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Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird angenommen, dass es sich um ein eigenes Werk handelt (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben).
Urheber
Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird Mamun2a als Autor angenommen (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben).
Lizenz
Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Diese Lizenz gilt ausschließlich für Werke, die vor dem 18. September 2023 veröffentlicht wurden. Alle Dateien, die an oder nach diesem Datum veröffentlicht wurden, sind urheberrechtlich geschützt und werden gelöscht.
Gemäß § 72 des „Urheberrechtsgesetzes von Bangladesch aus dem Jahr 2000” stellen die folgenden Handlungen keine Verletzung des Urheberrechts dar:
(19) die Herstellung oder Veröffentlichung eines Gemäldes, einer Zeichnung, eines Stiche oder einer Fotografie von Architektur oder die Ausstellung eines architektonischen Werks;
(20) die Herstellung oder Veröffentlichung von Gemälden, Zeichnungen, Stichen oder Fotografien einer Skulptur oder eines anderen künstlerischen Werks, das unter Abschnitt 36(c) fällt (aufgeführt als „andere Werke künstlerischer Handwerkskunst” in Abschnitt 2, „Definitionen”), wenn dieses Werk dauerhaft an einem öffentlichen Ort oder in Räumlichkeiten aufgestellt ist, zu denen die Öffentlichkeit Zugang hat;
(21) die Aufnahme in einen Kinofilm von –
(i) künstlerischen Werken, die dauerhaft an einem öffentlichen Ort oder in Räumlichkeiten, zu denen die Öffentlichkeit Zugang hat, aufgestellt sind; oder
(ii) anderen künstlerischen Werken, wenn diese Aufnahme nur als Hintergrund oder in sonstiger Weise nebensächlich zu den im Film dargestellten Hauptsachen erfolgt;[...]
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