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Der Ausbildungsvertrag im Metallbauerhandwerk - Schmied

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Der Ausbildungsvertrag im Metallbauerhandwerk - Schmied




Der Ausbildungsvertrag im Metallbauerhandwerk - Schmied


Einleitung

Der Berufsausbildungsvertrag ist die rechtliche und organisatorische Grundlage Deiner dualen Ausbildung. Er verbindet den Ausbildungsbetrieb, die Berufsschule, die überbetriebliche Unterweisung und die zuständige Handwerkskammer zu einem geregelten Ausbildungsweg. Im Metallbauerhandwerk ist besonders wichtig, dass im Vertrag die amtliche Berufsbezeichnung steht: Wer schwerpunktmäßig schmiedet, wird heute grundsätzlich im anerkannten Ausbildungsberuf Metallbauer/Metallbauerin – Fachrichtung Metallgestaltung ausgebildet. „Schmied“ oder „Kunstschmied“ ist eine traditionelle Berufs- und Tätigkeitsbezeichnung, aber nicht die vollständige aktuelle Bezeichnung des Ausbildungsberufs.

Dieser aiMOOC richtet sich an Auszubildende, angehende Auszubildende, Ausbildende und Lernende in der Berufsschule. Du lernst, einen Ausbildungsvertrag fachlich zu prüfen, Rechte und Pflichten zu unterscheiden und Vertragsregeln auf typische Situationen in einer Schmiede oder Metallbauwerkstatt zu übertragen. Rechtsstand der zeitabhängigen Angaben ist August 2026.


Lernziele

Nach der Bearbeitung kannst Du die amtliche Berufsbezeichnung korrekt verwenden, die Mindestinhalte eines Berufsausbildungsvertrags erläutern, die Rollen von Ausbildendem und Ausbilder unterscheiden und typische Vertragsklauseln bewerten. Du kannst außerdem erklären, wie Ausbildungsrahmenplan, betrieblicher Ausbildungsplan und Berichtsheft zusammenwirken. Bei Konflikten weißt Du, welche innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Ansprechstellen helfen können.


Berufsbild: Metallbauerhandwerk und Schmied


Die richtige Berufsbezeichnung

Der anerkannte Ausbildungsberuf heißt Metallbauer/Metallbauerin. Die Ausbildung dauert regulär 42 Monate, also dreieinhalb Jahre. Die Ausbildungsordnung unterscheidet die Fachrichtungen Konstruktionstechnik, Metallgestaltung und Nutzfahrzeugbau. Für Tätigkeiten wie das Handhaben des Schmiedefeuers, das Auswählen schmiedbarer Werkstoffe, das manuelle oder maschinelle Schmieden, das Herstellen von Schmiedewerkzeugen, die Oberflächengestaltung und die Restaurierung ist besonders die Fachrichtung Metallgestaltung einschlägig.

Im Vertrag sollte deshalb nicht nur „Schmied“ stehen. Eine fachlich klare Angabe lautet beispielsweise: Metallbauer/Metallbauerin – Fachrichtung Metallgestaltung. So stimmen Vertrag, Ausbildungsordnung, betrieblicher Ausbildungsplan und spätere Prüfungsbezeichnung überein.


Duales Ausbildungssystem

Die Ausbildung findet an mehreren Lernorten statt. Im Betrieb übst Du berufliche Handlungen an realen Aufträgen. Die Berufsschule vermittelt fachtheoretische, wirtschaftliche und allgemeinbildende Zusammenhänge. Überbetriebliche Lehrgänge gleichen Unterschiede zwischen Betrieben aus und vertiefen Fertigkeiten, die nicht jeder Betrieb vollständig anbieten kann. Die Handwerkskammer prüft unter anderem die Eignung von Betrieb und Ausbildungspersonal, führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, berät bei Fragen und organisiert die Gesellenprüfung.

Der Vertragspartner auf Betriebsseite heißt Ausbildender. Das ist meist der Betrieb oder dessen Inhaber. Der Ausbilder ist die fachlich und persönlich geeignete Person, die Dir Ausbildungsinhalte vermittelt und Deine Arbeit anleitet. Beide Begriffe dürfen nicht verwechselt werden.


Der Berufsausbildungsvertrag


Zweck und Rechtsgrundlagen

Ein Berufsausbildungsvertrag begründet ein Berufsausbildungsverhältnis. Sein Hauptzweck ist nicht die möglichst billige Arbeitsleistung, sondern der planmäßige Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Zentrale Rechtsgrundlagen sind das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung. Für den Beruf gelten außerdem die Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin, der Ausbildungsrahmenplan, der Rahmenlehrplan der Berufsschule sowie gegebenenfalls Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

Der wesentliche Vertragsinhalt muss spätestens vor Ausbildungsbeginn in Textform abgefasst und Dir übermittelt werden. Bei minderjährigen Auszubildenden werden die gesetzlichen Vertretungen einbezogen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument speicher- und ausdruckbar sein; der Ausbildende muss den Empfang nachweisen können.


Notwendige Vertragsangaben

Ein vollständiger Vertrag enthält mindestens die Namen und Anschriften der Vertragsparteien sowie bei Minderjährigen die Angaben der gesetzlichen Vertretungen. Er bezeichnet das Ausbildungsziel und den Ausbildungsberuf, nennt Beginn und Dauer, Ausbildungsstätte und mögliche Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs. Hinzu kommen die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit, die Dauer der Probezeit, Höhe und Fälligkeit der Ausbildungsvergütung, der Urlaubsanspruch, der Ausgleich oder die Vergütung von Mehrarbeit, die Voraussetzungen einer Kündigung und Hinweise auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Auch die Form des Ausbildungsnachweises, etwa schriftlich oder elektronisch, gehört in die Vertragsabfassung.

Der betriebliche Ausbildungsplan konkretisiert, wann und wo die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans vermittelt werden. Er sollte dem Vertrag beigefügt oder eindeutig zugänglich gemacht werden. Ein Betrieb darf die zeitliche Reihenfolge an seine Auftragslage anpassen, muss aber sicherstellen, dass Du das Ausbildungsziel innerhalb der vorgesehenen Zeit erreichen kannst.


Eintragung bei der Handwerkskammer

Der Ausbildende beantragt die Eintragung des Vertrags in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der zuständigen Handwerkskammer. Die Kammer kontrolliert dabei, ob der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht, der Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet ist und eine geeignete Ausbildungsperson benannt wurde. Die Eintragung ersetzt nicht Deine eigene Prüfung: Lies alle Angaben sorgfältig und kläre unverständliche Formulierungen vor Ausbildungsbeginn.


Rechte und Pflichten


Pflichten des Ausbildungsbetriebs

Der Betrieb muss die Ausbildung planmäßig, sachlich und zeitlich gegliedert durchführen. Er muss selbst ausbilden oder eine geeignete Ausbildungsperson ausdrücklich beauftragen. Er stellt die erforderlichen Ausbildungsmittel wie Werkzeuge, Werkstoffe und notwendige Fachliteratur grundsätzlich kostenlos zur Verfügung. Er darf Dir nur Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und Deinen körperlichen Kräften angemessen sind.

Der Betrieb muss Dich für Berufsschule, Prüfungen und vorgeschriebene Ausbildungsmaßnahmen freistellen. Er muss Dir Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Ausbildungsplatz zu führen, und die Nachweise regelmäßig kontrollieren. Zu seinen Pflichten gehören außerdem Fürsorge, Arbeitsschutz, die Zahlung der Vergütung, die Gewährung von Urlaub und am Ende der Ausbildung die Ausstellung eines Zeugnisses.


Pflichten der Auszubildenden

Du musst Dich bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Dazu gehören sorgfältiges Arbeiten, die Teilnahme an Berufsschule und Ausbildungsmaßnahmen, das Befolgen rechtmäßiger Weisungen, die Beachtung der betrieblichen Ordnung sowie der pflegliche Umgang mit Werkzeugen, Maschinen und Werkstoffen. Du führst den Ausbildungsnachweis vollständig und wahrheitsgemäß. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse musst Du schützen.

In einer Schmiede bedeutet Sorgfalt beispielsweise, Werkstücke eindeutig zu kennzeichnen, Schmiedezangen passend zum Querschnitt auszuwählen, die Temperaturentwicklung zu beobachten und Sicherheitsanweisungen einzuhalten. Ein Ausbildungsvertrag verpflichtet Dich jedoch nicht dazu, dauerhaft ausbildungsfremde Hilfsarbeiten zu erledigen.


Ausbildungsnachweis und Lernfortschritt

Das Berichtsheft oder der elektronische Ausbildungsnachweis dokumentiert, welche betrieblichen, schulischen und überbetrieblichen Inhalte Du bearbeitet hast. Es hilft Dir, Lücken im Ausbildungsplan zu erkennen und Lernfortschritte nachzuweisen. Ein ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis ist regelmäßig eine Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung. Der Betrieb muss Dir Zeit zum Führen des Nachweises während der Ausbildungszeit geben.


Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub


Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein und mit jedem Ausbildungsjahr ansteigen. Maßgeblich können ein Tarifvertrag, regionale Regelungen und der Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns sein. Für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, beträgt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung grundsätzlich 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr pro Monat. Tarifbindung und die besonderen Regeln des § 17 BBiG können für die konkrete Beurteilung entscheidend sein. Deshalb vergleichst Du den Vertragsbetrag mit den aktuellen Angaben der zuständigen Handwerkskammer und dem einschlägigen Tarifvertrag.

Mehrarbeit über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus muss besonders vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden. Überstunden dürfen nicht dazu dienen, eine mangelhafte Ausbildungsplanung dauerhaft auszugleichen.


Arbeitszeit und Berufsschule

Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit muss im Vertrag stehen. Für volljährige Auszubildende gilt grundsätzlich das Arbeitszeitgesetz. Danach beträgt die werktägliche Arbeitszeit im Regelfall höchstens acht Stunden; eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden setzt den gesetzlich verlangten Ausgleich voraus. Für Jugendliche gelten die strengeren Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, insbesondere grundsätzlich höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich.

Berufsschulzeiten und bestimmte Schulveranstaltungen werden nach den gesetzlichen Regeln auf die Ausbildungszeit angerechnet. Vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht darf der Betrieb Dich nicht beschäftigen. Bei Schicht-, Samstags- oder Montagearbeit müssen zusätzlich Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeitrecht, Tarifvertrag und betriebliche Regelungen geprüft werden.


Urlaub

Der Vertrag nennt die Urlaubsdauer. Für Volljährige beträgt der gesetzliche Mindesturlaub bei einer Sechstagewoche 24 Werktage, was bei einer Fünftagewoche regelmäßig 20 Arbeitstagen entspricht. Für Jugendliche richtet sich der Mindesturlaub nach dem Alter zu Beginn des Kalenderjahres: mindestens 30 Werktage bei noch nicht 16-Jährigen, 27 Werktage bei noch nicht 17-Jährigen und 25 Werktage bei noch nicht 18-Jährigen. Tarifverträge oder der Vertrag können günstigere Ansprüche vorsehen.


Probezeit, Ende und Kündigung


Probezeit

Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. In dieser Zeit prüfen beide Seiten, ob Beruf, Betrieb, Lernbedingungen und Zusammenarbeit passen. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.


Kündigung nach der Probezeit

Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Betrieb grundsätzlich nicht vorgesehen. Beide Seiten können aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung unzumutbar ist. Auszubildende können außerdem mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen wollen. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen; nach der Probezeit sind die Gründe anzugeben. Vor einer Kündigung solltest Du Beratung bei der Handwerkskammer, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, dem Betriebsrat oder Deiner Gewerkschaft suchen.

Unabhängig davon können beide Vertragsparteien einen Aufhebungsvertrag schließen. Das sollte nur nach sorgfältiger Beratung geschehen, weil dadurch Ansprüche und der weitere Ausbildungsverlauf beeinflusst werden können.


Reguläres Ende und Prüfung

Das Ausbildungsverhältnis endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungsdauer. Bestehst Du die Gesellenprüfung früher, endet es mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Bei Nichtbestehen kann sich das Ausbildungsverhältnis auf Dein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängern, höchstens um ein Jahr. Eine Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende ist ein neues Rechtsverhältnis und sollte ausdrücklich geklärt werden.


Ausbildungsinhalte in der Schmiede


Vom Vertrag zum betrieblichen Ausbildungsplan

Ein guter Vertrag wird durch einen realistischen Ausbildungsplan lebendig. In der Fachrichtung Metallgestaltung gehören dazu unter anderem das Planen von Arbeitsabläufen, das Lesen und Erstellen technischer Unterlagen, Messen und Prüfen, Trennen, Fügen, Umformen, Schmieden, Montieren, Oberflächenbehandeln, Restaurieren und Qualitätssichern. Der Ausbildungsplan muss auch Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Kommunikation, Digitalisierung und nachhaltiges Handeln berücksichtigen.


Fachbegriffe und Werkzeuge

Der Amboss ist die feste Unterlage zum Umformen. Seine Bahn, Hörner und Öffnungen unterstützen unterschiedliche Arbeitsgänge. Der Schmiedehammer überträgt die Schlagenergie. Mit der Schmiedezange hältst Du das erwärmte Werkstück sicher. Das Schmiedefeuer oder ein geeigneter Ofen bringt den Werkstoff auf die erforderliche Umformtemperatur. Beim Freiformschmieden ist die Werkstückform nicht vollständig im Werkzeug vorgegeben; beim Gesenkschmieden wird das Werkstück in formgebenden Gesenken umgeformt.


Arbeitsschutz als Ausbildungsinhalt

Der Betrieb muss Gefährdungen beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen und Dich verständlich unterweisen. Je nach Tätigkeit gehören Schutzbrille oder Gesichtsschutz, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, geeignete Arbeitskleidung, Handschutz und wirksame Absaugung dazu. Beim Schmieden entstehen Gefahren durch Hitze, Funken, Zunder, Lärm, Quetschstellen, scharfe Kanten und schwere Lasten. Persönliche Schutzausrüstung ersetzt niemals sichere Arbeitsverfahren, geeignete Werkzeuge und funktionierende technische Schutzmaßnahmen.


Vertragscheck vor Ausbildungsbeginn

Prüfe zuerst, ob Berufsbezeichnung und Fachrichtung korrekt angegeben sind. Vergleiche Beginn, Ende und Probezeit mit der Ausbildungsordnung. Kontrolliere Ausbildungsstätte, tägliche Ausbildungszeit, Urlaub, Vergütung und Überstundenregelung. Lass Dir den betrieblichen Ausbildungsplan zeigen und frage, wer als Ausbilder verantwortlich ist. Kläre, welche überbetrieblichen Lehrgänge vorgesehen sind und wie Berufsschulzeiten angerechnet werden. Prüfe die Form des Berichtshefts sowie Hinweise auf Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen. Unklare Nebenabreden gehören nicht nur in ein Gespräch, sondern müssen eindeutig dokumentiert werden.

Unzulässig oder besonders kritisch sind Klauseln, die Dich für die reguläre Berufsausbildung zahlen lassen, Vertragsstrafen vorsehen, gesetzliche Ersatzansprüche pauschal ausschließen oder Dich ohne zulässige Grundlage an eine Beschäftigung nach Ausbildungsende binden. Im Zweifel lässt Du den Vertrag vor Abschluss von der Handwerkskammer, einer Gewerkschaft oder einer qualifizierten Beratungsstelle prüfen.


Typische Konflikte und Lösungswege

Wenn Ausbildungsinhalte fehlen, führst Du zunächst ein sachliches Gespräch mit dem Ausbilder und belegst Deine Beobachtung mit Ausbildungsplan und Berichtsheft. Bleibt das Problem bestehen, wendest Du Dich an Ausbildungsleitung, Betriebsrat oder Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer kann moderieren und die Eignung der Ausbildung prüfen. Bei Arbeitsschutzproblemen informierst Du unverzüglich die verantwortliche Person; akute Gefahren dürfen nicht ignoriert werden.

Bei Krankheit meldest Du Dich nach den betrieblichen Regeln unverzüglich ab und beachtest die Nachweispflichten. Fehlzeiten sollten nicht verschwiegen werden, weil sie das Erreichen des Ausbildungsziels und die Prüfungszulassung beeinflussen können. Entscheidend ist eine frühe, dokumentierte und lösungsorientierte Kommunikation.


Offizielle Rechts- und Fachquellen

  1. Berufsbildungsgesetz: Vertrag, Rechte und Pflichten, Vergütung, Probezeit und Kündigung
  2. Metallbauer-Ausbildungsverordnung: Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen
  3. BIBB-Berufsprofil Metallgestaltung: Tätigkeiten, Ausbildungsdauer und Struktur
  4. Jugendarbeitsschutzgesetz: Schutzvorschriften für minderjährige Auszubildende
  5. Arbeitszeitgesetz: Arbeitszeitregeln für Volljährige
  6. Bundesurlaubsgesetz: gesetzlicher Mindesturlaub für Volljährige


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Welche Berufsbezeichnung passt im Ausbildungsvertrag zu einer handwerklichen Schmiedetätigkeit im Metallbauerhandwerk? (Metallbauer Metallbauerin Fachrichtung Metallgestaltung) (!Schmiedemechaniker Schmiedemechanikerin) (!Kunstschlosser Kunstschlosserin ohne Fachrichtung) (!Metallfachkraft Schmiedetechnik)




Wie lange dauert die reguläre Ausbildung zum Metallbauer oder zur Metallbauerin? (42 Monate) (!24 Monate) (!30 Monate) (!48 Monate)




Wie lang muss die Probezeit mindestens sein? (Ein Monat) (!Eine Woche) (!Fünf Monate) (!Sechs Monate)




Wie lang darf die Probezeit höchstens sein? (Vier Monate) (!Zwei Monate) (!Sechs Monate) (!Zwölf Monate)




Wer beantragt die Eintragung des Ausbildungsvertrags bei der Handwerkskammer? (Der Ausbildende) (!Die Berufsschule) (!Der Prüfungsausschuss) (!Der Werkzeuglieferant)




Welche Aufgabe darf einem Auszubildenden regelmäßig übertragen werden? (Eine Aufgabe die dem Ausbildungszweck dient) (!Jede beliebige private Besorgung) (!Dauerhaft nur das Reinigen fremder Fahrzeuge) (!Ausschließlich ungelernte Hilfsarbeit)




Welche Kündigungsfrist gilt nach der Probezeit für Auszubildende bei Aufgabe oder Wechsel des Ausbildungsberufs? (Vier Wochen) (!Zwei Tage) (!Drei Monate) (!Sechs Monate)




Wie hoch ist die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr bei Ausbildungsbeginn 2026 grundsätzlich? (724 Euro) (!682 Euro) (!854 Euro) (!1014 Euro)




Wozu dient der Ausbildungsnachweis vor allem? (Zur Dokumentation der vermittelten Ausbildungsinhalte) (!Zur privaten Zeiterfassung des Ausbilders) (!Zur Berechnung des Materialverkaufspreises) (!Zur Ersetzung des Ausbildungsvertrags)




Welches Gesetz enthält besondere Arbeitszeitregeln für minderjährige Auszubildende? (Jugendarbeitsschutzgesetz) (!Bundesurlaubsgesetz) (!Handelsgesetzbuch) (!Straßenverkehrsgesetz)





Memory

Berufsausbildungsvertrag Begründet das geregelte Ausbildungsverhältnis
Ausbildungsrahmenplan Bundesweite sachliche und zeitliche Orientierung
Betrieblicher Ausbildungsplan Umsetzung der Inhalte im konkreten Betrieb
Probezeit Zeitraum von mindestens einem und höchstens vier Monaten
Ausbildungsvergütung Angemessene Zahlung mit jährlicher Steigerung
Berichtsheft Dokumentation des Lernfortschritts
Handwerkskammer Eintragung Beratung und Prüfungsorganisation
Metallgestaltung Fachrichtung mit zentralen Schmiedeinhalten





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Ausbildender Vertragspartner auf der Betriebsseite
Ausbilder Verantwortliche Person für die fachliche Anleitung
Textform Speicherbare und ausdruckbare Vertragsabfassung
Freistellung Teilnahme an Berufsschule und Prüfungen während der Ausbildungszeit
Aufhebungsvertrag Einvernehmliche Beendigung des Ausbildungsverhältnisses




...


Kreuzworträtsel

Metallgestaltung Welche Fachrichtung umfasst typische Schmiedearbeiten?
Probezeit Wie heißt die erste Phase des Ausbildungsverhältnisses?
Vergütung Wie heißt die monatliche Zahlung an Auszubildende?
Berichtsheft Womit werden Ausbildungsinhalte dokumentiert?
Handwerkskammer Welche Stelle trägt handwerkliche Ausbildungsverträge ein?
Kündigung Wie heißt die einseitige Beendigung eines Vertrags?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Die amtliche Berufsbezeichnung für die schmiedeorientierte Ausbildung lautet Metallbauer oder Metallbauerin Fachrichtung

. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt

. Der wesentliche Vertragsinhalt muss spätestens vor Ausbildungsbeginn in

vorliegen. Die erste Phase des Ausbildungsverhältnisses heißt

. Sie darf höchstens

dauern. Der konkrete Betrieb setzt den Ausbildungsrahmenplan durch den

um. Die Dokumentation der vermittelten Inhalte erfolgt im

. Über die Eintragung des Vertrags wacht im Handwerk die

. Für minderjährige Auszubildende gilt besonders das

. Bei Aufgabe oder Wechsel des Ausbildungsberufs beträgt die Kündigungsfrist nach der Probezeit

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Vertragsmarkierung: Markiere in einem Mustervertrag Berufsbezeichnung, Fachrichtung, Probezeit, Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung.
  2. Fachbegriffe: Erstelle ein Glossar mit zehn Begriffen aus Vertrag, Metallgestaltung und Schmiedetechnik.
  3. Medienanalyse: Wähle ein eingebettetes Bild und benenne fünf erkennbare Werkzeuge, Arbeitsmittel oder Schutzmaßnahmen.
  4. Berichtsheft: Formuliere einen sachlichen Wochenbericht über eine Übung am Amboss und einen Berufsschultag.


Standard

  1. Vertragsvergleich: Vergleiche zwei anonymisierte Ausbildungsverträge und begründe, welcher klarer und vollständiger ist.
  2. Ausbilderinterview: Befrage eine Ausbildungsperson zur Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans und fasse die Aussagen strukturiert zusammen.
  3. Konfliktgespräch: Entwickle einen Gesprächsleitfaden für den Fall, dass über mehrere Wochen nur ausbildungsfremde Arbeiten übertragen werden.
  4. Informationsgrafik: Gestalte eine Grafik, die das Zusammenspiel von Betrieb, Berufsschule, überbetrieblicher Unterweisung und Handwerkskammer zeigt.


Schwer

  1. Fallprüfung: Analysiere einen Fall mit unbezahlter Mehrarbeit, fehlendem Berichtsheft und unklarer Fachrichtung. Entwickle einen rechtlich begründeten Lösungsweg.
  2. Ausbildungsplan: Entwirf für acht Wochen einen betrieblichen Lernplan mit Schmieden, Messen, Prüfen, Oberflächenbehandlung und Arbeitsschutz.
  3. Vertragsaudit: Erstelle eine Prüfliste für einen Ausbildungsbetrieb und teste sie an einem fiktiven Berufsausbildungsvertrag.
  4. Erklärvideo: Produziere ein kurzes Video, das den Unterschied zwischen Ausbildendem, Ausbilder und Auszubildendem anhand einer Werkstattszene erklärt.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Fallbeispiel Berufsbezeichnung: In einem Vertrag steht nur „Schmied“. Beurteile die Angabe und formuliere eine fachlich korrekte Alternative.
  2. Fallbeispiel Ausbildungszweck: Ein Auszubildender soll drei Wochen ausschließlich Lager und Privatfahrzeug des Inhabers reinigen. Prüfe die Situation anhand des Ausbildungszwecks und entwickle Handlungsschritte.
  3. Fallbeispiel Arbeitszeit: Vergleiche die rechtliche Bewertung einer zehnstündigen Schicht bei einem 17-jährigen und einem 19-jährigen Auszubildenden.
  4. Fallbeispiel Vergütung: Ein Betrieb bietet bei Ausbildungsbeginn 2026 im ersten Ausbildungsjahr 700 Euro an. Erkläre, welche zusätzlichen Informationen für eine belastbare Prüfung nötig sind.
  5. Fallbeispiel Kündigung: Eine Auszubildende möchte nach der Probezeit in einen anderen Ausbildungsberuf wechseln. Leite Form, Frist und sinnvolle Beratungsschritte her.
  6. Transfer Schmiedeauftrag: Zeige an einem geschmiedeten Torbeschlag, wie technischer Arbeitsauftrag, Ausbildungsrahmenplan, Arbeitsschutz und Berichtsheft miteinander verbunden sind.




Lernnachweis

Für einen überzeugenden Lernnachweis solltest Du einen Berufsausbildungsvertrag strukturiert prüfen können. Wichtig sind die korrekte Berufsbezeichnung mit Fachrichtung, die 42-monatige Regeldauer, die Rollen der Vertragsparteien und die Verbindung zum betrieblichen Ausbildungsplan. Du solltest Rechte und Pflichten anhand konkreter Werkstattsituationen erläutern, Arbeitszeit, Urlaub, Vergütung und Mehrarbeit alters- und fallbezogen bewerten sowie Probezeit, Kündigung und Prüfungsende unterscheiden können. Zum Lernnachweis gehört außerdem, dass Du sichere Fachbegriffe aus der Metallgestaltung verwendest, offizielle Rechtsquellen findest und einen begründeten Lösungsweg für einen Ausbildungskonflikt entwickelst.




OERs zum Thema

Die eingebetteten Wikipedia-Artikel dienen als Einstieg. Für aktuelle Rechtsfragen sind die oben verlinkten amtlichen Quellen maßgeblich.



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