Datei:Arbeitszeugnis von Michael Willimann anno 1822.jpg
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| BeschreibungArbeitszeugnis von Michael Willimann anno 1822.jpg |
Deutsch: Anton Willimann-Bucher flüchtete 1816 mit seiner Frau von Münster (heute Beromünster) in die Region Laufenburg (Deutschland) und änderte seinen Namen auf Michael Willimann. Seine Kinder Elisabeth (3-jährig) und Ludwig (1-jährig) blieben im Weiler Waldhus bei den Grosseltern. Von 1818 bis 1822 arbeitete Michael Willimann in Bad Säckingen als Büchsenmacher. 1820 gründete Michael Willimann eine Zeugschmiede in Albert-Hauenstein (Deutschland). Sein 1818 geborener Sohn Michael ist der Stammhalter vom Deutschen Willimann-Zweig. Diese Werkstatt gilt als Ursprung der späteren Werkzeug- und Zangenproduktion der Familie Willimann, aus der sich über Generationen hinweg ein bedeutender Handwerksbetrieb entwickelte.
Besonders spannend ist, dass die 1820 gegründete Zeugschmiede von Michael Willimann in Albert-Hauenstein und die 1829 von seinem Bruder Xaver Willimann gegründete Zeugschmiede in Beromünster parallel aufgebaut wurden. Beide Firmen waren über mehrere Generationen aktiv und spezialisierten im Lauf der Zeit auf die Herstellung von Schusterfalzzangen. Die beiden Firmen der Familie Willimann waren immer eigenständig und geschäftlich nie miteinander verbunden. Das Arbeitszeugnis von Michael Willimann aus dem Jahr 1822 ist ein aufschlussreiches historisches Dokument zur Handwerks-, Migrations- und Sozialgeschichte der frühen Industrialisierung im deutsch-schweizerischen Grenzraum. Das Zeugnis dokumentiert die berufliche Tätigkeit eines Schweizer Büchsenmachers in Bad Säckingen und erlaubt gleichzeitig Einblicke in die damaligen Arbeitsverhältnisse, die Bedeutung von Heimatgemeinden sowie die rechtliche Stellung von auswärtigen Handwerkern. Das Zeugnis wurde am 1. August 1822 in Säckingen ausgestellt. Die wortgetreue Übersetzung lautet auszugsweise: Dass derselbe sich seit dem 14. März 1818 … dahier aufgehalten und in Ausübung seiner Profession viel Geschicklichkeit bewiesen habe. Weiter heißt es, dass Michael Willimann entlassen werden müsse, weil ein einheimischer Bürgersohn derselben Profession von seiner Wanderschaft zurückgekehrt sei. Der Text zeigt mehrere charakteristische Merkmale der damaligen Arbeitswelt: Die Hinterlegung des „Heimatscheins“ war notwendig, um sich außerhalb der Heimatgemeinde niederlassen und arbeiten zu dürfen. Handwerker mussten ihre Herkunft offiziell nachweisen. Ausländische oder auswärtige Arbeiter hatten gegenüber Ortsbürgern oft eine schwächere Rechtsstellung. Das traditionelle Wanderwesen der Handwerker spielte weiterhin eine große Rolle. Ein Büchsenmacher war im frühen 19. Jahrhundert ein hochqualifizierter Metallhandwerker. Er stellte Schusswaffen her, reparierte sie und fertigte präzise Metallteile an. Dieser Beruf verlangte große handwerkliche Präzision, Kenntnisse der Metallbearbeitung, Erfahrung mit Schmiede- und Feinarbeiten und technisches Verständnis. Dass im Zeugnis ausdrücklich von „viel Geschicklichkeit“ gesprochen wird, deutet darauf hin, dass Michael Willimann als besonders fähiger Handwerker galt. Solche positiven Formulierungen waren damals wichtig, weil Arbeitszeugnisse oft über die zukünftigen Beschäftigungsmöglichkeiten entschieden. Besonders interessant ist die Passage über die Entlassung „als ein Ausländer“. Obwohl Michael Willimann aus der benachbarten Schweiz stammte, wurde er in Bad Säckingen rechtlich als Fremder behandelt. Dies verdeutlicht die starke Bedeutung lokaler Bürgerrechte im frühen 19. Jahrhundert. Viele Städte und Gemeinden schützten ihre eigenen Handwerker vor Konkurrenz. Wenn ein ortsansässiger Handwerker zurückkehrte, mussten fremde Arbeitskräfte häufig weichen. Dieses Prinzip entsprach der damaligen Zunft- und Bürgerordnung. Die Zeit um 1820 war eine Übergangsphase zwischen traditionellem Handwerk und beginnender Industrialisierung. Kleine Schmieden entwickelten sich zunehmend zu spezialisierten Werkstätten und später zu Fabrikbetrieben. Die Familie Willimann steht beispielhaft für diesen Wandel: Vom wandernden Büchsenmacher, zur Zeugschmiede, später zur Zangenfabrik und schließlich zum modernen Sanitärbetrieb. Die Firmenchronik beschreibt diese Entwicklung über mehr als 200 Jahre hinweg. Das Arbeitszeugnis von 1822 ist das älteste Geschäfts-Dokument der Firma Willimann. File: Aus Anton wurde Michael anno 1816.jpg File: Werkzeugfabrik Willimann in Albert-Hauenstein.jpg File: Stammbaum Willimann.jpg |
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| Quelle | https://willimann-sanitaer.ch/Firmenchronik (Privatarchiv) |
| Urheber | Markus Willimann |
Wortgetreue Übersetzung vom Original:
Auf Ansuchen des Michael Willimann, Büchsenmacher, gebürtig von Herlisberg, Gemeinde Gunzwil, Kanton Luzern, wird hiermit bezeugt, dass derselbe sich seit dem 14. März 1818 gegen Hinterlegung seines Heimatscheinenes dahier aufgehalten und in Ausübung seiner Profession viel Geschicklichkeit bewiesen habe. Da nun ein hiesiger Bürgersohn, gleicher Profession, von seiner Wanderung zurück kam, so muss Willimann als ein Ausländer von hier entlassen werden. Säckingen am 1. August 1822
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| aktuell | 10:42, 3. Nov. 2025 | 2.242 × 3.316 (1,42 MB) | wikimediacommons>Zangenfabrik1820 | Uploaded own work with UploadWizard |
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