Bildrechte und faire Gestaltung in der Schulfirma - Medienbildung
Bildrechte und faire Gestaltung in der Schulfirma - Medienbildung
Einleitung
Eine Schulfirma braucht Bilder, Logos, Musik und andere Medien für Plakate, Präsentationen oder eine Projektseite. Aber nicht alles, was Du im Internet findest, darfst Du einfach übernehmen.
Leitfrage: Wie gestaltest Du Werbung fair, kreativ und rechtssicher, ohne fremde Werke, Marken oder Personen ungefragt zu benutzen?
In diesem aiMOOC lernst Du, freie Medien, fremde Marken, Personenbilder und Lizenzpflichten zu unterscheiden. Am Ende kannst Du für ein Beispielprojekt eine einfache Quellenliste erstellen.
Dieser Kurs ist eine schulische Einführung und keine Rechtsberatung.
Bildbetrachtung: Was bedeutet Copyright?

Beobachte: Das Zeichen © erinnert daran, dass ein Werk urheberrechtlich geschützt sein kann. Ein Werk muss aber nicht mit diesem Zeichen markiert sein, damit Urheberrecht gilt.
Mediennachweis: „Copyright symbol.png“, Urheber: Lupin, Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: Public Domain.
Belegte Aussage: Urheberinnen und Urheber haben ein Recht auf Anerkennung ihrer Urheberschaft. Nutzungsrechte können anderen eingeräumt werden.
Begriffshilfe:
- Urheberrecht: Schützt persönliche geistige Schöpfungen wie Texte, Fotos, Musik oder Grafiken.
- Nutzungsrecht: Erlaubnis, ein Werk auf eine bestimmte Weise zu verwenden.
- Lizenz: Regeln, unter denen ein Werk genutzt werden darf.
Freie Medien sind nicht automatisch pflichtenfrei

Bei Creative Commons gibt es verschiedene Lizenzen. Manche erlauben Bearbeitungen und kommerzielle Nutzung, andere schränken diese Möglichkeiten ein.
Für eine Schulfirma ist besonders wichtig: Lies die konkrete Lizenz. Bei CC BY musst Du zum Beispiel die Urheberin oder den Urheber nennen. Bei CC BY-SA kommt hinzu, dass eine Bearbeitung unter gleichen oder kompatiblen Bedingungen weitergegeben werden muss.
Mediennachweis: „Creative Commons Lizenzspektrum DE.svg“, Übersetzung: JoeranDE, Grundlage: Shaddim / Creative Commons, Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY 4.0; die dargestellten CC-Zeichen können zusätzlich markenrechtlich geschützt sein.
Merksatz: Frei nutzbar bedeutet nicht „ohne Regeln“.
Hörbeispiel: Was heißt „copyright“?
Höre auf das kurze englische Wort. „Copyright“ wird oft mit Urheberrecht übersetzt. Die Rechtsregeln unterscheiden sich aber je nach Staat.
Mediennachweis: „En-us-copyright.ogg“, Sprecherin/Urheberin: Dvortygirl, Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: GNU Free Documentation License 1.2 oder später.
Hörauftrag: Nenne danach zwei Dinge, die Du vor der Nutzung eines fremden Fotos prüfen würdest.
Personenbilder: Erst fragen, dann veröffentlichen

Ein Foto hat mindestens zwei mögliche Rechte-Ebenen: Das Foto selbst kann urheberrechtlich geschützt sein. Gleichzeitig kann die abgebildete Person Rechte an der Veröffentlichung ihres Bildnisses haben.
Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Es gibt gesetzliche Ausnahmen. Für Schulprojekte ist die sichere Regel: Vor der Veröffentlichung fragen.
Bei Minderjährigen können zusätzlich schulische Regeln, Datenschutz und die Zustimmung Erziehungsberechtigter wichtig sein.
Mediennachweis: „Camera-icon.svg“, Urheber: David Peters, Quelle: Wikimedia Foundation / Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0.
Weiterlernen: Recht am eigenen Bild.
Fremde Marken sind etwas anderes als freie Bilder

Ein Markenlogo kann einfach gestaltet sein und trotzdem markenrechtlich geschützt sein. Eine freie Bildlizenz ersetzt deshalb keine Prüfung des Markenrechts.
Für Eure Schulfirma gilt: Nutzt fremde Logos nicht so, dass der Eindruck entsteht, ein Unternehmen unterstütze oder betreibe Euer Projekt.
Mediennachweis: „RegisteredTM.svg“, Urheber: Roman Tworkowski, Quelle: Wikimedia Commons, urheberrechtlich gemeinfrei wegen fehlender Schöpfungshöhe; das Symbol selbst steht für eine eingetragene Marke.
Begriffshilfe:
- Marke: Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Anbieters kennzeichnen kann.
- Logo: Grafische Kennzeichnung; sie kann zusätzlich urheber- oder markenrechtlich geschützt sein.
- Quelle: Ort, an dem Du ein Medium gefunden hast.
Animation: Prüfen statt einfach kopieren

Die Animation kann Dich an einen kurzen „Prüf-Stopp“ erinnern:
- Wer hat das Medium erstellt?
- Welche Lizenz gilt?
- Welche Pflichten nennt die Lizenz?
- Sind Personen oder Marken zu sehen?
- Habe ich die Quelle dokumentiert?
Mediennachweis: „Animation - Loading.gif“, Urheber: Mallikarjunharalalli, Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: CC0 1.0.
Video: Lizenzhinweise richtig erstellen
Das Video von Wikimedia Deutschland stellt den Lizenzhinweisgenerator und typische Stolpersteine bei der Nachnutzung von Creative-Commons-Bildern vor.
Quelle/Herausgeber: Wikimedia Deutschland e. V., YouTube, Video „Monsters of Law: Der Lizenzhinweisgenerator“, veröffentlicht 2016. Das Video wird über den von YouTube vorgesehenen Player eingebettet; der Kurs übernimmt keine Kopie der Videodatei.
Belegt, erfunden oder interpretiert?
Bei Medienprojekten sollst Du deutlich unterscheiden:
- Belegte Aussage: „Die Datei ist auf Wikimedia Commons mit CC BY 4.0 angegeben.“ Das lässt sich an der Dateiseite prüfen.
- Künstlerische Fiktion: „Unsere Schulfirma ist die berühmteste Firma der Stadt.“ Das kann ein erfundener Werbesatz sein.
- Interpretation: „Das Bild wirkt freundlich und modern.“ Das ist eine begründbare persönliche Deutung.
Vermische diese drei Formen nicht. Eine Werbeidee darf kreativ sein, aber eine erfundene Behauptung darf nicht als belegte Tatsache erscheinen.
Beispielprojekt: Quellenliste für ein Werbeplakat
Stell Dir vor, Eure fiktive Schulfirma „Grüne Pause“ gestaltet ein Plakat.
| Medium | Urheber | Quelle | Lizenz / Recht | Was ist zu tun? |
|---|---|---|---|---|
| CC-Lizenzgrafik | JoeranDE / Shaddim | Wikimedia Commons | CC BY 4.0 | Namen, Quelle und Lizenz nennen |
| Kamera-Icon | David Peters | Wikimedia Commons | CC BY-SA 3.0 | Namen, Quelle und Lizenz nennen; ShareAlike beachten |
| Eigenes Produktfoto | Mitglied des Projektteams | eigenes Foto | selbst festlegen | Einwilligung prüfen, falls Personen erkennbar sind |
| Fremdes Firmenlogo | Markeninhaber | Firmenauftritt | nicht durch CC-Freigabe gedeckt | besser nicht übernehmen; Markenrecht prüfen |
Einfache Quellenformel: Titel – Urheber – Quelle – Lizenz.
Verknüpfung mit MOOCwiki
Passende bereits vorhandene Lernseiten:
- IM6 - Digitale Schülerfirma: Projektzusammenhang der digitalen Schulfirma.
- Urheberrecht: Grundlagen des Schutzes von Werken.
- Urheber- und Nutzungsrechte: Lizenzen und korrekte Kennzeichnung.
- Recht am eigenen Bild: Veröffentlichung von Personenbildern.
- D5 E - Quellen, Urheberrecht und Medienverantwortung: Quellenarbeit und Medienverantwortung.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Was solltest Du bei einem fremden Bild zuerst prüfen? (Urheber Quelle und Lizenz) (!Nur die Dateigröße) (!Nur die Farbe) (!Nur ob es kostenlos heruntergeladen werden kann)
Feedback: Richtig ist die Prüfung von Urheber, Quelle und Lizenz. „Kostenlos“ sagt noch nichts über die erlaubte Nutzung aus.
Was verlangt CC BY grundsätzlich? (Namensnennung) (!Geheimhaltung der Quelle) (!Löschen des Urhebers) (!Verbot jeder Bearbeitung)
Feedback: BY steht für die Pflicht zur Namensnennung.
Was kommt bei CC BY-SA zusätzlich hinzu? (Weitergabe unter gleichen oder kompatiblen Bedingungen) (!Verbot jeder Veröffentlichung) (!Pflicht zum Verkauf) (!Pflicht zur anonymen Nutzung)
Feedback: SA bedeutet ShareAlike.
Was ist bei einem erkennbaren Personenfoto besonders zu prüfen? (Einwilligung und Persönlichkeitsrechte) (!Nur die Auflösung) (!Nur die Kameramarke) (!Nur die Dateiendung)
Feedback: Neben dem Urheberrecht am Foto können Rechte der abgebildeten Person betroffen sein.
Was ist bei einem fremden Firmenlogo wichtig? (Markenrechte können zusätzlich gelten) (!Jedes Logo ist automatisch gemeinfrei) (!Logos dürfen immer verändert werden) (!Ein Screenshot macht ein Logo frei nutzbar)
Feedback: Bildlizenz und Markenrecht sind verschiedene Fragen.
Welche Angabe gehört in eine einfache Quellenliste? (Lizenz) (!Passwort) (!Kontostand) (!Lieblingsfarbe)
Feedback: Eine Quellenliste sollte mindestens Titel, Urheber, Quelle und Lizenz enthalten.
Welche Aussage ist eine Interpretation? (Das Bild wirkt freundlich) (!Die Datei steht laut Commons unter CC BY 4.0) (!Der Urheber heißt David Peters) (!Die Quelle ist Wikimedia Commons)
Feedback: „Wirkt freundlich“ ist eine Deutung, keine überprüfte Dateiangabe.
Welche Aussage ist künstlerische Fiktion? (Unsere erfundene Firma liefert bis zum Mond) (!Die Lizenz steht auf der Commons-Dateiseite) (!Ein Urheber kann genannt werden) (!Eine Quelle kann dokumentiert werden)
Feedback: Die Mond-Lieferung ist eine erfundene kreative Aussage.
Warum reicht die Angabe Wikimedia Commons allein oft nicht aus? (Weil auch Urheber und Lizenz genannt werden müssen) (!Weil Commons nur Musik enthält) (!Weil Commons keine Quellen angibt) (!Weil dort keine freien Medien vorkommen)
Feedback: Die konkrete Dateiseite nennt Urheber und Lizenzbedingungen.
Was ist für ein Schulprojekt die sichere Regel bei Personenfotos? (Vor der Veröffentlichung um Zustimmung bitten) (!Alle Fotos sofort posten) (!Nur heimlich fotografieren) (!Namen entfernen und immer veröffentlichen)
Feedback: Zustimmung und schulische Regeln sollten vor einer Veröffentlichung geklärt sein.
Memory
| Urheber | Person die ein Werk geschaffen hat |
| Lizenz | Regeln für die erlaubte Nutzung |
| CC BY | Nutzung mit Namensnennung |
| Einwilligung | Zustimmung einer abgebildeten Person |
| Marke | Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen |
| Quelle | Fundort eines Mediums |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Thema |
|---|---|
| Urheber | Wer hat das Werk geschaffen? |
| Lizenz | Unter welchen Bedingungen darf ich es nutzen? |
| Einwilligung | Darf das Personenbild veröffentlicht werden? |
| Marke | Ist ein fremdes Kennzeichen betroffen? |
| Quellenliste | Wo dokumentiere ich Urheber Quelle und Lizenz? |
Kreuzworträtsel
| Urheber | Wer schafft ein Werk? |
| Lizenz | Wie heißt eine Nutzungserlaubnis mit Bedingungen? |
| Quelle | Wie heißt der Fundort eines Mediums? |
| Einwilligung | Wie heißt die Zustimmung einer Person? |
| Markenrecht | Welches Rechtsgebiet kann fremde Logos betreffen? |
| Commons | Wie heißt die freie Mediensammlung von Wikimedia? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Mediencheck: Suche auf Wikimedia Commons ein Bild für ein fiktives Schulfirmen-Plakat. Notiere Titel, Urheber, Quelle und Lizenz.
Standard
- Quellenliste: Erstelle für drei frei nutzbare Medien eine kleine Quellenliste und erkläre jeweils in einem Satz, welche Lizenzpflicht Du erfüllen musst.
Schwer
- Fallanalyse: Eure Schulfirma möchte ein selbst aufgenommenes Gruppenfoto vor einem Laden zeigen, auf dem Personen und ein fremdes Logo erkennbar sind. Erkläre getrennt, welche Fragen zu Foto-Urheberrecht, Personenbild, Marke und Veröffentlichung geklärt werden müssen.


Lernkontrolle
- Werbeplakat prüfen: Du erhältst ein Plakat mit einem Commons-Bild, einem fremden Logo und einem Klassenfoto. Entwickle eine Prüfreihenfolge und begründe sie.
- Lizenz vergleichen: Erkläre den Unterschied zwischen CC BY und CC BY-SA anhand einer Bearbeitung eines Bildes.
- Rechte trennen: Zeige an einem Personenfoto, warum Urheberrecht am Foto und Recht am eigenen Bild zwei verschiedene Fragen sind.
- Quellenqualität: Begründe, warum „Google Bilder“ keine ausreichende Quellenangabe für ein Schulprojekt ist.
- Gestaltung bewerten: Entscheide, ob eine kreative Werbeaussage als Tatsache, Fiktion oder Interpretation gekennzeichnet werden sollte, und begründe Deine Entscheidung.
Lernnachweis
Für Deinen Lernnachweis solltest Du zeigen können, dass Du:
- freie Medien und geschützte Medien unterscheiden kannst,
- Urheber, Quelle und Lizenz eines Mediums findest,
- wichtige Pflichten von CC BY und CC BY-SA erklären kannst,
- Personenbilder und fremde Marken als zusätzliche Rechtsfragen erkennst,
- eine einfache Quellenliste für ein Schulfirmen-Projekt erstellst,
- belegte Aussagen, künstlerische Fiktion und Interpretation auseinanderhältst.
OERs zum Thema
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Bundesministerium der Justiz: UrhG § 13 – Anerkennung der Urheberschaft.
- Bundesministerium der Justiz: UrhG § 31 – Einräumung von Nutzungsrechten.
- Bundesministerium der Justiz: KunstUrhG § 22 – Einwilligung bei Bildnissen.
- Wikimedia Commons: Lizenzangaben auf den jeweiligen Dateiseiten der eingebetteten Medien.
- Wikimedia Deutschland: „Monsters of Law: Der Lizenzhinweisgenerator“, YouTube, 2016.
Verknüpfte Lernbereiche
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