Die Römischen Verträge - Geschichte


Die Römischen Verträge - Geschichte
Die Römischen Verträge - Geschichte
Einleitung
Die Römischen Verträge gehören zu den zentralen Quellen der Geschichte der europäischen Integration. Am 25. März 1957 unterzeichneten Vertreter Belgiens, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und der Niederlande im Palazzo dei Conservatori auf dem römischen Kapitol zwei Verträge: den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft. Beide traten am 1. Januar 1958 in Kraft.
Die Verträge gründeten noch nicht die heutige Europäische Union. Sie schufen jedoch dauerhafte Gemeinschaften, gemeinsame Institutionen und einen rechtlichen Rahmen, aus dem sich später der Binnenmarkt und wesentliche Teile der Europäischen Union entwickelten. Für die historische Analyse ist deshalb zwischen dem Ereignis von 1957, seiner damaligen Bedeutung und seiner späteren Erinnerung als europäischer „Gründungsmoment“ zu unterscheiden.

In diesem aiMOOC untersuchst Du die Römischen Verträge als Ergebnis konkreter Konflikte, Interessen und Verhandlungen. Du lernst außerdem, Vertragstexte, Fotografien, Karten, Reden und spätere Erinnerungsmedien quellenkritisch auszuwerten. Das Niveau ist auf das Studienfach Geschichte ausgerichtet.
Lernziele und Kompetenzen
Nach der Bearbeitung kannst Du:
- Historischen Kontext: die Römischen Verträge in Nachkriegszeit, Kalten Krieg, Wiederaufbau und deutsche Westintegration einordnen.
- Integrationsprozess: die Entwicklung von der Schuman-Erklärung über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl bis zur Konferenz von Messina erklären.
- Vertragsanalyse: Ziele, Instrumente und institutionelle Struktur von EWG und Euratom unterscheiden.
- Multiperspektivität: nationale Interessen, supranationale Entwürfe und gesellschaftliche Folgen miteinander vergleichen.
- Quellenkritik: Entstehungssituation, Sprache, Adressaten und Aussagegrenzen historischer Quellen prüfen.
- Historiografie: teleologische, funktionalistische, intergouvernementale und postkoloniale Deutungen diskutieren.
- Urteilskompetenz: die Bedeutung der Verträge für Frieden, Wirtschaft und politische Ordnung differenziert bewerten.
Historischer Kontext
Europa nach 1945
Der Zweite Weltkrieg hinterließ große Teile Europas zerstört. Millionen Menschen waren getötet, vertrieben oder entwurzelt worden. Staaten standen vor Wiederaufbau, Versorgungskrisen, politischer Neuordnung und der Frage, wie eine erneute deutsch-französische Konfrontation verhindert werden könne. Zugleich veränderte der Kalte Krieg die politischen Handlungsspielräume: Westeuropa wurde in das von den Vereinigten Staaten unterstützte westliche Bündnissystem eingebunden, während Mittel- und Osteuropa unter sowjetischen Einfluss gerieten.
Europäische Zusammenarbeit entstand nicht aus einem einzigen Motiv. Friedenssicherung, wirtschaftliche Modernisierung, Zugang zu Märkten, Kontrolle strategischer Industrien, amerikanische Unterstützung, nationale Machtinteressen und die Suche nach einer neuen Stellung Europas in der Welt wirkten zusammen. Die Integration war daher zugleich ein Friedensprojekt, ein Wirtschaftsprojekt und ein machtpolitisches Projekt.

Die Karte zeigt die sechs Staaten der neuen Gemeinschaft. Historisch wichtig ist, dass die „Sechs“ nicht mit ganz Europa gleichgesetzt werden dürfen. Großbritannien, die skandinavischen Staaten, die iberischen Diktaturen, die Schweiz, Österreich und die Staaten des sowjetisch dominierten Ostblocks gehörten 1957 nicht dazu. Die Bezeichnung „Europa“ war in den Verträgen daher auch eine politische Selbstbeschreibung eines westeuropäischen Teilprojekts.
Frühe Wege der Zusammenarbeit
Vor den Römischen Verträgen entstanden mehrere Organisationen mit unterschiedlichen Aufgaben und Integrationsgraden. Die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit koordinierte ab 1948 den Wiederaufbau im Zusammenhang mit dem Marshallplan. Der Europarat wurde 1949 als zwischenstaatliche Organisation für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gegründet. Er ist nicht mit dem späteren Europäischen Rat oder dem Rat der Europäischen Union zu verwechseln.
Am 9. Mai 1950 schlug der französische Außenminister Robert Schuman vor, die französische und deutsche Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Hohen Behörde zu unterstellen. Der Plan ging wesentlich auf Jean Monnet zurück. Kohle und Stahl waren Schlüsselressourcen für Industrie und Rüstung. Ihre gemeinsame Verwaltung sollte Krieg nicht nur politisch unerwünscht, sondern materiell schwerer möglich machen.

Der Vertrag von Paris wurde am 18. April 1951 unterzeichnet und trat am 23. Juli 1952 in Kraft. Er gründete die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz EGKS. Mitglieder waren bereits die späteren sechs Unterzeichnerstaaten der Römischen Verträge. Die EGKS verband supranationale Elemente, etwa die unabhängige Hohe Behörde und den Gerichtshof, mit der Vertretung nationaler Regierungen im Ministerrat.
Das Scheitern der politischen und militärischen Integration
Die frühen Integrationspläne gingen zeitweise weit über Wirtschaftspolitik hinaus. Der Vertrag über eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft sollte Streitkräfte mehrerer westeuropäischer Staaten, einschließlich westdeutscher Einheiten, in eine europäische Struktur einbinden. Damit verbunden war ein Entwurf für eine Europäische Politische Gemeinschaft.
Am 30. August 1954 beendete die französische Nationalversammlung das Ratifikationsverfahren zur Verteidigungsgemeinschaft. Damit scheiterten auch die Pläne für eine politische Gemeinschaft. Das Ereignis zeigte, dass Souveränitätsfragen, militärische Integration und deutsche Wiederbewaffnung innenpolitisch hoch umstritten waren. Die spätere Konzentration auf den Gemeinsamen Markt war deshalb keine zwangsläufige Fortsetzung, sondern eine politische Neuorientierung nach einer schweren Krise.
Der Weg nach Rom
Die Konferenz von Messina
Vom 1. bis 3. Juni 1955 trafen sich die Außenminister der sechs EGKS-Staaten in Messina auf Sizilien. Sie beschlossen, die europäische Integration auf weitere Wirtschaftsbereiche auszudehnen. Eine wichtige Grundlage war ein Memorandum der Benelux-Staaten, das einen allgemeinen Gemeinsamen Markt und eine Zusammenarbeit im Verkehrs- und Energiebereich anregte.
Die Konferenz steht für den sogenannten „relance européenne“, den Neustart der europäischen Integration. Dieser Neustart beruhte auf einem Kompromiss: Frankreich interessierte sich besonders für die Zusammenarbeit in der Kernenergie, während die Benelux-Staaten und die Bundesrepublik einen umfassenden Gemeinsamen Markt unterstützten. Statt sich für nur eines der Projekte zu entscheiden, wurden beide verfolgt.
Der Spaak-Ausschuss und der Spaak-Bericht
Ein Regierungsausschuss unter Vorsitz des belgischen Außenministers Paul-Henri Spaak konkretisierte die Beschlüsse von Messina. Fachleute und Regierungsdelegationen verhandelten über Zölle, Wettbewerb, Landwirtschaft, Verkehr, Sozialpolitik, Investitionen, Institutionen und Kernenergie. Der am 21. April 1956 vorgelegte Spaak-Bericht empfahl einen schrittweise entstehenden Gemeinsamen Markt auf Grundlage einer Zollunion sowie eine Atomgemeinschaft.

Der Bericht war kein neutraler Sachstandsbericht. Er bündelte politische Kompromisse und sollte weitere Verhandlungen ermöglichen. Für Historikerinnen und Historiker ist er deshalb zugleich Planungsdokument, Verhandlungsinstrument und Ausdruck technokratischer Expertise. Er zeigt, wie stark die Integration von Ausschüssen, Ministerialbeamten, Juristen und Wirtschaftsexperten geprägt wurde.
Von Venedig zu den Vertragsverhandlungen
Die Außenminister billigten den Spaak-Bericht auf der Konferenz von Venedig am 29. und 30. Mai 1956 als Verhandlungsgrundlage. Am 26. Juni 1956 begann in Brüssel die Regierungskonferenz über den Gemeinsamen Markt und Euratom. In den folgenden Monaten mussten unterschiedliche Interessen ausgeglichen werden.
- Frankreich: suchte Absatzmöglichkeiten für die Landwirtschaft, soziale Schutzklauseln, Einfluss auf die deutsche Wirtschaft und eine starke Atomgemeinschaft.
- Bundesrepublik Deutschland: verband den Gemeinsamen Markt mit Westbindung, politischer Gleichberechtigung, Exportchancen und langfristiger europäischer Einbindung.
- Italien: erwartete Modernisierung, Investitionen, Beschäftigungsmöglichkeiten und Unterstützung für wirtschaftlich schwächere Regionen.
- Benelux: setzte auf offene Märkte, supranationale Regeln und Institutionen, die kleinere Staaten gegenüber größeren Mitgliedern absichern konnten.
Diese Motive waren nicht starr. Innerhalb jedes Staates bestanden Konflikte zwischen Ministerien, Parteien, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und gesellschaftlichen Gruppen. „Nationale Interessen“ waren daher Ergebnisse innenpolitischer Aushandlung und keine unveränderlichen Größen.
Zentrale Verhandlungskonflikte
Besonders umstritten waren die Einbeziehung der Landwirtschaft, der Umfang sozialpolitischer Angleichung, die Regeln für Wettbewerb und staatliche Beihilfen, die institutionelle Machtverteilung sowie die Verbindung der Gemeinschaft mit kolonialen und überseeischen Gebieten. Bei Euratom stritten die Delegationen über Versorgung, Eigentum, Kontrolle und mögliche Monopolrechte bei spaltbarem Material.
Ein Grundkompromiss bestand darin, den Gemeinsamen Markt schrittweise zu verwirklichen. Übergangsfristen sollten wirtschaftliche Anpassungen ermöglichen. Zugleich erhielten Kommission, Rat, Versammlung und Gerichtshof Aufgaben, durch die der Vertrag nach seinem Inkrafttreten weiterentwickelt und rechtlich durchgesetzt werden konnte.
Die Unterzeichnung am 25. März 1957
Ort, Inszenierung und Symbolik
Die Unterzeichnung fand im Saal der Horatier und Curiatier des Palazzo dei Conservatori auf dem Kapitol statt. Der historische Ort, die Wandmalereien und das feierliche Zeremoniell verbanden antike römische Symbolik mit einem modernen europäischen Zukunftsversprechen. Die Zeremonie war nicht nur ein Rechtsakt, sondern auch politische Inszenierung.

Fotografien und Filmaufnahmen erzeugen den Eindruck eines eindeutigen Gründungsakts. Quellenkritisch ist jedoch zu beachten, dass sie die vorausgegangenen Konflikte, die nicht beteiligten europäischen Gesellschaften und die noch offenen Folgen des Vertrags kaum sichtbar machen. Die Unterzeichnung war ein wichtiger Moment, aber der Erfolg der Verträge hing erst noch von Ratifikation und Umsetzung ab.
Die zwölf Unterzeichner
| Staat | Unterzeichner | Funktion |
|---|---|---|
| Belgien | Paul-Henri Spaak und Jean-Charles Snoy et d’Oppuers | Außenminister und Leiter der belgischen Delegation |
| Bundesrepublik Deutschland | Konrad Adenauer und Walter Hallstein | Bundeskanzler und Staatssekretär des Auswärtigen Amts |
| Frankreich | Christian Pineau und Maurice Faure | Außenminister und Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten |
| Italien | Antonio Segni und Gaetano Martino | Ministerpräsident und Außenminister |
| Luxemburg | Joseph Bech und Lambert Schaus | Staats- und Außenminister sowie Delegationsleiter |
| Niederlande | Joseph Luns und Johannes Linthorst Homan | Außenminister und Delegationsleiter |
Alle zwölf Unterzeichner waren Männer und Angehörige politischer oder administrativer Eliten. Die bekannte Gruppenaufnahme bildet daher nicht „die europäischen Völker“ ab, sondern einen stark begrenzten Kreis staatlicher Entscheidungsträger. Diese Beobachtung eröffnet Perspektiven der Geschlechtergeschichte, Elitengeschichte und Repräsentationsgeschichte.

Datei:EU60- Signing of the Treaties of Rome.webm
Die zwei Römischen Verträge
Der EWG-Vertrag
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zielte auf einen Gemeinsamen Markt und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitiken. Er sollte eine harmonische wirtschaftliche Entwicklung, Stabilität, eine steigende Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten fördern.
Datei:EEC Treaty (Treaty of Rome) German copy.pdf
Zollunion und Gemeinsamer Markt
Die Zollunion bestand aus zwei Kernelementen: Zölle und mengenmäßige Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten sollten abgebaut werden, während gegenüber Drittstaaten ein gemeinsamer Außenzoll galt. Ein Gemeinsamer Markt ging darüber hinaus. Er verlangte Regeln, die grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeiten ermöglichten und Wettbewerbsverzerrungen begrenzten.
Der Vertrag plante eine Übergangszeit von grundsätzlich zwölf Jahren in drei Stufen. Die Zollunion wurde bereits zum 1. Juli 1968 vollendet. Das bedeutete noch nicht, dass alle Hindernisse eines Binnenmarkts beseitigt waren. Unterschiedliche technische Normen, Verwaltungsverfahren und nationale Rechtsordnungen blieben bestehen und wurden erst in späteren Integrationsschritten weiter angeglichen.
Die vier Freiheiten
Die später so bezeichneten Vier Freiheiten umfassen den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Im Vertrag waren sie unterschiedlich weit entwickelt und mit Übergangsregeln, Ausnahmen und politischen Bedingungen verbunden. Historisch wäre es daher verkürzend, den vollständig ausgebildeten heutigen Binnenmarkt in das Jahr 1957 zurückzuprojizieren.
- Freier Warenverkehr: Abbau von Binnenzöllen und mengenmäßigen Handelsbeschränkungen.
- Freizügigkeit: schrittweise Beseitigung von Hindernissen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Niederlassungsrechte.
- Dienstleistungsfreiheit: grenzüberschreitende Erbringung wirtschaftlicher Leistungen.
- Kapitalverkehrsfreiheit: schrittweise Liberalisierung von Kapitalbewegungen und Zahlungen.
Gemeinsame Politiken und Fonds
Der Vertrag sah eine Gemeinsame Agrarpolitik, eine gemeinsame Handelspolitik und eine gemeinsame Verkehrspolitik vor. Wettbewerbsvorschriften sollten Kartelle, Marktmissbrauch und bestimmte staatliche Beihilfen begrenzen. Der Europäische Sozialfonds sollte Beschäftigung und berufliche Mobilität unterstützen. Die Europäische Investitionsbank sollte Investitionen fördern, insbesondere in weniger entwickelten Regionen und bei Vorhaben von gemeinsamem Interesse.
Diese Elemente zeigen, dass die EWG nicht nur Zölle beseitigte. Marktöffnung wurde mit Regulierung, Strukturpolitik und sozialen Ausgleichsinstrumenten verbunden. Umfang und Verteilung dieses Ausgleichs blieben jedoch politisch umkämpft.
Die koloniale und globale Dimension
Teil IV des EWG-Vertrags regelte die Assoziierung überseeischer Länder und Hoheitsgebiete, die mit Mitgliedstaaten verbunden waren. Die Vertragspräambel sprach von Wohlstand und Entwicklung. Zugleich entstand die Gemeinschaft in einer Zeit fortschreitender Dekolonisation, während mehrere Mitgliedstaaten noch Kolonialreiche oder abhängige Gebiete besaßen.
Eine postkoloniale Analyse fragt deshalb, wie europäische Marktbildung, Rohstoffzugang, Entwicklungsrhetorik und koloniale Machtverhältnisse miteinander verbunden waren. Die Römischen Verträge dürfen weder als rein innereuropäisches Projekt noch als bereits dekolonisierte Ordnung gelesen werden.
Der Euratom-Vertrag
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, kurz Euratom, sollte Forschung, Investitionen, Versorgung und Sicherheitskontrollen im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie koordinieren. In den 1950er Jahren galt Kernenergie vielen Regierungen und Fachleuten als Zukunftstechnologie, die Energieknappheit überwinden und technologische Modernisierung beschleunigen könne.

Zu den Aufgaben gehörten die Förderung der Forschung, die Verbreitung technischer Kenntnisse, gemeinsame Sicherheitsnormen zum Gesundheitsschutz, die Sicherung der Versorgung mit Erzen und Kernbrennstoffen sowie Kontrollen gegen eine zweckwidrige Verwendung bestimmter Kernmaterialien.
Euratom war politisch umstritten. Nationale Atomprogramme, militärische Interessen, Kostenfragen und unterschiedliche Vorstellungen über Markt oder Gemeinschaftssteuerung begrenzten die Reichweite. Anders als die EGKS ist Euratom nicht ausgelaufen; der Vertrag besteht in geänderter Form fort.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
| Vergleichspunkt | EWG | Euratom |
|---|---|---|
| Hauptbereich | Gesamtwirtschaft und Gemeinsamer Markt | Friedliche Nutzung der Kernenergie |
| Zentrales Instrument | Zollunion, Marktöffnung und gemeinsame Politiken | Forschungsförderung, Versorgung und Sicherheitskontrollen |
| Reichweite | Breite wirtschaftliche Ordnung | Sektorale Gemeinschaft |
| Institutionen | Kommission, Rat, Versammlung und Gerichtshof | Eigene Kommission und eigener Rat, gemeinsame Versammlung und gemeinsamer Gerichtshof |
| Langfristige Entwicklung | Weiterentwicklung zum EG-Vertrag und später zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union | Fortbestehen als gesonderter Euratom-Vertrag |
Die institutionelle Ordnung
Supranationale und zwischenstaatliche Elemente
Die institutionelle Architektur verband unterschiedliche Legitimations- und Machtquellen. Dadurch entstand keine einfache Bundesstaatsordnung, aber auch keine gewöhnliche internationale Organisation.
- Kommission: sollte gemeinsame Interessen vertreten, die Anwendung des Vertrags überwachen und Vorschläge ausarbeiten.
- Rat: vertrat die Regierungen der Mitgliedstaaten und war das zentrale Entscheidungsorgan.
- Parlamentarische Versammlung: bestand aus 142 von nationalen Parlamenten entsandten Mitgliedern und hatte zunächst vor allem Beratungs- und Kontrollrechte.
- Gerichtshof: sollte die Wahrung des Rechts bei Auslegung und Anwendung der Verträge sichern.
- Wirtschafts- und Sozialausschuss: band organisierte Interessen beratend ein.
Die EWG und Euratom besaßen zunächst jeweils eigene Kommissionen und Räte. Versammlung und Gerichtshof waren mit der EGKS gemeinsam. Der Fusionsvertrag führte 1967 zu einer gemeinsamen Kommission und einem gemeinsamen Rat für die drei Europäischen Gemeinschaften.
Das demokratische Problem
Die Parlamentarische Versammlung wurde 1958 nicht direkt gewählt. Ihre Mitglieder kamen aus den nationalen Parlamenten, und ihre legislativen Rechte waren begrenzt. Die Verträge enthielten zwar die Perspektive direkter Wahlen, doch die ersten Direktwahlen fanden erst 1979 statt.
Historisch zeigt sich ein Spannungsverhältnis: Die Gemeinschaften erzeugten verbindliches Recht und verlagerten Entscheidungen auf die europäische Ebene, während die unmittelbare parlamentarische Mitentscheidung zunächst schwach blieb. Spätere Vertragsreformen stärkten das Europäische Parlament erheblich, doch die Debatte über ein Demokratiedefizit begleitet die Integration bis heute.
Recht als Motor der Integration
Der Gerichtshof entwickelte das Gemeinschaftsrecht in späteren Urteilen weiter. Die Prinzipien der unmittelbaren Wirkung und des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts standen nicht in vollständig ausgearbeiteter Form im Vertragstext von 1957. Sie entstanden durch Rechtsprechung und politische Praxis.
Damit wurde der Vertrag zu mehr als einem einmaligen Kompromiss. Seine offenen Begriffe, Institutionen und Verfahren ermöglichten eine dynamische Rechtsentwicklung. Dieser Prozess wird häufig als Beispiel für Supranationalität und institutionellen „spillover“ untersucht.
Ratifikation und Inkrafttreten
Die Verträge mussten nach den Verfassungsregeln aller sechs Unterzeichnerstaaten ratifiziert werden. Anders als bei der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft gelang die Ratifikation. Am 1. Januar 1958 traten EWG- und Euratom-Vertrag in Kraft.
Am 19. März 1958 trat die neue Europäische Parlamentarische Versammlung erstmals zusammen. Robert Schuman wurde ihr erster Präsident. Walter Hallstein übernahm den Vorsitz der ersten EWG-Kommission. Damit begann die praktische Arbeit an Verordnungen, Richtlinien, Haushalten, Zollsenkungen und gemeinsamen Politiken.
Wirkung und Weiterentwicklung
Frühe Umsetzung
Die EWG entwickelte sich in den 1960er Jahren zu einem wichtigen Wirtschaftsraum. Die Binnenzölle wurden schrittweise abgebaut, ein gemeinsamer Außenzoll eingeführt und die Gemeinsame Agrarpolitik aufgebaut. Die schnelle Vollendung der Zollunion 1968 galt als sichtbarer Erfolg.
Gleichzeitig traten Konflikte über Finanzierung, Mehrheitsentscheidungen und nationale Souveränität auf. Die Politik des leeren Stuhls Frankreichs 1965 und der Luxemburger Kompromiss von 1966 zeigten, dass die institutionelle Dynamik des Vertrags auf politischen Widerstand stoßen konnte.
Von der EWG zur Europäischen Union
| Datum | Entwicklung | Bedeutung |
|---|---|---|
| 1. Juli 1967 | Inkrafttreten des Fusionsvertrags | Gemeinsame Kommission und gemeinsamer Rat der drei Gemeinschaften |
| 1. Juli 1968 | Vollendung der Zollunion | Abschaffung der Binnenzölle und gemeinsamer Außenzoll |
| 1. Juli 1987 | Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte | Ausbau des Binnenmarktprogramms und stärkere Mehrheitsentscheidungen |
| 1. November 1993 | Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags | Gründung der Europäischen Union und Umbenennung der EWG in Europäische Gemeinschaft |
| 1. Dezember 2009 | Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags | Umbenennung des EG-Vertrags in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |

Die Entwicklung von sechs Mitgliedstaaten zu einer erweiterten Europäischen Union war nicht im Detail vorherbestimmt. Erweiterungen, Krisen, Urteile, gesellschaftliche Mobilisierung, wirtschaftliche Veränderungen und neue Verträge veränderten die Gemeinschaft wiederholt. Der Weg von Rom nach Lissabon ist daher als offener historischer Prozess zu untersuchen.
Frieden, Wohlstand und ihre Grenzen
Die Römischen Verträge trugen zur dauerhaften institutionellen Verflechtung westeuropäischer Staaten bei. Wirtschaftliche Abhängigkeiten, regelmäßige Verhandlungen und gemeinsame Rechtsregeln veränderten die Bedingungen zwischenstaatlicher Politik. Dennoch wäre es monokausal, den Frieden in Westeuropa allein den Gemeinschaften zuzuschreiben. Auch Demokratisierung, die amerikanische Sicherheitsgarantie, die NATO, die Teilung Europas, wirtschaftlicher Wiederaufbau und gesellschaftliche Veränderungen waren bedeutsam.
Ähnlich differenziert ist der Wohlstandseffekt zu bewerten. Die Gemeinschaft erleichterte Handel und Investitionen, doch das starke Wachstum der Nachkriegsjahrzehnte hatte mehrere Ursachen. Zudem waren Vorteile, Anpassungskosten und politische Einflussmöglichkeiten ungleich verteilt.

Die Briefmarke von 1982 ist eine Quelle der Erinnerungskultur. Sie zeigt, wie der Vertrag nachträglich als positiver Meilenstein dargestellt wurde. Solche Jubiläumsmedien sagen daher sowohl etwas über 1957 als auch über die politische Selbstdeutung ihrer Entstehungszeit aus.
Historiografische Perspektiven
Die teleologische Meistererzählung
Eine ältere und in politischen Jubiläen häufige Darstellung erzählt die europäische Integration als geradlinigen Weg von Krieg zu Frieden und von Rom zur heutigen EU. Diese Erzählung hebt visionäre „Gründerväter“, institutionellen Fortschritt und die Überwindung des Nationalstaats hervor.
Ihre Stärke liegt in der Betonung langfristiger Kontinuitäten. Ihre Schwäche besteht darin, Alternativen, Scheitern, Krisen, gesellschaftliche Konflikte und nicht beteiligte Akteure zu unterschätzen. Eine historische Analyse sollte spätere Ergebnisse nicht als zwangsläufige Absicht der Akteure von 1957 behandeln.
Funktionalismus und Neofunktionalismus
Funktionalismus und Neofunktionalismus erklären Integration als schrittweisen Prozess. Zusammenarbeit in einem Bereich erzeugt Probleme und Anreize für Kooperation in benachbarten Bereichen. Dieser Mechanismus wird als „spillover“ bezeichnet. Institutionen, Interessengruppen und transnationale Netzwerke können dabei eigene Integrationsdynamiken entwickeln.
Auf die Römischen Verträge angewandt erklärt dieser Ansatz, warum Marktintegration gemeinsame Wettbewerbsregeln, Gerichte, Fonds und weitere Politiken erforderte. Kritisch ist zu fragen, ob Krisen, nationale Vetos und bewusste politische Entscheidungen ausreichend berücksichtigt werden.
Intergouvernementale Deutungen
Intergouvernementale Ansätze betonen die Regierungen der Mitgliedstaaten. Integration entsteht demnach, wenn nationale Präferenzen miteinander vereinbar sind und Regierungen durch Verhandlungen einen vorteilhaften Kompromiss erreichen. Die Römischen Verträge können in dieser Perspektive als Paketgeschäft zwischen Gemeinsamen Markt, Landwirtschaft, Sozialfragen, Euratom und Überseeassoziierung gelesen werden.
Der Ansatz macht Machtasymmetrien und innenpolitische Interessen sichtbar. Er kann jedoch die eigenständige Wirkung europäischer Institutionen, juristischer Entscheidungen und transnationaler Akteure unterschätzen.
Gesellschafts-, Geschlechter- und postkoloniale Geschichte
Neuere Forschungen erweitern den Blick über Regierungen und „Gründerväter“ hinaus. Sie untersuchen Unternehmerverbände, Gewerkschaften, Verwaltungsfachleute, Juristen, Medien, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie grenzüberschreitende Netzwerke. Die fast ausschließlich männliche politische Elite wird aus geschlechterhistorischer Perspektive analysiert.
Postkoloniale Ansätze fragen nach der Verbindung von europäischer Integration und Imperium. Die Assoziierung überseeischer Gebiete, Handelsinteressen und Entwicklungsprogramme zeigen, dass die entstehende Gemeinschaft in globale und koloniale Strukturen eingebunden war. Dadurch erscheint 1957 nicht nur als Beginn eines innereuropäischen Friedensraums, sondern auch als Moment der Neuordnung europäischer Macht in einer dekolonisierenden Welt.
Arbeit mit historischen Quellen
Der Vertragstext als Quelle
Ein Vertrag ist zugleich normativer Text und historisches Dokument. Er legt Rechte, Pflichten und Verfahren fest, spiegelt aber auch die Sprache, Konflikte und Zukunftserwartungen seiner Entstehungszeit. Bei der Analyse solltest Du folgende Ebenen unterscheiden:
- Äußere Quellenkritik: Entstehungsdatum, Ausfertigung, Sprachen, Unterzeichner, Überlieferung und Rechtsstatus.
- Innere Quellenkritik: Begriffe, Argumentationsstruktur, Adressaten, Interessen, Auslassungen und Widersprüche.
- Norm und Praxis: Vergleich der vorgesehenen Ziele mit tatsächlicher Umsetzung.
- Rezeptionsgeschichte: spätere Änderungen, politische Deutungen und Jubiläumsnarrative.

Analyse der Präambel
Die Präambel spricht von einem „immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker“, wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt, besseren Lebens- und Beschäftigungsbedingungen sowie Frieden und Freiheit. Diese Formulierungen geben Ziele und Legitimation vor, sind aber keine neutrale Beschreibung.
Frage bei der Analyse: Wer spricht im Namen welcher „Völker“? Welche Gruppen werden nicht erwähnt? Wie verbinden sich moralische, politische und wirtschaftliche Argumente? Welche Rolle spielen Erfahrungen von Krieg und Diktatur? Wie wird das Verhältnis zu überseeischen Gebieten dargestellt?
Fotografien und Filmaufnahmen
Bilder der Unterzeichnung dokumentieren Personen, Raum, Kleidung und Zeremoniell. Zugleich sind Ausschnitt, Perspektive, Auswahl und spätere Bildunterschrift Teil der Aussage. Eine häufig reproduzierte Fotografie kann zum Erinnerungsort werden und komplexe Prozesse auf einen symbolischen Moment reduzieren.
Vergleiche in der Quellenarbeit zeitgenössische Aufnahmen mit späteren Jubiläumsfilmen. Achte darauf, ob Konflikte, Kolonialismus, Nichtmitgliedstaaten, soziale Folgen oder demokratische Defizite vorkommen. So erkennst Du, wie Erinnerungspolitik historische Bedeutung produziert.
Chronologie
| Datum | Ereignis | Historische Einordnung |
|---|---|---|
| 9. Mai 1950 | Schuman-Erklärung | Vorschlag zur gemeinsamen Kontrolle von Kohle und Stahl |
| 18. April 1951 | Unterzeichnung des Pariser Vertrags | Gründung der EGKS |
| 23. Juli 1952 | Inkrafttreten des Pariser Vertrags | Beginn der EGKS-Arbeit |
| 30. August 1954 | Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft | Krise der militärisch-politischen Integration |
| 1. bis 3. Juni 1955 | Konferenz von Messina | Neustart der Integration |
| 21. April 1956 | Vorlage des Spaak-Berichts | Grundlage für Gemeinsamen Markt und Euratom |
| 29. und 30. Mai 1956 | Konferenz von Venedig | Billigung des Spaak-Berichts |
| 26. Juni 1956 | Beginn der Regierungskonferenz in Brüssel | Aushandlung der Verträge |
| 25. März 1957 | Unterzeichnung der Römischen Verträge | Gründung von EWG und Euratom |
| 1. Januar 1958 | Inkrafttreten | Beginn der neuen Gemeinschaften |
| 19. März 1958 | Erste Sitzung der Europäischen Parlamentarischen Versammlung | Institutionalisierung parlamentarischer Beratung und Kontrolle |
| 1. Juli 1968 | Vollendung der Zollunion | Früher Umsetzungserfolg der EWG |
Zentrale Begriffe
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| Europäische Integration | Prozess der institutionellen, rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Verflechtung europäischer Staaten |
| Supranationalität | Übertragung von Entscheidungs- oder Rechtsbefugnissen auf eine Ebene oberhalb der Einzelstaaten |
| Intergouvernementalismus | Zusammenarbeit, bei der Regierungen und zwischenstaatliche Verhandlungen im Zentrum stehen |
| Zollunion | Raum ohne Binnenzölle mit gemeinsamem Außenzoll |
| Gemeinsamer Markt | Marktordnung mit grenzüberschreitender Bewegungsfreiheit und gemeinsamen Regeln |
| Vier Freiheiten | Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital |
| Ratifikation | Innerstaatliche Zustimmung, durch die ein unterzeichneter Vertrag verbindlich werden kann |
| Spillover | Annahme, dass Integration in einem Bereich weiteren Integrationsbedarf erzeugt |
| Teleologie | Deutung der Vergangenheit vom späteren Ergebnis her als zielgerichteten Prozess |
| Dekolonisation | Auflösung kolonialer Herrschaft und Entstehung unabhängiger Staaten |
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Welche zwei Gemeinschaften wurden durch die Römischen Verträge gegründet? (EWG und Euratom) (!EGKS und NATO) (!Europarat und EFTA) (!EU und WEU)
Wann wurden die Römischen Verträge unterzeichnet? (25. März 1957) (!9. Mai 1950) (!30. August 1954) (!1. November 1993)
Welche Staatengruppe gehörte vollständig zu den sechs Unterzeichnerstaaten? (Belgien Frankreich Italien Luxemburg Niederlande Bundesrepublik Deutschland) (!Belgien Frankreich Italien Spanien Portugal Bundesrepublik Deutschland) (!Frankreich Italien Großbritannien Irland Dänemark Bundesrepublik Deutschland) (!Belgien Österreich Italien Luxemburg Schweiz Bundesrepublik Deutschland)
Welche Funktion hatte der Spaak-Bericht? (Er diente als Grundlage für die Verhandlungen über Gemeinsamen Markt und Euratom) (!Er beendete die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) (!Er führte die Direktwahl des Europäischen Parlaments ein) (!Er gründete den Europarat)
Was kennzeichnet eine Zollunion? (Keine Binnenzölle und ein gemeinsamer Außenzoll) (!Eine gemeinsame Währung ohne gemeinsamen Außenzoll) (!Nur freier Personenverkehr) (!Gemeinsame Streitkräfte und Grenzkontrollen)
Welche Institution vertrat in der EWG vor allem die Regierungen der Mitgliedstaaten? (Der Rat) (!Die Kommission) (!Der Gerichtshof) (!Die Parlamentarische Versammlung)
Was war eine Aufgabe von Euratom? (Die Koordinierung der friedlichen Nutzung der Kernenergie) (!Die Einführung einer europäischen Armee) (!Die Verwaltung des Marshallplans) (!Die Abschaffung nationaler Parlamente)
Warum ist eine teleologische Deutung problematisch? (Sie behandelt spätere Ergebnisse leicht als von Anfang an zwangsläufig) (!Sie untersucht zu viele gescheiterte Alternativen) (!Sie lehnt jede langfristige Entwicklung grundsätzlich ab) (!Sie beschränkt sich auf die Sprache des Vertragstextes)
Welche Aussage zur Parlamentarischen Versammlung von 1958 ist richtig? (Ihre Mitglieder wurden von den nationalen Parlamenten entsandt) (!Ihre Mitglieder wurden bereits direkt von allen Bürgern gewählt) (!Sie besaß allein das Recht europäische Gesetze zu beschließen) (!Sie war mit dem Europarat identisch)
Welche historische Frage gehört zu einer postkolonialen Analyse der Römischen Verträge? (Wie Marktbildung und die Assoziierung überseeischer Gebiete zusammenhingen) (!Welche römischen Kaiser den Kapitolshügel bebauten) (!Wie die NATO den Euro einführte) (!Warum die EGKS erst 1993 gegründet wurde)
Memory
| Messina | Neustart der Integration |
| Spaak-Bericht | Verhandlungsgrundlage |
| EWG | Gemeinsamer Markt |
| Euratom | Kernenergie |
| Zollunion | Gemeinsamer Außenzoll |
| Kommission | Gemeinschaftsinteresse |
| Rat | Regierungsvertretung |
| Gerichtshof | Rechtswahrung |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Thema |
|---|---|
| Schuman-Erklärung | Ausgangspunkt der sektoralen Integration |
| Pariser Vertrag | Gründung der EGKS |
| Konferenz von Messina | Politischer Neustart nach der EVG-Krise |
| Spaak-Bericht | Konzept für Gemeinsamen Markt und Euratom |
| Römische Verträge | Gründung von EWG und Euratom |
...
Kreuzworträtsel
| Messina | In welcher sizilianischen Stadt begann 1955 der Neustart der Integration? |
| Euratom | Wie heißt die Gemeinschaft für friedliche Kernenergienutzung? |
| Zollunion | Welcher Begriff bezeichnet den Raum ohne Binnenzölle und mit gemeinsamem Außenzoll? |
| Spaak | Welcher belgische Politiker leitete den vorbereitenden Ausschuss? |
| Kapitol | Auf welchem römischen Hügel wurden die Verträge unterzeichnet? |
| Hallstein | Wie hieß der erste Präsident der EWG-Kommission? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Zeitleiste: Gestalte eine visuelle Zeitleiste von der Schuman-Erklärung bis zum Inkrafttreten der Römischen Verträge und begründe die Auswahl Deiner Stationen.
- Kartenarbeit: Markiere die sechs Gründungsstaaten auf einer Europakarte von 1957 und erläutere, welche europäischen Räume außerhalb der Gemeinschaft lagen.
- Begriffsnetz: Erstelle ein Begriffsnetz zu Zollunion, Gemeinsamer Markt, EWG, Euratom, Kommission, Rat und Gerichtshof.
- Bildanalyse: Untersuche eine Fotografie der Unterzeichnung nach Bildaufbau, dargestellten Personen, Raum, Symbolik und möglichen Auslassungen.
Standard
- Quellenvergleich: Vergleiche die Präambel des EWG-Vertrags mit der Schuman-Erklärung hinsichtlich Friedensbegründung, Wirtschaftsargumenten und Europabegriff.
- Akteursprofil: Erstelle ein wissenschaftliches Kurzporträt von Paul-Henri Spaak, Walter Hallstein, Christian Pineau oder Gaetano Martino und trenne zeitgenössische Rolle von späterer Erinnerung.
- Nationale Interessen: Rekonstruiere für einen Unterzeichnerstaat mindestens drei Ziele der Verhandlungen und belege sie mit Quellen oder Fachliteratur.
- Podcast: Produziere einen achtminütigen Podcast, in dem zwei fiktive Historikerinnen oder Historiker über die Frage „Friedensprojekt oder Wirtschaftsprojekt?“ diskutieren.
Schwer
- Vertragsanalyse: Analysiere ausgewählte Artikel des EWG-Vertrags zu Markt, Institutionen und Sozialpolitik und prüfe das Verhältnis zwischen programmatischem Ziel und konkretem Instrument.
- Historiografischer Essay: Vergleiche eine neofunktionalistische und eine intergouvernementale Erklärung der Römischen Verträge anhand eines konkreten Verhandlungskonflikts.
- Postkoloniale Perspektive: Untersuche Teil IV des EWG-Vertrags und entwickle eine Forschungsfrage zur Verbindung von Integration, Dekolonisation und überseeischen Gebieten.
- Digitales Ausstellungsprojekt: Kuratiere eine digitale Ausstellung mit mindestens acht Quellen, Metadaten, Bildrechten, kurzen Analysen und einer reflektierten Leitthese zur Erinnerung an 1957.


Lernkontrolle
- Kausalitätsanalyse: Erkläre, warum das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft den Weg zu den Römischen Verträgen zugleich blockierte und neu öffnete. Entwickle eine mehrgliedrige Ursache-Wirkungs-Kette.
- Kontrafaktische Geschichte: Entwirf ein plausibles Szenario, in dem die Konferenz von Messina scheitert. Lege offen, welche Annahmen Du triffst und welche Entwicklungen dadurch wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher würden.
- Institutionenvergleich: Bewerte, ob die institutionelle Ordnung von 1957 eher als supranationaler Durchbruch oder als Schutz nationaler Kontrolle zu verstehen ist. Nutze mindestens drei Institutionen als Belege.
- Transfer auf Gegenwart: Übertrage den Grundgedanken der schrittweisen Integration auf ein heutiges grenzüberschreitendes Problem und benenne Chancen, Voraussetzungen und demokratische Risiken.
- Quellenkritisches Urteil: Prüfe, ob eine Jubiläumsrede, die die Verträge als „Geburtsurkunde der Europäischen Union“ bezeichnet, historisch angemessen ist. Formuliere ein differenziertes Urteil.
- Verteilungsanalyse: Entwickle ein Modell, mit dem Gewinner, Verlierer und Ausgleichsmechanismen eines Gemeinsamen Marktes untersucht werden können, ohne nur nationale Durchschnittswerte zu verwenden.
- Erinnerungskultur: Vergleiche eine Aufnahme von 1957 mit einer Gedenkbriefmarke oder einem Jubiläumsfilm. Erkläre, wie Medien historische Bedeutung verändern.
Lernnachweis
Für einen qualifizierten Lernnachweis zu diesem Thema sind wichtig:
- Sachkompetenz: sichere Unterscheidung von EGKS, EWG, Euratom, Europäischen Gemeinschaften und Europäischer Union.
- Chronologie: begründete Einordnung der zentralen Stationen von 1950 bis 1958 und ihrer späteren Weiterentwicklung.
- Methodenkompetenz: nachvollziehbare Analyse mindestens einer schriftlichen und einer visuellen Quelle.
- Multiperspektivität: Einbezug unterschiedlicher nationaler, institutioneller und gesellschaftlicher Interessen.
- Historiografische Reflexion: Vergleich mindestens zweier Erklärungsansätze ohne teleologische Verkürzung.
- Urteilskompetenz: eigenständiges, quellen- und literaturgestütztes Urteil zur historischen Bedeutung der Verträge.
- Wissenschaftliches Arbeiten: korrekte Zitation, transparente Quellenauswahl, Trennung von Quelle und Darstellung sowie Beachtung von Bildrechten.
- Transferleistung: Anwendung historischer Erkenntnisse auf eine neue Fragestellung zur europäischen Integration.
OERs zum Thema
Freie Quellen und Vertiefung
- EUR-Lex: Vertrag von Rom zur Gründung der EWG
- EUR-Lex: Euratom-Vertrag
- Europäisches Parlament: Römische Verträge
- 1000 Schlüsseldokumente: EWG-Vertrag mit Einführung und Transkription
- Bundeszentrale für politische Bildung: 60 Jahre Römische Verträge
- Wikimedia Commons: Freie Medien zu den Römischen Verträgen
- Historisches Archiv des Europäischen Parlaments
Hinweise zur wissenschaftlichen Nutzung
Prüfe bei digitalen Angeboten Autorenschaft, institutionellen Kontext, Veröffentlichungsdatum, Lizenz und Aktualisierungsstand. Offizielle EU-Seiten sind besonders geeignet für Vertragstexte und institutionelle Selbstdarstellungen, müssen aber als Akteure europäischer Erinnerungspolitik quellenkritisch gelesen werden. Wikipedia ist ein nützlicher Einstieg, ersetzt jedoch nicht die Arbeit mit Primärquellen und Forschungsliteratur.
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