Rechte und Pflichten in der Metallbauausbildung - Schmied 1


Rechte und Pflichten in der Metallbauausbildung - Schmied 1
Rechte und Pflichten in der Metallbauausbildung - Schmied
Einleitung
Wer in einer Schmiede oder einem metallgestaltenden Betrieb ausgebildet wird, arbeitet mit hohen Temperaturen, schweren Werkstücken, Maschinen, Schweißverfahren und handgeführten Werkzeugen. Deshalb gehören fachliches Können, Arbeitsschutz, Zuverlässigkeit und klare Regeln untrennbar zusammen. Rechte und Pflichten bestimmen, was Du vom Ausbildungsbetrieb erwarten kannst und was der Betrieb von Dir verlangen darf.
Die umgangssprachlichen Bezeichnungen Schmied und Kunstschmied sind im deutschen Ausbildungssystem heute meist dem anerkannten Ausbildungsberuf Metallbauer beziehungsweise Metallbauerin – Fachrichtung Metallgestaltung zugeordnet. Die duale Ausbildung dauert regulär dreieinhalb Jahre. Zu den fachrichtungsspezifischen Inhalten gehören unter anderem das Handhaben von Schmiedefeuern und schmiedbaren Werkstoffen, manuelles und maschinelles Schmieden, Treiben, das Herstellen und Instandhalten von Schmiedewerkzeugen sowie das Gestalten von Oberflächen.

Dieser Lernkurs richtet sich an Auszubildende im Metallbau, besonders an Lernende der Fachrichtung Metallgestaltung. Er behandelt die wichtigsten Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Metallbauer-Ausbildungsverordnung, des Arbeitsschutzrechts und – bei Minderjährigen – des Jugendarbeitsschutzrechts. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Streitfällen solltest Du die aktuelle Gesetzesfassung prüfen und Dich an die Ausbildungsberatung der zuständigen Handwerkskammer, die Berufsschule, die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder eine Gewerkschaft wenden.
Berufsbild und Ausbildungsstruktur
Metallbauer in der Fachrichtung Metallgestaltung
Die Ausbildung zum Metallbauer oder zur Metallbauerin ist eine duale Berufsausbildung im Handwerk. Du lernst im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Überbetriebliche Lehrgänge können die betriebliche Ausbildung ergänzen. Grundlage sind die Metallbauer-Ausbildungsverordnung, der Ausbildungsrahmenplan, der Rahmenlehrplan der Berufsschule und der individuelle betriebliche Ausbildungsplan.
In der Fachrichtung Metallgestaltung planst, fertigst, prüfst, montierst und erhältst Du Werkstücke und Konstruktionen. Dazu zählen beispielsweise Tore, Gitter, Geländer, Beschläge, Leuchten, Skulpturen, historische Bauteile und Gebrauchsgegenstände. Fachgerechtes Arbeiten umfasst nicht nur das Schmieden, sondern auch Messen, Prüfen, Trennen, Fügen, Schweißen, Oberflächenbehandeln, Montieren, Dokumentieren und Kontrollieren.

Die Berufsbezeichnung Schmied beschreibt heute häufig die ausgeübte Tätigkeit. Der rechtlich anerkannte Ausbildungsabschluss lautet in diesem Zusammenhang jedoch Metallbauer oder Metallbauerin – Fachrichtung Metallgestaltung. Die früheren Handwerksberufe Schmied und Schlosser wurden zu Vorgängerstrukturen des heutigen Metallbauerberufs zusammengeführt.
Beteiligte Personen und Institutionen
Im Ausbildungsalltag müssen mehrere Rollen unterschieden werden. Der Ausbildende ist die natürliche oder juristische Person, die den Berufsausbildungsvertrag mit Dir abschließt. Der Ausbilder oder die Ausbilderin vermittelt Dir die Ausbildungsinhalte im Betrieb. Beide Rollen können von derselben Person übernommen werden, müssen es aber nicht.
Die Handwerkskammer führt die Lehrlingsrolle, überwacht die Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal, berät die Beteiligten und organisiert beziehungsweise beaufsichtigt Prüfungen. Die Berufsschule vermittelt fachtheoretische, allgemeinbildende und wirtschaftlich-soziale Inhalte.
| Beteiligter | Zentrale Aufgabe |
|---|---|
| Auszubildende | Berufliche Handlungsfähigkeit erwerben und aktiv an der Ausbildung mitwirken |
| Ausbildender | Berufsausbildungsvertrag erfüllen und ordnungsgemäße Ausbildung ermöglichen |
| Ausbilder | Ausbildungsinhalte fachlich, planmäßig und sicher vermitteln |
| Berufsschule | Schulische Lerninhalte vermitteln und Leistungen bewerten |
| Handwerkskammer | Ausbildung beraten, überwachen und Prüfungswesen begleiten |
Rechte der Auszubildenden
Recht auf planmäßige und vollständige Ausbildung
Dein Betrieb muss dafür sorgen, dass Du die berufliche Handlungsfähigkeit erwirbst, die zum Ausbildungsziel gehört. Die Ausbildung muss sachlich und zeitlich gegliedert sein. Maßgeblich sind Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan und betrieblicher Ausbildungsplan.
Du hast ein Recht darauf, ausbildungsrelevante Tätigkeiten zu erlernen. Dauerhafte Beschäftigung mit Aufgaben, die dem Ausbildungszweck nicht dienen, ist nicht zulässig. Gelegentliche betriebliche Gemeinschaftsaufgaben können dazugehören, wenn sie einen angemessenen Umfang haben und nicht an die Stelle der Fachausbildung treten.
Beispiel: Das Reinigen des eigenen Arbeitsplatzes, das sachgerechte Einlagern von Schmiedezangen oder das Entfernen von Zunder kann Teil eines geordneten Arbeitsablaufs sein. Eine dauerhafte Beschäftigung ausschließlich mit privaten Besorgungen oder fachfremden Hilfsarbeiten wäre dagegen nicht mit dem Ausbildungszweck vereinbar.
Recht auf geeignete Ausbildungsmittel
Werkzeuge, Werkstoffe und Ausbildungsmittel, die für die betriebliche Ausbildung und für Prüfungen erforderlich sind, muss der Ausbildende grundsätzlich kostenlos bereitstellen. Dazu können je nach Ausbildungsabschnitt Schmiedehämmer, Zangen, Meißel, Dorne, Messmittel, Zeichnungen, Übungsmaterialien und digitale Lernmittel gehören.
Persönliche Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind davon zu unterscheiden. Welche Arbeitskleidung oder persönliche Schutzausrüstung der Betrieb stellen muss, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und den Arbeitsschutzvorschriften. Erforderliche persönliche Schutzausrüstung darf Beschäftigten nicht auf eigene Kosten auferlegt werden.
Recht auf Freistellung für Berufsschule und Prüfungen
Für verpflichtenden Berufsschulunterricht, Prüfungen und bestimmte Ausbildungsmaßnahmen musst Du freigestellt werden. Die gesetzlich anzurechnenden Zeiten gelten als Ausbildungszeit. Vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht darfst Du nicht im Betrieb beschäftigt werden.
Auch die Führung des Ausbildungsnachweises soll während der Ausbildungszeit ermöglicht werden. Der Betrieb darf von Dir verlangen, dass Du den Nachweis regelmäßig, vollständig und wahrheitsgemäß führst.
Recht auf Vergütung, Urlaub und Zeugnis
Du hast Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Sie muss mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich ansteigen. Tarifverträge können die Höhe bestimmen. Soweit kein vorrangiger Tarifvertrag gilt, sind die gesetzlichen Regelungen zur Mindestausbildungsvergütung zu beachten.
Über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung muss besonders vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Für Minderjährige gelten die besonderen Urlaubsregelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Nach Beendigung der Ausbildung muss der Ausbildende ein Zeugnis ausstellen. Es enthält mindestens Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auf Verlangen können auch Verhalten und Leistung aufgenommen werden.
Recht auf Schutz, Respekt und Beschwerde
Der Ausbildungsbetrieb hat eine Fürsorgepflicht. Er muss Deine Gesundheit und Persönlichkeit schützen, Gefährdungen beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und Dich verständlich unterweisen. Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Gewalt, Demütigung und gefährliche Mutproben gehören nicht zur Ausbildung.
Bei Problemen solltest Du zunächst ein sachliches Gespräch mit dem Ausbilder oder der Ausbilderin suchen. Bleibt der Konflikt bestehen, kommen der Ausbildende, die Ausbildungsleitung, der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Berufsschule oder die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer als Anlaufstellen infrage.
Pflichten der Auszubildenden
Lern- und Mitwirkungspflicht
Du musst Dich bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Dazu gehört, aufmerksam zu lernen, Übungen ernsthaft auszuführen, Rückfragen zu stellen, Arbeitsergebnisse zu kontrollieren und aus Fehlern zu lernen. Von Dir wird kein fehlerfreies Arbeiten von Beginn an verlangt, wohl aber Sorgfalt, Lernbereitschaft und ein verantwortungsvoller Umgang mit Rückmeldungen.
Sorgfaltspflicht
Übertragene Ausbildungsaufgaben musst Du sorgfältig ausführen. Im Schmiedebereich betrifft dies beispielsweise das Prüfen der Arbeitstemperatur, das sichere Fassen des Werkstücks, die Auswahl geeigneter Hämmer und Zangen, die Maßkontrolle, das kontrollierte Abkühlen und das ordnungsgemäße Ablegen heißer Werkstücke.
Du darfst Werkzeuge und Maschinen nicht eigenmächtig zweckentfremden. Schäden, Störungen, Risse in Werkzeugstielen, lockere Hammerköpfe, beschädigte Kabel, defekte Absaugungen oder ungeeignete Schutzvorrichtungen musst Du unverzüglich melden.
Teilnahme- und Nachweispflicht
Du musst am Berufsschulunterricht, an Prüfungen, an vorgeschriebenen Unterweisungen und an weiteren Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen. Fehlzeiten sind nach den betrieblichen und gesetzlichen Regeln unverzüglich mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen.
Der schriftliche oder elektronische Ausbildungsnachweis – häufig weiterhin Berichtsheft genannt – ist regelmäßig zu führen. Er dokumentiert, welche Tätigkeiten, Unterweisungen und Lerninhalte Du bearbeitet hast. Ein ordnungsgemäßer Ausbildungsnachweis ist regelmäßig eine Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung.
Weisungsgebundenheit und Betriebsordnung
Du musst Weisungen befolgen, die Dir im Rahmen der Berufsausbildung von weisungsberechtigten Personen erteilt werden. Eine Weisung muss dem Ausbildungszweck dienen, rechtmäßig, zumutbar und sicher sein. Du bist nicht verpflichtet, offensichtlich gefährliche oder rechtswidrige Anweisungen kommentarlos auszuführen.
Betriebliche Ordnungen, Arbeitszeitregelungen, Brandschutzregeln, Datenschutzbestimmungen und Zutrittsbeschränkungen sind einzuhalten. Das gilt besonders für Schmiedefeuer, Schweißarbeitsplätze, Gasflaschenlager, Maschinenräume und Bereiche mit Kran- oder Staplerverkehr.
Schweige- und Rücksichtnahmepflicht
Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse musst Du Stillschweigen bewahren. Dazu können Kalkulationen, Kundendaten, nicht veröffentlichte Entwürfe, Fertigungsunterlagen und besondere Herstellungsverfahren gehören.
Außerdem musst Du auf Kolleginnen und Kollegen Rücksicht nehmen. Beim Schmieden im Team sind eindeutige Kommandos, Blickkontakt und festgelegte Schlagfolgen wichtig. Unklare Absprachen zwischen Vorschmied und Zuschläger können schwere Unfälle verursachen.
Pflichten und Rechte des Ausbildungsbetriebs
Pflichten des Ausbildenden und des Ausbildungspersonals
Der Betrieb muss eine geeignete Ausbildungsstätte bereitstellen, fachlich und persönlich geeignetes Ausbildungspersonal einsetzen und die Ausbildung planmäßig durchführen. Er muss Dir nur Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und Deinen körperlichen Kräften angemessen sind.
Ausbilderinnen und Ausbilder müssen Lernfortschritte beobachten, Ausbildungsnachweise kontrollieren, Fehler fachlich erklären und sichere Arbeitsverfahren vermitteln. Sie müssen für Berufsschule und Prüfungen freistellen, Ausbildungsmittel bereitstellen, Vergütung zahlen und am Ende ein Zeugnis ausstellen.
Berechtigtes Weisungs- und Kontrollrecht
Der Betrieb darf Arbeitsabläufe organisieren, Ausbildungsaufgaben festlegen, Sicherheitsregeln durchsetzen und Deine Arbeitsergebnisse prüfen. Er darf verlangen, dass Du pünktlich erscheinst, Schutzmaßnahmen einhältst, Werkzeuge pflegst und Fehler meldest.
Dieses Weisungsrecht ist begrenzt. Es rechtfertigt weder gefährliche Arbeitsanweisungen noch private Daueraufträge, Beleidigungen oder fachfremde Beschäftigung, die das Erreichen des Ausbildungsziels behindert.
Arbeitsschutz in Metallbau und Schmiede
Typische Gefährdungen
In der Schmiede entstehen besondere Gefährdungen durch Hitze, Funkenflug, Zunder, scharfe Kanten, Lärm, Vibrationen, Rauch, Gase, schwere Lasten und bewegte Maschinenteile. Beim Schweißen kommen optische Strahlung, elektrische Gefährdungen und Schweißrauche hinzu. Beim Schleifen bestehen Risiken durch Scheibenbruch, Funken, Staub und wegfliegende Partikel.
| Gefährdung | Mögliche Schutzmaßnahme |
|---|---|
| Heißes Metall | Geeignete Zangen, sichere Ablageplätze, Schutzkleidung und eindeutige Kennzeichnung |
| Funken und Zunder | Schutzbrille oder Gesichtsschutz sowie geschlossene, geeignete Arbeitskleidung |
| Lärm | Lärmminderung und geeigneter Gehörschutz |
| Schweißstrahlung | Geeigneter Schweißschutzschirm und Schutz der Personen im Umfeld |
| Schwere Werkstücke | Hebehilfen, sichere Anschlagmittel und abgestimmte Teamarbeit |
| Rauch und Gase | Wirksame Absaugung, Lüftung und fachgerechte Verfahrensauswahl |

Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung
Der Betrieb muss Gefährdungen beurteilen und geeignete Maßnahmen festlegen. Unterweisungen müssen während der Arbeitszeit erfolgen und an Tätigkeit, Arbeitsplatz, verwendete Maschinen und den Erfahrungsstand angepasst sein. Eine einmalige allgemeine Belehrung reicht nicht aus, wenn Du später an einem neuen Schmiedehammer, einer Presse, einer Schweißanlage oder einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt wirst.
Deine Pflicht besteht darin, Unterweisungen zu beachten, Schutzeinrichtungen zu benutzen und die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu tragen. Sicherheitsmängel sind sofort zu melden.
Minderjährige Auszubildende
Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche grundsätzlich eingeschränkt.
Eine für das Ausbildungsziel notwendige gefährliche Tätigkeit kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sein, insbesondere wenn eine fachkundige Aufsicht und wirksame Schutzmaßnahmen gewährleistet sind. Minderjährige dürfen deshalb nicht ohne ausreichende Einweisung und Aufsicht an gefährlichen Schmiede-, Schweiß- oder Maschinenarbeiten eingesetzt werden.

Arbeitszeit, Probezeit und Beendigung
Arbeitszeit und Pausen
Die tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit ergibt sich aus Vertrag, Tarifvertrag und gesetzlichen Vorschriften. Berufsschulzeiten werden nach den gesetzlichen Regeln angerechnet. Pausen müssen tatsächlich gewährt werden und dürfen nicht durch ständige Arbeitsbereitschaft ersetzt werden.
Pünktlichkeit ist eine Pflicht. Gleichzeitig darf der Betrieb nicht verlangen, dass Du regelmäßig unbezahlt vor Beginn der Ausbildungszeit produktiv arbeitest oder nach Feierabend ohne Ausgleich weiterarbeitest.
Probezeit
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Nach dem Berufsbildungsgesetz muss sie mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. In dieser Zeit können beide Vertragsparteien grundsätzlich jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist kündigen.
Die Probezeit dient dazu, Eignung, Erwartungen, Zusammenarbeit und Ausbildungsbedingungen zu prüfen. Auch während der Probezeit gelten Arbeitsschutz, Vergütungsanspruch, Fürsorgepflicht und das Verbot von Benachteiligung.
Kündigung nach der Probezeit
Nach der Probezeit gelten strengere Regeln. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Auszubildende können außerdem mit gesetzlicher Frist kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei einer Kündigung nach der Probezeit sind die gesetzlichen Begründungsanforderungen zu beachten. Vor einem solchen Schritt ist eine Beratung durch die Handwerkskammer, Gewerkschaft oder eine fachkundige Beratungsstelle sinnvoll.
Rechte und Pflichten in typischen Werkstattsituationen
Fallbeispiele
| Situation | Fachlich und rechtlich angemessenes Verhalten |
|---|---|
| Du sollst ohne Schutzbrille Zunder abschlagen. | Arbeit nicht ungesichert beginnen, fehlende Schutzausrüstung ansprechen und die unterwiesene Schutzmaßnahme verlangen. |
| Eine Schmiedezange ist angerissen. | Zange nicht weiterverwenden, kennzeichnen beziehungsweise sichern und den Mangel sofort melden. |
| Du sollst während des Berufsschulunterrichts im Betrieb arbeiten. | Auf die Freistellungspflicht hinweisen und bei Unklarheit Ausbildungsleitung oder Handwerkskammer einschalten. |
| Du hast beim Maßnehmen einen Fehler gemacht. | Fehler nicht verbergen, sondern melden, Ursache prüfen und gemeinsam eine fachgerechte Lösung entwickeln. |
| Du wirst seit Wochen nur zum Aufräumen eingesetzt. | Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis vergleichen, Gespräch suchen und bei Bedarf Ausbildungsberatung hinzuziehen. |
| Ein Kollege fordert Dich zu einer gefährlichen Mutprobe am Schmiedefeuer auf. | Teilnahme verweigern, Gefahr beenden und Ausbilder oder verantwortliche Führungskraft informieren. |
Konflikte professionell lösen
Konflikte sollten möglichst früh, sachlich und dokumentiert angesprochen werden. Notiere Datum, Situation, beteiligte Personen und die konkrete Auswirkung auf Deine Ausbildung. Trenne beobachtbare Tatsachen von Bewertungen.
Ein sinnvoller Lösungsweg kann so aussehen:
- Direktes Gespräch: Sprich das Problem mit dem Ausbilder oder der Ausbilderin anhand eines konkreten Beispiels an.
- Ausbildungsplan prüfen: Vergleiche die tatsächlichen Tätigkeiten mit Ausbildungsordnung und betrieblichem Ausbildungsplan.
- Betriebliche Unterstützung: Wende Dich an Ausbildungsleitung, Betriebsrat oder Jugend- und Auszubildendenvertretung.
- Berufsschule einbeziehen: Bitte eine Vertrauenslehrkraft oder Klassenleitung um Unterstützung.
- Handwerkskammer kontaktieren: Nutze die neutrale Ausbildungsberatung oder ein vorgesehenes Schlichtungsverfahren.
- Fachkundige Beratung: Hole bei schwerwiegenden Fällen rechtlichen oder gewerkschaftlichen Rat ein.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 13 BBiG – Verhalten während der Berufsausbildung: Pflichten der Auszubildenden
- § 14 BBiG – Berufsausbildung: Pflichten der Ausbildenden
- § 15 BBiG – Freistellung und Anrechnung: Berufsschule, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen
- § 16 BBiG – Zeugnis: Anspruch und Mindestinhalt des Ausbildungszeugnisses
- § 17 BBiG – Vergütungsanspruch: Ausbildungsvergütung und Ausgleich zusätzlicher Ausbildungszeit
- § 20 BBiG – Probezeit: Dauer der Probezeit
- § 22 BBiG – Kündigung: Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- Metallbauer-Ausbildungsverordnung: Ausbildungsstruktur, Berufsbild und Prüfungen
- Arbeitsschutzgesetz: Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Unterweisung
- Jugendarbeitsschutzgesetz: Besondere Schutzregeln für Minderjährige
- BIBB-Berufsprofil Metallbauer Fachrichtung Metallgestaltung: Ausbildungsdaten und Rechtsgrundlagen
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Wie lautet der anerkannte Ausbildungsberuf für viele heutige Schmiedetätigkeiten im Handwerk? (Metallbauer Fachrichtung Metallgestaltung) (!Konstruktionsmechaniker Fachrichtung Schmieden) (!Werkzeugmechaniker Fachrichtung Kunsthandwerk) (!Schlosser Fachrichtung Feuerarbeit)
Welches Gesetz regelt zentrale Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis? (Berufsbildungsgesetz) (!Straßenverkehrsgesetz) (!Baugesetzbuch) (!Produkthaftungsgesetz)
Was muss der Ausbildungsbetrieb gewährleisten? (Eine planmäßige Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit) (!Eine ausschließliche Beschäftigung mit produktiven Serienarbeiten) (!Eine Ausbildung ohne Berufsschulbesuch) (!Eine beliebig lange Probezeit)
Wer muss erforderliche betriebliche Ausbildungsmittel grundsätzlich kostenlos bereitstellen? (Der Ausbildende) (!Der Auszubildende) (!Die Berufsschulklasse) (!Der Prüfungsausschuss)
Welche Pflicht hast Du beim Umgang mit einer beschädigten Schmiedezange? (Den Mangel sofort melden und die Zange nicht weiterverwenden) (!Die Zange heimlich zurücklegen) (!Mit höherer Kraft weiterarbeiten) (!Den Riss mit Klebeband verdecken)
Wofür muss der Betrieb Auszubildende freistellen? (Für verpflichtenden Berufsschulunterricht) (!Für private Einkaufsfahrten) (!Für beliebige Freizeitveranstaltungen) (!Für jede selbst gewählte Nebentätigkeit)
Was dokumentiert der Ausbildungsnachweis? (Vermittelte Tätigkeiten und Lerninhalte) (!Nur die private Freizeitgestaltung) (!Ausschließlich die Werkzeugpreise) (!Nur die Fehlzeiten der Ausbilder)
Wie lange darf die Probezeit nach dem Berufsbildungsgesetz höchstens dauern? (Vier Monate) (!Sechs Monate) (!Neun Monate) (!Zwölf Monate)
Welche regelmäßige Höchstarbeitszeit gilt grundsätzlich für Jugendliche? (Acht Stunden täglich und vierzig Stunden wöchentlich) (!Zehn Stunden täglich und sechzig Stunden wöchentlich) (!Zwölf Stunden täglich und fünfzig Stunden wöchentlich) (!Sechs Stunden täglich und sechzig Stunden wöchentlich)
Welche Stelle berät bei Konflikten in einer handwerklichen Ausbildung neutral? (Die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer) (!Das Einwohnermeldeamt) (!Die Führerscheinstelle) (!Das Grundbuchamt)
Memory
| Ausbildungsnachweis | Dokumentation der vermittelten Lerninhalte |
| Fürsorgepflicht | Schutz von Gesundheit und Persönlichkeit |
| Weisungsrecht | Erteilung rechtmäßiger ausbildungsbezogener Anordnungen |
| Freistellung | Befreiung von betrieblicher Arbeit für Berufsschule oder Prüfung |
| Schutzausrüstung | Persönlicher Schutz vor arbeitsbedingten Gefährdungen |
| Gefährdungsbeurteilung | Systematische Ermittlung und Bewertung von Risiken |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Bedeutung im Ausbildungsverhältnis |
|---|---|
| Berufsschulbesuch | Teilnahmeverpflichtung und Freistellungsrecht |
| Schutzbrille tragen | Pflicht zur Einhaltung einer Schutzmaßnahme |
| Ausbildungsvergütung | Anspruch der Auszubildenden |
| Ausbildungsnachweis führen | Dokumentationspflicht der Auszubildenden |
| Ausbildungsmittel erhalten | Bereitstellungspflicht des Ausbildenden |
Kreuzworträtsel
| Berichtsheft | Wie wird der Ausbildungsnachweis häufig noch genannt? |
| Fürsorge | Welche Pflicht schützt Gesundheit und Persönlichkeit der Auszubildenden? |
| Freistellung | Wie heißt die Befreiung von der betrieblichen Arbeit für den Berufsschulbesuch? |
| Vergütung | Wie heißt die regelmäßige Geldleistung während der Ausbildung? |
| Arbeitsschutz | Welcher Bereich umfasst Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen? |
| Handwerkskammer | Welche Institution berät und überwacht die handwerkliche Ausbildung? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Rechte-Pflichten-Karten: Erstelle zwölf Karten, auf denen Du je eine typische Situation aus der Schmiede einem Recht oder einer Pflicht zuordnest.
- Arbeitsschutzplakat: Gestalte ein Plakat mit den wichtigsten Schutzmaßnahmen für Schmiedefeuer, Schleifplatz und Schweißarbeitsplatz.
- Fachbegriffe: Erstelle ein Glossar zu Ausbildender, Ausbilder, Auszubildender, Ausbildungsnachweis, Freistellung und Fürsorgepflicht.
- Werkstattbeobachtung: Dokumentiere einen Ausbildungstag und markiere, welche Tätigkeiten dem Ausbildungsplan dienen.
Standard
- Interview mit dem Ausbilder: Führe ein Interview über Rechte, Pflichten, Ausbildungsplanung und den Umgang mit Fehlern.
- Gefährdungsanalyse: Untersuche einen Schmiedearbeitsplatz und entwickle passende technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
- Ausbildungsplanvergleich: Vergleiche Deinen betrieblichen Ausbildungsplan mit der Metallbauer-Ausbildungsverordnung und stelle Übereinstimmungen sowie Lücken dar.
- Erklärvideo: Produziere ein kurzes Video zu einer Konfliktsituation und zeige einen rechtlich sowie fachlich angemessenen Lösungsweg.
Schwer
- Konfliktleitfaden: Entwickle einen betrieblichen Ablaufplan für Beschwerden, der Gespräch, Dokumentation, betriebliche Vertretung und Handwerkskammer einbezieht.
- Fallanalyse: Beurteile einen komplexen Fall mit Überstunden, Berufsschule, fehlender Schutzausrüstung und unvollständigem Ausbildungsnachweis.
- Ausbildungsqualitätsprüfung: Entwirf einen Prüfbogen, mit dem Auszubildende und Ausbilder gemeinsam die Qualität der Ausbildung bewerten können.
- Schmiedeprojekt: Plane ein Werkstück vom Entwurf bis zur Qualitätskontrolle und dokumentiere dabei Verantwortlichkeiten, Unterweisungen und Schutzmaßnahmen.


Lernkontrolle
- Transferfall Ausbildungsauftrag: Ein Auszubildender soll drei Wochen lang ausschließlich den Hof kehren. Beurteile die Situation anhand des Ausbildungszwecks und entwickle ein angemessenes Vorgehen.
- Transferfall Arbeitsschutz: Eine neue Auszubildende soll ohne Einweisung an einem maschinellen Schmiedehammer arbeiten. Analysiere Pflichten von Betrieb und Auszubildender.
- Transferfall Berufsschule: Ein Betrieb verlangt nach einem vollständig anzurechnenden Berufsschultag noch eine reguläre Schicht. Erkläre, welche Informationen geprüft werden müssen und wie der Konflikt gelöst werden kann.
- Transferfall Werkzeugschaden: Während des Schmiedens lockert sich ein Hammerkopf. Beschreibe die notwendigen Sofortmaßnahmen und begründe sie fachlich sowie rechtlich.
- Transferfall Ausbildungsnachweis: Der Ausbildungsnachweis zeigt über mehrere Monate keine Inhalte der Fachrichtung Metallgestaltung. Entwickle einen Gesprächs- und Verbesserungsplan.
- Transferfall Minderjährigenschutz: Plane eine sichere Lerneinheit zum Feuerschweißen für eine minderjährige Person und berücksichtige Aufsicht, Unterweisung und Schutzmaßnahmen.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis zu diesem Thema solltest Du zeigen, dass Du:
- die Rollen von Ausbildendem, Ausbilder, Auszubildendem, Berufsschule und Handwerkskammer unterscheiden kannst,
- zentrale Rechte und Pflichten aus dem Berufsbildungsgesetz auf Werkstattsituationen überträgst,
- fachfremde Dauerbeschäftigung von sinnvollen betrieblichen Gemeinschaftsaufgaben unterscheidest,
- Gefährdungen beim Schmieden, Schweißen, Schleifen und Transportieren beurteilst,
- einen vollständigen und aussagekräftigen Ausbildungsnachweis erstellen kannst,
- einen Konflikt sachlich dokumentierst und geeignete Anlaufstellen auswählst,
- besondere Schutzregeln für minderjährige Auszubildende berücksichtigst,
- einen Ausbildungsauftrag fachlich, sicher und rechtlich nachvollziehbar planst.
OERs zum Thema
Verknüpfte Lernbereiche
aiMOOC-Projekte
Schulfach+


aiMOOCs



aiMOOC Projekte


THE MONKEY DANCE





|
LernweltNOAH fragen