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Datei:Battle of Herrings.jpg

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Originaldatei (1.672 × 1.184 Pixel, Dateigröße: 1,66 MB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Français : Enluminure du manuscrit de Martial d'Auvergne, Les Vigiles de Charles VII, vers 1484, BnF, Manuscrit Français 5054, folio 53 verso.   (Wikidata search (Cirrus search) Wikidata query (SPARQL)  Create new Wikidata item based on this file)
Künstler
AnonymUnknown author
Titel
Français : Enluminure du manuscrit de Martial d'Auvergne, Les Vigiles de Charles VII, vers 1484, BnF, Manuscrit Français 5054, folio 53 verso.
Beschreibung
Français : La bataille de Rouvray, dite journée ou bataille des Harengs (12 février 1429).
Datum etwa 1484
date QS:P571,+1484-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
.
Technik Buchmalerei auf Pergament
institution QS:P195,Q193563
Momentaner Standort
Département des manuscrits.
Inventarnummer
Français 5054, folio 53, verso.
Herkunft/Fotograf
Gallica
Diese Datei stammt aus der Digitalen Bibliothek Gallica und ist verfügbar unter der ID btv1b105380390/f118

Diese Markierung zeigt nicht den Urheberrechtsstatus des zugehörigen Werks an. Es ist in jedem Falle zusätzlich eine normale Lizenzvorlage erforderlich. Siehe Commons:Lizenzen für weitere Informationen.

Sprachen:
Andere Versionen
Symbolisierung des Bildextraktionsverfahrens
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: Vigiles de Charles VII, fol. 53v, Bataille de Rouvray-Saint-Denis (1429).jpg
Originaldatei

Lizenz

Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1931 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.

Es wurde festgestellt, dass diese Datei frei von bekannten Beschränkungen durch das Urheberrecht ist, alle verbundenen und verwandten Rechte eingeschlossen.
Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.
Public domain
Dieses Werk ist in Frankreich aus einem der folgenden Gründe gemeinfrei:
  • Der Autor (oder der letzte Autor im Falle eines Gemeinschaftswerks) ist vor mehr als 70 Jahren gestorben (CPI art. L123-1) und kam nicht in den Genuss einer Verlängerung des Urheberrechts (CPI art. L123-8, L123-9 und L123-10)[1];
  • Es handelt sich um ein anonymes oder pseudonymes Werk (die Identität des Autors wurde nie offengelegt) oder ein kollektives Werk[2] und mehr als 70 Jahre sind seit seiner Veröffentlichung vergangen (CPI art. L123-3);
  • Es handelt sich um die Aufzeichnung eines audiovisuellen oder musikalischen Werks, das bereits gemeinfrei ist, und seit der Aufführung oder Aufzeichnung sind mehr als 50 Jahre vergangen. (CPI art. L211-4).

Bitte beachten Sie, dass „Urheberpersönlichkeitsrechte“ auch dann gelten, wenn das Werk gemeinfrei ist. Sie umfassen unter anderem das Recht auf Achtung des Namens, der Qualität und des Werks des Urhebers. (CPI art. L121-1). Die Namensnennung bleibt daher obligatorisch.
  1. Urheberrechtsverlängerungen sind nur bei Musikwerken und bei Urhebern zu berücksichtigen, die Mort pour la France (während eines Konflikts im Dienste Frankreichs gestorben sind). In allen anderen Fällen gilt für sie die Frist von 70 Jahren post mortem auctoris (siehe diese Erklärung des Cour de Cassation).
  2. Der kollektive Arbeitsstatus ist recht restriktiv, bitte stellen Sie sicher, dass er tatsächlich festgelegt ist.

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Public domain
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1931 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.

Werke müssen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Herkunftsland gemeinfrei sein, um auf den Commons hochgeladen werden zu dürfen. Wenn das Werk nicht aus den Vereinigten Staaten stammt, muss die Datei eine zusätzliche Lizenzvorlage zur Anzeige des Urheberrechtsstatus im Herkunftsland besitzen.
Public domain
Die urheberrechtliche Situation dieses Werkes ist theoretisch unsicher, weil in dem Herkunftsland die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers beträgt und das Todesdatum des Autors nicht bekannt ist. Das Datum der Erstellung dieses Werkes liegt jedoch schon mehr als 120 Jahre zurück und es ist daher eine vertretbare Annahme, dass der Urheberschutz bereits abgelaufen ist (siehe hier die Community-Diskussion). Bitte diese Vorlage nicht verwenden, wenn das Todesdatum des Autors bekannt ist.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Es wurde festgestellt, dass diese Datei frei von bekannten Beschränkungen durch das Urheberrecht ist, alle verbundenen und verwandten Rechte eingeschlossen.

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
15th century depiction of the battle of Rouvray (battle of the Herrings)

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

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8e963e30d88228603eb34944ea5dc016356578de

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