Erste Hilfe und Notfallorganisation in der Schmiede

Erste Hilfe und Notfallorganisation in der Schmiede
Erste Hilfe und Notfallorganisation in der Schmiede
Modul: Praxisprojekt und Reflexion Lernbereich: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Zielgruppe: Lernende in der beruflichen Bildung, insbesondere im Metallbauer-Handwerk, Fachrichtung Metallgestaltung, sowie in Schmiede- und Kunstschmiedewerkstätten Kursjurisdiktion: Deutschland Sprache: Deutsch Rechts- und Quellenstand: 1. September 2026 Niveau: Berufsausbildung, überbetriebliche Unterweisung und betriebliche Weiterbildung
Wichtiger Vorranghinweis: Dieser aiMOOC ersetzt weder eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung, eine Betriebsanweisung, eine Unterweisung, eine praktische Erste-Hilfe-Ausbildung noch eine vom Betrieb angeordnete Notfallübung. Aktuelle amtliche Regeln, Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers, Anweisungen der Rettungsleitstelle und die konkreten betrieblichen Notfall- und Betriebsanweisungen haben Vorrang. Gefährliche Tätigkeiten an Esse, Schmiedehammer, Presse, Schleifmaschine, Schweißarbeitsplatz oder elektrischen Anlagen dürfen von Lernenden nicht unbeaufsichtigt durchgeführt werden.

Das Rettungszeichen Erste Hilfe muss im Betrieb schnell erkannt werden können. Im Notfall zählt nicht nur medizinisches Wissen, sondern vor allem eine vorbereitete Rettungskette.
Einleitung
In einer Schmiede treffen hohe Temperaturen, schwere Werkstücke, scharfkantige Bauteile, Funken und Zunder, Lärm, Rauchgase sowie kraftbetriebene Arbeitsmittel aufeinander. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall nennt bei Schmiedeessen unter anderem Entstehungsbrände, Gefährdungen durch Rauchgase, Augenverletzungen durch Funken, Schlacke und Zunder sowie Verbrennungsgefahren. Bei kraftbetriebenen Schmiedehämmern kommen insbesondere Quetschgefahr, Lärm, Zunderflug, Verbrennungsgefahr und Hand-Arm-Vibrationen hinzu.
Erste Hilfe beginnt deshalb nicht erst nach einem Unfall. Eine wirksame Notfallorganisation verbindet Arbeitsschutz, Prävention, Alarmierung, Erste Hilfe, Rettung, ärztliche Versorgung, Dokumentation und anschließende Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Für die berufliche Zielgruppe ist in Deutschland besonders der anerkannte Ausbildungsberuf Metallbauer/Metallbauerin – Fachrichtung Metallgestaltung relevant. Das Bundesinstitut für Berufsbildung nennt für dieses Berufsprofil ausdrücklich das Handhaben von Schmiedefeuer, das manuelle und maschinelle Schmieden, das Herstellen von Schmiedeteilen sowie Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.

Bildanalyse: Nutze das Foto nicht als Sicherheitsvorbild. Prüfe stattdessen: Wo könnten heiße Oberflächen, Funkenflug, Stolperstellen, Rauchgase oder Gefahrenbereiche liegen? Welche Maßnahmen müssten in Deinem Ausbildungsbetrieb zusätzlich erkennbar sein?
Länderabgrenzung
| Land | Einordnung in diesem aiMOOC |
|---|---|
| Deutschland | Verbindliche Kursjurisdiktion. Rechts- und Ausbildungsaussagen beziehen sich ausschließlich auf Deutschland. |
| Österreich | Nicht behandelt. Deutsche Regeln und Qualifikationen dürfen nicht automatisch übertragen werden. |
| Schweiz | Nicht behandelt. Deutsche Regeln und Qualifikationen dürfen nicht automatisch übertragen werden. |
| Liechtenstein | Nicht behandelt. Deutsche Regeln und Qualifikationen dürfen nicht automatisch übertragen werden. |
| Luxemburg | Nicht behandelt. Deutsche Regeln und Qualifikationen dürfen nicht automatisch übertragen werden. |
| Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens | Nicht behandelt. Deutsche Regeln und Qualifikationen dürfen nicht automatisch übertragen werden. |
Eine automatische Gleichstellung von Ersthelfer-Ausbildungen, betrieblichen Qualifikationen, Prüfungen, Berufsbezeichnungen oder Zertifikaten zwischen Ländern wird in diesem Kurs ausdrücklich nicht behauptet.
Lernziele
Nach der Bearbeitung kannst Du eine schmiedespezifische Notfallorganisation analysieren, Schwachstellen erkennen und Verbesserungsvorschläge begründen. Du kannst außerdem:
- Gefährdungen einer Schmiedewerkstatt mit möglichen Notfallszenarien verknüpfen.
- die Rollen von Betriebsleitung, Ersthelfenden, Beschäftigten, Rettungsdienst, Arbeitsschutzbehörde, Unfallversicherungsträger und Handwerkskammer unterscheiden.
- die Rettungskette vom Eigenschutz bis zur Dokumentation erklären.
- bei Bewusstlosigkeit, fehlender normaler Atmung, starker Blutung, Verbrennung und Augenverletzung angemessene Erste-Hilfe-Grundsätze beschreiben.
- die Funktion von Verbandkasten, AED, Not-Halt, Augenspüleinrichtung, Notrufkarte und Rettungsplan unterscheiden.
- eine ungefährliche, betreute Notfallübung planen, durchführen und reflektieren.
- Qualität, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Datenschutz einer betrieblichen Notfallorganisation bewerten.
Rechtsrahmen und Zuständigkeiten in Deutschland
Arbeitsschutzrecht
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber entsprechend der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten und der Beschäftigtenzahl die erforderlichen Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen. Außerdem müssen notwendige Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen wie Rettungsdienst und Feuerwehr eingerichtet sein.
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Beschäftigte vor der Verwendung von Arbeitsmitteln unter anderem über Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Erste-Hilfe-Notfällen informiert und tätigkeitsbezogen unterwiesen werden. Bei Unfällen und Notfällen muss eine unverzügliche Rettung und ärztliche Versorgung möglich sein.
Die ASR A4.3 konkretisiert Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen. Die konkrete betriebliche Ausstattung ergibt sich aus Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumlicher Organisation.
Unfallversicherung und BGHM
Die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet Unternehmen zu einer wirksamen Ersten Hilfe. Für sonstige Betriebe gelten als Mindestzahl anwesender Ersthelfender:
| Anwesende Versicherte | Mindestzahl Ersthelfender |
|---|---|
| 2 bis 20 | 1 Ersthelfender |
| mehr als 20 | 10 Prozent der anwesenden Versicherten |
Eine Schmiede beziehungsweise ein Metall verarbeitender Betrieb fällt typischerweise nicht unter einen reinen Verwaltungs- oder Handelsbetrieb. Die tatsächliche Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers ist jedoch immer für den konkreten Betrieb zu prüfen. Für viele Unternehmen der Holz- und Metallbranche ist die BGHM zuständig.
Ersthelfende im Betrieb müssen grundsätzlich bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet sein. Der Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Die Fortbildung umfasst ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten und ist spätestens innerhalb von zwei Jahren erforderlich. Dieser aiMOOC ersetzt eine solche Ausbildung nicht.
Handwerkskammer und Berufsbildung
Für Berufe der Handwerksordnung ist nach § 71 Berufsbildungsgesetz die Handwerkskammer die zuständige Stelle für die Berufsbildung. Welche Handwerkskammer zuständig ist, hängt vom Ausbildungsbetrieb und dessen Kammerbezirk ab. Eine einzelne Kammer kann daher nicht für ganz Deutschland als zuständige Ausbildungsstelle bezeichnet werden.
Das BIBB dokumentiert den anerkannten Ausbildungsberuf Metallbauer/Metallbauerin – Fachrichtung Metallgestaltung mit einer Ausbildungsdauer von 42 Monaten im Handwerk. Die Ausbildungsordnung verlangt, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu berücksichtigen.
Als Praxisbeispiel beschreibt die Handwerkskammer für München und Oberbayern die Arbeit in der Schmiede innerhalb der überbetrieblichen Ausbildung für Metallgestaltung. Diese Information gilt als Beispiel aus diesem Kammerbezirk und wird nicht als bundesweit identische Kursorganisation ausgegeben.
Staatliche Arbeitsschutzaufsicht
In Deutschland wird die staatliche Arbeitsschutzaufsicht von den zuständigen Behörden der Länder ausgeübt. Die konkrete Behörde richtet sich nach Bundesland und Betriebsort. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt eine Länderübersicht der Arbeitsschutzbehörden bereit. Vor einer betrieblichen Freigabe dieses Moduls muss deshalb die für den konkreten Standort zuständige Behörde geprüft werden.
Gefährdungen in der Schmiede und Notfallfolgen
| Arbeitssituation | Typische Gefährdung | Vorrangige Prävention | Möglicher Notfall |
|---|---|---|---|
| Schmiedeesse | Hitze, Funken, Zunder, Rauchgase, Entstehungsbrand | wirksame Absaugung, Brandschutz, sichere Ablage heißer Werkstücke, Unterweisung | Verbrennung, Rauchgasexposition, Brand |
| Amboss und Handschmieden | heiße Werkstücke, Splitter, Zunder, Lärm, Fehl- und Abrutschschläge | geeignete Werkzeuge, sichere Arbeitsabstände, Augenschutz, Gehörschutz, klare Kommunikation | Verbrennung, Schnitt- oder Schlagverletzung, Augenverletzung |
| Kraftbetriebener Schmiedehammer | Quetschen, Einziehen, herausschleudernde Teile, Lärm | Schutzmaßnahmen der Maschine, sichere Bedienung, Not-Halt, abgesperrter Gefahrenbereich | schwere Quetschverletzung |
| Schleifen und Trennen | Funken, Werkstückbruch, scharfe Kanten, Augen- und Schnittverletzung | Schutzhaube, geeignete Scheibe, Schutzbrille oder Gesichtsschutz, sichere Werkstückspannung | Augenverletzung, starke Blutung |
| Elektrische Arbeitsmittel | elektrischer Schlag, Lichtbogen, Folgeverletzungen | Prüfung, Instandhaltung, sichere Leitungsführung, nur befugte Arbeiten | Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislaufstillstand |
| Transport schwerer Werkstücke | Quetschen, Stoßen, Umkippen, Überlastung | geeignete Hebe- und Transportmittel, sichere Wege, klare Kommandos | Quetsch- oder Sturzverletzung |
Grundregel: Erste Hilfe ist niemals eine Begründung dafür, einen ungesicherten Gefahrenbereich zu betreten. Eigenschutz und sichere Unterbrechung des gefährlichen Prozesses kommen zuerst.
Das STOP-Prinzip und die Notfallorganisation
Das STOP-Prinzip ordnet Schutzmaßnahmen nach ihrer Wirksamkeit:
- Substitution: Gefahr vermeiden oder ein weniger gefährliches Verfahren wählen, sofern technisch und fachlich möglich.
- Technische Maßnahmen: Schutzhauben, Absaugung, Abschirmung, Not-Halt, sichere Energieabschaltung und geeignete Arbeitsmittel.
- Organisatorische Maßnahmen: Unterweisung, Zuständigkeiten, Sperrbereiche, Wartung, Erste-Hilfe-Organisation, Schichtabdeckung und Rettungsplan.
- Persönliche Maßnahmen: geeignete persönliche Schutzausrüstung entsprechend Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung.
Erste Hilfe gehört überwiegend zur organisatorischen Vorbereitung auf ein Restrisiko. Sie darf technische und organisatorische Prävention nicht ersetzen.
Rettungskette in der Schmiede
| Eigenschutz und Gefahr stoppen | → | Notfall erkennen | → | 112 alarmieren | → | Erste Hilfe leisten | → | Rettungsdienst einweisen | → | Übergabe und Nachbereitung |
Eigenschutz bedeutet beispielsweise: Abstand zu glühendem Material halten, eine gefährliche Maschinenbewegung nur mit dafür vorgesehenen Einrichtungen stoppen, elektrische Gefahren nicht berühren und verrauchte Bereiche nicht ohne geeignete Schutzmaßnahmen betreten.
Gefahr stoppen bedeutet nicht automatisch, dass jede Energie beseitigt ist. Ein Not-Halt kann gefährliche Bewegungen stoppen, trennt aber nicht zwingend alle Energiequellen. Bei eingeklemmten Personen darf eine Maschine nicht unkontrolliert geöffnet, zurückgefahren oder erneut gestartet werden. Es gelten Betriebsanweisung, Rettungsplan und Anweisungen qualifizierter Personen beziehungsweise des Rettungsdienstes.

Merke: Der Not-Halt ist Teil der Maschinensicherheit. Er ist kein Ersatz für eine sichere Energieisolierung.
Notruf 112 professionell absetzen
In Deutschland und der Europäischen Union ist der Rettungsnotruf 112 gebührenfrei erreichbar. In einer Schmiedewerkstatt sollte der Notruf möglichst mit Freisprechfunktion abgesetzt werden, damit die Leitstelle unterstützen kann.
Wichtige Angaben sind:
- Wo? Vollständige Betriebsadresse, Werkhalle, Zugang, Tor oder Werkstattbereich.
- Was? Zum Beispiel Quetschunfall am Schmiedehammer, schwere Verbrennung oder Augenverletzung.
- Wie viele? Zahl der verletzten oder erkrankten Personen.
- Welche Gefahren bestehen noch? Zum Beispiel heiße Werkstücke, Rauch, laufende Maschinen oder gesperrte Zugänge.
- Warten auf Rückfragen. Nicht eigenmächtig auflegen.
Eine zweite Person sollte, wenn möglich, Rettungskräfte am Zufahrtstor erwarten und zum Unfallort einweisen. Rettungswege dürfen nicht durch Material, Fahrzeuge, Gasflaschen, Werkstücke oder Schrott verstellt sein.
Erste-Hilfe-Mittel und Notfallausrüstung
Verbandkasten
Für Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe nennt die DGUV als Richtwerte:
| Zahl der Versicherten | Richtwert |
|---|---|
| 1 bis 20 | 1 kleiner Betriebs-Verbandkasten nach DIN 13157 |
| 21 bis 100 | 1 großer Betriebs-Verbandkasten nach DIN 13169 |
| ab 101 | mindestens 2 große Betriebs-Verbandkästen; mit wachsender Beschäftigtenzahl entsprechend weiter anpassen |
Zwei kleine Betriebs-Verbandkästen können einen großen ersetzen. Entscheidend bleiben Gefährdungsbeurteilung, räumliche Situation und schnelle Erreichbarkeit. Verbrauchtes oder abgelaufenes Material muss rechtzeitig ergänzt beziehungsweise ersetzt werden.
Sinnvolle betriebliche Ergänzungen
Je nach Gefährdungsbeurteilung können zusätzlich erforderlich oder sinnvoll sein:
- sterile Wundauflagen und Verbandtücher in ausreichender Menge.
- Einmalhandschuhe zum Infektionsschutz.
- Rettungsdecke zum Wärmeerhalt.
- Augenspüleinrichtung oder Augenspülflaschen, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies verlangt.
- AED, sofern im Betrieb vorgesehen, mit eindeutig gekennzeichnetem Standort.
- Notrufkarte mit Betriebsadresse, Zufahrt, internen Rufnummern und Einweisepunkt.
- geeignete Rettungs- und Bergungsmittel, wenn die konkrete Gefährdung dies erfordert.

Hinweis: Eine Augenspüleinrichtung ist nicht pauschal für jede Schmiede vorgeschrieben. Ob und welche Einrichtung erforderlich ist, ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung, verwendeten Gefahrstoffen und betrieblicher Organisation.

Erste Hilfe bei typischen Notfällen
Bewusstlosigkeit und fehlende normale Atmung
Reagiert eine Person nicht, prüfst Du die Atmung. Keine oder keine normale Atmung, auch Schnappatmung, ist ein Hinweis auf einen Herz-Kreislaufstillstand.
- Hilfe rufen und Notruf 112 veranlassen.
- sofort mit Herzdruckmassage beginnen.
- bei Erwachsenen mit einer Frequenz von 100 bis 120 Kompressionen pro Minute drücken.
- den Brustkorb etwa 5 bis 6 Zentimeter tief komprimieren und vollständig entlasten.
- wenn Du in Beatmung geschult bist und sie durchführen kannst, 30 Kompressionen mit 2 Beatmungen kombinieren.
- wenn ein AED verfügbar ist, einschalten und den Sprachanweisungen folgen.
- fortfahren, bis professionelle Hilfe übernimmt oder die Person wieder normal atmet.
Wenn eine bewusstlose Person normal atmet, kommt die stabile Seitenlage infrage. Die Atmung muss weiter überwacht werden.
Video: Johanniter-Unfall-Hilfe – stabile Seitenlage. Das Video dient der Wiederholung und ersetzt keinen praktischen Erste-Hilfe-Kurs.
Starke Blutung
Bei einer starken Blutung:
- Eigenschutz beachten und Einmalhandschuhe verwenden, wenn verfügbar.
- Notruf 112 veranlassen, wenn die Blutung stark oder nicht sicher beherrschbar ist.
- direkten Druck auf die Wunde mit steriler Auflage ausüben.
- einen Druckverband anlegen, wenn Du darin ausgebildet bist.
- die betroffene Person betreuen, warm halten und Bewusstsein sowie Atmung beobachten.
Improvisierte invasive Maßnahmen gehören nicht in eine unbetreute Ausbildungssituation.
Verbrennung durch heißes Metall
Auch ein nicht mehr glühender Stahl kann noch schwere Verbrennungen verursachen. Bei Verbrennungen gilt:
- Wärmequelle beenden und die Person aus der Gefahrenzone bringen, ohne Dich selbst zu gefährden.
- schwere oder ausgedehnte Verbrennungen sowie Verbrennungen an kritischen Körperregionen medizinisch beurteilen lassen beziehungsweise 112 alarmieren.
- kleine, örtlich begrenzte Verbrennungen können zur Schmerzlinderung mit kühlem Leitungswasser gekühlt werden, solange keine Unterkühlung droht.
- großflächige Verbrennungen nicht ausgedehnt kühlen; Wärmeerhalt ist wichtig.
- steril und locker abdecken.
- kein Eis, keine Salben, kein Mehl und keine anderen Hausmittel auftragen.
- fest anhaftende Kleidung oder eingebrannte Fremdkörper nicht gewaltsam entfernen.
Video: Deutsches Rotes Kreuz – Erste Hilfe bei Verbrennungen.
Augenverletzung durch Zunder oder Fremdkörper
Bei Augenverletzungen gilt besondere Zurückhaltung:
- nicht am Auge reiben.
- fest sitzende, eingedrungene oder eingebettete Fremdkörper nicht entfernen.
- bei chemischer Kontamination entsprechend Sicherheitsdatenblatt und betrieblicher Anweisung unverzüglich mit geeigneter Augenspüleinrichtung spülen und medizinische Hilfe veranlassen.
- bei starken Schmerzen, sichtbarer Verletzung, Sehstörung oder eingedrungenem Fremdkörper unverzüglich fachmedizinische beziehungsweise rettungsdienstliche Hilfe veranlassen.
- die betroffene Person betreuen und unnötige Augenbewegungen vermeiden.
Quetsch- und Einklemmverletzung
Bei einem Unfall am Schmiedehammer, an einer Presse oder an einer anderen kraftbetriebenen Maschine:
- nicht in den Gefahrenbereich greifen.
- gefährliche Bewegung über vorgesehene sichere Einrichtungen stoppen.
- 112 alarmieren.
- Maschine nicht unkontrolliert zurückfahren oder öffnen.
- Restenergien und Wiederanlaufgefahr beachten.
- Erstversorgung nur durchführen, soweit die verletzte Person sicher erreichbar ist.
- Rettungsdienst und gegebenenfalls technisch qualifizierte Personen einweisen.
Eine eingeklemmte Person eigenmächtig aus einer nicht sicher stillgesetzten Maschine zu befreien, kann die Verletzung verschlimmern und weitere Personen gefährden.
Rauchgase und Atemwegsbeschwerden
Bei Rauch, Abgasen oder unklarer Luftqualität gilt:
- Gefahrenbereich verlassen.
- keine Rettung in eine gefährliche Atmosphäre ohne geeignete Ausbildung und Schutzausrüstung versuchen.
- bei Atemnot, Bewusstseinsstörung oder anhaltenden Beschwerden 112 alarmieren.
- betroffene Person an die frische Luft bringen, wenn dies gefahrlos möglich ist.
- Bewusstsein und Atmung überwachen.
Schritt-für-Schritt-Demonstration: Notfallübung am Schmiedehammer
Übungsrahmen: Diese Demonstration wird ausschließlich als kalte Trockenübung durchgeführt. Schmiedehammer, Esse und andere gefährliche Arbeitsmittel sind außer Betrieb und gegen unbeabsichtigte Benutzung gesichert. Es wird keine reale Verletzung erzeugt. Eine ausbildende oder fachkundige Person leitet die Übung.
Szenario: Eine Übungspuppe oder markierte Person simuliert eine Handverletzung neben einem abgeschalteten Schmiedehammer.
- Stopp-Signal geben: Arbeit im Übungsbereich beenden und andere warnen.
- Eigenschutz prüfen: Kontrollieren, ob Maschine, Werkstück und Umgebung tatsächlich sicher sind.
- Rollen verteilen: Eine Person übernimmt Erste Hilfe, eine Person simuliert den Notruf, eine Person holt Verbandkasten und AED, eine Person übernimmt die Einweisung der Rettungskräfte.
- Zustand prüfen: Ansprechbarkeit und Atmung der simulierten verletzten Person beurteilen.
- Notruf simulieren: Betriebsadresse, Hallenbereich, Unfallart, Zahl der Verletzten und verbleibende Gefahren nennen.
- Erste Hilfe darstellen: Je nach Übungslage Blutstillung, stabile Seitenlage oder Reanimation an einer geeigneten Übungspuppe trainieren.
- Rettungsweg prüfen: Vom Tor bis zur Unfallstelle gehen und Hindernisse dokumentieren.
- Übergabe üben: Kurz und strukturiert mitteilen, was passiert ist, welche Gefahren bestanden und welche Maßnahmen durchgeführt wurden.
- Dokumentation ausfüllen: Einen fiktiven, klar als Übung gekennzeichneten Dokumentationsbogen verwenden.
- Reflektieren: Was hat funktioniert? Wo gab es Verzögerungen, unklare Rollen, fehlende Informationen oder ungeeignete Wege?
Authentisches Praxisbeispiel
Situation: Beim Umsetzen eines warmen Werkstücks rutscht die Schmiedezange ab. Das Werkstück fällt auf den Boden. Eine lernende Person erschrickt, tritt zurück und verletzt sich an einer scharfen Kante. Gleichzeitig liegt das heiße Werkstück im Verkehrsweg.
Ungünstige Reaktion: Mehrere Personen laufen gleichzeitig zur verletzten Person, während niemand den Bereich um das heiße Werkstück sperrt. Der Verbandkasten ist zwar vorhanden, aber hinter Material zugestellt. Niemand kennt die genaue Hallenbezeichnung für den Notruf.
Professionelle Reaktion: Eine Person sichert den Bereich, ohne das heiße Werkstück ungeschützt anzufassen. Eine zweite Person übernimmt die Erste Hilfe. Eine dritte Person sorgt für die Alarmierung. Der Zugang zum Verbandkasten und zur Rettungszufahrt bleibt frei. Nach der Versorgung wird nicht nur die Verletzung dokumentiert, sondern auch die Ursache analysiert: Werkzeugauswahl, Greifsicherheit, Ablageflächen, Verkehrsweg und Unterweisung.
Reflexionsfrage: Welche Maßnahmen hätten den Unfall verhindert, und welche Maßnahmen haben lediglich seine Folgen begrenzt?
Häufige Fehler
- In den Gefahrenbereich eilen: Helfende werden dadurch selbst zu Verletzten.
- Not-Halt mit Energieisolierung verwechseln: Restenergien und Wiederanlauf können weiter gefährlich sein.
- Rettungsweg zustellen: Materiallagerung blockiert Verbandkasten, Ausgang oder Zufahrt.
- Keine Schichtabdeckung planen: Ersthelfende sind zwar benannt, aber nicht tatsächlich anwesend.
- Notruf ohne Ortskenntnis: Hallenteil, Tor oder Zufahrt können nicht benannt werden.
- Großflächige Verbrennungen ausgiebig kühlen: Dadurch droht Unterkühlung.
- Eingedrungene Fremdkörper entfernen: Das kann Augen- oder Gewebeschäden verschlimmern.
- Reanimation verzögern: Bei fehlender normaler Atmung zählt der unverzügliche Beginn der Herzdruckmassage.
- Erste-Hilfe-Daten offen herumliegen lassen: Gesundheitsdaten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
- Nur den Unfall dokumentieren: Eine wirksame Nachbereitung fragt auch nach technischen und organisatorischen Verbesserungen.
Qualitätskriterien einer guten Notfallorganisation
Eine fachlich gute Notfallorganisation erfüllt mindestens folgende Kriterien:
- Verantwortlichkeiten sind schriftlich und für alle verständlich geregelt.
- Ersthelfende stehen während der tatsächlichen Arbeitszeiten in ausreichender Zahl zur Verfügung.
- Notrufmöglichkeiten funktionieren und die Betriebsadresse ist unmittelbar verfügbar.
- Verbandkästen sind gekennzeichnet, erreichbar, vollständig und geschützt.
- Rettungswege, Tore und Zufahrten sind frei.
- Gefahrenbereiche und Abschaltmöglichkeiten sind bekannt.
- Rettungsdienstrelevante Informationen über besondere Gefährdungen können bereitgestellt werden.
- Übungen erfolgen realistisch, aber ohne unnötige Gefährdung.
- Erste-Hilfe-Leistungen werden datenschutzgerecht dokumentiert.
- Erkenntnisse aus Unfällen und Übungen fließen in Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung zurück.
- Informationen sind barrierearm, verständlich und bei Bedarf mehrsprachig.
- Lernende wissen, was sie selbst tun dürfen und wann sie Fachpersonal beziehungsweise Rettungsdienst benötigen.
Dokumentation und Unfallanzeige
Jede geleistete Erste Hilfe muss nach DGUV-Vorgaben dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Möglich sind zum Beispiel der DGUV-Meldeblock oder eine geeignete elektronische Dokumentation.
Zu dokumentieren sind insbesondere Unfallzeit, Unfallort, Hergang, Art der Verletzung oder Erkrankung, Erste-Hilfe-Maßnahmen, beteiligte Ersthelfende und gegebenenfalls Zeugen.
Nach § 193 SGB VII muss ein Unternehmen einen Arbeitsunfall dem Unfallversicherungsträger anzeigen, wenn eine versicherte Person getötet wird oder infolge des Unfalls mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist. Weitere Meldewege und Sonderfälle sind nach betrieblicher Zuständigkeit zu prüfen.
Nachhaltigkeit
Sicherheit und Nachhaltigkeit unterstützen sich gegenseitig:
- Verhinderte Unfälle vermeiden Ausschuss, beschädigte Werkstücke, ungeplante Transporte, Reparaturen und Produktionsausfälle.
- Verbandmaterial sollte systematisch geprüft und nach Verbrauch oder Ablauf ersetzt werden, statt unkontrolliert überlagert zu werden.
- Abgelaufenes, eindeutig als nur für Übungszwecke markiertes Material kann nach betrieblicher Freigabe für Trockenübungen genutzt werden, darf aber nicht in den einsatzbereiten Verbandkasten zurückgelangen.
- Notfallübungen können mit kalten Werkstücken, abgeschalteten Maschinen und Übungspuppen durchgeführt werden.
- Digitale Notfallpläne können Papier sparen, dürfen aber keine einzige fehleranfällige Zugangsmöglichkeit schaffen. Eine robuste, auch bei Strom- oder Netzausfall verfügbare Information bleibt erforderlich.
- Barrierearme und mehrsprachige Unterlagen verbessern die tatsächliche Nutzbarkeit für ein vielfältiges Team.
Inklusion und Barrierefreiheit
Eine gute Notfallorganisation berücksichtigt unterschiedliche körperliche, sprachliche und sensorische Voraussetzungen. Rollen in Übungen sollten nicht automatisch nach Körperkraft verteilt werden. Alarmierung, Einweisung, Materialbereitstellung, Dokumentation und Betreuung sind gleichwertige Aufgaben.
Notfallinformationen sollten gut lesbar, kontrastreich, in einfacher und klarer Fachsprache und bei Bedarf in mehreren Sprachen verfügbar sein. Die DGUV stellt Erste-Hilfe-Materialien auch in mehreren Sprachen bereit. Für Beschäftigte mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen sind betriebliche Alarmierungs- und Kommunikationswege gezielt zu prüfen.
Offene Lizenz und Medienkompetenz
Der neu erstellte Lerntext dieses aiMOOCs ist zur offenen Nachnutzung unter CC BY-SA 4.0 vorgesehen. Eingebettete Wikimedia-Commons-Dateien behalten ihre jeweilige Lizenz auf der Dateibeschreibungsseite. Eingebettete YouTube-Videos können abweichenden Nutzungsbedingungen unterliegen und sind deshalb nicht automatisch OER.
Bei jeder Weiterverwendung gilt: Lizenz, Urheberangabe, Bearbeitungshinweis und Quellenangabe des jeweiligen Mediums prüfen.
Glossar
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| AED | Automatisierter Externer Defibrillator; unterstützt die Wiederbelebung durch Analyse des Herzrhythmus und gegebenenfalls Schockabgabe. |
| Ersthelfende | Beschäftigte, die für betriebliche Erste Hilfe entsprechend den DGUV-Anforderungen aus- und fortgebildet sind. |
| Gefährdungsbeurteilung | Systematische Ermittlung und Bewertung arbeitsbedingter Gefährdungen mit Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen. |
| Not-Halt | Funktion zum schnellen Stoppen einer gefährlichen Maschinenbewegung; nicht automatisch gleichbedeutend mit vollständiger Energieisolierung. |
| Rettungskette | Abfolge von Eigenschutz, Alarmierung, Erste Hilfe, professioneller Rettung und medizinischer Versorgung. |
| Schnappatmung | Unregelmäßige, nicht normale Atmung, die bei einem Herz-Kreislaufstillstand auftreten kann. |
| Meldeblock | Formularsystem zur Dokumentation betrieblicher Erste-Hilfe-Leistungen. |
| Rettungsweg | Weg, über den Personen einen sicheren Bereich erreichen beziehungsweise Rettungskräfte zur Unfallstelle gelangen. |
| Durchgangsarzt | Besonders qualifizierte Ärztin oder besonders qualifizierter Arzt im Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung für bestimmte Arbeitsunfälle. |
| Unterweisung | Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Vermittlung von Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und sicherem Verhalten. |
Praxisprojekt und Reflexion
Entwickle im Team einen schmiedespezifischen Notfall-Check für einen realen oder simulierten Ausbildungsbereich. Das Projekt wird unter Aufsicht durchgeführt und umfasst keine gefährliche Arbeit.
- Zeichnet auf einem Grundriss Erste-Hilfe-Standorte, Not-Halt-Einrichtungen, Ausgänge, Sammelstelle, Zufahrt und Einweisepunkt ein.
- Prüft, ob Notrufadresse und interne Zuständigkeiten unmittelbar verfügbar sind.
- Kontrolliert anhand betrieblicher Vorgaben, ob Verbandmaterial erreichbar und aktuell ist.
- Prüft die reale Anwesenheit von Ersthelfenden über typische Arbeits- und Pausenzeiten.
- führt eine kalte Trockenübung mit klar verteilten Rollen durch.
- protokolliert Beobachtungen ohne personenbezogene Gesundheitsdaten.
- entwickelt drei Verbesserungsmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip.
- präsentiert die Ergebnisse einer ausbildenden oder fachkundigen Person zur fachlichen Prüfung.
Reflexion: Beantworte anschließend: Was hat uns bei der Übung überrascht? Welche Maßnahme verhindert einen Unfall, welche begrenzt nur seine Folgen? Wo könnte Zeit verloren gehen? Welche Information müsste ein externer Rettungsdienst sofort erhalten?
Mediengestützte Vertiefung
Beobachtungsauftrag: Vergleiche dieses Beispiel mit Deinem Ausbildungsbetrieb. Sind Löschmittel, Alarmierung und Fluchtinformationen voneinander unterscheidbar und trotzdem schnell auffindbar? Brandbekämpfung darf nur erfolgen, wenn Du dafür unterwiesen bist und keine Eigengefährdung besteht.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Für welches Land gelten die Rechts- und Ausbildungsaussagen dieses aiMOOCs? (Deutschland) (!Österreich) (!Schweiz) (!Luxemburg)
Wie hoch ist die Mindestquote anwesender Ersthelfender in einem sonstigen Betrieb mit mehr als zwanzig anwesenden Versicherten? (Zehn Prozent) (!Fünf Prozent) (!Zwanzig Prozent) (!Fünfzig Prozent)
In welchem Abstand müssen betriebliche Ersthelfende in der Regel fortgebildet werden? (Spätestens alle zwei Jahre) (!Spätestens alle fünf Jahre) (!Nur nach einem Unfall) (!Eine Fortbildung ist nicht erforderlich)
Was ist bei einer bewusstlosen Person ohne normale Atmung zentral? (Notruf veranlassen und sofort Herzdruckmassage beginnen) (!Person allein lassen und Werkzeug wegräumen) (!Nur Wasser anbieten) (!Auf eine spontane Besserung warten)
Welche Frequenz gilt bei der Herzdruckmassage eines Erwachsenen? (Hundert bis hundertzwanzig Kompressionen pro Minute) (!Vierzig bis sechzig Kompressionen pro Minute) (!Sechzig bis achtzig Kompressionen pro Minute) (!Hundertvierzig bis hundertsechzig Kompressionen pro Minute)
Welche Maßnahme ist bei einer schweren großflächigen Verbrennung richtig? (Notruf veranlassen und Wärmeerhalt beachten) (!Die gesamte Fläche lange mit Eis kühlen) (!Salbe dick auftragen) (!Festgeklebte Kleidung abreißen)
Wie gehst Du mit einem fest im Auge sitzenden Fremdkörper um? (Nicht entfernen und medizinische Hilfe veranlassen) (!Mit einer Zange herausziehen) (!Das Auge kräftig reiben) (!Mit Druck auf den Augapfel prüfen)
Was sagt ein betätigter Not-Halt über Restenergien aus? (Es können weiterhin gefährliche Restenergien vorhanden sein) (!Alle Energiequellen sind immer vollständig getrennt) (!Die Maschine darf sofort geöffnet werden) (!Eine Gefährdungsbeurteilung ist dann unnötig)
Wie lange sind Dokumentationen betrieblicher Erste-Hilfe-Leistungen aufzubewahren? (Fünf Jahre) (!Ein Jahr) (!Zehn Jahre) (!Nur bis zum Schichtende)
Wann ist ein Arbeitsunfall eines Beschäftigten nach der allgemeinen Regel des SGB VII anzeigepflichtig? (Bei Tod oder mehr als drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit) (!Bei jedem Werkzeugwechsel) (!Nur bei Sachschaden) (!Erst nach einem Monat Arbeitsunfähigkeit)
Memory
| Eigenschutz | Gefahrbereich nicht ungesichert betreten |
| Not-Halt | gefährliche Maschinenbewegung schnell stoppen |
| Rettungskette | Alarmierung bis professionelle Übergabe |
| Ersthelfende | betrieblich qualifizierte Hilfeleistende |
| Meldeblock | Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren |
| AED | Defibrillation bei der Wiederbelebung unterstützen |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Typische Notfallfolge |
|---|---|
| Schmiedeesse | Verbrennung |
| Schmiedehammer | Quetschverletzung |
| Zunderflug | Augenverletzung |
| Schleifarbeit | Schnittverletzung |
| Rauchgase | Atemwegsbeschwerden |
Kreuzworträtsel
| Eigenschutz | Was steht vor dem Betreten einer Unfallstelle an erster Stelle? |
| Notruf | Wie heißt die Alarmierung von Rettungsdienst oder Feuerwehr? |
| Ersthelfer | Wie heißt eine betrieblich ausgebildete Person für Erste Hilfe? |
| Verbandkasten | Wo befindet sich standardisiertes Erste-Hilfe-Material? |
| Reanimation | Wie heißt die Wiederbelebung bei Herz-Kreislaufstillstand? |
| Datenschutz | Was schützt Gesundheitsdaten vor unbefugtem Zugriff? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Notrufkarte: Entwirf eine gut lesbare Notrufkarte mit Betriebsadresse, Zufahrt, Werkstattbereich und Platz für interne Zuständigkeiten.
- Rettungsweg: Zeichne auf einem vorhandenen Werkstattgrundriss Verbandkasten, Ausgänge, Sammelstelle und Rettungszufahrt ein.
- Gefährdungsanalyse: Wähle ein frei lizenziertes Schmiedefoto aus dem Kurs und markiere mindestens fünf mögliche Gefahrenstellen mit einer kurzen Begründung.
- Erste-Hilfe-Kommunikation: Formuliere einen realistischen simulierten 112-Notruf zu einer Quetschverletzung, ohne eine echte Leitstelle anzurufen.
Standard
- Verbandkasten: Prüfe unter Aufsicht einen betrieblichen Verbandkasten auf Erreichbarkeit, Kennzeichnung, Vollständigkeit und Ablaufdaten und erstelle eine Mängelliste.
- Barrierefreiheit: Gestalte eine Notfallinformation in klarer Sprache und ergänze eine zweite im Betrieb häufig benötigte Sprache, ohne Fachinhalte zu vereinfachen.
- Trockenübung: Plane mit Deiner Lerngruppe eine kalte Notfallübung mit abgeschalteten Arbeitsmitteln, Rollenverteilung und anschließender Reflexion.
- Beinaheunfall: Analysiere einen realen oder fiktiven Beinaheunfall mit dem STOP-Prinzip und trenne Präventionsmaßnahmen von reinen Notfallmaßnahmen.
Schwer
- Notfallplan: Entwickle einen schmiedespezifischen Notfallplan für Esse, Amboss, Schleifplatz und kraftbetriebenen Schmiedehammer und lege ihn einer Fachkraft zur Prüfung vor.
- Schichtorganisation: Untersuche an einem anonymisierten Dienstplan, ob über Arbeits-, Pausen- und Randzeiten genügend Ersthelfende tatsächlich anwesend wären.
- Praxisprojekt: Führe unter Aufsicht eine Trockenübung durch, protokolliere Zeitverluste und Kommunikationsprobleme und leite drei überprüfbare Verbesserungsmaßnahmen ab.
- Nachhaltigkeit und Sicherheit: Bewerte, wie Materialwirtschaft, Ordnung, Verkehrswege, Wiederverwendung von Trainingsmaterial und Energieorganisation gleichzeitig Sicherheit und Ressourcenschonung verbessern können.


Lernkontrolle
- Transferaufgabe Rettungskette: In einer Werkstatt liegt eine Person neben einem Schmiedehammer, der stillsteht. Begründe, welche Sicherheitsprüfung Du vor dem Annähern durchführst und warum Stillstand nicht automatisch Energiefreiheit bedeutet.
- Transferaufgabe Schichtplanung: Ein Betrieb hat genügend ausgebildete Ersthelfende auf dem Papier, aber in der Spätschicht ist regelmäßig niemand davon anwesend. Analysiere den organisatorischen Fehler und entwickle eine rechtssichere Verbesserung.
- Transferaufgabe Verbrennung: Vergleiche die Erstversorgung einer kleinen örtlich begrenzten Kontaktverbrennung mit der Versorgung einer großflächigen Verbrennung und begründe den unterschiedlichen Umgang mit Kühlung und Wärmeerhalt.
- Transferaufgabe Rettungsdienst: Entwickle für eine schwer auffindbare Hinterhofschmiede ein System, mit dem Rettungskräfte ohne Zeitverlust vom öffentlichen Straßenraum bis zur Unfallstelle geführt werden.
- Transferaufgabe Datenschutz: Ein ausgefülltes Verbandbuch liegt offen im Verbandkasten. Bewerte die Situation und entwickle eine praktikable datenschutzgerechte Alternative.
- Transferaufgabe Prävention: Nach einem Augenunfall durch Zunder wird lediglich eine zusätzliche Augenspülflasche beschafft. Beurteile diese Maßnahme nach dem STOP-Prinzip und schlage wirksamere vorbeugende Maßnahmen vor.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis zu diesem Thema ist wichtig, dass Du nicht nur Begriffe wiedergibst, sondern beruflich handeln und Entscheidungen begründen kannst. Nachgewiesen werden sollen:
- sichere Anwendung des Prinzips Eigenschutz vor Hilfeleistung.
- fachlich richtige Einordnung der Rettungskette.
- korrekte Alarmierung mit betriebsspezifischen Ortsangaben.
- sichere Unterscheidung zwischen Not-Halt und vollständiger Energieisolierung.
- angemessene Reaktion auf Bewusstlosigkeit, fehlende normale Atmung, starke Blutung, Verbrennung und Augenverletzung.
- Kenntnis der betrieblichen Anforderungen an Ersthelfende und Erste-Hilfe-Material.
- Fähigkeit, eine kalte Notfallübung zu planen und auszuwerten.
- datenschutzgerechte Dokumentation.
- Ableitung technischer und organisatorischer Verbesserungen aus Unfall- oder Übungsbeobachtungen.
- Reflexion von Barrierefreiheit, Teamkommunikation und Nachhaltigkeit.
Quellen und Rechtsstand
Deutschland, geprüft zum 1. September 2026. Vor Verwendung im Betrieb müssen Änderungen des Rechts, des DGUV-Regelwerks, der zuständigen Landesbehörde und der betrieblichen Vorgaben erneut geprüft werden.
- Arbeitsschutzgesetz § 10 – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- Betriebssicherheitsverordnung § 11 – Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
- Betriebssicherheitsverordnung § 12 – Unterweisung
- SGB VII § 193 – Unfallanzeige
- Berufsbildungsgesetz § 71 – zuständige Stellen
- Metallbauer-Ausbildungsverordnung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten – BAuA
- BAuA – Übersicht der Arbeitsschutzbehörden der Länder
- DGUV – Betriebliche Ersthelfende
- DGUV Information 204-022 – Erste Hilfe im Betrieb
- DGUV – Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
- BGHM – Erste Hilfe
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt – Schmiedeessen
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt – Schmiedehammer
- BIBB – Metallbauer/Metallbauerin, Fachrichtung Metallgestaltung
- Handwerkskammer für München und Oberbayern – Metallgestaltung als Kammerbeispiel
- Deutscher Rat für Wiederbelebung – Reanimationsleitlinien 2025
- Deutscher Rat für Wiederbelebung – Laienreanimation
Hinweise für die fachliche Freigabe
Vor einer betrieblichen oder schulischen Freigabe sollte eine fachkundige Person mindestens prüfen:
- Ist der zuständige Unfallversicherungsträger korrekt bestimmt?
- Ist die zuständige Landes-Arbeitsschutzbehörde für den Betriebsort aktuell?
- Stimmen Zahl und tatsächliche Anwesenheit der Ersthelfenden?
- Passen Verbandkästen und ergänzende Mittel zu Gefährdungsbeurteilung und räumlicher Struktur?
- Sind Maschinen-Rettungsverfahren und Energieabschaltung arbeitsmittelspezifisch beschrieben?
- Sind Betriebsanweisungen, Flucht- und Rettungspläne sowie Notrufdaten aktuell?
- Sind Inhalte für minderjährige Auszubildende und Menschen mit Behinderungen geeignet?
- Sind alle eingebetteten Medien und Lizenzangaben weiterhin verfügbar?
- Sind betriebliche Datenschutzregeln für Erste-Hilfe-Dokumentationen umgesetzt?
- Wurde das Modul von Ausbildenden, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt beziehungsweise Betriebsärztin und betrieblich Verantwortlichen auf die konkrete Schmiede angepasst?
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