Sicherheitszeichen: Fotografiere oder zeichne fünf Sicherheitszeichen aus einer Werkstatt und erkläre jeweils ihre Bedeutung.
  3. Rettungsweg: Erstelle einen vereinfachten Plan eines Schmiedebereichs und markiere Verbandkasten, Notausgang, Feuerlöscher und Sammelstelle.
  4. Gefahrenbeobachtung: Beschreibe drei typische Situationen, in denen aus einem unsicheren Zustand ein Arbeitsunfall entstehen könnte.


Standard

  1. Rollenspiel Arbeitsunfall: Spielt in einer Gruppe einen Unfall mit einer leichten Handverletzung durch und übt Absicherung, Hilfeorganisation, Meldung und Dokumentation.
  2. Unfallbericht: Verfasse zu einem erfundenen Schmiedeunfall einen sachlichen Bericht, der Beobachtung und Vermutung klar voneinander trennt.
  3. Betriebliche Rettungskette: Interviewe eine Ersthelferin oder einen Ersthelfer zu den betrieblichen Abläufen und stelle die Ergebnisse als Ablaufdiagramm dar.
  4. Gefährdungsbeurteilung Schmiede: Untersuche einen Arbeitsgang am Amboss oder an einer Schmiedemaschine und ordne Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip.


Schwer

  1. Unfallanalyse: Analysiere einen komplexen Fall mit Verbrennung, Maschinenausfall und blockiertem Rettungsweg. Entwickle technische und organisatorische Verbesserungen.
  2. Notfallübung: Plane mit Deiner Lerngruppe eine angekündigte Notfallübung einschließlich Rollen, Beobachtungsbogen, Lotsenpunkt und Auswertung.
  3. Unterweisung: Erstelle eine zehnminütige Unterweisung für neue Auszubildende zum Verhalten bei Arbeitsunfällen in der Schmiede.
  4. Sicherheitsprojekt: Entwickle ein Konzept zur Meldung von Beinaheunfällen und begründe, wie Datenschutz, Lernkultur und Rückmeldung an Beschäftigte berücksichtigt werden.




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Lernkontrolle

  1. Fallanalyse Verbrennung: Ein Auszubildender greift an ein nicht mehr glühendes, aber noch sehr heißes Werkstück. Entwickle eine fachgerechte Handlungskette vom Eigenschutz bis zur Dokumentation und begründe jeden Schritt.
  2. Fallanalyse Schmiedehammer: Eine Person ist im Arbeitsbereich eines stillstehenden Schmiedehammers verletzt worden. Erkläre, warum ein bloßes Drücken des Not-Halts für eine sichere Rettung möglicherweise nicht ausreicht.
  3. Rettungsorganisation: Vergleiche zwei Betriebe, von denen nur einer einen festgelegten Lotsenpunkt besitzt. Beurteile die Auswirkungen auf die Rettungszeit.
  4. Meldeentscheidung: Eine kleine Schnittverletzung führt erst zwei Tage später zu einer Entzündung. Erkläre, weshalb die ursprüngliche Erste-Hilfe-Dokumentation wichtig ist.
  5. Unfallursachen: Ein Unfall wird zunächst mit Unachtsamkeit erklärt. Zeige, welche technischen, organisatorischen und qualifikationsbezogenen Ursachen zusätzlich untersucht werden müssen.
  6. Transferaufgabe: Übertrage die Rettungskette auf einen Rauchgasaustritt in einer Schmiede und erläutere, welche Schritte gegenüber einer einfachen Schnittverletzung verändert werden müssen.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis solltest Du zeigen, dass Du nicht nur einzelne Regeln auswendig kennst, sondern sie auf betriebliche Situationen übertragen kannst.

  1. Du erkennst unmittelbare Gefahren und begründest Maßnahmen zum Eigenschutz.
  2. Du stellst die Rettungskette in einer sinnvollen Reihenfolge dar.
  3. Du setzt einen vollständigen und ortsbezogenen Notruf ab.
  4. Du beschreibst Grenzen Deiner eigenen Hilfeleistung.
  5. Du unterscheidest Erste-Hilfe-Dokumentation, innerbetriebliche Meldung und formelle Unfallanzeige.
  6. Du erläuterst die Funktion des Durchgangsarztverfahrens.
  7. Du analysierst Unfallursachen mit dem STOP-Prinzip.
  8. Du entwickelst Verbesserungen für Rettungswege, Unterweisung und betriebliche Sicherheitskultur.




OERs zum Thema

  1. DGUV: Arbeitsunfall – Was nun?
  2. DGUV Information 204-007: Handbuch zur Ersten Hilfe
  3. DGUV Information 204-022: Erste Hilfe im Betrieb
  4. § 8 SGB VII: Arbeitsunfall
  5. § 193 SGB VII: Unfallanzeige



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