Der Bundespräsident - Gemeinschaftskunde


Der Bundespräsident - Gemeinschaftskunde
Der Bundespräsident - Gemeinschaftskunde

Einleitung
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Das Amt gehört zu den fünf ständigen Verfassungsorganen des Bundes. Es steht protokollarisch an der Spitze des Staates, aber nicht über den anderen Verfassungsorganen.
Im Unterschied zum Bundeskanzler leitet der Bundespräsident nicht die tägliche Regierungspolitik. Seine wichtigsten Aufgaben liegen in der Repräsentation, der Integration und in bestimmten verfassungsrechtlichen Entscheidungen. Er vertritt Deutschland nach innen und außen, hält Reden, würdigt gesellschaftliches Engagement und wirkt bei der Bildung der Bundesregierung sowie beim Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens mit.
Dieser aiMOOC hilft Dir, Wahl, Aufgaben, Grenzen und politische Bedeutung des Amtes zu verstehen.
Lernziele
Du kannst nach der Bearbeitung:
- Stellung erklären: Du unterscheidest Staatsoberhaupt und Regierungschef.
- Wahl beschreiben: Du erklärst Zusammensetzung und Aufgabe der Bundesversammlung.
- Befugnisse einordnen: Du ordnest zentrale Aufgaben passenden Artikeln des Grundgesetzes zu.
- Macht begrenzen: Du erklärst die Bedeutung der Gegenzeichnung.
- Politische Bedeutung beurteilen: Du bewertest die integrative und repräsentative Rolle des Amtes.
Stellung im politischen System
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er soll den Staat als Ganzes vertreten und gesellschaftliche Gruppen zusammenführen. Deshalb wird von ihm politische Zurückhaltung und Überparteilichkeit erwartet.
Die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber darf nicht gleichzeitig Mitglied des Bundestages, des Bundesrates, der Bundesregierung oder einer Landesregierung sein. Dadurch soll die Unabhängigkeit des Amtes gestärkt werden.

Die abgebildete Standarte ist das besondere Hoheitszeichen des Bundespräsidenten. Sie zeigt den Bundesadler auf goldenem Grund mit rotem Rand.
Bundespräsident und Bundeskanzler im Vergleich
| Merkmal | Bundespräsident | Bundeskanzler |
|---|---|---|
| Stellung | Staatsoberhaupt | Regierungschef |
| Wahl | durch die Bundesversammlung | durch den Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten |
| Hauptaufgabe | Staat repräsentieren und verfassungsrechtliche Funktionen ausüben | politische Richtlinien bestimmen und Bundesregierung führen |
| Amtszeit | fünf Jahre | grundsätzlich an die Wahlperiode und Mehrheiten im Bundestag gebunden |
| Politischer Alltag | meist überparteilich und zurückhaltend | gestaltet aktiv die Regierungspolitik |
Merksatz: Der Bundespräsident repräsentiert den Staat; der Bundeskanzler regiert mit der Bundesregierung.
Wahl und Amtszeit
Der Bundespräsident wird nicht direkt vom Volk gewählt. Die Wahl übernimmt die Bundesversammlung. Dieses Verfassungsorgan tritt nur zur Wahl des Staatsoberhauptes zusammen.
Die Bundesversammlung besteht aus:
- allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages
- genauso vielen Mitgliedern, die von den Landesparlamenten gewählt werden
Unter den Ländervertreterinnen und Ländervertretern können neben Politikerinnen und Politikern auch Persönlichkeiten aus Kultur, Sport, Wissenschaft oder Gesellschaft sein.

Voraussetzungen und Wahlregeln
Wählbar ist nach Artikel 54 des Grundgesetzes, wer:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
- das Wahlrecht zum Bundestag hat
- mindestens 40 Jahre alt ist
Die Wahl findet ohne Aussprache statt. Gewählt ist in den ersten beiden Wahlgängen, wer die Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. In einem möglichen dritten Wahlgang genügt die höchste Stimmenzahl.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine unmittelbar anschließende Wiederwahl ist nur einmal möglich. Beim Amtsantritt leistet der Bundespräsident vor den versammelten Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat den Amtseid nach Artikel 56 Grundgesetz.
Aktueller Bezug

Stand Juli 2026 ist Frank-Walter Steinmeier Bundespräsident. Er wurde 2017 erstmals gewählt und 2022 für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Die nächste Bundesversammlung ist für den 30. Januar 2027 angesetzt. Aktuelle Angaben solltest Du immer auf den Seiten des Bundespräsidenten und des Bundestages prüfen.
Aufgaben des Bundespräsidenten
Die Aufgaben stehen vor allem in den Artikeln 54 bis 61 des Grundgesetzes. Weitere Befugnisse finden sich an anderen Stellen, zum Beispiel bei der Kanzlerwahl, der Vertrauensfrage und der Ausfertigung von Gesetzen.
Repräsentation und Integration
Der Bundespräsident vertritt Deutschland bei Staatsbesuchen, Gedenkfeiern und wichtigen gesellschaftlichen Ereignissen. Seine Reden können politische Debatten anregen, besitzen aber keine Gesetzeskraft.
Er soll:
- die Einheit des Staates sichtbar machen
- demokratische Werte und das Grundgesetz vermitteln
- Menschen für besonderes Engagement würdigen
- an Opfer von Krieg, Diktatur und Gewalt erinnern
- den Austausch zwischen unterschiedlichen Gruppen fördern

Aufgaben im Ausland
Nach Artikel 59 Grundgesetz vertritt der Bundespräsident den Bund völkerrechtlich. Er:
- empfängt ausländische Botschafter
- beglaubigt deutsche Botschafter
- unternimmt Staatsbesuche
- schließt im Namen des Bundes Verträge mit auswärtigen Staaten
Viele internationale Verträge benötigen zusätzlich die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Außenpolitik wird deshalb nicht allein vom Bundespräsidenten bestimmt.
Mitwirkung bei der Regierungsbildung
Nach einer Bundestagswahl schlägt der Bundespräsident dem Bundestag eine Person für das Amt des Bundeskanzlers vor. Wählt der Bundestag diese Person mit der erforderlichen Mehrheit, ernennt der Bundespräsident sie.
Die Bundesministerinnen und Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt und entlassen. Der Bundespräsident entscheidet dabei nicht frei über das Regierungsprogramm.
Gesetze ausfertigen
Ein Bundesgesetz wird nach dem parlamentarischen Verfahren vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Vor der Unterschrift wird geprüft, ob das Gesetz nach den Regeln des Grundgesetzes zustande gekommen ist. Bei deutlichen verfassungsrechtlichen Bedenken kann die Ausfertigung verweigert werden.
Der Bundespräsident ersetzt dabei nicht das Bundesverfassungsgericht. Streit über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes kann letztlich gerichtlich geprüft werden.
Ernennungen, Orden und Begnadigungen
Der Bundespräsident ernennt und entlässt unter anderem Bundesrichter, Bundesbeamte sowie Offiziere und Unteroffiziere, soweit Gesetze nichts anderes regeln. Viele dieser Aufgaben werden in der Praxis vorbereitet oder übertragen.
Außerdem verleiht er den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und besitzt für den Bund ein Begnadigungsrecht in Einzelfällen.
Reservebefugnisse in besonderen Situationen
Im normalen politischen Alltag hat der Bundespräsident nur wenig eigenen politischen Gestaltungsspielraum. In besonderen Verfassungslagen muss er jedoch verantwortliche Entscheidungen treffen. Dazu gehören unter engen Voraussetzungen:
- die Entscheidung über die Auflösung des Bundestages nach einer gescheiterten Kanzlerwahl
- die Entscheidung über die Auflösung des Bundestages nach einer verlorenen Vertrauensfrage
- die Ernennung eines Bundeskanzlers in besonderen Wahlkonstellationen
Diese Befugnisse machen das Amt nicht zu einer Ersatzregierung. Jede Entscheidung bleibt an das Grundgesetz gebunden.
Grenzen des Amtes
Viele Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten benötigen nach Artikel 58 Grundgesetz die Gegenzeichnung des Bundeskanzlers oder des zuständigen Bundesministers. Damit übernimmt die Bundesregierung politische Verantwortung für die Entscheidung.
Die Gegenzeichnung zeigt ein Grundprinzip der parlamentarischen Demokratie: Das Staatsoberhaupt soll nicht allein regieren. Politische Macht ist auf mehrere Organe verteilt und rechtlich kontrolliert.
Kann der Bundespräsident Gesetze machen?
Nein. Bundesgesetze werden vor allem vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat wirkt mit. Der Bundespräsident steht am Ende des Verfahrens, wenn er ein Gesetz ausfertigt. Er kann keine eigenen Gesetze beschließen und kein Regierungsprogramm durchsetzen.
Amtssitze und Symbole
Der wichtigste Amtssitz ist Schloss Bellevue in Berlin. Ein weiterer Amtssitz ist die Villa Hammerschmidt in Bonn. Unterstützt wird der Bundespräsident vom Bundespräsidialamt.
Zu den sichtbaren Symbolen des Amtes gehören die Standarte, militärische Ehren bei Staatsbesuchen und der Dienstwagen mit dem Kennzeichen 0-1.
Historische Entwicklung
Das Grundgesetz schuf 1949 ein bewusst begrenztes Präsidentenamt. Die Erfahrungen mit dem starken Reichspräsidenten der Weimarer Republik spielten dabei eine wichtige Rolle. Politische Leitung und parlamentarische Verantwortung sollten vor allem bei Bundestag, Bundeskanzler und Bundesregierung liegen.
Der erste Bundespräsident war Theodor Heuss. Seit 1949 haben unterschiedliche Persönlichkeiten das Amt geprägt, besonders durch Reden, Staatsbesuche, Gedenkveranstaltungen und gesellschaftliche Initiativen.

Bedeutung für die Demokratie
Die politische Wirkung des Bundespräsidenten entsteht weniger durch tägliche Regierungsentscheidungen als durch Worte, Symbole und Vertrauen. Eine Rede kann Aufmerksamkeit auf ein gesellschaftliches Problem lenken. Eine Ehrung kann Engagement sichtbar machen. Ein Staatsbesuch kann Freundschaft zwischen Staaten ausdrücken.
Das Amt ist besonders dann gefordert, wenn die Gesellschaft stark zerstritten ist. Der Bundespräsident kann Gesprächsangebote machen und gemeinsame demokratische Grundlagen betonen. Er muss dabei unterschiedliche Meinungen respektieren und darf den offenen politischen Wettbewerb nicht ersetzen.
Zusammenfassung
| Frage | Kernaussage |
|---|---|
| Wer ist das Staatsoberhaupt? | Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin |
| Wer wählt? | Die Bundesversammlung |
| Wie lange dauert eine Amtszeit? | Fünf Jahre |
| Was ist die Hauptrolle? | Repräsentieren, integrieren und verfassungsrechtliche Aufgaben erfüllen |
| Wer leitet die Regierung? | Der Bundeskanzler |
| Was begrenzt das Amt? | Grundgesetz, Gegenzeichnung und die Zuständigkeiten anderer Verfassungsorgane |
Quellen und Vertiefung
- Artikel 54 Grundgesetz: Wahl und Amtszeit
- Artikel 58 Grundgesetz: Gegenzeichnung
- Artikel 59 Grundgesetz: Vertretung nach außen
- Artikel 60 Grundgesetz: Ernennungen und Begnadigung
- Bundespräsident: Amt und Aufgaben
- Deutscher Bundestag: Bundesversammlung
- Bundeszentrale für politische Bildung: einfaches Lexikon
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Welche Stellung hat der Bundespräsident? (Staatsoberhaupt) (!Regierungschef) (!Parlamentspräsident) (!Gerichtspräsident)
Wer wählt den Bundespräsidenten? (Die Bundesversammlung) (!Der Bundesrat allein) (!Das Bundesverfassungsgericht) (!Die Bundesregierung)
Wie lange dauert eine reguläre Amtszeit? (Fünf Jahre) (!Drei Jahre) (!Vier Jahre) (!Sieben Jahre)
Welches Mindestalter gilt für eine Kandidatur? (40 Jahre) (!18 Jahre) (!21 Jahre) (!30 Jahre)
Welche Aufgabe hat der Bundespräsident bei Bundesgesetzen? (Er fertigt sie aus) (!Er beschließt sie allein) (!Er berät sie im Bundesrat) (!Er schreibt sie für die Regierung)
Wer leitet die Bundesregierung? (Der Bundeskanzler) (!Der Bundespräsident) (!Der Bundestagspräsident) (!Der Bundesratspräsident)
Was bedeutet Gegenzeichnung? (Ein Regierungsmitglied übernimmt politische Mitverantwortung) (!Der Bundestag wählt ein zweites Mal) (!Ein Gericht hebt die Entscheidung auf) (!Die Länder stimmen geheim ab)
Wo befindet sich der wichtigste Amtssitz? (Im Schloss Bellevue) (!Im Reichstagsgebäude) (!Im Bundeskanzleramt) (!Im Bundesverfassungsgericht)
Welche Aufgabe erfüllt die Bundesversammlung? (Sie wählt das Staatsoberhaupt) (!Sie beschließt den Bundeshaushalt) (!Sie kontrolliert alle Gerichte) (!Sie leitet die Bundesministerien)
Welche Aussage beschreibt die politische Rolle am besten? (Der Bundespräsident repräsentiert und integriert) (!Der Bundespräsident bestimmt täglich die Regierungspolitik) (!Der Bundespräsident führt den Bundestag) (!Der Bundespräsident entscheidet allein über Gesetze)
Memory
| Staatsoberhaupt | vertritt den Staat |
| Bundesversammlung | wählt den Bundespräsidenten |
| Gegenzeichnung | politische Mitverantwortung der Regierung |
| Schloss Bellevue | Berliner Amtssitz |
| Villa Hammerschmidt | Bonner Amtssitz |
| Ausfertigung | Unterzeichnung eines Bundesgesetzes |
| Begnadigungsrecht | Gnade in einem Einzelfall |
| Amtszeit | dauert fünf Jahre |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Hauptfunktion |
|---|---|
| Bundespräsident | Staat repräsentieren |
| Bundeskanzler | Bundesregierung leiten |
| Bundestag | Bundesgesetze beschließen |
| Bundesrat | Länderinteressen einbringen |
| Bundesverfassungsgericht | Grundgesetz auslegen |
Kreuzworträtsel
| Bellevue | Wie heißt der wichtigste Berliner Amtssitz? |
| Bundesversammlung | Welches Organ wählt das Staatsoberhaupt? |
| Staatsoberhaupt | Welche staatliche Stellung hat der Bundespräsident? |
| Gegenzeichnung | Wie heißt die zusätzliche Unterschrift eines Regierungsmitglieds? |
| Amtseid | Was leistet der Bundespräsident beim Amtsantritt? |
| Begnadigung | Wie heißt ein staatlicher Gnadenerweis im Einzelfall? |
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Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Bildanalyse: Beschreibe auf einem Foto drei Merkmale des Amtssitzes und erkläre, wie das Gebäude staatliche Repräsentation ausdrückt.
- Steckbrief: Gestalte einen übersichtlichen Steckbrief mit Wahl, Amtszeit, Aufgaben und Amtssitzen.
- Schaubild: Zeichne ein Schaubild zur Zusammensetzung der Bundesversammlung.
- Begriffe vergleichen: Erkläre in fünf Sätzen den Unterschied zwischen Staatsoberhaupt und Regierungschef.
Standard
- Redeanalyse: Untersuche eine Rede des Bundespräsidenten auf Thema, Zielgruppe, Werte und sprachliche Wirkung.
- Artikelwerkstatt: Ordne die Artikel 54, 56, 58, 59 und 60 des Grundgesetzes passenden Aufgaben zu.
- Rollenspiel: Simuliert in der Klasse eine Bundesversammlung mit Kandidaturen, kurzen Vorstellungen und geheimer Wahl.
- Erklärvideo: Produziere ein einminütiges Erklärvideo zur Gegenzeichnung und ihrer Bedeutung für die Machtbegrenzung.
Schwer
- Historischer Vergleich: Vergleiche die Stellung des Reichspräsidenten mit der des Bundespräsidenten und begründe die Unterschiede.
- Fallanalyse: Prüfe an einem erfundenen Fall, welche Möglichkeiten der Bundespräsident nach einer verlorenen Vertrauensfrage hat.
- Kontroverse Debatte: Führe eine Pro-und-Contra-Debatte zur Direktwahl des Bundespräsidenten und formuliere ein begründetes Urteil.
- Forschungsprojekt: Befrage Menschen verschiedener Altersgruppen, was sie von einem Staatsoberhaupt erwarten, und werte die Antworten aus.


Lernkontrolle
- Vergleich: Erkläre anhand eines selbst gewählten Beispiels, warum Repräsentation und Regierungsleitung getrennt sind.
- Legitimation: Beurteile, wie die Zusammensetzung der Bundesversammlung Bund, Länder und Gesellschaft miteinander verbindet.
- Machtbegrenzung: Erkläre, welches demokratische Problem entstehen könnte, wenn der Bundespräsident wichtige Entscheidungen ohne Gegenzeichnung treffen dürfte.
- Verfassungsfall: Ein Bundesgesetz wurde nicht nach den vorgeschriebenen Regeln beschlossen. Entwickle eine begründete Handlungsmöglichkeit des Bundespräsidenten.
- Wirkungsanalyse: Beurteile, unter welchen Bedingungen eine Rede des Bundespräsidenten gesellschaftlich verbinden kann und wann sie eher spaltet.
- Urteilsbildung: Formuliere ein Sachurteil und ein Werturteil zur Frage, ob das Staatsoberhaupt direkt gewählt werden sollte.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis zu diesem Thema ist wichtig, dass Du:
- die Stellung des Bundespräsidenten im politischen System korrekt erklärst
- Wahl, Voraussetzungen und Amtszeit verständlich darstellst
- repräsentative und verfassungsrechtliche Aufgaben unterscheidest
- die Rolle von Grundgesetz und Gegenzeichnung als Machtbegrenzung erläuterst
- Bundespräsident und Bundeskanzler sicher vergleichst
- einen politischen Fall analysierst und mit passenden Grundgesetzartikeln begründest
- Quellen kritisch nutzt und aktuelle Angaben mit einem Datum versiehst
- ein eigenes begründetes Urteil zu einer Streitfrage formulierst
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