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Die Gestaltung von Wappen ist im Allgemeinen gemeinfrei in Bezug auf das Urheberrecht und darf frei reproduziert werden.
Dies entspricht der internationalen traditionellen Praxis und ist in einigen nationalen Urheberrechtsgesetzen ausdrücklich festgelegt. Einige Werke jüngeren Datums können urheberrechtlich geschützt sein.
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Bitte beachte, dass das nur für die Definition (Gestaltung/Beschreibung) eines Wappens gilt. Die Darstellung eines Wappens ist ein künstlerisches Werk und fällt als solches unter das Urheberrecht.
Nutzungsbeschränkung – Rechtlicher Hinweis: Meistens ist die Verwendung von Wappen durch gesetzliche Vorschriften geregelt, egal wie das hier gezeigte Bild aussieht. Ein Wappen steht für seinen Besitzer. Es kann zwar frei dargestellt werden, aber man darf es nicht einfach nehmen oder so verwenden, dass es zu Verwirrung oder Nachteilen für den Besitzer führt.
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This text document, published by the United Nations without a copyright notice, was left in the public domain in order to disseminate "as widely as possible the ideas (contained) in the United Nations Publications" (detail). It falls into one of the following categories outlined in Administrative Instruction ST/AI/189/Add.9/Rev.2 (paragraph 2):
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See Also: {{PD-US-no notice-UN}} to be used by document of the United Nations published in the United States prior to 17 September 1987 and {{PD-UN-map}} for UN maps.
Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
Artikel 2 des japanischen Urheberrechtsgesetzes definiert, dass ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, wenn es eine Produktion ist, in der Gedanken oder Gefühle auf kreative Weise ausgedrückt werden und die im literarischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder musikalischen Bereich liegt. Japanische Gerichte haben entschieden, dass ein Textlogo urheberrechtlich geschützt sein muss, wenn es ein künstlerisches Erscheinungsbild hat, das künstlerische Wertschätzung verdient. Logos, die nur aus geometrischen Formen und Texten bestehen, sind im Allgemeinen nicht urheberrechtlich geschützt. Siehe COM:TOO Japan für weitere Informationen.