Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F080599-0013, Bundesverfassungsgericht, Verhandlung II. Senat.jpg
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Bundesarchiv_B_145_Bild-F080599-0013,_Bundesverfassungsgericht,_Verhandlung_II._Senat.jpg (800 × 511 Pixel, Dateigröße: 56 KB, MIME-Typ: image/jpeg)
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LernweltNOAH fragenBeschreibung
| Bundesverfassungsgericht, Verhandlung II. Senat
( |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fotograf |
creator QS:P170,Q18508147 |
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| Beschreibung des Archivs InfoField |
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Richter von links: Everhardt Franßen, Karin Graßhoff, Ernst Wolfgang Böckenförde, Ernst Gottfried Mahrenholz, Ernst Träger, Konrad Kruis |
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| Titel |
Bundesverfassungsgericht, Verhandlung II. Senat |
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| Original-Bildunterschrift |
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein. Am 17.1.1989 verhandelte der II. Senat des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushaltsgesetzes für 1981. Damals hatte die SPD/FDP-Koalition die Kreditermächtigung für den Haushalt um 1,9 Millarden DM höher angesetzt als die für Investitionen vorgesehenen Ausgaben. da nach Meinung der damaligen Opposition, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hiermit gegen Artikel 115 des Grundgesetzes verstoßen wurde, hatten 231 Abgeordete der CDU/CSU-Fraktion am 6.9.1982 den Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, die Bestimmung über die damalige Kreditermächtigung für verfassungwidrig zu erklären. Artikel 115 verpflichtet, die Verschuldung unterhalb der für Investitionen vorgesehenen Ausgaben zu halten. Die Entscheidung in diesem "Abstrakten Normenkontrollverfahren" soll am 18. April 1989 verkündet werden. |
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| Abgebildete Personen |
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| Abgebildeter Ort | Bundesverfassungsgericht | ||||||||||||||||||||||||||
| Datum |
17. Januar 1989 date QS:P571,+1989-01-17T00:00:00Z/11 |
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| Sammlung |
institution QS:P195,Q685753 |
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| Momentaner Standort |
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - Bildbestand (B 145 Bild) |
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| Inventarnummer | |||||||||||||||||||||||||||
| Quelle |
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Lizenz
Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“ lizenziert.
Namensnennung:
Bundesarchiv, B 145 Bild-F080599-0013 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA 3.0
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| Bildtitel | Am 17.1.1989 verhandelte der II. Senat des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushaltsgesetzes für 1981. Damals hatte die SPD/FDP-Koalition die Kreditermächtigung für den Haushalt um 1,9 Millarden DM höher angesetzt als die für Investitionen vorgesehenen Ausgaben. da nach Meinung der damaligen Opposition, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hiermit gegen Artikel 115 des Grundgesetzes verstoßen wurde, hatten 231 Abgeordete der CDU/CSU-Fraktion am 6.9.1982 den Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, die Bestimmung über die damalige Kreditermächtigung für verfassungwidrig zu erklären. Artikel 115 verpflichtet, die Verschuldung unterhalb der für Investitionen vorgesehenen Ausgaben zu halten. Die Entscheidung in diesem "Abstrakten Normenkontrollverfahren" soll am 18. April 1989 verkündet werden. |
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| Titel | Bundesverfassungsgericht, Verhandlung II. Senat |
| Fotograf | Reineke, Engelbert |
| Namensnennung/Veröffentlicher | Bundesarchiv |
| Kurztitel | B 145 Bild-F080599-0013 |
| Erfassungszeitpunkt | 17. Januar 1989 |
| IIM-Version | 2 |
| Besondere Anweisungen | Richter von links: Everhardt Franßen, Karin Graßhoff, Ernst Wolfgang Böckenförde, Ernst Gottfried Mahrenholz, Ernst Träger, Konrad Kruis |
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