Der Deutsche Bundestag - Deutschland

Der Deutsche Bundestag - Deutschland
Der Deutsche Bundestag - Deutschland
Einleitung
Der Deutsche Bundestag ist das direkt gewählte Parlament der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene. Hier beraten und beschließen Abgeordnete über politische Regeln für das ganze Land, kontrollieren die Bundesregierung, entscheiden über den Bundeshaushalt und wählen die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Zugleich ist der Bundestag ein zentraler Ort der öffentlichen politischen Debatte: Regierung, Opposition und einzelne Abgeordnete begründen ihre Positionen, streiten über Alternativen und stimmen am Ende über Anträge und Gesetze ab.
Für eine Demokratie ist das wichtig: Politische Entscheidungen sollen nicht einfach angeordnet werden. Sie müssen in einem geregelten Verfahren beraten, öffentlich begründet und von einer demokratisch legitimierten Mehrheit beschlossen werden. Gleichzeitig braucht die Mehrheit Kontrolle. Deshalb gehören Gesetzgebung, Kontrolle und politische Debatte eng zusammen.

Das Reichstagsgebäude in Berlin ist seit 1999 Sitz des Deutschen Bundestages. Das Gebäude ist älter als die Bundesrepublik und darf nicht mit der Institution Bundestag verwechselt werden: Der Bundestag ist die Gesamtheit der gewählten Abgeordneten; das Reichstagsgebäude ist der bekannte Sitz des Parlaments.
Der Bundestag im politischen System
Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie und ein Bundesstaat. Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung werden staatliche Aufgaben auf verschiedene Gewalten verteilt. Der Bundestag gehört vor allem zur Legislative, also zur gesetzgebenden Gewalt. Die Bundesregierung gehört zur Exekutive, die Gesetze umsetzt und politische Vorhaben steuert. Unabhängige Gerichte bilden die Judikative.
Die Trennung ist nicht vollständig wie zwischen drei abgeschlossenen Räumen. Parlament und Regierung arbeiten eng zusammen. Eine Bundesregierung braucht für viele Vorhaben eine Mehrheit im Bundestag, und die Regierungsfraktionen tragen häufig Gesetzesvorhaben mit. Trotzdem kontrolliert der Bundestag die Regierung. Besonders die Opposition nutzt Kontrollrechte, aber Kontrollrechte stehen grundsätzlich dem Parlament und seinen Abgeordneten zu.
| Institution | Demokratische Grundlage | Zentrale Aufgabe |
|---|---|---|
| Deutscher Bundestag | Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger | Gesetze beraten und beschließen, Regierung kontrollieren, Bundeskanzler wählen, Haushalt beschließen |
| Bundesregierung | Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt; Bundesminister werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Kanzlers ernannt | Regieren, politische Vorhaben entwickeln, Gesetze ausführen |
| Bundesrat | Mitglieder der Landesregierungen | Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes |
Wahl, Abgeordnete und freies Mandat
Die Mitglieder des Bundestages werden nach Artikel 38 des Grundgesetzes in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Eine Wahlperiode dauert grundsätzlich vier Jahre. Die Abgeordneten vertreten das ganze Volk und besitzen ein freies Mandat. Das bedeutet: Sie sind rechtlich nicht an Weisungen einer Partei, Fraktion oder einzelner Wählerinnen und Wähler gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen.
In der parlamentarischen Praxis arbeiten Abgeordnete meist in Fraktionen zusammen. Fraktionen bündeln politische Positionen, verteilen Facharbeit und koordinieren Abstimmungen. Das erleichtert die Arbeit eines großen Parlaments. Dabei ist wichtig zu unterscheiden: Politische Geschlossenheit oder Fraktionsdisziplin kann praktisch eine große Rolle spielen; ein rechtlich erzwingbarer Fraktionszwang wäre mit dem freien Mandat nicht vereinbar.
Bei der Bundestagswahl haben Wählerinnen und Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Zweitstimme ist entscheidend für die proportionale Sitzverteilung zwischen den Parteien. Seit der Wahlrechtsreform ist die gesetzliche Größe des Bundestages auf 630 Sitze begrenzt. Ein Wahlkreissieg mit der Erststimme führt deshalb nicht in jedem Fall automatisch zu einem Sitz; er muss nach den geltenden Regeln durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sein.

Der 21. Deutsche Bundestag
Der 21. Deutsche Bundestag trat am 25. März 2025 erstmals zusammen. Die Bundestagswahl hatte am 23. Februar 2025 stattgefunden. Für die 21. Wahlperiode gilt die gesetzlich festgelegte Größe von 630 Abgeordneten.
Stand 23. August 2026 verteilt sich das Parlament auf fünf Fraktionen sowie fraktionslose Abgeordnete:
| Fraktion oder Status | Sitze |
|---|---|
| CDU/CSU | 208 |
| AfD | 150 |
| SPD | 120 |
| Bündnis 90/Die Grünen | 85 |
| Die Linke | 64 |
| fraktionslos | 3 |
Diese Zahlen sind eine Momentaufnahme. Fraktionszugehörigkeiten können sich während einer Wahlperiode verändern. Für das Verständnis des Bundestages ist deshalb wichtiger als die einzelne Zahl, wie Mehrheiten, Minderheiten, Regierung und Opposition parlamentarisch zusammenwirken.
Das Plenum: Ort der öffentlichen Entscheidung
Das Plenum ist die Vollversammlung des Bundestages. Dort werden Gesetzentwürfe, Anträge und andere politische Fragen öffentlich beraten. Die Abgeordneten halten Reden, stellen Gegenpositionen dar, reagieren auf Argumente und stimmen ab. Plenardebatten machen politische Konflikte sichtbar und ermöglichen es der Öffentlichkeit, Begründungen und Alternativen zu vergleichen.

Die Redezeit wird nach parlamentarischen Regeln verteilt und orientiert sich grundsätzlich auch an der Stärke der Fraktionen. Gleichzeitig müssen Minderheiten zu Wort kommen können. Die Sitzungsleitung achtet auf die Geschäftsordnung, die Reihenfolge der Rednerinnen und Redner sowie auf die parlamentarische Ordnung.
Die Bundestagspräsidentin oder der Bundestagspräsident repräsentiert den Bundestag und leitet gemeinsam mit den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten die Sitzungen. In der 21. Wahlperiode ist Julia Klöckner Bundestagspräsidentin. Sie wurde am 25. März 2025 gewählt. Bei der Sitzungsleitung muss das Amt gerecht und unparteiisch ausgeübt werden.

Ausschüsse: Facharbeit im Parlament
Viele Entscheidungen werden nicht erst im Plenarsaal vorbereitet. In Ausschüssen bearbeiten Abgeordnete bestimmte Politikfelder besonders intensiv. Sie beraten Gesetzentwürfe, prüfen Änderungsanträge, befragen Regierungsmitglieder und können Sachverständige in öffentlichen Anhörungen hören.
In der 21. Wahlperiode hat der Bundestag 24 ständige Ausschüsse eingesetzt. Dazu gehören unter anderem der Haushaltsausschuss, der Innenausschuss, der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Petitionsausschuss. Die Zusammensetzung der Ausschüsse orientiert sich am Kräfteverhältnis im Plenum.
Ausschüsse sind deshalb häufig die Orte, an denen die Detailarbeit an Gesetzen stattfindet. Das Plenum entscheidet anschließend öffentlich über die politischen Ergebnisse.
Gesetzgebung: Wie ein Bundesgesetz entsteht
Gesetzgebung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Bundestages. Entwürfe können aus der Mitte des Bundestages, von der Bundesregierung oder vom Bundesrat eingebracht werden. Für ein Bundesgesetz folgt danach ein geregeltes parlamentarisches Verfahren.
- Gesetzesinitiative: Ein Gesetzentwurf wird eingebracht.
- Erste Lesung: Der Bundestag berät den Entwurf grundsätzlich und überweist ihn meist an die zuständigen Ausschüsse.
- Ausschussberatung: Fachpolitiker prüfen Details, hören gegebenenfalls Sachverständige an und empfehlen Änderungen.
- Zweite Lesung: Das Plenum berät den Text und stimmt über Änderungsanträge ab.
- Dritte Lesung: Es folgt die abschließende Beratung und Schlussabstimmung.
- Bundesrat: Die Länder wirken je nach Gesetz unterschiedlich stark mit. Bei Zustimmungsgesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich; bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat Einspruch erheben.
- Vermittlungsausschuss: Bei Konflikten kann ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat nach einem Kompromiss suchen.
- Ausfertigung und Verkündung: Nach den weiteren verfassungsrechtlichen Schritten wird das Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.
Nicht jeder Entwurf wird Gesetz. Er kann verändert, abgelehnt oder im Verfahren gestoppt werden. Gerade diese Beratung ist ein Kern demokratischer Gesetzgebung: Mehrheiten entscheiden, aber Gegenargumente, Fachwissen, Länderinteressen und rechtliche Grenzen müssen in das Verfahren einbezogen werden.
Kontrolle der Bundesregierung
Der Bundestag soll nicht nur Gesetze beschließen, sondern auch kontrollieren, wie die Bundesregierung handelt. Dafür brauchen Abgeordnete Informationen. Kontrollinstrumente sind zum Beispiel Kleine und Große Anfragen, die Fragestunde, die Befragung der Bundesregierung, Ausschüsse und die Aktuelle Stunde.
Besonders intensiv kontrollieren kann ein Untersuchungsausschuss. Nach Artikel 44 des Grundgesetzes muss der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn mindestens ein Viertel seiner Mitglieder dies verlangt. Das stärkt Minderheitenrechte, denn eine Regierungsmehrheit kann eine solche Untersuchung nicht allein verhindern, wenn das verfassungsrechtliche Quorum erreicht ist.
Auch der Bundeshaushalt ist ein wichtiges Kontrollinstrument. Ohne parlamentarischen Haushaltsbeschluss kann die Regierung nicht frei über öffentliche Einnahmen und Ausgaben verfügen. Das Budgetrecht des Parlaments verbindet Gesetzgebung, Prioritätensetzung und Regierungskontrolle.
Ein besonders starkes parlamentarisches Mittel ist das konstruktive Misstrauensvotum. Der Bundestag kann einer Bundeskanzlerin oder einem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er gleichzeitig mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählt. Dadurch soll ein Regierungswechsel möglich sein, ohne ein politisches Machtvakuum zu erzeugen.
Politische Debatte: Streit nach Regeln
Demokratische Politik braucht Konflikt. Parteien und Abgeordnete haben unterschiedliche Vorstellungen davon, welche Probleme wichtig sind und wie sie gelöst werden sollen. Eine parlamentarische Debatte ist deshalb kein Zeichen dafür, dass Demokratie nicht funktioniert. Im Gegenteil: Unterschiedliche Interessen werden sichtbar, öffentlich begründet und in ein geregeltes Entscheidungsverfahren überführt.
Dabei hat die Opposition eine besondere Funktion. Sie kritisiert Regierungspolitik, entwickelt Alternativen, nutzt Kontrollrechte und versucht, öffentliche Zustimmung für andere Mehrheiten zu gewinnen. Die Regierungsfraktionen wiederum müssen ihre Politik begründen und Mehrheiten organisieren. Gute parlamentarische Debatte bedeutet deshalb nicht Einigkeit, sondern nachvollziehbaren, regelgebundenen politischen Streit.
Du kannst eine Bundestagsdebatte kritisch untersuchen: Welche Behauptungen werden aufgestellt? Welche Belege werden genannt? Wird auf Gegenargumente eingegangen? Welche Werte stehen hinter den Positionen? Und welche Folgen hätte die vorgeschlagene Entscheidung für unterschiedliche Gruppen?
Bürgerinnen und Bürger und der Bundestag
Demokratie endet nicht am Wahltag. Menschen können Abgeordnete kontaktieren, öffentliche Sitzungen und Übertragungen verfolgen, politische Entscheidungen diskutieren und Petitionen einreichen. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes darf sich jedermann mit Bitten oder Beschwerden an zuständige Stellen und an die Volksvertretung wenden.
Der Petitionsausschuss des Bundestages prüft Petitionen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Petitionen können persönliche Anliegen betreffen oder eine politische Veränderung anregen. Sie ersetzen keine parlamentarische Abstimmung, eröffnen aber einen institutionellen Weg, Anliegen an das Parlament heranzutragen.
Historischer Blick: Von Bonn nach Berlin
Der erste Deutsche Bundestag trat 1949 in Bonn zusammen. Über Jahrzehnte lag das parlamentarische Zentrum der Bundesrepublik im Bundeshaus in Bonn. Nach der deutschen Einheit entschied der Bundestag 1991, seinen Sitz nach Berlin zu verlegen. Seit 1999 tagt der Bundestag im umgebauten Reichstagsgebäude.


Der Ortswechsel macht sichtbar, dass politische Institutionen eine Geschichte haben. Die demokratischen Grundprinzipien des Bundestages beruhen jedoch auf dem Grundgesetz, das nach den Erfahrungen mit Diktatur und Krieg auf Gewaltenteilung, Grundrechte, freie Wahlen und eine handlungsfähige parlamentarische Demokratie setzt.
Vertiefung für die Oberstufe
Für die politische Analyse ist es hilfreich, zwischen Legitimation, Repräsentation, Entscheidung und Kontrolle zu unterscheiden. Der Bundestag erhält seine demokratische Legitimation durch Wahlen. Er soll gesellschaftliche Interessen und politische Richtungen repräsentieren. Er trifft verbindliche Entscheidungen, vor allem durch Gesetze und den Haushalt. Gleichzeitig kontrolliert er die Regierung.
Spannungen gehören dazu. Ein Abgeordneter besitzt ein freies Mandat, arbeitet aber meist in einer Fraktion. Eine Regierung braucht stabile Mehrheiten, soll aber wirksam kontrolliert werden. Öffentliche Debatten sollen verständlich sein, während Gesetzgebung oft hochkomplexe Facharbeit verlangt. Demokratie besteht deshalb nicht nur aus Mehrheitsentscheidungen, sondern auch aus Verfahren, Minderheitenrechten, Transparenz und rechtlichen Grenzen.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Welche Aufgabe gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Deutschen Bundestages? (Gesetze beraten und beschließen) (!Bundesländer verwalten) (!Gerichtsurteile sprechen) (!Gemeinden beaufsichtigen)
Zu welcher Staatsgewalt gehört der Bundestag vor allem? (Legislative) (!Exekutive) (!Judikative) (!Kommunalverwaltung)
Was bedeutet das freie Mandat der Abgeordneten? (Sie sind rechtlich nicht an Weisungen gebunden) (!Sie dürfen ohne Wahl im Amt bleiben) (!Sie müssen immer ihrer Partei folgen) (!Sie dürfen keine Fraktion bilden)
Welche Stimme ist für die proportionale Sitzverteilung zwischen den Parteien besonders entscheidend? (Zweitstimme) (!Erststimme) (!Kanzlerstimme) (!Bundesratsstimme)
Wo findet ein großer Teil der fachlichen Detailberatung von Gesetzen statt? (In den Ausschüssen) (!Im Bundespräsidialamt) (!In den Landesgerichten) (!In den Rathäusern)
Welches Gremium kann zur besonders intensiven Kontrolle eingesetzt werden? (Untersuchungsausschuss) (!Bundesversammlung) (!Gemeinderat) (!Europäischer Rat)
Warum ist der Bundeshaushalt für die Kontrolle der Regierung wichtig? (Weil der Bundestag über Einnahmen und Ausgaben des Bundes entscheidet) (!Weil nur Gerichte Steuern beschließen) (!Weil der Bundesrat den Haushalt allein festlegt) (!Weil der Haushalt keine politische Wirkung hat)
Was kennzeichnet ein konstruktives Misstrauensvotum? (Es wird gleichzeitig ein neuer Bundeskanzler gewählt) (!Es löst automatisch den Bundesrat auf) (!Es wird nur von Gerichten durchgeführt) (!Es beendet das Grundgesetz)
Welche Funktion hat die Opposition im Bundestag? (Sie kontrolliert die Regierung und entwickelt politische Alternativen) (!Sie führt die Bundesministerien) (!Sie entscheidet allein über Gesetze) (!Sie ernennt die Bundesrichter allein)
Was ist eine Petition an den Bundestag? (Eine Bitte oder Beschwerde an die Volksvertretung) (!Eine geheime Regierungsanweisung) (!Ein Gerichtsurteil) (!Ein Wahlzettel)
Memory
| Bundestag | Gesetzgebung auf Bundesebene |
| Bundesregierung | Exekutive |
| Bundesrat | Mitwirkung der Länder |
| Ausschuss | Fachliche Detailberatung |
| Plenum | Vollversammlung der Abgeordneten |
| Petition | Bitte oder Beschwerde |
| Freies Mandat | Keine Weisungsbindung |
| Untersuchungsausschuss | Intensive Regierungskontrolle |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Thema |
|---|---|
| Gesetzgebung | Bundestag |
| Regierungshandeln | Bundesregierung |
| Länderinteressen | Bundesrat |
| Fachberatung | Ausschüsse |
| Sitzungsleitung | Bundestagspräsidium |
| Verfassungsprüfung | Bundesverfassungsgericht |
...
Kreuzworträtsel
| Bundestag | Wie heißt das direkt gewählte Parlament auf Bundesebene? |
| Ausschuss | Wie heißt ein Fachgremium, das Gesetze im Detail berät? |
| Petition | Wie heißt eine Bitte oder Beschwerde an die Volksvertretung? |
| Plenum | Wie heißt die Vollversammlung aller Abgeordneten? |
| Bundesrat | Welches Organ vertritt die Länder bei der Gesetzgebung des Bundes? |
| Mandat | Wie heißt Amt und Auftrag eines Abgeordneten? |
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Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Bundestag-Schaubild: Erstelle ein Schaubild, das Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht voneinander unterscheidet.
- Medienanalyse Bundestag: Sieh Dir eines der eingebetteten Erklärvideos an und notiere drei zentrale Aussagen sowie eine offene Frage.
- Parlamentsglossar: Gestalte ein Mini-Lexikon mit zehn Begriffen wie Plenum, Fraktion, Ausschuss, Opposition und Petition.
- Abgeordnete im Wahlkreis: Recherchiere, welche Abgeordneten Deinen Wohnort oder Deine Region im Bundestag politisch vertreten, und beschreibe ihre parlamentarischen Aufgaben ohne politische Bewertung.
Standard
- Gesetzgebung simulieren: Entwickelt in Gruppen einen einfachen Gesetzentwurf für ein schulnahes Thema und spielt erste Beratung, Ausschussphase, zweite Beratung und Schlussabstimmung nach.
- Debatte untersuchen: Vergleiche Redebeiträge verschiedener Fraktionen zu demselben Thema. Untersuche Argumente, Belege, Werte und Gegenargumente.
- Petition entwerfen: Formuliere zu einem selbst gewählten bundespolitischen Anliegen eine sachliche Petition mit Problem, Forderung und Begründung.
- Bundestag und Schülervertretung: Vergleiche parlamentarische Mehrheiten, Opposition, Ausschüsse und Abstimmungen mit Entscheidungsprozessen an Deiner Schule.
Schwer
- Untersuchungsausschuss-Rollenspiel: Simuliert einen Untersuchungsausschuss mit Regierungsseite, Opposition, Zeugen, Sachverständigen und Medien. Trennt dabei politische Bewertung und überprüfbare Tatsachen.
- Realer Gesetzentwurf: Wähle einen aktuellen oder abgeschlossenen Gesetzentwurf des Bundestages und rekonstruiere seinen Weg von der Initiative bis zur Entscheidung.
- Sitzverteilung analysieren: Visualisiere die aktuelle Sitzverteilung und erkläre, welche Mehrheiten für einfache politische Entscheidungen möglich wären. Diskutiere dabei, warum Sitzverteilung und Regierungsbildung nicht dasselbe sind.
- Freies Mandat und Fraktion: Erörtere anhand eines erfundenen Konfliktfalls, wie freies Mandat, Fraktionsdisziplin, Gewissensentscheidung und politische Verantwortung miteinander in Spannung geraten können.


Lernkontrolle
- Gesetzgebung und Kontrolle: Erkläre an einem selbst gewählten Beispiel, warum die Beratung eines Gesetzes zugleich eine Form der Regierungskontrolle sein kann.
- Mehrheit und Minderheit: Begründe, warum eine Demokratie sowohl Mehrheitsentscheidungen als auch starke Minderheitenrechte benötigt.
- Bundestag und Bundesrat: Ein Gesetz betrifft die Länder besonders stark. Erkläre, warum die Beteiligung des Bundesrates für den föderalen Staat bedeutsam ist.
- Freies Mandat: Ein Abgeordneter stimmt gegen die Position seiner Fraktion. Beurteile den Fall aus verfassungsrechtlicher und politischer Perspektive.
- Öffentliche Debatte: Entwickle Kriterien, mit denen Du die Qualität einer Bundestagsdebatte beurteilen kannst, ohne die politische Meinung der Redner zu Deiner eigenen machen zu müssen.
- Parlamentarische Kontrolle: Entwirf für einen fiktiven Verdacht auf Fehlverhalten der Bundesregierung eine begründete Auswahl geeigneter Kontrollinstrumente des Bundestages.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis zu diesem Thema ist wichtig, dass Du nicht nur Begriffe auswendig kennst, sondern politische Zusammenhänge erklären und auf neue Fälle übertragen kannst.
- Aufgaben des Bundestages: Gesetzgebung, Regierungskontrolle, Haushaltsrecht, Kanzlerwahl und öffentliche Debatte erklären.
- Gewaltenteilung: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat und Gerichte unterscheiden und ihr Zusammenwirken beschreiben.
- Gesetzgebungsverfahren: Den Weg eines Bundesgesetzes in sinnvoller Reihenfolge erklären und die Rolle der Ausschüsse und des Bundesrates einordnen.
- Kontrollrechte: Anfragen, Fragestunde, Ausschüsse, Untersuchungsausschuss, Haushaltsrecht und konstruktives Misstrauensvotum situationsbezogen erläutern.
- Bundestagswahl: Erst- und Zweitstimme sowie die Bedeutung der Zweitstimme für die Sitzverteilung erklären.
- Freies Mandat und Fraktionen: Verfassungsrechtliche Freiheit und politische Zusammenarbeit differenziert darstellen.
- Politische Debatte: Argumente, Belege, Interessen und Gegenpositionen in parlamentarischen Reden analysieren.
- Quellenkritik: Zwischen amtlichen Informationen, journalistischer Berichterstattung, Parteipositionen und persönlichen Meinungen unterscheiden.
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