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E-Commerce und digitale Produktinformationen – Datenschutz und Pflichtinformationen prüfen lassen

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E-Commerce und digitale Produktinformationen – Datenschutz und Pflichtinformationen prüfen lassen

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E-Commerce und digitale Produktinformationen – Datenschutz und Pflichtinformationen prüfen lassen

Zielgruppe: Ausbildung im E-Commerce und Einzelhandel · Format: sechs Lerneinheiten à 8–12 Minuten plus Praxisprüfung · Rechts- und Quellenstand: 11.10.2026, Deutschland/EU.


Einleitung

Du entscheidest, ob ein fiktives Onlineangebot veröffentlicht werden darf. Du prüfst Preis, Produktdaten, Datenschutz, Bestellablauf und Barrierefreiheit – nicht mit pauschalen Rechtsvorlagen, sondern mit belegten Prüffragen und einer begründeten Entscheidung.

Wichtig: Alle Personen, Firmen, Anschriften, E-Mail-Adressen, Produkte, Preise, Abläufe und Datensätze des Ausbildungsfalls sind erfunden. Die Endung .example und die Postleitzahl 00000 sind Platzhalter. Keine Angaben daraus in echte Rechtstexte oder Shopseiten übernehmen. Rechts- und Steuerfragen müssen vor einem echten Einsatz erneut für das konkrete Geschäft geprüft werden.


Ausbildungsfall: Freigabe im Modellshop

Modellannahmen: Die fiktive KursKorb Demo GmbH betreibt unter kurskorb.example einen deutschen B2C-Onlineshop mit zwölf Beschäftigten. Fiktiver Verwaltungssitz: Lernweg 1, 00000 Musterstadt; Kontakt: team@kurskorb.example. Angeboten wird der neue Baumwollbeutel „Campus“, 38 × 42 cm, laut fiktivem Datenblatt aus 100 % Baumwolle. Die Übung nimmt den deutschen Regelsteuersatz von 19 % an. Der Verkäufer vertreibt physische Waren an Verbraucher in Deutschland; spezielle weitere Produktpflichten werden fallbezogen geprüft.

Gesprächsmedium – fiktiver Teamchat (zu zweit laut lesen):

Alva (Auszubildende): „Variante B ist billiger. Soll ich sie freischalten?“

Taro (Shopbetreuung): „Erst prüfen: Wo stehen Herstellerkontakt, Material, Endpreis und Widerruf?“

Alva: „Für die Bestellung brauchen wir die Lieferadresse. Brauchen wir dafür ein Cookie-Einverständnis?“

Taro: „Nicht alles ist Einwilligung. Trenne Vertragsdaten, Endgerätezugriffe und Werbung!“

Gesprächsauftrag: Markiere drei offene Prüffragen. Begründe im Rollenspiel, welche Abteilung jeweils Daten liefern muss.


Lerneinheit 1: Wer bietet was an?

Prüfkarte: Impressum · Produktbeschreibung · Preisangabenverordnung · Datenschutz-Grundverordnung · Widerrufsrecht · Barrierefreiheit

Bei geschäftsmäßigen digitalen Diensten verlangt § 5 DDG bestimmte leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterinformationen. Je nach Rechtsform und Einzelfall kommen weitere Angaben hinzu. Ein Impressum ist nicht dasselbe wie eine Datenschutzerklärung. Bei einer GmbH gehören insbesondere Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretung und elektronische Kontaktmöglichkeiten zur Prüfung.

Basis-Impuls: Suche im erfundenen Shopprofil zwei Anbieterangaben; nenne zwei weitere, die Du vor Freigabe verifizieren würdest.

Feedback: Name und Kontakt sind ein Anfang. Ohne Prüfung der vertretungsberechtigten Person und gegebenenfalls Register- und Umsatzsteuerangaben ist die Anbieterprüfung nicht abgeschlossen.

Videoimpuls der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Verbraucherrolle klären. Ältere Videos erklären Grundlagen, nicht automatisch die Rechtslage 2026.


Lerneinheit 2: Preise und Produktvergleich

Zwei fiktive Angebotsentwürfe für denselben Beutel, jeweils ein Stück:

Prüfpunkte Entwurf A Entwurf B
Artikelpreis inkl. 19 % USt 12,90 € 15,90 €
Standardversand 4,90 € 0,00 €
Zahlbetrag für ein Stück 17,80 € 15,90 €
Herstellerkontakt und Material vorhanden, ungeprüfte Übungsdaten fehlen
Produktabbildung im fiktiven Datenbestand als vorhanden markiert fehlt
Freigabe erst nach Gesamtprüfung gesperrt: Produktdaten fehlen

§§ 3 und 6 PAngV: Endpreise für Verbraucher enthalten grundsätzlich Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile; hinzukommende, berechenbare Versandkosten sind auszuweisen. Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist gegebenenfalls zusätzlich ein Grundpreis nötig (§§ 4–5 PAngV). Der hier stückweise angebotene Beutel ist kein solches Mengenpreisbeispiel.

Aktionsfall A: Neuer Stückpreis 12,90 €. Angezeigter alter Preis 16,90 €. Niedrigster eigener Gesamtpreis innerhalb der vorherigen 30 Tage: 13,90 €. Dieser 30-Tage-Preis ist bei der Bekanntgabe der Preisermäßigung nach § 11 PAngV anzugeben; Ausnahmen sind einzelfallabhängig. Die Ermäßigung gegenüber 13,90 € beträgt etwa 7,2 %, nicht rund 24 %.

Anwendungsauftrag: Wähle den niedrigeren Zahlbetrag und erläutere, warum er nicht allein zur Veröffentlichungsfreigabe genügt.

Feedback: B kostet 1,90 € weniger. Fehlende Pflicht- und Sicherheitsinformationen können die Freigabe dennoch verhindern.


Lerneinheit 3: Digitale Produktinformationen und Sicherheit

Nach Art. 19 der EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 gehören zum erfassten Onlineangebot u. a. Herstellername, Postanschrift und elektronische Kontaktadresse, Bild/Typ/Produktidentifikation und gegebenenfalls erforderliche Warn- und Sicherheitsinformationen. Bei Herstellern außerhalb der EU sind Angaben zur verantwortlichen Person zu prüfen. Zusätzliche produktspezifische Vorschriften bleiben relevant.

Fiktiver Herstellerdatensatz A: Beutelwerk Muster GmbH, Stoffweg 4, 00000 Lernstadt, kontakt@beutelwerk.example; Artikelkennung: CAMPUS-B01; Material: 100 % Baumwolle. Das ist kein Nachweis für Richtigkeit oder Produktsicherheit. Die Faserzusammensetzung muss bei erfassten Textilerzeugnissen auch im Onlineangebot vor dem Kauf sichtbar sein (Art. 16 VO (EU) 1007/2011).

Basis-Check: Welche drei fehlenden Daten von Entwurf B forderst Du zuerst an?

Feedback: Herstellerkontakt, identifizierbare Produktabbildung/Artikelkennung und Faserzusammensetzung sind zentrale Nachforderungen. Warnhinweise werden nur übernommen, wenn sie tatsächlich vorgeschrieben und sachlich geprüft sind.


Drei Datenflüsse im Modellshop:

Vorgang Prüffrage Typischer Prüfmaßstab
Lieferadresse für Bestellung Zur Vertragserfüllung nötig? Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO
Aufbewahrung von Rechnungsdaten Gesetzliche Aufbewahrungspflicht? Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO
Optionales Werbe-Tracking im Browser Vorher aktiv eingewilligt? § 25 TDDDG und DSGVO

Merksatz: Die DSGVO verlangt für personenbezogene Daten eine passende Rechtsgrundlage sowie transparente Informationen, insbesondere nach Art. 13. Nicht jede Bestellverarbeitung braucht eine Einwilligung. Für nicht unbedingt erforderliche Endgerätezugriffe, etwa Werbetracker, ist regelmäßig eine vorherige Einwilligung nötig; für den unbedingt erforderlichen Warenkorb kann die Ausnahme des § 25 Abs. 2 TDDDG greifen. Zustimmung darf nicht vorangekreuzt sein; Ablehnen muss ebenso einfach möglich sein wie Zustimmen.

Anwendungsfrage: Eine Kundin lehnt Werbetracking ab, möchte aber bestellen. Welche Funktion darf nicht davon abhängig gemacht werden?

Feedback: Die reguläre Bestellung muss ohne optionales Werbetracking möglich bleiben. Rechtsgrundlage und Zwecke für Liefer-, Zahlungs- und Rechnungsdaten werden getrennt dokumentiert.

Video der IU Internationalen Hochschule: sicheres Online-Shopping; Sicherheitsimpuls, keine juristische Freigabeprüfung.


Lerneinheit 5: Checkout, Widerruf und Vertrauen

Vor dem Klick: Wesentliche Vertragsinformationen, Preis und relevante Kosten müssen erkennbar sein. Für zahlungspflichtige Verbraucherbestellungen verlangt § 312j BGB einen eindeutig beschrifteten Bestellbutton, etwa „zahlungspflichtig bestellen“.

Nach dem Klick: Bei vielen Waren-Fernabsatzverträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen mit Ausnahmen. Seit 19.06.2026 verlangt § 356a BGB bei erfassten online abgeschlossenen Verträgen eine gut zugängliche zweistufige elektronische Widerrufsfunktion mit Eingangsbestätigung. Eine E-Mail-Widerrufsmöglichkeit ersetzt diese Funktion nicht.

Aktualitätsfalle: Die frühere EU-Online-Streitbeilegungsplattform wurde zum 20.07.2025 eingestellt. Veraltete Links dorthin nicht blind übernehmen; Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gesondert prüfen.

Mini-Fall: Der Button heißt „Weiter“ und die Widerrufsfunktion fehlt. Was wird geändert?

Feedback: „Weiter“ macht die Zahlungspflicht nicht eindeutig. Der Bestellbutton muss klar sein; die Widerrufsfunktion ist für den hier angenommenen widerrufsfähigen Onlinekauf zusätzlich einzurichten und zu testen.

Videoimpuls der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu Umtausch und Verbraucherrechten; unterscheide ältere Grundlagen vom neuen Widerrufsbutton.


Lerneinheit 6: Barrierefreiheit, Medien und Freigabe

Das BFSG erfasst seit 28.06.2025 unter bestimmten Voraussetzungen auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Eine Ausnahme kann für Kleinstunternehmen gelten, die solche Dienstleistungen erbringen; bei zwölf Beschäftigten fällt unser Modellshop nicht unter diese Kleinstunternehmensausnahme. Prüfe Tastaturbedienung, lesbare Kontraste, Alternativtexte und verständliche Formulare. Weitere gesetzliche Ausnahmen und Übergänge müssen einzelfallbezogen geprüft werden.

Bild- und Videocheck: Produktfotos brauchen geklärte Rechte; eine fremde Produktabbildung wird nicht durch bloße Quellenangabe frei verwendbar. Die hier gezeigten Commons-Symbole dienen nur als Lernmedien, nicht als echte Beutelbilder. YouTube-Videos sind nur zur Ansicht eingebunden; ihre Einbettung kann Drittanbieter-Daten übertragen. Vor produktivem Einsatz sind eine datenschutzgerechte Einbindung und Lizenzbedingungen zu prüfen.

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes:

Freigabeentscheidung: Entwurf B bleibt gesperrt; bei A sind Bild-/Herstellerdaten, Rabattdarstellung, Impressum, Datenschutzhinweise, Bestellprozess, Widerrufsfunktion, Barrierefreiheit und technische Einwilligungssteuerung zu verifizieren. Eine gute Tabelle ersetzt keinen realen Funktions- und Rechtscheck.

Video des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik: Phishing-E-Mails erkennen – Transfer auf Bestell- und Servicekommunikation.


Gestufte Hilfen zum Ausbildungsfall

Hilfe 1 – Orientierung: Trenne Anbieter, Angebot, Datenverarbeitung und Bestellfunktion.

Hilfe 2 – Prüfreihenfolge: Rechne zunächst den Zahlbetrag, prüfe dann Pflichtfelder der Produktseite, anschließend Datenschutz/Checkout und schließlich Barrierefreiheit/Medien.

Hilfe 3 – Fallbezogene Entscheidungsbegründung: „B hat mit 15,90 € den kleineren Zahlbetrag, darf im Modell aber nicht freigegeben werden, weil Identifikation, Produktabbildung, Faserangabe und Herstellerkontakt nachzufordern sind. A ist nur ein Prüfentwurf, noch keine rechtsgeprüfte Shopseite.“

Rückmeldung nach Niveau: Basis ist erreicht, wenn Du Pflichtfelder erkennst und Beträge korrekt addierst. Anwendung ist erreicht, wenn Du Mängel einer zuständigen Stelle zuordnest und mit Normen begründest. Transfer ist erreicht, wenn Du neue Produktarten, neue Datenflüsse oder geänderte Fristen selbstständig in eine aktualisierte Freigabeprüfung übersetzt.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Welcher Angebotsentwurf hat im Fall den niedrigeren Zahlbetrag inklusive Standardversand? (Entwurf B) (!Entwurf A) (!Beide kosten gleich viel) (!Das lässt sich nicht berechnen)




Welche Rechtsgrundlage kommt für notwendige Daten zur Vertragsabwicklung typischerweise in Betracht? (Vertragserfüllung nach der DSGVO) (!Immer nur Werbeeinwilligung) (!Allein die Cookie-Ausnahme) (!Ausschließlich das Urheberrecht)




Was gilt regelmäßig für optionales Werbetracking im Browser? (Vorherige Einwilligung erforderlich) (!Immer ohne Nachfrage erlaubt) (!Nur ein Impressum genügt) (!Die Zustimmung darf vorausgewählt sein)




Welche Angabe gehört bei erfassten Waren zum Onlineangebot nach Artikel 19 GPSR? (Postanschrift und elektronische Kontaktadresse des Herstellers) (!Nur der Fantasiename des Shops) (!Nur die Farbe des Warenkorbs) (!Nur die Anzahl der Klicks)




Welcher Preis ist im Aktionsfall A der maßgebliche niedrigste Preis der vorigen 30 Tage? (13,90 Euro) (!16,90 Euro) (!12,90 Euro) (!17,80 Euro)




Welche Beschriftung erfüllt die Eindeutigkeit beim zahlungspflichtigen Bestellbutton? (zahlungspflichtig bestellen) (!Weiter) (!Zum nächsten Schritt) (!Angebote ansehen)




Welche Neuerung gilt für erfasste widerrufsfähige Onlineverträge seit Juni 2026? (Elektronische Widerrufsfunktion) (!Abschaffung des Widerrufsrechts) (!Nur noch telefonischer Widerruf) (!Wegfall der Bestellbestätigung)




Welchen Regelumsatzsteuersatz nimmt der Fall für den Baumwollbeutel an? (19 Prozent) (!7 Prozent) (!0 Prozent) (!25 Prozent)




Welche zusätzliche Warenangabe prüfst Du beim Baumwollbeutel nach Textilkennzeichnungsrecht? (Faserzusammensetzung) (!Browsertyp der Kundschaft) (!Passwortlänge) (!Werbebudget des Herstellers)




Warum muss der Modellshop die Anforderungen des BFSG für seinen B2C-Onlineshop prüfen? (Er hat zwölf Beschäftigte und fällt nicht unter die Kleinstunternehmensausnahme) (!Jede Website ist ausnahmslos betroffen) (!Barrierefreiheit gilt erst ab 2035) (!Nur Firmen im Ausland sind betroffen)





Memory

Impressum Anbieteridentifikation
Datenschutzhinweise Verarbeitungsinformation
Referenzpreis Dreißigtagevergleich
Produktsicherheit Herstellerkontakt
Widerrufsfunktion Rücktrittserklärung
Barrierefreiheit Zugängliche Bedienung
CC0 Gemeinfreie Nachnutzung





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Warenkorb Technisch erforderliche Sitzung
Werbetracking Vorherige Einwilligungsprüfung
Produktseite Sichtbare Herstellerinformationen
Bestellabschluss Eindeutige Zahlungsschaltfläche
Widerrufsprozess Elektronische Bestätigung





Kreuzworträtsel

Impressum Wie heißt die Anbieterkennzeichnung eines geschäftsmäßigen Shops?
Hersteller Wer muss im erfassten Onlineangebot mit Kontaktangaben erkennbar sein?
Gesamtpreis Wie heißt der Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile?
Tracking Wie heißt die Verfolgung von Nutzungsaktivitäten im Internet?
Widerruf Wie heißt die fristgerechte Lösung von einem widerrufsfähigen Verbrauchervertrag?
Einwilligung Was braucht optionales Werbe-Tracking am Endgerät regelmäßig vorab?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.
Die Anbieterkennzeichnung eines geschäftsmäßigen Shops heißt

.
Bei Verbraucherangeboten muss grundsätzlich der

erkennbar sein.
Bei beworbenen Warenpreisermäßigungen spielt der

eine wichtige Rolle.
Bei einem Baumwollbeutel ist die textile

zu prüfen.
Im erfassten Onlineangebot muss die elektronische Herstelleradresse als

angegeben sein.
Notwendige Bestelldaten können aufgrund der

verarbeitet werden.
Optionales Werbetracking erfordert regelmäßig eine vorherige

.
Die Bestellung muss ihre

eindeutig erkennen lassen.
Seit Juni 2026 gibt es für erfasste Onlineverträge eine elektronische

.
Das regelmäßige gesetzliche Widerrufsrecht bei Waren-Fernabsatzverträgen beträgt

Tage.
Eine gut mit der Tastatur bedienbare Shopseite dient der

.
Für fremde Produktbilder musst Du die

klären.
Die frühere EU-Online-Streitbeilegungsplattform wurde 2025

.



Offene Aufgaben


Leicht – Basis

  1. Produktbeschreibung: Markiere in Entwurf A Artikelkennung, Maße und Faserangabe. Begründe, warum die Merkmale für den Kauf wichtig sind.
  2. Preisvergleich: Berechne beide Zahlbeträge erneut und schreibe einen verständlichen Satz für eine fiktive Kundschaft.
  3. Datenschutz: Sortiere Lieferadresse, Newsletteradresse und Werbetracker nach Zweck. Erkläre den Unterschied.
  4. Rollenspiel: Spiele das Teamgespräch mit einer zweiten Person ein und ergänze zwei sachliche Rückfragen – ohne reale Namen oder Kontaktdaten.

Feedback Basis: Richtig sind 17,80 € für A und 15,90 € für B. Die Lieferadresse dient der Bestellung; Newsletter und Werbetracking verfolgen andere Zwecke und benötigen eine gesonderte rechtliche Prüfung.


Standard – Anwendung

  1. Produktsicherheit: Erstelle für Entwurf B eine kurze Nachforderungsliste an den fiktiven Lieferanten. Nenne zu jeder Forderung den Prüfgrund.
  2. Preisangabenverordnung: Überarbeite die Rabattdarstellung für Entwurf A mit dem korrekten 30-Tage-Preis und rechne die Prozentdifferenz.
  3. Cookie: Zeichne zwei gleichwertige Schaltflächen für optionale Tracker. Erkläre, wann keine Einwilligung benötigt wird.
  4. Bestellprozess: Entwirf auf Papier eine Bestellübersicht mit eindeutigem Bestellbutton und getrenntem Widerrufsweg.

Feedback Anwendung: Eine tragfähige Lösung nennt den Referenzpreis von 13,90 €, ungefähr 7,2 % Ermäßigung und eine ausdrückliche Bestellbestätigung. Sie trennt optionale Tracker von unbedingt notwendigen Shopfunktionen.


Schwer – Transfer

  1. Grundpreis: Ergänze ein fiktives, nach Litern verkauftes Produkt. Ermittle mögliche Grundpreisangaben und prüfe weitere Produktpflichten.
  2. Barrierefreiheit: Teste Deinen Papierprototyp aus Sicht einer nur per Tastatur navigierenden Person und protokolliere Verbesserungen.
  3. Urheberrecht: Erstelle ein Medienrechte-Protokoll für die zehn Commons-Dateien und vier eingebundenen Videos. Unterscheide Einbetten und Nachnutzen.
  4. Compliance: Verfasse für die fiktive Geschäftsführung eine Go/No-Go-Entscheidung mit Risiken, Verantwortlichkeiten und Quellenstand.

Feedback Transfer: Entscheidend ist die Übertragung der Prüfmethodik: Neue Waren können neue Kennzeichnungspflichten auslösen; ein freies Bild ist nicht automatisch ein freies Video. Ungeklärte wesentliche Pflichten führen zu einer begründeten Freigabesperre.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Risikomanagement: Du hast nur 30 Minuten bis zum geplanten Launch. Ordne fünf Mängel nach Risiko und begründe, welche Veröffentlichung Du stoppst.
  2. Datenschutz-Grundverordnung: Ein neuer Zahlungsdienst will Bestelldaten auch für Werbung auswerten. Trenne Vertragszweck und Werbung, begründe die Prüfungen und entwirf Rückfragen.
  3. Preisangabenverordnung: Der niedrigste Verkaufspreis ändert sich während der 30 Tage vor einer Aktion. Erkläre, welche zusätzliche Dokumentation erforderlich ist und warum.
  4. Produktsicherheitsverordnung: Der fiktive Hersteller sitzt künftig außerhalb der EU. Erläutere, welche zusätzlichen Verantwortlichen- und Kontaktangaben zu prüfen sind.
  5. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Vergleiche den Modellshop mit einer fiktiven Firma mit acht Beschäftigten und 1,2 Mio. Euro Umsatz. Beurteile die Kleinstunternehmensausnahme fallbezogen.
  6. Verbraucherrecht: Ein Shop führt noch einen Link zur alten EU-OS-Plattform und bietet keine elektronische Widerrufsfunktion. Erläutere, warum die beiden Themen unterschiedlich zu korrigieren sind.


Lernnachweis

Dein Lernnachweis ist eine fiktive, nachvollziehbare Freigabeakte. Sie enthält:

  1. eine ausgefüllte Angebotsvergleichstabelle mit korrektem Zahlbetrag;
  2. die Prüfung von Anbieter-, Produkt-, Sicherheits- und gegebenenfalls Textilinformationen;
  3. eine Datenflussübersicht mit Zwecken und geprüften Rechtsgrundlagen;
  4. eine Skizze des Bestell- und Widerrufsablaufs;
  5. die Dokumentation von Barrierefreiheit und Medienrechten;
  6. eine begründete Entscheidung mit offenen Punkten, Quellen und Prüftermin.

Bewertungsmaßstab: Vollständigkeit der fallbezogenen Prüfung, korrekte Zahlen, erkennbare Trennung von Fakten und Annahmen, nachvollziehbare Begründung und sichere Eskalation ungeklärter Rechtsfragen. Keine auswendig gelernte AGB- oder Datenschutzerklärung erforderlich.




OERs zum Thema

Amtliche und fachliche Prüflinks (abgerufen für den Stand 11.10.2026):

  1. § 5 DDG – Anbieterinformationen.
  2. DSGVO – insbesondere Art. 6 und 13; § 25 TDDDG – Endgerätezugriffe.
  3. § 3 PAngV, § 6 PAngV, § 11 PAngV – Preis, Versand, 30-Tage-Referenz.
  4. VO (EU) 2023/988, Art. 19 – Produktsicherheit im Fernabsatz; VO (EU) 1007/2011, Art. 16 – Textilfaserinformation.
  5. § 312j BGB – Bestellbutton; § 356a BGB – elektronische Widerrufsfunktion seit 19.06.2026.
  6. BFSG und BFSG-FAQ – Geltungsbereich und Ausnahmen.
  7. Bundesfinanzministerium – aktuell 19 % Regel- und 7 % ermäßigter Steuersatz bei bestimmten Umsätzen; Einordnung der konkreten Ware notwendig.
  8. VO (EU) 2024/3228 – Ende der EU-OS-Plattform; § 36 VSBG – gesonderte Schlichtungsinformation.
  9. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – kurze Erklärvideos für den Unterricht.

Medienrechte – geprüfte Wikimedia-Commons-Dateiseiten:

  1. CC0: Shopping cart icon.svg, Speech bubble icon.svg, Checklist.svg.
  2. CC0: Tag icon cc0.svg, Warning.svg, Lock full.svg.
  3. CC0/gemeinfreie Vorlage: Wheelchair accessible icon.svg, Cc-zero.svg, Checklist-icon.svg; bei Kennzeichen zusätzlich mögliche Markenrechte beachten.
  4. EU-Dokument: GDPR p1.svg – offizielle erste Seite der DSGVO; Attribution © Europäische Union, 1998–2026 gemäß Dateiseite.
  5. YouTube: Verbraucherzentrale, Verbraucherzentrale, IU und BSI. Keine CC-Lizenz behauptet: nur externe Wiedergabe/Einbettung; Rechte und datenschutzgerechte Einbindung vor Produktivbetrieb erneut prüfen.

Hinweis zur Aktualität: Die Prüflinks sind keine allgemeingültigen Rechtsvorlagen. Bei anderen Waren, Staaten, Vertriebswegen, Steuerkonstellationen oder nach Rechtsänderungen sind die Pflichten neu zu ermitteln.



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