Datenschutzprinzipien
Datenschutzprinzipien
Dieser aiMOOC richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer an einer BASOP (Bildungsanstalt für Sozialpädagogik). Im Mittelpunkt stehen nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern vor allem der sichere Umgang mit Schülerdaten, pädagogischen Dokumentationen, E-Mails, digitalen Lernplattformen, USB-Sticks und dienstlichen Geräten.
Der Schwerpunkt liegt auf konkreten Alltagssituationen: Clear Screen, Clear Desk, USB-Schutz, sichere Passwörter, Phishing, Cloud-Dienste, KI-Werkzeuge und der Umgang mit Datenschutzvorfällen.
Einleitung: Datenschutz ist Teil professioneller pädagogischer Arbeit
Als Lehrperson an einer BASOP verarbeitest du regelmäßig personenbezogene Daten: Namen, Kontaktdaten, Anwesenheiten, Noten, Beurteilungen, Förderinformationen, Praktikumsberichte und gegebenenfalls besonders sensible Informationen über die Lebenssituation von Schülerinnen und Schülern.
In der sozialpädagogischen Ausbildung können auch Informationen über betreute Personen, Familien, Praktikumseinrichtungen und persönliche Krisen vorkommen. Solche Informationen müssen besonders sorgfältig behandelt werden.
Datenschutz bedeutet nicht, dass keine Daten verarbeitet werden dürfen. Er bedeutet, dass Daten rechtmäßig, zweckgebunden, sparsam und sicher verarbeitet werden.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das österreichische Datenschutzgesetz und die schulrechtlichen Vorgaben bilden dafür den rechtlichen Rahmen. Ergänzend sind die verbindlichen IT- und Sicherheitsvorgaben der Schule zu beachten.
Die Datenschutzprinzipien der DSGVO
Die Grundsätze in Artikel 5 DSGVO gelten für jede Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu gehören sieben zentrale Anforderungen.
Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz
Daten dürfen nur auf einer gültigen Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Die betroffenen Personen sollen nachvollziehen können, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden.
Beispiel BASOP: Du möchtest Fotos von einer Schulveranstaltung auf der Schulwebsite veröffentlichen. Prüfe zuerst die schulischen Vorgaben, den Zweck und die passende Rechtsgrundlage. Eine Einwilligung ist nicht automatisch für jede schulische Datenverarbeitung die richtige oder notwendige Grundlage.
Zweckbindung
Daten werden für einen festgelegten, eindeutigen und legitimen Zweck erhoben. Eine spätere Verwendung für einen anderen Zweck muss rechtlich zulässig sein.
Beispiel: Eine Praktikumsbeurteilung dient der vorgesehenen pädagogischen Beurteilung. Sie darf nicht ohne Prüfung der Rechtsgrundlage für einen privaten Social-Media-Beitrag verwendet werden.
Datenminimierung
Es dürfen nur jene Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
Beispiel: Für eine einfache organisatorische Terminvereinbarung benötigst du normalerweise keine ausführliche Beschreibung der familiären Situation einer Schülerin.
Richtigkeit
Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls aktuell sein. Fehlerhafte Angaben sind angemessen zu berichtigen.
Beispiel: Eine falsche Abwesenheitseintragung kann sich auf schulische Entscheidungen auswirken. Prüfe Angaben, bevor du sie weiterverwendest.
Speicherbegrenzung
Daten dürfen nicht länger personenbezogen gespeichert werden, als es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist, sofern keine einschlägigen Aufbewahrungspflichten oder anderen zulässigen Gründe entgegenstehen.
Beispiel: Lösche nicht einfach eigenmächtig schulische Unterlagen mit Aufbewahrungspflichten. Halte die festgelegten Aufbewahrungs- und Löschregeln ein.
Integrität und Vertraulichkeit
Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugte Verarbeitung, Verlust, Zerstörung und Beschädigung geschützt werden.
Beispiel: Du lässt einen USB-Stick mit Praktikumsberichten nicht unbeaufsichtigt im Klassenraum liegen.
Rechenschaftspflicht
Die verantwortliche Stelle muss die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachweisen können. Datenschutz ist daher nicht nur eine gute Absicht, sondern muss in geeigneten Abläufen und Maßnahmen sichtbar werden.
Beispiel: Die Schule legt fest, wer auf welche Daten zugreifen darf, welche Systeme verwendet werden und wie Datenschutzvorfälle gemeldet werden.
Clear Screen: Bildschirm schützen
Clear Screen bedeutet, dass du deinen Bildschirm so schützt, dass unbefugte Personen keine vertraulichen Informationen sehen oder verwenden können.
Gerade in Schulen wechseln sich Unterricht, Besprechungen, Sprechstunden und administrative Tätigkeiten häufig ab. Ein kurz unbeaufsichtigter Computer kann bereits ein Risiko darstellen.
Die Clear-Screen-Regeln
- Sperre deinen Bildschirm, sobald du deinen Arbeitsplatz verlässt – auch wenn du nur kurz weggehst.
- Verwende die vorgesehene Bildschirmsperre und entsperre das Gerät nur selbst.
- Stelle den Bildschirm so auf, dass Schülerinnen, Schüler, Besucherinnen und Besucher keine sensiblen Daten mitlesen können.
- Schließe vertrauliche Dokumente und Anwendungen, wenn du sie nicht mehr benötigst.
- Verwende keine gemeinsam zugänglichen Geräte für vertrauliche Arbeiten, ohne die notwendigen Schutzmaßnahmen sicherzustellen.
- Melde dich nach Möglichkeit mit deinem eigenen Benutzerkonto an. Teile keine Zugangsdaten.
Merksatz: Ein offenes Fenster am Bildschirm kann genauso viel verraten wie ein offen liegendes Dokument.
Clear Desk: Schreibtisch und Unterlagen schützen
Clear Desk bedeutet, vertrauliche Papierunterlagen und Datenträger nicht offen zugänglich liegen zu lassen.
Praktische Regeln für den Schulalltag
- Lege Notenlisten, Praktikumsberichte und Schülerunterlagen nach der Verwendung in einen geeigneten, verschließbaren Aufbewahrungsort.
- Lasse keine vertraulichen Ausdrucke im Drucker liegen.
- Nimm Unterlagen nach Besprechungen wieder mit.
- Entsorge Dokumente mit personenbezogenen Daten über die dafür vorgesehenen sicheren Entsorgungswege.
- Bewahre Schlüssel und Zugangskarten so auf, dass Unbefugte keinen Zugang zu Unterlagen erhalten.
- Lass keine beschrifteten USB-Sticks oder Notizbücher mit sensiblen Angaben offen liegen.
Clear Desk bedeutet nicht, dass jeder Schreibtisch jederzeit völlig leer sein muss. Entscheidend ist, dass vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
USB-Schutz und externe Datenträger
USB-Sticks und externe Festplatten sind praktisch, können aber Daten verlieren, Schadsoftware einschleusen oder vertrauliche Informationen unbemerkt weitergeben.

Die wichtigsten Regeln für USB-Datenträger
- Keine unbekannten USB-Sticks anschließen. Ein gefundener oder geschenkter Datenträger kann Schadsoftware enthalten. Gib ihn gegebenenfalls an die zuständige IT-Stelle weiter.
- Nur freigegebene Datenträger verwenden. Beachte die IT-Nutzungsregeln deiner Schule.
- Daten minimieren. Kopiere nicht ganze Schülerakten, wenn nur ein einzelnes Dokument erforderlich ist.
- Verschlüsselung verwenden, wenn vorgesehen. Bei Verlust eines verschlüsselten Datenträgers können Daten besser geschützt sein. Die Verschlüsselung muss korrekt eingerichtet sein.
- Datenträger nicht weitergeben. Ein dienstlicher USB-Stick gehört nicht automatisch in private Hände.
- Verlust sofort melden. Ein verlorener Datenträger mit personenbezogenen Daten kann einen Datenschutzvorfall darstellen.
- Keine privaten Umgehungslösungen. Nutze keine privaten Datenträger oder Geräte, wenn dies durch schulische Regeln untersagt ist.
Wichtig: Ein Passwort auf einer Datei ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer sicheren Verschlüsselung des gesamten Datenträgers. Halte dich an die von der Schule freigegebenen Lösungen.
Passwörter, Mehr-Faktor-Authentifizierung und Konten
Ein persönliches Benutzerkonto ermöglicht es, Zugriffe zuzuordnen und zu beschränken. Werden Konten gemeinsam genutzt, wird die Nachvollziehbarkeit erschwert.
Sicheres Verhalten
- Verwende für dienstliche Konten ein langes, einzigartiges Passwort oder eine von der Schule zugelassene Passphrase.
- Verwende nicht dasselbe Passwort für private und dienstliche Dienste.
- Aktiviere die Mehr-Faktor-Authentifizierung, wenn sie angeboten oder vorgeschrieben ist.
- Gib Passwörter niemals per E-Mail oder Telefon an vermeintliche Supportmitarbeitende weiter.
- Speichere Zugangsdaten nur in dafür freigegebenen Passwortmanagern.
- Verwende keine fremden Benutzerkonten und gib dein Konto nicht an Kolleginnen, Kollegen oder Lernende weiter.
- Melde verdächtige Anmeldeaufforderungen und unerwartete Bestätigungsanfragen.
Eine Mehr-Faktor-Authentifizierung kombiniert mindestens zwei unterschiedliche Arten von Nachweisen, etwa Wissen, Besitz oder ein biometrisches Merkmal.
E-Mail, Phishing und sichere Kommunikation
Phishing bezeichnet den Versuch, Menschen durch gefälschte Nachrichten zur Preisgabe von Daten, zur Überweisung von Geld oder zum Öffnen schädlicher Dateien zu bewegen.
Warnzeichen erkennen
Achte auf unerwartete Anhänge, ungewöhnliche Links, künstlichen Zeitdruck, ungewohnte Absenderadressen und Aufforderungen, Passwörter einzugeben.
Eine professionell gestaltete E-Mail ist nicht automatisch vertrauenswürdig. Auch bekannte Namen und echte Signaturen können missbraucht werden.
E-Mails mit Schülerdaten
- Prüfe Empfängerinnen und Empfänger sorgfältig, bevor du eine Nachricht versendest.
- Verwende für schulische Angelegenheiten die vorgesehenen Kommunikationskanäle.
- Sende sensible Informationen nicht ohne Prüfung der Zulässigkeit und der erforderlichen Schutzmaßnahmen.
- Verwende Verteiler mit Bedacht: Bei einer Nachricht an mehrere Personen kann das Feld „An“ oder „CC“ Adressen offenlegen. „BCC“ ist für bestimmte Verteilerzwecke geeignet, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob der Versand zulässig ist.
- Öffne verdächtige Anhänge nicht und gib Zugangsdaten nicht über Links aus unerwarteten Nachrichten ein.
- Leite verdächtige Nachrichten nach den internen IT-Regeln an die zuständige Stelle weiter.
Cloud-Dienste, Messenger und KI-Werkzeuge
Digitale Plattformen erleichtern Zusammenarbeit und Unterricht. Sie dürfen aber nicht allein deshalb verwendet werden, weil sie kostenlos, bekannt oder einfach zu bedienen sind.
Bevor du Daten in einen Cloud-Dienst, Messenger, eine Übersetzungsplattform oder ein KI-Werkzeug eingibst, prüfe, ob der Dienst für den schulischen Einsatz freigegeben ist und die Verarbeitung rechtlich zulässig ist.
Datenschutz-Check vor der Nutzung
- Ist der Dienst für die konkrete schulische Verwendung freigegeben?
- Gibt es eine geeignete Rechtsgrundlage und einen festgelegten Zweck?
- Werden nur die notwendigen Daten verarbeitet?
- Ist geklärt, wer Zugriff auf die Daten erhält und ob Daten an Dritte übermittelt werden?
- Sind die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und gegebenenfalls vertraglichen Regelungen vorhanden?
- Ist die Speicherdauer angemessen und sind Löschmöglichkeiten geklärt?
Besonders wichtig bei KI: Gib keine Namen, Kontaktdaten, Noten, individuellen Förderberichte oder vertraulichen Praktikumsinformationen in ein nicht freigegebenes KI-System ein. Auch eine Kombination scheinbar harmloser Angaben kann eine Person identifizierbar machen.
Für Unterrichtsvorbereitungen kannst du stattdessen mit fiktiven Fällen oder sorgfältig anonymisierten Beispielen arbeiten. Prüfe auch bei anonymisierten Daten, ob eine Re-Identifizierung ausgeschlossen werden kann.
Fotos, Videos und soziale Medien
Fotos und Videos können personenbezogene Daten enthalten. Das gilt besonders, wenn Personen erkennbar sind oder sich Informationen über ihren Aufenthaltsort, ihre Ausbildung oder ihre Lebenssituation ableiten lassen.
Vor einer Veröffentlichung
- Prüfe Zweck, Rechtsgrundlage und schulische Vorgaben.
- Beachte die Rechte der abgebildeten Personen.
- Berücksichtige, ob besondere Schutzbedürfnisse bestehen.
- Veröffentliche nur die für den Zweck erforderlichen Informationen.
- Prüfe Bildhintergründe: Namenslisten, Stundenpläne, Bildschirme und Dokumente können unbeabsichtigt sichtbar sein.
- Verwende keine privaten Social-Media-Konten für eine nicht freigegebene Veröffentlichung schulischer Inhalte.
Eine Einwilligung ist nicht in jedem Fall die passende Rechtsgrundlage. Umgekehrt ist eine Teilnahme an einer Schulveranstaltung keine pauschale Erlaubnis, Bilder beliebig zu veröffentlichen.
Datenschutz in sozialpädagogischen Praktika
An einer BASOP ist Datenschutz auch für die Zusammenarbeit mit Praxisstellen und für die pädagogische Dokumentation bedeutsam.
In Praktika können Informationen über Kinder, Jugendliche, Familien oder betreute Menschen bekannt werden. Diese Informationen sind besonders sorgfältig zu schützen; je nach Inhalt können besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sein.
Professioneller Umgang mit Fallbeispielen
- Dokumentiere nur, was für den festgelegten pädagogischen Zweck erforderlich ist.
- Trenne Beobachtungen von Interpretationen und wertenden Zuschreibungen.
- Verwende für Unterrichtsbeispiele nur freigegebene, fiktive oder angemessen anonymisierte Fälle.
- Teile Fallinformationen ausschließlich mit Personen, die sie für ihre Aufgabe benötigen und dazu berechtigt sind.
- Beachte die Regeln der Praxisstelle, die schulischen Vorgaben und einschlägige Verschwiegenheitspflichten.
- Speichere Berichte nur in den vorgesehenen Systemen.
- Besprich konkrete Fälle nicht in öffentlich zugänglichen Bereichen oder über private Messenger.
Beispiel: Statt einen realen Praktikumsbericht mit Namen in ein KI-System hochzuladen, formulierst du einen fiktiven Fall mit veränderten, nicht zuordenbaren Angaben und ohne unnötige Details.
Datenschutzvorfälle erkennen und melden
Ein Datenschutzvorfall kann vorliegen, wenn personenbezogene Daten verloren gehen, unbefugt offengelegt, verändert oder zerstört werden oder wenn Unbefugte Zugriff erhalten.
Beispiele sind ein verlorener USB-Stick mit Schülerdaten, eine E-Mail an die falsche Person, ein gestohlenes Dienstgerät oder ein versehentlich öffentlich geteilter Ordner.
Was tust du im Ernstfall?
- Ruhe bewahren und rasch handeln. Vermeide unüberlegte Schritte, die weitere Daten gefährden könnten.
- Vorfall intern melden. Informiere unverzüglich die dafür vorgesehene schulische Stelle, beispielsweise die Schulleitung oder den zuständigen IT-Support nach dem internen Meldeweg.
- Fakten sichern. Notiere, was passiert ist, wann es bemerkt wurde, welche Daten und Systeme betroffen sein könnten und welche Maßnahmen du gesetzt hast.
- Keine eigenmächtigen Vertuschungsversuche. Lösche nicht vorschnell Beweise und verschicke keine zusätzlichen Kopien sensibler Daten.
- Weitere Anweisungen befolgen. Die zuständigen Stellen beurteilen den Vorfall und veranlassen notwendige Schritte.
Nach Artikel 33 DSGVO muss der Verantwortliche eine meldepflichtige Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten grundsätzlich möglichst rasch und, soweit möglich, binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der zuständigen Aufsichtsbehörde melden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Frist ist keine Erlaubnis, mit der internen Meldung abzuwarten. Für die betroffene Lehrperson gilt: den schulischen Meldeweg unverzüglich nutzen.
Praktische Sicherheitsroutine für Lehrpersonen
Beim Verlassen des Arbeitsplatzes
- Bildschirm sperren.
- Vertrauliche Papierunterlagen wegräumen.
- Ausdrucke aus dem Drucker entfernen.
- USB-Sticks und andere Datenträger sicher verwahren.
- Keine Zugangskarten oder Schlüssel offen liegen lassen.
Vor dem Versenden einer Nachricht
- Empfänger kontrollieren.
- Anhänge und Inhalte prüfen.
- Notwendigkeit und Zulässigkeit der Datenübermittlung prüfen.
- Geeigneten Kommunikationskanal verwenden.
Vor der Nutzung eines neuen digitalen Dienstes
- Freigabe durch die Schule prüfen.
- Datenarten und Verarbeitungszweck bestimmen.
- Erforderliche Rechtsgrundlage und Schutzmaßnahmen klären.
- Keine sensiblen Schülerdaten probeweise eingeben.
Medien zum Thema
Provided ID could not be validated.
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Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Was bedeutet Clear Screen? (Den Bildschirm beim Verlassen des Arbeitsplatzes sperren) (!Alle Dateien auf dem Computer löschen) (!Den Bildschirm besonders hell einstellen) (!Den Computer dauerhaft eingeschaltet lassen)
Welcher Grundsatz verlangt, nur erforderliche Daten zu verarbeiten? (Datenminimierung) (!Speicherbegrenzung) (!Richtigkeit) (!Rechenschaftspflicht)
Wie solltest du mit einem unbekannten USB-Stick umgehen? (Ihn nicht anschließen und die zuständige IT-Stelle informieren) (!Ihn sofort auf dem Dienstcomputer testen) (!Alle Dateien auf den Schulserver kopieren) (!Ihn an Schülerinnen und Schüler weitergeben)
Was ist bei einer E-Mail mit Schülerdaten besonders wichtig? (Empfänger, Inhalt und Zulässigkeit vor dem Versand prüfen) (!Die Nachricht immer an alle Kolleginnen und Kollegen senden) (!Die Daten zusätzlich an ein privates Konto schicken) (!Die Betreffzeile möglichst ausführlich mit sensiblen Angaben füllen)
Welche Aussage zur Nutzung von KI-Werkzeugen ist richtig? (Schülerdaten dürfen nur im Rahmen zulässiger und freigegebener Verarbeitungen eingegeben werden) (!Alle kostenlosen KI-Dienste sind für Schuldaten geeignet) (!Namen müssen nur dann entfernt werden, wenn ein Foto enthalten ist) (!Ein privater Account macht jede Datenverarbeitung zulässig)
Was ist ein Beispiel für einen Datenschutzvorfall? (Eine E-Mail mit vertraulichen Schülerdaten wird an die falsche Person gesendet) (!Ein Bildschirm wird korrekt gesperrt) (!Ein freigegebenes Passwort wird sicher verwaltet) (!Ein Dokument wird entsprechend der geltenden Regeln abgelegt)
Was bedeutet Zweckbindung? (Daten werden für festgelegte und legitime Zwecke verarbeitet) (!Daten werden unbegrenzt für beliebige Zwecke gesammelt) (!Alle Daten müssen öffentlich zugänglich sein) (!Daten dürfen niemals berichtigt werden)
Was ist beim Clear Desk besonders wichtig? (Vertrauliche Unterlagen vor unbefugtem Zugriff schützen) (!Alle Papierunterlagen grundsätzlich sofort vernichten) (!Notenlisten für Kolleginnen und Kollegen offen liegen lassen) (!USB-Sticks dauerhaft am Arbeitsplatz liegen lassen)
Welche Aussage zur 72-Stunden-Frist ist richtig? (Sie betrifft unter bestimmten Voraussetzungen die Meldung durch den Verantwortlichen an die Aufsichtsbehörde) (!Jede Lehrperson darf mit der internen Meldung 72 Stunden warten) (!Jeder Datenschutzvorfall muss unabhängig von den Umständen öffentlich gemacht werden) (!Nach 72 Stunden darf ein Vorfall nicht mehr gemeldet werden)
Warum sollen dienstliche Benutzerkonten nicht geteilt werden? (Weil Zugriffe sonst schlechter einzelnen Personen zugeordnet werden können) (!Weil ein gemeinsames Konto grundsätzlich schneller ist) (!Weil geteilte Konten automatisch alle Daten verschlüsseln) (!Weil ein eigenes Konto keine Passwörter benötigt)
Memory
| Clear Screen | Bildschirm sperren |
| Clear Desk | Vertrauliche Unterlagen wegräumen |
| Datenminimierung | Nur erforderliche Daten verarbeiten |
| Zweckbindung | Festgelegter Verarbeitungszweck |
| Phishing | Täuschungsversuch zum Datendiebstahl |
| Mehr-Faktor-Authentifizierung | Anmeldung mit mehreren Nachweisarten |
| USB-Schutz | Unbekannte Datenträger nicht anschließen |
| Speicherbegrenzung | Aufbewahrung nicht länger als erforderlich |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Thema |
|---|---|
| Bildschirm sperren | Clear Screen |
| Papierunterlagen sicher verstauen | Clear Desk |
| Unbekannten Datenträger nicht anschließen | USB-Schutz |
| Nur notwendige Angaben verwenden | Datenminimierung |
| Verdächtige Nachricht erkennen | Phishing-Schutz |
| Vorfall intern unverzüglich melden | Datenschutzvorfall |
| Daten nur für vereinbarte zulässige Zwecke nutzen | Zweckbindung |
Kreuzworträtsel
| Bildschirm | Wie heißt der Bereich, den du beim Verlassen des Arbeitsplatzes sperrst? |
| Vertraulichkeit | Welches Schutzziel verhindert die Kenntnisnahme durch Unbefugte? |
| Phishing | Wie heißt der Täuschungsversuch zum Diebstahl von Daten oder Zugangsdaten? |
| Verschlüsselung | Welche Maßnahme schützt gespeicherte Daten vor unbefugtem Lesen? |
| Datenminimierung | Wie heißt der Grundsatz, nur erforderliche Daten zu verarbeiten? |
| Zweckbindung | Welcher Grundsatz beschränkt die Verarbeitung auf festgelegte Zwecke? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Die Aufgaben beziehen sich auf den Arbeitsalltag von Lehrpersonen an einer BASOP. Verwende für Beispiele keine echten Schülerdaten und veröffentliche keine vertraulichen Informationen.
Leicht
- Clear-Screen-Checkliste: Erstelle eine kurze Checkliste mit fünf Schritten, die Lehrpersonen vor dem Verlassen eines Arbeitsplatzes durchführen sollen.
- Datenschutz am Lehrertisch: Fotografiere oder skizziere einen fiktiven Arbeitsplatz und markiere mögliche Risiken durch offene Dokumente, Bildschirme oder Datenträger.
- Phishing erkennen: Erstelle eine fiktive verdächtige E-Mail und markiere mindestens vier Warnzeichen.
- Passwortsicherheit erklären: Gestalte ein Merkblatt, das sichere Passwörter und Mehr-Faktor-Authentifizierung verständlich erklärt.
Standard
- USB-Schutz in der Schule: Entwickle eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit gefundenen, privaten und dienstlichen USB-Sticks.
- Datenschutz im Praktikum: Erstelle für BASOP-Lehrpersonen eine Checkliste für die sichere Bearbeitung von Praktikumsberichten und Fallbeispielen.
- Sicherer E-Mail-Verkehr: Entwickle einen Ablauf, mit dem Lehrpersonen vor dem Versand einer Nachricht mit personenbezogenen Daten Empfänger, Inhalt und Übermittlungsweg prüfen.
- Cloud und KI im Unterricht: Erstelle eine Entscheidungshilfe, mit der Lehrpersonen prüfen können, ob ein digitaler Dienst für eine konkrete schulische Aufgabe verwendet werden darf.
Schwer
- Datenschutz-Audit im Schulalltag: Entwickle ein Audit mit Prüfkriterien für Clear Screen, Clear Desk, USB-Schutz, E-Mail und Cloud-Dienste. Formuliere zu jedem Kriterium einen nachvollziehbaren Nachweis.
- Datenschutzvorfall als Planspiel: Entwickle ein Szenario, in dem ein USB-Stick mit Praktikumsdaten verloren geht. Beschreibe die ersten Maßnahmen, den internen Meldeweg und die erforderliche Dokumentation.
- Fallanalyse zur Datenminimierung: Analysiere einen fiktiven Praktikumsbericht. Begründe, welche Angaben für den pädagogischen Zweck erforderlich sind und welche weggelassen oder verändert werden sollten.
- Datenschutz-Fortbildung für das Kollegium: Plane eine 20-minütige Fortbildung mit Fallbeispielen, einer Clear-Screen-Demonstration und einem Quiz. Erstelle dazu Präsentationsfolien oder ein kurzes Erklärvideo.


Lernkontrolle
- Datenschutz und pädagogisches Vertrauen: Erkläre anhand eines fiktiven Falles, wie ein unsachgemäßer Umgang mit Praktikumsdaten das Vertrauen zwischen Schule, Lernenden und Praxisstelle beeinträchtigen kann.
- Clear Screen als Risikomaßnahme: Vergleiche zwei Situationen – einen gesperrten und einen ungesperrten Bildschirm. Analysiere mögliche Folgen und begründe, welche Schutzmaßnahme angemessen ist.
- USB-Stick oder freigegebene Cloud: Entscheide für drei Unterrichtssituationen, welcher Übertragungsweg geeignet sein könnte. Berücksichtige Zweck, Datenumfang, Freigabe und Sicherheitsrisiken.
- Datenminimierung in der Fallarbeit: Ein Bericht enthält ausführliche Angaben zur Familie einer betreuten Person, obwohl eine kurze pädagogische Beobachtung gefragt ist. Begründe, welche Angaben benötigt werden und welche nicht.
- Reaktion auf eine Fehlversendung: Du bemerkst, dass du eine E-Mail mit vertraulichen Angaben an die falsche Person geschickt hast. Entwickle einen verantwortungsvollen Handlungsplan und erkläre, warum eigenmächtiges Vertuschen problematisch wäre.
- KI und Datenschutz abwägen: Vergleiche die Verwendung eines realen Praktikumsberichts mit einem fiktiven Fall in einem KI-Werkzeug. Beurteile Nutzen, Risiken und erforderliche Voraussetzungen.
- Recht und Alltag verbinden: Ordne Clear Screen, USB-Schutz und sichere E-Mail-Kommunikation den einschlägigen Datenschutzgrundsätzen zu. Erkläre, warum eine einzelne Maßnahme allein keinen vollständigen Schutz gewährleistet.
Lernnachweis
Ein geeigneter Lernnachweis ist ein Datenschutz-Sicherheitskonzept für den Arbeitsalltag einer BASOP-Lehrperson. Es soll die rechtlichen Grundsätze mit konkreten Schutzmaßnahmen verbinden.
Der Lernnachweis umfasst:
- Eine kurze Erklärung der Datenschutzgrundsätze nach Artikel 5 DSGVO.
- Eine praxistaugliche Clear-Screen- und Clear-Desk-Checkliste.
- Regeln für USB-Sticks, Passwörter und Mehr-Faktor-Authentifizierung.
- Einen sicheren Ablauf für E-Mails mit personenbezogenen Daten.
- Eine Entscheidungshilfe zur Nutzung von Cloud- und KI-Diensten.
- Einen Meldeplan für einen möglichen Datenschutzvorfall.
- Zwei fiktive Fallbeispiele mit begründeten Handlungsempfehlungen.
Bewertet werden fachliche Richtigkeit, Bezug zum schulischen Alltag, Umsetzbarkeit, Schutz personenbezogener Daten und nachvollziehbare Begründungen. Es dürfen keine echten Schülerakten, Passwörter, vertraulichen Fallberichte oder sonstigen sensiblen Daten in den Lernnachweis aufgenommen werden.
OERs zum Thema
Rechtsgrundlagen und offizielle Informationen
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Artikel 5, 25 und 32
- Bundesministerium für Bildung: Datenschutz in Schulen
- IKT-Schulverordnung
- Österreichische Datenschutzbehörde: Pflichten der Verantwortlichen
- Wikimedia Commons: Medien zur Computersicherheit
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