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Der Deutsche Bundestag - Gemeinschaftskunde

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Der Deutsche Bundestag - Gemeinschaftskunde




Der Deutsche Bundestag - Gemeinschaftskunde


Einleitung

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und vertritt das Volk auf Bundesebene. Im Bundestag werden politische Fragen öffentlich diskutiert, Gesetze beschlossen und die Arbeit der Bundesregierung kontrolliert.

Der Bundestag gehört zur Legislative, also zur gesetzgebenden Gewalt. Er ist deshalb ein wichtiger Teil der Gewaltenteilung. Die Abgeordneten entscheiden nicht allein: Bei vielen Aufgaben wirken auch der Bundesrat, die Bundesregierung und der Bundespräsident mit.

In diesem aiMOOC erfährst Du, wie der Bundestag gewählt wird, wie er aufgebaut ist, welche Aufgaben er erfüllt und wie Du selbst politische Entscheidungen beobachten oder beeinflussen kannst.


Lernziele

Nach der Bearbeitung kannst Du den Bundestag in das politische System Deutschlands einordnen. Du kannst seine wichtigsten Aufgaben erklären, den Weg eines Gesetzes beschreiben und Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung unterscheiden. Außerdem kannst Du beurteilen, warum Kontrolle, Opposition und öffentliche Debatten für eine Demokratie wichtig sind.


Parlament und Demokratie

Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Das bedeutet: Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden nicht über jedes Bundesgesetz selbst. Sie wählen Abgeordnete, die für eine bestimmte Zeit politische Entscheidungen treffen.

Die Abgeordneten sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes. Sie besitzen ein freies Mandat. Rechtlich sind sie nicht an Anweisungen gebunden, sondern nur ihrem Gewissen verpflichtet.

In der politischen Praxis schließen sich Abgeordnete meist zu Fraktionen zusammen. Fraktionen entwickeln gemeinsame Positionen und organisieren die parlamentarische Arbeit. Trotzdem bleibt jedes Mitglied des Bundestages persönlich für seine Entscheidungen verantwortlich.


Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz

Viele Entscheidungen im Bundestag werden mit einer Mehrheit getroffen. Demokratie bedeutet aber nicht nur Herrschaft der Mehrheit. Auch Minderheiten und die Opposition benötigen Rechte. Sie dürfen Anträge stellen, Fragen an die Regierung richten und Kritik öffentlich machen.

Eine lebendige parlamentarische Demokratie braucht deshalb beides: eine handlungsfähige Mehrheit und eine Opposition, die Alternativen anbietet und die Regierung kontrolliert.


Sitz und Geschichte

Der Deutsche Bundestag tagt im Reichstagsgebäude in Berlin. Das Gebäude wurde im Deutschen Kaiserreich errichtet und 1894 eröffnet. Nach Zerstörungen und politischen Umbrüchen wurde es umfassend umgebaut.

Der erste Deutsche Bundestag trat 1949 in Bonn zusammen. Nach der deutschen Wiedervereinigung entschied der Bundestag 1991, Parlament und Regierung nach Berlin zu verlegen. Seit 1999 tagt das Parlament im umgebauten Reichstagsgebäude.


Architektur als politisches Zeichen

Die gläserne Kuppel des Reichstagsgebäudes wird häufig als Symbol für Offenheit und Transparenz verstanden. Besucherinnen und Besucher können von oben in Richtung des Plenarsaals blicken. Damit wird sichtbar: Parlamentarische Arbeit soll öffentlich beobachtbar sein.


Die Wahl des Bundestages

Die Abgeordneten werden in der Regel für vier Jahre gewählt. Eine Bundestagswahl muss nach dem Grundgesetz allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein.

  1. Allgemein: Grundsätzlich dürfen alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.
  2. Unmittelbar: Die Stimmen wirken direkt auf die Wahl der Abgeordneten.
  3. Frei: Niemand darf zu einer bestimmten Wahlentscheidung gezwungen werden.
  4. Gleich: Jede Stimme besitzt grundsätzlich das gleiche Gewicht.
  5. Geheim: Niemand muss offenlegen, wie er oder sie gewählt hat.


Erststimme und Zweitstimme

Bei der Bundestagswahl hast Du zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählst Du eine Person im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählst Du die Landesliste einer Partei.

Für die Stärke der Parteien im Bundestag ist vor allem die Zweitstimme entscheidend. Seit der Bundestagswahl 2025 umfasst der Bundestag grundsätzlich 630 Sitze. Ein Wahlkreissieg führt nur dann zu einem Sitz, wenn er durch das Zweitstimmenergebnis der Partei gedeckt ist.


Vom Wahlvolk zum Parlament

Die Wahl verbindet Bürgerinnen und Bürger mit dem Parlament. Abgeordnete vertreten jedoch nicht nur ihren Wahlkreis oder ihre Partei, sondern das ganze Volk. Sie sollen unterschiedliche Interessen abwägen und Entscheidungen begründen.

Wahlen ermöglichen politische Zustimmung und politischen Wechsel. Wer mit der Arbeit einer Mehrheit unzufrieden ist, kann bei der nächsten Wahl anders abstimmen.


Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages

Aufgabe Bedeutung
Gesetzgebung Der Bundestag berät und beschließt Bundesgesetze.
Regierungskontrolle Die Abgeordneten prüfen und kritisieren die Arbeit der Bundesregierung.
Kanzlerwahl Der Bundestag wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
Haushaltsrecht Der Bundestag entscheidet über Einnahmen und Ausgaben des Bundes.
Öffentliche Debatte Politische Konflikte und unterschiedliche Lösungen werden sichtbar.
Weitere Entscheidungen Der Bundestag entscheidet unter anderem über bestimmte Auslandseinsätze der Bundeswehr.


Gesetzgebung

Gesetze regeln das Zusammenleben. Sie können zum Beispiel Bildung, Verkehr, Steuern, soziale Sicherung oder den Schutz der Umwelt betreffen. Ein Gesetzentwurf kann von der Bundesregierung, vom Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden.

Im Bundestag wird ein Entwurf beraten, in Ausschüssen geprüft und im Plenum beschlossen oder abgelehnt. Je nach Art des Gesetzes wirkt der Bundesrat unterschiedlich stark mit.


Kontrolle der Bundesregierung

Die Bundesregierung benötigt für viele Vorhaben die Unterstützung der Parlamentsmehrheit. Trotzdem muss der Bundestag ihre Arbeit kontrollieren.

Abgeordnete können schriftliche und mündliche Fragen stellen. Sie können Debatten verlangen, Akten prüfen und Untersuchungsausschüsse einsetzen. Besonders wichtig ist die Kontrolle durch die Opposition, weil sie nicht die Regierung trägt.

Kontrolle verhindert nicht jede Fehlentscheidung. Sie erhöht aber die Wahrscheinlichkeit, dass Entscheidungen erklärt, überprüft und öffentlich kritisiert werden.


Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers

Der Bundestag wählt auf Vorschlag des Bundespräsidenten die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Für die Wahl ist im Regelfall die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich.

Ein amtierender Bundeskanzler kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden. Dabei darf der Bundestag nicht nur das Vertrauen entziehen. Er muss gleichzeitig eine neue Person zur Bundeskanzlerin oder zum Bundeskanzler wählen. Dadurch soll eine Regierungskrise ohne klare Nachfolge verhindert werden.


Entscheidung über den Bundeshaushalt

Im Bundeshaushalt steht, wofür der Bund Geld einnehmen und ausgeben darf. Dazu gehören zum Beispiel Verkehr, soziale Leistungen, Verteidigung oder Forschung.

Das Haushaltsrecht wird auch Königsrecht des Parlaments genannt. Ohne Zustimmung des Bundestages darf die Bundesregierung nicht frei über öffentliche Mittel verfügen. Politische Ziele werden dadurch mit konkreten finanziellen Entscheidungen verbunden.


Aufbau und Arbeitsweise

Die öffentliche Debatte im Plenarsaal ist nur ein Teil der parlamentarischen Arbeit. Viele Beratungen finden in Fraktionen, Arbeitsgruppen und Ausschüssen statt.


Das Plenum

Das Plenum ist die Vollversammlung aller Abgeordneten. Hier finden Debatten und Abstimmungen statt. Reden im Plenum richten sich nicht nur an andere Abgeordnete, sondern auch an die Öffentlichkeit.

Die Sitzordnung macht politische Rollen sichtbar. Die Abgeordneten sitzen nach Fraktionen geordnet. Gegenüber befinden sich unter anderem das Präsidium, die Regierungsbank und der Bundesrat.


Bundestagspräsidium

Die Bundestagspräsidentin oder der Bundestagspräsident leitet die Sitzungen, vertritt den Bundestag nach außen und achtet auf die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung. Das Präsidium besteht außerdem aus Stellvertreterinnen und Stellvertretern.

Während einer Debatte sorgt die Sitzungsleitung dafür, dass Redezeiten und Regeln beachtet werden. Dadurch sollen faire und geordnete Beratungen möglich sein.


Fraktionen und Opposition

Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten mit gemeinsamen politischen Grundüberzeugungen. Fraktionen bereiten Anträge vor, teilen Redezeiten auf und besetzen parlamentarische Funktionen.

Die Fraktionen, die die Bundesregierung unterstützen, bilden meist die Regierungsmehrheit. Die übrigen Fraktionen und Abgeordneten gehören zur Opposition. Ihre Aufgabe ist es, die Regierung zu kontrollieren, Kritik zu äußern und andere politische Lösungen vorzuschlagen.


Ausschüsse

In den Ausschüssen wird ein großer Teil der fachlichen Arbeit geleistet. Sie beschäftigen sich zum Beispiel mit Innerem, Arbeit, Haushalt, Europa oder Umwelt. Die Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt ungefähr die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wider.

Sachverständige können in öffentlichen Anhörungen ihre Einschätzungen abgeben. Danach beraten die Ausschüsse Änderungen und geben dem Plenum eine Beschlussempfehlung.


Parlamentsgebäude

Zum Deutschen Bundestag gehören neben dem Reichstagsgebäude weitere Gebäude. Im Paul-Löbe-Haus befinden sich unter anderem Ausschusssäle und Büros. Das Band des Bundes verbindet mehrere Parlaments- und Regierungsbauten im Berliner Regierungsviertel.


Wie ein Bundesgesetz entsteht

Ein Gesetz entsteht in mehreren Schritten. Das Verfahren soll gründliche Beratung ermöglichen und vorschnelle Entscheidungen erschweren.

  1. Initiative: Ein Gesetzentwurf wird eingebracht.
  2. Erste Beratung: Das Plenum diskutiert die Grundidee.
  3. Ausschussphase: Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker prüfen den Entwurf.
  4. Weitere Beratungen: Änderungen werden vorgestellt und diskutiert.
  5. Abstimmung: Der Bundestag beschließt oder verwirft den Entwurf.
  6. Mitwirkung des Bundesrates: Die Länder wirken entsprechend der Gesetzesart mit.
  7. Ausfertigung und Verkündung: Nach den weiteren vorgeschriebenen Schritten wird das Gesetz veröffentlicht.

Der Bundestag entscheidet also nicht isoliert. Gesetzgebung ist ein Zusammenspiel mehrerer Verfassungsorgane.


Beispiel aus dem Schulalltag

Stell Dir vor, der Bund möchte neue Regeln für den digitalen Jugendschutz beschließen. Zuerst wird ein Entwurf eingebracht. Fachleute und Verbände können in einer Anhörung Stellung nehmen. Ein Ausschuss prüft die Folgen für Jugendliche, Eltern, Schulen und Unternehmen.

Danach stimmt das Plenum ab. Betrifft das Gesetz besonders die Aufgaben oder Finanzen der Länder, ist die Mitwirkung des Bundesrates von großer Bedeutung. Das Beispiel zeigt: Politische Entscheidungen betreffen viele Interessen und benötigen begründete Abwägungen.


Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

Institution Hauptrolle Zusammensetzung
Bundestag Gesetzgebung, Kontrolle, Kanzlerwahl, Haushalt Direkt gewählte Abgeordnete
Bundesrat Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung Mitglieder der Landesregierungen
Bundesregierung Leitung der Regierungspolitik und Ausführung von Gesetzen Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler und Bundesministerinnen und Bundesminister

Der Bundestag ist nicht mit der Bundesregierung gleichzusetzen. Das Parlament beschließt und kontrolliert. Die Regierung plant und führt Politik aus. Weil die Regierungsmehrheit meist eng mit der Bundesregierung zusammenarbeitet, ist die Kontrolle durch Opposition, Ausschüsse und Öffentlichkeit besonders wichtig.


Öffentlichkeit und Beteiligung

Viele Plenarsitzungen sind öffentlich und werden übertragen. Protokolle, Drucksachen und Abstimmungsergebnisse können eingesehen werden. Dadurch können Medien, Verbände, Schulen und Bürgerinnen und Bürger die parlamentarische Arbeit verfolgen.

Transparenz allein garantiert noch keine gute Politik. Sie ermöglicht aber Kritik, Recherche und öffentliche Diskussion.


Petitionen

Mit einer Petition kannst Du Dich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag wenden. Petitionen werden vom Petitionsausschuss geprüft. Öffentliche Petitionen können online mitgezeichnet und diskutiert werden.

Eine Petition ersetzt keine Wahl. Sie eröffnet aber einen zusätzlichen Weg, auf Probleme aufmerksam zu machen und eine parlamentarische Prüfung anzustoßen.


Interessenvertretung und politische Urteilsbildung

Abgeordnete sprechen mit Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Gewerkschaften, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Gruppen. Solche Kontakte können wichtige Informationen liefern. Sie können aber auch zu ungleichem Einfluss führen.

Für Deine politische Urteilsbildung solltest Du deshalb fragen: Wer vertritt welche Interessen? Welche Argumente werden genannt? Welche Folgen hat eine Entscheidung für unterschiedliche Gruppen? Welche Quellen sind glaubwürdig?


Bedeutung für die Demokratie

Der Bundestag macht politische Konflikte sichtbar und bearbeitbar. Unterschiedliche Meinungen werden nicht mit Gewalt entschieden, sondern durch Debatte, Regeln, Abstimmungen und Wahlen.

Seine demokratische Qualität hängt nicht nur von formalen Verfahren ab. Wichtig sind auch sachliche Auseinandersetzung, Minderheitenschutz, Transparenz, freie Medien und die Bereitschaft, politische Entscheidungen zu erklären.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Welche zentrale Aufgabe hat der Deutsche Bundestag? (Bundesgesetze beraten und beschließen) (!Gerichtsurteile sprechen) (!Gemeinden verwalten) (!Landesregierungen ernennen)




Wer wählt die Abgeordneten des Bundestages? (Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger) (!Der Bundesrat) (!Das Bundesverfassungsgericht) (!Die Bundesregierung)




Welche Stimme bestimmt vor allem die Stärke der Parteien im Bundestag? (Die Zweitstimme) (!Die Erststimme allein) (!Die Kanzlerstimme) (!Die Bundesratsstimme)




Was bedeutet freies Mandat? (Abgeordnete sind rechtlich nur ihrem Gewissen verpflichtet) (!Abgeordnete dürfen ohne Wahl im Amt bleiben) (!Fraktionen dürfen Gesetze allein beschließen) (!Abgeordnete müssen jede Parteianweisung befolgen)




Wo wird ein großer Teil der fachlichen Parlamentsarbeit geleistet? (In den Ausschüssen) (!In den Amtsgerichten) (!In den Rathäusern) (!In den Landeszentralbanken)




Welche Aufgabe hat die Opposition? (Die Regierung kontrollieren und Alternativen anbieten) (!Alle Gerichte beaufsichtigen) (!Den Bundespräsidenten ersetzen) (!Die Bundesländer verwalten)




Wen wählt der Bundestag? (Die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler) (!Alle Landesministerinnen und Landesminister) (!Die Mitglieder des Bundesrates) (!Die Richterinnen und Richter aller Gerichte)




Was ist das Plenum? (Die Vollversammlung der Abgeordneten) (!Ein Bundesministerium) (!Ein Gerichtsausschuss) (!Eine Landesregierung)




Wozu dient eine Petition? (Eine Bitte oder Beschwerde an das Parlament zu richten) (!Eine Bundestagswahl vorzeitig zu beenden) (!Ein Gerichtsurteil aufzuheben) (!Eine Partei automatisch zu gründen)




Welche Institution vertritt die Länder bei der Bundesgesetzgebung? (Der Bundesrat) (!Der Bundestag) (!Das Bundeskanzleramt) (!Der Bundesrechnungshof)





Memory

Plenum Vollversammlung der Abgeordneten
Ausschuss Fachliche Vorbereitung von Entscheidungen
Opposition Kontrolle und politische Alternative
Zweitstimme Maßgeblich für die Sitzverteilung
Petition Bitte oder Beschwerde an das Parlament
Bundesrat Vertretung der Länder
Haushalt Einnahmen und Ausgaben des Bundes





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Gesetzgebung Bundesgesetze beraten und beschließen
Regierungskontrolle Fragen stellen und Regierungshandeln prüfen
Kanzlerwahl Leitung der Bundesregierung bestimmen
Haushaltsrecht Über Bundesausgaben entscheiden
Ausschussarbeit Gesetzentwürfe fachlich vorbereiten
Petitionsrecht Anliegen an den Bundestag richten






Kreuzworträtsel

Bundestag Wie heißt das direkt gewählte Parlament auf Bundesebene?
Plenum Wie heißt die Vollversammlung aller Abgeordneten?
Ausschuss Wo werden Vorlagen fachlich vorbereitet?
Kanzlerwahl Welche Wahl nimmt der Bundestag für die Regierungsspitze vor?
Haushalt Worin werden Einnahmen und Ausgaben des Bundes festgelegt?
Petition Wie heißt eine Bitte oder Beschwerde an das Parlament?





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Lückentext

Vervollständige den Text.

Der Deutsche Bundestag ist das gewählte

der Bundesrepublik Deutschland. Seine Mitglieder besitzen ein freies

. Für die Stärke der Parteien ist vor allem die

entscheidend. Die Vollversammlung der Abgeordneten heißt

. Fachliche Beratungen finden häufig in den

statt. Der Bundestag wählt die Bundeskanzlerin oder den

. Durch Fragen und Untersuchungsausschüsse kontrolliert er die

. Die Länder wirken durch den

an der Gesetzgebung mit. Mit einer

können Bürgerinnen und Bürger ein Anliegen an das Parlament richten.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Bundestag-Begriffe: Erstelle eine Begriffskarte mit den Wörtern Plenum, Fraktion, Ausschuss, Opposition und Petition.
  2. Reichstagsgebäude: Beschreibe ein Bild des Reichstagsgebäudes und erkläre, welche Wirkung die Glasarchitektur auf Dich hat.
  3. Erststimme und Zweitstimme: Gestalte eine einfache Skizze, die den Unterschied zwischen beiden Stimmen zeigt.
  4. Nachrichtenbeobachtung: Suche einen aktuellen Bericht über eine Bundestagsdebatte und fasse das Thema in fünf Sätzen zusammen.


Standard

  1. Plenardebatte: Führt in der Klasse eine kurze Debatte zu einem schulnahen politischen Thema durch und verteilt Rollen auf Regierung und Opposition.
  2. Gesetzgebung: Erstellt ein Ablaufplakat vom Gesetzentwurf bis zur Verkündung.
  3. Abgeordneteninterview: Formuliere zehn sachliche Fragen an eine Bundestagsabgeordnete oder einen Bundestagsabgeordneten aus Deiner Region.
  4. Petition: Entwirf eine begründete Musterpetition zu einem Thema, das Jugendliche betrifft.


Schwer

  1. Parlamentskontrolle: Untersuche an einem konkreten Beispiel, mit welchen Instrumenten der Bundestag die Bundesregierung kontrolliert.
  2. Interessenanalyse: Vergleiche die Stellungnahmen von drei Interessengruppen zu einem politischen Vorhaben und prüfe ihre Argumente.
  3. Repräsentation: Diskutiere, wie gut verschiedene gesellschaftliche Gruppen im Bundestag vertreten sind und welche Maßstäbe Du verwendest.
  4. Demokratievergleich: Vergleiche den Deutschen Bundestag mit dem Parlament eines anderen demokratischen Staates.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Gewaltenteilung analysieren: Erkläre an einem Beispiel, warum Gesetzgebung und Regierungsausführung getrennte Aufgaben sind, obwohl Parlamentsmehrheit und Regierung eng zusammenarbeiten.
  2. Opposition bewerten: Beurteile die Aussage: „Eine starke Regierung braucht eine starke Opposition.“
  3. Gesetzesweg übertragen: Entwickle für ein selbst gewähltes Problem einen Gesetzentwurf und ordne die notwendigen Beratungsschritte.
  4. Haushalt priorisieren: Verteile einen begrenzten fiktiven Bundeshaushalt auf drei Politikfelder und begründe Deine Entscheidung.
  5. Mandat und Fraktion: Erkläre den möglichen Konflikt zwischen freiem Mandat und gemeinsamer Fraktionslinie.
  6. Transparenz prüfen: Entwickle Kriterien, mit denen Du beurteilen kannst, ob parlamentarische Entscheidungen ausreichend transparent sind.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis solltest Du zeigen, dass Du:

  1. den Bundestag in das politische System Deutschlands einordnen kannst,
  2. seine wichtigsten Aufgaben an Beispielen erklärst,
  3. Erststimme und Zweitstimme unterscheidest,
  4. den Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens vereinfacht darstellst,
  5. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vergleichst,
  6. die Rolle von Opposition, Ausschüssen und Öffentlichkeit bewertest,
  7. politische Informationen aus mehreren Quellen kritisch prüfst.




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