Medienrecht
Einleitung
Du veröffentlichst ein Foto, zitierst einen Songtext oder moderierst einen Kanal? Dann begegnest du dem Medienrecht. Es schützt die freie Kommunikation und die Rechte anderer. Dazu gehören Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Urheberrecht, Datenschutz, der Schutz des eigenen Bildes und Regeln für Onlineplattformen.
Dieser aiMOOC richtet sich an Lernende ab Klasse 9, Auszubildende in Medienberufen sowie Einsteigerinnen und Einsteiger in Redaktion, Marketing und Content-Produktion. Du lernst, vor einer Veröffentlichung die richtigen Fragen zu stellen. Im Mittelpunkt stehen Deutschland und die Europäische Union; besondere Einzelfälle können anders zu beurteilen sein. Die Darstellung bietet Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Leitfrage: Darfst du etwas technisch hochladen, heißt das noch nicht, dass du es rechtlich veröffentlichen darfst. Prüfe stets Inhalt, Urheberschaft, erkennbare Personen, personenbezogene Daten, Werbecharakter und die Regeln der verwendeten Plattform.
Grundrechte, Presse und Medienordnung
Freie Meinung und ihre Grenzen
Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit und die Freiheit der Presse sowie der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Diese Rechte sind für die Demokratie wichtig: Menschen dürfen kritisieren, recherchieren und unterschiedliche Positionen vertreten. Grenzen ergeben sich insbesondere aus allgemeinen Gesetzen, dem Jugendschutz und dem Schutz der persönlichen Ehre. Nicht jede scharfe Kritik ist rechtswidrig; entscheidend sind Formulierung, Zusammenhang und betroffene Rechte.
Beispiel: Du darfst die Qualität eines kommunalen Angebots kritisieren. Behauptest du dagegen eine konkrete Straftat einer erkennbaren Person, brauchst du eine tragfähige Tatsachengrundlage. Trenne in deinen Beiträgen überprüfbare Tatsachen, persönliche Bewertungen und Unsicherheiten.
Medienpraxis: Ein Mikrofon steht für Recherche, Interview und Verantwortung. Foto: Lestat (Jan Mehlich), CC BY-SA 2.5.
Medienstaatsvertrag und Sorgfalt
Der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt unter anderem Rundfunk, Telemedien, Medienplattformen und Medienintermediäre. Er verfolgt Ziele wie Meinungsvielfalt und Transparenz. Für bestimmte geschäftsmäßige, journalistisch-redaktionelle Onlineangebote mit regelmäßigen Nachrichten oder politischen Informationen gelten journalistische Sorgfaltspflichten nach § 19 MStV. Dazu gehört, Informationen vor der Verbreitung sorgfältig auf Wahrheit, Herkunft und Inhalt zu prüfen.
Merke: Eine private Meinungsäußerung, ein redaktionell verantwortetes Nachrichtenangebot und ein Plattformdienst unterliegen nicht automatisch denselben Pflichten. Frage deshalb zuerst, welche Rolle ein Angebot rechtlich hat.
Urheberrecht, Zitate und freie Lizenzen
Werke nutzen und richtig zitieren
Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen, beispielsweise Texte, Fotografien, Musikstücke, Filme und Illustrationen. Der Schutz entsteht grundsätzlich ohne Registrierung. Ein öffentlich auffindbares Bild ist deshalb nicht automatisch frei verwendbar. Auch die bloße Angabe des Namens ersetzt eine notwendige Nutzungserlaubnis nicht.

Das Copyright-Symbol weist auf Rechte hin; sein Fehlen bedeutet nicht automatisch Gemeinfreiheit. Symbolgrafik auf Wikimedia Commons: gemeinfrei.
Das Zitatrecht in § 51 UrhG erlaubt unter Voraussetzungen die Übernahme veröffentlichter Werke, wenn ein wirklicher Zitatzweck vorliegt und der Umfang dadurch gerechtfertigt ist. Du musst dich also inhaltlich mit dem übernommenen Material auseinandersetzen; ein Bild allein zur Dekoration ist normalerweise kein zulässiges Bildzitat. § 60a UrhG eröffnet spezielle Nutzungsmöglichkeiten für Unterricht und Lehre. Diese sind an konkrete Bedingungen und Empfängerkreise gebunden und erlauben nicht pauschal, Schulmaterial öffentlich ins Internet zu stellen.
Creative Commons und offene Medien
Creative Commons (CC) bietet standardisierte Lizenzen. BY verlangt Namensnennung; SA verlangt bei Bearbeitungen unter bestimmten Voraussetzungen die Weitergabe unter gleicher oder kompatibler Lizenz; NC beschränkt kommerzielle Nutzungen; ND begrenzt die Veröffentlichung von Bearbeitungen. CC0 ist eine weitgehende Rechtefreigabe. Die einzelnen Kombinationen haben unterschiedliche Folgen. Prüfe stets die konkrete Version und zusätzliche Rechte, etwa Persönlichkeits- oder Markenrechte.

CC-Symbol zur Einführung in freie Lizenzen. Grafik: Alexander Koenig, CC BY-SA 3.0 DE.
Datei:CC Logo Close-Up animation.webm Animation des Creative-Commons-Logos von Ryan Junell / Creative Commons, CC0. Auch eine Animation ist ein Medium, dessen Nutzungsrechte du prüfen musst.
Praxisformel für die Quellenangabe: Titel, Urheberin oder Urheber, Fundstelle mit Link, Lizenz mit Link und gegebenenfalls Hinweis auf Änderungen. Diese Angaben müssen zur jeweiligen Lizenz passen. Manche Marken- und Persönlichkeitsrechte bleiben unabhängig von der CC-Lizenz bestehen.
Audio und unterschiedliche Schutzrechte
Bei einem Musik- oder Podcastausschnitt können mehrere Rechte betroffen sein: am Werk, an einer Aufführung und an der konkreten Aufnahme. Für Uploads und Remixe genügt daher nicht immer eine einzige Erlaubnis. Das folgende kurze Commons-Audiobeispiel ist ausdrücklich unter CC0 bereitgestellt; es dient als Übung, die Lizenz einer Aufnahme vor ihrer Nutzung zu kontrollieren.
Audio-Beispieldatei: K6ka, Wikimedia Commons, CC0 1.0.
Fotos, Persönlichkeit und Datenschutz
Recht am eigenen Bild
Du fotografierst eine Person beim Schulfest und möchtest das Foto öffentlich posten. Das Recht am eigenen Bild schützt Menschen vor unerwünschter Verbreitung oder öffentlicher Zurschaustellung ihres Bildnisses. § 22 KunstUrhG stellt grundsätzlich auf die Einwilligung der abgebildeten Person ab. § 23 nennt Ausnahmen, beispielsweise für Bilder der Zeitgeschichte oder Menschen als bloßes Beiwerk. Berechtigte Interessen der Abgebildeten können einer Veröffentlichung trotzdem entgegenstehen.
Wichtig: Das Anfertigen, Speichern und Veröffentlichen von Fotos sind nicht derselbe rechtliche Vorgang. Zusätzlich kann die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) relevant sein. Bei Minderjährigen ist besondere Sorgfalt geboten. Nutze für deine Übungen ausschließlich fiktive Beispiele oder vollständig geklärte Rechte, keine realen Schülerfotos.

Symbol für Privatsphäre und Vertraulichkeit. Grafik: GDJ, CC0.
Daten rechtmäßig verarbeiten
Personenbezogene Daten sind beispielsweise Name, identifizierbares Foto, Kontaktadresse oder ein nutzerbezogenes Onlinekennzeichen. Artikel 6 DSGVO verlangt für die Verarbeitung eine passende Rechtsgrundlage, etwa eine wirksame Einwilligung, eine gesetzliche Pflicht oder bei Vorliegen der Voraussetzungen ein berechtigtes Interesse. Nicht jede Datenverarbeitung benötigt eine Einwilligung; jede braucht aber eine tragfähige Rechtsgrundlage. Hinzu kommen Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und angemessene Sicherheit. Betroffene können abhängig vom Fall Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen; die Rechte haben gesetzliche Grenzen.

Überwachungskamera als Anlass für Fragen nach Rechtsgrundlage, Information und Verhältnismäßigkeit. Foto: JensPersson, CC BY-SA 3.0.
Prüffrage: Braucht dein Projekt Klarnamen und genaue Standorte wirklich? Wenn nicht, verzichte darauf. Veröffentliche keine personenbezogenen Daten Dritter ohne geklärte Rechtsgrundlage.
Onlineplattformen und Veröffentlichungspflichten
Regeln für digitale Dienste
Der Digital Services Act (DSA) der EU schafft Pflichten für Vermittlungsdienste und Plattformen, abgestuft nach ihrer Rolle und Größe. Nutzerinnen und Nutzer sollen illegale Inhalte einfacher melden und Entscheidungen zur Moderation besser verstehen und anfechten können. Größere Plattformen unterliegen zusätzlichen Anforderungen zur Risikominimierung und Transparenz. Der DSA schafft jedoch kein allgemeines Verbot unliebsamer Meinungen. Ob ein Inhalt illegal ist, bestimmt sich nach dem jeweils anwendbaren Recht.

Das Teilen eines Beitrags ist technisch einfach; die rechtlichen Folgen hängen vom Inhalt ab. Grafik: BrxBrx, CC BY-SA 4.0.
Video (Englisch): Die Europäische Kommission erläutert Meldungen zu illegalen Inhalten und Waren im DSA.
Video (Englisch): Die Europäische Kommission erklärt Beschwerdemöglichkeiten nach Moderationsentscheidungen.
Impressum und redaktionelle Verantwortung
Wer einen geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen digitalen Dienst betreibt, muss unter den Voraussetzungen des § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) allgemeine Anbieterinformationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Daneben kann der MStV Informationspflichten und bei journalistisch-redaktionellen Angeboten besondere Angaben zu verantwortlichen Personen vorsehen. Ob eine konkrete Seite impressumspflichtig ist, hängt von Art und Gestaltung des Angebots ab.
Beispiel: Vergleiche ein rein privates Fotoalbum mit einer regelmäßig betriebenen kommerziellen Videoredaktion. Erstelle nicht für beide ohne Prüfung dieselbe rechtliche Checkliste.
Jugendschutz, Werbung und KI-Inhalte
Jugendliche schützen und Werbung erkennen
Der Jugendmedienschutz soll Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden oder unzulässigen Medieninhalten schützen. Bei Werbung gilt: Für das Publikum muss kommerzielle Kommunikation unter den jeweils anwendbaren Regeln erkennbar sein. Eine bezahlte Produktempfehlung darf nicht als unabhängiger Erfahrungsbericht getarnt werden. Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung können unterschiedlich geregelt sein.
Fallbeispiel: Ein Creator erhält Geld für einen positiven Produktbeitrag. Die Veröffentlichung braucht eine für das konkrete Format ausreichende Werbekennzeichnung. Auch Persönlichkeits- und Urheberrechte an eingeblendeten Bildern bleiben zu beachten.
Deepfakes, KI und Quellenprüfung
KI-Systeme können überzeugend wirkende Texte, Stimmen, Bilder und Videos erzeugen. Die KI-Verordnung der EU regelt unter anderem Transparenzpflichten für bestimmte KI-Ausgaben und Deepfakes, mit Ausnahmen und jeweils einschlägigen Geltungsregeln. Unabhängig davon kann eine täuschend echte manipulierte Darstellung Persönlichkeitsrechte verletzen oder Menschen irreführen.
Arbeitsregel: Frage bei auffälligen Medien nach Ursprung, Bearbeitung, Einwilligung, Kennzeichnung und Belegbarkeit. Kennzeichne künstlich veränderte Darstellungen, wenn es rechtlich erforderlich ist, und vermeide irreführende Präsentationen auch darüber hinaus.
Rechtsprüfung vor der Veröffentlichung
Die Sechs-Fragen-Methode
Mit dieser Checkliste kannst du ein eigenes Onlineprojekt vor dem Veröffentlichen beurteilen. Sie ersetzt keine professionelle Prüfung, hilft aber, typische Risiken rechtzeitig zu finden.

Checkliste als Bildmotiv: Alexander Koenig, CC BY-SA 3.0 DE.
- Inhalt: Ist die Aussage sorgfältig recherchiert und von Meinung unterscheidbar?
- Urheberrecht: Darf ich jedes verwendete Bild, Video, Text- und Tonstück in dieser Form nutzen?
- Personen: Sind erkennbare Personen und ihre Interessen ausreichend berücksichtigt?
- Daten: Gibt es eine Rechtsgrundlage, einen klaren Zweck und nur erforderliche Daten?
- Anbieter und Werbung: Brauche ich Angaben zur Verantwortung oder eine Werbekennzeichnung?
- Plattform und Zielgruppe: Gelten Meldewege, Jugendschutz oder besondere Plattformregeln?
Übungsfall A: Ein Schulblog soll ein Foto von einer Preisverleihung veröffentlichen. Prüfe Foto-Lizenz, Rechte erkennbarer Personen, DSGVO und Angaben zum Blog.
Übungsfall B: Ein Ausbildungsbetrieb verwendet einen fremden Song als Hintergrundmusik in einem Werbevideo. Prüfe Komposition, Aufnahme, Bearbeitung und Nutzungszweck getrennt.
Übungsfall C: Ein Kanal veröffentlicht ein KI-verändertes Interview. Prüfe die erkennbare Person, mögliche Täuschung, Quellen und Transparenzpflichten.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Überprüfe dein Wissen
Was schützt Artikel 5 des Grundgesetzes unter anderem? (Die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit) (!Das Recht auf jede beliebige Beleidigung) (!Eine generelle Pflicht zur vorherigen staatlichen Genehmigung) (!Den Anspruch auf Veröffentlichung auf jeder privaten Plattform)
Wann kann das Zitatrecht die Nutzung eines geschützten Werks erlauben? (Wenn ein echter Zitatzweck und ein angemessener Umfang vorliegen) (!Wenn der Beitrag mindestens zehn Aufrufe erreicht) (!Wenn das Werk irgendwo im Internet auffindbar ist) (!Wenn man den Namen der Urheberin einfach weglässt)
Welche Aussage zur Veröffentlichung erkennbarer Personen trifft grundsätzlich zu? (Einwilligung oder eine tragfähige gesetzliche Ausnahme muss geprüft werden) (!Alle Fotos aus dem öffentlichen Raum dürfen immer veröffentlicht werden) (!Schulfotos dürfen unabhängig von Personenrechten verbreitet werden) (!Das Recht am eigenen Bild gilt nur für berühmte Menschen)
Was verlangt der Lizenzbaustein BY bei Creative Commons? (Eine korrekte Namensnennung nach den Lizenzbedingungen) (!Ein vollständiges Verbot jeder Weitergabe) (!Eine gesetzliche Pflicht zur Bezahlung eines Abonnements) (!Den Verzicht auf jeden Quellenlink)
Welche Aussage über § 60a UrhG ist richtig? (Die Erlaubnisse für Unterricht gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen) (!Lehrkräfte dürfen jedes Werk unbegrenzt öffentlich hochladen) (!Die Norm setzt das gesamte Urheberrecht außer Kraft) (!Die Vorschrift betrifft nur selbst erfundene Texte)
Was braucht eine Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO? (Eine passende Rechtsgrundlage) (!In jedem Fall ausschließlich eine schriftliche Einwilligung) (!Keine Begründung bei öffentlich sichtbaren Daten) (!Nur einen Hinweis im Titel einer Webseite)
Wobei unterstützt der Digital Services Act Nutzerinnen und Nutzer? (Bei Meldungen illegaler Inhalte und Beschwerden über Moderation) (!Beim automatischen Erwerb aller Bildrechte) (!Beim Ersetzen der nationalen Strafgesetze) (!Bei der Abschaffung jeder Inhaltsmoderation)
Welche Information verlangt § 5 DDG unter seinen Voraussetzungen? (Leicht erreichbare Angaben zum Diensteanbieter) (!Eine öffentliche Liste aller Besucherinnen und Besucher) (!Die Veröffentlichung privater Passwörter) (!Die Nennung aller jemals gelesenen Artikel)
Was ist bei entgeltlicher Produktempfehlung besonders wichtig? (Eine rechtlich ausreichende Erkennbarkeit des Werbecharakters) (!Dass die Bezahlung immer verschwiegen wird) (!Dass es keine Werberegeln für soziale Medien gibt) (!Dass Urheberrechte der verwendeten Bilder entfallen)
Welche Frage ist bei einem realistisch wirkenden Deepfake besonders wichtig? (Ob die Darstellung Rechte verletzt oder gekennzeichnet werden muss) (!Ob eine täuschende Darstellung automatisch wahr ist) (!Ob durch KI sämtliche Persönlichkeitsrechte entfallen) (!Ob Plattformregeln für künstliche Inhalte niemals gelten)
Memory: Begriffe und Bedeutungen
| Pressefreiheit | Grundrecht für freie journalistische Berichterstattung |
| Urheberrecht | Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen |
| Datenminimierung | Beschränkung auf erforderliche personenbezogene Daten |
| Bildnisschutz | Schutz vor unzulässiger Veröffentlichung erkennbarer Personen |
| Anbieterkennzeichnung | Rechtlich erforderliche Angaben zum Betreiber eines Dienstes |
| Werbetransparenz | Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation |
Drag and Drop: Ordne richtig zu
| Ordne den passenden Prüfbegriff zu. | Beschreibung |
|---|---|
| Quellenprüfung | Herkunft und Richtigkeit einer Behauptung kontrollieren |
| Lizenzprüfung | Erlaubte Nutzungsarten eines fremden Werks bestimmen |
| Personenprüfung | Rechte erkennbar abgebildeter Menschen berücksichtigen |
| Datenschutzprüfung | Rechtsgrundlage und Datenumfang kontrollieren |
| Werbeprüfung | Kommerzielle Inhalte ausreichend kenntlich machen |
Kreuzworträtsel: Medienrechtliche Begriffe
| Pressefreiheit | Welches Grundrecht schützt freie journalistische Berichterstattung? |
| Zitatrecht | Welche gesetzliche Möglichkeit erlaubt unter Bedingungen die Übernahme zur inhaltlichen Auseinandersetzung? |
| Datenschutz | Wie heißt der Schutz beim Umgang mit personenbezogenen Informationen? |
| Impressum | Wie heißt die gebräuchliche Seite mit Angaben zum Diensteanbieter? |
| Deepfake | Wie nennt man täuschend echt wirkende KI-Manipulationen? |
| Lizenz | Wie heißt eine rechtliche Nutzungserlaubnis für ein Werk? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Meinungsfreiheit: Formuliere zwei fiktive Beispiele für eine Meinung und zwei für eine überprüfbare Tatsachenbehauptung. Begründe deine Einteilung.
- Urheberrecht: Suche auf Wikimedia Commons zwei Bilder zu einem neutralen Thema und notiere jeweils Dateiseite, Urheber und Lizenz.
- Datenschutz: Erstelle eine Liste mit fünf möglichen personenbezogenen Daten und erläutere, welche ein Blog wirklich benötigt.
- Recht am eigenen Bild: Beschreibe in einem kurzen Text, welche Fragen vor dem Posten eines fiktiven Gruppenfotos geklärt werden müssen.
Standard
- Creative Commons: Vergleiche CC BY, CC BY-SA und CC0 mit einem Nutzungsfall für ein Schulvideo. Dokumentiere den Lizenznachweis.
- Journalistische Sorgfalt: Untersuche eine öffentliche Meldung anhand zweier unabhängiger seriöser Quellen auf überprüfbare Fakten und Formulierungen.
- Impressum: Entwickle für ein fiktives Online-Magazin eine Liste möglicher Anbieter- und Verantwortlichkeitsangaben und prüfe dazu § 5 DDG und MStV.
- Werbung: Plane ein fiktives gesponsertes Kurzvideo mit eindeutiger Kennzeichnung und Quellenliste, ohne reale personenbezogene Daten zu verwenden.
Schwer
- Digital Services Act: Entwirf einen nachvollziehbaren Beschwerdeprozess für ein fiktiv moderiertes Onlineforum und begründe die Grundrechtsabwägung.
- Jugendmedienschutz: Erstelle ein Schutzkonzept für einen fiktiven Jugendkanal mit Werbung, Kommentaren und problematischen Inhalten.
- Deepfake: Verfasse ein medienrechtliches Gutachten zu einem erfundenen KI-Interview. Prüfe Kennzeichnung, Persönlichkeitsschutz und journalistische Verantwortung.
- Medienkompetenz: Produziere einen rechtlich geprüften Leitfaden für eine fiktive Schulredaktion mit Quellen, Lizenztabelle und Checkliste.


Lernkontrolle
- Grundrechte: Beurteile, warum öffentliche Kritik zulässig sein kann, die ungesicherte Anschuldigung einer konkreten Person aber rechtlich problematisch wird.
- Zitatrecht: Erkläre anhand eines Beispiels den Unterschied zwischen einem analysierten Bildzitat und dekorativer Verwendung eines fremden Fotos.
- Datenschutz-Grundverordnung: Wäge für einen fiktiven Blog ab, welche Kontaktdaten benötigt werden und welche Rechtsgrundlagen denkbar sind.
- Digital Services Act: Vergleiche die Beschwerdemöglichkeiten einer Nutzerin mit den Pflichten eines Plattformbetreibers.
- Recht am eigenen Bild: Löse einen Fall zu einer fiktiven Veranstaltung, bei der Menschen auf Bildern erkennbar sind, unter Berücksichtigung möglicher Ausnahmen.
- Medienrecht: Erstelle eine begründete Entscheidungsvorlage zur Veröffentlichung eines Werbevideos mit fremder Musik, Archivbildern und KI-Sprecherstimme.
Lernnachweis
Wissen: Du erklärst Grundrechte, urheberrechtliche Nutzungen, Lizenzen, Persönlichkeitsschutz, Datenschutz, Werbung und Plattformpflichten anhand passender Rechtsquellen.
Fertigkeiten: Du unterscheidest Meinung und Tatsachenbehauptung, dokumentierst die Rechte an Mediendateien und erstellst eine überprüfbare Veröffentlichungscheckliste.
Produkte: Du legst eine Medien- und Lizenztabelle, ein fiktives Fallgutachten sowie einen eigenständig formulierten Leitfaden vor. Verwende ausschließlich fiktive Personen oder Material mit geklärten Rechten.
Transfer: Du kannst die Sechs-Fragen-Methode auf neue Social-Media-Posts, Podcasts, journalistische Artikel oder Projekte in Ausbildung und Beruf übertragen und erkennst, wann fachkundige Rechtsberatung nötig ist.
OER und Wikipedia
Fachquellen und geltende Rechtsgrundlagen (Deutschland und EU):
- Grundgesetz, Artikel 5 – Meinungs- und Pressefreiheit
- Urheberrechtsgesetz, insbesondere §§ 51 und 60a
- KunstUrhG, § 22 – Bildnisse und § 23 – gesetzliche Ausnahmen
- DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung
- DDG, § 5 – allgemeine Informationspflichten
- Medienanstalten – Medienstaatsvertrag, aktuelle Fassung
- Medienanstalten – journalistische Sorgfalt
- EU-Kommission – Digital Services Act, englisch
- EU-KI-Verordnung, Artikel 50
Wikipedia zum Nachlesen:
Geprüfte Medienquellen und Lizenzen: Die verlinkten Commons-Dateiseiten enthalten die Originalbeschreibung und den jeweiligen Lizenznachweis. Die Einbindung erfolgt ohne Änderungen; auf der Originalseite stehen zusätzliche Metadaten. Bei CC BY-SA gelten insbesondere Namensnennung und die Bedingungen für Bearbeitungen. Bei Logos können gesonderte Markenrechte bestehen.
| Verwendete Datei | Dateiseite und Quelle | Urheberschaft | Lizenz und Rechtsnachweis |
|---|---|---|---|
| File:Microphone.JPG | Wikimedia Commons: Microphone | Lestat (Jan Mehlich) | CC BY-SA 2.5 |
| File:Copyright.svg | Wikimedia Commons: Copyright | Unbekannt; einfaches Symbol | Gemeinfrei laut Dateiseite |
| File:CC-Icon.svg | Wikimedia Commons: CC-Icon | Alexander Koenig | CC BY-SA 3.0 DE |
| File:CC Logo Close-Up animation.webm | Wikimedia Commons: CC-Animation | Ryan Junell / Creative Commons | CC0 1.0 |
| File:Example sound file in Ogg Vorbis format.ogg | Wikimedia Commons: Audiobeispiel | K6ka | CC0 1.0 |
| File:Privacy icon.svg | Wikimedia Commons: Privacy | GDJ | CC0 1.0 |
| File:CCTV.jpg | Wikimedia Commons: Überwachungskamera | JensPersson | CC BY-SA 3.0 |
| File:Share Icon.svg | Wikimedia Commons: Share Icon | BrxBrx | CC BY-SA 4.0 |
| File:Checkliste.svg | Wikimedia Commons: Checkliste | Alexander Koenig | CC BY-SA 3.0 DE |
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