Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung in der Ausbildung - Schmied 1

Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung in der Ausbildung - Schmied 1
Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung in der Ausbildung - Schmied
Einleitung
Dieser aiMOOC richtet sich an Auszubildende im Schmiede- und Metallbauerhandwerk in Deutschland. Er erklärt, wie Arbeitszeit, Berufsschule, Erholungsurlaub und Ausbildungsvergütung zusammenhängen. Im Mittelpunkt steht der anerkannte Ausbildungsberuf Metallbauer/Metallbauerin – Fachrichtung Metallgestaltung. Die Bezeichnung Schmied wird im Alltag weiterhin verwendet; der reguläre handwerkliche Ausbildungsabschluss heißt jedoch Metallbauer beziehungsweise Metallbauerin in der Fachrichtung Metallgestaltung. Die Ausbildung dauert in der Regel 42 Monate. Zu den fachlichen Inhalten gehören unter anderem der Umgang mit Schmiedefeuern, das manuelle und maschinelle Schmieden, das Herstellen und Instandhalten von Schmiedewerkzeugen sowie die Gestaltung und Montage metallischer Bauteile.
Rechtsstand: August 2026. Die Angaben beziehen sich auf Deutschland. Maßgeblich sind immer der konkrete Berufsausbildungsvertrag, ein eventuell geltender Tarifvertrag, betriebliche Regelungen und die jeweils aktuelle Gesetzeslage.

Lernziele
Nach der Bearbeitung kannst Du die regelmäßige Ausbildungszeit von Ruhepausen und Ruhezeiten unterscheiden. Du kannst die Regeln für minderjährige und volljährige Auszubildende vergleichen, Berufsschulzeiten richtig einordnen, gesetzliche Mindesturlaubsansprüche erklären und eine Ausbildungsvergütung auf Plausibilität prüfen. Außerdem kannst Du typische Konfliktfälle aus einer Schmiede oder Metallbauwerkstatt fachsprachlich beurteilen.
Berufsbild und rechtlicher Rahmen
Vom Schmied zum Metallbauer der Fachrichtung Metallgestaltung
In einer modernen Schmiede werden traditionelle Umformverfahren mit Maschinen, Schweißtechnik, Oberflächenbearbeitung, Planung und Kundenaufträgen verbunden. Auszubildende fertigen beispielsweise Beschläge, Gitter, Geländer, Werkzeuge, Bauteile oder gestalterische Einzelstücke. Dabei arbeiten sie mit hohen Temperaturen, schweren Werkstücken, Hämmern, Zangen, Ambossen und kraftbetriebenen Maschinen. Deshalb müssen Arbeitszeit, Erholung und Unterweisung so organisiert sein, dass Lernen, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit zusammenpassen.
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Wichtige Rechtsquellen
Für das Ausbildungsverhältnis sind mehrere Rechtsbereiche gleichzeitig wichtig. Das Berufsbildungsgesetz regelt unter anderem den Ausbildungsvertrag, die Freistellung für die Berufsschule, die Vergütung und den Ausgleich zusätzlicher Beschäftigung. Für Volljährige setzt das Arbeitszeitgesetz Grenzen für Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten. Für unter 18-Jährige gilt vorrangig das strengere Jugendarbeitsschutzgesetz. Der Mindesturlaub volljähriger Auszubildender richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Tarifverträge oder der Ausbildungsvertrag können günstigere Regelungen enthalten, dürfen zwingende Schutzvorschriften aber grundsätzlich nicht unterschreiten.
| Rechtsgrundlage | Bedeutung für die Ausbildung |
|---|---|
| Berufsbildungsgesetz | Berufsausbildungsvertrag, Freistellung und Anrechnung der Berufsschule, Vergütung, Fortzahlung und Ausgleich zusätzlicher Ausbildungszeit |
| Arbeitszeitgesetz | Höchstgrenzen, Ruhepausen und Ruhezeiten für volljährige Auszubildende |
| Jugendarbeitsschutzgesetz | Besondere Schutzregeln für minderjährige Auszubildende |
| Bundesurlaubsgesetz | Gesetzlicher Mindesturlaub für Volljährige |
| Tarifvertrag | Mögliche günstigere Regeln zu Wochenarbeitszeit, Urlaub, Vergütung und Sonderzahlungen |
Arbeitszeit in der Schmiedeausbildung
Was zählt als Ausbildungszeit?
Zur Ausbildungszeit gehören die angeordneten betrieblichen Tätigkeiten, die dem Ausbildungszweck dienen. Dazu zählen nicht nur das Schmieden am Amboss, sondern auch Unterweisungen, Arbeitsplanung, Zeichnungslesen, Messen, Rüsten, das sichere An- und Abfahren von Einrichtungen, Qualitätskontrollen, Dokumentation sowie angeordnete Aufräum- und Sicherungsarbeiten. Eine echte Ruhepause zählt dagegen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Der gewöhnliche Weg von der Wohnung zum Betrieb ist ebenfalls keine Arbeitszeit.
Gerade in einer Schmiede darf das Ende einer Schicht nicht mit dem letzten Hammerschlag verwechselt werden. Ein Schmiedefeuer muss gesichert, heißes Material gekennzeichnet, Werkzeug ordnungsgemäß abgelegt und der Arbeitsplatz gefahrlos übergeben werden. Solche angeordneten Abschlussarbeiten müssen bei der Zeitplanung berücksichtigt werden.

Volljährige Auszubildende
Für volljährige Auszubildende gilt die im Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die bloße Tatsache, dass in der Werkstatt viel zu tun ist, ersetzt diesen Ausgleich nicht.
Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Ruhepause erforderlich. Bei mehr als neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten. Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten geteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander darf nicht ohne Ruhepause gearbeitet werden. Zwischen zwei Arbeitstagen liegt grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden.
Minderjährige Auszubildende
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, wird durch das Jugendarbeitsschutzgesetz besonders geschützt. Grundsätzlich sind höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich an fünf Tagen zulässig. Gesetzliche Ausnahmen müssen eng ausgelegt werden. Jugendliche dürfen im Regelfall nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr beschäftigt werden. Samstags- und Sonntagsarbeit ist grundsätzlich untersagt; die gesetzlichen Ausnahmen passen nicht automatisch auf jede Schmiede oder Metallbauwerkstatt.
Bei mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden Arbeitszeit stehen Jugendlichen mindestens 30 Minuten Pause zu. Bei mehr als sechs Stunden sind es mindestens 60 Minuten. Eine Pause muss mindestens 15 Minuten dauern. Nach Arbeitsende müssen Jugendliche grundsätzlich mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Freizeit haben.
| Merkmal | Volljährige Auszubildende | Minderjährige Auszubildende |
|---|---|---|
| Regelmäßige tägliche Grenze | Grundsätzlich acht Stunden werktäglich nach dem Arbeitszeitgesetz | Grundsätzlich acht Stunden täglich |
| Wöchentliche Grenze | Vertrag und Tarif beachten; gesetzliche Durchschnittsgrenzen einhalten | Grundsätzlich 40 Stunden an fünf Tagen |
| Pause bei längeren Tagen | 30 Minuten bei mehr als sechs bis neun Stunden; 45 Minuten bei mehr als neun Stunden | 30 Minuten bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden; 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden |
| Ruhezeit | Grundsätzlich elf Stunden | Grundsätzlich zwölf Stunden |
Berufsschule, Prüfungen und Freistellung
Der Ausbildungsbetrieb muss Dich für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freistellen. Vor einem Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darfst Du nicht im Betrieb beschäftigt werden. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von jeweils mindestens 45 Minuten wird einmal pro Woche mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet. Eine planmäßige Blockunterrichtswoche mit mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen wird mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit angerechnet. Zusätzlich besteht Freistellung für Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Auch der Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung ist nach den gesetzlichen Voraussetzungen freizustellen.
Berufsschule ist damit kein „freier Tag“, sondern ein verpflichtender Teil der dualen Ausbildung. Der Betrieb darf angerechnete Schulzeit nicht einfach als Minusstunden behandeln. In einer Schmiede ist das besonders wichtig, weil eine Rückkehr in eine laufende Fertigungsschicht nur verlangt werden darf, wenn die gesetzlichen Anrechnungsregeln eingehalten werden und ein sicherer, sinnvoller Ausbildungseinsatz möglich ist.
Mehrarbeit und Überstunden
Eine Beschäftigung über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus muss nach dem Berufsbildungsgesetz besonders vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden. Überstunden dürfen nicht zum Dauerzustand werden. Sie müssen mit dem Ausbildungszweck vereinbar sein, angeordnet oder gebilligt werden und unter geeigneter Anleitung stattfinden. Bei Minderjährigen gelten zusätzlich die engeren Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
In der Praxis solltest Du Beginn, Ende, Pausen, Berufsschulzeiten und angeordnete Zusatzzeiten nachvollziehbar dokumentieren. Bei Unklarheiten sind zunächst Ausbilderin oder Ausbilder, Betriebsrat oder Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die zuständige Handwerkskammer geeignete Ansprechstellen.
Urlaub in der Ausbildung
Erholungsurlaub für Volljährige
Volljährige Auszubildende haben nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage Urlaub pro Kalenderjahr. Das Gesetz rechnet mit einer Sechstagewoche, in der auch der Samstag als Werktag gilt. Bei einer üblichen Fünftagewoche entsprechen 24 Werktage daher 20 Arbeitstagen. Ein Tarifvertrag oder der Ausbildungsvertrag kann einen höheren Anspruch vorsehen.
Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht grundsätzlich erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Ausbildungsverhältnisses. Beginnt oder endet die Ausbildung im laufenden Kalenderjahr, kann ein Teilurlaubsanspruch entstehen. Urlaub muss beantragt und vom Betrieb genehmigt werden. Der Betrieb soll Deine Urlaubswünsche berücksichtigen, soweit keine dringenden betrieblichen Gründe oder vorrangigen Urlaubswünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen. Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt ist nicht zulässig.

Erholungsurlaub für Minderjährige
Für Minderjährige richtet sich der Mindesturlaub nach dem Alter zu Beginn des Kalenderjahres. Wer zu Jahresbeginn noch nicht 16 Jahre alt ist, erhält mindestens 30 Werktage. Wer noch nicht 17 Jahre alt ist, erhält mindestens 27 Werktage. Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, erhält mindestens 25 Werktage. Auch hier ist „Werktag“ auf die gesetzliche Sechstagewoche bezogen. Bei einer anderen Verteilung der Arbeitstage muss der Anspruch entsprechend umgerechnet werden.
| Alter zu Beginn des Kalenderjahres | Gesetzlicher Mindesturlaub |
|---|---|
| Noch nicht 16 Jahre | 30 Werktage |
| Noch nicht 17 Jahre | 27 Werktage |
| Noch nicht 18 Jahre | 25 Werktage |
Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
Während des genehmigten Erholungsurlaubs wird die Ausbildungsvergütung weitergezahlt. Diese gesetzlich geschuldete Fortzahlung heißt Urlaubsentgelt. Davon zu unterscheiden ist das Urlaubsgeld. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Leistung und besteht nur, wenn ein Tarifvertrag, der Berufsausbildungsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine andere wirksame Anspruchsgrundlage dies vorsieht.
Ausbildungsvergütung
Angemessene Vergütung und Tarifbindung
Auszubildende erhalten keine reguläre Facharbeitervergütung, sondern eine Ausbildungsvergütung. Sie muss angemessen sein und mit fortschreitender Ausbildung mindestens jährlich ansteigen. Die konkrete Höhe kann sich aus einem Tarifvertrag ergeben. Ist der Betrieb nicht tarifgebunden, sind die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung und gegebenenfalls die für Branche und Region maßgeblichen tariflichen Vergleichswerte zu beachten.
Tarifliche Regelungen können regional und fachlich unterschiedlich sein. Deshalb ist eine pauschale Aussage wie „Schmiede-Azubis verdienen überall gleich viel“ falsch. Entscheidend sind der Ausbildungsbeginn, das Ausbildungsjahr, die Tarifbindung, die Region und die Vereinbarung im Ausbildungsvertrag.

Mindestausbildungsvergütung bei Ausbildungsbeginn 2026
Für duale Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten grundsätzlich folgende monatliche Untergrenzen. Die Beträge sind Bruttobeträge. Bei tarifgebundenen Ausbildungsverhältnissen gelten die besonderen gesetzlichen Regeln für Tarifverträge.
| Ausbildungsjahr | Monatliche Mindestausbildungsvergütung für Ausbildungsbeginn 2026 |
|---|---|
| Erstes Ausbildungsjahr | 724 Euro brutto |
| Zweites Ausbildungsjahr | 854 Euro brutto |
| Drittes Ausbildungsjahr | 977 Euro brutto |
| Viertes Ausbildungsjahr | 1.014 Euro brutto |
Da die Ausbildung zum Metallbauer beziehungsweise zur Metallbauerin der Fachrichtung Metallgestaltung 42 Monate dauert, ist für das letzte halbe Jahr grundsätzlich auch die Vergütungsstufe des vierten Ausbildungsjahres relevant. Die Tabelle gilt nicht automatisch für Ausbildungsverhältnisse, die in einem früheren Kalenderjahr begonnen haben; diese bleiben in ihrer jeweiligen Startjahr-Kohorte.
Auszahlung, Abrechnung und Fortzahlung
Die Ausbildungsvergütung für den laufenden Kalendermonat muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden. Auf der Abrechnung findest Du die Bruttovergütung, Abzüge für die Sozialversicherung, gegebenenfalls Lohnsteuer und den Auszahlungsbetrag. Der Nettobetrag hängt von Deinen persönlichen Daten und den jeweils geltenden Beiträgen ab.
Die Vergütung wird für gesetzliche Freistellungszeiten, insbesondere für die Berufsschule und Prüfungen, weitergezahlt. Auch bei unverschuldeter Verhinderung und im Krankheitsfall bestehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ansprüche auf Fortzahlung. Gesetzliche Feiertage, an denen die Ausbildung ausfällt, führen grundsätzlich nicht zu einem Verlust der Vergütung.
Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Fahrtkostenzuschüsse oder Prämien sind nicht automatisch gesetzlich garantiert. Ein Anspruch kann sich aber aus Tarifvertrag, Ausbildungsvertrag, Betriebsvereinbarung oder einer gefestigten betrieblichen Praxis ergeben.
Praxisfall aus einer Schmiede
Die 17-jährige Auszubildende Lena arbeitet montags bis donnerstags jeweils acht Stunden im Betrieb. Am Freitag besucht sie sechs Unterrichtsstunden in der Berufsschule. Der Betrieb möchte, dass sie anschließend noch drei Stunden in die Schmiede kommt und am Samstag einen Auftrag fertigstellt. Für die Beurteilung müssen mehrere Ebenen verbunden werden: Der lange Berufsschultag wird einmal in der Woche mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet. Zudem gelten für Lena die Fünftagewoche, die wöchentliche Höchstarbeitszeit und grundsätzlich die Samstagsruhe des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Der Betrieb kann die Schulzeit daher nicht ignorieren und den Samstag nicht allein wegen eines eiligen Auftrags als normalen sechsten Ausbildungstag ansetzen.
Der Fall zeigt: Einzelne Regeln dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Arbeitszeit, Berufsschulanrechnung, Alter, Pausen, Ruhezeiten und betriebliche Planung müssen gemeinsam geprüft werden.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Wie heißt der anerkannte Ausbildungsberuf, der dem klassischen Schmiedehandwerk besonders nahekommt? (Metallbauer Fachrichtung Metallgestaltung) (!Werkzeugmechaniker Fachrichtung Schmiedekunst) (!Industrieschmied Fachrichtung Gestaltung) (!Schlosser Fachrichtung Hufbeschlag)
Wie hoch ist die regelmäßige wöchentliche Höchstarbeitszeit für minderjährige Auszubildende grundsätzlich? (40 Stunden) (!35 Stunden) (!45 Stunden) (!48 Stunden)
Welche Mindestpause gilt für Volljährige bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit? (30 Minuten) (!15 Minuten) (!45 Minuten) (!60 Minuten)
Wie lang ist die ununterbrochene tägliche Ruhezeit für Volljährige grundsätzlich mindestens? (Elf Stunden) (!Acht Stunden) (!Neun Stunden) (!Zwölf Stunden)
Wie wird ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden einmal pro Woche grundsätzlich angerechnet? (Mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit) (!Nur mit der reinen Unterrichtszeit) (!Als Urlaubstag) (!Gar nicht)
Wie viele Werktage Mindesturlaub haben Volljährige nach dem Bundesurlaubsgesetz? (24 Werktage) (!18 Werktage) (!20 Werktage) (!30 Werktage)
Wie viele Werktage Mindesturlaub erhält ein Jugendlicher, der zu Jahresbeginn noch nicht 16 Jahre alt ist? (30 Werktage) (!24 Werktage) (!25 Werktage) (!27 Werktage)
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr bei Ausbildungsbeginn 2026 grundsätzlich? (724 Euro brutto) (!682 Euro brutto) (!805 Euro brutto) (!854 Euro brutto)
Was muss mit Beschäftigung über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit geschehen? (Sie ist besonders zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen) (!Sie gilt immer als unbezahlte Lernzeit) (!Sie darf vom Urlaub abgezogen werden) (!Sie wird nur im Berichtsheft vermerkt)
Was bezeichnet Urlaubsentgelt? (Die fortgezahlte Ausbildungsvergütung während des Urlaubs) (!Eine freiwillige Prämie für gute Leistungen) (!Die Auszahlung nicht genommener Pausen) (!Einen Zuschuss der Berufsschule)
Memory
| Arbeitszeit | Zeit der angeordneten betrieblichen Ausbildung |
| Ruhepause | Im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechung |
| Ruhezeit | Erholungszeit zwischen zwei Arbeitstagen |
| Urlaubsentgelt | Fortgezahlte Vergütung während des Erholungsurlaubs |
| Urlaubsgeld | Zusätzliche Leistung mit besonderer Anspruchsgrundlage |
| Freistellung | Befreiung von betrieblicher Beschäftigung für Schule oder Prüfung |
| Tarifvertrag | Kollektive Regelung von Arbeitsbedingungen |
| Mindestausbildungsvergütung | Gesetzliche Untergrenze der Ausbildungsvergütung |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Thema |
|---|---|
| Berufsbildungsgesetz | Freistellung und Ausbildungsvergütung |
| Arbeitszeitgesetz | Schutzregeln für Volljährige |
| Jugendarbeitsschutzgesetz | Schutzregeln für Minderjährige |
| Bundesurlaubsgesetz | Mindesturlaub für Volljährige |
| Tarifvertrag | Branchenbezogene Arbeitsbedingungen |
Kreuzworträtsel
| Arbeitszeit | Wie heißt die Zeit der angeordneten betrieblichen Tätigkeit? |
| Ruhepause | Wie heißt eine im Voraus feststehende Unterbrechung der Arbeit? |
| Werktage | In welcher Einheit nennt das Bundesurlaubsgesetz den Mindesturlaub? |
| Vergütung | Wie heißt die monatliche finanzielle Leistung in der Ausbildung? |
| Freistellung | Wie heißt die Befreiung von betrieblicher Beschäftigung für die Berufsschule? |
| Tarifvertrag | Welche kollektive Vereinbarung kann Arbeitszeit Urlaub und Bezahlung regeln? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Arbeitszeitprotokoll: Erstelle für eine Beispielwoche in einer Schmiede eine Tabelle mit Beginn, Ende, Pausen, Berufsschule und täglicher Ausbildungszeit.
- Fachbegriffe: Gestalte zwölf Lernkarten zu Arbeitszeit, Ruhepause, Ruhezeit, Freistellung, Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Tarifvertrag und weiteren Begriffen.
- Ausbildungsvertrag: Markiere in einem Mustervertrag alle Stellen zu Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung und formuliere sie in eigenen Worten.
- Vergütungsabrechnung: Untersuche eine anonymisierte Beispielabrechnung und ordne Bruttovergütung, Abzüge und Nettoauszahlung zu.
Standard
- Fallanalyse Jugendarbeitsschutz: Prüfe einen Wochenplan einer 17-jährigen Auszubildenden auf Arbeitszeit, Pausen, Fünftagewoche und Ruhezeit.
- Urlaubsplanung: Entwickle einen Urlaubsplan für drei Auszubildende, der persönliche Wünsche, Berufsschulzeiten und betriebliche Aufträge berücksichtigt.
- Tarifrecherche: Ermittle bei einer zuständigen Handwerkskammer oder Innung, welcher Tarifbereich für einen Beispielbetrieb infrage kommt, und dokumentiere Deine Suchschritte.
- Erklärvideo: Produziere ein zweiminütiges Video, das Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld mit einem selbst entwickelten Beispiel unterscheidet.
Schwer
- Rechtsvergleich: Vergleiche die Arbeitszeitregeln für eine 17-jährige und eine 19-jährige Person anhand desselben Werkstattplans und begründe jede Abweichung.
- Betriebscheck: Entwickle eine Checkliste, mit der ein Ausbildungsbetrieb Arbeitszeit, Berufsschulanrechnung, Urlaub und Vergütung regelmäßig kontrollieren kann.
- Experteninterview: Führe ein Interview mit einer Ausbilderin, einem Ausbilder, der Handwerkskammer oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung und werte Konfliktlösungswege aus.
- Projekt Werkstattplan: Entwirf für eine auftragsstarke Woche einen rechtssicheren Ausbildungsplan mit Schmiedearbeiten, Unterweisungen, Berufsschule, Pausen, Abschlussarbeiten und Erholungszeiten.


Lernkontrolle
- Fall Berufsschultag: Eine 18-jährige Auszubildende hat an einem Tag sechs Unterrichtsstunden und soll danach fünf Stunden in der Schmiede arbeiten. Prüfe die Anrechnung und entwickle eine rechtlich und pädagogisch sinnvolle Lösung.
- Fall Mehrarbeit: In einer Werkstatt fallen vier Wochen lang täglich zehn Stunden an. Beurteile den Plan für einen volljährigen Auszubildenden und erkläre, welche Ausgleichs- und Ausbildungsfragen geklärt werden müssen.
- Fall Minderjähriger: Ein 17-Jähriger arbeitet montags bis freitags jeweils acht Stunden und soll zusätzlich samstags fünf Stunden helfen. Analysiere die betroffenen Schutzvorschriften und formuliere eine Alternative.
- Fall Urlaub: Zwei Auszubildende beantragen dieselbe Urlaubswoche. Entwickle ein transparentes Entscheidungsverfahren, das betriebliche Gründe und soziale Gesichtspunkte berücksichtigt.
- Fall Vergütung: Ein nicht tarifgebundener Betrieb bietet bei Ausbildungsbeginn 2026 im ersten Jahr 690 Euro brutto an. Erkläre, welche Informationen geprüft werden müssen und wie die Auszubildende vorgehen kann.
- Fall Abschlussarbeiten: Nach dem offiziellen Arbeitsende müssen Feuerstelle, Werkzeuge und heiße Werkstücke gesichert werden. Begründe, wie diese Tätigkeiten zeitlich zu behandeln sind und wie der Betrieb sie planen sollte.
Lernnachweis
Für einen erfolgreichen Lernnachweis ist wichtig:
- Rechtsgrundlagen: Du ordnest Berufsbildungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Bundesurlaubsgesetz passenden Fällen zu.
- Arbeitszeitberechnung: Du berechnest betriebliche Zeiten, anrechenbare Berufsschulzeiten und erforderliche Pausen nachvollziehbar.
- Altersdifferenzierung: Du unterscheidest Schutzregeln für minderjährige und volljährige Auszubildende.
- Urlaubsanspruch: Du erklärst Mindesturlaub, Umrechnung auf die Fünftagewoche sowie den Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld.
- Vergütungsprüfung: Du prüfst Ausbildungsbeginn, Ausbildungsjahr, Tarifbindung und gesetzliche Untergrenze.
- Transfer: Du entwickelst für einen realistischen Schmiedebetrieb eine begründete und sichere Lösung.
- Fachsprache: Du verwendest Begriffe wie Ausbildungsvergütung, Freistellung, Ruhepause, Ruhezeit und Tarifvertrag korrekt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- BIBB: Metallbauer/Metallbauerin – Fachrichtung Metallgestaltung
- BIBB: Mindestausbildungsvergütung 2026
- Berufsbildungsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
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