Der Vermittlungsausschuss - Gemeinschaftskunde


Der Vermittlungsausschuss - Gemeinschaftskunde
Der Vermittlungsausschuss - Gemeinschaftskunde

In diesem Ausschusssitzungssaal des Bundesrates finden unter anderem Sitzungen des Vermittlungsausschusses statt.
Einleitung
Was geschieht, wenn der Bundestag ein Gesetz beschließt, der Bundesrat aber nicht zustimmt oder Einwände erhebt? Dann kann der Vermittlungsausschuss wichtig werden. Er bringt Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat zusammen. Ihr Ziel ist ein politischer Kompromiss, der von beiden Seiten getragen werden kann.
Der Vermittlungsausschuss ist deshalb ein wichtiges Element der Gesetzgebung in Deutschland. Er verbindet das demokratische Prinzip des gewählten Bundestages mit dem föderalen Prinzip der Mitwirkung der Bundesländer. Er entscheidet ein Gesetz jedoch nicht selbst. Er erarbeitet einen Vorschlag, über den anschließend wieder Bundestag und Bundesrat beraten.
In diesem aiMOOC lernst Du, wie der Vermittlungsausschuss zusammengesetzt ist, wann er angerufen werden kann, wie ein Vermittlungsverfahren abläuft und warum Kompromisse in einer Demokratie wichtig sind.
Lernziele
Nach der Bearbeitung kannst Du den Vermittlungsausschuss in das Gesetzgebungsverfahren einordnen. Du kannst seine Zusammensetzung erklären, zwischen Zustimmungsgesetz und Einspruchsgesetz unterscheiden und beurteilen, welche Chancen und Probleme vertrauliche Kompromissverhandlungen mit sich bringen.
Was ist der Vermittlungsausschuss?
Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat. Seine rechtliche Grundlage steht in Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes. Er wird tätig, wenn im Gesetzgebungsverfahren ein Konflikt zwischen Bundestag und Bundesrat gelöst werden soll.
Der Ausschuss besteht aus 32 Mitgliedern: 16 Mitglieder kommen aus dem Bundestag und 16 aus dem Bundesrat. Jedes Bundesland entsendet eine Person. Die Bundestagsseite wird so besetzt, dass die Kräfteverhältnisse der Fraktionen möglichst angemessen abgebildet werden.

Der Bundestag vertritt die Bürgerinnen und Bürger auf Bundesebene. Der Bundesrat vertritt dagegen die Regierungen der Länder. Im Vermittlungsausschuss treffen somit unterschiedliche politische Interessen und zwei Formen demokratischer Legitimation aufeinander.
Kein drittes Parlament
Der Vermittlungsausschuss ist weder ein zusätzliches Parlament noch eine Regierung. Er kann kein Gesetz allein beschließen, endgültig ablehnen oder in Kraft setzen. Seine Aufgabe ist enger: Er soll einen Einigungsvorschlag entwickeln.
Ein solcher Vorschlag kann vorsehen, den Gesetzesbeschluss zu verändern, ihn unverändert zu bestätigen oder seine Aufhebung zu empfehlen. Danach müssen die zuständigen Verfassungsorgane erneut entscheiden. Der Ausschuss ist deshalb eine Kompromissschmiede, aber keine selbstständige Gesetzgebungsinstanz.
Warum gibt es den Vermittlungsausschuss?
Deutschland ist ein Bundesstaat. Politische Verantwortung ist zwischen Bund und Ländern verteilt. Viele Bundesgesetze werden später von Behörden der Länder ausgeführt oder berühren die Finanzen und Zuständigkeiten der Länder. Deshalb wirkt der Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit.
Im Bundestag und im Bundesrat können unterschiedliche politische Mehrheiten bestehen. Eine Bundesregierung kann im Bundestag eine Mehrheit haben, während im Bundesrat andere Parteien oder Bündnisse stärker vertreten sind. Ohne ein Vermittlungsverfahren könnten wichtige Gesetzesvorhaben leichter blockiert werden.
Der Vermittlungsausschuss soll einen Ausweg eröffnen. Er zwingt die Beteiligten nicht zur Einigung, schafft aber einen Raum für Verhandlungen. Ein Kompromiss bedeutet dabei nicht, dass alle ihre ursprünglichen Ziele vollständig erreichen. Meist geben beide Seiten in einzelnen Punkten nach.
Demokratie und Föderalismus
Der Vermittlungsausschuss macht zwei Grundideen des politischen Systems sichtbar:
- Demokratie: Der Bundestag wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und beschließt Bundesgesetze.
- Föderalismus: Die Länder wirken über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit.
- Kompromiss: Gegensätzliche Interessen werden nicht nur durch Sieg oder Niederlage, sondern auch durch Verhandlung ausgeglichen.
Gerade in einer pluralistischen Demokratie gehören Konflikte zum politischen Alltag. Entscheidend ist, ob es geregelte und friedliche Verfahren gibt, um mit diesen Konflikten umzugehen.
Rechtliche Grundlage und Zusammensetzung
Artikel 77 des Grundgesetzes regelt wesentliche Schritte des Gesetzgebungsverfahrens und die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Einzelheiten stehen in der gemeinsamen Geschäftsordnung von Bundestag und Bundesrat für den Ausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes.
| Seite | Zahl der Mitglieder | Auswahl | Politische Funktion |
|---|---|---|---|
| Bundestag | 16 | Besetzung entsprechend den Kräfteverhältnissen der Fraktionen | Vertretung der parlamentarischen Mehrheiten und Minderheiten |
| Bundesrat | 16 | Je eine Person aus jedem Bundesland | Vertretung der Länderinteressen |
Die Mitglieder stimmen im Ausschuss gemeinsam ab. Die aus dem Bundesrat entsandten Mitglieder sind dort nicht an Weisungen gebunden. Diese besondere Freiheit soll die Suche nach einem tragfähigen Kompromiss erleichtern.
Warum genau gleich viele Mitglieder?
Die gleiche Zahl von Mitgliedern verhindert, dass eine Seite den Ausschuss allein beherrscht. Bundestag und Bundesrat begegnen sich formal auf Augenhöhe. Trotzdem spielen Parteien, Länderinteressen, Fachfragen und politische Mehrheiten weiterhin eine wichtige Rolle.
Der Ausschuss wird für die Dauer einer Wahlperiode gebildet. Er tagt aber nicht ständig über alle Gesetze. Er wird aktiv, wenn er zu einem konkreten Gesetzgebungsverfahren angerufen wird.
Wann wird der Vermittlungsausschuss angerufen?
Der Bundesrat kann nach einem Gesetzesbeschluss des Bundestages die Einberufung verlangen. Bei einem Gesetz, das die Zustimmung des Bundesrates benötigt, können unter den Voraussetzungen des Grundgesetzes auch der Bundestag oder die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen, wenn der Bundesrat seine Zustimmung verweigert hat.
Bei einem Einspruchsgesetz muss der Bundesrat zuerst den Vermittlungsausschuss anrufen, bevor er Einspruch einlegen kann. So erhält die Kompromisssuche Vorrang vor dem endgültigen Konflikt.
Typische Gründe für eine Anrufung
- Der Bundesrat verlangt Änderungen an einem Gesetz.
- Die Länder befürchten zusätzliche Kosten oder Verwaltungsaufwand.
- Bundestag und Bundesrat bewerten eine politische Regelung unterschiedlich.
- Ein Zustimmungsgesetz erhält im Bundesrat nicht die notwendige Zustimmung.
- Vor einem Einspruch gegen ein Einspruchsgesetz soll ein Vermittlungsversuch stattfinden.
Nicht jeder Konflikt führt zu einer Einigung. Der Vermittlungsausschuss kann auch ohne gemeinsamen Änderungsvorschlag enden.
Der Ablauf des Vermittlungsverfahrens
Der genaue Verlauf hängt vom Gesetz und vom politischen Streit ab. Vereinfacht lässt sich das Verfahren in folgende Schritte gliedern:
- Gesetzesbeschluss: Der Bundestag beschließt ein Bundesgesetz.
- Beteiligung des Bundesrates: Der Bundesrat befasst sich mit dem Gesetz.
- Anrufung: Eine dazu berechtigte Stelle verlangt die Einberufung des Vermittlungsausschusses.
- Beratung: Die Mitglieder suchen nach einer Lösung für die strittigen Punkte.
- Einigungsvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt eine Änderung, eine Bestätigung oder eine Aufhebung des Gesetzesbeschlusses.
- Erneute Entscheidung: Bundestag und Bundesrat behandeln das Ergebnis nach den Regeln des Grundgesetzes.

Wichtig ist: Der Vermittlungsausschuss kann den politischen Streit nicht einfach an sich ziehen. Seine Vorschläge müssen sich auf das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren beziehen. Er besitzt kein allgemeines Recht, völlig neue Gesetzesvorhaben zu erfinden.
Beratung und Vertraulichkeit
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Vertraulichkeit soll es erleichtern, offen zu verhandeln und Positionen zu verändern, ohne jede Zwischenidee sofort öffentlich verteidigen zu müssen. Das kann Kompromisse fördern.
Gleichzeitig entsteht ein demokratisches Spannungsfeld. Bürgerinnen und Bürger können die einzelnen Verhandlungsschritte nur eingeschränkt beobachten. Deshalb wird diskutiert, wie viel Vertraulichkeit für wirksame Verhandlungen nötig ist und wie viel Transparenz demokratische Entscheidungen verlangen.
Zustimmungsgesetz und Einspruchsgesetz
Für das Verständnis des Vermittlungsausschusses ist die Unterscheidung zwischen zwei Gesetzesarten besonders wichtig.
| Gesetzesart | Rolle des Bundesrates | Folge eines anhaltenden Konflikts |
|---|---|---|
| Zustimmungsgesetz | Das Gesetz benötigt ausdrücklich die Zustimmung des Bundesrates. | Verweigert der Bundesrat am Ende die Zustimmung, kann das Gesetz nicht zustande kommen. |
| Einspruchsgesetz | Der Bundesrat kann Einspruch einlegen. | Der Bundestag kann den Einspruch unter den vorgeschriebenen Mehrheitsbedingungen zurückweisen. |
Bei Zustimmungsgesetzen ist der Einigungsdruck besonders hoch. Ohne Zustimmung des Bundesrates scheitert das Vorhaben. Bei Einspruchsgesetzen besitzt der Bundestag stärkeres Gewicht, weil er einen Einspruch zurückweisen kann.
Ein einfaches Beispiel
Stell Dir vor, der Bundestag beschließt ein Gesetz, das den Ländern neue Aufgaben überträgt. Die Länder halten die Finanzierung für unzureichend. Der Bundesrat verlangt deshalb eine Änderung.
Im Vermittlungsausschuss könnte vereinbart werden, dass der Bund einen größeren Teil der Kosten übernimmt oder die Einführung später beginnt. Danach entscheiden Bundestag und Bundesrat über diesen Kompromiss. Das Beispiel zeigt, dass Vermittlung häufig mit Geld, Zuständigkeiten und praktischer Umsetzung zusammenhängt.
Mögliche Ergebnisse
Ein Vermittlungsverfahren kann unterschiedlich enden:
| Ergebnis | Bedeutung |
|---|---|
| Änderungsvorschlag | Bestimmte Regelungen sollen verändert werden. |
| Bestätigung | Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss soll bestehen bleiben. |
| Aufhebungsempfehlung | Der Gesetzesbeschluss soll nicht weiterverfolgt werden. |
| Keine Einigung | Es entsteht kein gemeinsamer Vorschlag. |
Ein Einigungsvorschlag ist noch kein fertiges Gesetz. Er muss in das weitere verfassungsrechtliche Verfahren zurückkehren. Dadurch bleibt die endgültige Verantwortung bei Bundestag und Bundesrat.
Fallbeispiel: Bürgergeld 2022
Ein bekanntes Beispiel ist das Bürgergeld-Gesetz aus dem Jahr 2022. Der Bundestag hatte das Gesetz beschlossen, doch im Bundesrat erhielt es zunächst nicht die notwendige Zustimmung. Daraufhin wurde der Vermittlungsausschuss angerufen.
Am 23. November 2022 einigte sich der Ausschuss auf Änderungen. Unter anderem wurden Regelungen zur Karenzzeit und zum geschützten Vermögen verändert. Bundestag und Bundesrat stimmten dem Kompromiss anschließend zu.
Das Beispiel zeigt den typischen Ablauf: politischer Konflikt, Vermittlung, gegenseitige Zugeständnisse und erneute Entscheidungen in beiden Verfassungsorganen. Es zeigt aber auch, dass ein Kompromiss nicht bedeutet, dass alle Beteiligten mit jedem Punkt zufrieden sind.
Analysefrage zum Fallbeispiel
Überlege, welche Interessen aufeinandertrafen. Die Bundestagsmehrheit wollte ihr Reformvorhaben umsetzen. Mehrheiten im Bundesrat verlangten Veränderungen. Der gefundene Kompromiss musste deshalb genügend Elemente enthalten, die beide Seiten vertreten konnten.
Chancen und Kritik
Der Vermittlungsausschuss kann politische Blockaden lösen, die Handlungsfähigkeit des Staates sichern und die Länderinteressen stärker berücksichtigen. Er fördert die Suche nach gemeinsamen Lösungen und macht deutlich, dass demokratische Politik häufig aus Verhandlungen besteht.
Kritik richtet sich vor allem gegen die fehlende Öffentlichkeit der Beratungen. Außerdem können Kompromisse kompliziert werden, weil viele Interessen gleichzeitig berücksichtigt werden. Manche Menschen befürchten, dass politische Verantwortung dadurch schwerer zu erkennen ist: Wer hat welche Änderung verlangt, und wer trägt am Ende die Verantwortung?
| Chancen | Herausforderungen |
|---|---|
| Verhindert unnötige Blockaden | Beratungen sind nicht öffentlich |
| Verbindet Bundestag und Länder | Verantwortlichkeiten können schwer erkennbar sein |
| Ermöglicht flexible Kompromisse | Ergebnisse können unübersichtlich werden |
| Berücksichtigt praktische Länderinteressen | Parteipolitische Gegensätze bleiben bestehen |
Eine ausgewogene Beurteilung berücksichtigt beide Seiten. Vertraulichkeit kann Kompromisse erleichtern, darf aber die demokratische Nachvollziehbarkeit nicht vollständig verdrängen.
Der Sitz des Vermittlungsausschusses

Der Vermittlungsausschuss tagt im Bundesratsgebäude in Berlin. Das Gebäude steht in der Leipziger Straße und war früher das Preußische Herrenhaus. Der Ort macht sichtbar, dass die Ländervertretung einen festen Platz im politischen Zentrum des Bundes hat.
Sprachliche Vertiefung
Der Vermittlungsausschuss wird auf Englisch häufig als Mediation Committee bezeichnet. Das folgende Video des Bundesrates kann für eine bilinguale Vertiefung genutzt werden.
Merksätze
| Merksatz | Erklärung |
|---|---|
| Der Vermittlungsausschuss vermittelt. | Er sucht eine Lösung zwischen Bundestag und Bundesrat. |
| Er ist paritätisch besetzt. | Bundestag und Bundesrat entsenden jeweils 16 Mitglieder. |
| Er beschließt kein Gesetz allein. | Sein Ergebnis ist ein Vorschlag für das weitere Verfahren. |
| Artikel 77 GG ist zentral. | Dort ist die verfassungsrechtliche Grundlage geregelt. |
| Kompromisse gehören zur Demokratie. | Unterschiedliche Interessen werden durch geregelte Verhandlungen ausgeglichen. |
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Welche Hauptaufgabe hat der Vermittlungsausschuss? (Einen Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat suchen) (!Ein Gesetz allein verkünden) (!Eine Bundesregierung wählen) (!Gerichtsurteile überprüfen)
Wie viele Mitglieder hat der Vermittlungsausschuss insgesamt? (32 Mitglieder) (!16 Mitglieder) (!69 Mitglieder) (!630 Mitglieder)
Wo steht die zentrale Verfassungsgrundlage des Vermittlungsausschusses? (In Artikel 77 des Grundgesetzes) (!In Artikel 1 des Grundgesetzes) (!In der Gemeindeordnung) (!Im Strafgesetzbuch)
Wie ist die Bundesratsseite im Vermittlungsausschuss zusammengesetzt? (Jedes Bundesland entsendet eine Person) (!Jede Partei entsendet zwei Personen) (!Jede Stadt entsendet eine Person) (!Nur die größten Länder entsenden Personen)
Was darf der Vermittlungsausschuss nicht allein tun? (Ein Bundesgesetz endgültig beschließen) (!Einen Einigungsvorschlag erarbeiten) (!Strittige Punkte beraten) (!Eine Änderung empfehlen)
Was kennzeichnet ein Zustimmungsgesetz? (Es benötigt die Zustimmung des Bundesrates) (!Es wird nur von Gerichten beschlossen) (!Es gilt nur in einem Bundesland) (!Es benötigt keine Beratung im Bundestag)
Was kann bei einem Einspruchsgesetz geschehen? (Der Bundestag kann einen Einspruch zurückweisen) (!Der Bundesrat verkündet das Gesetz) (!Das Gesetz wird automatisch aufgehoben) (!Der Bundespräsident stimmt im Ausschuss ab)
Wie finden die Beratungen des Vermittlungsausschusses statt? (Sie sind nicht öffentlich) (!Sie finden als Volksabstimmung statt) (!Sie werden von Gerichten geleitet) (!Sie sind immer live im Fernsehen)
Was ist ein Einigungsvorschlag? (Eine Empfehlung für das weitere Gesetzgebungsverfahren) (!Ein endgültiges Gerichtsurteil) (!Eine neue Verfassung) (!Ein Wahlprogramm)
Welche politische Grundidee zeigt der Vermittlungsausschuss besonders? (Konflikte können durch geregelte Kompromisse gelöst werden) (!Nur eine politische Meinung darf sich durchsetzen) (!Die Länder haben keine Rolle bei Bundesgesetzen) (!Öffentliche Debatten sind grundsätzlich verboten)
Memory
| Bundestag | Vom Volk gewähltes Bundesparlament |
| Bundesrat | Vertretung der Landesregierungen |
| Vermittlungsausschuss | Gemeinsames Kompromissgremium |
| Artikel 77 GG | Verfassungsrechtliche Grundlage |
| Zustimmungsgesetz | Erfordert die Zustimmung der Länderkammer |
| Einspruchsgesetz | Ein Veto kann vom Parlament zurückgewiesen werden |
| Einigungsvorschlag | Empfehlung an beide Verfassungsorgane |
| Weisungsfreiheit | Freie Entscheidung der Ausschussmitglieder |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Aufgabe oder Bedeutung |
|---|---|
| Bundestag | Beschließt Bundesgesetze |
| Bundesrat | Vertritt die Länderinteressen |
| Vermittlungsausschuss | Sucht einen Kompromiss |
| Zustimmungsgesetz | Benötigt die Zustimmung des Bundesrates |
| Einspruchsgesetz | Ermöglicht einen zurückweisbaren Einspruch |
| Bundesregierung | Kann bei verweigerter Zustimmung die Vermittlung anrufen |
| Einigungsvorschlag | Geht zurück an Bundestag und Bundesrat |
| Grundgesetz | Legt die Grundregeln des Verfahrens fest |
Kreuzworträtsel
| Kompromiss | Wie heißt eine Lösung, bei der verschiedene Seiten einander entgegenkommen? |
| Bundesrat | Welches Organ vertritt die Regierungen der Länder? |
| Bundestag | Welches vom Volk gewählte Organ beschließt Bundesgesetze? |
| Föderalismus | Wie heißt die Aufteilung staatlicher Aufgaben zwischen Bund und Ländern? |
| Grundgesetz | In welcher Verfassung steht Artikel 77? |
| Vermittlung | Welcher Vorgang soll einen Konflikt zwischen zwei Seiten lösen? |
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Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Schaubild zum Vermittlungsausschuss: Zeichne Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss als drei Felder und verbinde sie mit beschrifteten Pfeilen.
- Politischer Kompromiss: Finde ein Beispiel aus Deinem Schulalltag, bei dem zwei Gruppen einen Kompromiss schließen müssen.
- Begriffe erklären: Erkläre die Begriffe Bundestag, Bundesrat, Vermittlungsausschuss und Einigungsvorschlag in jeweils einem einfachen Satz.
- Bildanalyse Bundesrat: Beschreibe, welche Wirkung der abgebildete Ausschusssaal auf Dich hat und welche Erwartungen Du an politische Verhandlungen dort hättest.
Standard
- Rollenspiel Gesetzgebung: Bildet Gruppen für Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss und verhandelt über ein erfundenes Gesetz zur Handynutzung an Schulen.
- Zustimmungs- und Einspruchsgesetz: Gestalte eine Vergleichskarte, die Unterschiede und Folgen beider Gesetzesarten erklärt.
- Fallanalyse Bürgergeld: Recherchiere den Konflikt von 2022 und stelle Ausgangslage, Streitpunkte, Kompromiss und Ergebnis auf einem Plakat dar.
- Nachrichtenbeobachtung: Suche eine aktuelle Meldung zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern und prüfe, ob ein Vermittlungsverfahren möglich oder nötig wäre.
Schwer
- Transparenz und Vertraulichkeit: Verfasse eine begründete Stellungnahme dazu, ob die Sitzungen des Vermittlungsausschusses öffentlich sein sollten.
- Planspiel Föderalismus: Entwickle ein Planspiel zu einem Gesetz, das für den Bund Vorteile bringt, den Ländern aber zusätzliche Kosten verursacht.
- Interview zur Kompromisskultur: Befrage eine Kommunalpolitikerin, einen Kommunalpolitiker oder ein Mitglied der Schülervertretung zu erfolgreichen und gescheiterten Kompromissen.
- Erklärvideo Vermittlungsausschuss: Produziere ein zwei- bis vierminütiges Video, das den Ablauf verständlich erklärt und mindestens ein Konfliktbeispiel enthält.


Lernkontrolle
- Konfliktanalyse: Erkläre, weshalb unterschiedliche Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat die Arbeit des Vermittlungsausschusses wichtiger machen können.
- Verfahrensvergleich: Vergleiche die Folgen eines gescheiterten Vermittlungsversuchs bei einem Zustimmungs- und einem Einspruchsgesetz.
- Demokratische Bewertung: Beurteile, ob nicht öffentliche Beratungen eher eine Stärke oder eine Schwäche des Ausschusses sind. Begründe mit mindestens zwei Argumenten.
- Transfer Schulkonferenz: Übertrage die Grundidee des Vermittlungsausschusses auf einen Konflikt zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Eltern und Lernenden.
- Fallentscheidung: Entwirf einen Kompromiss für ein Gesetz, bei dem der Bund strengere Umweltregeln fordert und die Länder hohe Umsetzungskosten befürchten.
- Institutionelle Verantwortung: Erkläre, warum der Vermittlungsausschuss Vorschläge machen, aber ein Gesetz nicht selbst endgültig beschließen darf.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis zu diesem Thema ist wichtig, dass Du nicht nur Begriffe auswendig kennst. Du solltest Zusammenhänge erklären und auf neue Fälle anwenden können.
- Du ordnest den Vermittlungsausschuss in das Gesetzgebungsverfahren ein.
- Du erklärst die Zusammensetzung aus 16 Mitgliedern des Bundestages und 16 Mitgliedern des Bundesrates.
- Du beschreibst die Bedeutung von Artikel 77 des Grundgesetzes.
- Du unterscheidest Zustimmungs- und Einspruchsgesetze.
- Du analysierst einen politischen Konflikt zwischen Bund und Ländern.
- Du entwickelst einen begründeten Kompromissvorschlag.
- Du bewertest Chancen und Grenzen vertraulicher Verhandlungen.
OERs zum Thema
- Artikel 77 des Grundgesetzes
- Deutscher Bundestag: Vermittlungsverfahren
- Bundesrat: Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
- Bundeszentrale für politische Bildung: Vermittlungsausschuss
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