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Überhang- und Ausgleichsmandate - Gemeinschaftskunde

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Überhang- und Ausgleichsmandate - Gemeinschaftskunde




Überhang- und Ausgleichsmandate - Gemeinschaftskunde


Einleitung

Warum saßen nach der Bundestagswahl 2021 deutlich mehr Abgeordnete im Deutschen Bundestag als ursprünglich vorgesehen? Die Antwort hatte vor allem mit Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten zu tun. Beide Begriffe gehören zum deutschen Wahlrecht und zeigen, wie schwierig es sein kann, zwei Ziele miteinander zu verbinden: Menschen aus den Wahlkreisen sollen persönlich vertreten sein, zugleich soll die Sitzverteilung der Parteien möglichst genau dem Ergebnis der Zweitstimme entsprechen.

Wichtig für die aktuelle Rechtslage: Bei Bundestagswahlen entstehen seit der Wahlrechtsreform von 2023 keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Seit der Bundestagswahl 2025 gilt die Zweitstimmendeckung; der Bundestag hat grundsätzlich 630 Sitze. Das Thema bleibt dennoch wichtig, weil es die Entwicklung des Wahlrechts erklärt und Überhang- sowie Ausgleichsmandate in mehreren Bundesländern weiterhin vorkommen können.

In diesem aiMOOC lernst Du, wie Überhang- und Ausgleichsmandate entstanden, warum sie den Bundestag vergrößerten und wie das heutige Verfahren funktioniert. Du vergleichst unterschiedliche Lösungen und beurteilst sie nach demokratischen Kriterien.


Lernziele

Nach der Bearbeitung kannst Du die Bedeutung von Erststimme und Zweitstimme erklären, Überhang- und Ausgleichsmandate an einem einfachen Beispiel berechnen, die Wahlrechtsreform von 2023 einordnen und Vor- sowie Nachteile verschiedener Regeln begründet beurteilen.


Grundidee des Bundestagswahlrechts

Die Bundestagswahl verbindet Elemente der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl. Deshalb spricht man von einer personalisierten Verhältniswahl. Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen.

Stimme Wofür wird sie abgegeben? Bedeutung
Erststimme Für eine Person im eigenen Wahlkreis Sie entscheidet, wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält.
Zweitstimme Für die Landesliste einer Partei Sie bestimmt grundsätzlich, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält.

Die Zweitstimme ist für das Kräfteverhältnis der Parteien entscheidend. Hat eine Partei beispielsweise ungefähr 30 Prozent der berücksichtigten Zweitstimmen, soll sie auch ungefähr 30 Prozent der Sitze erhalten. Gleichzeitig sollen möglichst viele Wahlkreise durch Personen vertreten sein, die dort besonders viele Erststimmen erhalten haben.


Wahlkreis und Landesliste

Deutschland ist bei Bundestagswahlen in 299 Wahlkreise eingeteilt. Parteien stellen dort Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber auf. Zusätzlich beschließen sie für jedes Bundesland eine Landesliste. Über diese Liste können weitere Personen in den Bundestag einziehen.

Vor der Reform galt vereinfacht: Wer im Wahlkreis die meisten Erststimmen erhielt, gewann sicher ein Direktmandat. Danach wurden die übrigen Sitze einer Partei mit Personen von den Landeslisten aufgefüllt. Genau an dieser Verbindung von Wahlkreissiegen und Zweitstimmenanteil konnten Überhangmandate entstehen.


Was ist ein Überhangmandat?

Ein Überhangmandat entstand im früheren Bundestagswahlrecht, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise direkt gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden.

Beispiel: Einer Partei stehen nach den Zweitstimmen in einem Bundesland acht Sitze zu. Sie gewinnt dort aber zehn Wahlkreise. Weil früher alle zehn Wahlkreisgewinner sicher in den Bundestag einzogen, erhielt die Partei zwei Sitze mehr als ihr nach den Zweitstimmen zustanden. Diese zwei zusätzlichen Sitze waren Überhangmandate.

Ergebnis im Beispiel Zahl der Sitze
Sitzanspruch nach Zweitstimmen 8
Gewonnene Wahlkreise 10
Überhangmandate 2

Überhangmandate konnten das Verhältnis der Parteien verändern. Eine Partei erhielt durch sie mehr Sitze, als ihr reiner Zweitstimmenanteil erwarten ließ. Dadurch stellte sich die Frage, ob alle Stimmen den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments hatten.


Warum entstanden Überhangmandate?

Überhangmandate wurden wahrscheinlicher, wenn eine Partei viele Wahlkreise knapp gewann, bundesweit oder im betreffenden Bundesland aber einen deutlich geringeren Zweitstimmenanteil erreichte. Das konnte etwa bei regional besonders starken Parteien oder durch Stimmensplitting geschehen. Beim Stimmensplitting werden Erst- und Zweitstimme an unterschiedliche Parteien vergeben.

Wichtig ist: Ein Überhangmandat war nicht einfach ein besonderer Sitz einer einzelnen namentlich bestimmten Person. Es entstand rechnerisch bei der Gegenüberstellung der gewonnenen Wahlkreise und des Sitzanspruchs einer Partei in einem Bundesland.


Was ist ein Ausgleichsmandat?

Ein Ausgleichsmandat war ein zusätzlicher Sitz für andere Parteien. Es sollte dafür sorgen, dass das Verhältnis der Sitze wieder möglichst genau dem Verhältnis der Zweitstimmen entsprach.

Wenn Partei A durch Überhangmandate mehr Sitze erhielt, wurde der Bundestag so lange vergrößert, bis auch die anderen Parteien zusätzliche Sitze bekamen und die Verteilung wieder annähernd proportional war. Die Ausgleichsmandate schützten damit den Grundgedanken der Verhältniswahl, führten aber zu einem größeren Parlament.


Vereinfachtes Rechenbeispiel

Ein Modellparlament hat zunächst 20 Sitze. Nach den Zweitstimmen stehen Partei A acht Sitze, Partei B sieben Sitze und Partei C fünf Sitze zu. Partei A gewinnt jedoch zehn Wahlkreise.

Partei Sitze nach Zweitstimmen Gewonnene Wahlkreise Folge im früheren System
Partei A 8 10 2 Überhangmandate
Partei B 7 4 zusätzliche Ausgleichssitze möglich
Partei C 5 3 zusätzliche Ausgleichssitze möglich

Damit zehn Sitze der Partei A wieder ungefähr ihrem Anteil von 40 Prozent entsprechen, müsste das Parlament in diesem stark vereinfachten Beispiel auf etwa 25 Sitze wachsen. Partei B erhielte dann ungefähr neun und Partei C ungefähr sechs Sitze. Das Beispiel zeigt das Prinzip; die echte Sitzverteilung ist deutlich komplizierter und nutzt das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren.


Warum wurde der Bundestag immer größer?

Die frühere Regel verband zwei Zusagen: Wahlkreisgewinner sollten sicher einziehen und das Zweitstimmenergebnis sollte möglichst genau abgebildet werden. Entstanden Überhangmandate, mussten deshalb viele Ausgleichsmandate hinzukommen.

Nach der Bundestagswahl 2013 hatte der Bundestag 631 Sitze, nach der Wahl 2017 waren es 709. Der 2021 gewählte Bundestag umfasste zunächst 736 Abgeordnete. Bei dieser Wahl entstanden 34 Überhangmandate und 103 Ausgleichsmandate; weitere Besonderheiten der Sitzverteilung kamen hinzu.

Ein größeres Parlament kann mehr unterschiedliche Personen und Regionen abbilden. Zugleich steigen Platzbedarf, Kosten und organisatorischer Aufwand. Kritikerinnen und Kritiker befürchteten außerdem, dass ein sehr großes Parlament langsamer arbeite. Befürworterinnen und Befürworter des Ausgleichs betonten dagegen, dass die genaue Abbildung des Wählerwillens wichtiger sei als eine feste Sitzzahl.


Entwicklung des Wahlrechts

Das Bundestagswahlrecht wurde mehrfach verändert. Dabei ging es immer wieder um die Frage, wie Wahlkreisvertretung, Parteienproporz, Gleichheit der Stimmen und Größe des Parlaments miteinander verbunden werden können.

Zeitraum Vereinfachte Regel Folge
Bis 2012 Überhangmandate konnten das Sitzverhältnis verändern. Das Bundesverfassungsgericht verlangte stärkere Grenzen und Korrekturen.
Ab 2013 Überhangmandate wurden grundsätzlich durch Ausgleichsmandate kompensiert. Das Zweitstimmenergebnis wurde genauer abgebildet, der Bundestag konnte stark wachsen.
Bundestagswahl 2021 Bis zu drei Überhangmandate konnten unausgeglichen bleiben. Der Bundestag blieb mit mehr als 700 Mitgliedern sehr groß.
Reform 2023, erstmals angewandt 2025 Zweitstimmendeckung und feste Größe von 630 Sitzen. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen bei Bundestagswahlen.


Verfassungsrechtlicher Hintergrund

Artikel 38 des Grundgesetzes verlangt, dass die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Besonders wichtig für die Sitzverteilung ist die Wahlgleichheit: Stimmen sollen grundsätzlich einen möglichst gleichen Erfolgswert haben.

Das Bundesverfassungsgericht beanstandete in mehreren Entscheidungen Regelungen, die zu erheblichen Verzerrungen oder zu einem sogenannten negativen Stimmgewicht führen konnten. Ein negatives Stimmgewicht liegt vereinfacht vor, wenn zusätzliche Stimmen einer Partei unter bestimmten Umständen schaden könnten. Die Reform von 2013 führte deshalb einen umfassenden Ausgleich ein.

2024 bestätigte das Bundesverfassungsgericht den Kern der neuen Zweitstimmendeckung. Es beanstandete jedoch die Verbindung aus Fünf-Prozent-Hürde und vollständiger Abschaffung der Grundmandatsklausel. Bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung gilt deshalb weiterhin: Eine Partei kann auch bei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen an der Sitzverteilung teilnehmen, wenn sie in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erreicht.


Aktuelle Rechtslage: Zweitstimmendeckung

Seit der Bundestagswahl 2025 gilt: Eine Partei erhält bundesweit so viele Sitze, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Diese Sitze werden anschließend auf ihre Landeslisten verteilt. Wahlkreisgewinnerinnen und Wahlkreisgewinner werden bevorzugt berücksichtigt, aber nur, soweit genügend Sitze der Partei im jeweiligen Bundesland durch Zweitstimmen gedeckt sind.

Beispiel: Einer Partei stehen in einem Bundesland acht Sitze zu. Sie gewinnt zehn Wahlkreise. Nach dem heutigen Bundestagswahlrecht ziehen nur acht der zehn Wahlkreisgewinner ein. Entscheidend ist die Reihenfolge ihrer prozentualen Erststimmenergebnisse. Die zwei übrigen Wahlkreisgewinner erhalten keinen Sitz. Dadurch entstehen weder Überhang- noch Ausgleichsmandate.

Früheres Bundestagswahlrecht Heutiges Bundestagswahlrecht
Alle Wahlkreisgewinner zogen ein. Ein Wahlkreissieg benötigt Zweitstimmendeckung.
Zusätzliche Wahlkreissitze konnten Überhangmandate werden. Nicht gedeckte Wahlkreissitze werden nicht vergeben.
Andere Parteien erhielten Ausgleichsmandate. Ausgleichsmandate sind nicht erforderlich.
Die Größe des Bundestages konnte stark schwanken. Der Bundestag besteht grundsätzlich aus 630 Abgeordneten.

Bei der Bundestagswahl 2025 zogen 23 Personen trotz der meisten Erststimmen in ihrem Wahlkreis nicht in den Bundestag ein, weil die Zweitstimmendeckung fehlte. Von den 299 Wahlkreisen wurden daher 276 durch Wahlkreissitze besetzt.


Was bedeutet die Reform für Deine Stimmen?

Die Erststimme entscheidet weiterhin darüber, welche Person im Wahlkreis vorne liegt. Ein Wahlkreissieg allein garantiert einer Parteibewerberin oder einem Parteibewerber aber keinen Sitz mehr. Die Zweitstimme bestimmt nicht nur die Stärke der Parteien, sondern begrenzt auch, wie viele Wahlkreissitze eine Partei in einem Bundesland erhalten kann.

Unabhängige Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber sind ein Sonderfall. Gewinnen sie einen Wahlkreis, erhalten sie ein Mandat, weil sie keiner Landesliste einer Partei zugeordnet sind.


Argumente in der politischen Debatte

Wahlrecht ist nie nur Mathematik. Jede Regel setzt Schwerpunkte und kann unterschiedliche demokratische Ziele stärken.

Gesichtspunkt Argument für die frühere Ausgleichslösung Argument für die heutige Zweitstimmendeckung
Verhältniswahl Ausgleichsmandate stellten den Zweitstimmenproporz wieder her. Der Proporz wird ohne zusätzliche Sitze eingehalten.
Wahlkreisvertretung Jeder Wahlkreisgewinner zog sicher ein. Wahlkreisgewinner werden bevorzugt, solange Sitze gedeckt sind.
Parlamentsgröße Die Größe blieb offen und konnte stark steigen. 630 Sitze schaffen Planbarkeit.
Verständlichkeit Das Grundprinzip des Ausgleichs war anschaulich, die Berechnung aber komplex. Die feste Größe ist leicht erkennbar, nicht besetzte Wahlkreise sind erklärungsbedürftig.
Akzeptanz Ein Erststimmensieg führte sicher zum Mandat. Manche Wahlkreise haben keinen direkt zugeordneten Abgeordneten.

Eine begründete Bewertung sollte deshalb mehrere Kriterien berücksichtigen: Repräsentation, Gleichheit der Stimmen, regionale Nähe, Arbeitsfähigkeit des Parlaments, Kosten, Verständlichkeit und Akzeptanz.


Bedeutung für die Bundesländer

Überhang- und Ausgleichsmandate sind auf Bundesebene abgeschafft, aber nicht überall verschwunden. Bei verschiedenen Landtagswahlen können sie weiterhin entstehen. Die Regeln unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und werden gelegentlich reformiert.

Für den Gemeinschaftskundeunterricht ist deshalb wichtig, die staatliche Ebene zu prüfen: Geht es um die Bundestagswahl oder um eine Landtagswahl? Ein Begriff kann je nach Wahlgesetz unterschiedliche Folgen haben.


Merksätze

  1. Zweitstimme: Sie bestimmt grundsätzlich das Kräfteverhältnis der Parteien.
  2. Überhangmandat: Früherer zusätzlicher Sitz, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewann, als ihr nach Zweitstimmen Sitze zustanden.
  3. Ausgleichsmandat: Zusätzlicher Sitz für andere Parteien, damit der Zweitstimmenproporz wiederhergestellt wurde.
  4. Zweitstimmendeckung: Ein Wahlkreissieg führt heute nur bei ausreichendem Sitzanspruch der Partei im Bundesland zu einem Bundestagsmandat.
  5. Bundestagswahlrecht: Seit 2025 gibt es grundsätzlich 630 Sitze und keine Überhang- oder Ausgleichsmandate mehr.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Welche Stimme bestimmt grundsätzlich die Sitzanteile der Parteien im Bundestag? (Die Zweitstimme) (!Die Erststimme) (!Die Kanzlerstimme) (!Die Bundesratsstimme)




Wann entstand im früheren Bundestagswahlrecht ein Überhangmandat? (Wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewann als ihr nach Zweitstimmen Sitze zustanden) (!Wenn eine Partei weniger als fünf Prozent der Erststimmen erhielt) (!Wenn ein Wahlkreis besonders viele Wahlberechtigte hatte) (!Wenn eine Landesliste vollständig ausgeschöpft war)




Wozu dienten Ausgleichsmandate? (Sie stellten das Verhältnis der Zweitstimmen bei der Sitzverteilung wieder her) (!Sie bestimmten die Reihenfolge auf den Landeslisten) (!Sie ersetzten ungültige Stimmzettel) (!Sie wählten die Bundesregierung)




Welche Folge hatten viele Ausgleichsmandate? (Der Bundestag wurde größer) (!Die Zahl der Wahlkreise sank automatisch) (!Die Wahlperiode wurde verlängert) (!Die Zweitstimme entfiel)




Was gilt seit der Bundestagswahl 2025? (Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen bei Bundestagswahlen nicht mehr) (!Jede Partei erhält gleich viele Sitze) (!Die Erststimme wurde abgeschafft) (!Der Bundestag besteht aus 598 Sitzen)




Was bedeutet Zweitstimmendeckung? (Ein Wahlkreissitz wird nur vergeben wenn er durch den Sitzanspruch der Partei gedeckt ist) (!Jede Person darf zwei Zweitstimmen abgeben) (!Alle Landeslisten müssen gleich lang sein) (!Wahlkreise werden nach der Wahl neu zugeschnitten)




Wie viele Sitze hat der Bundestag nach der aktuellen Grundregel? (630 Sitze) (!299 Sitze) (!598 Sitze) (!736 Sitze)




Welche demokratische Idee sollte der Mandatsausgleich schützen? (Die proportionale Abbildung der Zweitstimmen) (!Die geheime Aufstellung der Landeslisten) (!Die Ernennung der Abgeordneten durch Parteien) (!Die direkte Wahl des Bundeskanzlers)




Was kann nach heutigem Recht trotz eines Wahlkreissieges geschehen? (Die Person zieht wegen fehlender Zweitstimmendeckung nicht in den Bundestag ein) (!Die Person wird automatisch Mitglied des Bundesrates) (!Die Person erhält zwei Mandate) (!Die Person bestimmt die Größe des Wahlkreises)




Wo können Überhang- und Ausgleichsmandate weiterhin vorkommen? (Bei Wahlen in mehreren Bundesländern) (!Bei der Wahl des Bundespräsidenten) (!Bei jeder Europawahl) (!Bei der Wahl des Bundeskanzlers durch die Bevölkerung)





Memory

Überhangmandat Mehr Wahlkreissitze als Zweitstimmensitze
Ausgleichsmandat Wiederherstellung des Parteienproporzes
Erststimme Wahl einer Person im Wahlkreis
Zweitstimme Bestimmung der Parteistärke
Landesliste Reihenfolge von Parteibewerbungen
Zweitstimmendeckung Begrenzung der Wahlkreissitze
Wahlkreis Räumliches Gebiet der Personenwahl
Verhältniswahl Sitze nach Stimmenanteilen





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Überhangmandat Zusätzlicher Wahlkreissitz im früheren Bundestagswahlrecht
Ausgleichsmandat Zusätzlicher Sitz zur Wiederherstellung des Proporzes
Erststimme Entscheidung über eine Wahlkreisperson
Zweitstimme Entscheidung über die Stärke einer Partei
Zweitstimmendeckung Heutige Bedingung für einen Wahlkreissitz
Landesliste Reihenfolge weiterer Bewerberinnen und Bewerber






Kreuzworträtsel

Zweitstimme Welche Stimme bestimmt grundsätzlich die Sitzanteile der Parteien?
Überhangmandat Wie heißt ein früherer zusätzlicher Sitz wegen zu vieler Wahlkreissiege?
Ausgleichsmandat Wie heißt ein zusätzlicher Sitz zur Wiederherstellung des Proporzes?
Wahlkreis In welchem Gebiet wird mit der Erststimme eine Person gewählt?
Verhältniswahl Welches Wahlsystem verteilt Sitze nach Stimmenanteilen?
Bundestag Wie heißt das gewählte Parlament auf Bundesebene?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Bei der Bundestagswahl wählst Du mit der Erststimme eine Person im

. Die

bestimmt grundsätzlich die Stärke einer Partei. Früher entstand ein

, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewann als ihr Sitze zustanden. Andere Parteien erhielten dann

. Dadurch konnte der

deutlich größer werden. Seit der Reform gilt die

. Ein Wahlkreissieg garantiert deshalb nicht immer ein

. Die heutige Grundgröße des Bundestages beträgt

Sitze. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2024 den Kern der

. Bei Landtagswahlen können die Regeln je nach

unterschiedlich sein.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Begriffskarte: Gestalte eine Karte mit einer kurzen Definition und einem Beispiel für Überhangmandat oder Ausgleichsmandat.
  2. Stimmzettel: Markiere auf einer selbst gezeichneten Stimmzettelskizze Erststimme und Zweitstimme und erkläre beide in je einem Satz.
  3. Erklärbild: Zeichne ein Vorher-nachher-Bild zum Übergang vom früheren Mandatsausgleich zur heutigen Zweitstimmendeckung.
  4. Nachrichtencheck: Suche einen seriösen Beitrag zur Bundestagswahl 2025 und notiere, wie dort die Zweitstimmendeckung erklärt wird.


Standard

  1. Modellparlament: Verteile 30 Sitze auf drei fiktive Parteien und entwickle einen Fall, in dem nach altem Recht Überhangmandate entstanden wären.
  2. Rollenspiel: Diskutiert in Gruppen als Wahlkreisgewinner, kleine Partei, große Partei, Steuerzahlerin und Verfassungsrichter über ein gerechtes Wahlrecht.
  3. Infografik: Erstellt eine übersichtliche Grafik, die Überhangmandat, Ausgleichsmandat und Zweitstimmendeckung miteinander vergleicht.
  4. Landtagswahl: Untersuche das aktuelle Wahlrecht Deines Bundeslandes und prüfe, ob dort Überhang- und Ausgleichsmandate möglich sind.


Schwer

  1. Wahlrechtsdebatte: Verfasse eine begründete Stellungnahme zur Frage, ob jeder Wahlkreisgewinner zwingend ein Mandat erhalten sollte.
  2. Reformvorschlag: Entwickle ein eigenes Wahlmodell, das eine feste Parlamentsgröße und starke Wahlkreisvertretung verbindet.
  3. Datenanalyse: Vergleiche die Größen der nach den Bundestagswahlen 2013, 2017, 2021 und 2025 gebildeten Parlamente und erkläre die Unterschiede.
  4. Experteninterview: Befrage eine Abgeordnete, einen Wahlleiter, eine Politikwissenschaftlerin oder einen Kommunalpolitiker zur Verständlichkeit des Wahlrechts.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Fallanalyse: Partei A erhält in einem Bundesland Anspruch auf sieben Sitze, gewinnt aber neun Wahlkreise. Erkläre die Folgen nach früherem und heutigem Bundestagswahlrecht.
  2. Kriterienvergleich: Bewerte Ausgleichsmandate und Zweitstimmendeckung nach den Kriterien Wahlgleichheit, Wahlkreisnähe und Parlamentsgröße.
  3. Urteilsbildung: Nimm begründet Stellung zu der Aussage: „Eine feste Parlamentsgröße ist wichtiger als der garantierte Einzug jedes Wahlkreisgewinners.“
  4. Transfer auf Landesebene: Erläutere, warum Aussagen über Bundestagswahlen nicht automatisch auf Landtagswahlen übertragen werden können.
  5. Verfassungsbezug: Zeige an einem Beispiel, wie eine Regel zur Sitzverteilung die Gleichheit der Wahl berühren kann.
  6. Reformfolgen: Erkläre, welche Gruppen die Zweitstimmendeckung als Vorteil und welche sie als Nachteil wahrnehmen könnten.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis solltest Du zeigen, dass Du die Begriffe sicher verwendest, ein einfaches Sitzbeispiel nachvollziehbar löst, frühere und heutige Rechtslage unterscheidest und eine eigene Bewertung mit demokratischen Kriterien begründest.

  1. Fachbegriffe: Erststimme, Zweitstimme, Wahlkreis, Landesliste, Überhangmandat, Ausgleichsmandat und Zweitstimmendeckung korrekt erklären.
  2. Rechenweg: Die Entstehung eines Überhangs in einem vereinfachten Modell darstellen.
  3. Rechtsvergleich: Das System bis 2021 mit dem seit 2025 angewandten System vergleichen.
  4. Demokratische Kriterien: Wahlgleichheit, Repräsentation, regionale Vertretung und Arbeitsfähigkeit berücksichtigen.
  5. Quellenkritik: Zwischen amtlichen Informationen, journalistischen Darstellungen und Meinungsbeiträgen unterscheiden.
  6. Urteilskompetenz: Eine eigene Position nachvollziehbar begründen und Gegenargumente einbeziehen.




OERs zum Thema


Quellen und Vertiefung

  1. Bundeswahlleiterin: Überhangmandate
  2. Deutscher Bundestag: Geltendes Wahlrecht
  3. Bundesverfassungsgericht: Urteil zum Bundeswahlgesetz 2023
  4. Bundeszentrale für politische Bildung: FAQ zur Wahlrechtsreform


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