Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften - Schmied


Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften - Schmied
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften - Schmied
Einleitung
Beim Schmieden wirken hohe Temperaturen, große Kräfte, Lärm, Funken, Zunder, Rauchgase und bewegte Maschinenteile oft gleichzeitig. Deshalb gehört sicheres Arbeiten nicht nebenbei zum Beruf, sondern ist ein fester Bestandteil fachgerechter Arbeit. Dieser aiMOOC richtet sich an Auszubildende, insbesondere an angehende Metallbauerinnen und Metallbauer der Fachrichtung Metallgestaltung, sowie an Lernende in überbetrieblichen Werkstätten und Berufsfachschulen.
Die traditionelle Berufsbezeichnung Schmied beschreibt heute unterschiedliche Tätigkeiten: das manuelle Schmieden am Amboss, das Arbeiten mit Kraft- oder Lufthämmern, das Umformen an Schmiedepressen und verwandte Arbeiten im Metallbau. Für jede konkrete Werkstatt gelten die aktuelle Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsanweisungen, die Herstellerangaben, die Unterweisung durch fachkundige Personen und die betrieblichen Freigaben. Dieser Lernkurs ersetzt keine praktische Einweisung an einer Maschine.
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Lernziele
Nach der Bearbeitung dieses aiMOOCs kannst Du Gefährdungen in einer Schmiede systematisch erkennen, Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip auswählen, geeignete persönliche Schutzausrüstung begründen und Arbeitsmittel vor der Benutzung kontrollieren. Du kannst außerdem erklären, wie Du Dich bei Störungen, Bränden, Verbrennungen, Augenverletzungen und Quetschungen verhältst und welche besonderen Regeln für minderjährige Auszubildende gelten.
Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Arbeitsschutz entsteht aus dem Zusammenwirken staatlicher Vorschriften, des Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung und der betrieblichen Umsetzung. Eine „Unfallverhütungsvorschrift für Schmiede“ als einzige, abschließende Liste gibt es nicht. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Stoffe und Personengruppen im Betrieb tatsächlich vorkommen.
- Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber muss erforderliche Schutzmaßnahmen organisieren, Gefährdungen beurteilen und Beschäftigte ausreichend sowie arbeitsplatzbezogen unterweisen.
- Betriebssicherheitsverordnung: Sie regelt die sichere Bereitstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln. Dazu gehören insbesondere Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung und Prüfungen.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Sie konkretisiert Pflichten zur Prävention, Unterweisung, Ersten Hilfe und zum sicherheitsgerechten Verhalten. Unterweisungen sind erforderlichenfalls zu wiederholen, mindestens jedoch einmal jährlich, und zu dokumentieren.
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“: Sie betrifft unter anderem elektrische Schmiedehämmer, Schleifmaschinen, Gebläse, Leuchten, Verlängerungsleitungen und ortsveränderliche Elektrowerkzeuge.
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung: Sie enthält Auslösewerte, Schutzmaßnahmen und Grenzwerte für Lärm und Vibrationen.
- Gefahrstoffverordnung: Sie ist relevant, wenn Rauch, Staub, Kohlenmonoxid, Brenngase, Beschichtungen, Reinigungsmittel oder andere Gefahrstoffe auftreten können.
- PSA-Benutzungsverordnung: Sie verlangt, dass geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt, benutzt, instand gehalten und passend ausgewählt wird.
- Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten: Sie betreffen unter anderem Verkehrswege, Fluchtwege, Beleuchtung, Lüftung, Sicherheitskennzeichnung und Brandschutz.
- Jugendarbeitsschutzgesetz: Es schützt Auszubildende unter 18 Jahren besonders vor gefährlichen Arbeiten, außergewöhnlicher Hitze, schädlichem Lärm, Erschütterungen und Gefahrstoffen.
Wichtig: Auszubildende müssen Anweisungen befolgen, Schutzvorrichtungen und PSA bestimmungsgemäß benutzen, Mängel sofort melden und dürfen erkennbar sicherheitswidrige Weisungen nicht ausführen. Die Gesamtverantwortung für Organisation, Gefährdungsbeurteilung und geeignete Schutzmaßnahmen bleibt beim Arbeitgeber beziehungsweise bei den von ihm beauftragten verantwortlichen Personen.
Gefährdungsbeurteilung und STOP-Prinzip
Vor Beginn einer Tätigkeit werden Arbeitsablauf, Werkstoff, Temperatur, Werkzeug, Maschine, Umgebung und Qualifikation der beteiligten Personen betrachtet. Die Gefährdungsbeurteilung wird dokumentiert, bei Änderungen überprüft und nach Unfällen oder Beinaheunfällen angepasst.
Das STOP-Prinzip ordnet Schutzmaßnahmen nach ihrer Wirksamkeit:
| Rang | Maßnahme | Beispiel aus der Schmiede |
|---|---|---|
| S – Substitution | Gefährdung vermeiden oder durch eine weniger gefährliche Alternative ersetzen | Beschichtete Werkstücke nicht im Feuer erhitzen, sondern die Beschichtung vorher mit einem geeigneten Verfahren entfernen |
| T – Technische Maßnahmen | Gefahren an der Quelle beherrschen | Einhausung, Schutzgitter, Absaugung, wirksame Lüftung, Zweihandschaltung oder Manipulator |
| O – Organisatorische Maßnahmen | Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten und Zutritt regeln | Gefahrenbereich absperren, nur unterwiesene Personen zulassen, klare Kommandos beim Zuschlagen festlegen |
| P – Persönliche Maßnahmen | Geeignete PSA verwenden und sicherheitsgerecht handeln | Augenschutz, Gehörschutz, Schutzkleidung und Sicherheitsschuhe tragen |
PSA ist wichtig, aber sie ist die letzte Stufe der Maßnahmenhierarchie. Eine Schutzbrille ersetzt keine sichere Maschine, eine Absaugung oder einen geordneten Arbeitsablauf.
Typische Gefährdungen in der Schmiede

| Gefährdungsbereich | Typische Gefahr | Zentrale Schutzmaßnahmen |
|---|---|---|
| Hitze und Wärmestrahlung | Verbrennungen durch Werkstück, Zange, Werkzeug, Ofen, Funken oder Zunder | Heiße Teile eindeutig ablegen und kennzeichnen, passende Zangen verwenden, Sicherheitsabstand einhalten, geeignete Schutzkleidung und Augenschutz tragen |
| Mechanische Einwirkung | Schlagverletzung, Quetschung, Einklemmen, weggeschleudertes Werkstück, Werkzeugbruch | Werkzeug vor Gebrauch prüfen, Werkstück sicher greifen, Schlagrichtung freihalten, Gefahrenbereich absperren, abgestimmte Kommandos verwenden |
| Maschinenbewegung | Einzug, Scheren, Quetschen oder unerwarteter Anlauf an Hammer und Presse | Schutzeinrichtungen benutzen, Eingriffe in den Gefahrenbereich verhindern, Störungen nur im gesicherten Stillstand beseitigen |
| Lärm und Vibration | Gehörschädigung, Kommunikationsprobleme, Belastung von Hand und Arm | Lärmarme Verfahren, Dämpfung, Kapselung, Wartung, Expositionszeit begrenzen, passenden Gehörschutz benutzen |
| Rauch, Gase und Staub | Kohlenmonoxid, Verbrennungsprodukte, Metallrauch, Schleifstaub oder Dämpfe von Beschichtungen | Stoffe ermitteln, beschichtete Werkstücke beurteilen, wirksame Lüftung und Absaugung einsetzen, Arbeitsbereich überwachen |
| Brand und Explosion | Brennstoffe, Brenngase, heiße Werkstücke, Zündquellen und brennbare Materialien | Brennbares entfernen, Gaswege prüfen, Brandschutzordnung beachten, geeignetes Löschmittel bereithalten, Fluchtwege freihalten |
| Elektrische Gefährdung | Defekte Leitungen, beschädigte Gehäuse, feuchte Umgebung oder unsachgemäße Reparatur | Sichtprüfung, vorgeschriebene Prüfungen, Mängel kennzeichnen und außer Betrieb nehmen, Reparatur nur durch befähigte Fachkräfte |
| Ergonomische Belastung | Heben schwerer Werkstücke, ungünstige Körperhaltung, repetitive Schläge | Werkstückhöhe anpassen, Hebe- und Transporthilfen nutzen, Hammergewicht passend wählen, Tätigkeiten wechseln und Pausen organisieren |

Auch dunkles Metall kann noch so heiß sein, dass es schwere Verbrennungen verursacht. Die fehlende Rotglut ist deshalb kein zuverlässiges Zeichen für eine ungefährliche Temperatur.
Manuelles Schmieden am Amboss
Beim Handschmieden sind sichere Werkzeuge und ein abgestimmter Bewegungsablauf entscheidend.
- Schmiedehammer: Hammerkopf, Bahn, Finne und Stiel müssen unbeschädigt sein. Ein lockerer Kopf, Risse, Splitter oder ein stark ausgeschlagener Stiel führen zur sofortigen Außerbetriebnahme.
- Amboss: Der Amboss muss standsicher befestigt sein. Arbeitsfläche und Umgebung müssen frei von losen Gegenständen, Öl, Wasser und Stolperstellen sein.
- Schmiedezange: Zangenmaul und Werkstückquerschnitt müssen zusammenpassen. Die Zange darf keine Risse, starke Verformung oder unkontrollierbares Spiel aufweisen.
- Setz- und Formwerkzeuge: Werkzeuge werden so gehalten oder geführt, dass Hände nicht zwischen Hammer und Werkstück geraten. Beschädigte Schlagköpfe und aufgestauchte Grate werden fachgerecht instand gesetzt.
- Schlagtechnik: Du schlägst kontrolliert, hältst die Schlagbahn frei und arbeitest nicht über die Hand einer anderen Person hinweg. Unbeteiligte stehen außerhalb des Funken- und Zunderflugbereichs.
- Heißes Werkstück: Heiße Teile werden nur an vereinbarten Stellen abgelegt. Sie dürfen nicht in Verkehrswegen, auf brennbaren Unterlagen oder scheinbar „harmlos“ zwischen kalten Teilen liegen.
Beim gemeinsamen Schmieden mit Vorschlaghammer führt eine Person den Arbeitsablauf. Vor Beginn werden Kommandos, Schlagfolge, Abbruchsignal und Standorte festgelegt. Bei unklarer Kommunikation wird sofort gestoppt.
Maschinelles Schmieden an Hammer und Presse
Unfälle an Pressen und kraftbetriebenen Hämmern können zu schwersten Quetsch- und Amputationsverletzungen führen. Eine Maschine darf nur von eingewiesenen und beauftragten Personen im vorgesehenen Betriebszustand benutzt werden.
- Schutzeinrichtung: Schutzgitter, Verriegelungen, Zweihandbedienungen, Zustimmeinrichtungen und trennende Schutzeinrichtungen dürfen niemals umgangen, blockiert oder manipuliert werden.
- Gefahrenbereich: Hände und Körperteile bleiben außerhalb von Werkzeugraum, Gesenk, Bär, Stößel und bewegten Zuführungen. Werkstücke werden mit geeigneten Zangen, Auflagen, Manipulatoren oder anderen vorgesehenen Hilfsmitteln geführt.
- Arbeitsfreigabe: Vor dem Start müssen Werkzeug, Gesenk, Werkstück, Auflage, Schutzvorrichtung, Energieversorgung und Kommunikationsweg geprüft sein.
- Störungsbeseitigung: Verklemmen, Einrichten, Reinigen, Werkzeugwechsel und Instandhaltung erfolgen nur nach Stillsetzen, Trennen beziehungsweise Sperren der Energiequellen, Sichern gegen Wiedereinschalten und Abbauen gespeicherter Energie.
- Not-Halt: Ein Not-Halt dient der schnellen Gefahrenminderung im Notfall. Er ersetzt weder eine Schutzeinrichtung noch das sichere Freischalten für Arbeiten an der Maschine.
- Prüfung: Vorgeschriebene Prüfungen werden durch dafür qualifizierte Personen durchgeführt und dokumentiert. Festgestellte Mängel werden nicht „bis zur Pause“ weiterbenutzt.
Persönliche Schutzausrüstung
Die konkrete PSA ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Sie muss zur Person passen, mit anderer PSA kompatibel und für die auftretenden Temperaturen, mechanischen Einwirkungen und Expositionen geeignet sein.
| PSA | Schutzwirkung | Fachgerechte Anwendung |
|---|---|---|
| Augen- und Gesichtsschutz | Schutz vor Zunder, Funken, Splittern und Partikeln | Schutzbrille mit Seitenschutz tragen; bei stärkerem Funken- oder Partikelflug zusätzlich geeigneten Gesichtsschutz verwenden. Eine normale Korrektionsbrille ist kein Ersatz. |
| Gehörschutz | Verringerung der Lärmbelastung | Nach Messung beziehungsweise Beurteilung auswählen, dicht und während der gesamten Expositionszeit tragen; Über- und Unterprotektion vermeiden. |
| Schutzkleidung | Schutz vor Wärmestrahlung, Funken und kurzzeitigem Kontakt | Eng anliegend, geschlossen und für die Tätigkeit geeignet tragen. Schmelzende Synthetikfasern als ungeschützte Außenschicht vermeiden. Hosenbeine werden über dem Schuhschaft getragen. |
| Sicherheitsschuhe | Schutz vor fallenden Werkstücken, scharfen Teilen und heißen Partikeln | Schutzklasse und Sohlenanforderung nach Gefährdungsbeurteilung auswählen; Schuhe geschlossen und unbeschädigt tragen. |
| Handschutz | Schutz vor Wärme, scharfen Kanten und rauen Oberflächen | Nur geeignete, trockene und unbeschädigte Handschuhe verwenden. Bei Einzugs- oder Mitreißgefahr an bewegten beziehungsweise rotierenden Teilen können Handschuhe selbst gefährlich sein; die Betriebsanweisung entscheidet. |
| Atemschutz | Schutz bei verbleibender Gefahrstoffexposition | Nur nach fachlicher Auswahl und Unterweisung verwenden. Erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge und eine sichere Passform sind zu beachten. Atemschutz ersetzt keine wirksame Lüftung oder Absaugung. |
| Augenschutz | Gehörschutz | Fußschutz |
| Handschutz nach Vorgabe | Schutzkleidung | Feuerlöscherstandort |


Schmuck, Ringe, Uhren, lose Bänder und weite Kleidung können hängen bleiben oder Wärme speichern. Lange Haare werden sicher zusammengebunden und so abgedeckt, dass sie nicht in bewegte Teile geraten.
Lärm: Auslösewerte richtig verstehen
Schmiedehämmer erzeugen häufig impulsartigen Lärm. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung nennt für den Tages-Lärmexpositionspegel einen unteren Auslösewert von 80 dB(A) und einen oberen Auslösewert von 85 dB(A). Bei Erreichen des unteren Auslösewertes ist geeigneter Gehörschutz bereitzustellen. Bei Erreichen oder Überschreiten des oberen Auslösewertes muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Gehörschutz benutzt wird; Lärmbereiche sind entsprechend zu kennzeichnen und zu begrenzen. Der Expositionsgrenzwert von 87 dB(A) darf unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes nicht überschritten werden.

Lüftung, Gefahrstoffe und Brandschutz
In einer Schmiede können Kohlenmonoxid und andere Verbrennungsprodukte entstehen. Kohlenmonoxid ist farb- und geruchlos; auf den Geruchssinn darfst Du Dich deshalb nicht verlassen. Schmiedefeuer, Gasessen und Brenner dürfen nur mit der vorgesehenen Lüftung und nach der jeweiligen Betriebsanweisung betrieben werden. Beschichtete, lackierte, verzinkte oder unbekannte Werkstücke werden vor dem Erwärmen beurteilt, weil beim Erhitzen gesundheitsgefährdende Rauche und Dämpfe entstehen können.
- Lüftung: Zuluft und Abluft müssen wirksam sein. Eine Absaugung wird möglichst nah an der Entstehungsstelle erfasst und darf nicht so geführt werden, dass Schadstoffe durch den Atembereich gezogen werden.
- Gasbetriebene Esse: Schläuche, Anschlüsse, Armaturen und Brenner werden nach Vorgabe kontrolliert. Eine Dichtheitsprüfung erfolgt nur mit einem dafür zugelassenen Verfahren, niemals mit offener Flamme.
- Kohlenfeuer: Brennstoff, Asche, Schlacke und Glut werden in dafür vorgesehenen Behältern gelagert beziehungsweise entsorgt.
- Brandlast: Papier, Holz, Lösemittel, Spraydosen, Gasflaschen und ölgetränkte Tücher gehören nicht in den Funken- und Wärmestrahlungsbereich.
- Heißarbeit: Außerhalb eines dauerhaft eingerichteten Schmiedebereichs kann eine schriftliche Freigabe mit festgelegten Brandschutzmaßnahmen erforderlich sein.
- Löschmittel: Es wird nach Brandklasse, Stoff und Betriebsanweisung ausgewählt. Brennende Metalle, unter Spannung stehende elektrische Einrichtungen oder brennende Öle dürfen nicht unüberlegt mit Wasser bekämpft werden.

Besondere Regeln für Auszubildende unter 18 Jahren
Nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die sie überfordern oder bei denen sie wegen mangelnder Erfahrung Unfallgefahren nicht erkennen oder abwenden können. Das betrifft in einer Schmiede besonders außergewöhnliche Hitze, starken Lärm, Erschütterungen und Gefahrstoffe.
Eine Ausnahme für bestimmte gefährliche Arbeiten ist nur zulässig, wenn die Tätigkeit für das Ausbildungsziel erforderlich ist, der Schutz durch die Aufsicht einer fachkundigen Person gewährleistet wird und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Diese Ausnahme ist kein Freibrief. Der Ausbilder muss Arbeitsauftrag, Entwicklungsstand, Unterweisung, Schutzmaßnahmen und Aufsicht konkret abstimmen.
Für Dich als Auszubildende oder Auszubildenden gilt: Arbeite nicht allein an einer noch nicht freigegebenen Maschine, führe keine eigenmächtigen Reparaturen aus, verändere keine Schutzvorrichtungen und frage nach, sobald ein Arbeitsauftrag oder ein Risiko unklar ist.
Sicherer Arbeitsablauf
Vor Arbeitsbeginn
- Arbeitsauftrag: Du kennst Werkstück, Werkstoff, Temperaturbereich, Werkzeug, Maschine und Arbeitsschritte.
- Unterweisung: Du bist für die Tätigkeit unterwiesen und bei Maschinen ausdrücklich eingewiesen beziehungsweise beauftragt.
- Arbeitsplatzkontrolle: Boden, Verkehrsweg, Ablage, Beleuchtung, Lüftung und Fluchtweg sind frei und funktionsfähig.
- Werkzeugprüfung: Hammer, Zange, Amboss, Setzwerkzeug, Gesenk und Hilfsmittel sind passend und ohne erkennbare Mängel.
- Maschinenkontrolle: Schutzvorrichtungen, Bedienung, Auflagen und Not-Halt sind nach betrieblicher Vorgabe kontrolliert.
- PSA-Kontrolle: Augenschutz, Gehörschutz, Kleidung, Schuhe und gegebenenfalls weitere PSA sind vorhanden, passend und intakt.
- Abstimmung: Bei Teamarbeit sind Führungsrolle, Kommandos, Abbruchsignal und sichere Standorte festgelegt.
- Notfallorganisation: Notruf, Ersthelfende, Verbandmaterial, Feuerlöscher und Sammelplatz sind bekannt.
Während der Arbeit
Halte den Gefahrenbereich frei, beobachte Werkstück und Werkzeug, arbeite ohne Hast und halte Dich an die festgelegte Reihenfolge. Lege heiße Teile ausschließlich an der vorgesehenen Stelle ab. Bei Teamarbeit darf nur die vereinbarte Person Kommandos geben. Gehörschutz erschwert die Kommunikation; deshalb müssen Sichtkontakt und eindeutige Zeichen vor Beginn geklärt sein.
Unterbrich die Arbeit sofort bei ungewöhnlichen Geräuschen, stärkerer Vibration, Gasgeruch, Rauchentwicklung, Ausfall der Lüftung, lockeren Werkzeugen, unklarer Werkstücklage, beschädigter PSA, betretendem Fremdpersonal oder einer unwirksamen Schutzeinrichtung.
Nach Arbeitsende
Maschinen und Feuerstellen werden nach Betriebsanweisung außer Betrieb genommen. Gas- und Energiezufuhr werden in der vorgeschriebenen Reihenfolge geschlossen. Heiße Reststücke, Glut, Schlacke und Zunder werden sicher abgelegt beziehungsweise entsorgt. Werkzeuge werden geprüft und geordnet zurückgelegt. Mängel, Beinaheunfälle und besondere Vorkommnisse werden gemeldet und dokumentiert.
Verhalten bei Störungen und Unfällen
- Eigenschutz: Bringe Dich nicht selbst in den Gefahrenbereich. Stoppe den Prozess, warne andere und sichere die Unfallstelle.
- Notruf: Alarmiere betriebliche Hilfe und bei schweren Verletzungen oder unklarer Lage den Rettungsdienst über 112.
- Maschinenunfall: Betätige bei akuter Gefahr den Not-Halt. Vor einer Befreiung müssen gefährliche Bewegungen und gespeicherte Energien sicher beherrscht werden.
- Verbrennung: Beende die Wärmeeinwirkung. Kleinflächige Verbrennungen können zur Schmerzlinderung kurz mit fließendem Wasser gekühlt werden; großflächige Verbrennungen werden wegen der Unterkühlungsgefahr nicht gekühlt. Brandwunden werden locker und keimfrei bedeckt. Salben, Puder und das Öffnen von Brandblasen sind tabu.
- Augenverletzung: Reibe das Auge nicht und entferne festsitzende Fremdkörper nicht selbst. Alarmiere Ersthelfende und veranlasse eine rasche ärztliche Behandlung.
- Starke Blutung: Ersthelfende versorgen die Wunde, stoppen die Blutung und überwachen Bewusstsein und Atmung.
- Brand: Alarmieren, gefährdete Personen warnen, Fluchtweg nutzen und nur bei sicherer Lage sowie vorhandener Unterweisung einen Löschversuch mit geeignetem Löschmittel unternehmen.
- Dokumentation: Jede Erste-Hilfe-Leistung und jeder relevante Beinaheunfall werden nach betrieblicher Regel dokumentiert und ausgewertet.
Merksätze für die Praxis
- Heiß bleibt heiß, auch ohne sichtbare Glut.
- Nie in den Gefahrenbereich einer laufenden oder nicht gesicherten Maschine greifen.
- Schutzvorrichtungen werden benutzt, niemals überbrückt.
- Zange, Hammer und Werkstück müssen zueinander passen.
- Technische und organisatorische Maßnahmen kommen vor PSA.
- Bei Unsicherheit, Mangel oder Kommunikationsabbruch wird gestoppt.
- Beinaheunfälle werden gemeldet, damit der nächste Unfall verhindert wird.
Rechtsgrundlagen und Praxishilfen
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschrift 1
- BGHM: Pressen und Schmieden
- DGUV Regel 109-607 Branche Metallbau
- BERUFENET: Metallbauer Metallgestaltung
Die betrieblich gültigen Fassungen und ergänzenden Regeln müssen vor der praktischen Anwendung geprüft werden.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Welches Dokument bildet die Grundlage für die Auswahl betrieblicher Schutzmaßnahmen? (Die Gefährdungsbeurteilung) (!Der Urlaubsplan) (!Die Materialbestellung) (!Das Berichtsheft allein)
Welche Reihenfolge beschreibt das STOP-Prinzip richtig? (Substitution technische organisatorische persönliche Maßnahmen) (!Persönliche organisatorische technische freiwillige Maßnahmen) (!Technische persönliche organisatorische soziale Maßnahmen) (!Sofortige tägliche ordentliche praktische Maßnahmen)
Was gilt für ein Werkstück ohne sichtbare Rotglut? (Es kann weiterhin gefährlich heiß sein) (!Es ist sicher kalt) (!Es darf mit der Hand geprüft werden) (!Es kann nicht mehr brennen)
Was ist vor dem Beseitigen einer Störung an einer Schmiedepresse erforderlich? (Die Maschine sicher stillsetzen und gegen Wiedereinschalten sichern) (!Nur den Not-Halt kurz antippen) (!Die Schutzeinrichtung öffnen und weiterlaufen lassen) (!Das Werkstück mit der Hand herausziehen)
Wie hoch ist der untere Auslösewert für den Tages-Lärmexpositionspegel? (80 dB A) (!60 dB A) (!95 dB A) (!110 dB A)
Welche Aussage zum Gesichtsschutz ist richtig? (Er kann je nach Gefährdung den Augenschutz ergänzen) (!Er macht jede technische Schutzmaßnahme überflüssig) (!Er ersetzt immer den Gehörschutz) (!Er darf nur bei kaltem Metall verwendet werden)
Wann dürfen Schutzhandschuhe nicht unkritisch getragen werden? (Bei Einzugs- oder Mitreißgefahr an bewegten Teilen) (!Beim Lesen einer Betriebsanweisung) (!Beim Betreten des Pausenraums) (!Beim Ausfüllen des Berichtshefts)
Wann können gefährliche Arbeiten für minderjährige Auszubildende ausnahmsweise zulässig sein? (Wenn sie für das Ausbildungsziel erforderlich sind und fachkundig beaufsichtigt werden) (!Wenn gerade keine erwachsene Person im Betrieb ist) (!Wenn der Auftrag besonders schnell erledigt werden muss) (!Wenn die Auszubildenden freiwillig auf Schutz verzichten)
Warum ist Kohlenmonoxid besonders gefährlich? (Es ist farb- und geruchlos) (!Es ist immer blau sichtbar) (!Es riecht sofort stark nach Metall) (!Es entsteht nur im Freien)
Was ist bei einer unwirksamen Schutzeinrichtung zu tun? (Arbeit stoppen und den Mangel melden) (!Schutzeinrichtung überbrücken) (!Nur langsamer weiterarbeiten) (!Die Maschine bis Feierabend benutzen)
Memory
| Gefährdungsbeurteilung | Systematische Ermittlung und Bewertung von Gefahren |
| Substitution | Ersatz einer Gefahr durch eine weniger gefährliche Lösung |
| Technische Maßnahme | Schutz durch Einhausung Absaugung oder Verriegelung |
| Unterweisung | Arbeitsbezogene Vermittlung von Gefahren und Schutzregeln |
| Zunder | Oxidschicht die beim Schmieden abspringen kann |
| Not-Halt | Schnelle Gefahrenminderung in einem Notfall |
| Betriebsanweisung | Schriftliche Regeln zu Gefahr Schutz und Verhalten |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Gefährdung oder Aufgabe |
|---|---|
| Augenschutz | Schutz vor Zunder und Splittern |
| Gehörschutz | Schutz vor impulsartigem Schmiedelärm |
| Absaugung | Erfassung von Rauch und Dämpfen an der Entstehungsstelle |
| Schmiedezange | Sicheres Halten eines heißen Werkstücks |
| Sicherheitsschuh | Schutz vor fallenden Metallteilen |
| Gesicherter Stillstand | Voraussetzung für Störungsbeseitigung und Werkzeugwechsel |
Kreuzworträtsel
| Zunder | Wie heißt die Oxidschicht die beim Schmieden abspringen kann? |
| Absaugung | Welche technische Einrichtung erfasst Rauch an der Entstehungsstelle? |
| Unterweisung | Wie heißt die arbeitsplatzbezogene Vermittlung von Gefahren und Schutzmaßnahmen? |
| Gehörschutz | Welche PSA schützt vor schädlichem Schmiedelärm? |
| Schmiedezange | Welches Werkzeug hält ein heißes Werkstück sicher? |
| Nothalt | Welche Einrichtung mindert im Notfall schnell eine Maschinengefahr? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- PSA-Analyse: Fotografiere oder zeichne eine vollständige, für einen vorgegebenen Schmiedeauftrag geeignete PSA. Beschrifte jedes Teil mit seiner Schutzwirkung.
- Sicherheitszeichen: Gestalte Lernkarten zu fünf Sicherheitszeichen aus dem Kurs und ergänze jeweils ein Beispiel aus der Werkstatt.
- Werkzeugkontrolle: Erstelle eine Prüfliste für Hammer, Schmiedezange und Amboss. Unterscheide zwischen gebrauchsfähig, zu prüfen und sofort auszusondern.
- Heißablage: Zeichne einen sicheren Weg des Werkstücks von der Esse zum Amboss und anschließend zur gekennzeichneten Heißablage.
Standard
- Gefährdungskarte: Untersuche einen Schmiedearbeitsplatz gemeinsam mit einer fachkundigen Person und ordne mindestens acht Beobachtungen den Kategorien thermisch, mechanisch, elektrisch, stofflich oder ergonomisch zu.
- Betriebsanweisung: Entwirf eine einseitige Betriebsanweisung für das manuelle Schmieden. Gliedere sie in Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störung und Erste Hilfe.
- Lärmbeurteilung: Plane mit Deiner Lehrkraft eine orientierende Lärmuntersuchung. Begründe, an welchen Arbeitsphasen gemessen oder bewertet werden sollte und welche Maßnahmen vor Gehörschutz möglich sind.
- Teamkommunikation: Entwickle und erprobe unter Aufsicht ein eindeutiges Kommando- und Abbruchsystem für das gemeinsame Schmieden mit Zuschläger.
Schwer
- Verfahrensvergleich: Vergleiche manuelles Schmieden, Krafthammer und Schmiedepresse. Erstelle für jedes Verfahren eine Gefährdungsmatrix und leite Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip ab.
- Unfallanalyse: Erfinde einen realistischen Beinaheunfall mit herausgeschleudertem Werkstück. Analysiere unmittelbare Ursachen, organisatorische Grundursachen und wirksame Präventionsmaßnahmen.
- Unterweisungskonzept: Entwickle eine 15-minütige Erstunterweisung für neue Auszubildende mit Demonstration, Verständnisfragen und praktischer Lernerfolgskontrolle.
- Notfallübung: Plane mit dem Betrieb eine beaufsichtigte Übung zu Verbrennung oder Maschinenstörung. Lege Rollen, Alarmweg, Beobachtungskriterien und eine Nachbesprechung fest.


Lernkontrolle
- Transfer Gefährdungsbeurteilung: Ein Betrieb ersetzt das Handschmieden durch einen Krafthammer. Erläutere, welche Gefährdungen sinken, welche neu entstehen und warum die bisherige Gefährdungsbeurteilung nicht ausreicht.
- Maßnahmenhierarchie: In einer Schmiede wird starker Rauch nur mit Atemschutz beantwortet. Bewerte diese Lösung und entwickle wirksamere Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip.
- Störungsszenario: Ein Werkstück klemmt im Gesenk einer Presse. Beschreibe einen sicheren Entscheidungs- und Handlungsablauf, ohne Dich auf einen bloßen Not-Halt zu verlassen.
- Jugendarbeitsschutz: Eine 17-jährige Auszubildende soll allein an einem Lufthammer arbeiten. Prüfe die Situation anhand von Ausbildungsnotwendigkeit, Unterweisung, Aufsicht und betrieblicher Freigabe.
- Kommunikationsfehler: Zwei Personen tragen Gehörschutz und schmieden gemeinsam. Entwickle Regeln, die Missverständnisse trotz eingeschränkter Sprachkommunikation verhindern.
- Beinaheunfall: Nach einem beinahe heruntergefallenen heißen Werkstück ist niemand verletzt. Begründe, warum das Ereignis trotzdem gemeldet und ausgewertet werden muss.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis zu diesem Thema sind folgende Leistungen wichtig:
- Du erkennst typische thermische, mechanische, elektrische, stoffliche und ergonomische Gefährdungen.
- Du leitest Schutzmaßnahmen nachvollziehbar nach dem STOP-Prinzip ab.
- Du prüfst Handwerkzeuge und einen Arbeitsplatz anhand einer fachlich begründeten Checkliste.
- Du erklärst die Grenzen von PSA und wählst Augenschutz, Gehörschutz, Schutzkleidung, Fußschutz und Handschutz tätigkeitsbezogen aus.
- Du beschreibst das sichere Stillsetzen und Sichern einer Maschine bei Störung oder Werkzeugwechsel.
- Du wendest die besonderen Schutzregeln für minderjährige Auszubildende auf ein Praxisbeispiel an.
- Du stellst Alarmierung, Eigenschutz, Erste Hilfe und Dokumentation in einem Unfallszenario richtig dar.
- Du belegst Deine Kompetenz durch ein Portfolio aus Gefährdungsanalyse, Betriebsanweisung, Unterweisungsentwurf und Reflexion.
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