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Barrierefreiheit und Teilhabe - Baden-Württemberg

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Barrierefreiheit und Teilhabe - Baden-Württemberg




Barrierefreiheit und Teilhabe - Baden-Württemberg

Barrierefreiheit bedeutet: Räume, Informationen, digitale Angebote und Veranstaltungen sollen so gestaltet sein, dass möglichst viele Menschen sie selbstständig nutzen können. Teilhabe geht noch weiter. Teilhabe bedeutet, dass Menschen nicht nur dabei sein können, sondern auch mitentscheiden, lernen, arbeiten, wohnen, ihre Freizeit gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Dieser aiMOOC zeigt Dir, wie Barrieren entstehen und wie sie abgebaut werden können. Der Schwerpunkt liegt auf Baden-Württemberg, auf Ausbildung und Studium sowie auf sozialen Lebensbereichen. Die Sprache ist bewusst klar gehalten. Fachbegriffe werden erklärt.

International bekanntes Symbol für einen rollstuhlgerechten Zugang


Einleitung

Menschen sind verschieden. Manche Menschen sehen wenig oder gar nichts. Manche hören wenig oder nichts. Manche Menschen nutzen einen Rollstuhl, einen Rollator oder andere Hilfsmittel. Andere haben Lernschwierigkeiten, psychische Erkrankungen, chronische Erkrankungen oder Einschränkungen, die von außen nicht sichtbar sind.

Eine Behinderung entsteht nicht nur durch eine persönliche Beeinträchtigung. Sie entsteht oft auch dort, wo die Umwelt Menschen behindert. Eine Treppe kann zum Beispiel eine Barriere sein. Ein Video ohne Untertitel kann ebenfalls eine Barriere sein. Auch eine komplizierte Webseite, ein schlecht lesbares Formular oder eine Veranstaltung ohne Rückzugsraum kann Menschen ausschließen.

Deshalb ist Inklusion eine gemeinsame Aufgabe. Gute Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen. Ein Aufzug hilft auch Menschen mit Kinderwagen. Untertitel helfen in lauten Räumen. Klare Sprache hilft vielen Menschen beim Verstehen. Gute Kontraste helfen auch bei hellem Sonnenlicht.


Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit hat viele Seiten. Sie betrifft nicht nur Gebäude.

  1. Räume und Gebäude: Eingänge, Wege, Türen, Aufzüge, Toiletten und Arbeitsplätze müssen zugänglich und nutzbar sein.
  2. Digitale Angebote: Webseiten, Apps, Lernplattformen und Dokumente müssen auch mit Hilfsmitteln funktionieren.
  3. Kommunikation: Informationen können zum Beispiel durch Untertitel, Deutsche Gebärdensprache, Braille, Audiodeskription oder Leichte Sprache zugänglich werden.
  4. Soziale Teilhabe: Menschen müssen echte Möglichkeiten haben, Kontakte zu pflegen, Kultur zu erleben, Sport zu machen und sich politisch oder gesellschaftlich einzubringen.
  5. Mitbestimmung: Menschen mit Behinderungen sollen bei Entscheidungen beteiligt werden, die ihr Leben betreffen.
Aufzug als Beispiel für Universal Design und eine Lösung, die viele Menschen nutzen können

Ein wichtiges Ziel ist Universal Design. Dabei werden Produkte, Räume und Angebote von Anfang an so geplant, dass sie von möglichst vielen Menschen genutzt werden können. So müssen weniger Sonderlösungen nachträglich eingebaut werden.


Baden-Württemberg: Rechte und wichtige Stellen

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In Baden-Württemberg ist außerdem das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz, kurz L-BGG, wichtig. Es beschreibt Barrierefreiheit und verpflichtet öffentliche Stellen des Landes in verschiedenen Bereichen zu Gleichstellung und Zugänglichkeit.

Für digitale Angebote öffentlicher Stellen gibt es zusätzliche Regeln. Dazu gehört auch die Erklärung zur Barrierefreiheit. Sie soll zeigen, wie zugänglich ein digitales Angebot ist und wie Barrieren gemeldet werden können.

Das Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg, kurz LZ-BARR, ist ein Kompetenzzentrum des Landes. Es berät unter anderem zu barrierefreiem Bauen, öffentlichem Raum, Mobilität, Informationstechnik, digitalen Medien, Dokumenten und barrierefreier Kommunikation. Dazu gehören zum Beispiel Leichte Sprache, Deutsche Gebärdensprache, Audiodeskription und Untertitelung. Das LZ-BARR bietet auch Schulungen und Sensibilisierung an.

In den Stadt- und Landkreisen gibt es kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sie können wichtige Ansprechpersonen vor Ort sein. Auf Landesebene berät der Landes-Behindertenbeirat bei wesentlichen Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Wichtig: Rechte und Zuständigkeiten können vom konkreten Fall abhängen. Bei einem persönlichen Anliegen solltest Du Dich an die zuständige Beratungsstelle, Hochschule, Kammer, Behörde oder Interessenvertretung wenden.


Zugängliche Räume und Gebäude

Ein barrierefreier Raum beginnt nicht erst an der Tür. Schon der Weg dorthin ist wichtig.

Eine Person im Rollstuhl nutzt eine Rampe

Ein zugänglicher Ort kann zum Beispiel folgende Merkmale haben:

  1. Stufenloser Zugang: Eine Rampe oder ein Aufzug ermöglicht den Zugang ohne Treppen.
  2. Nutzbare Türen: Türen sind breit genug, leicht zu öffnen und gut erkennbar.
  3. Barrierefreie Toiletten: Sie bieten ausreichend Bewegungsfläche und passende Haltegriffe.
  4. Leitsysteme: Tastbare Bodenstrukturen unterstützen die Orientierung.
  5. Kontraste: Treppen, Türen, Schilder und Bedienelemente sind gut erkennbar.
  6. Gute Akustik: Weniger Hall kann Menschen mit Hörbeeinträchtigungen helfen.
  7. Rückzugsmöglichkeiten: Ruhige Räume können Menschen helfen, die schnell von Reizen überlastet werden.
  8. Sichere Notfallplanung: Auch im Notfall müssen Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen berücksichtigt werden.
Bahnhalt mit tastbarem Leitsystem auf dem Boden

Barrierefreiheit ist deshalb eine Frage der gesamten Nutzungskette: Ankommen, Eingang finden, Gebäude betreten, sich orientieren, Angebot nutzen und den Ort sicher wieder verlassen.


Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen

Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung können Informationen über andere Sinne aufnehmen. Hilfreich sind zum Beispiel tastbare Pläne, Brailleschrift, kontrastreiche Beschriftungen, akustische Informationen und logisch aufgebaute Wege.

Brailleschrift auf einem Handlauf

Braille ist eine tastbare Punktschrift. Sie ist für Menschen wichtig, die Braille lesen. Sie ersetzt aber nicht automatisch alle anderen barrierefreien Lösungen. Manche blinde Menschen nutzen zum Beispiel lieber einen Screenreader oder eine Sprachausgabe.

Auch Bodenleitsysteme können Orientierung geben. Entscheidend ist, dass solche Systeme verständlich geplant und nicht durch Gegenstände zugestellt werden.


Hören, Gebärdensprache und Untertitel

Für gehörlose und schwerhörige Menschen können unterschiedliche Angebote wichtig sein. Dazu gehören Untertitel, schriftliche Informationen, gute Raumakustik, technische Höranlagen und Deutsche Gebärdensprache, kurz DGS.

Darstellung des deutschen Fingeralphabets

DGS ist eine eigenständige visuelle Sprache. Sie besteht nicht einfach aus gesprochenem Deutsch mit Handzeichen. Gebärdensprachen besitzen eigene grammatische Strukturen.

Untertitel machen gesprochene Inhalte sichtbar. Gute Untertitel enthalten nicht nur gesprochene Worte, sondern können auch wichtige Geräusche kennzeichnen. Bei Live-Veranstaltungen können Schriftdolmetschung oder Gebärdensprachdolmetschung notwendig sein.


Medien und digitale Angebote

Digitale Barrierefreiheit betrifft Webseiten, Apps, PDFs, E-Mails, Präsentationen, Lernplattformen, Videos und digitale Formulare.

Ein digitales Angebot ist besser zugänglich, wenn Du zum Beispiel auf Folgendes achtest:

  1. Alternativtexte: Bilder erhalten eine kurze, sinnvolle Beschreibung.
  2. Tastaturbedienbarkeit: Funktionen lassen sich auch ohne Maus bedienen.
  3. Klare Überschriften: Inhalte sind logisch gegliedert.
  4. Ausreichende Kontraste: Text und Bedienelemente sind gut erkennbar.
  5. Untertitel: Gesprochene Inhalte werden als Text angeboten.
  6. Audiodeskription: Wichtige sichtbare Informationen werden hörbar beschrieben.
  7. Barrierefreie Dokumente: Überschriften, Listen, Tabellen und Lesereihenfolge sind technisch korrekt ausgezeichnet.
  8. Verständliche Formulare: Felder sind eindeutig beschriftet und Fehlermeldungen verständlich.
  9. Leichte oder einfache Sprache: Komplexe Informationen werden bei Bedarf verständlicher angeboten.
Logo des freien Screenreaders NVDA

Ein Screenreader liest digitale Inhalte vor oder gibt sie auf einer Braillezeile aus. Damit das funktioniert, muss die technische Struktur der Seite stimmen. Eine Überschrift darf deshalb nicht nur größer aussehen. Sie muss auch technisch als Überschrift ausgezeichnet sein.

Piktogramm für Audiodeskription


Klare Sprache und Leichte Sprache

Sprache kann eine Barriere sein. Lange Sätze, viele Fachwörter und unklare Abkürzungen erschweren das Verstehen.

Leichte Sprache folgt besonderen Regeln. Sie richtet sich unter anderem an Menschen mit Lernschwierigkeiten. Texte werden stark vereinfacht und häufig von Menschen aus der Zielgruppe geprüft.

Symbol für leicht verständliche Informationen

Einfache Sprache ist näher an der Alltagssprache. Auch sie soll Informationen verständlicher machen. Ein Text ist aber nicht automatisch barrierefrei, nur weil er kurz ist. Inhalt, Aufbau, Wortwahl, Schriftbild und Zielgruppe müssen zusammenpassen.


Ausbildung: Zugänglichkeit und Nachteilsausgleich

Auch in einer Berufsausbildung können Barrieren entstehen: im Ausbildungsbetrieb, in der Berufsschule, bei Lernmaterialien oder in Prüfungen.

Ein Nachteilsausgleich soll behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen. Er senkt nicht das fachliche Niveau. Die geforderte Leistung bleibt grundsätzlich gleich. Angepasst werden die Bedingungen, unter denen die Leistung gezeigt wird.

Mögliche Maßnahmen können je nach Einzelfall sein:

  1. mehr Bearbeitungszeit,
  2. technische Hilfsmittel,
  3. größere Schrift,
  4. ein geeigneter Prüfungsraum,
  5. eine angepasste Prüfungsorganisation,
  6. Kommunikationshilfen wie Gebärdensprachdolmetschung.

Bei IHK-Prüfungen in Baden-Württemberg kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden. Zuständig ist die jeweilige Kammer beziehungsweise Prüfungsstelle. Die Anforderungen an Antrag und Nachweise können sich unterscheiden. Deshalb sollte die Beratung frühzeitig erfolgen.

Auch die Bundesagentur für Arbeit informiert über Unterstützung für Auszubildende mit Behinderungen. Dazu können technische Hilfsmittel oder weitere Leistungen gehören.


Studium in Baden-Württemberg

Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sollen an Hochschulen nicht benachteiligt werden. Das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg verpflichtet Hochschulen dazu, ihre besonderen Belange zu berücksichtigen. Prüfungsordnungen müssen Regelungen enthalten, die Chancengleichheit sichern.

Ein Nachteilsausgleich kann zum Beispiel die Prüfungszeit, Pausen, Hilfsmittel, den Prüfungsraum oder in geeigneten Fällen die Form einer Leistung betreffen. Er wird individuell geprüft.

Für ein zugängliches Studium sind mehrere Bereiche wichtig:

  1. Beratung: Frühzeitige Beratung kann helfen, notwendige Maßnahmen zu planen.
  2. Prüfungen: Der Antrag sollte rechtzeitig vor der Prüfung gestellt werden.
  3. Lehrveranstaltungen: Räume, Präsentationen, Dokumente und digitale Plattformen sollten zugänglich sein.
  4. Assistenz und Hilfsmittel: Je nach Bedarf können technische oder personelle Hilfen notwendig sein.
  5. Wohnen und Mobilität: Ein Studium ist nur dann wirklich zugänglich, wenn auch Anreise, Campuswege und Wohnsituation funktionieren.
  6. Ansprechpersonen: Hochschulen haben Beauftragte beziehungsweise Beratungsangebote für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

Ein Beispiel aus Baden-Württemberg ist die Universität Heidelberg. Dort gibt es ein Team für inklusives Studieren, das zu Barrieren und Nachteilsausgleichen informiert.


Soziales Leben und gesellschaftliche Teilhabe

Teilhabe betrifft den ganzen Alltag. Sie endet nicht an Schule, Hochschule oder Arbeitsplatz.

Barrierefreier Parkplatz am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen in Heidelberg

Wichtige Bereiche sind:

  1. Wohnen: Menschen sollen möglichst selbstbestimmt entscheiden können, wie und mit wem sie leben.
  2. Mobilität: Öffentlicher Verkehr, Haltestellen, Wege und Informationen müssen zugänglich sein.
  3. Kultur: Theater, Museen, Konzerte und Bibliotheken können durch bauliche und kommunikative Barrierefreiheit mehr Menschen erreichen.
  4. Sport und Freizeit: Angebote sollen so gestaltet sein, dass Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen teilnehmen können.
  5. Gesundheit: Praxen, Kliniken und Gesundheitsinformationen müssen zugänglich sein.
  6. Arbeit: Teilhabe bedeutet auch Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt, zu Ausbildung, Weiterbildung und beruflicher Entwicklung.
  7. Politik und Beteiligung: Informationen, Sitzungen und Beteiligungsverfahren müssen zugänglich sein.


Teilhabe heißt auch Mitbestimmen

Barrierefreiheit sollte nicht nur für Menschen mit Behinderungen geplant werden. Sie sollte möglichst mit ihnen geplant werden.

Das nennt man Partizipation. Menschen mit eigener Erfahrung kennen Barrieren oft sehr genau. Ihre Perspektiven sind deshalb wichtig, wenn Gebäude geplant, Webseiten entwickelt, Prüfungsbedingungen gestaltet oder Veranstaltungen organisiert werden.

Ein gutes Beteiligungsverfahren fragt zum Beispiel:

  1. Wer kann bisher nicht teilnehmen?
  2. Welche Barrieren gibt es?
  3. Welche Lösungen wünschen die betroffenen Personen?
  4. Wer entscheidet über die Umsetzung?
  5. Wird später überprüft, ob die Lösung wirklich funktioniert?


Barriere-Check für Räume, Medien und Angebote

Du kannst ein Angebot mit einfachen Fragen prüfen:

  1. Kann eine Person mit Rollstuhl den Ort ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen?
  2. Gibt es Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen?
  3. Sind Videos untertitelt?
  4. Gibt es bei wichtigen visuellen Inhalten eine hörbare Beschreibung?
  5. Funktioniert die Webseite nur mit Tastatur?
  6. Sind Formulare verständlich beschriftet?
  7. Gibt es leicht verständliche Informationen?
  8. Sind Kontaktmöglichkeiten für verschiedene Kommunikationswege vorhanden?
  9. Gibt es Ruhe- oder Rückzugsmöglichkeiten?
  10. Wurden Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen an der Planung beteiligt?

Ein solcher Check ersetzt keine professionelle Prüfung. Er hilft aber dabei, Barrieren früher zu erkennen.


Ein Fallbeispiel

Stell Dir vor: Eine Hochschule in Baden-Württemberg plant einen Informationstag. Der Haupteingang hat drei Stufen. Die Vorträge finden in einem halligen Raum statt. Die Präsentationen werden später nur als unstrukturierte PDF-Dateien veröffentlicht. Die Videos haben keine Untertitel. Die Anmeldung funktioniert nur mit der Maus.

Hier gibt es mehrere Barrieren gleichzeitig. Eine gute Lösung wäre nicht nur eine einzelne Rampe. Der gesamte Informationstag müsste betrachtet werden: Zugang zum Gebäude, Orientierung, Akustik, digitale Anmeldung, Medien, Unterlagen und Kommunikation.

Das Beispiel zeigt: Barrierefreiheit ist eine Kette. Wenn nur ein wichtiger Teil nicht zugänglich ist, kann die Teilhabe trotzdem scheitern.


Beratung und weiterführende Stellen

  1. Landeszentrum Barrierefreiheit: Beratung zu Bauen, öffentlichem Raum, Mobilität, digitaler Barrierefreiheit und Kommunikation.
  2. Kommunale Behindertenbeauftragte: Ansprechpersonen in Stadt- und Landkreisen.
  3. Hochschulen: Beauftragte und Beratungsstellen für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.
  4. IHK: Informationen zu Nachteilsausgleichen in Ausbildungsprüfungen.
  5. Bundesagentur für Arbeit: Beratung zu Ausbildung, Studium, Arbeit und Hilfsmitteln.
  6. EUTB: Beratung zu Teilhabeleistungen und Selbstbestimmung.


Quellen und weiterführende Informationen

  1. Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg
  2. Landesrecht Baden-Württemberg: L-BGG
  3. Landesrecht Baden-Württemberg: L-BGG-Durchführungsverordnung
  4. Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg: Vielfalt und Diversity
  5. Deutsches Studierendenwerk: Landesrechtliche Regelungen
  6. Universität Heidelberg: Inklusives Studieren
  7. IHK Region Stuttgart: Nachteilsausgleich bei Prüfungen
  8. Bundesagentur für Arbeit: Prüfungserleichterungen
  9. Sozialministerium Baden-Württemberg: Landes-Behindertenbeirat


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Was beschreibt Barrierefreiheit am besten? (Angebote sind für möglichst viele Menschen selbstständig zugänglich und nutzbar) (!Nur Gebäude haben keine Treppen) (!Menschen mit Behinderungen erhalten immer persönliche Hilfe) (!Nur digitale Angebote werden vereinfacht)




Was bedeutet Teilhabe? (Menschen können mitmachen und mitentscheiden) (!Menschen dürfen nur zuschauen) (!Menschen erhalten ausschließlich finanzielle Hilfe) (!Menschen nutzen nur besondere Einrichtungen)




Welche Aufgabe hat ein Screenreader? (Er liest digitale Inhalte vor oder gibt sie auf einer Braillezeile aus) (!Er baut automatisch Rampen) (!Er übersetzt jede Webseite in Gebärdensprache) (!Er ersetzt alle Untertitel)




Wozu dienen Untertitel? (Sie machen gesprochene Inhalte als Text zugänglich) (!Sie vergrößern automatisch Türen) (!Sie ersetzen jede Audiodeskription) (!Sie messen den Kontrast einer Webseite)




Was ist Deutsche Gebärdensprache? (Eine eigenständige visuelle Sprache) (!Eine Sammlung zufälliger Handzeichen) (!Ein anderes Wort für Brailleschrift) (!Eine besonders langsame Form des gesprochenen Deutsch)




Was ist das Ziel eines Nachteilsausgleichs? (Behinderungsbedingte Nachteile bei gleichen fachlichen Anforderungen auszugleichen) (!Das fachliche Niveau einer Prüfung zu senken) (!Prüfungen grundsätzlich abzuschaffen) (!Allen Lernenden dieselbe zusätzliche Zeit zu geben)




Welche Stelle ist das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg? (Das Landeszentrum Barrierefreiheit) (!Die Bundesbank) (!Das Kraftfahrt-Bundesamt) (!Die Deutsche Nationalbibliothek)




Welche Maßnahme hilft besonders bei der Orientierung blinder Menschen? (Ein gut geplantes tastbares Leitsystem) (!Eine ausschließlich farbige Dekoration) (!Ein Video ohne Ton) (!Eine schwer lesbare Schrift)




Was gehört zur digitalen Barrierefreiheit? (Tastaturbedienbarkeit und sinnvolle Alternativtexte) (!Nur besonders große Bilddateien) (!Möglichst viele Animationen) (!Formulare ohne Beschriftung)




Warum ist Partizipation für Barrierefreiheit wichtig? (Menschen mit Behinderungen bringen eigene Erfahrungen in Planung und Entscheidungen ein) (!Nur Fachleute dürfen Barrieren bemerken) (!Teilhabe funktioniert ohne Rückmeldungen) (!Barrierefreiheit betrifft nur technische Normen)





Memory

Rampe stufenloser Zugang
Untertitel gesprochene Sprache als Text
Screenreader digitale Inhalte vorlesen
Braille tastbare Punktschrift
Gebärdensprache visuelle Kommunikation
Nachteilsausgleich angepasste Prüfungsbedingungen
Partizipation Mitbestimmung
Alternativtext Beschreibung eines Bildes





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Wirkung
Rampe Zugang ohne Stufe
Untertitel Sprache als sichtbarer Text
Kontrast bessere visuelle Erkennbarkeit
Rückzugsraum Möglichkeit zur Reizreduktion
Tastplan Orientierung durch den Tastsinn






Kreuzworträtsel

Rampe Wie heißt eine geneigte Fläche, die einen stufenlosen Zugang ermöglichen kann?
Braille Wie heißt die tastbare Punktschrift für blinde Menschen?
Untertitel Wie heißt geschriebener Text, der gesprochene Inhalte eines Videos wiedergibt?
Screenreader Wie heißt ein Programm, das digitale Inhalte vorlesen kann?
Teilhabe Wie heißt das Mitmachen und Mitentscheiden in der Gesellschaft?
Gebärdensprache Wie heißt eine visuelle Sprache, die mit Händen, Mimik und Körperhaltung ausgedrückt wird?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Barrierefreiheit soll eine möglichst selbstständige

von Räumen und Angeboten ermöglichen.
Ein stufenloser Zugang kann durch eine

unterstützt werden.
Blinde Menschen können digitale Inhalte mit einem

nutzen.
Gesprochene Inhalte in Videos werden durch

sichtbar.
Die tastbare Punktschrift heißt

.
Die Deutsche Gebärdensprache wird mit

abgekürzt.
Ein

soll behinderungsbedingte Nachteile bei Prüfungen ausgleichen.
Das Landeszentrum Barrierefreiheit wird kurz

genannt.
Mitbestimmung von Betroffenen heißt auch

.
Ein Text zu einem Bild, der dessen Inhalt beschreibt, heißt

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Barriere-Check: Untersuche einen Raum in Deiner Schule, Hochschule oder Ausbildungsstätte. Notiere drei Barrieren und drei Verbesserungsmöglichkeiten.
  2. Alternativtext: Wähle fünf Bilder aus einer Lernplattform und formuliere zu jedem Bild einen kurzen, sinnvollen Alternativtext.
  3. Untertitel: Nimm ein kurzes Erklärvideo auf und ergänze passende Untertitel.
  4. Leichte Sprache: Übertrage einen komplizierten Informationstext in eine verständlichere Sprache und teste ihn mit einer anderen Person.


Standard

  1. Campus-Check: Dokumentiere einen Weg vom Eingang bis zu einem Unterrichts- oder Seminarraum. Prüfe Zugang, Orientierung, Türen und Beschilderung.
  2. Interview zur Teilhabe: Führe ein Interview mit einer Beratungsstelle, einer Interessenvertretung oder einer betroffenen Person über Barrieren im Alltag. Frage vorher um Zustimmung.
  3. Digitale Barrierefreiheit: Prüfe eine öffentliche Webseite auf Tastaturbedienbarkeit, Überschriften, Alternativtexte, Kontraste und verständliche Formulare.
  4. Inklusive Veranstaltung: Plane einen barrierearmen Informationstag mit Zugänglichkeit, Untertiteln, Ruhebereich, verständlicher Anmeldung und klaren Hinweisen zur Anreise.


Schwer

  1. Barrierefreiheitskonzept: Entwickle für eine Schule, Hochschule oder einen Ausbildungsbetrieb ein Konzept mit baulichen, digitalen, kommunikativen und sozialen Maßnahmen.
  2. Vergleich Ausbildung Studium: Vergleiche Nachteilsausgleiche in einer Ausbildungsprüfung mit denen an einer Hochschule. Untersuche Zuständigkeiten und mögliche Maßnahmen.
  3. Partizipatives Projekt: Entwickle gemeinsam mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen einen Vorschlag zur Verbesserung eines öffentlichen Angebots in Deiner Gemeinde.
  4. Medienprojekt Inklusion: Produziere einen barrierearmen Podcast oder ein Video über Teilhabe in Baden-Württemberg. Plane Transkript, Untertitel, Audiodeskription oder ergänzende Bildbeschreibungen mit ein.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Nutzungskette analysieren: Eine Veranstaltung ist stufenlos erreichbar, aber die Anmeldung ist nur mit der Maus möglich. Erkläre, warum die Veranstaltung trotzdem nicht vollständig barrierefrei ist.
  2. Nachteilsausgleich begründen: Eine Auszubildende mit Sehbehinderung benötigt Prüfungsaufgaben in großer Schrift. Erkläre, warum dies Chancengleichheit fördern kann, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken.
  3. Medien bewerten: Vergleiche ein Video nur mit Ton, ein Video mit Untertiteln und ein Video mit Untertiteln plus Audiodeskription. Zeige, für welche Nutzergruppen sich der Zugang verändert.
  4. Raum planen: Entwirf einen Seminarraum, der Menschen mit Mobilitäts-, Seh-, Hör- und Reizverarbeitungseinschränkungen möglichst gut unterstützt.
  5. Partizipation erklären: Begründe, warum Menschen mit Behinderungen an der Planung von Barrierefreiheit beteiligt werden sollten.
  6. Transfer in die Gemeinde: Wähle ein öffentliches Angebot in Baden-Württemberg und entwickle einen realistischen Maßnahmenplan, wie dort mindestens drei verschiedene Barrieren abgebaut werden könnten.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu diesem Thema ist wichtig, dass Du nicht nur Begriffe kennst, sondern Barrieren erkennen und Lösungen begründen kannst.

  1. Du kannst Barrierefreiheit und Teilhabe unterscheiden und ihren Zusammenhang erklären.
  2. Du kannst bauliche, digitale, kommunikative und soziale Barrieren an Beispielen erkennen.
  3. Du kannst erklären, warum Barrierefreiheit unterschiedliche Behinderungen berücksichtigen muss.
  4. Du kannst die Funktion von Untertiteln, Audiodeskription, Screenreadern, Braille und Gebärdensprache beschreiben.
  5. Du kannst erklären, was ein Nachteilsausgleich in Ausbildung oder Studium leisten soll.
  6. Du kennst wichtige Anlaufstellen in Baden-Württemberg.
  7. Du kannst ein Angebot anhand einer Nutzungskette prüfen.
  8. Du kannst konkrete Verbesserungen entwickeln und ihre Wirkung begründen.
  9. Du kannst erklären, warum Partizipation ein wichtiger Teil von Inklusion ist.




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