Rassismus in Deutschland

Rassismus in Deutschland
Einleitung
Rassismus in Deutschland ist ein gesellschaftliches, historisches, politisches und rechtliches Thema. Rassismus entsteht, wenn Menschen aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale zu vermeintlich einheitlichen Gruppen zusammengefasst, mit angeblich typischen Eigenschaften versehen und hierarchisch bewertet oder ausgegrenzt werden. Solche Zuschreibungen können sich etwa auf Hautfarbe, Herkunft, Namen, Sprache, Religion oder kulturelle Merkmale beziehen. Die Vorstellung biologisch eindeutig voneinander abgrenzbarer menschlicher „Rassen“ ist wissenschaftlich nicht haltbar. Trotzdem können rassistische Vorstellungen reale Folgen haben, weil sie Wahrnehmungen, Entscheidungen, Institutionen und gesellschaftliche Machtverhältnisse beeinflussen.
In diesem aiMOOC lernst Du, Rassismus zu definieren, seine historische Entwicklung in Deutschland einzuordnen, verschiedene Erscheinungsformen zu unterscheiden und aktuelle Daten kritisch zu lesen. Du beschäftigst Dich außerdem mit dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, mit Möglichkeiten des Handelns gegen Diskriminierung und mit der Frage, wie eine demokratische Gesellschaft Menschenwürde und Gleichberechtigung schützen kann.
Das folgende Foto zeigt eine Demonstration gegen Rassismus und Polizeigewalt in Berlin im Jahr 2020. Es macht sichtbar, dass die Auseinandersetzung mit Rassismus nicht nur in Wissenschaft und Politik, sondern auch in der Zivilgesellschaft stattfindet.

Das Video der Bundeszentrale für politische Bildung bietet einen Einstieg in die Frage, was unter Rassismus verstanden wird.
Was ist Rassismus?
Rassismus ist mehr als eine einzelne Beleidigung oder eine offen feindliche Einstellung. In der Forschung wird der Begriff verwendet, um Prozesse zu untersuchen, bei denen Menschen anhand zugeschriebener Merkmale kategorisiert und diese Kategorien mit Wertungen, Erwartungen oder Machtunterschieden verbunden werden. Dabei können Gruppen als „anders“, „fremd“, „weniger zugehörig“ oder minderwertig dargestellt werden.
Ein zentraler Begriff ist die Rassifizierung beziehungsweise rassistische Markierung. Damit ist gemeint, dass Menschen gesellschaftlich einer Gruppe zugeordnet werden, obwohl diese Gruppe keine natürliche, biologisch feststehende Einheit bildet. Entscheidend ist also nicht, ob eine angenommene Gruppe tatsächlich existiert, sondern ob Menschen aufgrund dieser Zuschreibung unterschiedlich behandelt werden.
Rassismus kann offen auftreten, etwa durch Beschimpfungen, Gewalt oder den Ausschluss von Menschen. Er kann aber auch indirekt wirken, wenn scheinbar neutrale Regeln bestimmte Gruppen wiederholt benachteiligen oder wenn stereotype Erwartungen Entscheidungen beeinflussen. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur nach der Absicht einer einzelnen Person zu fragen, sondern auch nach den Auswirkungen von Handlungen und Strukturen.
Vorurteil, Stereotyp, Diskriminierung und Rassismus
Die Begriffe Vorurteil, Stereotyp, Diskriminierung und Rassismus hängen zusammen, bedeuten aber nicht dasselbe.
- Stereotyp: Eine vereinfachende Vorstellung über eine Gruppe, die einzelnen Menschen pauschal bestimmte Eigenschaften zuschreibt.
- Vorurteil: Eine meist wertende Annahme über Menschen oder Gruppen, die nicht auf einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalls beruht.
- Diskriminierung: Eine Benachteiligung oder Ungleichbehandlung aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale.
- Rassismus: Ein System von Zuschreibungen, Bewertungen und Machtverhältnissen, in dem Menschen rassistisch konstruierten Gruppen zugeordnet und dadurch abgewertet, benachteiligt oder ausgeschlossen werden können.
Nicht jede Diskriminierung ist rassistisch. Menschen können beispielsweise wegen ihres Alters, einer Behinderung, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden. Umgekehrt kann rassistische Diskriminierung mehrere Merkmale gleichzeitig betreffen.
Individueller, institutioneller und struktureller Rassismus
Individueller Rassismus bezeichnet rassistische Einstellungen, Äußerungen oder Handlungen einzelner Menschen. Beispiele können eine rassistische Beschimpfung, eine gezielte Benachteiligung oder eine Gewalttat sein.
Institutioneller Rassismus beschreibt Benachteiligungen, die durch Regeln, Routinen, Entscheidungsprozesse oder Organisationskulturen in Institutionen entstehen können. Dabei muss nicht jede beteiligte Person bewusst rassistisch handeln. Entscheidend ist, ob Verfahren bestimmte Gruppen wiederholt schlechter stellen und ob diese Wirkung erkannt und verändert wird.
Struktureller Rassismus richtet den Blick auf längerfristige gesellschaftliche Muster. Dazu gehören ungleiche Chancen, historisch entstandene Machtverhältnisse und Mechanismen, die sich über mehrere Bereiche wie Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnen oder gesellschaftliche Repräsentation hinweg gegenseitig verstärken können.
Die drei Ebenen überschneiden sich. Eine einzelne Entscheidung kann Teil einer institutionellen Routine sein, während diese Institution zugleich in größere gesellschaftliche Strukturen eingebettet ist.
Alltagsrassismus
Mit Alltagsrassismus werden Situationen bezeichnet, in denen rassistische Zuschreibungen in gewöhnlichen Begegnungen, Sprache oder Routinen vorkommen. Dazu können wiederholte Fragen nach einer vermeintlich „eigentlichen“ Herkunft, abwertende Witze, stereotype Erwartungen oder die Annahme gehören, eine Person könne aufgrund ihres Aussehens nicht „wirklich deutsch“ sein.
Die Wirkung einer Aussage hängt vom Kontext ab. Nicht jede ungeschickte Formulierung ist automatisch gleich schwerwiegend. Für eine sachliche Analyse ist es sinnvoll, Absicht, Wirkung, Machtverhältnis, Häufigkeit und gesellschaftlichen Kontext gemeinsam zu betrachten.
Antisemitismus und Rassismus unterscheiden
Antisemitismus und Rassismus können sich überschneiden, sind aber nicht identisch. Antisemitismus besitzt eigene religiöse, politische, rassistische und verschwörungsideologische Traditionen. Im Nationalsozialismus wurde Antisemitismus ausdrücklich mit einer rassistischen Ideologie verbunden. Für die Gegenwart ist es wichtig, antisemitische Vorstellungen in ihrer eigenen Geschichte und Funktionsweise zu untersuchen, statt sie vollständig im Oberbegriff Rassismus aufgehen zu lassen.
Ähnliches gilt für andere Formen gruppenbezogener Abwertung: Eine genaue Begriffsverwendung hilft Dir, Gemeinsamkeiten zu erkennen, ohne Unterschiede zu verwischen.
Intersektionalität
Der Begriff Intersektionalität beschreibt, dass Benachteiligungen sich überschneiden und miteinander verbunden sein können. Eine Person kann beispielsweise gleichzeitig aufgrund rassistischer Zuschreibungen, ihres Geschlechts, ihrer Religion, einer Behinderung oder ihrer sozialen Lage benachteiligt werden. Diese Erfahrungen lassen sich nicht immer sinnvoll voneinander trennen.
Intersektionales Denken fragt deshalb nicht nur: „Welches einzelne Merkmal ist betroffen?“, sondern auch: „Wie wirken verschiedene gesellschaftliche Kategorien in dieser konkreten Situation zusammen?“
Das folgende Video zeigt Möglichkeiten, Rassismus im Alltag zu erkennen und ihm zu begegnen.
Historische Entwicklung in Deutschland
Rassismus in Deutschland hat keine einzige Ursache und keine geradlinige Geschichte. Unterschiedliche Formen rassistischer Einteilung, Ausgrenzung und Gewalt entstanden in verschiedenen historischen Situationen. Für das Verständnis der Gegenwart sind insbesondere Kolonialismus, nationalsozialistische Rassenideologie, Nachkriegsgeschichte, rassistische Gewalt nach der deutschen Wiedervereinigung und rechtsterroristische Anschläge wichtig.
Kolonialismus und rassistische „Rassenlehren“
Seit der frühen Neuzeit entwickelten europäische Autoren verschiedene Theorien, mit denen Menschen hierarchisch eingeteilt wurden. Im 18. und 19. Jahrhundert wurden solche Vorstellungen teilweise als angeblich wissenschaftliche „Rassenlehren“ dargestellt. Sie dienten unter anderem dazu, Kolonialherrschaft, Versklavung, Entrechtung und Ausbeutung zu rechtfertigen. Moderne Genetik und Anthropologie stützen die Vorstellung biologisch klar voneinander abgrenzbarer menschlicher „Rassen“ nicht.
Das Deutsche Kaiserreich besaß von 1884 bis zum Ersten Weltkrieg Kolonien in Afrika, Asien und im Pazifik. Koloniale Herrschaft war mit wirtschaftlicher Ausbeutung, politischer Entrechtung und rassistischer Hierarchisierung verbunden.
Besonders folgenreich war der Krieg in Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia. Zwischen 1904 und 1908 führte die deutsche Kolonialmacht einen Vernichtungskrieg gegen die Herero und Nama. Zehntausende Menschen wurden getötet, in die Wüste getrieben oder starben in Lagern und unter Zwangsbedingungen. Der Völkermord an Herero und Nama gehört deshalb zur Geschichte des deutschen Kolonialismus und der rassistischen Gewalt.
Das historische Foto zeigt gefangene Herero und Nama während der deutschen Kolonialherrschaft.

Die Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus betrifft bis heute Fragen nach Erinnerung, Restitution, Sprache, Straßennamen, Sammlungen in Museen und der Verantwortung ehemaliger Kolonialmächte.
Nationalsozialismus und rassistische Verfolgung
Die nationalsozialistische Ideologie radikalisierte rassistische und antisemitische Vorstellungen. Menschen wurden nach angeblicher „Rasse“, Abstammung und vermeintlichem „Erbwert“ hierarchisiert. Diese Ideologie wurde durch Gesetze, Behörden, Wissenschaftseinrichtungen, Schulen, Propaganda, Polizei und andere Institutionen umgesetzt.
Die Nürnberger Gesetze von 1935 entzogen jüdischen Menschen grundlegende Rechte und institutionalisierten antisemitische Ausgrenzung. Im Verlauf der nationalsozialistischen Herrschaft wurden Entrechtung, Enteignung, Zwangsarbeit, Deportation und Massenmord systematisch ausgeweitet. Der Holocaust führte zur Ermordung von etwa sechs Millionen europäischen Jüdinnen und Juden. Auch Sinti und Roma wurden auf Grundlage rassistischer Verfolgung entrechtet, deportiert und ermordet. Weitere Menschen wurden unter rassistischen, eugenischen oder nationalsozialistischen Kategorien verfolgt.
Die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus zeigt besonders deutlich, welche Folgen entstehen können, wenn menschenfeindliche Ideologien staatliche Macht, Recht und Verwaltung bestimmen.
Neubeginn nach 1945 und das Grundgesetz
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Herrschaft wurde 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Die Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz vor Benachteiligung gehören zu seinen zentralen Grundlagen.

Das Grundgesetz bedeutete jedoch nicht, dass rassistische Einstellungen und Diskriminierungen sofort verschwanden. Die deutsche Nachkriegsgesellschaft musste sich langfristig mit personellen Kontinuitäten, nationalsozialistischen Verbrechen, Antisemitismus, Ausgrenzung und neuen Formen gesellschaftlicher Vielfalt auseinandersetzen.
Mit der Arbeitsmigration seit den 1950er- und 1960er-Jahren, Fluchtbewegungen, Einwanderung und der Entwicklung Deutschlands zu einer vielfältigen Gesellschaft veränderten sich gesellschaftliche Konflikte und Debatten. Viele Menschen, deren Familien seit Generationen in Deutschland leben oder die selbst deutsche Staatsangehörige sind, erleben dennoch, dass ihre Zugehörigkeit aufgrund von Namen, Aussehen, Sprache oder zugeschriebener Religion infrage gestellt wird.
Rassistische Gewalt in den frühen 1990er-Jahren
Nach der deutschen Wiedervereinigung kam es zu einer Welle rassistischer und rechtsextremer Gewalt. Besonders bekannt wurden die Ausschreitungen von Hoyerswerda 1991 und Rostock-Lichtenhagen 1992 sowie die tödlichen Brandanschläge von Mölln 1992 und Solingen 1993.
In Rostock-Lichtenhagen griffen Rechtsextreme und andere Gewalttäter unter dem Beifall von Teilen einer großen Zuschauermenge eine Aufnahmestelle für Asylsuchende und ein von vietnamesischen Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeitern bewohntes Haus an. Die Ereignisse wurden zu einem Symbol für die rassistische Gewalt dieser Zeit.
Nach dem Brandanschlag in Solingen 1993 demonstrierten Menschen gegen rassistische Gewalt.

Auch zivilgesellschaftlicher Widerspruch prägte diese Zeit. Der folgende Aufruf erinnert an ein Friedensgebet in Rostock-Lichtenhagen und trägt die Botschaft, Kerzen statt Häuser anzuzünden.

Die Ereignisse zeigen, dass historische Analyse mehr verlangt als die Betrachtung einzelner Täter. Zu untersuchen sind auch öffentliche Debatten, Reaktionen von Behörden und Medien, gesellschaftliche Stimmung, politische Entscheidungen und die Perspektiven der Betroffenen.
Der NSU-Komplex
Der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund, kurz NSU, war eine rechtsterroristische Gruppe. Zwischen 2000 und 2007 ermordete der NSU neun Menschen aus rassistischen Motiven und eine Polizistin. Außerdem verübte die Gruppe Bombenanschläge und Raubüberfälle.
Der NSU-Komplex ist nicht nur wegen der Taten selbst bedeutsam. Er löste auch eine intensive Debatte über Ermittlungsfehler, institutionelle Routinen, den Umgang mit Angehörigen der Opfer, die Rolle des Verfassungsschutzes und die Wahrnehmung rechtsextremer Gewalt aus.
Eine Gedenktafel in Nürnberg erinnert an die Opfer der NSU-Gewalttaten.
Der rassistische Anschlag von Hanau 2020
Am 19. Februar 2020 erschoss ein Täter in Hanau neun Menschen, die er aus rassistischen Motiven ausgewählt hatte. Anschließend tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Anschlag wird als rassistisch und rechtsterroristisch eingeordnet.
Die Erinnerung an die Ermordeten richtet den Blick auf die Menschen, deren Leben durch rassistische Gewalt beendet wurde, und auf die Verantwortung, Betroffene und Angehörige in gesellschaftlichen Debatten nicht aus dem Blick zu verlieren.

Rassismus in der Gegenwart
Rassismus kann heute in sehr unterschiedlichen Situationen auftreten. Dazu gehören persönliche Begegnungen, soziale Medien, Schule, Ausbildung, Arbeitswelt, Wohnungsmarkt, Behördenkontakte oder politische Kommunikation. Nicht in jedem Bereich lässt sich Benachteiligung gleich messen. Deshalb braucht eine fundierte Analyse verschiedene Datenquellen und Methoden.
Rassistische Zuschreibungen und gesellschaftliche Zugehörigkeit
Rassistische Zuschreibungen können Menschen betreffen, die selbst eingewandert sind, deren Familien eine Einwanderungsgeschichte haben oder die seit Generationen in Deutschland leben. Begriffe wie „Migrationshintergrund“ oder „Einwanderungsgeschichte“ sind statistische Kategorien und dürfen nicht mit „von Rassismus betroffen“ gleichgesetzt werden.
Umgekehrt kann eine Person rassistisch markiert oder diskriminiert werden, ohne dass eine bestimmte amtliche Migrationskategorie auf sie zutrifft. Für die Analyse ist daher wichtig, Statistik, Selbstbezeichnung und gesellschaftliche Zuschreibung voneinander zu unterscheiden.
Antischwarzer Rassismus
Antischwarzer Rassismus richtet sich gegen Schwarze Menschen und knüpft an koloniale sowie andere historische Vorstellungen an. Er kann sich in stereotypen Zuschreibungen, Ausgrenzung, Beleidigungen oder institutionellen Benachteiligungen äußern. Der Begriff macht deutlich, dass bestimmte rassistische Bilder eine eigene Geschichte besitzen und deshalb nicht vollständig durch einen allgemeinen Rassismusbegriff erklärt werden.
Antimuslimischer Rassismus
Mit Antimuslimischer Rassismus werden Prozesse beschrieben, in denen Menschen als „muslimisch“ markiert und ihnen pauschal negative, unveränderliche Eigenschaften zugeschrieben werden. Dabei kann eine Person betroffen sein, unabhängig davon, ob sie tatsächlich muslimisch ist oder wie religiös sie lebt. Die Analyse unterscheidet zwischen legitimer Kritik an Religionen, die in einer Demokratie möglich sein muss, und pauschaler Abwertung von Menschen aufgrund zugeschriebener muslimischer Zugehörigkeit.
Antiziganismus
Antiziganismus bezeichnet historisch gewachsene Vorurteile, Abwertungen und Diskriminierungen gegenüber Sinti und Roma sowie Menschen, die als solche wahrgenommen werden. Der nationalsozialistische Völkermord an Sinti und Roma gehört zu dieser Geschichte. Auch nach 1945 bestanden stereotype Vorstellungen und Benachteiligungen fort.
Rassismus gegenüber asiatisch gelesenen Menschen
Menschen, die als ost-, südost- oder südasiatisch wahrgenommen werden, können mit rassistischen Stereotypen konfrontiert sein. Besonders während der COVID-19-Pandemie wurden antiasiatische Zuschreibungen und Angriffe öffentlich diskutiert. Solche Erfahrungen zeigen, dass rassistische Vorstellungen je nach gesellschaftlichem Kontext verändert oder neu aktiviert werden können.
Daten kritisch lesen
Es gibt keine einzelne Zahl, die vollständig ausdrückt, „wie viel Rassismus“ es in Deutschland gibt. Unterschiedliche Datenquellen messen unterschiedliche Phänomene. Eine gute politische und sozialwissenschaftliche Analyse beginnt deshalb mit der Frage: Was genau wurde gemessen, wer wurde befragt oder gezählt und welche Fälle bleiben unsichtbar?
NaDiRa: Befragungen zu Rassismus und Diskriminierung
Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor, kurz NaDiRa, des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung untersucht Einstellungen, Diskriminierungserfahrungen und gesellschaftliche Folgen von Rassismus.
Im Monitoringbericht 2025 wird für das Jahr 2024 berichtet, dass 54 Prozent der rassistisch markierten Befragten angaben, mindestens einmal im Monat Diskriminierung zu erleben. Bei nicht rassistisch markierten Befragten waren es 32 Prozent. Die erfragten Diskriminierungen können sowohl mit rassistischen Zuschreibungen als auch mit anderen Merkmalen verbunden sein. Die Zahlen dürfen daher nicht so gelesen werden, als sei jedes genannte Erlebnis automatisch eindeutig als rassistischer Einzelfall klassifiziert.
Der Wert einer solchen Befragung liegt darin, Erfahrungen sichtbar zu machen, die möglicherweise nie bei Behörden oder Beratungsstellen gemeldet werden.
Beratungsdaten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dokumentiert Beratungsanfragen. Für 2024 wurden 3.858 Beratungsanfragen im zusammengefassten Bereich ethnische Herkunft, Rassismus und Antisemitismus ausgewiesen. Das waren 43 Prozent der Beratungsanfragen mit Bezug zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Diese Zahl ist keine Häufigkeitsschätzung für die gesamte Bevölkerung. Sie zeigt nur die Fälle, in denen Menschen Beratung suchten und die Anfrage entsprechend eingeordnet wurde. Beratungsdaten sind deshalb besonders geeignet, Problemlagen und Falltypen zu erkennen, aber nicht, um ohne weitere Forschung die Gesamtzahl aller Diskriminierungen zu bestimmen.
Polizeiliche Kriminalstatistiken und politisch motivierte Kriminalität
Die Polizei erfasst politisch motivierte Straftaten in der Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität, kurz PMK. Für 2025 wurden insgesamt 85.837 politisch motivierte Straftaten registriert. Der größte Phänomenbereich war PMK-rechts.
Diese Gesamtzahl darf nicht mit der Zahl rassistischer Straftaten gleichgesetzt werden. Innerhalb der PMK werden verschiedene Themenfelder wie rassistisch, fremdenfeindlich, antisemitisch oder andere Hassmotive unterschieden. Ein Fall kann mehreren Themenfeldern zugeordnet werden. Zudem erfasst die Statistik nur bekannt gewordene und polizeilich registrierte Taten, also einen Teil des sogenannten Hellfelds.
Drei Datenarten im Vergleich
| Datenquelle | Was wird sichtbar? | Wichtige Grenze |
|---|---|---|
| NaDiRa-Befragungen | Erfahrungen und Einstellungen in einer wissenschaftlichen Befragung | Wahrnehmungen und Erfahrungen müssen methodisch eingeordnet werden |
| Beratungsdaten | Fälle, bei denen Betroffene Unterstützung suchen | Nicht jeder Vorfall wird gemeldet oder beraten |
| Polizeiliche PMK-Daten | Bekannt gewordene und registrierte Straftaten | Dunkelfeld bleibt unsichtbar und Kategorien können sich überschneiden |
Wenn verschiedene Quellen unterschiedliche Zahlen liefern, ist das nicht automatisch ein Widerspruch. Oft beantworten sie schlicht verschiedene Fragen.
Rechtlicher Schutz vor Diskriminierung
Der Schutz vor rassistischer Diskriminierung ist in Deutschland auf mehreren Ebenen verankert. Besonders wichtig sind das Grundgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und internationale beziehungsweise europäische Menschenrechtsnormen.
Artikel 1 und Artikel 3 des Grundgesetzes
Artikel 1 des Grundgesetzes stellt die Würde des Menschen unter den Schutz der staatlichen Gewalt. Artikel 3 enthält den Gleichheitsgrundsatz. In Absatz 3 wird unter anderem festgelegt, dass niemand wegen Geschlecht, Abstammung, „Rasse“, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauungen oder wegen einer Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Der im Grundgesetz weiterhin verwendete Begriff „Rasse“ ist politisch und wissenschaftlich umstritten, weil er den Eindruck biologisch existierender Menschenrassen erwecken kann. In der Rechtsanwendung soll die Formulierung gerade rassistische Benachteiligung verhindern und keine biologische Rassentheorie bestätigen.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, trat 2006 in Kraft. Es soll Benachteiligungen aus bestimmten Gründen verhindern oder beseitigen. Dazu zählen nach dem Gesetz Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“ oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Das AGG gilt besonders im Arbeitsleben und in bestimmten Bereichen des Zivilrechts, beispielsweise bei Verträgen über Güter und Dienstleistungen. Es ist kein allumfassendes Gesetz für jede denkbare staatliche oder private Situation. Deshalb muss bei einem konkreten Fall geprüft werden, welches Recht anwendbar ist.
Direkte und indirekte Benachteiligung
Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vereinfacht gesagt vor, wenn eine Person wegen eines geschützten Merkmals schlechter behandelt wird als eine vergleichbare andere Person.
Eine mittelbare Benachteiligung kann entstehen, wenn eine scheinbar neutrale Regel Menschen mit einem geschützten Merkmal besonders benachteiligt, ohne dass dafür ein sachlich zulässiger und angemessener Grund besteht.
Diese Unterscheidung zeigt, warum Diskriminierung nicht nur bei offen rassistischen Aussagen vorliegen kann.
Medien, Sprache und digitale Räume
Medien prägen, welche gesellschaftlichen Gruppen sichtbar sind und wie über sie gesprochen wird. Nachrichten, Filme, Serien, Werbung, soziale Netzwerke und politische Kommunikation können Vorurteile verstärken, aber auch differenzierte Gegenbilder schaffen.
Bei einer Medienanalyse solltest Du deshalb fragen: Wer spricht? Wer wird nur beschrieben? Welche Bilder und Begriffe werden wiederholt? Werden ganze Gruppen pauschal mit bestimmten Problemen verbunden? Werden Betroffene als handelnde Personen mit eigener Perspektive gezeigt? Welche Quellen werden verwendet?
In sozialen Medien können rassistische Inhalte schnell verbreitet werden. Gleichzeitig ermöglichen digitale Räume Gegenrede, Dokumentation, Vernetzung und politische Bildung. Medienkompetenz bedeutet daher auch, Quellen zu prüfen, manipulative Zuspitzungen zu erkennen und nicht jedes stark emotionalisierte Bild oder Video ungeprüft weiterzuverbreiten.
Das satirische Video von funk zeigt, wie alltägliche rassistische Aussagen wirken können. Satire überzeichnet bewusst; sie ersetzt deshalb keine wissenschaftliche Definition, kann aber einen Gesprächsanlass schaffen.
Rassismus in Schule, Ausbildung und Hochschule
Bildungseinrichtungen sind Orte gesellschaftlicher Vielfalt. Sie können Rassismus reproduzieren, aber auch Räume schaffen, in denen Diskriminierung erkannt und demokratische Handlungskompetenz entwickelt wird.
Rassismus in Bildung kann sich beispielsweise in Beschimpfungen, stereotypen Leistungserwartungen, abwertenden Unterrichtsmaterialien, dem Umgang mit Namen oder religiösen Zuschreibungen, ungleichen Zugängen zu Unterstützung oder fehlender Reaktion auf Vorfälle zeigen. Ob eine konkrete Situation rassistisch ist, muss sorgfältig anhand des Kontextes geprüft werden.
Für Schulen und Hochschulen sind transparente Beschwerdewege, geschulte Ansprechpersonen, diskriminierungskritische Materialien und die Beteiligung Betroffener wichtige Elemente. Gleichzeitig darf politische Bildung nicht darauf reduziert werden, Lernende moralisch zu beurteilen. Ziel ist, Begriffe, Belege, historische Zusammenhänge und demokratische Handlungsmöglichkeiten zu verstehen.
Was kannst Du gegen Rassismus tun?
Antirassistisches Handeln beginnt nicht erst bei spektakulären Ereignissen. Es kann im Alltag, in Institutionen und auf politischer Ebene stattfinden.
- Zivilcourage: Wenn es sicher möglich ist, widersprich rassistischen Beleidigungen oder hole Unterstützung, statt eine betroffene Person allein zu lassen.
- Betroffenen zuhören: Nimm Schilderungen ernst, ohne sofort zu relativieren oder der Person vorzuschreiben, wie sie die Situation bewerten soll.
- Vorfälle dokumentieren: Notiere bei einem möglichen Diskriminierungsfall Zeit, Ort, Beteiligte, Wortlaut und mögliche Zeuginnen und Zeugen.
- Beratung nutzen: Antidiskriminierungsstellen und spezialisierte Beratungsangebote können helfen, Handlungsmöglichkeiten einzuschätzen.
- Quellen prüfen: Teile keine Behauptungen über Gruppen weiter, deren Herkunft, Datenbasis oder Kontext Du nicht geprüft hast.
- Regeln verbessern: Prüfe in Schule, Verein oder Betrieb, ob Beschwerdewege, Auswahlverfahren und Kommunikationsregeln fair und transparent sind.
- Erinnern: Beschäftige Dich mit lokalen Orten rassistischer und antisemitischer Verfolgung und mit den Biografien der Betroffenen.
- Demokratisch handeln: Menschenwürde, Gleichheit und Pluralismus werden durch Beteiligung, sachliche Debatten und den Schutz von Minderheiten gestärkt.
Bei akuter Gewalt steht die Sicherheit der Betroffenen im Vordergrund. Zivilcourage bedeutet nicht, sich selbst unkontrolliert in Gefahr zu bringen, sondern wirksame und verantwortbare Hilfe zu organisieren.
Perspektiven der Betroffenen
Die Forschung über Rassismus darf Menschen nicht nur als Objekte von Forschung darstellen. Erfahrungen, Selbstorganisation und Wissen von Betroffenen sind wichtige Quellen. Gleichzeitig gibt es nie „die eine“ Perspektive einer gesamten Gruppe. Menschen unterscheiden sich in Biografie, sozialer Lage, politischer Haltung und Bewertung ihrer Erfahrungen.
Eine respektvolle Auseinandersetzung vermeidet deshalb zwei Fehler: Einerseits dürfen Diskriminierungserfahrungen nicht pauschal bestritten oder verharmlost werden. Andererseits sollte niemand gezwungen werden, als Sprecherin oder Sprecher einer angenommenen Gruppe aufzutreten.
Erinnerungskultur und gesellschaftliche Verantwortung
Erinnerungskultur beschäftigt sich damit, wie Gesellschaften vergangene Gewalt, Unrecht und Verfolgung erinnern. In Deutschland gehören dazu unter anderem der Holocaust, der Völkermord an Sinti und Roma, deutscher Kolonialismus, rassistische Gewalttaten der Nachkriegszeit und rechtsterroristische Anschläge.
Gedenkorte, Straßennamen, Denkmäler, Museen, Archive und Bildungsprojekte stellen dabei immer auch Gegenwartsfragen: Wessen Geschichte wird erzählt? Welche Perspektiven fehlen? Wie kann an Opfer erinnert werden, ohne sie auf ihre Opferrolle zu reduzieren? Welche Verantwortung folgt aus historischem Wissen für heutiges Handeln?
Kontroversen sachlich diskutieren
Debatten über Rassismus sind häufig emotional und politisch umstritten. Eine demokratische Diskussion braucht deshalb nachvollziehbare Kriterien.
- Begriffe klären: Erkläre, was Du mit Rassismus, Diskriminierung oder strukturell meinst.
- Belege nennen: Trenne überprüfbare Tatsachen, statistische Befunde, Interpretationen und persönliche Erfahrungen.
- Kontext beachten: Eine Aussage kann je nach Situation, Machtverhältnis und Geschichte unterschiedliche Wirkung haben.
- Verhältnismäßig urteilen: Nicht jeder problematische Satz ist gleichbedeutend mit einer Gewalttat oder einer organisierten rassistischen Ideologie.
- Grenzen beachten: Kritik an Politik, Religion, Staaten oder gesellschaftlichen Gruppen ist möglich, ohne Menschen aufgrund zugeschriebener Herkunft oder Identität pauschal abzuwerten.
- Perspektiven vergleichen: Prüfe unterschiedliche seriöse Quellen und frage, welche Methode oder Erfahrung hinter einer Aussage steht.
Quellen und Vertiefung
Für die inhaltliche Vertiefung eignen sich insbesondere Angebote der Bundeszentrale für politische Bildung, das Grundgesetz, das AGG, der NaDiRa, Veröffentlichungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und historische Quellen zu Kolonialismus, Nationalsozialismus und rechtsextremer Gewalt.
- Bundeszentrale für politische Bildung: Hintergrundinformationen zu Rassismus, Geschichte, Rechtsextremismus und politischer Bildung
- Artikel 3 des Grundgesetzes: Amtlicher Gesetzestext zum Gleichheitsgrundsatz
- § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Amtlicher Gesetzestext zum Ziel des AGG
- Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung: Forschung und Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Informationen, Beratung und Jahresberichte
- Publikationen der Bundesregierung: Veröffentlichungen unter anderem zur politisch motivierten Kriminalität
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Welche Aussage beschreibt Rassismus am treffendsten? (Menschen werden konstruierten Gruppen zugeordnet und mit wertenden Zuschreibungen verbunden) (!Rassismus bezeichnet jede Meinungsverschiedenheit zwischen zwei Menschen) (!Rassismus besteht ausschließlich aus körperlicher Gewalt) (!Rassismus liegt nur dann vor wenn eine Behörde beteiligt ist)
Welche Aussage über biologische Menschenrassen entspricht dem heutigen wissenschaftlichen Stand? (Eine eindeutige biologische Einteilung der Menschheit in Rassen ist wissenschaftlich nicht haltbar) (!Menschen lassen sich genetisch in vier eindeutig getrennte Rassen einteilen) (!Die Staatsangehörigkeit bestimmt die biologische Rasse eines Menschen) (!Jede Sprachgruppe bildet eine eigene biologische Rasse)
Was ist ein Beispiel für institutionellen Rassismus? (Organisationsregeln führen wiederholt zu rassistisch ungleichen Ergebnissen) (!Zwei Freunde streiten über einen Kinofilm) (!Eine Person wechselt freiwillig ihren Sportverein) (!Eine Schule verlängert wegen Hitze die Pause)
Welcher Verfassungsartikel enthält den allgemeinen Gleichheitssatz und Diskriminierungsverbote? (Artikel 3 des Grundgesetzes) (!Artikel 20 des Bürgerlichen Gesetzbuches) (!Artikel 1 der Straßenverkehrsordnung) (!Artikel 12 des Handelsgesetzbuches)
Wozu dient das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz? (Es soll Benachteiligungen aus gesetzlich geschützten Gründen verhindern oder beseitigen) (!Es regelt ausschließlich Bundestagswahlen) (!Es bestimmt die Höhe der Einkommensteuer) (!Es ersetzt das gesamte Strafgesetzbuch)
Was untersucht NaDiRa unter anderem? (Diskriminierungserfahrungen und gesellschaftliche Einstellungen zu Rassismus) (!Ausschließlich die Wetterentwicklung in Deutschland) (!Nur die Zahl der deutschen Reisepässe) (!Ausschließlich Ergebnisse professioneller Sportligen)
Warum ist eine Zahl aus der polizeilichen PMK Statistik kein vollständiges Maß für Rassismus in Deutschland? (Sie erfasst registrierte Straftaten und nicht sämtliche Erfahrungen oder Einstellungen) (!Sie enthält grundsätzlich nur Ereignisse vor 1945) (!Sie zählt ausschließlich Verkehrsunfälle) (!Sie wird nur von Schulen erhoben)
Was kennzeichnet Intersektionalität? (Verschiedene Formen von Benachteiligung können sich überschneiden und zusammenwirken) (!Jede Diskriminierung hat immer genau eine einzige Ursache) (!Geschichte und Gegenwart dürfen nie miteinander verglichen werden) (!Nur gesetzliche Benachteiligungen können untersucht werden)
Welche Aussage über den NSU ist richtig? (Der NSU war eine rechtsterroristische Gruppe die neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordete) (!Der NSU war eine staatliche Universität) (!Der NSU war eine Gewerkschaft für Bahnangestellte) (!Der NSU entstand als internationale Umweltorganisation)
Was ist eine sinnvolle Reaktion auf einen möglichen rassistischen Vorfall? (Betroffene unterstützen den Vorfall sachlich dokumentieren und geeignete Hilfe organisieren) (!Den Vorfall ungeprüft in sozialen Medien verbreiten) (!Betroffene zwingen öffentlich darüber zu sprechen) (!Alle Beteiligten ohne Prüfung als gleich verantwortlich darstellen)
Memory
| Rassismus | Hierarchisierende Zuschreibung zu konstruierten Gruppen |
| Stereotyp | Vereinfachende Vorstellung über eine Gruppe |
| Diskriminierung | Benachteiligende Ungleichbehandlung |
| Grundgesetz | Verfassungsrechtlicher Schutz von Menschenwürde und Gleichheit |
| NaDiRa | Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor |
| Intersektionalität | Zusammenwirken verschiedener Benachteiligungen |
| Zivilcourage | Verantwortbares Eintreten gegen Unrecht |
| Hellfeld | Behörden bekannt gewordene Fälle |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Erscheinungsform |
|---|---|
| Individueller Rassismus | Handlung oder Äußerung einer einzelnen Person |
| Institutioneller Rassismus | Benachteiligende Wirkung von Routinen oder Regeln einer Organisation |
| Struktureller Rassismus | Übergreifende gesellschaftliche Ungleichheitsmuster |
| Intersektionalität | Überschneidung mehrerer Diskriminierungsdimensionen |
| Antirassismus | Bewusstes Handeln gegen rassistische Benachteiligung |
Kreuzworträtsel
| Rassismus | Wie heißt ein System von Zuschreibungen und Abwertungen gegenüber rassistisch konstruierten Gruppen? |
| Kolonialismus | Wie heißt die Herrschaft von Staaten über fremde Gebiete und Bevölkerungen die häufig mit rassistischen Hierarchien verbunden war? |
| Diskriminierung | Wie heißt eine Benachteiligung aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale? |
| Grundgesetz | Wie heißt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland? |
| Intersektionalität | Welcher Begriff bezeichnet das Zusammenwirken mehrerer Diskriminierungsformen? |
| Antirassismus | Wie heißt bewusstes Handeln gegen rassistische Vorstellungen und Benachteiligung? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Begriffsnetz erstellen: Gestalte ein Begriffsnetz zu Rassismus, Stereotyp, Vorurteil, Diskriminierung, Intersektionalität und Zivilcourage und erkläre jede Verbindung mit einem eigenen Satz.
- Historisches Bild untersuchen: Wähle eines der Wikimedia-Commons-Bilder aus diesem aiMOOC und beschreibe zunächst nur sichtbar Beobachtbares, bevor Du anschließend historischen Kontext und mögliche Aussageabsichten erläuterst.
- Medienbeispiel prüfen: Suche einen aktuellen seriösen Nachrichtenbeitrag zum Thema Rassismus und kennzeichne darin Fakten, Zitate, Bewertungen und offene Fragen.
- Sprachcheck durchführen: Sammle fünf Formulierungen, mit denen Menschen pauschal als „fremd“ markiert werden können, und formuliere jeweils eine präzisere und diskriminierungssensible Alternative.
Standard
- Datenquellen vergleichen: Vergleiche NaDiRa, Beratungsdaten und PMK-Daten nach Untersuchungsgegenstand, Methode, Aussagekraft und Grenzen und präsentiere Deine Ergebnisse in einer Tabelle.
- Mini-Umfrage planen: Entwickle für Deine Lerngruppe eine freiwillige und anonyme Umfrage zu Zugehörigkeit und Diskriminierungswahrnehmung, begründe Deine Fragen und achte darauf, keine persönlichen Diskriminierungserfahrungen zu erzwingen.
- Expertinnen- oder Experteninterview: Bereite ein Interview mit einer Beratungsstelle, einer Lehrkraft, einem Jugendverband oder einer lokalen Initiative vor und stelle mindestens acht offene Fragen zu Prävention und Unterstützung.
- Lokale Erinnerung erforschen: Recherchiere in Deinem Ort oder Deiner Region einen Erinnerungsort zu nationalsozialistischer, kolonialer, antisemitischer, rassistischer oder rechtsextremer Gewalt und erstelle eine sachlich belegte digitale Ausstellung.
Schwer
- Institutionellen Fall analysieren: Entwickle einen fiktiven Fall aus Schule, Ausbildung, Hochschule, Wohnungsmarkt oder Arbeitswelt und untersuche getrennt individuelle Entscheidungen, institutionelle Regeln, strukturelle Bedingungen und mögliche rechtliche Fragen.
- Podcast produzieren: Produziere in einer Gruppe einen zehnminütigen Podcast, der eine historische Entwicklung mit einer gegenwärtigen Debatte verbindet und mindestens drei überprüfbare Quellen transparent nennt.
- Antidiskriminierungskonzept entwerfen: Erarbeite für eine Schule oder Bildungseinrichtung ein Konzept mit Prävention, Beschwerdewegen, Schutz Betroffener, Dokumentation, Verantwortlichkeiten und regelmäßiger Evaluation.
- Quellenbasiertes Forschungsdossier: Untersuche eine lokale oder überregionale rassistische Gewalttat, Debatte oder institutionelle Kontroverse aus mehreren Perspektiven und trenne in Deinem Dossier Primärquellen, Forschung, journalistische Berichte und eigene Interpretation.


Lernkontrolle
- Mehr-Ebenen-Analyse: Eine fiktive Bewerberin erhält wiederholt Absagen, während vergleichbare Bewerbungen mit anders wahrgenommenen Namen häufiger zu Gesprächen führen. Entwickle mindestens drei mögliche Erklärungen, ordne sie individueller, institutioneller oder struktureller Ebene zu und beschreibe, welche zusätzlichen Daten Du für ein belastbares Urteil benötigst.
- Datenvergleich: NaDiRa, eine Beratungsstelle und die Polizei veröffentlichen unterschiedliche Zahlen zu Diskriminierung und Hasskriminalität. Erkläre, warum diese Zahlen nicht direkt gegeneinander ausgespielt werden dürfen, und entwirf eine gemeinsame Fragestellung, zu der alle drei Quellen beitragen können.
- Kontinuität und Wandel: Vergleiche rassistische Hierarchien im deutschen Kolonialismus mit einer gegenwärtigen Form rassistischer Zuschreibung. Arbeite mindestens eine historische Kontinuität und zwei wesentliche Unterschiede heraus.
- Recht und Alltag: Entwickle einen Fall, in dem Artikel 3 des Grundgesetzes und das AGG unterschiedliche Bedeutung haben könnten. Erkläre, weshalb zuerst geklärt werden muss, ob staatliches Handeln, Arbeitsleben oder ein privates Vertragsverhältnis betroffen ist.
- Narrativ prüfen: Analysiere einen zugespitzten Social-Media-Beitrag über Migration oder Kriminalität. Zeige, welche Informationen fehlen müssten, um eine pauschale Zuschreibung an eine Bevölkerungsgruppe sachlich zu überprüfen.
- Handlungsstrategie: Entwickle für einen rassistischen Vorfall an einer Schule einen Ablauf, der Sicherheit, Unterstützung Betroffener, faire Sachverhaltsklärung, pädagogische Bearbeitung und langfristige Prävention miteinander verbindet.
Lernnachweis
Für einen überzeugenden Lernnachweis zu Rassismus in Deutschland solltest Du zeigen, dass Du nicht nur Einzelinformationen wiedergeben, sondern Zusammenhänge erklären und Quellen beurteilen kannst.
- Begriffsverständnis: Du kannst Rassismus von Stereotyp, Vorurteil und Diskriminierung unterscheiden.
- Historische Einordnung: Du kannst Kolonialismus, Nationalsozialismus, rassistische Gewalt der frühen 1990er-Jahre, NSU und Hanau in ihren jeweiligen historischen Kontext einordnen.
- Rechtsverständnis: Du kannst die Bedeutung von Menschenwürde, Gleichheit, Artikel 3 des Grundgesetzes und dem AGG für den Schutz vor Diskriminierung erklären.
- Methodenkompetenz: Du kannst Befragungsdaten, Beratungsdaten und Polizeistatistiken nach Aussagekraft und Grenzen unterscheiden.
- Zusammenhangswissen: Du kannst erklären, wie verschiedene Diskriminierungsdimensionen zusammenwirken können.
- Quellenkompetenz: Du kannst zwischen überprüfbaren Fakten, wissenschaftlicher Interpretation, persönlicher Erfahrung und unbelegter Behauptung unterscheiden.
- Handlungskompetenz: Du kannst verantwortbare Möglichkeiten entwickeln, Betroffene zu unterstützen und rassistischer Diskriminierung entgegenzutreten.
- Urteilskompetenz: Du kannst kontroverse Positionen anhand von Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, empirischen Belegen und demokratischen Grundsätzen beurteilen.
OERs zum Thema
Verknüpfte Lernbereiche
aiMOOC-Projekte
MOOCwiki · Deutsch
Nach dem Lernen ist vor dem Lernen
Entdecke direkt den nächsten Lernkurs. Weitere Inhalte erscheinen, wenn Du weiter nach unten scrollst.
Zur MOOCwiki-HauptseiteMediathek
Mediathek
Mediathek wird aus dem Wiki geladen ...
Keine passenden Inhalte gefunden. Bitte ändere Suche oder Filter.
NEWSLernweltNOAH fragen