Die Gleichschaltung - Geschichte


Die Gleichschaltung - Geschichte
Die Gleichschaltung - Geschichte
Studienfach: Geschichte | Epoche: Nationalsozialismus | Schwerpunkt: Zerstörung der Weimarer Republik und Aufbau der NS-Diktatur

Bildhinweis: Adolf Hitler am Abend des 30. Januar 1933 am Fenster der Reichskanzlei. Historische Fotografien aus der NS-Zeit sind keine neutralen Abbilder. Du untersuchst deshalb stets Entstehung, Auswahl, Inszenierung, Bildunterschrift und beabsichtigte Wirkung.
Einleitung
Die sogenannte Gleichschaltung bezeichnet den Prozess, mit dem die NSDAP nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 die demokratische und pluralistische Ordnung der Weimarer Republik zerstörte. Staatliche Institutionen, Länder, Kommunen, Parteien, Gewerkschaften, Medien, Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugendverbände, Vereine und zahlreiche weitere gesellschaftliche Organisationen wurden auf die Ziele der nationalsozialistischen Herrschaft ausgerichtet, aufgelöst, ersetzt oder personell „gesäubert“. Gewalt, Terror, Notverordnungen, Gesetze, administrative Eingriffe, Propaganda, soziale Anreize und freiwillige Anpassung griffen ineinander.
Der Ausdruck „Gleichschaltung“ stammt aus der technischen Sprache und wurde von den Nationalsozialisten als beschönigender politischer Begriff verwendet. Er suggerierte sachliche Ordnung, Einheit und reibungslose Koordination. Tatsächlich ging es um die Ausschaltung von Pluralismus, Gewaltenteilung, Föderalismus, politischer Opposition und gesellschaftlicher Selbstständigkeit. Im historischen Lernen solltest Du den Begriff daher kritisch verwenden, möglichst in Anführungszeichen setzen und seine euphemistische Funktion mitdenken.
Die „Gleichschaltung“ war kein einzelner Erlass und kein vollständig planmäßig ablaufender Verwaltungsakt. Sie war ein dynamischer Herrschaftsprozess. Maßnahmen „von oben“ trafen auf Gewaltaktionen „von unten“, lokale Initiativen, Karriereinteressen, ideologische Zustimmung, institutionelle Selbstbehauptung und vorauseilenden Gehorsam. Historikerinnen und Historiker sprechen in diesem Zusammenhang auch von Selbstgleichschaltung. Dieser Begriff erklärt, weshalb manche Verbände und Institutionen nationalsozialistische Regeln übernahmen, noch bevor sie ausdrücklich dazu gezwungen wurden. Er darf jedoch den massiven Druck, die Gewaltandrohung und die ungleichen Machtverhältnisse nicht verdecken.
Der Kurs zeigt Dir, wie in wenigen Monaten aus einer parlamentarischen Demokratie ein Einparteienstaat entstand. Zugleich lernst Du, die nationalsozialistische Herrschaft nicht als vollkommen einheitlichen Apparat misszuverstehen. Trotz des zentralen Führungsanspruchs existierten konkurrierende Behörden, Parteistellen und Machtgruppen. Diese Polykratie schwächte die Diktatur nicht zwangsläufig, sondern konnte Radikalisierung fördern, weil Akteure um Einfluss konkurrierten und sich am vermeintlichen Willen Hitlers orientierten.
Kursprofil und Lernziele
| Bereich | Ziel |
|---|---|
| Sachkompetenz | Du erklärst Begriff, Phasen, Instrumente und Folgen der „Gleichschaltung“ zwischen 1933 und 1934. |
| Methodenkompetenz | Du analysierst Gesetze, Reden, Fotografien, Plakate, Tonaufnahmen und Erinnerungsorte als historische Quellen. |
| Urteilskompetenz | Du beurteilst das Verhältnis von Zwang, Gewalt, Zustimmung, Opportunismus und Selbstanpassung. |
| Orientierungskompetenz | Du vergleichst die zerstörten demokratischen Sicherungen mit heutigen Prinzipien des Rechtsstaats, ohne vorschnelle Gleichsetzungen vorzunehmen. |
| Wissenschaftspropädeutik | Du unterscheidest zwischen zeitgenössischer Propagandasprache, historischen Ereignissen und späteren Deutungsmodellen. |
Nach Abschluss des aiMOOCs kannst Du:
- Begriffskritik: die technische Metapher als nationalsozialistischen Euphemismus erklären.
- Chronologie: zentrale Schritte von Januar 1933 bis August 1934 zeitlich und kausal einordnen.
- Herrschaftsinstrumente: Gesetzgebung, Ausnahmezustand, Terror, Propaganda, Organisationszwang und Selbstanpassung unterscheiden.
- Quellenanalyse: NS-Bilder, Reden und Gesetzestexte nach Urheber, Adressat, Absicht, Kontext und Aussagegrenzen untersuchen.
- Urteilsbildung: Handlungsspielräume verschiedener Akteure differenziert bewerten.
- Demokratielernen: erkennen, warum unabhängige Institutionen, Grundrechte, Opposition, freie Medien und eine vielfältige Zivilgesellschaft unverzichtbar sind.
Begriff, Sprache und Reichweite
„Gleichschaltung“ als Metapher: In der Elektrotechnik beschreibt Gleichschaltung das Herstellen eines einheitlichen Schaltzustands. Die Nationalsozialisten übertrugen diese Vorstellung auf Politik und Gesellschaft. Menschen und Institutionen erschienen dadurch wie technische Bauteile, die lediglich auf einen gemeinsamen Takt gebracht würden. Die Metapher verschleierte, dass konkrete Personen entrechtet, vertrieben, inhaftiert, misshandelt oder ermordet wurden.
Kein neutraler Verwaltungsbegriff: Die Sprache der Diktatur war Teil der Herrschaft. Formulierungen wie „Wiederherstellung“, „Schutz“, „Einheit“ oder „nationale Erhebung“ erzeugten den Eindruck legitimer Ordnung. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums stellte beispielsweise kein verloren gegangenes Berufsbeamtentum wieder her. Es schuf ein Instrument, um politische Gegner sowie jüdische und als jüdisch definierte Beschäftigte aus dem Staatsdienst zu entfernen.
Weiter und enger Begriff: Im engeren Sinn bezeichnet „Gleichschaltung“ die beiden Gesetze zur Unterordnung der Länder vom 31. März und 7. April 1933. Im weiteren Sinn umfasst der Begriff den gesamten Prozess der erzwungenen und freiwilligen Anpassung von Staat und Gesellschaft an die NS-Herrschaft.
Zeitliche Einordnung: Der Kernprozess vollzog sich besonders rasch im Jahr 1933 und wurde 1934 durch die Beseitigung der Länderstaatlichkeit, die Aufhebung des Reichsrats und die Verbindung der Ämter von Reichspräsident und Reichskanzler weiter verdichtet. In einzelnen Bereichen setzte sich die Durchdringung später fort. Die Jugenddienstpflicht wurde beispielsweise erst 1939 vollständig durchgesetzt.
Analytische Grenze: „Gleichschaltung“ bedeutete nicht, dass jedes gesellschaftliche Verhalten identisch wurde oder jede Institution reibungslos funktionierte. Die NS-Diktatur blieb von Konkurrenz, Zuständigkeitsüberschneidungen, informellen Entscheidungen und Machtkämpfen geprägt. Der Begriff beschreibt den Herrschaftsanspruch und die Zerstörung unabhängiger Strukturen, nicht einen konfliktfreien Einheitsstaat.
Voraussetzungen: Krise und Erosion der Demokratie
Die „Gleichschaltung“ begann nicht in einem politischen Vakuum. Bereits vor 1933 war die Weimarer Demokratie durch mehrere Entwicklungen geschwächt:
- Weltwirtschaftskrise: Massenarbeitslosigkeit, soziale Not und politische Verunsicherung verstärkten radikale Bewegungen.
- Präsidialkabinette: Seit 1930 regierten Reichskanzler zunehmend mit Notverordnungen des Reichspräsidenten statt mit stabilen Parlamentsmehrheiten.
- Preußenschlag: Am 20. Juli 1932 setzte die Reichsregierung die demokratisch legitimierte preußische Regierung faktisch ab. Dadurch wurde der Föderalismus bereits vor Hitlers Ernennung schwer beschädigt.
- Politische Gewalt: Straßenkämpfe, Aufmärsche und paramilitärische Verbände schwächten Sicherheit und Vertrauen in demokratische Verfahren.
- Antidemokratische Eliten: Teile konservativer Eliten glaubten, Hitler in eine Regierung einbinden und kontrollieren zu können.
- Antisemitismus: Judenfeindschaft und völkisches Denken waren nicht auf die NSDAP beschränkt und erleichterten Ausgrenzung und Verfolgung.
Diese Voraussetzungen erklären, warum demokratische Schutzmechanismen 1933 besonders verwundbar waren. Sie machen die Diktatur jedoch nicht zwangsläufig. Entscheidungen, Kooperationen, Unterlassungen und Widerstandsmöglichkeiten blieben historisch bedeutsam.

Quellenimpuls: Das Foto vom „Tag von Potsdam“ am 21. März 1933 inszenierte eine Verbindung zwischen preußisch-konservativer Tradition und nationalsozialistischer Bewegung. Untersuche, welche politische Botschaft durch Kleidung, Körperhaltung, Ort und Bildausschnitt erzeugt wurde.
Chronologie der Ausschaltung der Demokratie 1933–1934
| Datum | Ereignis | Bedeutung für die „Gleichschaltung“ |
|---|---|---|
| 30. Januar 1933 | Ernennung Hitlers zum Reichskanzler | Die Macht wurde Hitler durch Reichspräsident Paul von Hindenburg im Rahmen der Verfassung übertragen. Die NSDAP erhielt damit Zugang zu staatlichen Machtmitteln. |
| 4. Februar 1933 | Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes | Presse- und Versammlungsfreiheit wurden eingeschränkt; die Opposition wurde im Wahlkampf behindert. |
| 27. Februar 1933 | Reichstagsbrand | Das Regime deutete den Brand als Auftakt eines kommunistischen Aufstands und nutzte ihn zur Eskalation der Verfolgung. |
| 28. Februar 1933 | Reichstagsbrandverordnung | Zentrale Grundrechte wurden auf unbestimmte Zeit außer Kraft gesetzt. Hausdurchsuchungen, Überwachung, Beschlagnahmen und „Schutzhaft“ wurden erleichtert. |
| 5. März 1933 | Reichstagswahl März 1933 | Die Wahl fand unter Terror und massiver Behinderung der Opposition statt. Die NSDAP erreichte dennoch keine absolute Mehrheit der Stimmen. |
| 22. März 1933 | Eröffnung des KZ Dachau | Frühe Konzentrationslager dienten der Einschüchterung, Inhaftierung und Misshandlung politischer Gegner. |
| 23./24. März 1933 | Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 | Die Reichsregierung durfte Gesetze ohne Reichstag und Reichsrat erlassen, sogar abweichend von der Verfassung. Nur die anwesenden SPD-Abgeordneten stimmten dagegen. |
| 31. März 1933 | Erstes Gesetz zur Gleichschaltung der Länder | Landtage und kommunale Vertretungen wurden nach dem Ergebnis der Reichstagswahl vom 5. März neu zusammengesetzt; kommunistische Mandate blieben unberücksichtigt. |
| 7. April 1933 | Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder | Reichsstatthalter erhielten weitreichende Kontrollrechte über Landesregierungen und Parlamente. |
| 7. April 1933 | Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums | Politische Gegner sowie jüdische und als jüdisch definierte Beschäftigte wurden aus dem öffentlichen Dienst verdrängt. |
| 1./2. Mai 1933 | Inszenierter „Tag der nationalen Arbeit“ und Zerschlagung der Gewerkschaften | Nach den Massenfeiern besetzten SA und NSBO Gewerkschaftshäuser, verhafteten Funktionäre und beschlagnahmten Vermögen. |
| 10. Mai 1933 | Bücherverbrennungen | Studentische und nationalsozialistische Akteure inszenierten die öffentliche Verfolgung missliebiger Autorinnen und Autoren. |
| 22. Juni 1933 | Verbot der SPD | Die letzte legale Oppositionspartei wurde verboten; die KPD war bereits zuvor zerschlagen und ihre Mandate waren annulliert worden. |
| Juni/Juli 1933 | Auflösung der übrigen Parteien | Parteien lösten sich unter Druck selbst auf oder wurden zur Aufgabe gezwungen. |
| 14. Juli 1933 | Gesetz gegen die Neubildung von Parteien | Die NSDAP wurde zur einzigen zugelassenen Partei; Deutschland war rechtlich ein Einparteienstaat. |
| 22. September 1933 | Reichskulturkammergesetz | Kulturelle Berufe wurden in kontrollierten Kammern organisiert; Ausschluss bedeutete häufig Berufsverbot. |
| 4. Oktober 1933 | Schriftleitergesetz | Journalistische Tätigkeit wurde politisch und rassistisch reguliert; freie Presse existierte nicht mehr. |
| 1. Dezember 1933 | Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat | NSDAP und Staat wurden rechtlich als unlöslich verbunden erklärt. |
| 30. Januar 1934 | Gesetz über den Neuaufbau des Reichs | Die Hoheitsrechte der Länder gingen auf das Reich über; der föderale Staatsaufbau wurde beseitigt. |
| 14. Februar 1934 | Aufhebung des Reichsrats | Die Vertretung der Länder auf Reichsebene entfiel. |
| 2./20. August 1934 | Tod Hindenburgs, Verbindung der Staatsämter und neuer Eid | Nach Hindenburgs Tod vereinigte Hitler die Funktionen von Reichspräsident und Reichskanzler. Am 20. August wurde die Reichswehr persönlich auf ihn vereidigt. |

Quellenkritische Frage: Was zeigt das Foto des brennenden Reichstags tatsächlich, und welche Aussagen über Täterschaft oder politische Verantwortung kann es allein nicht beweisen?


Das Ermächtigungsgesetz als Scharnier der Diktatur
Das offiziell „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ genannte Ermächtigungsgesetz war ein zentrales Scharnier zwischen autoritärer Krisenregierung und offener Diktatur. Es erlaubte der Reichsregierung, Gesetze ohne parlamentarische Beratung zu beschließen. Diese Regierungsgesetze durften von der Verfassung abweichen. Damit verlor der Reichstag seine gesetzgeberische Kernfunktion.
Die Abstimmung fand nicht unter freien demokratischen Bedingungen statt. Kommunistische Abgeordnete waren verfolgt, verhaftet oder an der Teilnahme gehindert. Das Gebäude war von SA- und SS-Einheiten umstellt. Dennoch war das Gesetz kein bloßes Diktat ohne politische Mitverantwortung: Abgeordnete bürgerlicher und konservativer Parteien stimmten zu. Manche hofften, Hitlers Macht rechtlich einhegen zu können; andere teilten autoritäre, nationalistische oder antikommunistische Ziele. Diese Zustimmung zeigt, dass Demokratien nicht nur durch offene Gegner, sondern auch durch Fehleinschätzungen, Anpassung und die Preisgabe institutioneller Schutzregeln zerstört werden können.
Otto Wels begründete im Namen der SPD die Ablehnung. Seine Rede ist eine wichtige Quelle, darf aber nicht als Beweis für eine geschlossene demokratische Gesellschaft missverstanden werden. Sie zeigt politischen Widerspruch in einer Situation, in der die Handlungsmöglichkeiten bereits massiv eingeschränkt waren.
Herrschaftsinstrumente: Recht, Terror, Verwaltung und Propaganda
Die NS-Führung stellte Recht und Gewalt nicht als Gegensätze gegenüber. Sie kombinierte beide. Gesetze gaben Verfolgung einen bürokratischen Anschein; Gewalt schuf Tatsachen, die nachträglich legalisiert oder administrativ abgesichert wurden.
| Instrument | Funktionsweise | Beispiel |
|---|---|---|
| Ausnahmezustand | Grundrechte werden suspendiert, staatliche Eingriffe entziehen sich wirksamer Kontrolle. | Reichstagsbrandverordnung |
| Ermächtigungsgesetz | Die Exekutive übernimmt gesetzgeberische Kompetenzen. | Regierungsgesetze ohne Parlament |
| Politische Gewalt | Gegner werden eingeschüchtert, misshandelt, verhaftet oder ermordet. | SA-Terror, „Schutzhaft“, frühe Konzentrationslager |
| Personalpolitik | Unabhängige oder unerwünschte Beschäftigte werden entlassen und durch loyale Personen ersetzt. | Berufsbeamtengesetz |
| Organisationszwang | Selbstständige Verbände werden aufgelöst oder in NS-Organisationen überführt. | Deutsche Arbeitsfront, Reichskulturkammer |
| Propaganda | Herrschaft wird als nationale Einheit, Erneuerung und gesellschaftliche Zustimmung inszeniert. | Rundfunk, Presseanweisungen, Massenkundgebungen |
| Führerprinzip | Gewählte oder kollegiale Leitungen werden durch hierarchisch ernannte Führungen ersetzt. | Verwaltung, Vereine, Hochschulen und Verbände |
| Selbstgleichschaltung | Akteure passen Satzungen, Personal und Sprache aus Überzeugung, Angst, Opportunismus oder institutionellem Eigeninteresse an. | Hochschulen, Berufsverbände, Vereine |
Der Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel beschrieb die NS-Herrschaft später als Doppelstaat. Neben einem weiterhin regelgebunden arbeitenden „Normenstaat“ existierte ein „Maßnahmenstaat“, in dem politische Zweckmäßigkeit und Willkür Vorrang hatten. Im Konfliktfall setzte sich der Maßnahmenstaat durch. Dieses Modell hilft Dir zu verstehen, weshalb Verwaltung und Gerichte teilweise routinemäßig weiterarbeiteten und zugleich grundlegendes Unrecht organisierten.
Gleichschaltung der Länder und Kommunen
Die Weimarer Republik war ein Bundesstaat. Länder besaßen Parlamente, Regierungen und eigene Verwaltungszuständigkeiten. Gerade diese föderalen Strukturen konnten zentrale Macht begrenzen. Die NS-Regierung beseitigte sie schrittweise.
Das erste Gleichschaltungsgesetz vom 31. März 1933 löste die demokratisch gewählten Landtage nicht einfach ersatzlos auf. Es setzte sie nach dem Ergebnis der bereits unfreien Reichstagswahl vom 5. März neu zusammen. Kommunistische Stimmen wurden nicht berücksichtigt. Dadurch erschien die Umgestaltung formal gesetzlich, obwohl sie den Wählerwillen früherer Landtags- und Kommunalwahlen missachtete.
Das zweite Gleichschaltungsgesetz vom 7. April 1933 führte Reichsstatthalter ein. Sie konnten Landesregierungen ernennen und entlassen, Parlamente auflösen und die Durchführung der Reichspolitik überwachen. Viele Statthalter waren zugleich NSDAP-Gauleiter. Staatliche und parteiliche Macht verschränkten sich.
Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 gingen die Hoheitsrechte der Länder auf das Reich über. Die Aufhebung des Reichsrats im Februar 1934 beseitigte die institutionelle Vertretung der Länder. Der föderale Verfassungsstaat wurde zu einem zentralisierten Einheitsstaat umgebaut. Zugleich blieben regionale Parteigaue und konkurrierende Zuständigkeiten bestehen. Zentralisierung und polykratisches Kompetenzchaos konnten daher gleichzeitig auftreten.
Gleichschaltung des öffentlichen Dienstes, der Justiz und der Hochschulen
Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 richtete sich gegen politische Gegner sowie gegen jüdische und als jüdisch klassifizierte Beamte. Der sogenannte „Arierparagraph“ überführte rassistische Ideologie in staatliches Personalrecht. Ausnahmen, etwa das zunächst geltende Frontkämpferprivileg, änderten nichts am diskriminierenden Grundprinzip und wurden später weiter eingeschränkt.
Die Maßnahme hatte mehrere Wirkungen:
- Entrechtung: Betroffene verloren Beruf, Einkommen, Status und gesellschaftliche Teilhabe.
- Disziplinierung: Verbleibende Beschäftigte lernten, dass Loyalität zum Regime über fachlicher Unabhängigkeit stand.
- Wissensverlust: Verwaltung, Schulen, Hochschulen, Justiz und Medizin verloren qualifizierte Fachkräfte.
- Normalisierung: Rassistische Kategorien wurden in Formulare, Akten, Prüfverfahren und Behördenroutinen eingebaut.
Die Justiz wurde nicht vollständig durch eine einzige NS-Behörde ersetzt. Viele Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsjuristen blieben im Amt und wirkten an der Auslegung und Anwendung nationalsozialistischen Rechts mit. Sondergerichte, der Volksgerichtshof, Gestapo und SS erweiterten zugleich den politischen Maßnahmenstaat.
An Hochschulen verlief die Anpassung teilweise als Selbstgleichschaltung. Rektorate und Verbände führten das Führerprinzip ein, entließen jüdische und politisch missliebige Lehrende, passten Lehrpläne an und bekannten sich öffentlich zum Regime. Studierende und Professoren wirkten an Bücherverbrennungen mit. Wissenschaftliche Autonomie wurde nicht nur von außen zerstört; Teile der akademischen Welt beteiligten sich aktiv.

Quellenimpuls: Das Foto zeigt die Plünderung der Bibliothek des Instituts für Sexualwissenschaft in Berlin. Analysiere, wie wissenschaftliche Verfolgung, Antisemitismus, Homophobie, Transfeindlichkeit, studentischer Aktivismus und staatlich geduldete Gewalt miteinander verbunden waren.
Parteien, Wahlen und politische Opposition
Nach dem 30. Januar 1933 bestand zunächst weiterhin ein Mehrparteiensystem. Die NSDAP nutzte jedoch Polizei, SA, SS, Propaganda und Notverordnungen, um Konkurrenten auszuschalten. Die KPD wurde nach dem Reichstagsbrand zerschlagen; ihre Mandate wurden annulliert. Sozialdemokratische Zeitungen, Versammlungen und Organisationen wurden verfolgt. Am 22. Juni 1933 verbot das Regime die SPD.
Bürgerliche und konservative Parteien lösten sich unter Druck selbst auf. Diese Selbstauflösungen waren weder vollständig frei noch bloß mechanisch erzwungen. Parteiführungen handelten in einem Raum aus Drohung, Hoffnung auf institutionelles Überleben, ideologischer Nähe und Fehleinschätzung. Das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 stellte die Gründung oder Fortführung anderer Parteien unter Strafe.
Wahlen und Volksabstimmungen verschwanden nicht. Sie verloren jedoch ihren demokratischen Sinn. Einheitslisten, Propaganda, fehlende Opposition, Überwachung und sozialer Druck machten sie zu Akklamationsinstrumenten. Die Diktatur suchte nicht nur Gehorsam, sondern auch öffentlich sichtbare Zustimmung.
Zerschlagung der Gewerkschaften und Kontrolle der Arbeitswelt
Am 1. Mai 1933 inszenierte das Regime einen staatlichen „Feiertag der nationalen Arbeit“. Bereits am folgenden Tag besetzten SA und Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation Gewerkschaftshäuser. Funktionäre wurden verhaftet, Vermögen beschlagnahmt und freie Gewerkschaften zerschlagen.

An die Stelle unabhängiger Interessenvertretungen trat die Deutsche Arbeitsfront unter Robert Ley. Sie war keine Gewerkschaft. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verloren freie Tarifverhandlungen, Streikrecht und unabhängige Betriebsvertretung. Die DAF organisierte Beschäftigte und Arbeitgeber nach dem Führerprinzip und verband Kontrolle mit sozialpolitischer Propaganda, Freizeitangeboten und der Organisation „Kraft durch Freude“.
Die Gleichschaltung der Arbeitswelt zeigt die Verbindung von Repression und Integration. Das Regime beseitigte kollektive Gegenmacht, versprach zugleich soziale Anerkennung innerhalb der rassistisch definierten „Volksgemeinschaft“. Diese Gemeinschaft war kein neutrales Zusammengehörigkeitsideal. Sie beruhte auf politischer Unterordnung und auf dem Ausschluss von Juden, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderungen, politischen Gegnern und weiteren verfolgten Gruppen.

Medien, Rundfunk und öffentliche Sprache
Freie Medien können Macht kontrollieren, unterschiedliche Perspektiven sichtbar machen und politische Kritik ermöglichen. Deshalb war ihre Ausschaltung zentral. Zeitungen der Opposition wurden verboten oder beschlagnahmt. Verlage gerieten unter wirtschaftlichen und politischen Druck. Das Schriftleitergesetz regelte, wer journalistisch arbeiten durfte, und schloss insbesondere jüdische sowie politisch unerwünschte Journalistinnen und Journalisten aus.
Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter Joseph Goebbels koordinierte Presse, Rundfunk, Film und öffentliche Inszenierungen. Redaktionen erhielten Vorgaben, welche Themen wie zu behandeln waren. Gleichzeitig blieb Propaganda nicht auf Befehle reduziert. Journalistinnen, Produzenten, Künstler und Funktionäre entwickelten eigene Initiativen und passten Inhalte an erwartete Wünsche an.

Der Volksempfänger wurde zum Symbol der nationalsozialistischen Rundfunkpolitik. Er machte Radioempfang für viele Haushalte erschwinglicher, während Programm und Nachrichten zentral kontrolliert wurden. Technische Modernisierung und politische Unfreiheit konnten miteinander verbunden sein.

Analysefrage: Weshalb beweist eine große Reichweite des Rundfunks weder, dass alle Hörerinnen und Hörer überzeugt waren, noch, dass Propaganda wirkungslos blieb?
Kultur, Literatur und Reichskulturkammer
Mit der Reichskulturkammer unterstellte das Regime Musik, Theater, bildende Kunst, Literatur, Presse, Rundfunk und Film einer berufsständischen Kontrolle. Wer keinen Zugang zu der zuständigen Kammer erhielt oder ausgeschlossen wurde, konnte seinen Beruf häufig nicht mehr ausüben. Rassistische und politische Kriterien bestimmten Zugehörigkeit und Ausschluss.
Die Bücherverbrennungen im Frühjahr 1933 waren sichtbare Symbole kultureller Verfolgung. Sie wurden wesentlich von der Deutschen Studentenschaft organisiert und von NS-Organisationen, Hochschulangehörigen und dem Propagandaministerium unterstützt. Verbrannt wurden Werke jüdischer, marxistischer, pazifistischer, liberaler und anderer missliebiger Autorinnen und Autoren. Die Feuer vernichteten nicht nur Gegenstände. Sie inszenierten öffentlich, welche Menschen, Ideen und Erinnerungen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden sollten.


Das heutige Denkmal auf dem Berliner Bebelplatz verschiebt den Blick von der propagandistischen Inszenierung auf Verlust, Leerstelle und Erinnerung. Vergleiche die historische Aufnahme mit dem Denkmal: Welche unterschiedlichen Formen historischen Erzählens entstehen?
Jugend, Schule, Vereine und Freizeit
Kinder und Jugendliche waren für das Regime besonders wichtig, weil politische Loyalität langfristig geprägt werden sollte. Die Hitlerjugend und der Bund Deutscher Mädel verbanden Gemeinschaftserlebnis, Freizeit, Sport, vormilitärische Erziehung, Geschlechterrollen und ideologische Schulung. Andere Jugendverbände wurden aufgelöst, verboten oder eingegliedert.

Die Entwicklung verlief stufenweise. 1933 wuchs die Hitlerjugend durch Eingliederung und Auflösung konkurrierender Verbände stark. Das Gesetz über die Hitlerjugend von 1936 erhob die Erziehung der Jugend im Sinne des Nationalsozialismus zur staatlichen Aufgabe. Eine umfassende Jugenddienstpflicht wurde 1939 rechtlich durchgesetzt. Die pauschale Aussage, jede Mitgliedschaft sei bereits 1933 überall sofort verpflichtend gewesen, wäre daher ungenau.
In der Schule wurden Lehrkräfte politisch kontrolliert, Lehrpläne ideologisiert und rassistische Inhalte verstärkt. Der Nationalsozialistische Lehrerbund gewann Einfluss. Dennoch waren Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte keine einheitliche Masse. Zustimmung, Anpassung, Distanz, Konflikte und Widerstand unterschieden sich nach Ort, Milieu, Alter und Situation.
Auch Sportvereine, Berufsverbände, Wohlfahrtsorganisationen, Chöre, Kleingartenvereine und andere Zusammenschlüsse veränderten Satzungen, entfernten jüdische Mitglieder, führten das Führerprinzip ein oder gingen in NS-Verbänden auf. Dadurch verlor die Zivilgesellschaft unabhängige Räume. Zugleich eröffneten sich manchen nicht verfolgten Menschen neue Karriere- und Beteiligungsmöglichkeiten. Diese ungleiche Verteilung von Chancen und Gewalt ist für das Verständnis der „Volksgemeinschaft“ zentral.
Kirchen: Anpassung, Konflikt und Grenzen der Gleichschaltung
Die Kirchen wurden nicht vollständig gleichgeschaltet. Das Regime versuchte jedoch, ihren Einfluss zu kontrollieren und oppositionelle Stimmen zu begrenzen.
Im Protestantismus unterstützten die Deutschen Christen eine nationalsozialistische Umgestaltung und wollten die Landeskirchen in einer zentralen Reichskirche zusammenführen. Dagegen entstand die Bekennende Kirche. Ihr Widerstand richtete sich vor allem gegen staatliche Eingriffe in kirchliche Lehre und Organisation; er war nicht automatisch umfassender politischer Widerstand gegen die NS-Diktatur oder ihre Judenverfolgung.
Mit der katholischen Kirche schloss das Regime im Juli 1933 das Reichskonkordat. Katholische Verbände verloren dennoch Handlungsspielräume, wurden aufgelöst oder verdrängt. Geistliche und Laien reagierten unterschiedlich: mit Anpassung, institutioneller Selbstbehauptung, punktuellem Protest oder Widerstand.
Der Bereich der Kirchen zeigt, warum der Begriff „Gleichschaltung“ nicht als vollständige gesellschaftliche Uniformität verstanden werden darf. Institutionelle Eigenständigkeit konnte teilweise fortbestehen, war jedoch durch Überwachung, Druck und Verfolgung eingeschränkt.
Antisemitismus, Rassismus und Ausgrenzung als Kern des Prozesses
Die Gleichschaltung war nicht nur eine politisch-administrative Zentralisierung. Sie war von Anfang an mit der rassistischen Neuordnung der Gesellschaft verbunden. Der Boykott jüdischer Geschäfte am 1. April 1933, das Berufsbeamtengesetz, Ausschlüsse aus Kammern, Vereinen, Schulen und Berufen sowie die öffentliche Diffamierung machten deutlich, dass die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ durch Verfolgung hergestellt werden sollte.

Hinweis zur Quelle: Das Bild dokumentiert eine antisemitische Gewalt- und Propagandaaktion. Verwende diskriminierende Aufschriften nur in klarer historischer Einordnung. Frage, wer auf dem Bild sichtbar ist, wer fehlt, wer fotografiert und wie die Aufnahme verbreitet wurde.
Ausgrenzung entstand durch das Zusammenwirken staatlicher Stellen, Parteiorganisationen, Unternehmen, Berufsverbände, Nachbarschaften und Einzelpersonen. Manche Menschen profitierten von frei werdenden Stellen, Wohnungen, Aufträgen oder Eigentum. Historische Verantwortung lässt sich deshalb nicht allein auf eine kleine Führungsschicht reduzieren. Zugleich muss zwischen Entscheidungsmacht, Handlungsspielräumen und dem Ausmaß individueller Beteiligung unterschieden werden.
Die frühe Ausgrenzung von 1933 war eine Voraussetzung für spätere Entrechtung, Deportation und Massenmord. Sie führte nicht automatisch in einer geraden Linie zum Holocaust, schuf aber Institutionen, Kategorien, Routinen und Gewalterfahrungen, auf denen die weitere Radikalisierung aufbaute.
Selbstgleichschaltung: Zustimmung, Opportunismus und Druck
Der Begriff Selbstgleichschaltung beschreibt die eigenständige Anpassung von Organisationen und Personen an den erwarteten Kurs des Regimes. Beispiele sind:
- Satzungsänderungen: Vereine führten das Führerprinzip ein, ohne eine konkrete Einzelanweisung abzuwarten.
- Ausschluss: Verbände entfernten jüdische oder politisch missliebige Mitglieder teilweise vor einer reichsweiten gesetzlichen Verpflichtung.
- Loyalitätserklärung: Hochschulen, Berufsgruppen und Kulturschaffende veröffentlichten Bekenntnisse zum Regime.
- Vorauseilender Gehorsam: Akteure versuchten, den vermuteten politischen Erwartungen zuvorzukommen.
- Karriereinteresse: Neue Posten, Aufträge und Aufstiegschancen belohnten Anpassung.
Eine differenzierte Analyse vermeidet zwei Fehler. Erstens darf Selbstgleichschaltung nicht als Beweis völlig freier Zustimmung verstanden werden. Gewalt, Terror und das Wissen um mögliche Sanktionen prägten Entscheidungen. Zweitens darf Zwang nicht dazu dienen, jede Mitwirkung als alternativlos darzustellen. Handlungsspielräume waren ungleich, aber nicht immer vollständig aufgehoben.
Für ein historisches Urteil solltest Du jeweils fragen:
- Welche Informationen und Erfahrungen besaß die Person oder Institution?
- Welche Sanktionen waren realistisch?
- Welche Alternativen bestanden?
- Wer profitierte von der Anpassung?
- Wer wurde ausgeschlossen oder geschädigt?
- Welche späteren Selbstrechtfertigungen beeinflussen die Quellenlage?
Führerprinzip und Polykratie
Das Führerprinzip ersetzte demokratische Wahl, Kollegialität und Rechenschaft durch hierarchische Unterordnung. An der Spitze stand Hitler, darunter sollten ernannte „Führer“ Befehle nach unten weitergeben. Dieses Modell prägte Partei, Verwaltung, Verbände und Betriebe.
Trotzdem war der NS-Staat nicht einfach eine lückenlose Befehlspyramide. Ministerien, Parteikanzleien, Gauleiter, SS, Polizei, Wehrmacht, Wirtschaftsstellen und Sonderbeauftragte besaßen überlappende Kompetenzen. Historikerinnen und Historiker verwenden dafür den Begriff Polykratie. Akteure konkurrierten um Ressourcen, Einfluss und Nähe zu Hitler.
Diese Konkurrenz führte nicht notwendig zu Mäßigung. Sie konnte eine kumulative Radikalisierung erzeugen. Behörden und Funktionäre entwickelten Initiativen, die den ideologischen Zielen des Regimes entsprachen oder den vermuteten Wünschen Hitlers entgegenkamen. Der Historiker Ian Kershaw fasste diesen Mechanismus mit dem Konzept des „dem Führer entgegen Arbeitens“. Die Gleichschaltung zerstörte also unabhängige Gegenmacht, ohne alle internen Konflikte zu beseitigen.
Folgen für Staat, Gesellschaft und Individuen
Die Folgen der Gleichschaltung waren grundlegend:
| Ebene | Folge |
|---|---|
| Verfassung | Gewaltenteilung, parlamentarische Gesetzgebung, Föderalismus und wirksame Grundrechtsgarantien wurden beseitigt. |
| Politik | Opposition und Parteienpluralismus verschwanden; Wahlen wurden zu Akklamationen. |
| Zivilgesellschaft | Unabhängige Vereine, Verbände und Gewerkschaften verloren ihre Autonomie. |
| Öffentlichkeit | Presse, Rundfunk, Film und Kultur wurden kontrolliert; Gegenstimmen wurden verfolgt. |
| Arbeitswelt | Beschäftigte verloren freie Interessenvertretung, Tarifautonomie und Streikrecht. |
| Bildung und Wissenschaft | Lehrende und Lernende wurden ideologisch erfasst; jüdische und oppositionelle Wissenschaftler wurden vertrieben. |
| Alltag | Anpassung wurde belohnt, Abweichung riskant; politische Kontrolle drang in Nachbarschaft, Freizeit und Beruf ein. |
| Verfolgung | Rassistische und politische Kategorien wurden institutionell verankert und bereiteten weitere Radikalisierung vor. |
Die „Gleichschaltung“ schuf Voraussetzungen für Krieg, Besatzungsherrschaft und Völkermord. Sie beseitigte Institutionen, die Entscheidungen hätten kontrollieren oder gesellschaftlichen Widerstand organisieren können. Zugleich mobilisierte sie Ressourcen, Wissen und Menschen für die Ziele des Regimes.
Historische Deutungen
Die Forschung hat unterschiedliche Modelle entwickelt, die sich ergänzen und teilweise widersprechen:
- Totalitarismus: Betont den umfassenden Herrschaftsanspruch, die Einparteienherrschaft, Ideologie, Propaganda und den Terror.
- Doppelstaat: Ernst Fraenkel unterscheidet zwischen regelgebundenem Normenstaat und willkürlichem Maßnahmenstaat.
- Polykratie: Betont konkurrierende Machtzentren, überlappende Zuständigkeiten und institutionelle Dynamik.
- Intentionalistische Deutungen: Heben Hitlers Ziele, Ideologie und Entscheidungen hervor.
- Funktionalistische Deutungen: Analysieren Strukturen, Kompetenzkonkurrenz und schrittweise Radikalisierung.
- Gesellschaftsgeschichte: Untersucht Zustimmung, soziale Praxis, Beteiligung, Nutzen und Alltagserfahrungen breiter Bevölkerungsgruppen.
Keines dieser Modelle erklärt allein jede Handlung. Gute historische Forschung prüft, welche Ebene eine Fragestellung betrifft: zentrale Entscheidungen, lokale Umsetzung, institutionelle Konkurrenz, soziale Beteiligung oder individuelle Erfahrung.
Quellenkritik: Wie Du NS-Medien analysierst
Historische NS-Medien können Täterperspektiven reproduzieren. Deshalb genügt es nicht, ein Foto oder Plakat als Illustration einzusetzen. Nutze das folgende Prüfschema:
| Prüfschritt | Leitfrage |
|---|---|
| Quellenart | Handelt es sich um Gesetz, Pressefoto, Propagandaplakat, private Erinnerung, Rede, Statistik oder Denkmal? |
| Urheber | Wer stellte die Quelle her, in wessen Auftrag und mit welcher institutionellen Stellung? |
| Adressat | Für welches Publikum war die Quelle bestimmt? |
| Intention | Welche Wahrnehmung, Emotion oder Handlung sollte erzeugt werden? |
| Kontext | Welche Ereignisse, Machtverhältnisse und Zensurbedingungen prägten die Entstehung? |
| Inszenierung | Was wurde ausgewählt, angeordnet, wiederholt oder ausgeblendet? |
| Überlieferung | Wer bewahrte die Quelle, beschriftete sie später oder stellte sie online? |
| Aussagegrenze | Was kann die Quelle belegen, und welche Behauptung wäre mit ihr nicht zu sichern? |
| Perspektivenwechsel | Welche Stimmen der Verfolgten, Ausgeschlossenen oder Widerständigen fehlen? |
Merksatz: Eine Quelle ist nicht „wahr“ oder „falsch“ als Ganzes. Sie ist ein historisches Zeugnis mit bestimmtem Entstehungszusammenhang und begrenzter Aussagekraft.
Gegenwartsbezug ohne Gleichsetzung
Der Begriff „Gleichschaltung“ wird heute gelegentlich polemisch für politische Koordination, redaktionelle Ähnlichkeit oder gesellschaftlichen Konformitätsdruck benutzt. Eine solche Verwendung kann die historische NS-Herrschaft verharmlosen. Nicht jede Übereinstimmung, gemeinsame Regel oder institutionelle Reform ist Gleichschaltung.
Für einen begründeten historischen Vergleich müsstest Du mindestens prüfen:
- Werden oppositionelle Parteien verboten oder verfolgt?
- Werden Grundrechte dauerhaft außer Kraft gesetzt?
- Wird unabhängige Presse durch staatliche oder parteiliche Kontrolle ersetzt?
- Werden Verbände zwangsweise aufgelöst oder in Einheitsorganisationen überführt?
- Werden Menschen aufgrund politischer oder rassistischer Kategorien entrechtet?
- Fehlen freie Wahlen, unabhängige Gerichte und wirksame Machtkontrolle?
Vergleiche können Erkenntnisse fördern, wenn Unterschiede ebenso sorgfältig untersucht werden wie Ähnlichkeiten. Schlagwortartige Gleichsetzungen ersetzen keine Analyse.
Zusammenfassung
Die „Gleichschaltung“ war der Prozess, in dem die Nationalsozialisten 1933 und 1934 eine demokratische, föderale und pluralistische Ordnung in eine rassistische Einparteien- und Führerdiktatur verwandelten. Der Prozess verband Ausnahmegesetzgebung, scheinlegale Verfahren, staatlichen Terror, administrative Eingriffe, Propaganda, Organisationszwang und gesellschaftliche Selbstanpassung. Er traf Politik, Verwaltung, Justiz, Arbeitswelt, Medien, Kultur, Wissenschaft, Jugend, Vereine und Alltag.
Entscheidend ist die doppelte Perspektive: Die NS-Führung zerstörte unabhängige Institutionen mit Gewalt und staatlichen Machtmitteln. Zugleich beteiligten sich zahlreiche Organisationen und Individuen aus Überzeugung, Opportunismus, Angst oder Eigeninteresse. Die Gleichschaltung erzeugte keine vollkommen konfliktfreie Einheit; konkurrierende Machtzentren blieben bestehen und konnten die Radikalisierung verstärken.
Für Demokratien folgt daraus keine einfache historische Gebrauchsanweisung. Die Geschichte zeigt jedoch, wie wichtig Grundrechte, Gewaltenteilung, Föderalismus, freie Medien, unabhängige Gerichte, politische Opposition, Gewerkschaften, Wissenschaftsfreiheit und eine vielfältige Zivilgesellschaft sind.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Was bezeichnet die Gleichschaltung im Nationalsozialismus? (Die erzwungene und freiwillige Ausrichtung von Staat und Gesellschaft auf die NS-Herrschaft) (!Die Einführung gleicher Löhne in allen Berufen) (!Die technische Modernisierung des Stromnetzes) (!Die freiwillige Vereinigung aller europäischen Staaten)
Welche Wirkung hatte die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933? (Sie setzte zentrale Grundrechte außer Kraft) (!Sie stellte die Pressefreiheit wieder her) (!Sie führte freie Landtagswahlen ein) (!Sie löste die NSDAP auf)
Warum war das Ermächtigungsgesetz für den Aufbau der Diktatur zentral? (Die Reichsregierung konnte Gesetze ohne das Parlament erlassen) (!Der Reichstag erhielt zusätzliche Kontrollrechte) (!Die Länder wurden vollständig unabhängig) (!Die Gewerkschaften erhielten ein Streikrecht)
Welche Institution kontrollierte kulturelle Berufe im NS-Staat? (Die Reichskulturkammer) (!Der Deutsche Bundestag) (!Der Europäische Gerichtshof) (!Die Weimarer Nationalversammlung)
Was geschah am 2. Mai 1933? (Die freien Gewerkschaften wurden zerschlagen) (!Der Reichsrat wurde neu gewählt) (!Die Pressezensur wurde aufgehoben) (!Die Hitlerjugend wurde aufgelöst)
Was bedeutet Selbstgleichschaltung? (Organisationen passten sich aus eigenem Antrieb an erwartete NS-Vorgaben an) (!Alle Menschen wurden gleichzeitig Parteimitglieder) (!Elektrische Anlagen wurden staatlich vereinheitlicht) (!Die Länder erhielten mehr politische Autonomie)
Welche Aussage zur Hitlerjugend ist historisch korrekt? (Die Durchsetzung nationalsozialistischer Jugenderziehung erfolgte schrittweise) (!Seit Januar 1933 waren ausnahmslos alle Jugendlichen sofort Pflichtmitglieder) (!Die Hitlerjugend war eine unabhängige Gewerkschaft) (!Die Hitlerjugend verteidigte den Parteienpluralismus)
Was beschreibt der Begriff Polykratie im NS-Staat? (Konkurrierende Herrschaftsstellen mit überlappenden Zuständigkeiten) (!Eine frei gewählte Koalition mehrerer Parteien) (!Die vollständige Trennung von Partei und Staat) (!Die Unabhängigkeit aller Landesregierungen)
Welche Funktion hatte die nationalsozialistische Volksgemeinschaftsideologie? (Sie verband Zugehörigkeitsversprechen mit rassistischer und politischer Ausgrenzung) (!Sie garantierte gleiche Rechte für alle Einwohner) (!Sie schützte religiöse und politische Minderheiten) (!Sie stellte die Tarifautonomie wieder her)
Wie sollten historische NS-Propagandabilder untersucht werden? (Mit Fragen nach Urheber Kontext Inszenierung Absicht und Aussagegrenzen) (!Als vollständig objektive Abbilder der Vergangenheit) (!Nur nach ihrer ästhetischen Qualität) (!Ohne Beachtung der Perspektive der Verfolgten)
Memory
| Reichstagsbrandverordnung | Außerkraftsetzung zentraler Grundrechte |
| Ermächtigungsgesetz | Regierungsgesetze ohne Parlament |
| Reichsstatthalter | Kontrolle der Länder |
| Berufsbeamtengesetz | Politische und rassistische Entfernung aus dem Staatsdienst |
| Deutsche Arbeitsfront | Ersatz der freien Gewerkschaften |
| Reichskulturkammer | Kontrolle kultureller Berufe |
| Selbstgleichschaltung | Vorauseilende institutionelle Anpassung |
| Polykratie | Konkurrenz überlappender Machtstellen |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Betroffener Bereich |
|---|---|
| Reichsstatthalter | Länder und Landesregierungen |
| Deutsche Arbeitsfront | Arbeitswelt und Beschäftigte |
| Reichskulturkammer | Kunst und kulturelle Berufe |
| Hitlerjugend und Bund Deutscher Mädel | Kinder und Jugendliche |
| Schriftleitergesetz | Presse und Journalismus |
Ordne anschließend jede Maßnahme einem vorherrschenden Herrschaftsinstrument zu: Gesetz, Terror, Organisationszwang, Propaganda oder Selbstanpassung. Begründe Fälle, in denen mehrere Instrumente zusammenwirkten.
Kreuzworträtsel
| Föderalismus | Welches Verfassungsprinzip wurde durch die Unterordnung der Länder beseitigt? |
| Gewerkschaften | Welche freien Arbeitnehmerorganisationen wurden am 2. Mai 1933 zerschlagen? |
| Propaganda | Wie heißt die gezielte politische Beeinflussung durch Medien und Inszenierungen? |
| Statthalter | Welche Amtsträger kontrollierten im Auftrag des Reiches die Länder? |
| Polykratie | Wie heißt das Nebeneinander konkurrierender Machtstellen im NS-Staat? |
| Bücherverbrennung | Wie heißt die öffentliche Vernichtung missliebiger Literatur? |
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Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Begriffskritik: Erstelle eine Wort-Bild-Collage, die zeigt, weshalb die technische Metapher „Gleichschaltung“ Gewalt und Entrechtung verschleiert. Ergänze zu jedem Bildelement eine historische Erklärung.
- Zeitstrahl: Gestalte einen digitalen oder analogen Zeitstrahl mit mindestens zehn Ereignissen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 2. August 1934. Kennzeichne Gesetze, Gewaltakte, Propagandaereignisse und institutionelle Veränderungen unterschiedlich.
- Bildanalyse: Wähle ein im Kurs verwendetes Foto und bearbeite es mit dem Schema Urheber, Adressat, Kontext, Inszenierung, Absicht und Aussagegrenze. Formuliere abschließend drei Fragen, die das Bild nicht beantworten kann.
- Demokratische Institutionen: Erstelle Kartenpaare aus einer 1933 zerstörten Institution und ihrer demokratischen Schutzfunktion, etwa freie Presse und öffentliche Kontrolle oder Gewerkschaften und Interessenvertretung.
Standard
- Lokalgeschichte: Recherchiere, wie ein Verein, eine Schule, Universität, Zeitung, Gewerkschaft oder kommunale Verwaltung Deines Ortes 1933 verändert wurde. Dokumentiere Quellen, Unsicherheiten und mögliche Erinnerungslücken.
- Quellenvergleich: Vergleiche einen NS-Gesetzestext mit einer Rede, einem Foto und einer Erinnerung eines verfolgten Menschen. Zeige, wie unterschiedliche Quellenarten verschiedene Aspekte desselben Prozesses sichtbar machen.
- Selbstgleichschaltung: Entwickle ein Fallprofil einer Institution, die sich 1933 anpasste. Untersuche Zwang, Zustimmung, Karriereinteresse, Handlungsspielräume und Folgen für ausgeschlossene Personen.
- Podcast: Produziere eine acht- bis zwölfminütige Podcastfolge mit dem Titel „Wie wird aus Koordination eine Diktatur?“. Verwende mindestens drei historische Quellen und kennzeichne Zitate sowie Deutungen.
Schwer
- Forschungsdebatte: Verfasse einen Essay, der Totalitarismus, Doppelstaat und Polykratie als Modelle zur Erklärung der NS-Herrschaft vergleicht. Prüfe jedes Modell an zwei konkreten Beispielen.
- Mikrogeschichte: Rekonstruiere anhand von Archivmaterial, Zeitungen, Adressbüchern oder Entschädigungsakten die Folgen der Gleichschaltung für eine konkrete Person oder Familie. Reflektiere Lücken und ethische Grenzen der Recherche.
- Digitale Ausstellung: Kuratiere eine Online-Ausstellung mit mindestens zwölf Objekten zu Recht, Gewalt, Propaganda, Arbeitswelt, Kultur, Jugend und Ausgrenzung. Jede Station benötigt Quellenangabe, Kontext, Leitfrage und kritische Bildbeschreibung.
- Historischer Vergleich: Entwickle Kriterien für einen Vergleich zwischen der Gleichschaltung im NS-Staat und einem anderen Prozess autoritärer Institutionenzerstörung. Arbeite Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus und vermeide pauschale Gleichsetzungen.


Lernkontrolle
- Kausalanalyse: Erkläre in einem Wirkungsdiagramm, wie Reichstagsbrandverordnung, Ermächtigungsgesetz, Terror und Selbstgleichschaltung einander verstärkten. Begründe mindestens drei Rückkopplungen.
- Fallurteil: Eine Vereinsleitung führte im April 1933 freiwillig das Führerprinzip ein, um ein Verbot zu vermeiden, und schloss zugleich jüdische Mitglieder aus. Beurteile Handlungsspielräume, Motive und Verantwortung differenziert.
- Quellentriangulation: Du besitzt ein Propagandafoto einer Massenkundgebung, einen Polizeibericht und einen privaten Brief. Entwickle eine Methode, um Zustimmung, Zwang und Inszenierung zu untersuchen, ohne eine Quelle vorschnell zu bevorzugen.
- Verfassungsvergleich: Vergleiche die 1933 ausgeschalteten Kontrollmechanismen mit heutigen Sicherungen des Grundgesetzes. Erkläre, weshalb einzelne ähnliche Begriffe noch keine historische Gleichsetzung rechtfertigen.
- Strukturdebatte: Prüfe die These „Gleichschaltung schuf einen vollständig einheitlichen Staat“. Nutze Führerprinzip und Polykratie, um ein begründetes Gegenurteil zu formulieren.
- Transfer: Entwirf Frühwarnindikatoren für die schrittweise Zerstörung einer Demokratie. Ordne sie nach rechtlichen, gesellschaftlichen, medialen und gewaltförmigen Entwicklungen und erläutere Grenzen eines solchen Modells.
Lernnachweis
Für einen qualifizierten Lernnachweis zu diesem Thema sind wichtig:
- Fachwissen: sichere Kenntnis zentraler Daten, Gesetze, Institutionen und betroffener Lebensbereiche.
- Begriffskompetenz: kritische Verwendung von „Gleichschaltung“, „Selbstgleichschaltung“, „Führerprinzip“, „Volksgemeinschaft“, „Doppelstaat“ und „Polykratie“.
- Kausalität: nachvollziehbare Erklärung des Zusammenwirkens von Ausnahmezustand, Gesetzgebung, Gewalt, Propaganda und gesellschaftlicher Beteiligung.
- Quellenkritik: systematische Analyse mindestens einer Textquelle und eines visuellen oder auditiven Mediums.
- Multiperspektivität: Einbezug von Herrschaftsträgern, Mitwirkenden, Angepassten, Widerständigen und Verfolgten.
- Historisches Urteil: differenzierte Bewertung von Zwang, Handlungsspielraum, Verantwortung und Nutzen.
- Gegenwartsorientierung: begründeter Bezug zu demokratischen Schutzmechanismen ohne ahistorische Gleichsetzung.
- Wissenschaftliches Arbeiten: überprüfbare Quellenangaben, Trennung von Befund und Deutung sowie transparente Kennzeichnung von Unsicherheiten.
Ein möglicher Lernnachweis besteht aus einem Quellenportfolio, einem 12- bis 15-minütigen Vortrag und einer schriftlichen Reflexion. Das Portfolio sollte einen Gesetzestext, ein Bild, eine Rede oder Tonquelle, eine Perspektive von Verfolgten und eine Forschungsposition enthalten.
Quellen und Vertiefung
- Deutsches Historisches Museum: Gleichschaltung
- Deutsches Historisches Museum: Gleichschaltung der Länder
- Bundeszentrale für politische Bildung: Ausnahmerecht, Gewalt und Selbstgleichschaltung
- Bundeszentrale für politische Bildung: Machteroberung
- United States Holocaust Memorial Museum: Gleichschaltung
- Ernst Fraenkel: Der Doppelstaat.
- Martin Broszat: Der Staat Hitlers.
- Ian Kershaw: Der NS-Staat. Geschichtsinterpretationen und Kontroversen im Überblick.
- Karl Dietrich Bracher: Die deutsche Diktatur.
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