Das Gesetzgebungsverfahren - Gemeinschaftskunde


Das Gesetzgebungsverfahren - Gemeinschaftskunde
Das Gesetzgebungsverfahren - Gemeinschaftskunde
Wie wird aus einer politischen Idee ein verbindliches Gesetz? In Deutschland führt der Weg eines Bundesgesetzes durch mehrere Stationen. Dabei wirken vor allem Bundesregierung, Deutscher Bundestag, Bundesrat und am Ende der Bundespräsident zusammen. Dieses Verfahren soll dafür sorgen, dass Regeln öffentlich beraten, geprüft und demokratisch beschlossen werden.

Einleitung
Gesetze betreffen Deinen Alltag: Sie regeln zum Beispiel den Straßenverkehr, den Jugendschutz, soziale Leistungen oder den Umweltschutz. Eine Regierung kann ein Bundesgesetz jedoch nicht einfach allein festlegen. Das Grundgesetz bestimmt, wer einen Entwurf einbringen darf und welche Organe am Verfahren beteiligt sind.
In diesem aiMOOC lernst Du den üblichen Weg eines Bundesgesetzes kennen. Gesetzgebungsverfahren der Bundesländer und der Europäischen Union laufen anders ab.
Lernziele
Nach der Bearbeitung kannst Du die wichtigsten Stationen eines Bundesgesetzes erklären. Du unterscheidest Zustimmungsgesetz und Einspruchsgesetz, beschreibst die Aufgabe des Vermittlungsausschusses und beurteilst, warum ein mehrstufiges Verfahren für Demokratie, Föderalismus und Rechtsstaat wichtig ist.
Warum gibt es ein festes Verfahren?
Ein Gesetz kann Rechte und Pflichten vieler Menschen verändern. Deshalb braucht es klare Regeln. Das Verfahren erfüllt mehrere Aufgaben:
- Demokratie: Die gewählten Abgeordneten beraten und beschließen Gesetze öffentlich.
- Gewaltenteilung: Regierung, Parlament und weitere Verfassungsorgane haben unterschiedliche Aufgaben.
- Föderalismus: Die Bundesländer wirken über den Bundesrat mit.
- Rechtsstaat: Zuständigkeiten, Mehrheiten und Formen sind im Grundgesetz festgelegt.
- Öffentlichkeit: Debatten, Drucksachen und Abstimmungen können grundsätzlich nachvollzogen werden.

Die wichtigsten Regeln für das Verfahren stehen in den Artikeln 76 bis 82 des Grundgesetzes. Weitere Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung des Bundestages.
Wer darf ein Gesetz vorschlagen?
Nicht jede Person und nicht jedes Staatsorgan darf einen Gesetzentwurf direkt in den Bundestag einbringen. Das sogenannte Initiativrecht haben drei Seiten:
| Initiator | Vereinfachter Weg in den Bundestag |
|---|---|
| Bundesregierung | Die Bundesregierung beschließt einen Entwurf. Dieser geht normalerweise zunächst zur Stellungnahme an den Bundesrat und danach an den Bundestag. |
| Bundesrat | Der Bundesrat beschließt einen Entwurf. Die Bundesregierung leitet ihn mit einer Stellungnahme an den Bundestag weiter. |
| Mitte des Bundestages | Eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages können einen Entwurf einbringen. |
Bürgerinnen und Bürger besitzen im normalen Gesetzgebungsverfahren des Bundes kein direktes Initiativrecht. Sie können politische Vorhaben aber durch Wahl, Petition, Verbände, Demonstrationen, Gespräche mit Abgeordneten oder öffentliche Debatten beeinflussen.
Der Weg eines Bundesgesetzes
Das Schaubild zeigt den gesamten Ablauf. Nicht jedes Gesetz nimmt exakt denselben Weg. Besonders wichtig ist die Frage, ob der Bundesrat einem Gesetz ausdrücklich zustimmen muss.

1. Gesetzesinitiative
Am Anfang steht ein ausformulierter Gesetzentwurf. Er enthält den geplanten Gesetzestext und eine Begründung. Häufig entstehen Entwürfe in einem Bundesministerium. Vor der formellen Einbringung können Fachleute, Länder, Kommunen, Verbände oder andere betroffene Gruppen angehört werden.
Ein Entwurf ist noch kein Gesetz. Er wird zunächst als Vorlage in den Bundestag eingebracht und als Drucksache veröffentlicht.
2. Beratungen im Bundestag
Der Bundestag ist das zentrale Gesetzgebungsorgan des Bundes. Üblicherweise behandelt er einen Entwurf in drei Lesungen. Dazwischen liegt die besonders wichtige Ausschussarbeit.

Erste Lesung
In der ersten Lesung wird der Entwurf vorgestellt. Häufig werden die politischen Grundfragen angesprochen. Danach überweist der Bundestag die Vorlage an einen oder mehrere Ausschüsse. Ein Ausschuss übernimmt die Federführung.
Ausschussphase
Im Ausschuss beginnt die Detailarbeit. Abgeordnete prüfen einzelne Regeln, beraten Änderungsanträge und können Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung einladen. Am Ende gibt der federführende Ausschuss dem Plenum eine Beschlussempfehlung.
Diese Phase ist wichtig, weil hier Fachwissen, politische Interessen und mögliche Folgen eines Gesetzes genauer untersucht werden.
Zweite und dritte Lesung
In der zweiten Lesung berät der Bundestag den Entwurf und die empfohlenen Änderungen. Über einzelne Bestimmungen und Änderungsanträge kann abgestimmt werden.
Die dritte Lesung führt zur Schlussberatung und zur Schlussabstimmung. Erhält die Vorlage die notwendige Mehrheit, liegt ein Gesetzesbeschluss des Bundestages vor. Für Änderungen des Grundgesetzes gelten besonders hohe Mehrheiten.
3. Beteiligung des Bundesrates
Nach dem Beschluss des Bundestages wird der Bundesrat beteiligt. Dort vertreten Mitglieder der Landesregierungen die Interessen der 16 Bundesländer.

Es gibt zwei Grundtypen von Bundesgesetzen:
| Gesetzestyp | Rolle des Bundesrates | Folge einer Ablehnung |
|---|---|---|
| Zustimmungsgesetz | Der Bundesrat muss ausdrücklich zustimmen. | Ohne Zustimmung kommt das Gesetz nicht zustande. Ein Vermittlungsverfahren kann nach einem Kompromiss suchen. |
| Einspruchsgesetz | Der Bundesrat kann nach einem Vermittlungsverfahren Einspruch einlegen. | Der Bundestag kann den Einspruch mit der erforderlichen Mehrheit zurückweisen. |
Zustimmungsgesetze sind vor allem dann vorgesehen, wenn das Grundgesetz die Zustimmung ausdrücklich verlangt. Das betrifft häufig Regeln, die wichtige Interessen, Verwaltungsaufgaben oder Finanzen der Länder berühren. Alle anderen Bundesgesetze sind grundsätzlich Einspruchsgesetze.
4. Vermittlungsausschuss
Sind Bundestag und Bundesrat uneinig, kann der Vermittlungsausschuss eingeschaltet werden. Er besteht aus 16 Mitgliedern des Bundestages und 16 Mitgliedern des Bundesrates. Seine Aufgabe ist die Suche nach einem Kompromiss.
Der Ausschuss kann vorschlagen, den Gesetzesbeschluss zu ändern. Dann muss der Bundestag erneut darüber abstimmen. Der Vermittlungsausschuss beschließt nicht selbst das endgültige Gesetz.
Ein Vermittlungsverfahren kann zu einer Einigung führen. Es kann aber auch ohne Änderung enden. Bei einem Zustimmungsgesetz kann das Vorhaben scheitern, wenn der Bundesrat anschließend nicht zustimmt.
Das Video zeigt an einem konkreten Beispiel, wie ein Vermittlungskompromiss zustande kommen kann.
5. Gegenzeichnung und Ausfertigung
Ist das Gesetz nach den Regeln des Grundgesetzes zustande gekommen, wird die Gesetzesurkunde von den beteiligten Bundesministerinnen oder Bundesministern und vom Bundeskanzler gegengezeichnet. Danach erhält der Bundespräsident das Gesetz.
Der Bundespräsident prüft besonders, ob Zuständigkeit und Verfahren eingehalten wurden. Außerdem prüft er, ob ein offensichtlicher Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt. Anschließend fertigt er das Gesetz durch seine Unterschrift aus. Eine Verweigerung ist selten und keine freie politische Entscheidung.

6. Verkündung und Inkrafttreten
Nach der Ausfertigung wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Bundesgesetzblatt wird elektronisch geführt. Erst die amtliche Verkündung macht den beschlossenen Text allgemein zugänglich und verbindlich bekannt.

Im Gesetz steht normalerweise, wann es in Kraft tritt. Fehlt eine solche Bestimmung, tritt es am vierzehnten Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben wurde. Verkündung und Inkrafttreten sind deshalb nicht immer derselbe Zeitpunkt.
Wann kann ein Gesetz scheitern?
Ein Vorhaben kann an mehreren Stellen enden:
- Im Bundestag findet der Entwurf keine Mehrheit.
- Ein notwendiger Kompromiss wird nicht erreicht.
- Der Bundesrat verweigert bei einem Zustimmungsgesetz seine Zustimmung.
- Der Bundestag kann einen Einspruch des Bundesrates nicht mit der nötigen Mehrheit zurückweisen.
- Der Bundespräsident fertigt das Gesetz wegen schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken nicht aus.
Auch ein bereits verkündetes Gesetz kann später vom Bundesverfassungsgericht ganz oder teilweise für nichtig oder unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt werden. Das geschieht jedoch in einem gerichtlichen Verfahren und nicht als gewöhnliche Station der Gesetzgebung.
Gesetzgebung und Demokratie
Das Verfahren verbindet verschiedene demokratische Ziele. Die Mehrheit soll politische Entscheidungen umsetzen können. Gleichzeitig erhalten Opposition, Länder, Fachleute und Öffentlichkeit Möglichkeiten zur Prüfung und Kritik.
Ein langes Verfahren kann als langsam erscheinen. Es schützt aber vor übereilten Regeln. Umgekehrt darf Beratung nicht künstlich so stark verkürzt werden, dass Abgeordnete Folgen und Änderungen kaum prüfen können. Gute Gesetzgebung braucht deshalb sowohl Gründlichkeit als auch Handlungsfähigkeit.
Auch Interessenverbände versuchen, Einfluss zu nehmen. Das ist in einer pluralistischen Demokratie grundsätzlich üblich. Wichtig sind Transparenz, gleiche Zugänge und die eigenständige Entscheidung der gewählten Abgeordneten.
Ein vereinfachtes Beispiel aus dem Schulalltag
Angenommen, der Bund möchte durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts die Sicherheit vor Schulen verbessern:
- Ein Bundesministerium entwickelt einen Gesetzentwurf.
- Die Bundesregierung beschließt den Entwurf und beteiligt zunächst den Bundesrat.
- Der Bundestag berät den Entwurf in erster Lesung und überweist ihn an einen Ausschuss.
- Der Ausschuss hört etwa Verkehrsfachleute, Kommunen, Polizei und Schülervertretungen an.
- In zweiter und dritter Lesung entscheidet der Bundestag über Änderungen und das gesamte Vorhaben.
- Der Bundesrat wirkt entsprechend der Art des Gesetzes mit.
- Nach einem möglichen Vermittlungsverfahren folgen Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung.
- Das Gesetz gilt ab dem festgelegten Tag.
Das Beispiel ist bewusst vereinfacht. In der Wirklichkeit können Zuständigkeiten, europäische Vorgaben, finanzielle Folgen und Übergangsregeln den Ablauf komplizierter machen.
Merkschema
| Station | Leitfrage |
|---|---|
| Initiative | Wer bringt den ausformulierten Entwurf ein? |
| Bundestag | Wie wird der Entwurf beraten, geändert und beschlossen? |
| Bundesrat | Muss er zustimmen oder kann er Einspruch einlegen? |
| Vermittlung | Ist bei Streit ein Kompromiss möglich? |
| Ausfertigung | Ist das Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen? |
| Verkündung | Wann wird der Text amtlich bekannt gemacht? |
| Inkrafttreten | Ab welchem Tag gilt die neue Regel? |
Kurzform: Gesetzesinitiative → Bundestag → Bundesrat → gegebenenfalls Vermittlungsausschuss → Gegenzeichnung und Ausfertigung → Verkündung → Inkrafttreten.
Häufige Missverständnisse
| Missverständnis | Richtigstellung |
|---|---|
| Die Bundesregierung beschließt allein die Bundesgesetze. | Die Bundesregierung kann Entwürfe einbringen. Beschlossen werden Bundesgesetze vom Bundestag unter Beteiligung des Bundesrates. |
| Der Bundesrat muss jedem Gesetz zustimmen. | Nur Zustimmungsgesetze benötigen seine ausdrückliche Zustimmung. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag einen Einspruch zurückweisen. |
| Der Bundespräsident entscheidet nach politischer Zustimmung. | Seine Ausfertigung ist vor allem eine verfassungsrechtliche Prüfung, kein gewöhnliches politisches Vetorecht. |
| Drei Lesungen bedeuten drei verschiedene Gesetze. | Es sind mehrere Beratungsstufen desselben Gesetzentwurfs. |
| Mit der Abstimmung im Bundestag gilt das Gesetz sofort. | Danach folgen noch Bundesrat, mögliche Vermittlung, Ausfertigung, Verkündung und der festgelegte Zeitpunkt des Inkrafttretens. |
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Wer besitzt auf Bundesebene das Recht, einen Gesetzentwurf einzubringen? (Bundesregierung, Bundesrat und die Mitte des Bundestages) (!Nur der Bundespräsident) (!Nur die Bundesregierung) (!Nur Bürgerinitiativen)
Welches Organ beschließt Bundesgesetze? (Der Deutsche Bundestag) (!Das Bundesverfassungsgericht) (!Der Bundespräsident) (!Die Europäische Kommission)
Was geschieht nach der ersten Lesung meistens? (Der Entwurf wird an Ausschüsse überwiesen) (!Das Gesetz tritt sofort in Kraft) (!Der Bundespräsident unterschreibt den Entwurf) (!Der Bundesrat löst den Bundestag auf)
Welche Aufgabe haben Bundestagsausschüsse im Gesetzgebungsverfahren? (Sie beraten den Entwurf im Detail) (!Sie verkünden das Gesetz) (!Sie wählen den Bundespräsidenten) (!Sie ersetzen den Bundesrat)
Was kennzeichnet ein Zustimmungsgesetz? (Der Bundesrat muss ausdrücklich zustimmen) (!Der Bundespräsident stimmt im Bundestag ab) (!Die Länder dürfen nicht beteiligt werden) (!Der Bundestag kann ohne Abstimmung entscheiden)
Was kann bei einem Einspruchsgesetz geschehen? (Der Bundestag kann den Einspruch des Bundesrates zurückweisen) (!Der Bundesrat verkündet das Gesetz selbst) (!Der Bundespräsident stimmt im Bundesrat ab) (!Das Gesetz wird automatisch aufgehoben)
Wie ist der Vermittlungsausschuss zusammengesetzt? (Aus Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat) (!Nur aus Bundesministerinnen und Bundesministern) (!Nur aus Richterinnen und Richtern) (!Aus allen Wahlberechtigten)
Wer fertigt ein Bundesgesetz durch Unterschrift aus? (Der Bundespräsident) (!Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts) (!Der Vorsitzende des Bundesrates allein) (!Der Bürgermeister von Berlin)
Wo werden Bundesgesetze amtlich verkündet? (Im Bundesgesetzblatt) (!Im Parteiprogramm) (!Im Schulgesetzbuch jedes Landes) (!Im Protokoll einer Gemeinde)
Was bedeutet Inkrafttreten? (Das Gesetz wird ab dem festgelegten Zeitpunkt wirksam) (!Der Gesetzentwurf beginnt seine erste Lesung) (!Der Bundesrat formuliert eine Petition) (!Der Ausschuss beendet eine Anhörung)
Memory
| Gesetzesinitiative | Beginn durch einen eingebrachten Entwurf |
| Erste Lesung | Vorstellung und grundlegende Beratung |
| Ausschussphase | Prüfung von Einzelheiten und Änderungen |
| Bundestagsbeschluss | Annahme in der Schlussabstimmung |
| Länderbeteiligung | Mitwirkung durch den Bundesrat |
| Vermittlungsverfahren | Suche nach einem Kompromiss |
| Verkündung | Amtliche Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Thema |
|---|---|
| Gesetzentwurf | Initiative |
| Ausschussberatung | Bundestag |
| Länderinteressen | Bundesrat |
| Kompromisssuche | Vermittlungsausschuss |
| Amtliche Bekanntmachung | Verkündung |
Kreuzworträtsel
| Initiative | Wie heißt der Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens durch einen Entwurf? |
| Bundestag | Welches Parlament beschließt die Bundesgesetze? |
| Bundesrat | Welches Organ vertritt die Regierungen der Länder? |
| Ausschuss | Wo findet die parlamentarische Detailberatung statt? |
| Kompromiss | Wonach sucht der Vermittlungsausschuss? |
| Verkündung | Wie heißt die amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Flussdiagramm: Zeichne den Weg eines Bundesgesetzes von der Initiative bis zum Inkrafttreten und markiere die beteiligten Organe.
- Begriffskartei: Gestalte Lernkarten zu Gesetzesinitiative, Ausschuss, Zustimmungsgesetz, Einspruchsgesetz und Verkündung.
- Erklärtext: Erkläre in höchstens 120 Wörtern, warum eine Abstimmung im Bundestag allein noch kein geltendes Gesetz erzeugt.
- Medienanalyse: Untersuche das Schaubild zum Gesetzgebungsverfahren und formuliere drei Aussagen, die sich daraus ablesen lassen.
Standard
- Rollenspiel: Spielt eine Ausschussanhörung zu mehr Verkehrssicherheit vor Schulen mit Abgeordneten, Fachleuten und Schülervertretung.
- Vergleich: Stelle Zustimmungsgesetz und Einspruchsgesetz in einer selbst entworfenen Tabelle gegenüber.
- Gesetzesrecherche: Suche im Dokumentations- und Informationssystem von Bundestag und Bundesrat ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren und dokumentiere fünf Stationen.
- Interview: Befrage eine politisch aktive Person dazu, wie Bürgerinnen und Bürger auf Gesetzgebung Einfluss nehmen können, und prüfe die Aussagen mit seriösen Quellen.
Schwer
- Planspiel: Führt ein vollständiges Gesetzgebungsverfahren mit Regierung, Fraktionen, Ausschuss, Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss durch.
- Konfliktanalyse: Entwickle einen Streit zwischen Bundestag und Bundesrat und begründe einen tragfähigen Vermittlungsvorschlag.
- Verfassungsprüfung: Prüfe bei einem fiktiven Gesetz, welche Verfahrensfehler gegen die Artikel 76 bis 82 des Grundgesetzes verstoßen könnten.
- Erklärvideo: Produziere ein frei lizenziertes Video, das den Gesetzesweg korrekt, verständlich und mit eigenen Grafiken erklärt.


Lernkontrolle
- Fallanalyse Gesetzesinitiative: Eine einzelne Abgeordnete legt allein einen Entwurf vor. Beurteile, welche zusätzliche Unterstützung sie für die Einbringung benötigt und warum.
- Transfer Zustimmungsgesetz: Erkläre anhand eines selbst gewählten Beispiels, warum die Mitwirkung der Länder bei bestimmten Bundesgesetzen besonders wichtig ist.
- Konfliktlösung: Bundestag und Bundesrat vertreten gegensätzliche Positionen. Entwickle zwei mögliche Ausgänge des Vermittlungsverfahrens und erläutere deren Folgen.
- Demokratiebewertung: Beurteile die Aussage: Je schneller ein Gesetz beschlossen wird, desto demokratischer ist das Verfahren.
- Akteursanalyse: Ordne Regierung, Bundestag, Bundesrat, Vermittlungsausschuss und Bundespräsident ihren Funktionen zu und erkläre, wie sich ihre Aufgaben gegenseitig begrenzen.
- Bürgerbeteiligung: Entwickle einen realistischen Plan, wie eine Schulklasse ein politisches Anliegen in die öffentliche Gesetzgebungsdebatte einbringen könnte.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis solltest Du zeigen, dass Du:
- den üblichen Ablauf eines Bundesgesetzes in der richtigen Reihenfolge darstellen kannst,
- die Funktionen von Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Vermittlungsausschuss und Bundespräsident unterscheidest,
- Zustimmungsgesetz und Einspruchsgesetz korrekt vergleichst,
- Verkündung und Inkrafttreten voneinander abgrenzt,
- einen unbekannten Fall mit dem Merkschema analysierst,
- die Bedeutung des Verfahrens für Demokratie, Föderalismus und Rechtsstaat begründet beurteilst.
Quellen und Vertiefung
- Deutscher Bundestag: Weg der Gesetzgebung
- Bundesrat: Ablauf des Verfahrens
- Bundesrat: Zustimmungs- und Einspruchsgesetze
- Bundeszentrale für politische Bildung: Gesetzgebung
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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