Wirtschaft Sozialkunde und berufliche Verantwortung – Mitbestimmung im Betrieb verstehen
Wirtschaft Sozialkunde und berufliche Verantwortung – Mitbestimmung im Betrieb verstehen
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Wirtschaft Sozialkunde und berufliche Verantwortung – Mitbestimmung im Betrieb verstehen
Einleitung
Kurzbeschreibung: Vertretungen und Beteiligungsmöglichkeiten.
Dieser Lernkurs richtet sich an Auszubildende. Du lernst in kurzen Einheiten, wie Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, einzelne Beschäftigte und Arbeitgeber im Betrieb zusammenwirken. Im Mittelpunkt steht ein durchgehender kaufmännischer Ausbildungsfall.
| Zielgruppe | Lernziel | Lernzeit |
|---|---|---|
| Ausbildung | Beteiligungsrechte erkennen, Fälle beurteilen, Lösungen begründen | ca. 60–90 Minuten |
Modellfall: Alle Personen, Unternehmensnamen, Produkte, Preise, Gespräche und Geschäftsdaten dieses Kurses sind frei erfunden.
Rechtsstand: 9. Oktober 2026. Grundlage sind insbesondere das aktuelle Betriebsverfassungsgesetz und das Berufsbildungsgesetz. Der Kurs behandelt einen privatwirtschaftlichen Betrieb in Deutschland. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Kaufmännische Modellannahme: Die Preisangaben in den Fällen sind Nettobeträge. Für den Softwarefall wird eine im Inland steuerpflichtige Standardleistung angenommen; der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG derzeit 19 %. Die Umsatzsteuer wird für die Auswahlentscheidung bewusst nicht mitgerechnet. Die Tabellen sind keine realen Angebote oder Rechnungen. Für echte Rechnungen wären unter anderem die jeweils geltenden Pflichtangaben nach § 14 UStG zu prüfen.

Lernweg
- Lerneinheit 1 – Wer vertritt wen?: Betriebsrat, JAV und individuelle Rechte unterscheiden.
- Lerneinheit 2 – Welche Beteiligungsrechte gibt es?: Information, Beratung, Anhörung und Mitbestimmung einordnen.
- Lerneinheit 3 – Ausbildung mitgestalten: JAV und Betriebsrat zusammenbringen.
- Lerneinheit 4 – Kaufmännische Fälle lösen: Kosten, Interessen und Rechtslage gemeinsam beurteilen.
- Lerneinheit 5 – Verantwortung übernehmen: Anliegen sachlich vertreten und Lösungen begründen.
Lerneinheit 1 – Wer vertritt wen?
Betriebsrat
Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im Betrieb. In einem Betrieb können Betriebsräte gewählt werden, wenn in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer vorhanden sind, von denen drei wählbar sind.
Wahlberechtigt zur Betriebsratswahl sind Beschäftigte ab 16 Jahren. Wählbar sind grundsätzlich Wahlberechtigte ab 18 Jahren, die dem Betrieb seit sechs Monaten angehören. Sonderregeln sind möglich.

Merksatz: Der Betriebsrat entscheidet nicht anstelle des Arbeitgebers. Je nach Thema hat er unterschiedlich starke Beteiligungsrechte.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die JAV vertritt besondere Interessen Jugendlicher und Auszubildender. Sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen.
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Jugendlichen unter 18 Jahren oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten wird eine JAV gewählt. Für ihre Wahl und Arbeit ist der Betriebsrat zentral, weil er unter anderem den Wahlvorstand bestellt.
Die JAV kann Anliegen zur Berufsbildung und Übernahme beim Betriebsrat beantragen, Anregungen aufnehmen und die Einhaltung von Schutzvorschriften beobachten. Bei Betriebsratssitzungen besitzt sie besondere Teilnahme- und in bestimmten Fällen Stimmrechte.
Einzelne Beschäftigte
Du musst nicht immer über ein Gremium handeln. Das BetrVG gibt einzelnen Beschäftigten eigene Rechte.
- Unterrichtung: Du sollst über Aufgabe, Verantwortung und Veränderungen deines Arbeitsbereichs informiert werden.
- Beschwerderecht: Du darfst dich über Benachteiligung, ungerechte Behandlung oder andere Beeinträchtigungen beschweren.
- Betriebsrat: Bei einer Beschwerde kannst du ein Betriebsratsmitglied zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
- Vorschlagsrecht: Beschäftigte können dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorschlagen.
Gesprächsmedium 1 – Wer ist zuständig?
Fiktives Gespräch im Ausbildungsbetrieb:
Mira, Auszubildende: „Unsere neue Lernsoftware zeichnet auf, wann ich welche Übung bearbeite. Wer kann das ansprechen?“
Sami, JAV: „Ich kann das Ausbildungsanliegen aufnehmen und beim Betriebsrat einbringen.“
Lea, Betriebsratsmitglied: „Wenn technische Systeme Verhalten oder Leistung überwachen sollen, müssen wir prüfen, ob Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG besteht.“
Mira: „Dann geht es also nicht nur um Datenschutz, sondern auch um betriebliche Mitbestimmung.“
Denkfrage: Warum kann die JAV das Anliegen aufnehmen, während der Betriebsrat das eigentliche Mitbestimmungsrecht ausübt?
Feedback: Die JAV hat eigene Aufgaben für Jugendliche und Auszubildende, arbeitet aber über den Betriebsrat in die betriebliche Mitbestimmung hinein. Der Betriebsrat ist das Organ mit den Mitbestimmungsrechten des BetrVG.
Lerneinheit 2 – Welche Beteiligungsrechte gibt es?
Nicht jedes Beteiligungsrecht ist gleich stark.
| Form | Kurz erklärt | Beispiel |
|---|---|---|
| Information | Der Betriebsrat muss rechtzeitig und umfassend informiert werden. | Personalplanung oder technische Planung |
| Beratung | Arbeitgeber und Betriebsrat erörtern eine geplante Maßnahme. | Gestaltung von Arbeitsplätzen |
| Anhörung | Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor einer Entscheidung anhören. | Kündigung |
| Zustimmung | Für bestimmte personelle Einzelmaßnahmen ist die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. | Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung in Betrieben mit den gesetzlichen Voraussetzungen |
| Mitbestimmung | Ohne Einigung darf die Maßnahme im mitbestimmungspflichtigen Bereich nicht einseitig geregelt werden. | Arbeitszeit oder technische Überwachung |
Besonders wichtig für die Ausbildung
- Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Pausen gehören zu den Mitbestimmungstatbeständen des § 87 BetrVG.
- Technische Überwachung: Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung fallen unter § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
- Gesundheitsschutz: Im gesetzlichen Rahmen bestehen Mitbestimmungsrechte zum Gesundheitsschutz.
- Berufsbildung: Arbeitgeber und Betriebsrat sollen Berufsbildung fördern; bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen bestehen Mitbestimmungsrechte.
- Personelle Einzelmaßnahme: In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern bestehen Beteiligungsrechte nach § 99 BetrVG.
- Kündigung: Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat nach § 102 BetrVG anzuhören.

Kurzcheck – Wer darf was?
Betriebsrat: vertritt alle Beschäftigten und nutzt Beteiligungsrechte des BetrVG.
JAV: vertritt besondere Ausbildungs- und Jugendinteressen und bringt sie insbesondere über den Betriebsrat ein.
Auszubildende: können Fragen stellen, Beschwerden erheben, Vorschläge machen und Interessen gegenüber JAV, Betriebsrat und zuständigen betrieblichen Stellen vertreten.
Arbeitgeber: trifft unternehmerische Entscheidungen, muss aber gesetzliche Beteiligungsrechte beachten.
Einigungsstelle: kann bei bestimmten erzwingbaren Mitbestimmungsfragen eine verbindliche Lösung herbeiführen, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung erreichen.
Lerneinheit 3 – Der konkrete Ausbildungsfall
Der Betrieb
Die AzubiPlan Musterhandels GmbH ist vollständig fiktiv.
| Merkmal | Fiktiver Wert |
|---|---|
| Branche | Büro- und Handelsservice |
| Wahlberechtigte Beschäftigte | 70 |
| Auszubildende | 10 |
| Alter der Auszubildenden | 18 bis 23 Jahre |
| Betriebsrat | vorhanden |
| JAV | vorhanden |
Bei 70 wahlberechtigten Beschäftigten besteht der Betriebsrat nach der gesetzlichen Größenstaffel grundsätzlich aus fünf Mitgliedern. Bei zehn von § 60 BetrVG erfassten Auszubildenden besteht die JAV grundsätzlich aus einer Person.
Ausgangslage
Die Geschäftsleitung plant drei Änderungen:
- Eine digitale Zeiterfassungs- und Analyseplattform soll eingeführt werden.
- Für die Inventurwoche soll der tägliche Arbeitsbeginn für alle Beschäftigten von 08:00 Uhr auf 07:30 Uhr verschoben werden.
- Für zwei Auszubildende sollen externe kaufmännische Weiterbildungsplätze eingekauft werden.
Die Auszubildenden fragen: Wo dürfen wir mitreden, wer muss beteiligt werden und wie lässt sich eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung finden?
Lerneinheit 4 – Kaufmännischer Fall A: Software auswählen
Produktvergleich mit fiktiven Daten
Alle Produktnamen und Preise sind erfunden.
| Fiktives Produkt | Einrichtung netto | Jahreslizenz netto | Schulung netto | Funktionen |
|---|---|---|---|---|
| ZeitWerk Start | 900 € | 1.800 € | 300 € | Kommen, Gehen, Pausen, personenbezogene Auswertung |
| FlowScan Team | 700 € | 2.100 € | 500 € | Zeiterfassung, Projektzeiten, Teamberichte, personenbezogene Auswertung |
| PulseMetric 360 | 600 € | 2.150 € | 650 € | Zeiterfassung, Aktivitätsanalyse, Leistungsscore, personenbezogene Dashboards |
Jahr-1-Kosten netto:
- ZeitWerk Start: 3.000 €
- FlowScan Team: 3.300 €
- PulseMetric 360: 3.400 €
Modellannahme: Für den steuerlichen Kontext wird eine regulär mit 19 % Umsatzsteuer belastete inländische Standardleistung angenommen. Für die betriebliche Auswahl werden hier ausschließlich Nettobeträge betrachtet.
Basisaufgabe
Aufgabe: Welches Beteiligungsrecht ist zuerst besonders wichtig, wenn ein System zur personenbezogenen Überwachung eingeführt und angewendet werden soll?
Hilfe 1: Suche nach einem sozialen Mitbestimmungstatbestand.
Hilfe 2: Es geht um eine technische Einrichtung.
Hilfe 3: Prüfe § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Begründetes Feedback: Zentral ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung bestimmt sind. Im Modell besitzen alle drei Systeme personenbezogene Auswertungsfunktionen. Eine reine Kostenentscheidung reicht deshalb nicht aus.
Anwendungsaufgabe
Aufgabe: Die Geschäftsleitung bevorzugt PulseMetric 360 wegen des Leistungsscores. Der Betriebsrat verlangt, auf personenbezogene Leistungsscores zu verzichten. Entwickle einen Kompromiss.
Hilfe 1: Trenne notwendige Zeiterfassung von zusätzlicher Leistungsanalyse.
Hilfe 2: Frage, welche Daten für den betrieblichen Zweck wirklich erforderlich sind.
Hilfe 3: Formuliere technische oder organisatorische Begrenzungen, die in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden könnten.
Begründetes Feedback: Ein tragfähiger Vorschlag könnte die reine Zeiterfassung erlauben, individuelle Leistungsscores aber deaktivieren, Zugriffsrechte begrenzen und Löschfristen festlegen. Das berücksichtigt den betrieblichen Zweck, die Interessen der Beschäftigten und die Mitbestimmung. Die konkrete Datenschutzprüfung bleibt zusätzlich erforderlich.
Transferaufgabe
Aufgabe: Entscheide nicht nur nach Preis. Entwickle fünf Kriterien für eine kaufmännisch und sozial verantwortliche Beschaffung.
Begründetes Feedback: Gute Kriterien verbinden Wirtschaftlichkeit und Verantwortung, zum Beispiel Gesamtkosten, Funktionsnutzen, Schulungsaufwand, Schutz vor unnötiger Leistungsüberwachung und Umsetzbarkeit einer mitbestimmten Regelung. Eine billigere Lösung ist nicht automatisch die bessere.
Gesprächsmedium 2 – Einkauf trifft Betriebsrat
Nora, fiktive Einkäuferin: „PulseMetric kostet nur 400 Euro mehr als die günstigste Lösung und liefert viel mehr Kennzahlen.“
Ben, fiktiver Betriebsrat: „Mehr Kennzahlen bedeuten nicht automatisch mehr Nutzen. Personenbezogene Leistungsscores verändern auch die Kontrolle im Betrieb.“
Sami, fiktive JAV: „Für Auszubildende ist wichtig, dass Lernfortschritt nicht mit Arbeitsleistung verwechselt wird.“
Nora: „Dann brauchen wir vor der Bestellung klare Anforderungen und eine Regelung zur Nutzung.“
Arbeitsauftrag: Formuliere einen Satz, mit dem jede Rolle ihre wichtigste Interessenlage sachlich begründet.
Lerneinheit 4 – Kaufmännischer Fall B: Arbeitszeit ändern
Die Geschäftsleitung will in der Inventurwoche den Arbeitsbeginn für alle Beschäftigten von 08:00 Uhr auf 07:30 Uhr verschieben.
Basisaufgabe
Aufgabe: Ordne den Fall einem Mitbestimmungsbereich zu.
Hilfe 1: Die Änderung betrifft nicht die Vergütung.
Hilfe 2: Es geht um Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.
Hilfe 3: Prüfe § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
Begründetes Feedback: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung auf die Wochentage gehören zur sozialen Mitbestimmung. Die Geschäftsleitung kann eine solche kollektive Regelung im mitbestimmungspflichtigen Bereich nicht einfach am Betriebsrat vorbei festlegen.
Anwendungsaufgabe
Aufgabe: Die JAV berichtet, dass mehrere Auszubildende wegen einer schlechten Busverbindung erst um 07:45 Uhr eintreffen könnten. Entwickle zwei alternative Lösungen.
Begründetes Feedback: Denkbar wären etwa ein späterer Beginn für eine klar abgegrenzte Gruppe mit angepasster Aufgabenverteilung oder eine andere Organisation der Inventur. Gute Lösungen berücksichtigen Betriebsbedarf und Erreichbarkeit, statt nur eine Seite durchzusetzen.
Transferaufgabe
Aufgabe: Erkläre, warum die JAV das Problem aufgreifen kann, die Arbeitszeitregelung aber mit dem Betriebsrat verhandelt wird.
Begründetes Feedback: Die JAV sammelt und vertritt besondere Belange der Auszubildenden und kann sie beim Betriebsrat einbringen. Das gesetzliche Mitbestimmungsrecht zur Arbeitszeit liegt beim Betriebsrat.
Lerneinheit 4 – Kaufmännischer Fall C: Weiterbildung auswählen
Zwei Auszubildende sollen an einer externen Schulung teilnehmen. Alle Daten sind fiktiv.
| Fiktive Schulung | Preis pro Person netto | Dauer | Schwerpunkt | Lernform |
|---|---|---|---|---|
| KaufPro Praxis | 420 € | 2 Tage | Tabellenanalyse und Kalkulation | Präsenz |
| HandelPlus Digital | 360 € | 2 halbe Tage | Warenwirtschaft und Reporting | Online |
| OfficeCase Intensiv | 510 € | 3 Tage | Kalkulation, Reporting und Präsentation | Präsenz |

Basisaufgabe
Aufgabe: Welcher Bereich des BetrVG ist neben der reinen Kostenrechnung berührt?
Hilfe 1: Es geht um Lernen im Betrieb.
Hilfe 2: Suche nach Berufsbildung.
Hilfe 3: Prüfe §§ 96 bis 98 BetrVG.
Begründetes Feedback: Berufsbildung ist ein eigener Beteiligungsbereich. Der Betriebsrat kann unter anderem bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen mitbestimmen und bei bestimmten Maßnahmen Vorschläge für Teilnehmende machen.
Anwendungsaufgabe
Aufgabe: Die Geschäftsleitung will nur die zwei Auszubildenden mit den besten bisherigen Noten schicken. Die JAV schlägt ein transparentes Rotationsverfahren vor. Beurteile beide Interessen.
Begründetes Feedback: Die Geschäftsleitung kann Leistungs- und Nutzenaspekte anführen. Die JAV kann faire Entwicklungschancen und transparente Kriterien betonen. Eine begründete Lösung könnte fachliche Voraussetzungen mit einem nachvollziehbaren Rotationsprinzip verbinden.
Transferaufgabe
Aufgabe: Entwirf drei Auswahlkriterien für Weiterbildungen, die Wirtschaftlichkeit und Ausbildungsqualität verbinden.
Begründetes Feedback: Sinnvolle Kriterien sind zum Beispiel Lernzielpassung, Gesamtkosten einschließlich Ausfallzeit, Transfer in den Ausbildungsalltag, Zugänglichkeit und faire Teilnahmeregeln. Entscheidend ist die begründete Abwägung.
Lerneinheit 5 – Berufliche Verantwortung
Mitbestimmung funktioniert nur, wenn Beteiligte ihre Rollen verantwortungsvoll nutzen.
- Sachlichkeit: Interessen klar und ohne persönliche Angriffe formulieren.
- Vertraulichkeit: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beachten; Auszubildende haben hierzu auch Pflichten aus dem BBiG.
- Ausbildungszweck: Aufgaben sollen dem Ausbildungszweck dienen und angemessen sein.
- Verantwortung: Probleme früh ansprechen, Informationen prüfen und Lösungen begründen.
- Kompromiss: Wirtschaftliche, soziale und ausbildungsbezogene Folgen gemeinsam betrachten.
Mini-Fall – Beschwerde
Die fiktive Auszubildende Mira wird seit drei Wochen fast ausschließlich für private Botengänge eingesetzt und sieht keinen Bezug zum Ausbildungsziel.
Schritt 1: Mira dokumentiert sachlich, welche Tätigkeiten sie ausgeführt hat.
Schritt 2: Sie spricht die zuständige Ausbildungsstelle an.
Schritt 3: Sie kann sich beschweren und ein Betriebsratsmitglied zur Unterstützung hinzuziehen.
Schritt 4: Die JAV kann das Ausbildungsanliegen aufnehmen und beim Betriebsrat auf Bearbeitung hinwirken.
Fachlicher Bezug: Nach § 14 BBiG dürfen Auszubildenden nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
Gestufte Fallstrategie
Nutze bei neuen Fällen immer dieselben drei Stufen.
- Stufe 1 – Sachverhalt klären: Wer ist betroffen? Was soll geändert werden? Ist es ein individueller oder kollektiver Fall?
- Stufe 2 – Beteiligung zuordnen: Einzelrecht, JAV, Betriebsrat, Arbeitgeber oder Einigungsstelle?
- Stufe 3 – Entscheidung begründen: Rechtslage, Kosten, Ausbildungsqualität und Interessen zusammenführen.
Kurzformel: Sachverhalt → Beteiligungsrecht → Interessen → Lösung → Begründung.
Fachliche Quellen und Medienrechte
Geprüfte Rechts- und Fachquellen, Stand 9. Oktober 2026:
- Betriebsverfassungsgesetz auf Gesetze im Internet
- Berufsbildungsgesetz auf Gesetze im Internet
- § 12 Umsatzsteuergesetz
- § 14 Umsatzsteuergesetz
- BMAS: Mitbestimmung – Eine gute Sache, Stand Februar 2026
Geprüfte Wikimedia-Commons-Medien:
: Urheber Wolf1949, CC0 1.0.
: Urheber Achim Hepp, CC BY-SA 2.0.
: Urheber Nevit Dilmen, CC BY-SA 3.0.
: Urheber Dengelbeng, CC BY 4.0.- : Urheber Jeuwre, CC BY-SA 4.0.
YouTube-Medien:
- Betriebsrat – einfach erklärt, Hans-Böckler-Stiftung, veröffentlicht 2025. Einbettung über YouTube; Rechte verbleiben beim Anbieter.
- Was ist eine Jugend- und Auszubildendenvertretung?, ver.di Jugend, veröffentlicht 2021. Einbettung über YouTube; Rechte verbleiben beim Anbieter.
Medienhinweis: Die Videos dienen der Veranschaulichung. Für exakte rechtliche Voraussetzungen gilt der oben ausgewiesene aktuelle Gesetzesstand.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Ab wann sind Beschäftigte grundsätzlich zur Betriebsratswahl wahlberechtigt? (Ab Vollendung des 16. Lebensjahres) (!Ab Vollendung des 14. Lebensjahres) (!Erst nach Ende der Ausbildung) (!Erst nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit)
Welche Mindestvoraussetzung nennt das BetrVG für die Wahl eines Betriebsrats im Betrieb? (Mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer von denen drei wählbar sind) (!Mindestens zehn Auszubildende) (!Mindestens zwanzig Vollzeitbeschäftigte) (!Mindestens fünf Führungskräfte)
Welche Aufgabe gehört besonders zur JAV? (Ausbildungsanliegen beim Betriebsrat einzubringen) (!Kündigungen allein auszusprechen) (!Tarifverträge für den Betrieb abzuschließen) (!Den Jahresabschluss festzustellen)
Wer übt das gesetzliche Mitbestimmungsrecht zur kollektiven Arbeitszeitregelung aus? (Der Betriebsrat) (!Die JAV allein) (!Jeder Auszubildende allein) (!Die Berufsschule)
Welche Maßnahme ist ein typischer Fall für § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG? (Einführung eines Systems zur technischen Leistungsüberwachung) (!Bestellung von Büromaterial) (!Auswahl einer Kantinenspeise) (!Privater Handyvertrag eines Auszubildenden)
Was darf ein Arbeitnehmer bei einer betrieblichen Beschwerde tun? (Ein Betriebsratsmitglied zur Unterstützung hinzuziehen) (!Nur außerhalb der Arbeitswelt darüber sprechen) (!Den Betriebsrat selbst auflösen) (!Die Geschäftsführung ohne Verfahren absetzen)
Was gilt vor einer Kündigung nach § 102 BetrVG? (Der Betriebsrat ist anzuhören) (!Die JAV entscheidet allein) (!Eine Anhörung ist niemals erforderlich) (!Nur die Berufsschule ist zu informieren)
Welcher Bereich wird in §§ 96 bis 98 BetrVG besonders geregelt? (Berufsbildung) (!Verkehrsrecht) (!Warenkennzeichnung) (!Patentrecht)
Was kann bei einem Konflikt in einer erzwingbaren Mitbestimmungsfrage eine Lösung herbeiführen? (Die Einigungsstelle) (!Die Klassenkonferenz) (!Die Industrieausstellung) (!Das Einwohnermeldeamt)
Warum ist beim Softwarekauf nicht nur der niedrigste Preis entscheidend? (Weil auch Funktionen Beteiligungsrechte und Beschäftigteninteressen berühren können) (!Weil der teuerste Anbieter immer gewählt werden muss) (!Weil Software keine Kosten verursacht) (!Weil Betriebsräte grundsätzlich alle Einkäufe verbieten)
Memory
| Betriebsrat | Interessenvertretung der Beschäftigten |
| JAV | Belange Jugendlicher und Auszubildender |
| Beschwerderecht | Möglichkeit bei Benachteiligung Abhilfe zu suchen |
| Einigungsstelle | Konfliktlösung in erzwingbarer Mitbestimmung |
| § 87 BetrVG | Soziale Mitbestimmungsrechte |
| § 98 BetrVG | Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen |
| BBiG | Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Thema |
|---|---|
| Betriebsrat | Kollektive Arbeitszeitregelung |
| JAV | Ausbildungsanliegen |
| Arbeitgeber | Rechtzeitige Unterrichtung |
| Auszubildende | Betriebliche Beschwerde |
| Einigungsstelle | Lösung eines Mitbestimmungskonflikts |
...
Kreuzworträtsel
| Betriebsrat | Welche gewählte Interessenvertretung besitzt viele Mitbestimmungsrechte im Betrieb? |
| Beschwerde | Wie heißt ein Mittel gegen empfundene Benachteiligung oder ungerechte Behandlung? |
| Einigungsstelle | Welche Stelle kann bei bestimmten Mitbestimmungskonflikten verbindlich entscheiden? |
| Ausbildung | Welcher Bereich steht bei der JAV besonders im Mittelpunkt? |
| Arbeitszeit | Welches Thema umfasst Beginn Ende und Pausen des Arbeitstags? |
| Mitbestimmung | Wie heißt die stärkere Beteiligungsform bei der eine einseitige Regelung verhindert werden kann? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Betriebsrat erkennen: Finde in deinem Ausbildungswissen drei Themen, bei denen ein Betriebsrat eine Rolle spielen könnte, ohne reale Betriebsdaten zu nennen.
- JAV erklären: Erstelle eine Infokarte mit höchstens 80 Wörtern zur Frage „Wofür ist die JAV da?“.
- Beteiligungsformen: Gestalte vier Symbolkarten für Information, Beratung, Anhörung und Mitbestimmung.
- Gespräch vorbereiten: Schreibe fünf sachliche Fragen, die eine fiktive Auszubildende an die JAV richten könnte.
Standard
- Rollenspiel Mitbestimmung: Spiele mit drei Personen ein Gespräch zwischen Einkauf, Betriebsrat und JAV zur fiktiven Zeiterfassungssoftware.
- Produktvergleich: Ergänze beim Softwarefall fünf eigene Auswahlkriterien und gewichte sie nachvollziehbar.
- Arbeitszeitfall: Entwickle für die Inventurwoche einen alternativen Arbeitszeitvorschlag und begründe ihn.
- Beschwerdeweg: Zeichne einen Ablaufplan für einen fiktiven Ausbildungsfall vom Problem bis zur möglichen Lösung.
Schwer
- Betriebsvereinbarung: Entwirf Eckpunkte einer fiktiven Betriebsvereinbarung zur Nutzung einer Zeiterfassungssoftware ohne reale Beschäftigtendaten.
- Weiterbildungsbudget: Plane ein fiktives Budget von 2.000 € für fünf Auszubildende und begründe Auswahl und Verteilung.
- Interviewprojekt: Entwickle einen anonymisierten Interviewleitfaden für ein freiwilliges Gespräch mit einer betrieblichen Interessenvertretung. Erhebe keine personenbezogenen oder vertraulichen Geschäftsdaten.
- Transferfall Digitalisierung: Erfinde einen neuen Fall zur Einführung eines KI-Systems im Ausbildungsbetrieb und analysiere Informations-, Beratungs- und mögliche Mitbestimmungsrechte.


Lernkontrolle
- Fallanalyse Software: Die Geschäftsleitung führt ein neues Analysemodul ohne erneute Beteiligung ein. Prüfe, welche Informationen du für eine rechtliche und betriebliche Bewertung zuerst benötigst.
- Interessenabwägung Arbeitszeit: Begründe eine Lösung, die Inventurbedarf, Erreichbarkeit der Auszubildenden und Mitbestimmung zusammenführt.
- JAV und Betriebsrat: Erkläre anhand eines eigenen fiktiven Beispiels, warum JAV und Betriebsrat unterschiedliche, aber miteinander verbundene Rollen haben.
- Beschwerde und Verantwortung: Entwickle einen sachlichen Beschwerdeweg für ausbildungsfremde Tätigkeiten und erkläre, warum Dokumentation wichtig ist.
- Wirtschaftlichkeit und Mitbestimmung: Zeige, warum eine Beschaffungsentscheidung trotz niedrigerer Kosten ungeeignet sein kann, wenn Funktionen erhebliche betriebliche Folgen auslösen.
- Transfer Berufsbildung: Entwirf Kriterien für eine faire Weiterbildungsauswahl und ordne zu, an welchen Stellen JAV und Betriebsrat beteiligt werden können.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis solltest du zeigen können, dass du:
- Betriebsrat und JAV unterscheiden kannst.
- individuelle Beteiligungsrechte von kollektiver Mitbestimmung unterscheiden kannst.
- zentrale Beteiligungsfelder wie Arbeitszeit, technische Überwachung, Berufsbildung und Kündigung richtig zuordnest.
- einen fiktiven kaufmännischen Fall mit Rechtslage, Kosten und Interessen analysierst.
- einen Lösungsvorschlag nachvollziehbar begründest.
- gestufte Hilfen zunehmend selbstständig ersetzen kannst.
- ausschließlich zulässige, sachliche und datensparsame Falldaten verwendest.
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