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Jugendbeteiligung - Deutschland

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Jugendbeteiligung - Deutschland



Einleitung

Jugendbeteiligung - Deutschland bedeutet: Junge Menschen bringen ihre Erfahrungen, Interessen und Ideen ein und wirken an Entscheidungen mit, die ihr Leben betreffen. Das Fachwort dafür heißt Partizipation. Beteiligung kann ganz nah beginnen – in Deiner Klasse, in der Schülervertretung, im Jugendzentrum oder bei einem Projekt in Deinem Wohnort. Sie kann aber auch politische Formen annehmen, etwa in einem Jugendparlament, durch eine Petition, in einem Verband, bei einer Demonstration oder später durch Wahlen.

Du musst also nicht warten, bis Du 18 Jahre alt bist, um Demokratie mitzugestalten. Wichtig ist aber zu unterscheiden: Nicht jede Beteiligungsform gibt Dir dieselben Rechte. Manche Gremien dürfen beraten, andere Anträge stellen oder über ein eigenes Budget mitentscheiden. Welche Regeln gelten, hängt unter anderem vom Bundesland, von der Schule und von der jeweiligen Gemeinde ab.


Was bedeutet Jugendbeteiligung?

Beteiligung ist mehr als nur gefragt zu werden. Gute Beteiligung bedeutet, dass Du Informationen bekommst, Deine Meinung verständlich äußern kannst und erfährst, was mit Deinem Vorschlag passiert. Besonders wichtig ist, dass Beteiligung Wirkung haben kann: Wenn eine Idee nicht umgesetzt wird, sollte begründet werden, warum.

In Deutschland gibt es Beteiligungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen. Für Kinder und Jugendliche ist besonders wichtig, was direkt in ihrer Lebenswelt passiert: Schule, Freizeit, Verkehr, Sportplätze, Jugendtreffs, Klimaschutz, Digitalisierung oder sichere Wege. Im Bereich der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe schreibt § 8 des SGB VIII vor, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Diese Beteiligung soll verständlich, nachvollziehbar und wahrnehmbar sein.

Merke: Jugendbeteiligung ist kein einzelnes Verfahren. Sie umfasst viele Wege, wie junge Menschen mitreden, mitplanen, mitentscheiden und selbst aktiv werden können.


Schule mitgestalten

In der Schule erlebst Du Demokratie jeden Tag: Regeln werden vereinbart, Konflikte gelöst, Vertreterinnen und Vertreter gewählt und gemeinsame Projekte geplant. In Deutschland gibt es kein einziges Schulgesetz für alle Schulen. Die konkreten Mitwirkungsrechte stehen in den Schulgesetzen der Bundesländer. Grundsätzlich kennen die Länder Formen der Schülermitwirkung.

Typische Möglichkeiten sind die Wahl von Klassen- oder Kurssprecherinnen und -sprechern, ein Schülerrat oder eine Schülervertretung und die Mitarbeit in schulischen Gremien. Dort können Schülerinnen und Schüler Interessen sammeln, Vorschläge machen, Veranstaltungen organisieren, Probleme ansprechen und je nach Landesrecht an Entscheidungen mitwirken.

Ein Beispiel: Viele Schülerinnen und Schüler wünschen sich mehr Schattenplätze auf dem Schulhof. Eine Klasse sammelt Argumente und Fotos. Die Klassensprecherin bringt das Thema in die Schülervertretung. Die SV formuliert einen Vorschlag und bespricht ihn mit Schulleitung und zuständigem Gremium. Vielleicht muss zusätzlich der Schulträger zustimmen, weil Baumaßnahmen Geld kosten. Beteiligung heißt hier also auch: Zuständigkeiten herausfinden, Verbündete gewinnen und Rückmeldungen einfordern.

Auch die Geschichte zeigt, dass Wahlen von Schülervertretungen schon lange als Teil demokratischer Schulkultur verstanden werden.


Gemeinde und Stadt mitgestalten

In Deiner Gemeinde oder Stadt werden viele Entscheidungen getroffen, die Jugendliche direkt betreffen: Busverbindungen, Sportflächen, Bibliotheken, Jugendhäuser, Radwege, Parks, Kulturangebote oder Treffpunkte. Deshalb ist die kommunale Ebene besonders geeignet, um Beteiligung konkret zu erleben.

Eine verbreitete Form ist ein Kinder- und Jugendparlament. Je nach Ort heißen solche Gremien auch Jugendrat, Jugendbeirat, Jugendforum oder Jugendgemeinderat. Die Mitglieder werden häufig gewählt. Sie beraten über Anliegen junger Menschen und bringen diese gegenüber Gemeinderat, Verwaltung und Öffentlichkeit ein. Rechte, Wahlalter, Amtszeit und Budget unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.

Du kannst Dich auch außerhalb eines Jugendgremiums beteiligen: durch eine Ideenwerkstatt, eine Befragung, einen offenen Jugenddialog, einen Verein, einen Jugendverband, eine Bürgerinitiative oder ein eigenes Projekt. Entscheidend ist, dass klar wird, wer für Dein Anliegen zuständig ist. Für einen neuen Zebrastreifen kann zum Beispiel eine andere Stelle zuständig sein als für die Ausstattung eines Jugendhauses.

Tipp für Dein Vorgehen: Formuliere Dein Anliegen in einem Satz. Sammle Belege. Finde die zuständige Stelle. Suche Mitstreitende. Mache einen realistischen Vorschlag. Bitte um eine Rückmeldung mit Termin.


Politik in Deutschland mitgestalten

Politische Beteiligung besteht nicht nur aus Wahlen. Du kannst Abgeordnete anschreiben, an öffentlichen Diskussionen teilnehmen, Dich in Jugendverbänden oder Initiativen engagieren, demonstrieren, Unterschriften sammeln oder eine Petition einreichen.

Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Auch Kinder und Jugendliche können sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag wenden, wenn das Anliegen in dessen Zuständigkeitsbereich fällt. Eine Petition ist damit ein konkreter Weg, ein politisches Anliegen offiziell vorzubringen.

Bei Wahlen gelten Altersgrenzen. Bei Bundestagswahlen liegt das Wahlalter grundsätzlich bei 18 Jahren. Bei Europawahlen dürfen Wahlberechtigte in Deutschland seit 2024 bereits ab 16 Jahren wählen. Bei Landtags- und Kommunalwahlen können die Altersgrenzen je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Ein anderer Lernweg ist ein parlamentarisches Planspiel. Dabei schlüpfst Du in Rollen, diskutierst Anträge und stimmst ab. So kannst Du verstehen, wie politische Entscheidungen vorbereitet werden.

Für ältere Schülerinnen und Schüler ist außerdem interessant, wie junge Menschen mit Abgeordneten über politische Entscheidungen diskutieren und ihre Perspektiven einbringen.


Beteiligung: mitreden, mitwirken oder mitentscheiden?

Nicht jede Form der Beteiligung hat dieselbe Wirkung. Du kannst drei Stufen unterscheiden:

  1. Mitreden: Du wirst informiert, befragt oder kannst Deine Meinung äußern.
  2. Mitwirken: Du entwickelst Vorschläge, arbeitest in Projekten oder Gremien mit und gestaltest Lösungen.
  3. Mitentscheiden: Du hast bei bestimmten Fragen ein festes Stimm-, Antrags- oder Entscheidungsrecht.

Diese Stufen helfen Dir, Beteiligungsangebote kritisch zu prüfen. Eine Umfrage ist zum Beispiel nur dann sinnvoll, wenn vorher geklärt ist, wie die Ergebnisse verwendet werden. Ein Jugendparlament ist besonders wirksam, wenn Zuständigkeiten, Rechte, Budget und Rückmeldungen klar geregelt sind.

Gute Beteiligung ist außerdem offen und fair. Nicht nur besonders laute oder politisch erfahrene Jugendliche sollen gehört werden. Barrierearme Räume, verständliche Sprache, erreichbare Termine, digitale und analoge Wege sowie Unterstützung bei Bedarf helfen dabei, mehr junge Menschen einzubeziehen.


So planst Du ein eigenes Beteiligungsprojekt

Ein einfaches Beteiligungsprojekt kann in fünf Schritten entstehen:

  1. Anliegen: Was genau soll sich verändern?
  2. Recherche: Wer entscheidet darüber und welche Regeln gelten?
  3. Argument: Welche Gründe und Belege sprechen für Deinen Vorschlag?
  4. Bündnis: Wer kann Dich unterstützen?
  5. Rückmeldung: Bis wann erwartest Du eine Antwort und wie dokumentierst Du das Ergebnis?

Beispiel: Ihr wollt eine sichere Fahrradabstellanlage an der Schule. Dann könnt Ihr zuerst zählen, wie viele Räder täglich genutzt werden, Fotos machen, die SV einbeziehen und den Schulträger ermitteln. Anschließend könnt Ihr eine konkrete Lösung mit Standortvorschlag und grober Kostenschätzung vorstellen. So wird aus einer Beschwerde ein bearbeitbarer Vorschlag.


Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 8 SGB VIII – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  2. Kultusministerkonferenz – Schülerinnen und Schüler
  3. Bundeszentrale für politische Bildung – Partizipation
  4. Bundeszentrale für politische Bildung – politische Mitbestimmung in der Kommune
  5. Deutscher Bundestag – Petitionsrecht und Petitionsverfahren
  6. Die Bundeswahlleiterin – aktives Wahlrecht


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Was bedeutet Partizipation? (Beteiligung an Entscheidungen und Gestaltung) (!Nur das Zuschauen bei politischen Debatten) (!Das Verbot von Abstimmungen) (!Eine Schulnote für Sozialverhalten)




Wo sind die konkreten Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern geregelt? (In den Schulgesetzen der Bundesländer) (!In einem einzigen Schulgesetz des Bundes) (!Nur in der Hausordnung jeder Klasse) (!Ausschließlich im Grundgesetz)




Welche Aufgabe hat eine Schülervertretung typischerweise? (Interessen der Schülerinnen und Schüler vertreten) (!Bundesgesetze beschließen) (!Gerichtsurteile fällen) (!Kommunalsteuern festsetzen)




Welche politische Ebene entscheidet häufig über Jugendtreffs und örtliche Freizeitflächen? (Die Gemeinde oder Stadt) (!Die Vereinten Nationen) (!Die Europäische Zentralbank) (!Das Bundesverfassungsgericht)




Was ist ein Jugendparlament? (Ein Gremium zur Vertretung junger Interessen) (!Eine Behörde für Schulnoten) (!Ein privates Unternehmen) (!Ein Gericht nur für Jugendliche)




Was ermöglicht Artikel 17 des Grundgesetzes? (Petitionen an zuständige Stellen und Volksvertretungen) (!Automatisch jede politische Forderung durchzusetzen) (!Ohne Wahl direkt Abgeordneter zu werden) (!Schulgesetze selbstständig zu ändern)




Ab welchem Alter darf man in Deutschland grundsätzlich an Bundestagswahlen teilnehmen? (Ab 18 Jahren) (!Ab 12 Jahren) (!Ab 14 Jahren) (!Ab 16 Jahren)




Ab welchem Alter können Wahlberechtigte in Deutschland an Europawahlen teilnehmen? (Ab 16 Jahren) (!Ab 10 Jahren) (!Ab 12 Jahren) (!Ab 21 Jahren)




Was gehört zu guter Jugendbeteiligung? (Eine verständliche Rückmeldung zum Ergebnis) (!Nur Erwachsene dürfen Vorschläge formulieren) (!Ergebnisse müssen geheim bleiben) (!Eine Befragung darf keine Folgen haben)




Was ist ein sinnvoller erster Schritt für ein eigenes Beteiligungsprojekt? (Das Anliegen klar formulieren) (!Sofort Geld ausgeben) (!Die Zuständigkeit absichtlich offenlassen) (!Nur eine anonyme Beschwerde schreiben)





Memory

Partizipation Beteiligung
Schülervertretung Schulische Interessenvertretung
Jugendparlament Kommunales Jugendgremium
Petition Bitte oder Beschwerde
Europawahl Wahlrecht ab sechzehn
Rückmeldung Ergebnis nachvollziehbar erklären





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Schülervertretung Schule
Jugendparlament Gemeinde
Petition Bundestag
Europawahl Europäische Politik
Jugendverband Zivilgesellschaft




...


Kreuzworträtsel

Partizipation Wie heißt das Mitmachen und Mitgestalten mit einem Fachwort?
Petition Wie heißt eine offizielle Bitte oder Beschwerde an eine zuständige Stelle?
Schülerrat Wie heißt ein schulisches Gremium aus gewählten Schülervertretungen?
Gemeinde Welche politische Ebene ist für viele Entscheidungen im direkten Wohnumfeld zuständig?
Europawahl Welche Wahl erlaubt in Deutschland die Teilnahme bereits ab sechzehn Jahren?
Demokratie Welche Staats- und Gesellschaftsform lebt von Beteiligung und freien Wahlen?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Das Mitmachen an Entscheidungen nennt man

. In der Schule vertritt die

die Interessen der Lernenden. Die genauen schulischen Mitwirkungsrechte regeln die

. Auf kommunaler Ebene kann ein

junge Interessen vertreten. Eine offizielle Bitte oder Beschwerde heißt

. Bei Bundestagswahlen liegt das Wahlalter grundsätzlich bei

Jahren. Bei Europawahlen dürfen Wahlberechtigte in Deutschland ab

Jahren teilnehmen. Gute Beteiligung braucht am Ende eine verständliche

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Ideensammlung: Notiere drei Dinge an Deiner Schule oder in Deinem Wohnort, die Du gern verbessern würdest. Begründe jeweils in einem Satz, warum.
  2. Schulcheck: Finde heraus, wie die Schülervertretung an Deiner Schule heißt, wer dort mitarbeitet und wie Du ein Anliegen einbringen kannst.
  3. Gemeindecheck: Recherchiere, ob es in Deinem Wohnort ein Jugendparlament, einen Jugendrat, ein Jugendforum oder ein ähnliches Angebot gibt.
  4. Medienbeitrag: Gestalte ein Plakat oder einen kurzen Clip mit der Botschaft „Mitmachen verändert etwas“ und nenne zwei echte Beteiligungswege.


Standard

  1. Interview: Befrage eine Schülersprecherin, einen Schülersprecher oder eine Person aus einem Jugendgremium zu Erfolgen und Schwierigkeiten ihrer Arbeit.
  2. Antrag: Formuliere einen realistischen Vorschlag zur Verbesserung Deiner Schule. Nenne Ziel, Begründung, Zuständigkeit und einen gewünschten nächsten Schritt.
  3. Jugenddialog: Plant in einer Gruppe eine 20-minütige Gesprächsrunde zu einem lokalen Jugendthema und sorgt dafür, dass alle zu Wort kommen.
  4. Petitionswerkstatt: Entwerft zu einem fiktiven politischen Problem eine sachliche Petition mit Forderung, Begründung und Adressat.


Schwer

  1. Beteiligungsanalyse: Vergleiche zwei reale Jugendbeteiligungsangebote aus verschiedenen Gemeinden. Untersuche Wahlverfahren, Rechte, Budget und Rückmeldung.
  2. Planspiel: Führt eine Sitzung eines Jugendparlaments durch. Verteilt Rollen, formuliert Anträge, debattiert und stimmt ab. Wertet anschließend die Machtverteilung aus.
  3. Projektplanung: Entwickelt ein echtes Beteiligungsprojekt für Schule oder Gemeinde mit Zeitplan, Zuständigkeiten, Öffentlichkeitsarbeit und Erfolgskriterien.
  4. Dokumentation: Begleitet ein Beteiligungsvorhaben über mehrere Wochen mit Text, Bild oder Video und bewertet am Ende, ob aus Mitreden tatsächlich Mitwirkung oder Mitentscheidung wurde.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Transfer Schule: Eine Klasse fordert längere Pausen. Erkläre, welche Schritte sinnvoll sind, welche Gremien beteiligt werden könnten und welche Informationen noch fehlen.
  2. Transfer Gemeinde: Eine Gruppe Jugendlicher möchte einen neuen Skateplatz. Entwickle einen Beteiligungsweg von der Idee bis zur Entscheidung und begründe die Reihenfolge.
  3. Beteiligungsqualität: Eine Stadt führt eine Jugendbefragung durch, veröffentlicht aber nie Ergebnisse. Beurteile die Qualität dieser Beteiligung und schlage Verbesserungen vor.
  4. Rechte vergleichen: Vergleiche Petition und Wahl als Beteiligungsformen. Zeige, welche Möglichkeiten beide eröffnen und wo ihre Grenzen liegen.
  5. Repräsentation: Ein Jugendrat besteht fast nur aus Jugendlichen einer Schulart. Analysiere, welches Problem dadurch entstehen kann und wie mehr Vielfalt erreicht werden könnte.
  6. Wirksamkeit: Erkläre anhand eines selbst gewählten Beispiels den Unterschied zwischen Mitreden, Mitwirken und Mitentscheiden.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu diesem Thema solltest Du zeigen können:

  1. Du kannst Partizipation in eigenen Worten erklären.
  2. Du kennst Beteiligungswege in Schule, Gemeinde und Politik.
  3. Du kannst erklären, warum die Regeln zur Schülermitwirkung zwischen Bundesländern unterschiedlich sein können.
  4. Du kannst ein konkretes Anliegen einer passenden Zuständigkeit und Beteiligungsform zuordnen.
  5. Du kannst die Bedeutung von Petitionen, Jugendgremien und Wahlen vergleichen.
  6. Du kannst Kriterien für gute und wirksame Jugendbeteiligung anwenden.
  7. Du kannst einen eigenen Beteiligungsvorschlag sachlich begründen und einen realistischen nächsten Schritt planen.




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