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Datenschutz 1

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Datenschutz 1




Datenschutz


Einleitung

Datenschutz schützt Menschen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Im Mittelpunkt stehen nicht die Daten als Gegenstand, sondern die Rechte, Freiheiten und die Privatsphäre der Menschen, auf die sich diese Daten beziehen. In Deutschland ist außerdem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besonders wichtig: Du sollst grundsätzlich nachvollziehen und mitbestimmen können, wer was über Dich weiß und zu welchen Zwecken Informationen über Dich verwendet werden.[1]

Im Alltag hinterlässt Du an vielen Stellen Datenspuren: beim Nutzen einer Lernplattform, beim Bezahlen, beim Surfen, bei Suchanfragen, beim Verwenden eines Smartphones, beim Posten in sozialen Netzwerken, bei Standortdiensten oder beim Besuch eines videoüberwachten Ortes. Datenschutz hilft dabei, Regeln für den Umgang mit solchen Informationen festzulegen.

Dieser aiMOOC führt Dich von den Grundlagen bis zu anspruchsvolleren Fragen rund um DSGVO, Datensicherheit, Tracking, Profiling, Künstliche Intelligenz, Schule und digitale Medien. Die rechtlichen Informationen dienen dem Lernen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.


Warum Datenschutz wichtig ist

Digitale Daten lassen sich schnell kopieren, durchsuchen, zusammenführen, analysieren und an andere Stellen übermitteln. Ein einzelnes Datum kann harmlos wirken. In Kombination mit anderen Informationen können jedoch detaillierte Profile entstehen. Deshalb schützt Datenschutz auch vor Machtungleichgewichten, Diskriminierung, ungewollter Überwachung, Identitätsmissbrauch und dem Verlust von Kontrolle über persönliche Informationen.

Datenschutz ist zugleich ein Grundrechtsthema. Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union schützt personenbezogene Daten. Die Datenschutz-Grundverordnung verfolgt das Ziel, natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen und zugleich den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Europäischen Union zu gewährleisten.[2]


Was sind personenbezogene Daten?

Nach der DSGVO sind personenbezogene Daten Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu können beispielsweise Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Kennnummern, Standortdaten, Online-Kennungen oder Informationen über wirtschaftliche, soziale und persönliche Verhältnisse gehören.

Datenart Beispiele Warum relevant?
Direkte Identifikatoren Name, Schülerausweisnummer, Personalnummer Die Person kann unmittelbar zugeordnet werden.
Kontaktdaten E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohnanschrift Sie ermöglichen Kontakt und häufig eine direkte Zuordnung.
Digitale Kennungen IP-Adresse, Gerätekennung, Cookie-ID, Nutzerkonto Sie können Geräte oder Nutzungsverhalten einer Person zuordnen helfen.
Standort- und Bewegungsdaten GPS-Position, Mobilitätsverlauf Sie können Aufenthaltsorte und Routinen sichtbar machen.
Leistungs- und Bildungsdaten Noten, Fehlzeiten, Lernstände Sie sagen etwas über schulische oder berufliche Entwicklung aus.
Bild- und Tondaten Foto, Video, Sprachaufnahme Personen können erkennbar oder identifizierbar sein.


Besonders geschützte Daten

Artikel 9 DSGVO nennt besondere Kategorien personenbezogener Daten. Dazu gehören unter anderem Daten, aus denen rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetische Daten, bestimmte biometrische Daten, Gesundheitsdaten und Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung. Für ihre Verarbeitung gelten besonders strenge Voraussetzungen.[3]

Ein Fingerabdruck kann beispielsweise als biometrisches Merkmal verwendet werden. Entscheidend ist der konkrete Zweck: Biometrische Daten, die zur eindeutigen Identifizierung einer Person verarbeitet werden, gehören zu den besonderen Kategorien nach Artikel 9 DSGVO.


Verarbeitung von Daten

Verarbeitung ist ein sehr weiter Begriff. Er umfasst Vorgänge wie Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln, Verknüpfen, Einschränken oder Löschen personenbezogener Daten.

Ein typischer Datenlebenszyklus sieht so aus:

  1. Datenerhebung: Welche Daten werden erhoben und warum?
  2. Datenspeicherung: Wo und wie lange werden die Daten gespeichert?
  3. Datennutzung: Wer darf die Daten für welchen Zweck verwenden?
  4. Datenübermittlung: Werden Daten an andere Stellen weitergegeben?
  5. Datenlöschung: Wann werden die Daten gelöscht oder anonymisiert?


Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutz und Datensicherheit hängen eng zusammen, sind aber nicht identisch.

Datenschutz Datensicherheit
Schützt Menschen und ihre Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Schützt Daten und Systeme vor Verlust, Manipulation, Zerstörung und unbefugtem Zugriff.
Fragt zum Beispiel: Darf die Information überhaupt verarbeitet werden? Fragt zum Beispiel: Wie verhindern wir unbefugten Zugriff?
Beruht unter anderem auf Rechtsgrundlagen, Zweckbindung und Betroffenenrechten. Nutzt unter anderem Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Backups und sichere Systeme.

Eine technisch hervorragend geschützte Datensammlung kann trotzdem datenschutzwidrig sein, wenn es keine zulässige Rechtsgrundlage für ihre Verarbeitung gibt. Umgekehrt reicht eine rechtmäßige Verarbeitung nicht aus, wenn die Daten technisch schlecht geschützt sind.


Rechtliche Grundlagen


Die DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung ist die Verordnung (EU) 2016/679. Sie wurde 2016 verabschiedet und gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland wird sie unter anderem durch das Bundesdatenschutzgesetz und bereichsspezifische Regelungen ergänzt.

Die DSGVO verpflichtet Organisationen nicht einfach dazu, „keine Daten zu sammeln“. Sie verlangt vielmehr, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, transparent, zweckgebunden und angemessen verarbeitet werden und dass die Rechte betroffener Personen beachtet werden.


Grundsätze der Verarbeitung

Artikel 5 DSGVO enthält zentrale Grundsätze:

Grundsatz Bedeutung
Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz Eine Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage und muss für Betroffene nachvollziehbar sein.
Zweckbindung Daten werden für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben.
Datenminimierung Es sollen nur die Daten verarbeitet werden, die für den Zweck angemessen und erforderlich sind.
Richtigkeit Personenbezogene Daten sollen sachlich richtig und erforderlichenfalls aktuell sein.
Speicherbegrenzung Personenbezogene Daten sollen nicht länger als für den Zweck erforderlich identifizierbar gespeichert werden.
Integrität und Vertraulichkeit Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden.
Rechenschaftspflicht Verantwortliche müssen die Einhaltung der Grundsätze nicht nur beachten, sondern auch nachweisen können.


Rechtsgrundlagen nach Artikel 6 DSGVO

Personenbezogene Daten dürfen nicht allein deshalb verarbeitet werden, weil es technisch möglich oder praktisch bequem ist. Für eine Verarbeitung muss grundsätzlich eine passende Rechtsgrundlage bestehen. Artikel 6 DSGVO nennt unter anderem:

Rechtsgrundlage Beispielhafte Bedeutung
Einwilligung Eine Person stimmt einer bestimmten Verarbeitung freiwillig, informiert und eindeutig zu.
Vertrag Daten werden benötigt, um einen Vertrag zu erfüllen oder vorvertragliche Maßnahmen durchzuführen.
Rechtliche Verpflichtung Eine Rechtsvorschrift verpflichtet zur Verarbeitung.
Lebenswichtige Interessen Die Verarbeitung kann zum Schutz lebenswichtiger Interessen erforderlich sein.
Öffentliche Aufgabe Eine Verarbeitung kann für eine Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich sein.
Berechtigte Interessen Unter bestimmten Voraussetzungen können berechtigte Interessen eine Verarbeitung rechtfertigen, wenn nicht überwiegende Rechte und Interessen der betroffenen Person entgegenstehen.

Welche Rechtsgrundlage passt, hängt immer vom konkreten Fall ab. Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten müssen zusätzlich die Voraussetzungen des Artikels 9 DSGVO beachtet werden.


Einwilligung

Eine Einwilligung ist nur eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen. Sie muss insbesondere freiwillig, für einen bestimmten Zweck, informiert und eindeutig erklärt werden. Eine Einwilligung kann widerrufen werden; der Widerruf muss so einfach möglich sein wie die Erteilung.[4]

Bei direkt an Kinder gerichteten Diensten der Informationsgesellschaft enthält Artikel 8 DSGVO eine besondere Altersregel, wenn die Verarbeitung auf Einwilligung beruht: Die DSGVO setzt grundsätzlich 16 Jahre an und erlaubt den Mitgliedstaaten, diese Grenze gesetzlich bis auf 13 Jahre abzusenken. Diese Regel ist keine allgemeine Altersgrenze für jede Datenverarbeitung von Minderjährigen.


Rechte betroffener Personen

Wenn Daten über Dich verarbeitet werden, gibt Dir die DSGVO verschiedene Rechte. Welches Recht im Einzelfall greift, hängt von den Voraussetzungen der jeweiligen Vorschrift ab.

  1. Auskunftsrecht: Du kannst unter den Voraussetzungen von Artikel 15 DSGVO Auskunft darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten über Dich verarbeitet werden.
  2. Recht auf Berichtigung: Unrichtige personenbezogene Daten können berichtigt werden.
  3. Recht auf Löschung: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du die Löschung personenbezogener Daten verlangen; dieses Recht gilt nicht ausnahmslos.
  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: In bestimmten Situationen kann die weitere Verarbeitung begrenzt werden.
  5. Datenübertragbarkeit: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten.
  6. Widerspruchsrecht: Gegen bestimmte Verarbeitungen kannst Du Widerspruch einlegen.
  7. Beschwerderecht: Du kannst Dich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.

Die BfDI fasst die Betroffenenrechte ausführlich zusammen.[5]

Das Video erklärt grundlegende Datenschutzideen. Da es vor dem unmittelbaren Geltungsbeginn der DSGVO veröffentlicht wurde, solltest Du konkrete aktuelle Rechtsfragen zusätzlich mit heutigen offiziellen Quellen prüfen.


Geschichte des Datenschutzes


Vom Computerzeitalter zum Grundrechtsschutz

Mit der zunehmenden automatisierten Datenverarbeitung entstand in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein wachsendes Bedürfnis nach eigenständigen Datenschutzregeln. Hessen verabschiedete 1970 das erste Datenschutzgesetz weltweit.[6]

Ein Meilenstein in Deutschland war das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983. Das Gericht entwickelte aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und betonte, dass Menschen grundsätzlich wissen und beeinflussen können sollen, welche Informationen über sie verwendet werden.[7]


Entwicklung in Europa

Die europäische Datenschutzgesetzgebung wurde schrittweise vereinheitlicht. Die Datenschutzrichtlinie von 1995 war ein wichtiger Vorläufer. Mit der DSGVO entstand schließlich ein unmittelbar geltendes europäisches Regelwerk, das die Rechte betroffener Personen und die Pflichten von Verantwortlichen umfassend ordnet.

Die Entwicklung zeigt: Datenschutz ist keine Reaktion auf ein einzelnes technisches Gerät. Er verändert sich mit neuen Möglichkeiten der Datenverarbeitung und muss deshalb bei Cloud-Diensten, Plattformen, Smartphones, vernetzten Geräten, biometrischen Systemen und KI immer wieder neu praktisch umgesetzt werden.


Datenschutz im digitalen Alltag


Cookies, Tracking und Profiling

Ein Cookie ist eine kleine Information, die ein Webangebot im Browser speichern oder auslesen kann. Cookies können technisch notwendig sein, etwa um einen Warenkorb oder eine Sitzung zu verwalten. Sie können aber auch zur Wiedererkennung, Reichweitenmessung oder Werbung eingesetzt werden.

Tracking bezeichnet Verfahren, mit denen Nutzungsverhalten über Zeit oder Angebote hinweg beobachtet oder zusammengeführt werden kann. Profiling ist nach der DSGVO eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, mit der bestimmte persönliche Aspekte bewertet oder vorhergesagt werden. Dazu können etwa Interessen, Verhalten, Leistung oder Aufenthaltsorte gehören.

Prüfe bei Webseiten deshalb nicht nur, ob ein Cookie-Banner vorhanden ist. Frage genauer: Welche Daten werden verarbeitet? Für welchen Zweck? Wer erhält sie? Wie lange werden sie gespeichert? Welche Wahlmöglichkeiten habe ich?


Soziale Netzwerke und Messenger

Beim Nutzen sozialer Netzwerke und Messenger betrifft Datenschutz nicht nur Deine eigenen Daten. Ein Foto kann auch andere Personen zeigen; ein geteiltes Adressbuch enthält Informationen über Kontakte; eine Gruppenliste kann Beziehungen sichtbar machen.

Ein datenschutzbewusster Umgang bedeutet daher:

  1. Privatsphäre-Einstellungen: Prüfe regelmäßig Sichtbarkeit, Standortfreigaben und Zugriffsrechte.
  2. Datenminimierung: Teile nur Informationen, die für den jeweiligen Zweck wirklich nötig sind.
  3. Recht am eigenen Bild: Frage vor dem Veröffentlichen erkennbarer Personen nach einer passenden Erlaubnis und beachte die rechtlichen Rahmenbedingungen.
  4. Kontakte: Lade Adressbücher nicht gedankenlos in Dienste hoch.
  5. Sicherheit: Nutze starke, einzigartige Passwörter und wenn möglich Mehrfaktor-Authentifizierung.


Standortdaten

Standortdaten können besonders aussagekräftig sein, weil sich daraus Bewegungsprofile, Wohn- oder Arbeitsorte, regelmäßige Wege und persönliche Gewohnheiten ableiten lassen. Prüfe deshalb App-Berechtigungen: Muss eine Taschenlampen-App wirklich Deinen Standort kennen? Benötigt eine App den Standort dauerhaft oder nur während der Nutzung?


Videoüberwachung

Videoaufnahmen können personenbezogene Daten enthalten. Ob Videoüberwachung zulässig ist, hängt vom Kontext, dem Zweck, der Rechtsgrundlage, der Erforderlichkeit und der Abwägung betroffener Interessen ab.

Ein wichtiges Datenschutzprinzip lautet auch hier: Nur weil eine Kamera technisch verfügbar ist, folgt daraus noch keine Erlaubnis, beliebige Bereiche dauerhaft aufzuzeichnen.


Künstliche Intelligenz und Datenschutz

Künstliche Intelligenz kann personenbezogene Daten in vielen Phasen berühren: bei Trainingsdaten, Eingaben, Protokolldaten, Ausgaben, Nutzerprofilen oder automatisierten Bewertungen. Auch beim Einsatz generativer KI gelten Datenschutzregeln, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Prüfe bei einem KI-Werkzeug deshalb unter anderem:

  1. Welche personenbezogenen Daten gebe ich ein?
  2. Ist die Eingabe für den Zweck wirklich erforderlich?
  3. Wer ist für die Verarbeitung verantwortlich?
  4. Werden Eingaben gespeichert oder für weitere Zwecke verwendet?
  5. Können sensible oder vertrauliche Informationen betroffen sein?
  6. Welche Regeln gelten in Schule, Hochschule oder Betrieb?

Eine sinnvolle Grundregel lautet: Gib keine personenbezogenen oder vertraulichen Informationen in einen Dienst ein, wenn Du nicht geklärt hast, ob und wofür diese Verarbeitung zulässig ist.


Datenschutz in Schule, Ausbildung und Studium


Typische Situationen

In Bildungseinrichtungen werden viele personenbezogene Daten verarbeitet: Namen, Kontaktdaten, Noten, Fehlzeiten, Förderinformationen, Fotos, Lernstände, Benutzerkonten oder Kommunikationsdaten.

Situation Datenschutzfrage
Lernplattform Welche Daten sind erforderlich und wer kann sie sehen?
Klassenfoto Welche Rechtsgrundlage gilt und für welchen Zweck soll das Bild genutzt werden?
Notenliste Wer darf welche Leistungsdaten einsehen?
Messenger Welche Kontaktdaten werden übertragen und an wen?
Videokonferenz Welche Audio-, Video- und Metadaten werden verarbeitet?
KI-Werkzeug Enthält die Eingabe personenbezogene oder vertrauliche Informationen?


Datenschutz als gemeinsame Verantwortung

Datenschutz ist nicht nur Aufgabe einer Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzbeauftragten. Lernende, Lehrkräfte, Verwaltung, IT-Verantwortliche und Anbieter digitaler Dienste tragen jeweils Verantwortung in ihrem Bereich.

Für Lernende bedeutet das besonders: Schütze nicht nur Deine eigenen Daten, sondern respektiere auch die Daten anderer. Eine peinliche Aufnahme, eine private Nachricht oder eine Noteninformation wird nicht dadurch unproblematisch, dass sie technisch einfach weitergeleitet werden kann.


Technischer Datenschutz


Privacy by Design und Privacy by Default

Artikel 25 DSGVO verlangt Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Datenschutz soll also nicht erst nach einem Problem ergänzt werden, sondern bereits bei Planung und Gestaltung eines Systems berücksichtigt werden.[8]

Privacy by Design kann beispielsweise bedeuten, Datenflüsse zu reduzieren, Pseudonymisierung einzuplanen oder Löschfunktionen von Beginn an vorzusehen.

Privacy by Default bedeutet, dass Voreinstellungen möglichst datenschutzfreundlich gestaltet werden. Ein neues Profil sollte beispielsweise nicht ohne Not automatisch weltweit sichtbar sein.


Technische und organisatorische Maßnahmen

Artikel 32 DSGVO verlangt ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau. Welche Maßnahmen nötig sind, hängt vom jeweiligen Risiko ab. Typische Schutzmaßnahmen sind:

  1. Verschlüsselung: Daten werden so geschützt, dass Unbefugte sie nicht ohne Schlüssel lesen können.
  2. Zugriffskontrolle: Nur berechtigte Personen erhalten Zugriff.
  3. Mehrfaktor-Authentifizierung: Ein zusätzlicher Faktor erschwert Kontoübernahmen.
  4. Backup: Sicherungskopien helfen bei Datenverlust, ersetzen aber kein Löschkonzept.
  5. Softwareaktualisierung: Sicherheitslücken sollten zeitnah geschlossen werden.
  6. Berechtigungskonzept: Zugriffe werden nach Aufgaben und Rollen begrenzt.
  7. Löschkonzept: Daten werden nicht unbegrenzt aufbewahrt.


Anonymisierung und Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ersetzt direkt identifizierende Merkmale durch Kennungen oder andere Zuordnungen. Wenn eine Person mit Zusatzinformationen wieder identifiziert werden kann, bleiben die Daten personenbezogen.

Anonymisierung zielt darauf, den Personenbezug so zu entfernen, dass eine Person mit vertretbaren Mitteln nicht mehr identifiziert werden kann. Wirksam anonymisierte Informationen fallen nicht mehr unter die Regeln der DSGVO für personenbezogene Daten. Ob eine Anonymisierung wirklich ausreichend ist, muss jedoch sorgfältig geprüft werden.


Datenschutzverletzungen

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kann beispielsweise entstehen, wenn ein Laptop mit unverschlüsselten Personendaten verloren geht, eine E-Mail an falsche Empfänger gesendet wird oder ein System gehackt wird.

Bei meldepflichtigen Datenschutzverletzungen muss ein Verantwortlicher die zuständige Aufsichtsbehörde nach Artikel 33 DSGVO grundsätzlich unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden informieren, sofern die Verletzung voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Bei voraussichtlich hohem Risiko kann zusätzlich eine Benachrichtigung der betroffenen Personen nach Artikel 34 erforderlich sein.


Datenschutz bewusst gestalten


Fünf Leitfragen vor jeder Datenverarbeitung

Bevor Du personenbezogene Daten erhebst, weitergibst oder in ein digitales Werkzeug eingibst, helfen fünf Leitfragen:

Leitfrage Worum geht es?
Welcher Zweck? Der Zweck muss klar und nachvollziehbar sein.
Welche Daten? Nur die erforderlichen Daten sollen verarbeitet werden.
Welche Rechtsgrundlage? Die Verarbeitung braucht eine tragfähige rechtliche Grundlage.
Wer erhält Zugriff? Zugriffsrechte und Empfänger müssen begrenzt und transparent sein.
Wie lange? Daten sollen nicht länger als erforderlich identifizierbar gespeichert werden.


Datenschutz ist kein Technikverbot

Datenschutz will digitale Technik nicht grundsätzlich verhindern. Er setzt Bedingungen für eine verantwortliche Nutzung personenbezogener Daten. Gute Lösungen verbinden Funktionalität, Sicherheit, Transparenz und Selbstbestimmung.

Ein datenschutzfreundlicher Dienst kann daher zugleich praktisch sein: Er fragt nur notwendige Daten ab, erklärt verständlich seine Datenverarbeitung, setzt sichere Technik ein, bietet echte Wahlmöglichkeiten und löscht Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Was sind personenbezogene Daten? (Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) (!Nur geheime Passwörter) (!Ausschließlich amtliche Dokumente) (!Nur Daten aus sozialen Netzwerken)




Welcher Grundsatz verlangt, nur angemessene und erforderliche Daten zu verarbeiten? (Datenminimierung) (!Vorratsprinzip) (!Öffentlichkeitsprinzip) (!Datenvermehrung)




Was ist der Kern der Zweckbindung? (Daten werden für festgelegte und legitime Zwecke erhoben und verwendet) (!Daten müssen immer öffentlich zugänglich sein) (!Daten dürfen unbegrenzt gespeichert werden) (!Daten dürfen ohne Grund zusammengeführt werden)




Welches Recht ermöglicht Dir, Informationen über die Verarbeitung Deiner Daten zu erhalten? (Auskunftsrecht) (!Urheberrecht) (!Patentrecht) (!Wahlrecht)




Welche Aussage zur Einwilligung trifft zu? (Sie muss unter anderem freiwillig und informiert erfolgen) (!Sie kann niemals widerrufen werden) (!Sie ist für jede Datenverarbeitung zwingend erforderlich) (!Sie darf völlig unbestimmt formuliert sein)




Was beschreibt Privacy by Default? (Datenschutzfreundliche Voreinstellungen) (!Automatische Veröffentlichung aller Profildaten) (!Unbegrenzte Speicherung) (!Verzicht auf Zugriffsschutz)




Welche Aussage zur Pseudonymisierung ist richtig? (Pseudonymisierte Daten können weiterhin personenbezogene Daten sein) (!Pseudonymisierte Daten sind immer vollständig anonym) (!Pseudonymisierung bedeutet automatische Löschung) (!Pseudonymisierung macht jede Rechtsgrundlage überflüssig)




Welche Daten gehören zu den besonders geschützten Kategorien der DSGVO? (Gesundheitsdaten) (!Wetterdaten) (!Fahrpläne) (!Allgemeine Lexikonartikel)




Wodurch unterscheidet sich Datenschutz von Datensicherheit? (Datenschutz schützt Menschen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten) (!Datenschutz betrifft nur defekte Festplatten) (!Datenschutz ist nur ein anderes Wort für Backup) (!Datenschutz schützt ausschließlich Computergehäuse)




Was solltest Du vor der Eingabe personenbezogener Daten in ein KI-System prüfen? (Ob die Verarbeitung erforderlich und zulässig ist) (!Ob die Eingabe möglichst viele Namen enthält) (!Ob die Daten später öffentlich geteilt werden können) (!Ob sämtliche privaten Informationen ergänzt wurden)





Memory

Zweckbindung Nutzung für einen festgelegten Zweck
Datenminimierung Beschränkung auf erforderliche Informationen
Auskunft Information über verarbeitete Personendaten
Löschung Entfernung unter gesetzlichen Voraussetzungen
Pseudonymisierung Trennung direkter Identifikatoren von Zuordnungsinformationen
Verschlüsselung Schutz des Inhalts durch kryptografische Verfahren
Einwilligung Freiwillige informierte Zustimmung zu einer bestimmten Verarbeitung
Rechenschaftspflicht Nachweis der Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundsätze





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Zweckbindung Daten nur für festgelegte Zwecke verwenden
Datenminimierung Nur erforderliche Daten verarbeiten
Auskunftsrecht Informationen über gespeicherte Daten erhalten
Privacy by Default Datenschutzfreundliche Voreinstellungen nutzen
Pseudonymisierung Identifikatoren durch eine Zuordnungslösung ersetzen
Speicherbegrenzung Daten nicht unbegrenzt identifizierbar aufbewahren






Kreuzworträtsel

Auskunft Welches Recht hilft Dir zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über Dich verarbeitet werden?
Einwilligung Wie heißt eine freiwillige informierte Zustimmung zur Datenverarbeitung?
Zweckbindung Welcher Grundsatz bindet die Nutzung von Daten an festgelegte Zwecke?
Löschung Wie heißt das Entfernen personenbezogener Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen?
Verschlüsselung Welches technische Verfahren macht Informationen ohne passenden Schlüssel unlesbar?
Aufsicht Welcher Begriff bezeichnet die Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzrechts durch zuständige Behörden?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person heißen

.
Der Grundsatz der

verlangt festgelegte und legitime Zwecke.
Nach dem Grundsatz der

sollen nur erforderliche Informationen verarbeitet werden.
Das Recht nach Artikel 15 DSGVO heißt

.
Eine freiwillige informierte Zustimmung wird als

bezeichnet.
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen werden mit

beschrieben.
Bei einer

werden direkt identifizierende Merkmale durch andere Kennungen ersetzt.
Das Volkszählungsurteil stärkte das Recht auf

.
Der technische Schutz von Daten vor unbefugtem Zugriff gehört zur

.
Ein Verfahren, das Daten ohne passenden Schlüssel unlesbar macht, heißt

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Datentagebuch: Führe einen Tag lang ein Datentagebuch und notiere zehn Situationen, in denen personenbezogene Daten von Dir verarbeitet werden könnten. Ordne jeder Situation einen möglichen Zweck zu.
  2. App-Berechtigungen: Prüfe die Berechtigungen von drei Apps auf einem Testgerät oder anhand von Screenshots. Begründe, welche Berechtigungen für die jeweilige Funktion plausibel erforderlich sind.
  3. Datenschutz-Plakat: Gestalte ein Plakat mit fünf Regeln für einen datenschutzbewussten digitalen Schulalltag.
  4. Begriffslandkarte Datenschutz: Erstelle eine Mindmap mit den Begriffen personenbezogene Daten, Zweckbindung, Datenminimierung, Einwilligung, Auskunft, Löschung und Datensicherheit.


Standard

  1. Cookie-Analyse: Untersuche die Cookie-Einstellungen von zwei Webseiten, ohne personenbezogene Konten zu verwenden. Vergleiche, welche Auswahlmöglichkeiten und Informationen angeboten werden.
  2. Rollenspiel Auskunftsrecht: Spielt in Partnerarbeit eine Auskunftsanfrage und die Antwort eines fiktiven Unternehmens durch. Achtet auf verständliche Sprache und vollständige Informationen.
  3. Schulcloud-Konzept: Entwickle Anforderungen an eine datenschutzfreundliche Lernplattform. Berücksichtige Datenminimierung, Rollen, Löschung, Sicherheit und Transparenz.
  4. Interview Datenschutz: Befrage eine Lehrkraft, eine IT-Fachkraft oder eine Datenschutzbeauftragte beziehungsweise einen Datenschutzbeauftragten zu typischen Datenschutzfragen im Bildungsalltag. Dokumentiere die Ergebnisse ohne unnötige personenbezogene Angaben.


Schwer

  1. Datenschutz-Folgenabschätzung: Entwickle für ein fiktives KI-System zur Lernstandsanalyse eine vereinfachte Risikoanalyse. Beschreibe Datenarten, Zwecke, mögliche Schäden, Betroffene und Schutzmaßnahmen.
  2. Tracking-Experiment: Vergleiche in einer kontrollierten Browserumgebung die Netzwerkanfragen einer informationsarmen statischen Webseite mit einer stärker eingebetteten Webseite. Dokumentiere nur technische Beobachtungen und keine personenbezogenen Daten.
  3. Datenschutz-Debatte: Organisiere eine strukturierte Debatte zur Frage, unter welchen Bedingungen Videoüberwachung an einer Schule vertretbar sein könnte. Unterscheide Sicherheitserwartungen, Grundrechte, Erforderlichkeit und mildere Mittel.
  4. Privacy by Design Prototyp: Entwirf einen Prototyp für eine datenschutzfreundliche Schul-App. Begründe jede Datenerhebung, lege Voreinstellungen fest und beschreibe ein Lösch- und Berechtigungskonzept.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Fallanalyse Lernplattform: Eine Schule möchte eine neue Lernplattform einsetzen, die Namen, Lernstände, Geräteinformationen und Standortdaten speichert. Analysiere, welche Daten für den Lernzweck plausibel erforderlich sind und welche Du kritisch hinterfragen würdest. Begründe mit Datenschutzgrundsätzen.
  2. Interessenkonflikt Videoüberwachung: Auf einem Schulhof kommt es wiederholt zu Sachbeschädigungen. Entwickle mindestens zwei Lösungswege und vergleiche sie im Hinblick auf Wirksamkeit, Eingriffsintensität und Datenschutz.
  3. Einwilligung bewerten: Ein fiktiver Dienst verlangt eine pauschale Zustimmung zu Werbung, Standorttracking und Weitergabe an Partner, damit eine einfache Lernfunktion genutzt werden kann. Untersuche, welche Fragen Du zur Freiwilligkeit, Zweckbestimmtheit und Erforderlichkeit stellen würdest.
  4. Datenpanne: Eine Datei mit Namen, E-Mail-Adressen und Noten wird versehentlich an einen falschen Verteiler geschickt. Entwickle einen sinnvollen Reaktionsplan für die verantwortliche Stelle und begründe die Reihenfolge der Schritte.
  5. KI und personenbezogene Daten: Eine Lerngruppe möchte Schülertexte mit Namen und persönlichen Erfahrungen in ein generatives KI-System eingeben. Entwickle eine datenschutzbewusstere Arbeitsweise, die das Lernziel möglichst erhält.
  6. Datenschutz oder Datensicherheit: Beurteile drei selbst erfundene Fälle danach, ob vor allem ein Datenschutzproblem, ein Datensicherheitsproblem oder beides vorliegt. Begründe die Unterscheidung.
  7. Transfer auf Smart Devices: Wähle ein vernetztes Gerät, etwa Smartwatch, Sprachassistent oder Fitness-Tracker. Entwickle anhand der fünf Leitfragen eine datenschutzorientierte Bewertung des Geräts.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu diesem Thema solltest Du zeigen können, dass Du Datenschutz nicht nur definierst, sondern auf reale Situationen anwenden kannst. Wichtig sind insbesondere:

  1. Du kannst personenbezogene Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten an Beispielen erkennen.
  2. Du kannst Datenschutz und Datensicherheit unterscheiden und ihr Zusammenspiel erklären.
  3. Du kannst zentrale Grundsätze der DSGVO wie Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz, Speicherbegrenzung und Integrität erläutern.
  4. Du kannst begründen, warum eine Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage benötigt und warum Einwilligung nicht die einzige mögliche Rechtsgrundlage ist.
  5. Du kannst wichtige Betroffenenrechte erklären und auf einfache Fälle anwenden.
  6. Du kannst Risiken von Tracking, Profiling, Videoüberwachung und KI-basierten Systemen beurteilen.
  7. Du kannst Privacy by Design, Privacy by Default, Pseudonymisierung und Verschlüsselung als Schutzkonzepte einordnen.
  8. Du kannst bei einem Fall einen konkreten Zweck, erforderliche Daten, mögliche Empfänger, Speicherdauer und Schutzmaßnahmen kritisch prüfen.
  9. Du kannst Datenschutzkonflikte argumentativ abwägen und datenschutzfreundlichere Alternativen entwickeln.




OERs zum Thema


Weitere freie und verlässliche Informationsangebote

  1. BfDI: Offizielle Informationen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
  2. EUR-Lex: Konsolidierter Text der Datenschutz-Grundverordnung.
  3. Bundesverfassungsgericht: Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983.
  4. Datenschutz Hessen: Geschichte des Datenschutzes und Informationen zum ersten Datenschutzgesetz von 1970.
  5. Datenschutz-Grundverordnung: Vertiefung zum europäischen Datenschutzrecht.
  6. Informationelle Selbstbestimmung: Vertiefung zum deutschen Grundrechtsschutz.
  7. Datensicherheit: Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
  8. Medienkompetenz: Verantwortlicher Umgang mit digitalen Medien.


Verknüpfte Lernbereiche


Quellen


aiMOOC-Projekte