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Datenschutz – Fotos, Videos, Homepage und schulische Öffentlichkeit

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Datenschutz – Fotos, Videos, Homepage und schulische Öffentlichkeit

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Datenschutz – Fotos, Videos, Homepage und schulische Öffentlichkeit


Einleitung

Dieser aiMOOC richtet sich an schulisches Personal. Du trainierst sichere Entscheidungen zu Datenschutz, Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Schulhomepage, Veranstaltungen und sozialen Medien.

Ziel: Vor jeder Aufnahme und Veröffentlichung kannst Du kurz prüfen: Dürfen wir das? Müssen wir das? Ist dieser Kanal angemessen?

Stand: 7. Oktober 2026 · Deutschland. Schulrecht und Datenschutzpraxis unterscheiden sich teilweise nach Bundesland und Schulträger. Bei Zweifeln sind die zuständige Datenschutzaufsicht, der schulische Datenschutzbeauftragte bzw. die zuständige Stelle einzubeziehen. Dieser Lernkurs ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


Der 20-Sekunden-Check vor jeder Veröffentlichung

Frage Wenn unklar
Zweck: Wozu soll das Bild oder Video veröffentlicht werden? Nicht veröffentlichen, bis der Zweck feststeht.
Rechtsgrundlage: Worauf stützt sich Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung? Rechtsgrundlage bzw. wirksame Einwilligung klären.
Datenminimierung: Sind Gesicht, Name, Klasse, Ort oder Metadaten wirklich nötig? Weglassen, zuschneiden, verpixeln oder anonymisieren.
Kanal: Homepage, Presse, Messenger oder Social Media? Risiken und Datenfluss des konkreten Kanals prüfen.
Betroffenenrechte: Können Widerruf, Widerspruch oder Löschung praktisch umgesetzt werden? Prozess und Ansprechpartner vor Veröffentlichung festlegen.


Drei verschiedene Schritte – drei Prüfungen

Schritt Leitfrage Beispiel
Aufnehmen Darf die Person überhaupt fotografiert oder gefilmt werden? Portraitfoto einer Schülerin
Speichern und auswählen Wo liegt die Datei, wer hat Zugriff und wie lange? Dienstgerät, Schulserver oder Cloud
Veröffentlichen Darf genau dieses Medium in genau diesem Kanal öffentlich werden? Schulhomepage, Presse oder Instagram

Merke: Eine Erlaubnis zum Fotografieren ist nicht automatisch eine Erlaubnis zur Veröffentlichung.


Rechtskern kompakt

  1. DSGVO: Erkennbare Personen auf Fotos oder Videos sind personenbezogene Daten. Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung gehören zu den Grundprinzipien.
  2. Einwilligung: Sie muss informiert, freiwillig, bestimmt und nachweisbar sein. Ein Widerruf muss für die Zukunft möglich sein.
  3. Öffentliche Schule: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist für Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben kein allgemeiner Auffangtatbestand. Für schulische Öffentlichkeitsarbeit sind Rechtsgrundlage und Landesrecht konkret zu prüfen.
  4. Recht am eigenen Bild: §§ 22 und 23 KunstUrhG bleiben für die Veröffentlichung von Bildnissen relevant. Ausnahmen sind eng und nicht automatisch auf jede Schulveranstaltung übertragbar.
  5. Urheberrecht: Auch ein rechtmäßig aufgenommenes Foto darf nur veröffentlicht werden, wenn die nötigen Nutzungsrechte am Foto, an Grafiken, Musik und sonstigen Werken geklärt sind.

Wichtig: Die Altersgrenze aus Art. 8 DSGVO betrifft die Einwilligung von Kindern bei direkt angebotenen Diensten der Informationsgesellschaft. Sie ist keine allgemeine Altersgrenze für Schulfotos.


Mythos oder brauchbare Regel?

Aussage Bewertung Warum?
„Ab einer bestimmten Personenzahl ist ein Gruppenfoto immer frei.“ Mythos Es gibt keine feste Personenzahl, die das Recht am eigenen Bild automatisch entfallen lässt.
„Ohne Namen ist ein Foto anonym.“ Oft falsch Gesicht, Kleidung, Ort oder Kontext können eine Person identifizierbar machen.
„Auf einer Schulveranstaltung darf immer fotografiert und veröffentlicht werden.“ Zu pauschal Aufnahme und Veröffentlichung brauchen jeweils eine tragfähige Grundlage; mögliche Ausnahmen sind kontextabhängig.
„Eine elterliche Einwilligung bedeutet, dass ein Kind gegen seinen klaren Willen fotografiert werden sollte.“ Nein Kindeswohl, Persönlichkeitsrechte und der erkennbare Wille des Kindes sind praktisch ernst zu nehmen.
„Für Unterrichtszwecke darf jedes Internetbild auf die öffentliche Homepage.“ Nein Unterrichtsschranken des Urheberrechts sind keine pauschale Erlaubnis für weltweite öffentliche Veröffentlichung.


Konkrete Veröffentlichungsentscheidungen

Fall Entscheidung Nächster Schritt
Einzelportrait einer Schülerin mit Name und Klasse auf der Homepage STOPP Konkreten Zweck und Rechtsgrundlage klären; bei Einwilligung Homepage ausdrücklich benennen und nur nötige Zusatzdaten veröffentlichen.
Übersichtsbild eines Schulfests, Publikum überwiegend von hinten PRÜFEN Landesrecht, Erkennbarkeit, Veranstaltungsbezug und berechtigte Interessen prüfen; risikoarme Perspektive bevorzugen.
Nahaufnahme mehrerer Kinder für Instagram STOPP Erst Einwilligung, Plattformrisiken, Nutzungskonzept und alternative Veröffentlichung prüfen.
Portrait der Schulleitung mit Funktion auf der Schulhomepage PRÜFEN Dienstliche Funktion und Portraitaufnahme getrennt prüfen; nur erforderliche Angaben verwenden.
Schülerzeichnung mit vollständigem Namen auf der Homepage STOPP Persönlichkeitsdaten und Urheber-/Nutzungsrechte getrennt klären.
Eigenes Sachfoto ohne Personen unter CC BY mit korrekter Namensnennung MEIST NUTZBAR Lizenzbedingungen, Quelle, Urheberangabe und Bearbeitungshinweis dokumentieren.
Eltern fotografieren nur das eigene Kind für das private Familienalbum MEIST PRIVAT Hausrecht und Veranstaltungsregeln beachten; öffentliche Weitergabe ist eine andere Situation.
Eltern posten ein Gruppenfoto aus der Schule öffentlich STOPP/PRÜFEN Öffentliche Veröffentlichung fällt nicht automatisch unter eine rein persönliche oder familiäre Tätigkeit.


Einwilligung: konkret statt pauschal

Schwach Besser
„Fotos dürfen verwendet werden.“ „Das ausgewählte Foto darf für den Bericht über Projekt X auf der öffentlich erreichbaren Schulhomepage veröffentlicht werden.“
Homepage, Presse und Social Media in einem einzigen Zwangspaket Kanäle trennen und echte Wahl ermöglichen.
Keine Information zur Dauer Speicherdauer bzw. Kriterien und Löschprozess transparent machen.
Unklare Folgen bei Ablehnung Klarstellen, dass eine freiwillige Einwilligung ohne sachfremde Nachteile verweigert werden kann.
Widerruf nur theoretisch Kontaktweg und internen Löschprozess vorab festlegen.

Praxisregel: Je öffentlicher, dauerhafter und schwerer kontrollierbar der Kanal, desto präziser muss die Prüfung sein.


Datenfluss 1: Schulhomepage

Kamera / Aufnahme
        ↓
dienstliches Gerät
        ↓
Auswahl → Zuschnitt → Metadaten prüfen
        ↓
CMS / Webserver der Schule
        ↓
öffentliche Schulhomepage
        ↓
Besuchende → Suchmaschinen → Download/Screenshot → mögliche Weiterverbreitung

Prüffragen: Wer hostet? Welche Protokolldaten entstehen? Bleiben EXIF-/Standortdaten erhalten? Wie wird gelöscht? Gibt es Caches oder Suchmaschinenkopien?


Datenfluss 2: Soziale Medien

Schule
  ↓ Upload
Plattformkonto
  ↓
Plattform-Infrastruktur / technische Dienstleister
  ↓
Ausspielung an Nutzende
  ↓
Interaktionen / Reichweitenmessung / mögliche Profilbildung
  ↓
Screenshots, Reposts und weitere Verbreitung außerhalb der Schulkontrolle

Für öffentliche Stellen verlangt die Datenschutzaufsicht Rheinland-Pfalz 2026 für Social-Media-Nutzung ein nachvollziehbares Nutzungskonzept und verweist auf alternative, plattformunabhängige Kommunikationswege. Für Schulen ist zusätzlich die besondere Schutz- und Vorbildfunktion bedeutsam.

Medienimpuls: Der WDR-Beitrag zu Kinderfotos im Netz eignet sich zur Diskussion über Reichweite, Kontrollverlust und spätere Interessen von Kindern.

Perspektivwechsel: Der SRF-Beitrag stellt die Sicht Jugendlicher auf von Erwachsenen veröffentlichte Kinderfotos in den Mittelpunkt.


Schulveranstaltungen: so wird es praktisch besser

  1. Fotozone: Richte einen klar erkennbaren Bereich ein, in dem freiwillig Portrait- und Gruppenfotos entstehen können.
  2. Kamerafreier Bereich: Schaffe Plätze, an denen Teilnehmende nicht mit Aufnahmen rechnen müssen.
  3. Perspektive: Nutze Bühnen-, Detail-, Rücken- oder Weitwinkelmotive, wenn einzelne Personen nicht im Mittelpunkt stehen müssen.
  4. Hinweise: Informiere vor der Veranstaltung verständlich über geplante Aufnahmen, Zweck, Kanäle und Ansprechpartner.
  5. Auswahl: Veröffentliche nicht alles, was aufgenommen wurde, sondern nur das für den Zweck erforderliche Material.
  6. Löschung: Definiere, wann Rohdateien, Auswahlordner und Veröffentlichungen überprüft oder gelöscht werden.


Medienrechte: zwei Ebenen gleichzeitig prüfen

Ebene Frage
Abgebildete Person Darf diese Person aufgenommen und veröffentlicht werden?
Werk / Aufnahme Wer hat das Foto, Video, Musikstück oder die Grafik geschaffen und welche Nutzungsrechte liegen vor?
Lizenz Erlaubt die Lizenz die konkrete Nutzung und Bearbeitung?
Quellenangabe Sind Urheber, Titel, Quelle, Lizenz und Änderungen soweit erforderlich korrekt angegeben?

Bei Creative Commons ist die Lizenz kein Freifahrtschein für Persönlichkeitsrechte. Bei CC BY 4.0 musst Du insbesondere die vorgeschriebene Namensnennung einhalten, auf die Lizenz verweisen und Bearbeitungen kenntlich machen.

Hinweis: Das Video erläutert Grundprinzipien von Creative-Commons-Lizenzen. Für die konkrete Veröffentlichung gelten die aktuellen Lizenztexte und die aktuelle Rechtslage.


Interaktiver Veröffentlichungscheck

Prüfstein Richtige Zuordnung
Zweck fehlt oder lautet nur „für Öffentlichkeitsarbeit“ STOPP – Zweck konkretisieren
Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung ist nicht geklärt STOPP – Rechtsgrundlage klären
Einwilligung nennt Homepage, aber geplant ist zusätzlich Instagram STOPP – neuer Kanal braucht eigene Prüfung
Name und Klasse sind für den Bericht nicht nötig ÄNDERN – Zusatzdaten weglassen
Person kann durch Perspektivwechsel nicht erkennbar gezeigt werden ÄNDERN – risikoärmer gestalten
Foto ist rechtmäßig nutzbar, aber Urhebernachweis fehlt STOPP – Medienrechte dokumentieren
Löschweg und Ansprechpartner sind festgelegt WEITER – nächsten Prüfstein prüfen
Alle Prüfsteine sind dokumentiert und der Kanal ist angemessen VERÖFFENTLICHEN – nach Vier-Augen-Prinzip



Faustformel: Wenn Du bei Zweck – Rechtsgrundlage – Datenminimierung – Kanal – Rechte – Löschung nicht sicher mit Ja antworten kannst, veröffentliche noch nicht.


Widerruf, Widerspruch und Löschung

Ein veröffentlichter Inhalt kann sich verselbstständigen. Trotzdem muss die Schule ihren eigenen Verantwortungsbereich beherrschen: Veröffentlichung entfernen, interne Kopien nach dem geltenden Löschkonzept behandeln, Dienstleister einbeziehen und – soweit einschlägig – weitere Löschschritte dokumentieren. Eine Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird dadurch nicht rückwirkend beseitigt.


Fallwerkstatt für Teamsitzungen

Fall Teamentscheidung
Abschlussfeier: 200 Gäste, Foto vom Publikum Welche Perspektive erreicht den Kommunikationszweck mit möglichst wenig personenbezogenen Daten?
Projektwoche: 30-Sekunden-Reel mit Kindern Braucht die Schule dieses Format und diesen Kanal überhaupt? Welche Alternative erreicht denselben Zweck?
Wettbewerb: Siegerfoto mit Namen Welche Angaben sind erforderlich? Welche Einwilligung bzw. Rechtsgrundlage deckt genau diese Veröffentlichung?
Theateraufführung: Musik und Bühnenbild im Video Neben Bildrechten auch Musik-, Aufführungs- und sonstige Nutzungsrechte prüfen.
Ehemalige Schülerin verlangt Entfernung eines alten Homepagefotos Zuständigkeit, Rechtsgrundlage, Einwilligungsstatus, Archiv-/Löschkonzept und technische Entfernung gemeinsam prüfen.


Fachliche und rechtliche Quellen

  1. Datenschutz-Grundverordnung – EUR-Lex: insbesondere Art. 5, 6, 7, 8 und 17.
  2. Kunsturhebergesetz: insbesondere §§ 22 und 23.
  3. Urheberrechtsgesetz: insbesondere Foto- und Nutzungsrechte sowie die Schranken für Unterricht und Lehre.
  4. LfD Niedersachsen – Veröffentlichung von Personenfotografien durch öffentliche Stellen: Hinweise speziell zur schulischen Öffentlichkeitsarbeit.
  5. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz – Recht am eigenen Bild: Aufnahme und Veröffentlichung als getrennte Verarbeitungsvorgänge.
  6. Schule.Medien.Recht Rheinland-Pfalz – Recht am eigenen Bild: schulische Praxis und Klarstellung zum Gruppenfoto-Mythos.
  7. Datenschutz in der Schule – FAQ Rheinland-Pfalz: Homepage, soziale Medien und schulische Kommunikation.
  8. LfDI Rheinland-Pfalz – „Social Media ist nicht Wildwest“ vom 3. Juni 2026: aktualisierter Handlungsrahmen für öffentliche Stellen.
  9. Creative Commons – CC BY 4.0: aktuelle Lizenzbedingungen in Kurzform.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Was ist vor der Veröffentlichung eines erkennbaren Schülerfotos auf der Schulhomepage zuerst zu klären? (Zweck und Rechtsgrundlage der Veröffentlichung) (!Ob das Foto besonders schön ist) (!Ob viele Personen auf dem Foto sind) (!Ob die Datei klein genug ist)




Welche Eigenschaft gehört zu einer wirksamen Einwilligung? (Sie ist informiert und freiwillig) (!Sie gilt automatisch für alle zukünftigen Kanäle) (!Sie darf nicht widerrufen werden) (!Sie muss immer mündlich erfolgen)




Was gilt, wenn eine Einwilligung nur die Schulhomepage nennt? (Sie deckt eine zusätzliche Veröffentlichung auf Instagram nicht automatisch ab) (!Sie erlaubt automatisch jede soziale Plattform) (!Sie gilt automatisch auch für private Accounts) (!Sie ersetzt jede weitere Datenschutzprüfung)




Welche Aussage zu Gruppenfotos ist richtig? (Es gibt keine feste Personenzahl, ab der eine Veröffentlichung automatisch erlaubt ist) (!Ab fünf Personen ist jedes Bild frei nutzbar) (!Ab zehn Personen gelten keine Persönlichkeitsrechte) (!Gruppenfotos sind niemals personenbezogene Daten)




Was bedeutet Datenminimierung bei einer Veröffentlichung? (Nur die für den Zweck erforderlichen Daten zeigen) (!Möglichst viele Namen ergänzen) (!Alle Rohdateien dauerhaft speichern) (!Jedes Bild zusätzlich in sozialen Medien posten)




Was ist bei einer Social-Media-Veröffentlichung zusätzlich wichtig? (Den Datenfluss und die Risiken des konkreten Kanals prüfen) (!Nur die Zahl der Follower prüfen) (!Nur die Bildauflösung prüfen) (!Nur den Zeitpunkt des Posts prüfen)




Was ist bei einem Widerruf einer Einwilligung grundsätzlich richtig? (Die auf Einwilligung gestützte Verarbeitung ist für die Zukunft zu beenden) (!Der Widerruf ist grundsätzlich wirkungslos) (!Die Schule darf das Bild immer dauerhaft online lassen) (!Der Widerruf macht jede frühere Verarbeitung automatisch rückwirkend rechtswidrig)




Welche Rechte können bei einer Schülerzeichnung mit Name auf der Homepage gleichzeitig betroffen sein? (Persönlichkeits- und Datenschutzrechte sowie Urheberrechte) (!Nur das Hausrecht) (!Nur Markenrechte) (!Nur das Namensrecht der Schule)




Was ist sinnvoll, wenn ein Kind trotz vorliegender organisatorischer Freigabe klar nicht fotografiert werden möchte? (Den erkennbaren Willen respektieren und eine Alternative wählen) (!Trotzdem fotografieren, weil Erwachsene entschieden haben) (!Das Kind ohne Information markieren) (!Das Foto sofort öffentlich posten)




Welche Aussage zu Unterricht und Urheberrecht ist richtig? (Unterrichtsschranken erlauben nicht pauschal jede weltweite Veröffentlichung auf der Schulhomepage) (!Alles aus dem Internet darf auf die Schulhomepage kopiert werden) (!Quellenangaben sind bei fremden Werken nie nötig) (!Öffentliche Homepages gelten immer als geschlossener Unterrichtsraum)





Memory

Zweckbindung Daten nur für den festgelegten Zweck verwenden
Datenminimierung Nur erforderliche Informationen verarbeiten
Einwilligung Informierte freiwillige und nachweisbare Zustimmung
Widerruf Beendigung einer einwilligungsbasierten Verarbeitung für die Zukunft
Schulhomepage Öffentlich erreichbarer Veröffentlichungskanal
Creative Commons Standardisierte offene Lizenzmodelle
Nutzungsrecht Erlaubnis zur urheberrechtlichen Nutzung eines Werks
Löschkonzept Festgelegter Umgang mit Aufbewahrung und Entfernung





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Zweck festlegen Vor der Aufnahme
Rechtsgrundlage prüfen Vor der Verarbeitung
Bild zuschneiden Daten minimieren
Lizenz dokumentieren Medienrechte sichern
Kanal bewerten Veröffentlichungsrisiko
Vier-Augen-Prüfung Vor dem Onlinegang
Löschprozess anwenden Ende der Erforderlichkeit





Kreuzworträtsel

Einwilligung Welche freiwillige und informierte Zustimmung kann eine Rechtsgrundlage bilden?
Zweckbindung Welcher Grundsatz verlangt die Nutzung von Daten für festgelegte Zwecke?
Homepage Wie heißt die öffentlich erreichbare Internetseite der Schule?
Widerruf Wie heißt das Zurücknehmen einer erteilten Zustimmung für die Zukunft?
Urheberrecht Welches Rechtsgebiet schützt Fotos, Grafiken und andere Werke?
Datenfluss Wie nennt man den Weg von Daten durch Geräte, Dienste und Empfänger?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.
Erkennbare Personen auf Fotos sind grundsätzlich

.
Vor einer Veröffentlichung braucht die Schule einen festgelegten

.
Nur notwendige Angaben zu veröffentlichen entspricht dem Grundsatz der

.
Eine Zustimmung muss informiert und

sein.
Eine Einwilligung kann für die Zukunft

werden.
Für fremde Fotos und Grafiken müssen auch die

geklärt sein.
Bei Social Media muss der konkrete

des Kanals betrachtet werden.
Ist ein Prüfpunkt ungeklärt, sollte die Veröffentlichung zunächst

werden.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Veröffentlichungsampel: Wähle fünf typische Bildsituationen aus Deinem Schulalltag und ordne sie den Kategorien „veröffentlichen“, „ändern“ oder „stoppen“ zu. Begründe jede Entscheidung mit einem Satz.
  2. Metadaten-Check: Prüfe an einer Testdatei, welche Metadaten ein Smartphonefoto enthalten kann, und erstelle eine kurze Checkkarte für Kolleginnen und Kollegen.
  3. Fotozone: Entwirf ein verständliches Schild für eine freiwillige Fotozone bei einem Schulfest.
  4. Kanalvergleich: Vergleiche Schulhomepage und Social Media anhand der Kriterien Reichweite, Kontrollierbarkeit, Löschung und Datenminimierung.


Standard

  1. Einwilligungsanalyse: Untersuche eine vorhandene schulische Einwilligungsvorlage auf Zweck, Kanäle, Freiwilligkeit, Dauer und Widerrufsweg. Markiere unklare Stellen.
  2. Datenflussdiagramm: Zeichne den realen Weg eines Fotos an Deiner Schule von der Aufnahme bis zur Veröffentlichung und benenne alle Speicherorte und Verantwortlichkeiten.
  3. Veranstaltungskonzept: Plane für eine Schulveranstaltung Fotozone, kamerafreie Bereiche, Information der Gäste, Auswahlprozess und Löschroutine.
  4. Medienrechte-Audit: Prüfe zehn Bilder einer fiktiven Schulhomepage auf Quelle, Urheber, Lizenz, Personenbezug und dokumentierte Nutzungsrechte.


Schwer

  1. Social-Media-Nutzungskonzept: Entwirf für eine öffentliche Schule ein kurzes Nutzungskonzept mit Zweck, Zielgruppe, Plattformrisiken, Zuständigkeiten und plattformunabhängiger Alternative.
  2. Fallkonferenz: Moderiere eine Teamsitzung zu einem strittigen Veranstaltungsfoto und trenne systematisch Aufnahme, Speicherung, Veröffentlichung, Medienrechte und Löschung.
  3. Löschprozess: Entwickle einen realistischen Prozess für Widerruf und Löschbegehren einschließlich CMS, Schulserver, Dienstleister, Suchmaschinenhinweisen und Dokumentation.
  4. Datenschutzfreundliche Öffentlichkeitsarbeit: Produziere einen beispielhaften Homepagebeitrag zu einem Schulprojekt, der mit möglichst wenig personenbezogenen Daten auskommt und die Medienrechte nachvollziehbar dokumentiert.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Transferfall Schulfest: Eine Schule möchte am Montag 40 Bilder eines Schulfests veröffentlichen. Entwickle einen Prüfprozess, der aus den 40 Dateien eine datenschutzfreundliche Auswahl macht, und begründe die Reihenfolge Deiner Prüfschritte.
  2. Transferfall Instagram: Die Schulleitung möchte einen bestehenden Homepagebeitrag unverändert auf Instagram übernehmen. Analysiere, warum eine neue Kanalprüfung nötig ist, und formuliere zwei risikoärmere Alternativen.
  3. Transferfall Widerruf: Eine Person widerruft nach sechs Monaten ihre Einwilligung für ein Portraitfoto. Beschreibe, welche organisatorischen und technischen Schritte die Schule jetzt in ihrem Verantwortungsbereich prüfen muss.
  4. Transferfall Schülerwerk: Ein besonders gutes Schülerplakat soll online erscheinen. Entwickle eine Checkliste, die Personenbezug, Urheberrecht, Lizenzierung und Datenminimierung gemeinsam betrachtet.
  5. Transferfall Veranstaltung: Entwickle ein Fotokonzept für eine Pflichtveranstaltung, das die Freiwilligkeit schützt und trotzdem schulische Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht.
  6. Transferfall Plattformwechsel: Eine Schule beendet einen Social-Media-Kanal. Plane, wie Inhalte, Zugriffsrechte, Archivierung, Löschung und alternative Kommunikationswege geordnet überführt werden.


Lernnachweis

Für einen Lernnachweis solltest Du zeigen, dass Du:

  1. Verarbeitungsphasen Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung getrennt bewerten kannst.
  2. Rechtsgrundlage Zweck und tragfähige Rechtsgrundlage einer Veröffentlichung bestimmen kannst.
  3. Einwilligung Freiwilligkeit, Bestimmtheit, Nachweisbarkeit und Widerruf praktisch beurteilen kannst.
  4. Datenminimierung risikoärmere Bildausschnitte, Perspektiven und Zusatzdaten auswählen kannst.
  5. Kanalprüfung Homepage, Presse und soziale Medien als unterschiedliche Veröffentlichungsumgebungen bewerten kannst.
  6. Kinderrechte den erkennbaren Willen und die Interessen von Kindern und Jugendlichen angemessen einbeziehen kannst.
  7. Medienrechte Persönlichkeitsrechte und Urheber-/Nutzungsrechte gleichzeitig prüfen kannst.
  8. Datenfluss Speicherorte, Dienstleister, Empfänger und mögliche Weiterverbreitung darstellen kannst.
  9. Löschung einen nachvollziehbaren Widerrufs- und Löschprozess beschreiben kannst.
  10. Dokumentation eine Veröffentlichungsentscheidung so dokumentieren kannst, dass sie im Kollegium nachvollziehbar ist.




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