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Wirtschaft Sozialkunde und berufliche Verantwortung – Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen unterscheiden

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Wirtschaft Sozialkunde und berufliche Verantwortung – Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen unterscheiden

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Einleitung

Wirtschaft Sozialkunde und berufliche Verantwortung – Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen unterscheiden

In diesem Lernkurs lernst Du in kurzen Einheiten, wer welche Arbeitsbedingungen regeln darf. Im Mittelpunkt stehen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, ihre Regelungsebenen und die Zuständigkeiten von Gewerkschaft, Arbeitgeberseite und Betriebsrat.

Zielgruppe: Ausbildung

Kurzbeschreibung: Regelungsebenen und Zuständigkeiten erkennen, Fälle sicher zuordnen und betriebliche Entscheidungen begründet prüfen.

Rechtsstand: 9. Oktober 2026. Die Rechtsausführungen sind Lerninformationen und keine Rechtsberatung.

Wichtig: Alle Personen, Unternehmen, Produkte, Preise und Geschäftsdaten in den Fällen sind vollständig fiktiv. Tarifwerte in den Fällen sind Modellannahmen und bilden keinen realen Tarifvertrag ab.

Merksatz: Ein Tarifvertrag wird nicht vom Betriebsrat abgeschlossen. Eine Betriebsvereinbarung wird nicht von der Gewerkschaft abgeschlossen.


Lernziele

Nach dem Kurs kannst Du Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung nach Parteien, Geltungsbereich, Regelungsgegenstand und Rechtswirkung unterscheiden. Du kannst außerdem prüfen, ob eine betriebliche Regelung wegen eines Tarifvertrags gesperrt ist und ob eine Öffnungsklausel Raum für eine Betriebsvereinbarung lässt.


Lerneinheit 1: Die Regelungsebenen in vier Minuten

Ebene Wer regelt? Typische Inhalte Reichweite
Gesetz Gesetzgeber Mindeststandards, Schutzrechte gesetzlicher Geltungsbereich
Tarifvertrag Gewerkschaft und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverband Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge tariflicher Geltungsbereich
Betriebsvereinbarung Arbeitgeber und Betriebsrat betriebliche Ordnung, Arbeitszeitgestaltung, technische Systeme Betrieb bzw. zuständiger Betriebsratsbereich
Arbeitsvertrag Arbeitgeber und einzelne beschäftigte Person individuelle Bedingungen einzelnes Arbeitsverhältnis

Prüfreihenfolge: Gesetz → Tarifvertrag → Betriebsvereinbarung → Arbeitsvertrag. Dabei ist immer zu prüfen, ob die jeweils höhere Ebene zwingende Vorgaben macht.


Lerneinheit 2: Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag beruht auf der Tarifautonomie aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz. Nach § 2 TVG sind Tarifvertragsparteien Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber und Arbeitgebervereinigungen.

Tarifverträge können zum Beispiel Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge oder betriebliche Fragen regeln. Nach § 4 TVG wirken Tarifnormen bei beiderseitiger Tarifbindung grundsätzlich unmittelbar und zwingend. Eine günstigere Abweichung kann nach dem Günstigkeitsprinzip zulässig sein.

Tarifbindung entsteht insbesondere durch Mitgliedschaft der Beschäftigten in der tarifschließenden Gewerkschaft und Tarifbindung des Arbeitgebers. Ein Tarifvertrag kann außerdem allgemeinverbindlich sein oder arbeitsvertraglich in Bezug genommen werden.

Medienimpuls: Notiere nach dem Video zwei Akteure und einen möglichen Regelungsgegenstand einer Tarifverhandlung.


Lerneinheit 3: Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung wird nach § 77 BetrVG von Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam beschlossen. Sie wirkt grundsätzlich unmittelbar und zwingend für die von ihr erfassten Beschäftigten.

Der entscheidende Unterschied zum Tarifvertrag liegt in der Zuständigkeit: Der Betriebsrat ist betriebliche Interessenvertretung, aber keine Tarifvertragspartei.


Lerneinheit 4: Tarifvorrang und Regelungssperre

§ 77 Absatz 3 BetrVG enthält die zentrale Regelungssperre: Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, dürfen grundsätzlich nicht per Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Ausnahme: Ein Tarifvertrag kann den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulassen. Das geschieht durch eine Öffnungsklausel.

Prüffrage: Gibt es schon eine tarifliche Regelung oder ist das Thema tarifüblich? Falls ja, prüfst Du als Nächstes die Öffnungsklausel.


Lerneinheit 5: Mitbestimmung nach § 87 BetrVG

Der Betriebsrat hat in den sozialen Angelegenheiten des § 87 BetrVG mitzubestimmen, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht.

Typische Beispiele sind die Lage der täglichen Arbeitszeit, allgemeine Urlaubsgrundsätze oder technische Einrichtungen zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung.

Wichtig: Mitbestimmung bedeutet nicht automatisch, dass der Betriebsrat den Anbieter eines Produkts oder den Kaufpreis bestimmt. Bei technischen Überwachungssystemen betrifft die Mitbestimmung vor allem Einführung und Anwendung des Systems und seine konkrete Ausgestaltung.


Gesprächsmedium: Wer darf das entscheiden?

Nina Beispiel, Auszubildende, fiktiv: „Wenn der Betriebsrat und die Geschäftsleitung sich einig sind, können sie doch die tarifliche Wochenarbeitszeit einfach ändern.“

Tarek Muster, Personalreferent, fiktiv: „Nicht unbedingt. Zuerst müssen wir prüfen, ob der Tarifvertrag diese Frage bereits regelt.“

Lea Lernfall, Betriebsratsmitglied, fiktiv: „Und wenn der Tarifvertrag eine Öffnungsklausel enthält, können wir den zugelassenen Spielraum betrieblich ausfüllen.“

Deine Gesprächsfrage: Welche Aussage zeigt die richtige Prüfreihenfolge? Begründe mit Regelungsebene und Zuständigkeit.


Lerneinheit 6: Konkreter Ausbildungsfall

Die Musterhandel Lernkontor GmbH ist vollständig fiktiv. Sie hat 120 Beschäftigte und einen Betriebsrat. Für den Lernfall wird angenommen, dass Arbeitgeber und die Auszubildende Nina Beispiel tarifgebunden sind.

Fiktive Tarifregelung: 38 Stunden Wochenarbeitszeit. Die Verteilung der 38 Stunden auf Montag bis Freitag darf durch Betriebsvereinbarung geregelt werden. Eine Änderung der Gesamtwochenarbeitszeit ist nicht geöffnet.

Die Geschäftsleitung möchte folgende Betriebsvereinbarung:

Vorschlag Erste Prüfung
40 Stunden pro Woche bei unverändertem Entgelt tariflich geregelte Gesamtarbeitszeit; keine Öffnung
Gleitzeit zwischen 7 und 19 Uhr bei insgesamt 38 Stunden Öffnung für Verteilung vorhanden; Mitbestimmung prüfen
digitales Zeiterfassungssystem mit App technische Einrichtung; § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG prüfen
monatlicher Leistungsbonus von 75 Euro im Fall wird angenommen, dass Entgelt tariflich geregelt ist; § 77 Absatz 3 BetrVG prüfen

Lösungskern: Die 40-Stunden-Regelung kann im Modellfall nicht wirksam über die Betriebsvereinbarung geschaffen werden. Die Verteilung der 38 Stunden ist dagegen ausdrücklich tariflich geöffnet und kann im Rahmen der Mitbestimmung betrieblich ausgestaltet werden.


Produktvergleich: Fiktive Zeiterfassungssysteme

Alle Produkte und Preise sind erfunden. Für die Rechenübung wird der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent nach § 12 Absatz 1 UStG verwendet. Besondere Umsatzsteuerfälle und Vorsteuerabzug werden nicht vertieft.

Fiktives Produkt Funktionen Netto pro Jahr Umsatzsteuer 19 % Brutto
Chronos Mini Kommen und Gehen, Terminal 1.200,00 € 228,00 € 1.428,00 €
TeamMetric Plus App, Zeiten, personenbezogene Ranglisten 1.450,00 € 275,50 € 1.725,50 €
GeoShift Pro App, Zeiten, Standortfunktion, Export 1.800,00 € 342,00 € 2.142,00 €

Kaufmännische Leitfrage: Ist das billigste Angebot automatisch die beste Entscheidung?

Begründetes Feedback: Nein. Preis, Funktionen, Datenschutz, Zweckbindung und Mitbestimmung müssen gemeinsam betrachtet werden. Bei technisch erzeugten personenbezogenen Leistungs- oder Verhaltensdaten ist insbesondere § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG zu prüfen. Die wirtschaftliche Kaufentscheidung und die mitbestimmungspflichtige Ausgestaltung sind voneinander zu unterscheiden.


Kaufmännischer Kurzfall: Rabatt gegen Mitbestimmung?

Der fiktive Anbieter Chronos Mini bietet 3 Prozent Sofortrabatt, wenn das System morgen aktiviert wird. Die Geschäftsleitung möchte deshalb ohne Beteiligung des Betriebsrats starten.

Aufgabe: Beurteile den Vorschlag.

Begründetes Feedback: Ein Preisvorteil beseitigt keine gesetzliche Mitbestimmung. Wenn die Einführung oder Anwendung des Systems unter § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG fällt, muss die Mitbestimmung beachtet werden. Der Rabatt ist kaufmännisch relevant, verändert aber nicht die arbeitsrechtliche Zuständigkeit.


Gestufte Hilfen zum Ausbildungsfall

Stufe Hilfe
Hilfe 1 Frage zuerst: Welche Regelungsebene betrifft das Problem?
Hilfe 2 Bestimme die Beteiligten: Gewerkschaft und Arbeitgeberseite oder Betriebsrat und Arbeitgeber?
Hilfe 3 Prüfe § 77 Absatz 3 BetrVG: Ist das Thema tariflich geregelt oder tarifüblich?
Hilfe 4 Suche nach einer Öffnungsklausel und prüfe danach § 87 BetrVG.
Hilfe 5 Trenne wirtschaftliche Entscheidung, arbeitsrechtliche Zuständigkeit und technische Ausgestaltung.


Basisaufgaben mit Feedback

  1. Basis 1: Ordne „Gewerkschaft und Arbeitgeberverband“ einer Regelungsebene zu. Feedback: Das sind Tarifvertragsparteien; die passende Ebene ist der Tarifvertrag.
  2. Basis 2: Ordne „Arbeitgeber und Betriebsrat“ einer Regelungsebene zu. Feedback: Diese beiden Betriebsparteien schließen Betriebsvereinbarungen.
  3. Basis 3: Erkläre, warum eine Betriebsvereinbarung nicht einfach tariflich geregeltes Entgelt ersetzen darf. Feedback: § 77 Absatz 3 BetrVG schützt den tariflichen Regelungsbereich; ohne Öffnungsklausel ist die betriebliche Regelung gesperrt.


Anwendungsaufgaben mit Feedback

  1. Anwendung 1: Im Tarifvertrag stehen 38 Stunden. Eine Öffnungsklausel erlaubt nur die Verteilung. Darf eine Betriebsvereinbarung 40 Stunden festlegen? Feedback: Nein. Die Öffnung betrifft nur die Verteilung, nicht die Gesamtdauer.
  2. Anwendung 2: Ein neues Zeiterfassungssystem erstellt personenbezogene Leistungsberichte. Welche Vorschrift ist besonders zu prüfen? Feedback: § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG, weil eine technische Einrichtung zur Überwachung von Verhalten oder Leistung betroffen sein kann.
  3. Anwendung 3: Warum ist eine Öffnungsklausel für die Praxis wichtig? Feedback: Sie schafft einen tariflich erlaubten Gestaltungsspielraum für Betriebsvereinbarungen.


Transferaufgaben mit Feedback

  1. Transfer 1: Entwickle für den Produktvergleich drei Entscheidungskriterien neben dem Preis. Feedback: Sinnvoll sind etwa Funktionsumfang, Datenschutz, Mitbestimmungsbedarf, Schulungsaufwand und Folgekosten. Eine tragfähige Entscheidung verbindet kaufmännische und rechtliche Kriterien.
  2. Transfer 2: Eine Führungskraft möchte eine freiwillige Leistungsprämie per Betriebsvereinbarung einführen. Wie gehst Du vor? Feedback: Zuerst ist zu prüfen, ob Entgelt tariflich geregelt oder tarifüblich ist. Danach wird geprüft, ob eine tarifliche Öffnung besteht. Erst dann kann die betriebliche Gestaltung bewertet werden.
  3. Transfer 3: Begründe, warum ein Auszubildender nicht nur wissen sollte, „was gilt“, sondern auch „wer zuständig ist“. Feedback: Nur so kann er erkennen, welche Stelle eine Regel ändern darf, wo Beteiligungsrechte liegen und warum eine scheinbar attraktive Lösung rechtlich unzulässig sein kann.


Pflichtangaben in der Ausbildung

Nach § 11 BBiG muss die Vertragsabfassung eines Berufsausbildungsvertrags unter anderem einen allgemeinen Hinweis auf die anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen enthalten.

Damit wird die Unterscheidung dieses Kurses praktisch: Schon im Ausbildungsvertrag kann sichtbar werden, welche kollektiven Regelungen für Dein Ausbildungsverhältnis wichtig sind.


Aktueller Rechtskontext 2026

Seit 1. Mai 2026 gilt das Bundestariftreuegesetz für bestimmte öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes. Es ist von der klassischen Tarifbindung zu unterscheiden: Tariftreue kann bei erfassten Bundesaufträgen tarifliche Arbeitsbedingungen verlangen, auch wenn ein Unternehmen nicht tarifgebunden ist.

Für diesen Kurs ist das ein Transferbeispiel: Tarifbindung, Tariftreue und Betriebsvereinbarung sind drei unterschiedliche Rechtsfragen.


Medien- und Rechtecheck

Medium Rechteangabe laut Wikimedia Commons bzw. Plattform Lernzweck
Tarifmappe Haustarifvertrag Volkswagen.jpg CC BY-SA 4.0 Tarifvertrag als reales Vertragswerk sichtbar machen
Betriebsratsinformation - Vorstellung der Betriebsratsaufgaben.jpg CC0 Aufgaben des Betriebsrats veranschaulichen
IBM Stechuhr.jpg CC BY-SA 4.0 technische Zeiterfassung und Mitbestimmung
Pinnwand mit BetrVG2.jpg CC BY-SA 3.0 / GFDL Betriebsverfassungsrecht als Lerngegenstand
USAG Rheinland-Pfalz LN employees gather for biannual Works Council staff assembly at Fritz-Walter soccer stadium (8480434).jpg Public Domain in den USA laut Commons-Dateiseite betriebliche Interessenvertretung sichtbar machen
YouTube-Videos der Hans-Böckler-Stiftung Einbettung über YouTube-Player; nicht automatisch OER Tarifverhandlung und Betriebsrat erklären


Quellen und Rechtsstand

  1. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz
  2. Tarifvertragsgesetz
  3. § 2 TVG – Tarifvertragsparteien
  4. § 3 TVG – Tarifgebundenheit
  5. § 4 TVG – Wirkung der Rechtsnormen
  6. § 77 BetrVG – Betriebsvereinbarungen und Regelungssperre
  7. § 87 BetrVG – Mitbestimmungsrechte
  8. § 11 BBiG – Vertragsabfassung
  9. § 12 UStG – Steuersätze
  10. BMAS – Tarifregister und Grundlagen des Tarifsystems
  11. BMAS – Allgemeinverbindliche Tarifverträge
  12. Bundestariftreuegesetz


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Wer schließt typischerweise einen Flächentarifvertrag? (Gewerkschaft und Arbeitgeberverband) (!Betriebsrat und Auszubildende) (!Betriebsrat und Gewerkschaft) (!Arbeitgeber und Berufsschule)




Wer schließt eine Betriebsvereinbarung? (Arbeitgeber und Betriebsrat) (!Gewerkschaft und Arbeitgeberverband) (!Industrie- und Handelskammer und Betriebsrat) (!Berufsschule und Gewerkschaft)




Welche Vorschrift enthält die zentrale Regelungssperre für Betriebsvereinbarungen? (§ 77 Absatz 3 BetrVG) (!§ 2 TVG) (!§ 11 BBiG) (!§ 12 UStG)




Wann greift die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG grundsätzlich ein? (Wenn keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht) (!Wenn ein Tarifvertrag jede Einzelheit bereits regelt) (!Nur wenn keine Gewerkschaft existiert) (!Nur bei Unternehmen ohne Betriebsrat)




Wie wirken Tarifnormen nach § 4 TVG bei beiderseitiger Tarifbindung grundsätzlich? (Unmittelbar und zwingend) (!Nur als unverbindliche Empfehlung) (!Nur nach Zustimmung des Betriebsrats) (!Nur für leitende Angestellte)




Was ist eine Öffnungsklausel? (Eine tarifliche Erlaubnis für ergänzende betriebliche Regelungen) (!Eine Kündigung des Tarifvertrags durch den Betriebsrat) (!Eine steuerliche Ausnahme für Auszubildende) (!Eine Vorschrift zur Wahl des Betriebsrats)




Was muss ein Berufsausbildungsvertrag nach § 11 BBiG allgemein erwähnen? (Anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen) (!Nur den Namen der Gewerkschaft) (!Nur den Namen des Betriebsratsvorsitzenden) (!Nur die Umsatzsteuer des Ausbildungsbetriebs)




Der Tarifvertrag legt 38 Wochenstunden fest und erlaubt nur deren Verteilung durch Betriebsvereinbarung. Was darf die Betriebsvereinbarung regeln? (Die Verteilung der 38 Stunden) (!Eine Erhöhung auf 40 Stunden) (!Die Abschaffung des Tarifvertrags) (!Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft)




Welche Stelle ist keine Tarifvertragspartei? (Der Betriebsrat) (!Eine Gewerkschaft) (!Ein einzelner Arbeitgeber) (!Ein Arbeitgeberverband)




Welcher Sachverhalt kann besonders § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG betreffen? (Ein digitales System zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung) (!Die Wahl eines privaten Girokontos) (!Der Kauf eines privaten Fahrrads) (!Die Wahl eines Schulfachs)





Memory

Tarifvertrag Gewerkschaft und Arbeitgeberseite
Betriebsvereinbarung Arbeitgeber und Betriebsrat
Regelungssperre § 77 Absatz 3 BetrVG
Mitbestimmung § 87 Absatz 1 BetrVG
Tarifbindung § 3 TVG
Günstigkeitsprinzip § 4 Absatz 3 TVG





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Tarifvertrag Gewerkschaft und Arbeitgeberseite
Betriebsvereinbarung Arbeitgeber und Betriebsrat
Öffnungsklausel erlaubt ergänzende betriebliche Regelung
Regelungssperre schützt tariflich geregelte oder tarifübliche Arbeitsbedingungen
Günstigkeitsprinzip erlaubt unter Voraussetzungen günstigere Abweichungen zugunsten Beschäftigter






Kreuzworträtsel

Tarifvertrag Welche Vereinbarung schließen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite?
Betriebsrat Welches Organ vertritt Beschäftigte im Betrieb und schließt Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber?
Gewerkschaft Welche Arbeitnehmerorganisation kann Tarifverträge schließen?
Regelungssperre Welcher Begriff beschreibt das Verbot tariflich geregelte oder tarifübliche Arbeitsbedingungen per Betriebsvereinbarung zu regeln?
Öffnungsklausel Welcher Begriff erlaubt ergänzende betriebliche Regelungen im Tarifvertrag?
Mitbestimmung Wie heißt das Beteiligungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.
Ein Tarifvertrag wird auf Arbeitnehmerseite von einer

abgeschlossen.
Eine Betriebsvereinbarung wird auf Arbeitnehmerseite vom

abgeschlossen.
Die zentrale Regelungssperre für Betriebsvereinbarungen steht in § 77 Absatz 3

.
Eine ergänzende Betriebsvereinbarung kann durch eine tarifliche

zugelassen werden.
Tarifnormen können nach § 4 TVG unmittelbar und

wirken.
§ 87 BetrVG regelt wichtige Rechte der betrieblichen

.
Der Berufsausbildungsvertrag muss allgemein auf anwendbare Tarifverträge und

hinweisen.
Im fiktiven Produktvergleich wurde für die Rechenübung ein Umsatzsteuersatz von

verwendet.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Regelungsebenen: Erstelle vier Karten zu Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag und ordne je einen typischen Inhalt zu.
  2. Tarifvertragsparteien: Zeichne ein einfaches Schaubild mit Gewerkschaft, Arbeitgeber und Arbeitgeberverband.
  3. Betriebsrat: Formuliere drei Fragen, die Du einem Betriebsratsmitglied zu Betriebsvereinbarungen stellen würdest.
  4. Medienanalyse: Beschreibe anhand eines eingebetteten Bildes, welche Funktion das Medium für das Verständnis des Themas hat.


Standard

  1. Fallanalyse: Prüfe den fiktiven 40-Stunden-Vorschlag mit der Reihenfolge Tarifregelung, Öffnungsklausel und Betriebsvereinbarung.
  2. Produktvergleich: Entwickle eine gewichtete Entscheidungsmatrix für die drei fiktiven Zeiterfassungssysteme.
  3. Rollenspiel: Führe ein Gespräch zwischen Auszubildender, Personalabteilung und Betriebsrat über die Einführung einer Zeiterfassungs-App.
  4. Betriebsvereinbarung: Entwirf fünf mögliche Regelungspunkte für eine Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung, ohne reale Personen- oder Geschäftsdaten zu verwenden.


Schwer

  1. Rechtsvergleich: Analysiere einen selbst erfundenen Fall, in dem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag unterschiedliche Aussagen zur selben Arbeitsbedingung enthalten.
  2. Öffnungsklausel: Formuliere eine fiktive Öffnungsklausel und erkläre präzise, welchen Gestaltungsspielraum sie eröffnet und welchen nicht.
  3. Beschaffungsentscheidung: Erstelle eine Präsentation, in der Du Kaufpreis, Funktionsumfang, Datenschutz und Mitbestimmung bei einem fiktiven HR-System gegeneinander abwägst.
  4. Berufliche Verantwortung: Entwickle ein kurzes Video oder Audioformat, das Auszubildenden erklärt, warum wirtschaftlicher Zeitdruck Beteiligungsrechte nicht ersetzt.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Transferfall Arbeitszeit: Ein Tarifvertrag regelt 37,5 Wochenstunden und erlaubt betriebliche Regelungen nur zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Bewerte eine geplante Betriebsvereinbarung mit 39 Wochenstunden und begründe jeden Prüfschritt.
  2. Transferfall Bonus: Ein Betrieb möchte eine neue Leistungsprämie per Betriebsvereinbarung schaffen. Entwickle eine Prüfliste, mit der vor den Verhandlungen geklärt wird, ob § 77 Absatz 3 BetrVG entgegensteht.
  3. Transferfall Technik: Ein fiktives HR-System erfasst Arbeitszeit, Standort und Produktivität. Trenne die kaufmännische Beschaffungsentscheidung von den mitbestimmungspflichtigen Fragen.
  4. Transferfall Ausbildung: Prüfe einen fiktiven Berufsausbildungsvertrag darauf, ob der allgemeine Hinweis auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten ist, und erläutere die praktische Bedeutung.
  5. Transferfall Zuständigkeit: Erkläre anhand eines selbst entwickelten Beispiels, warum Gewerkschaft und Betriebsrat trotz gemeinsamer Interessen unterschiedliche rechtliche Rollen haben.
  6. Transferfall Tariftreue: Erkläre den Unterschied zwischen Tarifbindung, Tariftreue und Betriebsvereinbarung anhand eines fiktiven öffentlichen Auftrags.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis solltest Du zeigen, dass Du:

  1. Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung sicher nach Parteien und Zuständigkeit unterscheiden kannst.
  2. die Regelungssperre des § 77 Absatz 3 BetrVG in einem Fall anwenden kannst.
  3. eine Öffnungsklausel erkennen und ihren Umfang begrenzen kannst.
  4. § 87 BetrVG als nachrangige Mitbestimmung gegenüber Gesetz und Tarifregelung einordnen kannst.
  5. einen kaufmännischen Produktvergleich mit arbeitsrechtlichen Anforderungen verbinden kannst.
  6. Modellannahmen, reale Rechtsnormen und fiktive Geschäftsdaten sauber voneinander trennen kannst.
  7. Deine Entscheidung nicht nur nennst, sondern nachvollziehbar begründest.




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