Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland - Gemeinschaftskunde


Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland - Gemeinschaftskunde
Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland - Gemeinschaftskunde
Einleitung
Die Verfassungsorgane sind die obersten staatlichen Organe, die im Grundgesetz vorgesehen sind. Sie treffen politische Entscheidungen, kontrollieren einander und sorgen dafür, dass staatliche Macht verteilt bleibt. Für den Gemeinschaftskundeunterricht ist wichtig: Nicht ein einzelnes Organ bestimmt allein. Das politische System beruht auf Demokratie, Rechtsstaat, Föderalismus und Gewaltenteilung.
Im Unterricht stehen meist die fünf ständigen Verfassungsorgane im Mittelpunkt: Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht. Hinzu kommen die Bundesversammlung und der Gemeinsame Ausschuss, die nur bei bestimmten Anlässen oder in besonderen Situationen zusammentreten.

Lernziele
Nach diesem aiMOOC kannst Du die wichtigsten Verfassungsorgane unterscheiden, ihre Aufgaben erklären und ihr Zusammenspiel an einem politischen Beispiel darstellen. Du kannst außerdem beurteilen, warum gegenseitige Kontrolle für eine Demokratie wichtig ist.
Das Grundgesetz als Grundlage
Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands. Es legt Grundrechte, Staatsziele und den Aufbau des Staates fest. Die Verfassungsorgane dürfen nur innerhalb der Regeln handeln, die das Grundgesetz vorgibt.
Artikel 20 beschreibt zentrale Verfassungsprinzipien: Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird durch Wahlen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Merksatz: Die Verfassungsorgane besitzen Macht, aber sie sind zugleich an Recht und Verfassung gebunden.
Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung
Bei der Gewaltenteilung wird staatliche Macht auf verschiedene Bereiche verteilt. Die Legislative beschließt Gesetze, die Exekutive führt sie aus und die Judikative kontrolliert die Einhaltung des Rechts.
In Deutschland sind diese Bereiche nicht vollständig voneinander getrennt. Sie arbeiten zusammen und kontrollieren sich gegenseitig. Das nennt man Gewaltenverschränkung. So wählt der Bundestag die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Die Bundesregierung kann Gesetzentwürfe einbringen. Der Bundesrat wirkt an vielen Bundesgesetzen mit. Das Bundesverfassungsgericht kann Gesetze am Grundgesetz prüfen.
Die fünf ständigen Verfassungsorgane
Deutscher Bundestag
Der Deutsche Bundestag ist das vom Volk gewählte Parlament des Bundes. Seine Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören die Gesetzgebung, die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Bundesregierung, die öffentliche politische Debatte und die Entscheidung über den Bundeshaushalt. In Ausschüssen beraten Abgeordnete Gesetzentwürfe besonders gründlich.


Beispiel: Die Bundesregierung schlägt ein neues Gesetz vor. Der Bundestag berät den Entwurf, verändert ihn möglicherweise und stimmt darüber ab.
Bundesrat
Der Bundesrat vertritt die 16 Länder auf Bundesebene. Seine Mitglieder werden nicht direkt vom Volk gewählt. Sie gehören den Landesregierungen an. Jedes Land hat je nach Einwohnerzahl drei bis sechs Stimmen. Die Stimmen eines Landes müssen einheitlich abgegeben werden.
Der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Bei Zustimmungsgesetzen kann ein Gesetz ohne seine Zustimmung nicht in Kraft treten. Bei Einspruchsgesetzen kann er Einspruch erheben, den der Bundestag unter bestimmten Voraussetzungen zurückweisen kann.

Bedeutung für den Föderalismus: Durch den Bundesrat können die Länder ihre Erfahrungen und Interessen in die Bundespolitik einbringen.
Bundespräsident
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Das Amt ist vor allem repräsentativ und integrierend. Der Bundespräsident vertritt Deutschland völkerrechtlich, hält Reden, ernennt und entlässt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler sowie die Bundesministerinnen und Bundesminister nach den Regeln des Grundgesetzes. Er fertigt Bundesgesetze aus und verkündet sie im Bundesgesetzblatt.

Wichtig: Der Bundespräsident regiert nicht wie ein Regierungschef. Die politische Leitung liegt bei der Bundesregierung.
Bundesregierung
Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Sie leitet die Politik des Bundes und gehört zur Exekutive.
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien leiten die Ministerinnen und Minister ihre Geschäftsbereiche eigenverantwortlich. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet das Kabinett nach dem Kollegialprinzip.

Die Regierung bereitet viele Gesetzentwürfe vor, führt beschlossene Gesetze aus und vertritt Deutschland in zahlreichen internationalen und europäischen Verhandlungen. Der Bundestag kontrolliert die Regierung durch Fragen, Debatten, Untersuchungsausschüsse und Haushaltsentscheidungen.
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es ist ein unabhängiges Gericht und zugleich ein Verfassungsorgan. Es besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern.
Das Gericht entscheidet unter anderem über Verfassungsbeschwerden, Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz. Seine Entscheidungen sind für die staatlichen Organe bindend.

Beispiel: Hält eine Person einen staatlichen Eingriff für eine Verletzung ihrer Grundrechte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden.
Weitere Verfassungsorgane
Bundesversammlung
Die Bundesversammlung hat nur eine Aufgabe: Sie wählt den Bundespräsidenten. Sie besteht aus allen Mitgliedern des Bundestages und derselben Anzahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten gewählt werden. Nach der Wahl löst sie sich wieder auf.

Gemeinsamer Ausschuss
Der Gemeinsame Ausschuss ist für einen besonderen Notfall vorgesehen. Er besteht zu zwei Dritteln aus Mitgliedern des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Im Verteidigungsfall kann er unter sehr engen Voraussetzungen Aufgaben von Bundestag und Bundesrat übernehmen, wenn der Bundestag nicht rechtzeitig zusammentreten kann oder nicht beschlussfähig ist.
Seine Befugnisse sind bewusst begrenzt. Er darf das Grundgesetz weder ändern noch außer Kraft setzen. Damit schützt die Verfassung die demokratische Ordnung auch in einer Krise.
Vergleich der Organe
| Verfassungsorgan | Zentrale Aufgabe | Zusammensetzung oder Wahl | Form der Kontrolle |
|---|---|---|---|
| Bundestag | Gesetze beschließen, Regierung wählen und kontrollieren | Vom Volk gewählte Abgeordnete | Kontrolliert die Bundesregierung |
| Bundesrat | Länder an Bundespolitik beteiligen | Mitglieder der Landesregierungen | Wirkt an Bundesgesetzen mit |
| Bundespräsident | Staat repräsentieren und formelle Aufgaben erfüllen | Wahl durch die Bundesversammlung | Prüft vor der Ausfertigung eines Gesetzes die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen |
| Bundesregierung | Politik leiten und Gesetze ausführen | Bundeskanzler und Bundesminister | Verantwortlich gegenüber dem Bundestag |
| Bundesverfassungsgericht | Grundgesetz schützen | 16 Richterinnen und Richter in zwei Senaten | Prüft staatliches Handeln am Grundgesetz |
Wie die Organe zusammenarbeiten
Ein Bundesgesetz zeigt das Zusammenspiel besonders gut. Ein Entwurf kann von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder vom Bundesrat eingebracht werden. Der Bundestag berät und beschließt den Entwurf. Danach wird der Bundesrat beteiligt. Je nach Art des Gesetzes muss er zustimmen oder kann Einspruch erheben. Nach dem Abschluss des Verfahrens wird das Gesetz von der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister sowie von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler gegengezeichnet. Anschließend fertigt es der Bundespräsident aus. Es wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

Kommt es zum Streit darüber, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Dieses Beispiel zeigt: Demokratische Entscheidungen brauchen Beratung, Beteiligung, Kontrolle und Rechtsschutz.
Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger
Die Arbeit der Verfassungsorgane betrifft Deinen Alltag. Gesetze regeln zum Beispiel Schule, Verkehr, soziale Sicherung, Datenschutz und Klimaschutz. Bürgerinnen und Bürger wählen den Bundestag, können Petitionen einreichen, politische Debatten verfolgen, Parteien und Initiativen unterstützen oder sich selbst politisch engagieren.
Demokratische Kontrolle gelingt besser, wenn Menschen Informationen prüfen, unterschiedliche Positionen vergleichen und zwischen Nachricht, Meinung und Desinformation unterscheiden. Gemeinschaftskunde hilft Dir dabei, politische Entscheidungen nicht nur zu kennen, sondern auch zu beurteilen.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Welches Organ wird direkt vom Volk gewählt? (Der Deutsche Bundestag) (!Der Bundesrat) (!Die Bundesregierung) (!Das Bundesverfassungsgericht)
Welches Organ vertritt die Länder auf Bundesebene? (Der Bundesrat) (!Der Bundespräsident) (!Die Bundesversammlung) (!Das Bundesverfassungsgericht)
Wer wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler? (Der Deutsche Bundestag) (!Der Bundesrat) (!Das Bundesverfassungsgericht) (!Die Bundesversammlung)
Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland? (Der Bundespräsident) (!Der Bundestagspräsident) (!Der Bundeskanzler) (!Der Präsident des Bundesrates)
Welches Organ wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes? (Das Bundesverfassungsgericht) (!Der Bundesrechnungshof) (!Der Vermittlungsausschuss) (!Das Bundeskriminalamt)
Woraus besteht die Bundesregierung? (Aus Bundeskanzler und Bundesministern) (!Aus Bundestag und Bundesrat) (!Aus Richtern und Staatsanwälten) (!Aus Landesparlamenten und Kommunalräten)
Welche Aufgabe hat die Bundesversammlung? (Sie wählt den Bundespräsidenten) (!Sie beschließt den Bundeshaushalt) (!Sie kontrolliert die Landesregierungen) (!Sie entscheidet Verfassungsbeschwerden)
Was kennzeichnet die Gewaltenverschränkung? (Organe arbeiten zusammen und kontrollieren sich) (!Alle Entscheidungen trifft ein einziges Organ) (!Gerichte führen Gesetze politisch aus) (!Die Länder haben keine Mitwirkungsrechte)
Welche Aufgabe gehört zum Deutschen Bundestag? (Die Kontrolle der Bundesregierung) (!Die Leitung aller Landesregierungen) (!Die Wahl der Verfassungsrichter allein) (!Die Ernennung aller Bürgermeister)
Wann kann der Gemeinsame Ausschuss besondere Aufgaben übernehmen? (Im Verteidigungsfall unter engen Voraussetzungen) (!Nach jeder Bundestagswahl) (!Bei jeder Haushaltsberatung) (!Während jeder Sitzung des Bundesrates)
Memory
| Bundestag | Vom Volk gewähltes Parlament |
| Bundesrat | Vertretung der Länder |
| Bundespräsident | Staatsoberhaupt |
| Bundesregierung | Politische Leitung des Bundes |
| Bundesverfassungsgericht | Hüter des Grundgesetzes |
| Bundesversammlung | Wahl des Staatsoberhaupts |
| Gemeinsamer Ausschuss | Notparlament im Verteidigungsfall |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Aufgabe |
|---|---|
| Bundestag | Beschließt Bundesgesetze und kontrolliert die Regierung |
| Bundesrat | Bringt die Interessen der Länder in die Bundespolitik ein |
| Bundespräsident | Repräsentiert den Staat und fertigt Gesetze aus |
| Bundesregierung | Leitet die Politik und führt Gesetze aus |
| Bundesverfassungsgericht | Prüft staatliches Handeln am Grundgesetz |
Kreuzworträtsel
| Bundestag | Welches Verfassungsorgan wird direkt vom Volk gewählt? |
| Bundesrat | Welches Verfassungsorgan vertritt die Länder? |
| Bellevue | Wie heißt der Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten? |
| Karlsruhe | In welcher Stadt sitzt das Bundesverfassungsgericht? |
| Kanzler | Wer bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik? |
| Grundgesetz | Welche Verfassung schützt das Bundesverfassungsgericht? |
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Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Verfassungsorgan-Steckbrief: Gestalte einen Steckbrief zu einem Verfassungsorgan mit Aufgabe, Zusammensetzung, Sitz und einem passenden Symbol.
- Politik-Nachricht: Suche eine aktuelle Nachricht über ein Verfassungsorgan und erkläre in fünf Sätzen, welche Aufgabe des Organs sichtbar wird.
- Begriffsnetz: Zeichne ein Begriffsnetz mit den Wörtern Grundgesetz, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht.
- Erklärkarte: Formuliere eine Karte mit der Frage „Warum braucht eine Demokratie mehrere Verfassungsorgane?“ und einer verständlichen Antwort.
Standard
- Gesetzgebungscomic: Gestalte einen Comic, der den Weg eines Gesetzes von der Idee bis zur Verkündung zeigt.
- Rollenspiel Verfassungsorgane: Verteilt die Rollen Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht und verhandelt ein erfundenes Schulgesetz.
- Medienvergleich Politik: Vergleiche zwei Berichte über dieselbe Entscheidung eines Verfassungsorgans. Untersuche Sprache, Schwerpunkt und Quellen.
- Interview Demokratie: Befrage eine politisch interessierte Person dazu, welches Verfassungsorgan sie besonders wichtig findet, und werte die Begründung aus.
Schwer
- Organkonflikt-Fallanalyse: Entwickle einen Streit zwischen zwei Verfassungsorganen und erkläre, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte.
- Reformdebatte Bundespräsident: Erarbeite Pro- und Contra-Argumente zur Frage, ob der Bundespräsident direkt vom Volk gewählt werden sollte.
- Föderalismus-Dossier: Untersuche an einem realen Gesetz, wie Bundestag und Bundesrat zusammengewirkt haben, und erstelle ein Quellen-Dossier.
- Demokratie-Erklärvideo: Produziere ein kurzes Erklärvideo über Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung. Verwende eigene Grafiken und nenne Deine Quellen.


Lernkontrolle
- Fallanalyse Gesetzgebung: Ein Gesetz wird vom Bundestag beschlossen, findet aber im Bundesrat keine Zustimmung. Erkläre, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche weiteren Schritte möglich sind.
- Macht und Kontrolle: Beurteile die Aussage „Der Bundestag ist das wichtigste Organ und kann deshalb allein entscheiden“. Verwende mindestens drei Gegenargumente aus dem Zusammenspiel der Organe.
- Grundrechtskonflikt: Eine staatliche Regel schränkt eine Grundfreiheit ein. Entwickle einen Prüfweg, mit dem geklärt werden kann, ob die Regel verfassungsgemäß ist.
- Föderalismus-Transfer: Erkläre an einem selbst gewählten Politikfeld, warum die Beteiligung der Länder sinnvoll sein kann und welche Konflikte dabei entstehen können.
- Demokratievergleich: Vergleiche die Rolle des Bundespräsidenten mit einem Staatsoberhaupt in einem anderen demokratischen Staat. Arbeite mindestens einen Unterschied im Regierungssystem heraus.
- Krisenszenario: Beurteile, warum die Befugnisse des Gemeinsamen Ausschusses begrenzt sind. Beziehe den Schutz von Demokratie und Grundrechten ein.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis solltest Du zeigen, dass Du die Verfassungsorgane nicht nur aufzählen, sondern ihr Zusammenwirken erklären kannst.
- Du beschreibst die Aufgaben der fünf ständigen Verfassungsorgane korrekt.
- Du unterscheidest ständige und nicht ständig tagende Verfassungsorgane.
- Du erklärst Gewaltenteilung, Gewaltenverschränkung und Föderalismus an Beispielen.
- Du stellst den Weg eines Bundesgesetzes verständlich dar.
- Du analysierst einen politischen Konflikt aus verschiedenen Organperspektiven.
- Du belegst Aussagen mit seriösen Quellen und kennzeichnest eigene Bewertungen.
OERs zum Thema
Verknüpfte Lernbereiche
Die Verfassungsorgane bilden ein System verteilter Verantwortung. Der Bundestag vertritt die Bevölkerung, der Bundesrat die Länder, die Bundesregierung leitet die Politik, der Bundespräsident erfüllt Aufgaben des Staatsoberhaupts und das Bundesverfassungsgericht schützt das Grundgesetz. Bundesversammlung und Gemeinsamer Ausschuss übernehmen besondere Aufgaben. Das Zusammenspiel verbindet Demokratie, Rechtsstaat und Föderalismus.
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