Datei:Verkaufsurkunde Zeugschmiede Willimann 1838.jpg
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| BeschreibungVerkaufsurkunde Zeugschmiede Willimann 1838.jpg |
Deutsch: Die Verkaufsurkunde der Zeugschmiede Willimann aus dem Jahr 1838 gehört zu den bedeutendsten historischen Dokumenten der frühen Handwerks- und Industriegeschichte von Beromünster. Sie markiert den Übergang eines kleinen handwerklichen Familienbetriebs von der ersten auf die zweite Generation und bildet gleichzeitig den Ursprung der später weithin bekannten Werkzeug- und Zangenfabrik Willimann. Die Urkunde dokumentiert nicht nur einen einfachen Verkauf von Werkzeugen, sondern erlaubt einen tiefen Einblick in die Wirtschafts- und Lebenswelt des ländlichen Handwerks im 19. Jahrhundert.
Die Geschichte der Familie Willimann begann bereits einige Jahre vor der Urkunde. 1829 gründete Xaver Willimann im Weiler Waldhus bei Münster (heute Beromünster) eine sogenannte Zeugschmiede. Unter einer Zeugschmiede verstand man eine Werkstatt zur Herstellung und Reparatur von Werkzeugen, Eisenwaren und spezialisierten Arbeitsgeräten. Der Betrieb lag in einer landwirtschaftlich geprägten Region des Michelsamts im Kanton Luzern und verband bäuerliche Arbeit mit handwerklicher Produktion. Im frühen 19. Jahrhundert befand sich die Schweiz noch am Beginn der Industrialisierung. Viele Gewerbebetriebe waren kleine Familienunternehmen. Produktionsmittel wie Ambosse, Blasebälge oder Schmiedewerkzeuge hatten einen hohen materiellen Wert und wurden oft innerhalb der Familie weitergegeben. In diesem Umfeld entstand die Verkaufsurkunde vom 1. Juni 1838. Die Urkunde dokumentiert die erste Geschäftsübergabe innerhalb der Familie Willimann. Verkäufer war Xaver Willimann, Zeugschmied in Herlisberg beziehungsweise Waldhus bei Gunzwil. Käufer war sein Neffe Ludwig Willimann, der bereits als Zeugschmied tätig war. Die Urkunde ist in einer für das 19. Jahrhundert typischen feierlichen Sprache formuliert:„Kund und zu Wissen sei anmit …“ Solche Formulierungen dienten der rechtlichen Absicherung und verliehen dem Dokument offiziellen Charakter. Die in der Urkunde genannten Gegenstände waren das Herzstück jeder Schmiedewerkstatt. Der Amboss war das wichtigste Arbeitsgerät des Schmieds. Auf ihm wurden Eisenstücke geformt, gehärtet und bearbeitet. Ein hochwertiger Amboss war teuer und konnte mehrere Generationen überdauern. Mit dem Blasbalg wurde die Schmiedeesse mit Sauerstoff versorgt, wodurch die notwendigen hohen Temperaturen erreicht wurden. Ohne ihn wäre die Bearbeitung von Eisen unmöglich gewesen. Der Schraubstock erlaubte präzises Arbeiten an kleinen Metallteilen und Werkzeugen. Gerade für die spätere Spezialisierung auf Zangen und Feinwerkzeuge war er von grosser Bedeutung. Die Kombination dieser Werkzeuge bedeutete faktisch die Übergabe eines vollständigen arbeitsfähigen Betriebs. Der vereinbarte Preis von 160 Franken war für damalige Verhältnisse erheblich. Ein Handwerker verdiente in jener Zeit oft nur wenige Franken pro Woche. Der Betrag entsprach daher einer grösseren Investition und zeigt den materiellen Wert der Schmiedeausrüstung. Gleichzeitig verdeutlicht die gewährte Zahlungsfrist bis 1840, dass Familienbetriebe häufig auf Vertrauensbasis arbeiteten und Geschäftsübergaben innerhalb der Verwandtschaft erleichtert wurden. Besonders bemerkenswert ist das kostenlose Mitbenutzungsrecht der Schmiede. Dieses zeigt, dass die Übergabe nicht abrupt erfolgte, sondern als gleitender Übergang organisiert war. Ludwig Willimann konnte seine Tätigkeit schrittweise aufbauen, ohne sofort eine eigene vollständige Infrastruktur errichten zu müssen. Die Verkaufsurkunde markiert den Beginn der unternehmerischen Laufbahn von Ludwig Willimann. Er entwickelte den Betrieb in den folgenden Jahrzehnten entscheidend weiter. Während die Werkstatt zunächst eine klassische Zeugschmiede war, spezialisierte sich Ludwig zunehmend auf die Herstellung von Schusterfalzzangen und anderen Spezialwerkzeugen für Schuhmacher. 1859 wurden Willimann-Zangen erstmals schriftlich erwähnt. 1880 liess Ludwig Willimann eine selbst entwickelte Schusterfalzzange patentieren. Die Werkzeuge der Firma wurden später international verkauft und galten wegen ihrer Qualität und Langlebigkeit als besonders geschätzt. Damit wurde aus der kleinen Zeugschmiede schrittweise eine bedeutende Werkzeugfabrik. Die Sprache der Urkunde vermittelt ein anschauliches Bild der damaligen Rechts- und Schreibkultur. Wörter wie „Ehrende“, „benanntlich“ oder „Profession“ stammen aus dem Verwaltungs- und Geschäftsstil des 19. Jahrhunderts. Auch die Datumsangabe „Brachmonat“ ist historisch interessant. Der Begriff bezeichnet den Monat Juni und stammt aus der traditionellen bäuerlichen Kalenderordnung. Die Urkunde zeigt ausserdem den hohen Stellenwert von Handschlagqualität und persönlicher Vertrauensbasis. Obwohl das Dokument juristisch formuliert war, stand das familiäre Verhältnis klar im Mittelpunkt. Die Verkaufsurkunde von 1838 besitzt heute nicht nur familiengeschichtlichen Wert, sondern auch industriehistorische Bedeutung. Sie dokumentiert exemplarisch: die Entwicklung vom Handwerksbetrieb zur spezialisierten Fabrikation, die Weitergabe von Wissen innerhalb von Familien, die frühe Professionalisierung des Werkzeugbaus in der Zentralschweiz, sowie den Übergang von lokaler Produktion zu internationalem Vertrieb. Die spätere Alte Zangenfabrik Beromünster wurde zu einem wichtigen regionalen Arbeitgeber und gilt heute als denkmalgeschütztes Zeugnis der frühen Industrialisierung. Die Verkaufsurkunde der Zeugschmiede Willimann von 1838 ist weit mehr als ein einfacher Kaufvertrag. Sie markiert den Ursprung einer über Generationen bestehenden Handwerkstradition, aus der sich eine international bekannte Werkzeugproduktion entwickelte. Das Dokument erlaubt einen seltenen Einblick in die Arbeitswelt des frühen 19. Jahrhunderts und zeigt exemplarisch, wie Familienbetriebe durch handwerkliches Können, Innovation und Kontinuität wirtschaftliche Bedeutung erlangen konnten. Aus heutiger Sicht stellt die Urkunde ein wertvolles kulturhistorisches Zeugnis dar. Sie verbindet lokale Geschichte, Familiengeschichte und Industriegeschichte zu einem eindrucksvollen Beispiel schweizerischer Handwerkstradition. File: Zeugschmied Ludwig Willimann.jpg |
| Datum | 1. Juni 1838 |
| Quelle | https://willimann-sanitaer.ch/Firmenchronik (Privatarchiv) |
| Urheber | Markus Willimann |
Wortgetreue Übersetzung vom Original:
Kund und zu Wissen sei anmit, dass der Ehrende Xaver Willimann, Zeugschmied in Herlisberg der Gemeinde Gunzwil aufrecht und redlich verkauft und zu kaufen gegeben hat, dem Ehrenden Ludwig Willimann von eben daselbst, benanntlich einen Schmiedamboss, einen Blasbalg und einen Schraubstock, nebst allerhand kleinerem Werkzeug, das zur Zeugschmied Profession gebraucht wird, wie dasselbe jetzt vorfindlich ist, um die Summe von 160 Fr. schreibe einhundert und sechtzig Schweizer Franken zu zahlen auf den ersten Brachmonat 1800 und vierzig, in bar. Zudem hat der Käufer das Recht, bis auf das letztbenannte Datum in der Schmiede des Verkäufers seine zur Profession benötigten Sachen zu schmieden, und zwar unentgeltlich. Also geschehen den 1. Brachmonat 1838. Der Verkäufer Xaver Willimann der Käufer Ludwig Willimann
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