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Datenschutz – Datenverarbeitung prüfen und begründen Klasse 10

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Datenschutz – Datenverarbeitung prüfen und begründen Klasse 10

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Datenschutz – Datenverarbeitung prüfen und begründen: Klasse 10


Einleitung

Kurzbeschreibung: Du untersuchst konkrete Situationen aus dem Schulalltag und entscheidest begründet, wann Datenverarbeitung erforderlich, angemessen oder problematisch ist. Im Mittelpunkt stehen Schul-App, Klassenfoto, Lernplattform, Videokonferenz und KI.

Ziel: Nicht jede Datenverarbeitung ist verboten. Entscheidend sind Zweck, Rechtsgrundlage, Datenmenge, Schutz und Transparenz.

Rechtsstand der Quellenprüfung: 7. Oktober 2026. Die allgemeinen Regeln der DSGVO gelten europaweit. Zusätzliche schulrechtliche Vorgaben unterscheiden sich nach Bundesland.

Medienhinweis: Das Video „Personenbezogene Daten | DSGVO – einfach erklärt!“ von DikoLa MLU wurde als reales YouTube-Video geprüft. In der Videobeschreibung ist CC BY-SA 4.0 angegeben.


Dein Prüfkompass

Frage Prüfe Warnsignal
1. Wozu? Gibt es einen klaren, legitimen Zweck? „Vielleicht brauchen wir die Daten später.“
2. Wirklich nötig? Reichen weniger Daten oder eine datensparsame Alternative? Standort, Kontakte oder Kamera ohne erkennbaren Bedarf
3. Darf das? Gibt es eine passende Rechtsgrundlage? „Alle machen mit, also ist es erlaubt.“
4. Wie geschützt? Wer hat Zugriff, wie lange wird gespeichert, wie wird gesichert? Unbegrenzte Speicherung oder unnötig viele Zugriffe
5. Ist es transparent? Wissen Betroffene, was mit ihren Daten geschieht? Unklare Hinweise oder versteckte Weitergabe

Merksatz: Eine Datenverarbeitung ist nicht schon deshalb erlaubt, weil sie technisch möglich oder praktisch ist.


Grundlagen in sehr kurz


Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Dazu können Name, Foto, Stimme, Standort, IP-Adresse, Nutzungsprotokolle oder Bewertungen gehören.


Datenverarbeitung

Zur Verarbeitung gehören unter anderem Erheben, Speichern, Auslesen, Verwenden, Übermitteln, Verknüpfen und Löschen personenbezogener Daten.


Wichtige DSGVO-Grundsätze

Grundsatz Kurz erklärt
Rechtmäßigkeit und Transparenz Daten dürfen nicht heimlich oder ohne passende Grundlage verarbeitet werden.
Zweckbindung Daten werden für einen festgelegten Zweck genutzt.
Datenminimierung Es werden nur Daten verarbeitet, die für den Zweck nötig sind.
Richtigkeit Daten sollen sachlich richtig sein.
Speicherbegrenzung Daten werden nicht unbegrenzt aufgehoben.
Integrität und Vertraulichkeit Daten müssen angemessen geschützt werden.

Diese Grundsätze stehen insbesondere in Artikel 5 DSGVO. Artikel 6 regelt, wann eine Verarbeitung rechtmäßig sein kann.


Fünf Fälle aus dem Schulalltag


Fall 1: Schul-App

Eine Schule möchte eine App für Stundenplanänderungen nutzen. Für die Anmeldung werden Name und Klasse verlangt. Zusätzlich möchte die App auf den genauen Standort und das Adressbuch zugreifen.

Prüfung: Name und Klasse können für die Zuordnung zum Stundenplan erforderlich sein. Standort und Adressbuch wirken für diesen Zweck dagegen nicht notwendig.

Urteil: teilweise angemessen, teilweise problematisch.

Begründung: Nach dem Grundsatz der Datenminimierung sollen nur Daten verarbeitet werden, die für den konkreten Zweck benötigt werden.


Fall 2: Klassenfoto

Ein Klassenfoto soll zunächst intern für das Jahrbuch erstellt werden. Danach möchte jemand dasselbe Bild ohne neue Rückfrage öffentlich auf der Schulhomepage und in sozialen Netzwerken veröffentlichen.

Prüfung: Aufnahme, interne Nutzung und öffentliche Veröffentlichung sind unterschiedliche Verarbeitungsschritte und können unterschiedliche Rechtsgrundlagen benötigen.

Urteil: Die öffentliche Weiterverwendung muss gesondert geprüft werden.

Begründung: Fotos von erkennbaren Personen sind personenbezogene Daten. Gerade bei Kindern und Jugendlichen wiegen Persönlichkeitsrechte besonders schwer. Für Veröffentlichungen ist häufig eine informierte Einwilligung erforderlich; konkrete schulrechtliche Regeln und die Einwilligungsfähigkeit sind zusätzlich zu beachten.


Fall 3: Lernplattform

Eine Lernplattform speichert Aufgaben, Abgaben und Login-Zeiten. Lehrkräfte sollen zusätzlich sehen können, wie oft Lernende nachts eingeloggt waren und wie lange sie einzelne Seiten geöffnet hatten.

Prüfung: Technische Protokolle können für Sicherheit und Funktionsfähigkeit nötig sein. Eine detaillierte Verhaltensbeobachtung außerhalb des Unterrichts ist dagegen nicht automatisch erforderlich.

Urteil: Grundfunktionen können angemessen sein; unnötige Überwachung ist problematisch.

Begründung: Der Zweck muss feststehen. Nutzungsdaten dürfen nicht einfach erhoben werden, nur weil die Plattform sie technisch erzeugen kann.


Fall 4: Videokonferenz

Bei einer Online-Unterrichtsstunde sollen alle Lernenden ihre Kamera während der gesamten Stunde eingeschaltet lassen. Im Hintergrund sind private Wohnräume und Familienmitglieder sichtbar.

Prüfung: Für viele Unterrichtssituationen reicht Audio, Chat oder eine zeitweise Kameraaktivierung.

Urteil: Eine dauerhafte Kamerapflicht kann unverhältnismäßig sein, wenn sie für den Lernzweck nicht erforderlich ist.

Begründung: Eine Videokonferenz überträgt zusätzliche personenbezogene Informationen. Datenschutzfreundlich sind unter anderem sparsame Einstellungen, angemessene Verschlüsselung und möglichst wenige unnötige Daten.

Medienhinweis: Das Video stellt die Initiative „Datenschutz geht zur Schule“ und frei verfügbare Datenschutz-Lernmaterialien vor.


Fall 5: KI

Eine Schülerin soll mit einem KI-Chatbot Lernfeedback erhalten. Dafür möchte jemand ihren vollständigen Namen, ihre Noten und eine ärztliche Diagnose in den Prompt schreiben.

Prüfung: Für Lernfeedback sind Name und Gesundheitsdaten normalerweise nicht nötig. Gesundheitsdaten gehören zu besonders geschützten Daten.

Urteil: So nicht eingeben.

Begründung: Personenbezogene Daten sollten nur verarbeitet werden, wenn eine passende Rechtsgrundlage und ein klarer Zweck vorliegen. Für KI-Anwendungen gilt zusätzlich: Prüfe, ob Eingaben gespeichert, weiterverwendet oder zum Training genutzt werden. Nutze möglichst freigegebene schulische Systeme und arbeite mit anonymisierten oder pseudonymisierten Beispielen.

Aktueller Hinweis: Der LfDI Baden-Württemberg weist darauf hin, dass der Einsatz von KI an Schulen umfassend geprüft werden muss. Nach seiner Einordnung dürfen personenbezogene Schülerdaten nicht zum Training einer KI verwendet werden. Für KI-Kompetenz gilt zudem Artikel 4 der EU-KI-Verordnung seit dem 2. Februar 2025.


Basis-, Anwendungs- und Transferaufgaben mit Feedback


Basisaufgaben

Basis 1: Nenne drei personenbezogene Daten aus dem Fall „Videokonferenz“.

Begründetes Feedback: Passend sind zum Beispiel Bild, Stimme und Informationen aus dem privaten Hintergrund. Entscheidend ist, dass sich die Information auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen kann.

Basis 2: Ordne die Forderung „Eine Stundenplan-App soll nicht auf das private Adressbuch zugreifen“ einem DSGVO-Grundsatz zu.

Begründetes Feedback: Das ist vor allem Datenminimierung. Für den Zweck „Stundenplan anzeigen“ ist ein privates Adressbuch normalerweise nicht erforderlich.

Basis 3: Erkläre den Unterschied zwischen „Daten haben“ und „Daten für einen bestimmten Zweck verarbeiten dürfen“.

Begründetes Feedback: Technischer Zugriff ist keine Erlaubnis. Entscheidend sind Zweck, Rechtsgrundlage und die weiteren Datenschutzgrundsätze.


Anwendungsaufgaben

Anwendung 1: Eine Schul-App verlangt Name, Klasse, Geburtsdatum, Standort und Zugriff auf Fotos. Markiere, welche Angaben für reine Stundenplanmeldungen voraussichtlich erforderlich sind.

Begründetes Feedback: Name oder schulinterne Kennung und Klasse können zur Zuordnung erforderlich sein. Geburtsdatum, Standort und private Fotos sind für den reinen Stundenplanzweck typischerweise nicht nötig.

Anwendung 2: Ein Klassenfoto wurde für das Jahrbuch aufgenommen. Darf es automatisch auf einem öffentlichen Social-Media-Kanal erscheinen?

Begründetes Feedback: Nein, nicht automatisch. Eine Veröffentlichung ist ein neuer Verarbeitungsschritt mit größerer Reichweite und muss eigenständig rechtlich geprüft werden.

Anwendung 3: Eine Lernplattform protokolliert Login-Zeitpunkte zur Angriffserkennung. Ist das automatisch problematisch?

Begründetes Feedback: Nein. Protokolldaten können für Sicherheit erforderlich sein. Problematisch wird es, wenn sie ohne nachvollziehbaren Zweck zu umfassender Verhaltenskontrolle verwendet werden.

Anwendung 4: In einer Videokonferenz soll die Kamera nur während einer Präsentation aktiviert werden. Bewerte diese Lösung.

Begründetes Feedback: Sie kann datensparsamer sein als eine dauerhafte Kamerapflicht, wenn das sichtbare Präsentieren für den Lernzweck sinnvoll ist und eine angemessene Alternative besteht.

Anwendung 5: Für KI-Feedback wird „Schüler A, Mathematik Klasse 10, Fehler bei quadratischen Gleichungen“ statt des vollständigen Namens verwendet. Warum ist das besser?

Begründetes Feedback: Die Identifizierbarkeit wird reduziert. Das senkt das Risiko, ersetzt aber nicht die Prüfung von Zweck, Rechtsgrundlage und Systemeinstellungen.


Transferaufgaben

Transfer 1: Entwirf eine datensparsame Schul-App. Lege fest, welche drei Daten sie wirklich benötigt und welche Berechtigungen sie ausdrücklich nicht verlangen soll.

Begründetes Feedback: Eine gute Lösung leitet jede Datenerhebung aus einer Funktion ab. Daten ohne Funktionsbezug sollten entfallen.

Transfer 2: Formuliere eine faire Regel für Klassenfotos, die auch Lernende berücksichtigt, die nicht veröffentlicht werden möchten.

Begründetes Feedback: Eine tragfähige Regel bietet eine echte Wahlmöglichkeit, informiert verständlich über Zweck und Veröffentlichung und vermeidet Nachteile für Personen, die nicht zustimmen.

Transfer 3: Entwickle eine KI-Aufgabe, bei der keine echten personenbezogenen Daten eingegeben werden müssen.

Begründetes Feedback: Gute Aufgaben arbeiten mit erfundenen Fällen, anonymisierten Datensätzen oder fachlichen Inhalten ohne Personenbezug. So bleibt das Lernziel erreichbar, während Risiken sinken.


Schnellcheck: erforderlich, angemessen oder problematisch?

Situation Erste Einschätzung Warum?
Schul-App braucht Klasse für passenden Stundenplan eher erforderlich Direkter Bezug zur Funktion
Schul-App verlangt private Kontaktliste problematisch Kein erkennbarer Bezug zum Stundenplan
Klassenfoto nur für vereinbarten internen Zweck prüfbar und begrenzbar Zweck und Rechtsgrundlage müssen passen
Klassenfoto zusätzlich öffentlich posten erneut prüfen Neue Reichweite, neuer Verarbeitungsschritt
Lernplattform speichert Abgabezeit oft nachvollziehbar Kann für Aufgabenabgabe erforderlich sein
Lernplattform erstellt heimliches Freizeitprofil problematisch Überwachung ohne klaren Lernzweck
Kamera während Präsentation situativ angemessen Kann dem Lernzweck dienen
Dauerhafte Kamera ohne Begründung problematisch Mehr Daten als möglicherweise nötig
KI mit erfundenem Fall datensparsam Kein echter Personenbezug nötig
KI-Prompt mit Diagnose und vollem Namen hoch problematisch Unnötige und besonders sensible Daten


Medien- und Quellenprüfung

Medium oder Quelle Prüfung
Lock Icon.svg Wikimedia Commons; Public Domain wegen einfacher Geometrie
Smartphone apps.svg Wikimedia Commons; Eucalyp; CC BY 3.0
Camera-icon.svg Wikimedia Commons; David Peters; CC BY-SA 3.0
Moodle-logo.svg Wikimedia Commons; GPL 2.0 oder später; Markenhinweis beachten
Video camera icon svg.svg Wikimedia Commons; Waffle552; CC0 1.0
Artificial intelligence icon — EU Basic icon … 2026.png Wikimedia Commons; Europäische Union; auf Commons als frei nutzbares EU-Material ausgewiesen
DSGVO – einfach erklärt! DikoLa MLU; Videobeschreibung nennt CC BY-SA 4.0
YouTube: Datenschutz geht zur Schule Öffentliches YouTube-Video; hier nur eingebettet, nicht kopiert
YouTube: KI und Datenschutz im Schulalltag Öffentliches YouTube-Video; hier nur eingebettet, nicht kopiert

Hinweis: Beim Aufruf eingebetteter YouTube-Inhalte kann die Videoplattform selbst Daten verarbeiten. Auch das ist ein guter Anlass, den Prüfkompass auf den eigenen Lernkurs anzuwenden.


Fachliche Quellen

Quelle Wofür sie genutzt wurde
EUR-Lex: Datenschutz-Grundverordnung Begriffe, Grundsätze, Rechtmäßigkeit
LfDI Baden-Württemberg: Datenschutz an Schulen Datenschutz im Schulalltag
LfDI Baden-Württemberg: Fotografieren und Datenschutz Fotos, Einwilligung, Interessenabwägung
LfDI Baden-Württemberg: Videokonferenzsysteme Datensicherheit und Videokonferenzen
Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Online-Lernplattformen Lernplattformen, Protokolldaten, Zweckbindung
LfDI Baden-Württemberg: Rechtsgrundlagen beim Einsatz von KI KI, Schule, Personenbezug und KI-Kompetenz
klicksafe: KI and me Aktuelles Unterrichtsmaterial zu KI und Datenschutz


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Welcher Grundsatz verlangt, nur notwendige personenbezogene Daten zu verarbeiten? (Datenminimierung) (!Unbegrenzte Speicherung) (!Öffentliche Zugänglichkeit) (!Automatische Veröffentlichung)




Was ist ein personenbezogenes Datum? (Eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare Person) (!Nur ein Passwort) (!Nur ein amtliches Dokument) (!Nur eine geheime Information)




Welche Frage gehört an den Anfang einer Datenschutzprüfung? (Welchem konkreten Zweck dient die Verarbeitung) (!Wie viele Funktionen bietet die App) (!Wie modern sieht die Oberfläche aus) (!Wie viele Personen nutzen das System)




Warum kann der Zugriff einer Stundenplan-App auf das private Adressbuch problematisch sein? (Weil das Adressbuch für den Stundenplanzweck meist nicht erforderlich ist) (!Weil Apps grundsätzlich verboten sind) (!Weil Kontaktdaten nie gespeichert werden dürfen) (!Weil Stundenpläne keine Daten enthalten)




Warum muss die Veröffentlichung eines Klassenfotos gesondert geprüft werden? (Weil Veröffentlichung ein eigener Verarbeitungsschritt mit größerer Reichweite ist) (!Weil jedes Foto automatisch anonym ist) (!Weil Jahrbücher immer öffentlich sind) (!Weil Kameras keine personenbezogenen Daten erzeugen)




Wann können Login-Protokolle einer Lernplattform sinnvoll sein? (Wenn sie für Sicherheit und Funktionsfähigkeit erforderlich sind) (!Wenn damit jede Freizeitaktivität überwacht wird) (!Wenn sie ohne Zweck unbegrenzt gespeichert werden) (!Wenn sie öffentlich für alle sichtbar sind)




Was ist bei einer Videokonferenz datensparsamer? (Die Kamera nur bei begründetem Bedarf einzuschalten) (!Die Kamera immer eingeschaltet zu lassen) (!Den privaten Hintergrund dauerhaft aufzuzeichnen) (!Jede Sitzung öffentlich zu streamen)




Welche Eingabe sollte nicht unnötig in einen KI-Chatbot geschrieben werden? (Eine ärztliche Diagnose mit vollständigem Namen) (!Eine erfundene Beispielperson) (!Eine allgemeine Rechenaufgabe) (!Eine fiktive Kurzgeschichte)




Was bedeutet Zweckbindung? (Daten werden für einen festgelegten legitimen Zweck verarbeitet) (!Daten dürfen für jeden späteren Zweck genutzt werden) (!Daten müssen öffentlich zugänglich sein) (!Daten dürfen niemals gelöscht werden)




Welche Aussage beschreibt eine gute Datenschutzentscheidung am besten? (Zweck Rechtsgrundlage Datenmenge Schutz und Transparenz werden gemeinsam geprüft) (!Nur die technische Machbarkeit entscheidet) (!Nur die Zustimmung der Mehrheit entscheidet) (!Nur die Kosten der Software entscheiden)





Memory

Zweckbindung Nutzung für einen festgelegten Zweck
Datenminimierung Nur notwendige Daten
Transparenz Verständliche Information über die Verarbeitung
Einwilligung Freiwillige und informierte Zustimmung
Auftragsverarbeiter Verarbeitet Daten nach Weisung des Verantwortlichen
Pseudonymisierung Ersetzt direkte Identifikationsmerkmale





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Standortzugriff Schul-App
Veröffentlichung Klassenfoto
Login-Protokoll Lernplattform
Kamerabild Videokonferenz
Prompt KI-System





Kreuzworträtsel

Datenminimierung Welcher Grundsatz verlangt die Beschränkung auf notwendige Daten?
Zweckbindung Welcher Grundsatz verlangt einen festgelegten Verwendungszweck?
Transparenz Wie heißt der Grundsatz verständlicher Information?
Einwilligung Wie heißt eine freiwillige und informierte Zustimmung?
Pseudonymisierung Wie heißt das Ersetzen direkter Identifikationsmerkmale?
Vertraulichkeit Welches Schutzziel verhindert unbefugte Kenntnisnahme?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.
Personenbezogene Daten beziehen sich auf eine identifizierte oder

Person.
Vor einer Verarbeitung muss der konkrete

feststehen.
Der Grundsatz der

verlangt eine Beschränkung auf notwendige Daten.
Eine neue Veröffentlichung eines Klassenfotos muss erneut

werden.
Login-Daten einer Lernplattform können für die

erforderlich sein.
Eine dauerhafte Kameraübertragung kann zusätzliche private Informationen aus dem

zeigen.
Bei KI-Eingaben sollte echter Personenbezug möglichst

werden.
Gesundheitsinformationen gehören zu besonders

Daten.
Betroffene sollen verständlich über die Verarbeitung

werden.
Technische Machbarkeit ersetzt keine passende

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Daten-Detektiv: Untersuche eine fiktive Schul-App und markiere Daten, die für ihre Hauptfunktion nötig oder unnötig sind.
  2. Foto-Check: Entwirf ein Hinweisschild für ein Klassenfoto mit Zweck, Nutzung und Wahlmöglichkeit.
  3. Videokonferenz-Regeln: Formuliere fünf datensparsame Regeln für eine Online-Unterrichtsstunde.
  4. KI-Prompt ohne Personendaten: Schreibe einen Lernprompt, der ohne echte Namen, Noten oder Gesundheitsdaten funktioniert.


Standard

  1. App-Berechtigungen prüfen: Vergleiche zwei reale App-Berechtigungslisten und begründe, welche Zugriffe zum jeweiligen Zweck passen.
  2. Lernplattform-Audit: Entwickle eine Tabelle mit Datenart, Zweck, Zugriff, Speicherdauer und möglicher Alternative.
  3. Klassenfoto-Konzept: Plane einen Foto-Workflow vom Aufnehmen bis zum Löschen und berücksichtige unterschiedliche Veröffentlichungswünsche.
  4. Datenschutz-Erklärvideo: Produziere ein 90-Sekunden-Video zum Prüfkompass mit einem selbst erfundenen Schulfall.


Schwer

  1. Datenschutz-Folgenabschätzung im Kleinen: Untersuche einen fiktiven KI-Lernassistenten nach Risiken, Betroffenen, Schutzmaßnahmen und Alternativen.
  2. Schul-App neu gestalten: Entwickle einen Papierprototyp einer datensparsamen Schul-App und begründe jede abgefragte Information.
  3. Expertinneninterview Datenschutz: Bereite ein Interview mit einer schulischen Datenschutzperson oder Medienpädagogin vor und werte die Antworten aus.
  4. Datenschutz-Debatte: Führe eine strukturierte Debatte zur Frage „Soll eine Kamera im Online-Unterricht verpflichtend sein?“ und begründe dein Urteil mit mindestens drei Prüfkriterien.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Fallanalyse Schul-App: Prüfe einen neuen Fall, in dem eine Schul-App Anwesenheit, Standort und Geräte-ID kombiniert. Begründe, welche Daten du streichen oder behalten würdest.
  2. Zweckänderung erkennen: Erkläre an einem selbst gewählten Beispiel, warum eine ursprünglich zulässige Datenerhebung bei späterer Nutzung problematisch werden kann.
  3. Alternativen entwickeln: Formuliere für eine dauerhafte Kamerapflicht zwei datensparsamere Alternativen und bewerte ihre Vor- und Nachteile.
  4. KI-Risiko abwägen: Entscheide, ob ein KI-System echte Schülertexte mit Namen verarbeiten sollte. Entwickle eine risikoärmere Lösung mit gleichem Lernziel.
  5. Rechte und Interessen abwägen: Beurteile einen Konflikt zwischen schulischer Dokumentation und dem Wunsch einer Schülerin, nicht auf Fotos veröffentlicht zu werden.
  6. Prüfkompass übertragen: Wende die fünf Prüffragen auf eine digitale Anwendung an, die im Kurs nicht behandelt wurde.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis solltest Du zeigen, dass Du:

  1. Personenbezogene Daten in konkreten Situationen erkennst.
  2. Datenverarbeitung als Vorgang beschreiben kannst.
  3. Zweckbindung und Datenminimierung sicher anwendest.
  4. zwischen technisch möglicher und rechtlich begründeter Verarbeitung unterscheidest.
  5. bei Fotos, Lernplattformen, Videokonferenzen und KI unterschiedliche Risiken erkennst.
  6. datensparsame Alternativen entwickelst.
  7. Entscheidungen nachvollziehbar mit Zweck, Erforderlichkeit, Rechtsgrundlage, Schutz und Transparenz begründest.




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