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Das Kindergericht - Pädagogik

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Das Kindergericht - Pädagogik




Das Kindergericht - Pädagogik


Einleitung

Das Kindergericht bezeichnet in diesem aiMOOC das von Janusz Korczak in seinen Warschauer Waisenhäusern entwickelte Kameradschaftsgericht. Es war kein staatliches Gericht und keine Form des Jugendstrafrechts, sondern eine pädagogische Institution der Selbstverwaltung, der Partizipation und der gemeinschaftlichen Konfliktlösung. Kinder konnten Beschwerden vorbringen, Fälle beraten, Urteile nach einem Kodex fällen und auch das Verhalten von Erwachsenen zur Sprache bringen. Im Zentrum standen nicht Strafe und Abschreckung, sondern Achtung, Verantwortung, Verzeihung, Schutz vor Willkür und die Erfahrung, dass Regeln für alle Mitglieder einer Gemeinschaft gelten.

Der Kurs richtet sich besonders an Studierende der Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik und des Lehramts. Du untersuchst das Kindergericht als historisches Modell der Reformpädagogik, analysierst seine institutionelle Logik und prüfst, was sich daraus für heutige Beschwerdeverfahren, Klassenräte, Wohngruppen, Kindertageseinrichtungen und demokratische Bildungsprozesse lernen lässt.

Leitfrage: Wie kann eine pädagogische Gemeinschaft Kindern reale Rechte und Verantwortung übertragen, ohne sie zu überfordern oder die Schutzverantwortung der Erwachsenen abzugeben?


Begriffliche Klärung

Der Ausdruck Kindergericht kann missverstanden werden. Deshalb ist eine klare Unterscheidung notwendig:

Kindergericht bei Korczak Staatliches Gericht
Pädagogische Einrichtung innerhalb einer Lebensgemeinschaft Institution der staatlichen Rechtsprechung
Bearbeitet Konflikte des Zusammenlebens Entscheidet rechtlich geregelte Streit- oder Strafsachen
Kinder wirken als Beschwerdeführende, Beteiligte und zeitweise als Urteilende mit Richterinnen, Richter und weitere juristische Fachkräfte handeln nach Prozessrecht
Ziel sind Einsicht, Wiedergutmachung, Schutz, Verzeihung und Selbsterziehung Ziel sind verbindliche Rechtsentscheidungen und gegebenenfalls Sanktionen
Erwachsene behalten Schutz-, Aufsichts- und Interventionsverantwortung Zuständigkeiten und Befugnisse ergeben sich aus Gesetzen

Das historische Kindergericht darf deshalb nicht als spielerische Kopie eines Strafgerichts verstanden werden. Seine pädagogische Bedeutung liegt in der institutionalisierten Möglichkeit, Einspruch zu erheben, gehört zu werden und Macht begründen zu müssen.


Lernziele und Kompetenzen

Nach der Bearbeitung dieses aiMOOCs kannst Du:

Kompetenzbereich Erwartete Leistung
Fachwissen zentrale Elemente des Kindergerichts und der Korczak-Pädagogik fachsprachlich erklären
Analyse pädagogische Machtverhältnisse, Rollen, Regeln und Verfahrensschritte untersuchen
Urteilskompetenz Chancen und Risiken eines von Kindern mitgetragenen Beschwerdeverfahrens abwägen
Transfer Verbindungen zu Kinderrechten, Demokratiepädagogik, Klassenrat, Peer-Mediation und stationärer Erziehung herstellen
Handlungskompetenz ein kindgerechtes, diskriminierungssensibles und schutzorientiertes Beschwerdeverfahren entwerfen
Reflexion die eigene professionelle Haltung gegenüber kindlicher Autonomie und erwachsener Verantwortung begründet prüfen


Historischer und biografischer Kontext


Janusz Korczak

Janusz Korczak, eigentlich Henryk Goldszmit, wurde 1878 oder 1879 in Warschau geboren. Er arbeitete als Arzt, Schriftsteller, Publizist und Pädagoge. Ab 1912 leitete er gemeinsam mit Stefania Wilczyńska das jüdische Waisenhaus Dom Sierot. Außerdem war er an der pädagogischen Arbeit des Hauses Nasz Dom beteiligt. Seine zentralen Schriften sind unter anderem Wie man ein Kind lieben soll und Das Recht des Kindes auf Achtung.

Korczak entwickelte keine geschlossene Erziehungstheorie mit unveränderlichen Rezepten. Seine Pädagogik entstand aus genauer Beobachtung, dokumentierter Erfahrung, Selbstkritik und dem gemeinsamen Alltag mit Kindern. Erwachsene sollten nicht nur über Kinder sprechen, sondern ihre Perspektiven ernst nehmen und die eigene Macht reflektieren.


Dom Sierot als pädagogische Gemeinschaft

Das Dom Sierot war nicht nur ein Ort der Versorgung. Es wurde zu einem pädagogischen Erfahrungsraum, in dem Formen einer demokratischen Gemeinschaft erprobt wurden. Dazu gehörten unter anderem ein Kinderparlament, eine Heimzeitung, Anschlagtafeln, Dienste, Regelwerke und das Kameradschaftsgericht. Diese Einrichtungen schufen geregelte Wege, über Bedürfnisse, Konflikte und Entscheidungen zu sprechen.

Die verschiedenen Einrichtungen der Selbstverwaltung ergänzten sich:

Einrichtung Pädagogische Funktion
Kinderparlament gemeinsame Regeln beraten und Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen
Heimzeitung Erfahrungen sichtbar machen, informieren und kindliche Stimmen veröffentlichen
Anschlagtafel Mitteilungen, Bitten und Beschwerden zugänglich machen
Dienste und Ämter alltägliche Mitverantwortung praktisch erfahren
Kameradschaftsgericht Konflikte in einem geregelten, nachvollziehbaren Verfahren bearbeiten


Historische Grenze und Erinnerung

Im August 1942 wurden Korczak, Stefania Wilczyńska, weitere Mitarbeitende und die Kinder des Dom Sierot aus dem Warschauer Ghetto deportiert und im deutschen Vernichtungslager Treblinka ermordet. Diese Geschichte verlangt eine sensible, nicht heroisierende Erinnerung. Korczaks pädagogisches Werk darf weder auf seinen Tod reduziert noch ohne den Kontext von Antisemitismus, deutscher Besatzung und Holocaust behandelt werden.


Pädagogische Grundlagen


Das Bild vom Kind

Korczaks Bild vom Kind widerspricht einer Sichtweise, nach der Kinder lediglich unfertige Erwachsene sind. Das Kind ist bereits in der Gegenwart ein vollwertiger Mensch mit eigener Würde, eigenen Erfahrungen und einer eigenen Perspektive. Es verfügt über weniger Lebenserfahrung und ist materiell sowie sozial stärker abhängig, besitzt aber keinen geringeren menschlichen Wert.

Daraus ergeben sich vier zentrale Orientierungen:

  1. Achtung: Das Kind wird nicht gedemütigt, lächerlich gemacht oder als Besitz Erwachsener behandelt.
  2. Gegenwartsbezug: Kindheit ist nicht nur Vorbereitung auf späteres Leben, sondern gelebte Gegenwart.
  3. Individualität: Unterschiede zwischen Kindern werden beobachtet und nicht vorschnell als Abweichung bewertet.
  4. Rechte des Kindes: Beteiligung, Schutz, Beschwerde und persönliche Grenzen werden institutionell abgesichert.


Pädagogik der Achtung

Die Pädagogik der Achtung verbindet eine wertschätzende Haltung mit konkreten Strukturen. Respekt bleibt nicht bei freundlicher Sprache stehen. Er zeigt sich daran, ob Kinder Informationen erhalten, Entscheidungen nachvollziehen können, Einspruch erheben dürfen und bei Fehlern eine faire Möglichkeit zur Klärung bekommen.

Achtung bedeutet zugleich nicht grenzenlose Nachgiebigkeit. Eine Gemeinschaft muss Schwächere schützen, Grenzverletzungen benennen und verantwortliches Handeln einfordern. Gerade diese Verbindung von Schutz und Verzeihung prägt das Kindergericht.


Selbsterziehung statt Fremdsteuerung

Das Kindergericht sollte Selbsterziehung ermöglichen. Kinder lernten nicht nur, äußere Regeln zu befolgen, sondern eigenes Verhalten zu prüfen, Gründe anzuhören, Folgen zu bedenken und Veränderung zu versuchen. Auch Erwachsene waren in diesen Lernprozess einbezogen. Wenn sie angezeigt werden konnten, wurde sichtbar, dass pädagogische Autorität rechenschaftspflichtig ist.

Der Begriff Selbsterziehung darf jedoch nicht mit Alleinverantwortung verwechselt werden. Kinder benötigen verlässliche Erwachsene, Schutz vor Gewalt, verständliche Verfahren und Unterstützung beim sprachlichen sowie emotionalen Bearbeiten von Konflikten.


Lernen durch wirkliche Verantwortung

Das Kindergericht war keine bloße Simulation. Die Beteiligung hatte Folgen für das Zusammenleben. Damit entspricht es einem Grundgedanken demokratischer Bildung: Verantwortung wird nicht nur erklärt, sondern in begrenzten, transparenten und überprüfbaren Handlungsräumen erfahren. Pädagogisch bedeutsam ist die Verbindung von Erfahrung, Reflexion und institutioneller Verbindlichkeit.


Aufbau und Ablauf des Kindergerichts


Zugang zur Beschwerde

Kinder brauchten einen sichtbaren und erreichbaren Weg, eine Beschwerde einzureichen. Damit wurde Konfliktbearbeitung von spontaner Macht, Lautstärke oder körperlicher Überlegenheit getrennt. Auch stille oder jüngere Kinder sollten die Möglichkeit erhalten, Unrecht benennen zu lassen.

Ein kindgerechter Zugang verlangt:

  1. Niedrigschwelligkeit: Beschwerden können mündlich, schriftlich oder mit Unterstützung eingebracht werden.
  2. Verständlichkeit: Regeln und mögliche Folgen sind in einer Sprache formuliert, die alle Beteiligten verstehen.
  3. Schutz: Niemand darf wegen einer Beschwerde benachteiligt oder bedroht werden.
  4. Erreichbarkeit: Es gibt feste Ansprechpersonen und bekannte Zeiten.
  5. Alternative Wege: Für sensible oder gefährliche Situationen stehen vertrauliche erwachsene Fachstellen bereit.


Vorbereitung und Rollen

Im historischen Modell wurden Fälle dokumentiert und in regelmäßigen Sitzungen behandelt. Kinder übernahmen zeitweise die Rolle von Richterinnen und Richtern. Die Auswahl erfolgte nach festgelegten Regeln; unmittelbar Beteiligte sollten nicht über den eigenen Fall entscheiden. Erwachsene konnten ebenfalls Gegenstand einer Beschwerde sein.

Für die Analyse sind folgende Rollen wichtig:

Rolle Aufgabe Schutzfrage
beschwerdeführende Person erlebt oder beobachtet einen Konflikt und bringt ihn ein Wird sie vor Vergeltung und Bloßstellung geschützt?
beschuldigte Person hört die Beschwerde und kann die eigene Sicht darstellen Gilt die Unschuldsvermutung und wird Vorverurteilung vermieden?
Kinderjury berät den Fall anhand gemeinsamer Regeln Ist sie unbeteiligt, vorbereitet und frei von Gruppendruck?
pädagogische Fachkraft sichert Verfahren, Schutz, Verständlichkeit und Grenzen Greift sie bei Machtmissbrauch, Gewalt oder Überforderung ein?
Gemeinschaft lernt aus anonymisierten oder geeigneten Fällen Werden Datenschutz und Würde aller Personen gewahrt?


Anhörung und Perspektivwechsel

Eine faire Anhörung verlangt, dass mehrere Perspektiven gehört werden. Der Konflikt wird nicht vorschnell auf die Frage reduziert, wer ein guter oder schlechter Mensch sei. Stattdessen wird untersucht, was geschehen ist, welche Bedürfnisse betroffen sind, welche Folgen entstanden und wie Verantwortung übernommen werden kann.

Hilfreiche Fragen sind:

  1. Was ist aus Deiner Sicht passiert?
  2. Wie hast Du die Situation erlebt?
  3. Welche Regel oder welches Bedürfnis war betroffen?
  4. Wer wurde wodurch belastet?
  5. Was brauchst Du, damit die Situation geklärt werden kann?
  6. Was kannst Du selbst zur Wiedergutmachung beitragen?


Der Kodex und die Bedeutung des Verzeihens

Das Kindergericht arbeitete mit einem Kodex von 109 Paragraphen. In einer häufig zitierten Darstellung dienten 99 Paragraphen der Rücknahme einer Anzeige oder dem Verzeihen; die übrigen ermöglichten deutlichere Reaktionen bis hin zu einem Ausschluss als äußerstem Mittel. Diese Gewichtung macht den pädagogischen Schwerpunkt sichtbar: Nicht das Etikettieren eines Kindes als schuldig, sondern die Möglichkeit zur Einsicht und Veränderung sollte gestärkt werden.

Verzeihung bedeutet dabei nicht, Unrecht zu leugnen. Sie verbindet zwei Anforderungen:

Unrecht nicht übergehen Person nicht auf den Fehler reduzieren
Grenzverletzungen werden benannt. Entwicklung und Veränderung bleiben möglich.
Betroffene erhalten Schutz und Anerkennung. Beschuldigte erhalten Gehör und eine faire Chance.
Wiedergutmachung wird vereinbart. Beschämung und dauerhafte Stigmatisierung werden vermieden.


Entscheidung, Wiedergutmachung und Nachsorge

Ein pädagogisch verantwortbares Ergebnis sollte verständlich, verhältnismäßig und überprüfbar sein. Mögliche Ergebnisse sind eine Entschuldigung, eine konkrete Wiedergutmachung, eine neue Vereinbarung, unterstützte Mediation, eine Schutzmaßnahme oder die Entscheidung, dass eine Beschwerde nicht bestätigt werden kann.

Nachsorge ist unverzichtbar. Es muss geprüft werden, ob Vereinbarungen eingehalten werden, ob die betroffene Person sich sicher fühlt und ob die beschuldigte Person Unterstützung zur Verhaltensänderung erhält.


Das Kindergericht als Institution der Machtbegrenzung


Kinder dürfen Erwachsenen widersprechen

Ein besonders anspruchsvoller Aspekt des Modells ist die Möglichkeit, Erwachsene zu kritisieren oder anzuzeigen. Dadurch wird die pädagogische Beziehung nicht vollständig symmetrisch, denn Erwachsene tragen weiterhin mehr Verantwortung und besitzen institutionelle Macht. Die Asymmetrie wird jedoch sichtbar, begründungspflichtig und kritisierbar.

Professionelle Autorität zeigt sich dann nicht in Unfehlbarkeit, sondern in der Fähigkeit:

  1. eigene Fehler anzuerkennen,
  2. Entscheidungen zu erklären,
  3. Beschwerden ohne Vergeltung anzunehmen,
  4. Schutzverantwortung wahrzunehmen,
  5. Macht kontrollierbar zu gestalten.


Recht auf Beschwerde

Ein Beschwerderecht ist nur wirksam, wenn eine Beschwerde tatsächlich gehört wird und keine Nachteile erzeugt. Symbolische Beteiligung ohne Einfluss kann das Vertrauen stärker beschädigen als eine offen begrenzte Zuständigkeit. Deshalb müssen Zuständigkeiten, Grenzen und mögliche Ergebnisse transparent sein.

Das Kindergericht verweist auf einen bis heute zentralen Gedanken: Wer von pädagogischen Entscheidungen betroffen ist, benötigt erreichbare Wege, diese Entscheidungen zu hinterfragen.


Schutz der Schwächeren

Korczaks Gericht sollte besonders verhindern, dass Stärkere, Ältere, Lautere oder sozial einflussreiche Kinder andere beherrschen. Damit verbindet sich Gerechtigkeit mit Schutz. Die Gemeinschaft darf Konflikte nicht ausschließlich als private Angelegenheit zweier Personen betrachten, wenn Machtungleichgewichte, Einschüchterung oder wiederholte Grenzverletzungen vorliegen.


Chancen des Kindergerichts


Pädagogische Potenziale

Das Kindergericht kann als historisches Modell mehrere Lern- und Entwicklungsprozesse anregen:

Potenzial Pädagogische Bedeutung
Partizipation Kinder erfahren, dass ihre Sichtweisen Entscheidungen beeinflussen können.
Selbstwirksamkeit Beschwerden und Vorschläge führen zu nachvollziehbaren Reaktionen.
Empathie Beteiligte lernen, Erfahrungen anderer anzuhören und Folgen des eigenen Handelns zu verstehen.
Moralentwicklung Regeln werden nicht nur befolgt, sondern begründet, ausgelegt und auf Fälle angewendet.
Sprachbildung Erlebnisse, Gefühle, Bedürfnisse und Argumente werden differenziert ausgedrückt.
Konfliktkompetenz Konflikte werden verlangsamt, strukturiert und lösungsorientiert bearbeitet.
Demokratiebildung Rechte, Verfahren, Minderheitenschutz und Rechenschaft werden praktisch erfahrbar.
Professionelle Reflexion Erwachsene prüfen ihre Entscheidungen und institutionellen Routinen.


Gemeinschaft und Regelbewusstsein

Regeln gewinnen Legitimität, wenn Betroffene sie verstehen, diskutieren und mitgestalten können. Das Kindergericht verbindet individuelles Verhalten mit der Frage, welche Bedingungen ein gerechtes Zusammenleben benötigt. Dadurch wird die Gemeinschaft selbst zum Gegenstand pädagogischer Reflexion.


Grenzen, Kritik und Risiken


Historische Schwierigkeiten

Korczak beschrieb das Gericht selbst nicht als fehlerlos. Überliefert sind Probleme wie zu häufige Anzeigen wegen Kleinigkeiten, Nachsicht gegenüber Freundinnen und Freunden, unzuverlässige Teilnahme und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Entscheidungen. Diese Erfahrungen sind pädagogisch wertvoll, weil sie zeigen, dass Partizipation nicht automatisch fair ist. Auch Kindergruppen enthalten Macht, Loyalitäten, Ausschlüsse und Vorurteile.


Bloßstellung und Stigmatisierung

Ein öffentliches Verfahren kann Betroffene beschämen oder eine beschuldigte Person dauerhaft auf einen Fehler festlegen. Besonders riskant sind Namenslisten, öffentliche Rangordnungen, spöttische Kommentare und die Weitergabe sensibler Informationen. Moderne Verfahren benötigen deshalb klare Regeln für Datenschutz, Vertraulichkeit und das Recht auf Rückzug.


Gruppendruck und Mehrheitsmacht

Eine Mehrheit kann ungerecht entscheiden. Demokratiepädagogik darf deshalb nicht mit bloßer Mehrheitsentscheidung verwechselt werden. Minderheitenschutz, Widerspruchsmöglichkeiten, unparteiische Begleitung und überprüfbare Kriterien sind notwendig. Kinder dürfen nicht gezwungen werden, intime Erfahrungen vor der Gruppe zu erzählen.


Überforderung und Verantwortungsverschiebung

Kinder dürfen nicht für Aufgaben verantwortlich gemacht werden, die professionelle Fachkräfte oder staatliche Stellen übernehmen müssen. Hinweise auf Gewalt, Kindeswohlgefährdung, sexualisierte Übergriffe, schwere Diskriminierung oder Straftaten gehören nicht in ein Peer-Gericht. In solchen Situationen greifen Schutzkonzepte, Meldewege und fachlich verantwortete Interventionen.


Reproduktion von Diskriminierung

Vorurteile aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Sprache, Armut oder sexueller Orientierung können Urteile beeinflussen. Ein Verfahren ist nur dann pädagogisch vertretbar, wenn es Inklusion, Barrierefreiheit, diskriminierungskritische Reflexion und externe Beschwerdemöglichkeiten berücksichtigt.


Instrumentalisierung durch Erwachsene

Partizipation kann zur Fassade werden, wenn Erwachsene Ergebnisse vorgeben oder Kinder zur Durchsetzung erwachsener Ordnungsvorstellungen benutzen. Umgekehrt dürfen Erwachsene ihre Verantwortung nicht mit dem Hinweis abgeben, die Kinder hätten entschieden. Echte Beteiligung verlangt transparente Machtteilung, nicht unsichtbare Steuerung.


Pädagogische Spannungsfelder

Das Kindergericht macht grundlegende Spannungen pädagogischen Handelns sichtbar:

Spannungsfeld Leitfrage
Gleichwertigkeit und Asymmetrie Wie können Kinder als gleichwertige Menschen gelten, obwohl Erwachsene mehr Verantwortung tragen?
Verzeihung und Grenzsetzung Wie kann eine Person eine neue Chance erhalten, ohne das erlittene Unrecht zu relativieren?
Öffentlichkeit und Privatsphäre Was muss gemeinschaftlich besprochen werden und was vertraulich bleiben?
Beteiligung und Schutz Wann erweitert Mitentscheidung die Handlungsfähigkeit und wann überfordert sie?
Regelbindung und Einzelfall Wie bleiben Regeln verlässlich, ohne besondere Lebenslagen zu ignorieren?
Gemeinschaft und Individualität Wie schützt die Gruppe gemeinsame Normen, ohne einzelne Personen anzupassen oder auszugrenzen?

Diese Spannungen lassen sich nicht durch ein einziges Rezept auflösen. Professionelles pädagogisches Handeln besteht darin, sie wahrzunehmen, zu begründen und in überprüfbaren Verfahren verantwortlich zu bearbeiten.


Kinderrechte und heutiger Rechtsrahmen


UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern, die sich eine eigene Meinung bilden können, das Recht, diese Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern. Die Meinung ist entsprechend Alter und Reife angemessen zu berücksichtigen. Das Kindergericht kann als historischer Vorläufer einer rechtebasierten Beteiligung gelesen werden, auch wenn es lange vor der Konvention entstand.


Beteiligung und Beschwerde in der Kinder- und Jugendhilfe

In Deutschland bestimmt § 8 SGB VIII, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen sind. § 45 SGB VIII verlangt für erlaubnispflichtige Einrichtungen unter anderem Verfahren der Selbstvertretung, Beteiligung und Beschwerde innerhalb und außerhalb der Einrichtung.

Diese Regelungen bestätigen die Aktualität von Korczaks Grundfrage. Sie rechtfertigen jedoch keine unkritische Übernahme des historischen Gerichts. Heutige Verfahren müssen fachliche Standards des Kinderschutz, der Barrierefreiheit, der Vertraulichkeit und unabhängiger Beschwerde erfüllen.


Beteiligung als Recht, nicht als Belohnung

Beteiligung darf nicht nur Kindern gewährt werden, die angepasst, sprachlich stark oder beliebt sind. Sie ist ein Recht. Pädagogische Fachkräfte müssen deshalb Zugänge schaffen, die auch jüngere Kinder, Kinder mit Behinderungen, mehrsprachige Kinder und zurückhaltende Kinder nutzen können.


Transfer in gegenwärtige Praxisfelder


Klassenrat

Der Klassenrat kann Konflikte, Regeln und Vorhaben einer Lerngruppe bearbeiten. Im Unterschied zu einem Kindergericht sollte er nicht primär Personen anklagen, sondern Themen strukturieren, Perspektiven sammeln und gemeinsam Lösungen entwickeln. Persönliche Schutzfälle werden außerhalb des Plenums behandelt.


Peer-Mediation

Bei der Peer-Mediation unterstützen ausgebildete Schülerinnen und Schüler andere Kinder bei der freiwilligen Konfliktklärung. Die Mediierenden entscheiden nicht über Schuld, sondern sichern Gesprächsregeln und helfen, eine Vereinbarung zu finden. Damit unterscheidet sich Mediation vom urteilenden Element des historischen Kindergerichts.


Restorative Practice

Restorative Practice fragt nach entstandenen Schäden, betroffenen Beziehungen, Verantwortung und Wiedergutmachung. Die Nähe zu Korczaks Betonung von Verzeihung und Veränderung ist deutlich. Voraussetzung sind Freiwilligkeit, Sicherheit, gute Vorbereitung und die Anerkennung von Machtunterschieden.


Beschwerdeverfahren in Einrichtungen

In Kindertageseinrichtungen, Wohngruppen und stationären Hilfen benötigen Kinder mehrere Beschwerdewege. Dazu gehören vertraute Ansprechpersonen, externe Ombudsstellen, anonyme Möglichkeiten, verständliche Rückmeldungen und dokumentierte Bearbeitungsfristen. Ein Gruppenrat kann diese Struktur ergänzen, aber nicht ersetzen.


Schülervertretung und Kinderparlament

Schülervertretung, Kinderparlament und Heimrat bearbeiten vor allem allgemeine Regeln und institutionelle Entscheidungen. Ein Beschwerdeverfahren schützt dagegen individuelle Rechte. Gute Einrichtungen verbinden beide Ebenen: gemeinsame Mitbestimmung und persönliche Beschwerde.


Vergleich heutiger Verfahren

Verfahren Schwerpunkt Entscheidung Geeignet für Grenze
historisches Kindergericht Beschwerde, Urteil, Selbsterziehung Kinderjury nach Kodex Analyse reformpädagogischer Selbstverwaltung nicht unverändert übertragbar
Klassenrat gemeinschaftliche Themen Gruppe im vereinbarten Rahmen Regeln, Vorhaben, leichte Konflikte keine sensiblen Schutzfälle
Peer-Mediation freiwillige Konfliktklärung Vereinbarung der Beteiligten symmetrische Alltagskonflikte ungeeignet bei Gewalt und starkem Machtgefälle
Kinderparlament institutionelle Mitbestimmung Beschlüsse im übertragenen Mandat allgemeine Regeln und Projekte keine individuelle Fallklärung
Beschwerdestelle Schutz individueller Rechte fachlich geregelte Bearbeitung persönliche Beschwerden und Machtmissbrauch benötigt Unabhängigkeit und Ressourcen


Ein zeitgemäßes Modell: Rat für faire Lösungen

Eine heutige pädagogische Übertragung sollte nicht einfach ein Gericht nachspielen. Sinnvoller ist ein Rat für faire Lösungen, der die Stärken des historischen Modells mit aktuellen Schutzstandards verbindet.


Grundprinzipien

  1. Freiwilligkeit: Betroffene entscheiden mit, ob und in welchem Rahmen sie teilnehmen.
  2. Kinderschutz: Gefährdungen und schwere Übergriffe werden sofort professionell bearbeitet.
  3. Unparteilichkeit: Moderierende Personen sind nicht selbst am Konflikt beteiligt.
  4. Vertraulichkeit: Persönliche Informationen werden nur im notwendigen Umfang geteilt.
  5. Barrierefreiheit: Sprache, Räume und Materialien sind für unterschiedliche Bedürfnisse zugänglich.
  6. Wiedergutmachung: Lösungen beziehen Folgen und Bedürfnisse ein.
  7. Überprüfbarkeit: Entscheidungen und Vereinbarungen können später geprüft und verändert werden.
  8. Externe Beschwerde: Es gibt einen Weg außerhalb der unmittelbaren Gruppe und Einrichtung.


Möglicher Ablauf

Phase Handlung Leitfrage
Wahrnehmen Beschwerde oder Konflikt wird sicher aufgenommen. Was ist passiert und besteht akuter Schutzbedarf?
Klären Zuständigkeit, Freiwilligkeit und Beteiligte werden geprüft. Ist der Gruppenrat der richtige Ort?
Vorbereiten Perspektiven, Unterstützungsbedarf und Gesprächsregeln werden geklärt. Was braucht jede Person für eine faire Teilnahme?
Anhören Beteiligte schildern ihre Sicht ohne Unterbrechung und Abwertung. Welche Erfahrungen und Folgen müssen verstanden werden?
Beraten Bedürfnisse, Regeln und mögliche Wiedergutmachung werden geprüft. Welche Lösung schützt und stärkt alle Beteiligten?
Vereinbaren Ein konkretes, realistisches Ergebnis wird festgehalten. Wer tut was bis wann?
Nachsorgen Sicherheit und Umsetzung werden überprüft. Hat sich die Situation verbessert?


Nicht verhandelbare Schutzgrenzen

Ein Gruppenrat ist nicht zuständig für akute Gewalt, sexualisierte Übergriffe, massive Einschüchterung, fortgesetztes Mobbing, Kindeswohlgefährdung oder Situationen, in denen eine Person nicht frei sprechen kann. Hier handeln Erwachsene nach Schutzkonzept, institutionellen Meldewegen und geltendem Recht. Beteiligung bedeutet in solchen Fällen, das Kind zu informieren, anzuhören und in sichere Entscheidungen einzubeziehen, nicht die Verantwortung auf das Kind zu übertragen.


Fallanalyse


Fallbeispiel: Das beschädigte Skizzenbuch

In einer Wohngruppe entdeckt die zwölfjährige Mira, dass mehrere Seiten ihres Skizzenbuchs zerrissen wurden. Jonas gibt zu, das Buch genommen zu haben, behauptet aber, die Seiten seien versehentlich beschädigt worden. Zwei andere Kinder lachen und sagen, Mira solle sich nicht so anstellen. Mira möchte, dass der Fall im Gruppenrat besprochen wird, will ihre Zeichnungen aber nicht zeigen.

Eine fachlich angemessene Bearbeitung berücksichtigt:

  1. Miras Eigentum, Privatsphäre und Wunsch nach Klärung,
  2. Jonas' Recht auf Anhörung und Schutz vor Vorverurteilung,
  3. den möglichen Gruppendruck durch das Lachen,
  4. die Frage nach einer passenden Wiedergutmachung,
  5. die Grenze zwischen gemeinsamer Beratung und vertraulicher Bearbeitung,
  6. die Nachsorge, damit Mira keine Nachteile wegen ihrer Beschwerde erlebt.


Analyseschema

Dimension Fragen
Sachverhalt Welche Beobachtungen sind gesichert, welche Aussagen strittig?
Rechte Welche Rechte auf Eigentum, Beteiligung, Schutz und Privatsphäre sind betroffen?
Macht Wer kann sprechen, wer wird gehört und wer beeinflusst die Gruppe?
Emotionen Welche Gefühle und Bedürfnisse sind für die Klärung relevant?
Verantwortung Welche Beiträge zur Wiedergutmachung sind möglich und zumutbar?
Verfahren Welche Teile können gemeinsam, welche müssen vertraulich behandelt werden?
Evaluation Woran wird später erkennbar, ob die Lösung wirksam und fair war?


Vertiefung für das Pädagogikstudium


Institutionenpädagogische Perspektive

Aus institutionenpädagogischer Sicht ist das Kindergericht interessant, weil es Verhalten nicht nur durch persönliche Ermahnung steuert. Es verändert die Struktur der Gemeinschaft: Beschwerden erhalten einen Ort, Entscheidungen werden dokumentierbar und Macht wird an Verfahren gebunden. Pädagogische Qualität hängt damit nicht allein von guten Absichten einzelner Fachkräfte ab.


Professionstheoretische Perspektive

Professionelles Handeln verlangt die Verbindung von Wissen, Fallverstehen, ethischer Begründung und reflexiver Selbstkontrolle. Das Kindergericht fordert Erwachsene heraus, die eigene Autorität zu rechtfertigen. Zugleich zeigt es die Grenze romantischer Vorstellungen von Selbstverwaltung: Fachkräfte bleiben für Schutz, Ressourcen und institutionelle Rahmenbedingungen verantwortlich.


Moralpädagogische Perspektive

Das Verfahren eröffnet Erfahrungen mit Regelanwendung, Perspektivübernahme und Verantwortung. Moralisches Lernen entsteht jedoch nicht automatisch aus Urteilen. Entscheidend ist die Qualität der Begründung, die Anerkennung der betroffenen Person und die Möglichkeit, Fehler ohne dauerhafte Beschämung zu bearbeiten.


Demokratietheoretische Perspektive

Demokratie besteht nicht nur aus Abstimmungen. Sie benötigt Rechte, Verfahren, Öffentlichkeit, Minderheitenschutz, Rechenschaft und Möglichkeiten des Widerspruchs. Das Kindergericht kann als Mikromodell untersucht werden, in dem diese Elemente teilweise vorhanden sind und zugleich durch die pädagogische Macht der Erwachsenen begrenzt bleiben.


Forschungsperspektive

Für eine wissenschaftliche Untersuchung eignen sich qualitative Methoden wie Teilnehmende Beobachtung, Gruppendiskussion, Interview, Dokumentenanalyse und rekonstruktive Fallanalyse. Forschung mit Kindern benötigt informierte Zustimmung, kindgerechte Information, Datenschutz, Freiwilligkeit und besondere Aufmerksamkeit für Abhängigkeitsverhältnisse.


Didaktische Umsetzung im Seminar


Seminarsequenz

Phase Lernaktivität Ergebnis
Einstieg Begriffsabgrenzung und Analyse eines Konfliktfalls erste Hypothesen zu Gerechtigkeit und Macht
Erarbeitung Quellen zu Korczak, Kinderrechten und Selbstverwaltung auswerten historisch und normativ begründetes Fachwissen
Simulation einen ungefährlichen Alltagsfall mit verteilten Rollen bearbeiten Erfahrung mit Verfahren, Sprache und Gruppendynamik
Kritik Beobachtungsprotokolle auf Macht, Ausschluss und Schutz prüfen differenziertes Urteil statt Idealisierung
Transfer ein zeitgemäßes Beschwerdemodell entwerfen Praxiskonzept mit Schutzgrenzen
Reflexion eigene professionelle Haltung schriftlich begründen Verbindung von Theorie, Fall und Selbstreflexion


Regeln für eine Simulation

Eine Simulation im Hochschulseminar verwendet ausschließlich fiktive oder stark anonymisierte, niedrig belastende Fälle. Persönliche Gewalterfahrungen, aktuelle Konflikte der Seminargruppe und identifizierbare Fälle aus Praktika werden nicht öffentlich verhandelt. Jede Person kann eine Rolle ablehnen oder die Übung verlassen. Die Auswertung richtet sich auf Verfahren und Macht, nicht auf vermeintliche Charaktereigenschaften der Spielenden.


Mediengalerie und Erinnerungsorte


Zentrale Begriffe

Begriff Bedeutung im Themenfeld
Achtung Anerkennung des Kindes als gegenwärtig vollwertigen Menschen
Partizipation wirksame Beteiligung an Angelegenheiten, die das eigene Leben betreffen
Selbstverwaltung geregelte Übernahme gemeinschaftlicher Aufgaben und Entscheidungen
Beschwerde Möglichkeit, erfahrenes oder beobachtetes Unrecht zur Prüfung zu bringen
Verzeihung Anerkennung von Veränderungsmöglichkeiten ohne Leugnung des Unrechts
Wiedergutmachung konkrete Bearbeitung von Folgen einer Grenzverletzung
Pädagogische Beziehung verantwortete Beziehung zwischen ungleich erfahrenen, aber gleichwertigen Menschen
Macht Möglichkeit, Entscheidungen, Ressourcen und Deutungen zu beeinflussen
Kinderschutz institutionelle Verantwortung, Kinder vor Gefährdung und Gewalt zu schützen
Ombudschaft unabhängige Beratung und Beschwerdeunterstützung gegenüber Einrichtungen


Quellen und weiterführende Literatur

  1. Janusz Korczak: Wie man ein Kind lieben soll.
  2. Janusz Korczak: Das Recht des Kindes auf Achtung.
  3. Friedhelm Beiner: Was Kindern zusteht. Janusz Korczaks Pädagogik der Achtung.
  4. Korczak-Pädagogik im socialnet Lexikon
  5. Korczaks Kinderrechte bei der Schweizerischen Korczak-Gesellschaft
  6. UN-Kinderrechtskonvention bei UNICEF Deutschland
  7. § 8 SGB VIII – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  8. § 45 SGB VIII – Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Was war das Kindergericht bei Janusz Korczak? (Eine pädagogische Einrichtung zur geregelten Konfliktbearbeitung) (!Ein staatliches Strafgericht für Minderjährige) (!Eine Aufnahmeprüfung für das Waisenhaus) (!Ein Wettbewerb um die beliebtesten Kinder)




Welches Ziel stand im Kodex besonders im Vordergrund? (Verzeihung und die Möglichkeit zur Veränderung) (!Abschreckung durch harte Strafen) (!Ausschluss bei jedem Regelverstoß) (!Belohnung der stärksten Gruppenmitglieder)




Wer konnte im historischen Kindergericht Gegenstand einer Beschwerde sein? (Kinder und Erwachsene) (!Nur neu aufgenommene Kinder) (!Nur das Leitungspersonal) (!Nur Personen außerhalb des Waisenhauses)




Welche Aussage entspricht Korczaks Bild vom Kind? (Das Kind ist bereits in der Gegenwart ein vollwertiger Mensch) (!Das Kind erhält Würde erst durch Erziehung) (!Das Kind ist Eigentum seiner Erziehungsberechtigten) (!Das Kind kann keine begründete Meinung bilden)




Welche Aufgabe bleibt bei modernen Beteiligungsverfahren bei Erwachsenen? (Schutzverantwortung und Sicherung eines fairen Verfahrens) (!Abgabe aller Entscheidungen an die Kindergruppe) (!Veröffentlichung sämtlicher Beschwerden) (!Verzicht auf jede Form von Grenzsetzung)




Welcher Fall gehört nicht in einen von Kindern getragenen Gruppenrat? (Eine akute Kindeswohlgefährdung) (!Eine Diskussion über die Nutzung des Gruppenraums) (!Eine Vereinbarung zu gemeinsamen Diensten) (!Ein leichter Streit über ausgeliehenes Spielmaterial)




Was unterscheidet Peer-Mediation von einem urteilenden Gericht? (Die Beteiligten entwickeln freiwillig eine eigene Vereinbarung) (!Die Mediierenden verhängen verbindliche Strafen) (!Die Öffentlichkeit entscheidet durch Abstimmung) (!Die beschuldigte Person darf nicht sprechen)




Warum ist eine externe Beschwerdemöglichkeit wichtig? (Sie eröffnet einen Weg außerhalb unmittelbarer Abhängigkeiten) (!Sie ersetzt jede interne Beteiligung) (!Sie verhindert Rückmeldungen an die Einrichtung) (!Sie erlaubt nur Erwachsenen eine Beschwerde)




Was bedeutet Verzeihung im pädagogischen Sinn? (Unrecht benennen und zugleich Veränderung ermöglichen) (!Den Konflikt vollständig vergessen) (!Die betroffene Person zum Schweigen verpflichten) (!Jede Verantwortung der verursachenden Person aufheben)




Welche Bedingung gehört zu einem fairen Beschwerdeverfahren? (Beteiligte erhalten Gehör und Schutz vor Benachteiligung) (!Freundinnen und Freunde entscheiden bevorzugt) (!Beschwerden werden nur von sprachlich starken Kindern angenommen) (!Urteile bleiben ohne Begründung)





Memory

Kameradschaftsgericht geregelte Konfliktbearbeitung
Kinderparlament gemeinsame Regelsetzung
Anschlagtafel zugängliche Mitteilungen
Verzeihung Chance auf Veränderung
Wiedergutmachung Bearbeitung entstandener Folgen
Ombudsstelle unabhängige Beschwerdeunterstützung
Peer-Mediation freiwillige Vermittlung
Kinderschutz professionelle Schutzverantwortung





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Achtung Anerkennung des Kindes als vollwertiger Mensch
Partizipation wirksame Mitwirkung an betreffenden Entscheidungen
Selbstverwaltung geregelte Übernahme gemeinschaftlicher Verantwortung
Beschwerde geschützter Weg zur Prüfung erfahrenen Unrechts
Verzeihung Möglichkeit eines Neuanfangs nach benanntem Fehlverhalten
Wiedergutmachung konkrete Bearbeitung verursachter Folgen
Unparteilichkeit Entscheidung ohne persönliche Beteiligung am Konflikt
Nachsorge spätere Prüfung von Sicherheit und Vereinbarungen






Kreuzworträtsel

Achtung Welche Grundhaltung erkennt das Kind als vollwertigen Menschen an?
Verzeihung Welcher Gedanke prägte den größten Teil des historischen Kodex?
Korczak Wie lautet der Nachname des Pädagogen, der das Kameradschaftsgericht entwickelte?
Partizipation Wie heißt die wirksame Beteiligung an Entscheidungen?
Selbstverwaltung Wie heißt die geregelte Mitverantwortung einer Gemeinschaft?
Beschwerde Wie heißt der geschützte Hinweis auf erfahrenes Unrecht?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Das Kindergericht war eine Einrichtung der

. Es wurde von

in seinen pädagogischen Gemeinschaften entwickelt. Kinder konnten dort eine

vorbringen. Auch das Verhalten von

durfte thematisiert werden. Der Kodex betonte vor allem die Möglichkeit der

. Ein faires Verfahren verlangt die Anhörung unterschiedlicher

. Moderne Übertragungen müssen den

sichern. Bei schweren Übergriffen bleibt die Verantwortung bei professionellen

. Artikel zwölf der Kinderrechtskonvention stärkt das Recht auf

. Eine zeitgemäße Konfliktbearbeitung verbindet Schutz mit

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Begriffskarte: Gestalte eine visuelle Begriffskarte zu Achtung, Partizipation, Verzeihung und Wiedergutmachung und erkläre jede Verbindung in einem Satz.
  2. Medienanalyse: Wähle ein eingebettetes Bild und erläutere, welche Information es vermittelt und welche Fragen es offenlässt.
  3. Regelvergleich: Formuliere drei Regeln für eine faire Anhörung und begründe, warum jede Regel notwendig ist.
  4. Perspektivwechsel: Schreibe zum Fall des beschädigten Skizzenbuchs je einen kurzen inneren Monolog aus Miras und Jonas' Sicht.


Standard

  1. Fallanalyse: Analysiere einen fiktiven Alltagskonflikt mit dem siebenstufigen Analyseschema aus diesem Kurs.
  2. Verfahrensplan: Entwickle einen Ablaufplan für einen Rat für faire Lösungen in einer Schulklasse oder Wohngruppe.
  3. Interview: Führe ein Interview mit einer pädagogischen Fachkraft über Beteiligung und Beschwerde und werte die Antworten thematisch aus.
  4. Vergleichsstudie: Vergleiche Kindergericht, Klassenrat und Peer-Mediation anhand von Ziel, Rollen, Entscheidung und Schutzgrenzen.


Schwer

  1. Konzeptentwicklung: Erstelle ein vollständiges Beschwerdekonzept für eine pädagogische Einrichtung mit internen und externen Wegen, Barrierefreiheit und Nachsorge.
  2. Quellenkritik: Untersuche zwei Darstellungen des Kindergerichts auf Idealisierung, historische Einordnung und Belege.
  3. Forschungsdesign: Entwirf eine qualitative Studie zur Wahrnehmung von Beschwerdeverfahren durch Kinder und berücksichtige Forschungsethik sowie Machtasymmetrien.
  4. Positionspapier: Beurteile die These, das Kindergericht sei ein Vorläufer rechtebasierter Demokratiepädagogik, und entwickle eine begründete Gegenposition.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Transferanalyse: Eine Schule möchte ein wöchentliches Kindergericht einführen. Entwickle Kriterien, mit denen geprüft werden kann, welche Elemente übernommen, verändert oder verworfen werden müssen.
  2. Dilemma: Ein Kind wünscht eine öffentliche Klärung, die beschuldigte Person eine vertrauliche. Begründe ein Verfahren, das Beteiligung, Schutz und Fairness miteinander verbindet.
  3. Machtkritik: Analysiere, wie Erwachsene ein Beteiligungsverfahren gleichzeitig ermöglichen, begrenzen und manipulieren können. Entwickle zwei institutionelle Gegenmaßnahmen.
  4. Inklusion: Entwirf konkrete Zugänge für ein nicht sprechendes Kind, ein neu zugewandertes Kind und ein Kind mit starker sozialer Angst.
  5. Verzeihung und Gerechtigkeit: Erörtere, unter welchen Bedingungen Verzeihung pädagogisch hilfreich ist und wann sie die Erfahrung der betroffenen Person entwerten kann.
  6. Verfahrensethik: Entwickle eine begründete Entscheidung dazu, welche Informationen in einer Gruppe öffentlich werden dürfen und welche vertraulich bleiben müssen.
  7. Professionelle Verantwortung: Zeige an einem selbst gewählten Fall, warum Partizipation nicht mit der Abgabe erwachsener Schutzverantwortung gleichgesetzt werden darf.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis im Studienfach Pädagogik sind folgende Leistungen wichtig:

  1. eine fachlich korrekte Darstellung des historischen Kindergerichts,
  2. eine Einordnung in Korczaks Pädagogik der Achtung,
  3. eine Analyse von Macht, Beteiligung, Schutz und institutionellen Regeln,
  4. eine begründete Bewertung von Chancen und Risiken,
  5. ein transferfähiges, kindgerechtes Verfahrenskonzept,
  6. die Berücksichtigung von Kinderrechten, Inklusion, Datenschutz und Kinderschutz,
  7. eine reflektierte Position zur professionellen Verantwortung Erwachsener,
  8. nachvollziehbare Quellenarbeit und klare Fachsprache.

Ein möglicher Lernnachweis besteht aus einem Portfolio mit Fallanalyse, Verfahrensentwurf, wissenschaftlicher Kurzreflexion und mündlicher Verteidigung.

Kriterium Hohe Qualität
Fachlichkeit Begriffe, historische Zusammenhänge und Rechtsbezüge sind korrekt und differenziert.
Analyse Machtverhältnisse, Rollen, Risiken und Interessen werden systematisch untersucht.
Transfer Das entwickelte Modell ist praktisch umsetzbar und fachlich begründet.
Schutzorientierung Kinderschutz, Freiwilligkeit, Datenschutz und externe Beschwerdewege sind verbindlich berücksichtigt.
Reflexion Eigene Annahmen und die Rolle pädagogischer Autorität werden kritisch geprüft.




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Schulfach+

Prüfungsliteratur 2026
Bundesland Bücher Kurzbeschreibung
Baden-Württemberg

Abitur

  1. Der zerbrochne Krug - Heinrich von Kleist
  2. Heimsuchung - Jenny Erpenbeck

Mittlere Reife

  1. Der Markisenmann - Jan Weiler oder Als die Welt uns gehörte - Liz Kessler
  2. Ein Schatten wie ein Leopard - Myron Levoy oder Pampa Blues - Rolf Lappert

Abitur Dorfrichter-Komödie über Wahrheit/Schuld; Roman über einen Ort und deutsche Geschichte. Mittlere Reife Wahllektüren (Roadtrip-Vater-Sohn / Jugendroman im NS-Kontext / Coming-of-age / Provinzroman).

Bayern

Abitur

  1. Der zerbrochne Krug - Heinrich von Kleist
  2. Heimsuchung - Jenny Erpenbeck

Abitur Lustspiel über Machtmissbrauch und Recht; Roman als Zeitschnitt deutscher Geschichte an einem Haus/Grundstück.

Berlin/Brandenburg

Abitur

  1. Der zerbrochne Krug - Heinrich von Kleist
  2. Woyzeck - Georg Büchner
  3. Der Biberpelz - Gerhart Hauptmann
  4. Heimsuchung - Jenny Erpenbeck

Abitur Gerichtskomödie; soziales Drama um Ausbeutung/Armut; Komödie/Satire um Diebstahl und Obrigkeit; Roman über Erinnerungsräume und Umbrüche.

Bremen

Abitur

  1. Nach Mitternacht - Irmgard Keun
  2. Mario und der Zauberer - Thomas Mann
  3. Emilia Galotti - Gotthold Ephraim Lessing oder Miss Sara Sampson - Gotthold Ephraim Lessing

Abitur Roman in der NS-Zeit (Alltag, Anpassung, Angst); Novelle über Verführung/Massenpsychologie; bürgerliche Trauerspiele (Moral, Macht, Stand).

Hamburg

Abitur

  1. Der zerbrochne Krug - Heinrich von Kleist
  2. Das kunstseidene Mädchen - Irmgard Keun

Abitur Justiz-/Machtkritik als Komödie; Großstadtroman der Weimarer Zeit (Rollenbilder, Aufstiegsträume, soziale Realität).

Hessen

Abitur

  1. Der zerbrochne Krug - Heinrich von Kleist
  2. Woyzeck - Georg Büchner
  3. Heimsuchung - Jenny Erpenbeck
  4. Der Prozess - Franz Kafka

Abitur Gerichtskomödie; Fragmentdrama über Gewalt/Entmenschlichung; Erinnerungsroman über deutsche Brüche; moderner Roman über Schuld, Macht und Bürokratie.

Niedersachsen

Abitur

  1. Der zerbrochene Krug - Heinrich von Kleist
  2. Das kunstseidene Mädchen - Irmgard Keun
  3. Die Marquise von O. - Heinrich von Kleist
  4. Über das Marionettentheater - Heinrich von Kleist

Abitur Schwerpunkt auf Drama/Roman sowie Kleist-Prosatext und Essay (Ehre, Gewalt, Unschuld; Ästhetik/„Anmut“).

Nordrhein-Westfalen

Abitur

  1. Der zerbrochne Krug - Heinrich von Kleist
  2. Heimsuchung - Jenny Erpenbeck

Abitur Komödie über Wahrheit und Autorität; Roman als literarische „Geschichtsschichtung“ an einem Ort.

Saarland

Abitur

  1. Heimsuchung - Jenny Erpenbeck
  2. Furor - Lutz Hübner und Sarah Nemitz
  3. Bahnwärter Thiel - Gerhart Hauptmann

Abitur Erinnerungsroman an einem Ort; zeitgenössisches Drama über Eskalation/Populismus; naturalistische Novelle (Pflicht/Überforderung/Abgrund).

Sachsen (berufliches Gymnasium)

Abitur

  1. Der zerbrochne Krug - Heinrich von Kleist
  2. Woyzeck - Georg Büchner
  3. Irrungen, Wirrungen - Theodor Fontane
  4. Der gute Mensch von Sezuan - Bertolt Brecht
  5. Heimsuchung - Jenny Erpenbeck
  6. Der Trafikant - Robert Seethaler

Abitur Mischung aus Klassiker-Drama, sozialem Drama, realistischem Roman, epischem Theater und Gegenwarts-/Erinnerungsroman; zusätzlich Coming-of-age im historischen Kontext.

Sachsen-Anhalt

Abitur

  1. (keine fest benannte landesweite Pflichtlektüre veröffentlicht; Themenfelder)

Abitur Schwerpunktsetzung über Themenfelder (u. a. Literatur um 1900; Sprache in politisch-gesellschaftlichen Kontexten), ohne feste Einzeltitel.

Schleswig-Holstein

Abitur

  1. Der zerbrochne Krug - Heinrich von Kleist
  2. Heimsuchung - Jenny Erpenbeck

Abitur Recht/Gerechtigkeit und historische Tiefenschichten eines Ortes – umgesetzt über Drama und Gegenwartsroman.

Thüringen

Abitur

  1. (keine fest benannte landesweite Pflichtlektüre veröffentlicht; Orientierung am gemeinsamen Aufgabenpool)

Abitur In der Praxis häufig Orientierung am gemeinsamen Aufgabenpool; landesweite Einzeltitel je nach Vorgabe/Handreichung nicht einheitlich ausgewiesen.

Mecklenburg-Vorpommern

Abitur

  1. (Quelle aktuell technisch nicht abrufbar; Beteiligung am gemeinsamen Aufgabenpool bekannt)

Abitur Land beteiligt sich am länderübergreifenden Aufgabenpool; konkrete, veröffentlichte Einzeltitel konnten hier nicht ausgelesen werden.

Rheinland-Pfalz

Abitur

  1. (keine landesweit einheitliche Pflichtlektüre; schulische Auswahl)

Abitur Keine landesweite Einheitsliste; Auswahl kann schul-/kursbezogen erfolgen.




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THE MONKEY DANCE




The Monkey DanceaiMOOCs

  1. Trust Me It's True: #Verschwörungstheorie #FakeNews
  2. Gregor Samsa Is You: #Kafka #Verwandlung
  3. Who Owns Who: #Musk #Geld
  4. Lump: #Trump #Manipulation
  5. Filth Like You: #Konsum #Heuchelei
  6. Your Poverty Pisses Me Off: #SozialeUngerechtigkeit #Musk
  7. Hello I'm Pump: #Trump #Kapitalismus
  8. Monkey Dance Party: #Lebensfreude
  9. God Hates You Too: #Religionsfanatiker
  10. You You You: #Klimawandel #Klimaleugner
  11. Monkey Free: #Konformität #Macht #Kontrolle
  12. Pure Blood: #Rassismus
  13. Monkey World: #Chaos #Illusion #Manipulation
  14. Uh Uh Uh Poor You: #Kafka #BerichtAkademie #Doppelmoral
  15. The Monkey Dance Song: #Gesellschaftskritik
  16. Will You Be Mine: #Love
  17. Arbeitsheft
  18. And Thanks for Your Meat: #AntiFactoryFarming #AnimalRights #MeatIndustry


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