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Die Grundrechte - Gemeinschaftskunde

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Die Grundrechte - Gemeinschaftskunde



Die Grundrechte - Gemeinschaftskunde


Einleitung

Die Grundrechte schützen die Freiheit, Gleichheit und Würde jedes Menschen. Sie stehen am Anfang des Grundgesetzes und prägen das Zusammenleben in Deutschland. Im Fach Gemeinschaftskunde helfen sie Dir, politische Streitfragen, staatliche Entscheidungen und Konflikte im Alltag zu beurteilen.

Grundrechte sind keine bloßen Wünsche. Nach Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes binden sie die Gesetzgebung, die Verwaltung und die Gerichte als unmittelbar geltendes Recht. Der Staat muss sie achten und in vielen Fällen auch aktiv schützen.

In diesem aiMOOC lernst Du die wichtigsten Grundrechte kennen. Du unterscheidest Menschenrechte und sogenannte Deutschengrundrechte, prüfst einfache Fallbeispiele und erfährst, wie das Bundesverfassungsgericht Grundrechte schützt.


Lernziele

Nach der Bearbeitung kannst Du erklären, warum Grundrechte für eine Demokratie wichtig sind. Du kannst zentrale Grundrechte passenden Artikeln zuordnen, mögliche Eingriffe erkennen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beurteilen. Außerdem kannst Du bei Konflikten zwischen mehreren Rechten begründet abwägen.


Entstehung und Bedeutung

Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 in Bonn ausgefertigt und verkündet. Am folgenden Tag trat es in Kraft. Die Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur hatten gezeigt, welche Folgen es hat, wenn staatliche Macht nicht wirksam begrenzt wird und Menschenrechte missachtet werden.

Deshalb beginnt das Grundgesetz nicht mit dem Aufbau des Staates, sondern mit der Menschenwürde. Artikel 1 stellt klar: Jeder Mensch besitzt einen eigenen Wert. Niemand darf zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht, erniedrigt oder willkürlich behandelt werden.

Die Grundrechte sind Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Grundsätze aus Artikel 1 und Artikel 20 werden zusätzlich durch die sogenannte Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 geschützt. Auch eine verfassungsändernde Mehrheit darf diese Grundentscheidungen nicht abschaffen.


Was Grundrechte leisten

Grundrechte erfüllen mehrere Aufgaben. In erster Linie sind sie Abwehrrechte: Sie schützen Dich vor ungerechtfertigten Eingriffen des Staates. Der Staat darf zum Beispiel nicht ohne rechtliche Grundlage Deine Wohnung durchsuchen oder eine friedliche Meinung verbieten.

Sie begründen außerdem Schutzpflichten. Der Staat muss wichtige Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit auch vor Gefahren schützen. Dabei besitzt er häufig einen politischen Gestaltungsspielraum.

Grundrechte bilden zugleich eine Werteordnung. Ihre Bedeutung reicht in das gesamte Recht hinein. In einem Streit zwischen Privatpersonen gelten Grundrechte meist nicht unmittelbar wie zwischen Bürger und Staat. Gerichte müssen sie aber berücksichtigen, wenn sie Gesetze auslegen und verschiedene Rechte gegeneinander abwägen.


Menschenrechte und Deutschengrundrechte

Viele Grundrechte gelten für jeden Menschen. Der Gesetzestext beginnt dann häufig mit Formulierungen wie „Jeder“ oder „Alle Menschen“. Dazu gehören die Menschenwürde, die Glaubensfreiheit, die Meinungsfreiheit und der Schutz der Wohnung.

Einige Rechte nennt das Grundgesetz ausdrücklich Rechte „aller Deutschen“. Dazu zählen unter anderem die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8, die Vereinigungsfreiheit nach Artikel 9, die Freizügigkeit nach Artikel 11 und die Berufsfreiheit nach Artikel 12. Sie werden oft Deutschengrundrechte genannt.

Auch Kinder und Jugendliche sind Träger von Grundrechten. Wie sie ein Recht selbstständig ausüben können, hängt jedoch vom jeweiligen Recht, ihrem Alter, ihrer Einsichtsfähigkeit und gesetzlichen Regeln ab.


Die Grundrechte im Überblick

Artikel Zentrales Thema Einfaches Beispiel
Artikel 1 Menschenwürde und Bindung der Staatsgewalt Niemand darf erniedrigt oder zum bloßen Mittel gemacht werden.
Artikel 2 Freie Entfaltung, Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person Du darfst Dein Leben grundsätzlich selbst gestalten, solange Du Rechte anderer und die Rechtsordnung beachtest.
Artikel 3 Gleichheit und Diskriminierungsverbote Vergleichbare Fälle müssen grundsätzlich gleich behandelt werden.
Artikel 4 Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit Du darfst glauben, nicht glauben und Deinen Glauben ausüben.
Artikel 5 Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit Du darfst eine politische Meinung äußern und Dich aus allgemein zugänglichen Quellen informieren.
Artikel 6 und 7 Ehe, Familie, Elternrechte und Schulwesen Eltern tragen Verantwortung für ihre Kinder; das Schulwesen steht unter staatlicher Aufsicht.
Artikel 8 und 9 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Menschen dürfen sich friedlich versammeln und Vereine oder Gewerkschaften bilden.
Artikel 10 und 11 Kommunikationsgeheimnis und Freizügigkeit Briefe und Telekommunikation sind geschützt; Deutsche dürfen grundsätzlich ihren Wohnort frei wählen.
Artikel 12 und 12a Berufsfreiheit und besondere Dienstpflichten Deutsche dürfen Ausbildung und Beruf grundsätzlich frei wählen.
Artikel 13 Unverletzlichkeit der Wohnung Staatliche Durchsuchungen benötigen eine rechtliche Grundlage und regelmäßig eine richterliche Anordnung.
Artikel 14 und 15 Eigentum, Erbrecht und mögliche Vergesellschaftung Eigentum wird geschützt, verpflichtet aber zugleich zum verantwortlichen Gebrauch.
Artikel 16 und 16a Staatsangehörigkeit, Auslieferung und Asyl Politisch Verfolgte genießen nach den Voraussetzungen des Grundgesetzes Asylrecht.
Artikel 17 bis 19 Petition, Grundrechtsverwirkung, Grenzen von Einschränkungen und Rechtsschutz Jeder darf sich mit Bitten oder Beschwerden an zuständige Stellen und Parlamente wenden.


Menschenwürde: Artikel 1

Die Menschenwürde ist der Ausgangspunkt aller Grundrechte. Sie steht jedem Menschen zu, unabhängig von Herkunft, Leistung, Alter, Religion, Geschlecht oder sozialer Stellung. Der Staat muss die Würde nicht nur achten, sondern auch schützen.

Artikel 1 Absatz 3 bindet Parlament, Behörden und Gerichte. Dadurch werden Grundrechte zu einklagbarem Recht. Die Menschenwürde selbst darf nicht gegen andere Interessen aufgerechnet oder im Kern eingeschränkt werden.


Freiheit und Persönlichkeit: Artikel 2

Artikel 2 schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses Recht reicht weit, endet aber dort, wo Rechte anderer oder die verfassungsmäßige Ordnung verletzt werden. Zusätzlich schützt Artikel 2 das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Person.

Aus Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 hat das Bundesverfassungsgericht weitere Schutzbereiche entwickelt. Dazu gehört das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses ist besonders wichtig, wenn persönliche Daten gespeichert, ausgewertet oder veröffentlicht werden.


Gleichheit: Artikel 3

Artikel 3 verlangt Gleichheit vor dem Gesetz. Der Staat darf vergleichbare Menschen oder Situationen nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln. Männer und Frauen sind gleichberechtigt, und der Staat soll bestehende Nachteile abbauen.

Artikel 3 verbietet Benachteiligungen oder Bevorzugungen wegen bestimmter Merkmale, etwa wegen Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauungen. Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

In der Schule bedeutet Gleichheit nicht, dass immer alle exakt dasselbe erhalten. Nachteilsausgleiche können gerade dazu dienen, faire Lern- und Prüfungsbedingungen herzustellen.


Glaube und Gewissen: Artikel 4

Artikel 4 schützt Glauben, Gewissen sowie religiöse und weltanschauliche Bekenntnisse. Die Freiheit umfasst eine positive und eine negative Seite: Du darfst eine Religion ausüben, aber auch keiner Religion angehören.

In der Schule können mehrere Rechte zusammentreffen. Die Religionsfreiheit einer Person kann mit der Glaubensfreiheit anderer, dem staatlichen Bildungsauftrag oder der Pflicht des Staates zu religiös-weltanschaulicher Neutralität in Beziehung stehen. Solche Konflikte müssen sorgfältig und ohne pauschale Vorurteile gelöst werden.


Meinung, Information und Medien: Artikel 5

Meinungsfreiheit ist für eine Demokratie unverzichtbar. Sie ermöglicht Kritik, politische Debatten und gesellschaftliche Veränderung. Geschützt werden auch unbequeme, zugespitzte oder unpopuläre Meinungen.

Die Meinungsfreiheit ist jedoch kein Freibrief. Sie findet Grenzen insbesondere in allgemeinen Gesetzen, im Jugendschutz und im Recht der persönlichen Ehre. Beleidigungen, Bedrohungen oder bewusst falsche Tatsachenbehauptungen können anders bewertet werden als eine Meinung.

Auch Schülerzeitungen, Podcasts, Plakate und Beiträge in sozialen Medien berühren Artikel 5. Wer veröffentlicht, trägt zugleich Verantwortung für Persönlichkeitsrechte, Quellen und faire Darstellung.


Versammlung und politische Beteiligung: Artikel 8 und 17

Artikel 8 schützt friedliche Versammlungen ohne Waffen. Demonstrationen machen politische Anliegen sichtbar und ermöglichen gemeinsames Handeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel können gesetzliche Regeln gelten, etwa zu Anmeldung, Ort oder Sicherheit.

Artikel 17 schützt das Petitionsrecht. Jeder Mensch darf sich einzeln oder gemeinsam mit Bitten und Beschwerden an zuständige Behörden oder Parlamente wenden. Eine Petition ersetzt keine Wahl, ergänzt aber demokratische Beteiligung.


Privatsphäre und Wohnung: Artikel 10 und 13

Artikel 10 schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Artikel 13 erklärt die Wohnung für unverletzlich. Beide Rechte sichern private Rückzugsräume gegen staatliche Überwachung und unberechtigte Zugriffe.

Eingriffe sind nicht beliebig zulässig. Sie brauchen eine verfassungsmäßige gesetzliche Grundlage und müssen die dort genannten Voraussetzungen erfüllen. Bei Wohnungsdurchsuchungen ist regelmäßig eine richterliche Anordnung erforderlich.


Beruf und Eigentum: Artikel 12 und 14

Die Berufsfreiheit schützt die Wahl von Ausbildung, Arbeitsplatz und Beruf sowie die berufliche Tätigkeit. Gesetzliche Regeln können etwa Qualifikationen, Sicherheit oder Gesundheit schützen, müssen aber verhältnismäßig sein.

Eigentum wird garantiert. Zugleich lautet ein wichtiger Grundsatz: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Damit verbindet Artikel 14 persönliche Freiheit mit sozialer Verantwortung.


Dürfen Grundrechte eingeschränkt werden?

Viele Grundrechte können unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Eine Einschränkung ist aber nur dann rechtmäßig, wenn sie auf einer passenden rechtlichen Grundlage beruht und die Verfassung beachtet.

Für eine einfache Prüfung kannst Du vier Fragen stellen:

  1. Legitimer Zweck: Verfolgt die Maßnahme ein erlaubtes und nachvollziehbares Ziel?
  2. Geeignetheit: Kann die Maßnahme dieses Ziel fördern?
  3. Erforderlichkeit: Gibt es kein gleich wirksames, aber weniger belastendes Mittel?
  4. Angemessenheit: Steht die Belastung noch in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen?

Artikel 19 schützt zusätzlich den Wesensgehalt eines Grundrechts. Kein Grundrecht darf in seinem Kern ausgehöhlt werden. Außerdem garantiert Artikel 19 Absatz 4 grundsätzlich gerichtlichen Rechtsschutz gegen Verletzungen durch die öffentliche Gewalt.


Grundrechtskonflikte

Grundrechte können miteinander kollidieren. Eine Demonstration kann die Bewegungsfreiheit anderer beeinträchtigen. Pressefreiheit kann mit Persönlichkeitsrechten zusammentreffen. Religionsfreiheit kann in Spannung zum staatlichen Bildungsauftrag stehen.

Eine demokratische Lösung erklärt nicht einfach ein Recht zum Sieger. Sie versucht, beide Positionen möglichst weit zur Geltung zu bringen. Juristisch spricht man von einem schonenden Ausgleich oder praktischer Konkordanz.


Grundrechte in der Schule

Auch in einer staatlichen Schule gelten Grundrechte. Zugleich hat die Schule einen Bildungs- und Erziehungsauftrag und muss ein geordnetes, sicheres Lernen ermöglichen. Deshalb sind Regeln möglich, aber sie müssen sachlich begründet und verhältnismäßig sein.

Typische Fragen sind:

  1. Darf eine Schülerzeitung scharfe Kritik an einer schulischen Entscheidung veröffentlichen?
  2. Wie schützt die Schule Lernende vor Diskriminierung und Mobbing?
  3. Wann darf ein Smartphone vorübergehend eingezogen werden?
  4. Wie werden Religionsfreiheit, Schulpflicht und Rechte anderer miteinander vereinbart?
  5. Welche Daten oder Fotos dürfen in digitalen Lernplattformen und Klassengruppen verwendet werden?

Bei solchen Fällen reicht ein spontanes Gefühl nicht aus. Du solltest das betroffene Grundrecht, den Eingriff, den Zweck der Maßnahme und mildere Alternativen prüfen.


Einen Grundrechtsfall prüfen

Eine einfache Fallprüfung besteht aus vier Schritten:

  1. Schutzbereich: Welches Grundrecht schützt das Verhalten oder Interesse?
  2. Eingriff: Erschwert oder verhindert eine staatliche Maßnahme die Ausübung?
  3. Rechtfertigung: Gibt es eine gesetzliche Grundlage und einen legitimen Zweck?
  4. Verhältnismäßigkeit: Ist die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen?

Beispiel: Eine Schule entfernt einen sachlich kritischen Beitrag aus einer Schülerzeitung. Betroffen sein kann die Meinungs- und Pressefreiheit. Danach ist zu prüfen, warum der Beitrag entfernt wurde. Der Schutz anderer Personen, der Schulfrieden oder gesetzliche Grenzen können eine Rolle spielen. Entscheidend ist, ob die Maßnahme rechtlich begründet und verhältnismäßig ist. Eine bloß unerwünschte Meinung darf nicht allein wegen ihrer Kritik unterdrückt werden.


Schutz durch Gerichte

Wer sich durch staatliches Handeln in Grundrechten verletzt sieht, kann grundsätzlich gerichtlichen Rechtsschutz suchen. Meist müssen zuerst die zuständigen Fachgerichte angerufen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist anschließend eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht möglich. Das Gericht prüft nicht einfach jeden Streit neu. Es untersucht, ob spezifisches Verfassungsrecht und insbesondere Grundrechte verletzt wurden.


Merksätze

  1. Grundrechte schützen Menschen vor ungerechtfertigter staatlicher Macht.
  2. Die Menschenwürde ist Ausgangspunkt und Maßstab der Verfassung.
  3. Freiheit endet nicht automatisch an einer Regel, aber Regeln müssen verfassungsgemäß sein.
  4. Gleichbehandlung verlangt sachliche Gründe und kann auch gezielte Unterstützung einschließen.
  5. Bei Konflikten müssen Rechte begründet, fair und verhältnismäßig abgewogen werden.
  6. Gerichte und besonders das Bundesverfassungsgericht sichern den Grundrechtsschutz.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

In welchem Abschnitt des Grundgesetzes stehen die Grundrechte am Anfang? (In den Artikeln 1 bis 19) (!In den Artikeln 20 bis 29) (!Nur in den Landesverfassungen) (!Nur im Bürgerlichen Gesetzbuch)




Welcher Wert steht in Artikel 1 im Mittelpunkt? (Die Menschenwürde) (!Das Eigentum) (!Die Berufswahl) (!Die Staatsangehörigkeit)




Welche staatlichen Bereiche sind unmittelbar an die Grundrechte gebunden? (Gesetzgebung Verwaltung und Rechtsprechung) (!Nur die Gerichte) (!Nur die Polizei) (!Nur der Bundestag)




Woran erkennt man häufig ein Menschenrecht im Wortlaut des Grundgesetzes? (An Formulierungen wie Jeder oder Alle Menschen) (!An der Formulierung Alle Behörden) (!An einer Altersgrenze) (!An einem Hinweis auf eine Partei)




Welches Recht ist ausdrücklich ein Deutschengrundrecht? (Die Versammlungsfreiheit) (!Die Menschenwürde) (!Die Glaubensfreiheit) (!Die Gleichheit vor dem Gesetz)




Welcher Grundsatz prüft ob ein staatlicher Eingriff zu weit geht? (Die Verhältnismäßigkeit) (!Die Gewaltenteilung) (!Die Mehrheitswahl) (!Die Koalitionsbildung)




Welches Gericht schützt die Grundrechte auf Bundesebene besonders? (Das Bundesverfassungsgericht) (!Der Bundesrat) (!Der Bundesrechnungshof) (!Die Bundesversammlung)




Welches Grundrecht schützt politische Kritik und persönliche Werturteile? (Die Meinungsfreiheit) (!Die Freizügigkeit) (!Die Eigentumsgarantie) (!Das Petitionsverbot)




Was wird bei einer Grundrechtsprüfung zuerst untersucht? (Der Schutzbereich) (!Die Wahlbeteiligung) (!Die Haushaltslage) (!Die Parteimitgliedschaft)




Wie wirken Grundrechte häufig in Streitigkeiten zwischen Privatpersonen? (Über die Auslegung von Gesetzen durch Gerichte) (!Sie spielen dort niemals eine Rolle) (!Sie ersetzen alle Verträge) (!Sie gelten nur bei Wahlen)





Memory

Menschenwürde Artikel 1
Freie Entfaltung Artikel 2
Gleichheit Artikel 3
Glaubensfreiheit Artikel 4
Meinungsfreiheit Artikel 5
Versammlungsfreiheit Artikel 8
Wohnungsschutz Artikel 13
Verfassungsbeschwerde Grundrechtsschutz





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Beispiel oder Bedeutung
Menschenwürde Schutz vor erniedrigender Behandlung
Meinungsfreiheit Sachliche Kritik in einer Schülerzeitung
Gleichheit Vergleichbare Fälle ohne Willkür behandeln
Religionsfreiheit Glauben ausüben oder ablehnen
Versammlungsfreiheit Friedlich gemeinsam demonstrieren
Verhältnismäßigkeit Das mildeste gleich wirksame Mittel wählen






Kreuzworträtsel

Menschenwürde Welcher höchste Verfassungswert schützt den Eigenwert jedes Menschen?
Meinungsfreiheit Welches Recht schützt politische Kritik?
Karlsruhe In welcher Stadt sitzt das Bundesverfassungsgericht?
Gleichheit Welches Prinzip verlangt sachliche Gründe für unterschiedliche Behandlung?
Petition Wie heißt eine Bitte oder Beschwerde an eine zuständige Stelle?
Schutzbereich Welcher Prüfungsschritt klärt ob ein Grundrecht betroffen ist?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Die Grundrechte stehen am Anfang des

.
Artikel 1 schützt die

.
Die Grundrechte binden die staatliche Gewalt als unmittelbar geltendes

.
In erster Linie wirken Grundrechte als

gegen den Staat.
Artikel 3 schützt die rechtliche

.
Ein Recht mit der Formulierung alle Deutschen wird oft als

bezeichnet.
Ein staatlicher Eingriff muss grundsätzlich

sein.
Der Kern eines Grundrechts heißt auch

.
Mit einer Verfassungsbeschwerde können Betroffene Grundrechte gegenüber dem

durchsetzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Grundrechte-Plakat: Gestalte ein Plakat mit fünf Grundrechten, passenden Symbolen und je einem Beispiel aus Deinem Alltag.
  2. Alltagsbeispiele: Fotografiere oder zeichne drei Situationen, in denen Freiheit, Gleichheit oder Privatsphäre eine Rolle spielen, und erkläre die Verbindung.
  3. Artikel-Sprechblasen: Schreibe kurze Sprechblasen, in denen die Artikel 1, 3, 4 und 5 selbst erklären, was sie schützen.
  4. Mediencheck: Suche einen aktuellen Nachrichtenbeitrag zu einem Grundrecht und fasse Anlass, Konflikt und beteiligte Rechte zusammen.


Standard

  1. Fallanalyse: Prüfe einen selbst erfundenen Schulfall mit Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit.
  2. Klassenrat: Entwickelt im Klassenrat fünf Regeln für respektvolle Meinungsfreiheit und begründet jede Regel mit einem Grundrecht.
  3. Interview: Befrage eine Lehrkraft, eine Schülervertretung oder eine Person aus der Kommunalpolitik zur Bedeutung der Grundrechte im Alltag.
  4. Erklärvideo: Produziere ein zwei- bis dreiminütiges Video zu einem Grundrecht und verwende ein konkretes Beispiel sowie eine Quellenangabe.


Schwer

  1. Grundrechtskonflikt-Debatte: Führt eine strukturierte Debatte zu einem Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz und entwickelt einen Kompromiss.
  2. Urteilsvergleich: Vergleiche zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nach Ausgangslage, betroffenem Grundrecht und Wirkung auf die Gesellschaft.
  3. Schulordnung-Prüfung: Untersuche eine Regel aus Eurer Schulordnung auf Zweck, Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit.
  4. Exkursion Grundrechtsschutz: Plant einen Besuch bei einem Gericht, Parlament, Rathaus oder einer Beratungsstelle und erstellt einen Fragenkatalog zum Grundrechtsschutz.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Schülerzeitung und Kritik: Eine Schulleitung entfernt einen kritischen Artikel. Analysiere die betroffenen Rechte und entwickle eine verhältnismäßige Lösung.
  2. Demonstration und Schulpflicht: Eine Lerngruppe möchte während des Unterrichts an einer Demonstration teilnehmen. Ordne die Interessen und begründe eine Entscheidung.
  3. Foto im Klassenchat: Ein peinliches Foto wird ohne Zustimmung geteilt. Erkläre, welche Rechte berührt sind und welche Verantwortung Schule, Plattform und Beteiligte tragen.
  4. Religiöses Zeichen: Untersuche einen Konflikt um ein religiöses Zeichen in der Schule aus mindestens drei Perspektiven und vermeide pauschale Urteile.
  5. Sicherheitskontrolle: Eine Schule plant Taschenkontrollen. Prüfe legitimen Zweck, Eignung, mildere Mittel und Angemessenheit.
  6. Eigentum und Gemeinwohl: Erkläre anhand eines selbst gewählten Beispiels, wie Eigentum geschützt wird und zugleich sozial verpflichten kann.




Lernnachweis

Für einen überzeugenden Lernnachweis sind folgende Punkte wichtig:

  1. Du erklärst die Funktion der Grundrechte mit eigenen Worten.
  2. Du ordnest zentrale Rechte den passenden Artikeln zu.
  3. Du unterscheidest Menschenrechte und Deutschengrundrechte.
  4. Du prüfst einen Fall nachvollziehbar nach Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung.
  5. Du wendest die Verhältnismäßigkeit auf eine neue Situation an.
  6. Du wägest kollidierende Rechte fair und begründet ab.
  7. Du nutzt verlässliche Quellen und kennzeichnest fremde Inhalte.
  8. Du präsentierst Dein Ergebnis klar, sachlich und adressatengerecht.




Quellen und weiterführende Informationen

  1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
  2. Das Grundgesetz beim Deutschen Bundestag
  3. Unterrichtsmaterial der Bundeszentrale für politische Bildung
  4. Informationen zur Verfassungsbeschwerde


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