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Jugendvorschläge mit Zuständigkeits- und Umsetzungspfad formulieren

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Jugendvorschläge mit Zuständigkeits- und Umsetzungspfad formulieren

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Jugendvorschläge mit Zuständigkeits- und Umsetzungspfad formulieren


Einleitung

Wie wird aus der Aussage „Hier müsste sich etwas ändern!“ ein politischer Vorschlag, den eine zuständige Stelle tatsächlich prüfen und entscheiden kann? In diesem Werkstattkurs lernst Du, ein Anliegen so zu formulieren, dass Problem, Beleg, Zuständigkeit, Ressourcen, Umsetzung und Prüftermin zusammenpassen.

Der Kurs eignet sich für den Einstieg ab Klasse 7. Die Grundaufgaben führen Schritt für Schritt durch einen fiktiven kommunalen Fall. Für das M-Niveau werden Zuständigkeiten genauer begründet und Belege kritisch geprüft. Im E-Niveau vergleichst Du Entscheidungsebenen, untersuchst Unsicherheiten und überträgst das Verfahren auf einen europäischen Fall.

Dieser Kurs ist politische Bildung und keine persönliche Rechtsberatung. Er verspricht keinen Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung, Förderung, Genehmigung oder Umsetzung. Bei echten Vorhaben müssen die jeweils geltenden Gesetze, die örtliche Hauptsatzung, Eigentumsverhältnisse, Haushaltsregeln und Zuständigkeitsordnungen aktuell geprüft werden.

Medienhinweis: Das Foto zeigt ein reales Rathaus und dient nur zur Veranschaulichung kommunaler Politik. Der Ort des Werkstattfalls ist vollständig fiktiv.


Was Du am Ende können sollst

Du kannst ein Jugendanliegen in einen überprüfbaren politischen Vorschlag übersetzen. Dabei sollst Du

  1. Anliegen: ein Problem und eine gewünschte Veränderung knapp benennen.
  2. Beleg: Beobachtungen, Daten und Quellen so verwenden, dass ihre Herkunft erkennbar bleibt.
  3. Zuständigkeit: unterscheiden, ob eine Kommune, ein Land, der Bund oder eine Institution der Europäischen Union überhaupt entscheiden darf.
  4. Ressourcen: Geld, Personal, Fläche, Zeit, Genehmigungen und Folgekosten mitdenken.
  5. Umsetzung: aus einer Forderung einen realistischen Arbeitspfad machen.
  6. Prüftermin: festlegen, wann überprüft wird, ob ein Beschluss umgesetzt wurde und ob die Maßnahme wirkt.
  7. Unsicherheit: offene Punkte ausdrücklich kennzeichnen, statt sie als sichere Tatsachen auszugeben.


Niveaustufen: Basis, M und E

Basis ab Klasse 7: Du arbeitest mit der Leitfrage „Wer kann darüber entscheiden?“ und formulierst einen Antrag mit fünf Pflichtteilen.

M-Niveau: Du begründest die Zuständigkeit mit einer amtlichen Quelle, prüfst die Qualität eines Belegs und unterscheidest Entscheidung und Ausführung.

E-Niveau: Du vergleichst konkurrierende Zuständigkeiten, prüfst Rechtsgrundlagen und institutionelle Rollen, formulierst Alternativen und bewertest, welche Unsicherheiten vor einer realen Einreichung geklärt werden müssten.


Werkstatt 1: Vom Wunsch zum prüfbaren Vorschlag

Ein politischer Vorschlag wird stärker, wenn er nicht nur sagt, was gewünscht wird, sondern auch zeigt, warum, wer zuständig sein könnte, welche Mittel gebraucht werden und wann die Wirkung überprüft werden soll.


Die Fünf-Felder-Karte

Feld Leitfrage Gute Formulierung
Anliegen Was soll sich konkret ändern? „Am kommunalen Jugendplatz soll ein wettergeschützter Sitzbereich eingerichtet werden.“
Beleg Woran ist das Problem erkennbar? „Eine dokumentierte Befragung und Beobachtung zeigen einen wiederkehrenden Bedarf; Erhebungsmethode und Grenzen werden genannt.“
Zuständigkeit Welche Ebene darf über die Maßnahme und das Geld entscheiden? „Da Fläche und Einrichtung im Lehrfall der Kommune gehören, wird zuerst die kommunale Zuständigkeit geprüft.“
Ressourcen Was wird für Planung und Umsetzung benötigt? „Planungszeit, Bauprüfung, Haushaltsmittel, Beschaffung, Montage und spätere Unterhaltung.“
Prüftermin Wann wird kontrolliert, ob der Vorschlag bearbeitet oder umgesetzt wurde? „Sachstandsprüfung am 30. September 2027.“

Merksatz: Ein guter Vorschlag verbindet Ziel + Beleg + Zuständigkeit + Ressourcen + Termin.


Drei Fragen vor jeder Einreichung

  1. Darf: Gehört das Thema grundsätzlich zum Aufgabenbereich dieser Ebene?
  2. Entscheidet: Welches Organ oder welche Stelle trifft die eigentliche Entscheidung?
  3. Setzt um: Welche Verwaltung, Einrichtung oder beauftragte Stelle führt den Beschluss praktisch aus?

Diese drei Fragen dürfen nicht vermischt werden. Ein Gemeinderat kann zum Beispiel einen Haushaltsansatz beschließen, während die Verwaltung anschließend Ausschreibung, Prüfung und Umsetzung organisiert.


Werkstatt 2: Kommunale Aufgaben und europäische Institutionen unterscheiden


Kommunale Selbstverwaltung in Deutschland

Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes schützt das Recht der Gemeinden, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die genaue Organisation der Kommune wird vor allem durch das jeweilige Landesrecht und durch örtliche Regelungen bestimmt.

Für den Lehrfall wird eine fiktive Gemeinde in Baden-Württemberg verwendet. Dort gilt unter anderem:

  1. Gemeinderat: Nach § 24 Gemeindeordnung Baden-Württemberg ist der Gemeinderat Hauptorgan der Gemeinde und entscheidet grundsätzlich über Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist oder eine Aufgabe wirksam übertragen wurde.
  2. Bürgermeister: Nach § 44 Gemeindeordnung Baden-Württemberg leitet der Bürgermeister die Gemeindeverwaltung und erledigt insbesondere die laufende Verwaltung sowie übertragene Aufgaben.
  3. Jugendbeteiligung: Nach § 41a Gemeindeordnung Baden-Württemberg müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden.
  4. Haushalt: Nach § 81 Gemeindeordnung Baden-Württemberg wird die Haushaltssatzung vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

Wichtig: Daraus folgt nicht automatisch, dass jedes Jugendanliegen zwingend beschlossen werden muss. Beteiligung, Entscheidung, Finanzierung und Genehmigung sind verschiedene Schritte.


Was die Europäische Union darf – und was nicht

Nach Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union gilt der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung. Die EU darf nur in den Bereichen tätig werden, für die ihr die Mitgliedstaaten in den Verträgen Zuständigkeiten übertragen haben. Für nicht ausschließliche Zuständigkeiten ist außerdem das Subsidiaritätsprinzip wichtig.

Artikel 13 EUV nennt die Organe der Europäischen Union. Ihre Befugnisse sind nicht austauschbar. Für viele EU-Rechtsakte gilt vereinfacht:

  1. Europäische Kommission: legt grundsätzlich Vorschläge für neue EU-Rechtsvorschriften vor und führt EU-Politik aus.
  2. Europäisches Parlament: wirkt als direkt gewähltes Gesetzgebungsorgan zusammen mit dem Rat an vielen EU-Rechtsakten und am Haushalt mit.
  3. Rat der Europäischen Union: vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten und beschließt in vielen Fällen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
  4. Europäischer Rat: gibt vor allem die allgemeine politische Richtung vor und ist nicht das reguläre Gesetzgebungsorgan.
  5. Gerichtshof der Europäischen Union: entscheidet über Fragen des EU-Rechts im Rahmen seiner vertraglichen Zuständigkeiten.

Im Bereich Jugend kann die EU nach Artikel 6 AEUV Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, koordinieren oder ergänzen. Das bedeutet aber nicht, dass eine EU-Institution automatisch über einen einzelnen kommunalen Jugendplatz, eine örtliche Sitzbank oder einen lokalen Haushaltsansatz entscheiden darf.

Beobachtungsauftrag zum Video: Notiere während des Videos für Kommission, Parlament und Rat jeweils ein Verb, das ihre Rolle beschreibt. Vergleiche anschließend Deine Notizen mit den amtlichen Quellen dieses Kurses.


Zuständigkeits-Ampel

Farbe Typischer Hinweis Was Du tun solltest
Grün – wahrscheinlich kommunal Örtliche Einrichtung auf kommunaler Fläche, kommunaler Haushalt, lokale Nutzung Gemeindeordnung, Hauptsatzung, Eigentum und Haushaltszuständigkeit prüfen
Gelb – mehrere Ebenen möglich Schule, ÖPNV, Kreisstraße, Naturschutz, Bau- oder Verkehrsrecht Träger, Straße, Eigentum, Fachrecht und zuständige Behörde ermitteln
Blau – möglicher EU-Bezug Grenzüberschreitender Binnenmarkt, EU-Umweltrecht, Verbraucherregeln, unionsweite Standards Zuerst prüfen, ob eine vertragliche EU-Zuständigkeit und eine passende Rechtsgrundlage besteht
Rot – falscher Adressat Eine Stelle wird angeschrieben, obwohl sie das verlangte Ergebnis rechtlich oder tatsächlich nicht entscheiden kann Antrag umadressieren oder Anliegen in einen politischen Appell statt einen Entscheidungsantrag umformulieren


Warum „EU“ nicht einfach „höhere Ebene“ bedeutet

Die Europäische Union ist keine allgemeine Oberbehörde für alle kommunalen Entscheidungen. Eine lokale Forderung wird nicht dadurch europäisch, dass sie besonders wichtig ist. Umgekehrt können EU-Regeln kommunale Projekte beeinflussen, etwa wenn europäisches Recht in einem betroffenen Sachgebiet gilt oder Förderprogramme genutzt werden. Förderung ersetzt aber nicht die lokale Zuständigkeit für die konkrete Umsetzung.


Werkstatt 3: Quellen prüfen statt Autorität vermuten


Quellencheck in vier Schritten

Bei Zuständigkeitsfragen reichen Suchmaschinen-Treffer oder Social-Media-Beiträge nicht aus. Verwende für die Kernfrage möglichst amtliche Primärquellen.

Prüfschritt Frage Beispiel
Urheber Wer veröffentlicht die Information? Bundesgesetzblatt, Gesetze-im-Internet, Landesrecht, EUR-Lex oder offizielle Institutionsseite
Rechtsstatus Ist es ein Gesetz, Vertrag, eine Verordnung, eine amtliche Erläuterung oder nur eine Meinung? Artikel 28 GG ist Verfassungsrecht; eine Behördenerklärung erläutert dagegen nur
Aktualität Ist die geltende Fassung erkennbar? Bei Gesetzen die aktuelle Fassung und bei Webseiten das Aktualisierungsdatum prüfen
Passgenauigkeit Beantwortet die Quelle wirklich die Zuständigkeitsfrage? Eine EU-Seite über Jugendprogramme beweist noch nicht, dass die EU einen lokalen Jugendplatz finanzieren oder anordnen muss


Amtliche Belegstellen für diesen Kurs

Recherchestand: 4. Oktober 2026. Vor einer realen Einreichung erneut prüfen.

  1. Grundgesetz, Art. 28: kommunale Selbstverwaltung.
  2. Gemeindeordnung Baden-Württemberg, § 24: Rechtsstellung und Aufgaben des Gemeinderats.
  3. Gemeindeordnung Baden-Württemberg, § 41a: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
  4. Gemeindeordnung Baden-Württemberg, § 44: Leitung der Gemeindeverwaltung.
  5. Gemeindeordnung Baden-Württemberg, § 81: Erlass der Haushaltssatzung.
  6. Vertrag über die Europäische Union, Art. 5: begrenzte Einzelermächtigung, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.
  7. Vertrag über die Europäische Union, Art. 13: Organe der Europäischen Union.
  8. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, besonders Art. 6: unterstützende, koordinierende oder ergänzende EU-Zuständigkeiten unter anderem in Bildung, Jugend und Sport.
  9. Europäische Union – Institutionen und Einrichtungen: amtliche Übersicht zu Kommission, Parlament, Rat und Europäischem Rat.
  10. Europäische Bürgerinitiative – amtlicher Leitfaden: Voraussetzungen und Verfahren.
  11. Europäische Bürgerinitiative – Datenanforderungen: aktuelles Mindestalter zur Unterstützung nach Mitgliedstaat.


Keine erfundenen Zitate

In diesem Kurs werden Rechtsregeln zusammengefasst und kenntlich belegt. Fiktive Personen erhalten keine erfundenen wörtlichen Aussagen. Die Werkstattdaten des Fallbeispiels sind ausdrücklich als didaktisch erzeugte Daten gekennzeichnet und dürfen nicht als reale Erhebung ausgegeben werden.


Werkstatt 4: Fiktiver örtlicher Fall „Jugendplatz Lindenstadt“


Ausgangslage

Die Lindenstadt ist eine vollständig fiktive Gemeinde in Baden-Württemberg. Im Lehrfall gehört der „Jugendplatz Nord“ der Gemeinde. Dort gibt es einen offenen Bewegungsbereich, aber keinen wettergeschützten Sitzbereich.

Eine Jugendgruppe möchte erreichen, dass die Gemeinde einen kleinen überdachten Sitzbereich plant und – sofern rechtlich, technisch und finanziell möglich – im Haushaltsjahr 2027 umsetzt.

Fiktive Annahmen des Lehrfalls:

  1. Die Fläche steht im Eigentum der Gemeinde.
  2. Der Jugendplatz wird von der Gemeinde unterhalten.
  3. Für den gewünschten Wetterschutz existiert noch kein eigener Haushaltsansatz.
  4. Die Maßnahme berührt Interessen Jugendlicher unmittelbar.
  5. Bau-, Sicherheits-, Vergabe- und Detailgenehmigungen sind noch nicht geprüft.

Diese Annahmen sind didaktische Vorgaben. In einem echten Fall müssten sie belegt werden.


Werkstattdaten als Beleg

Die folgenden Daten sind vollständig erfunden und nur für diesen Kurs erzeugt. Sie simulieren eine kleine, nicht repräsentative Erhebung.

Material Erhebung Ergebnis Aussagekraft
B1 Kurzbefragung 84 freiwillig antwortende Jugendliche aus zwei Schulklassen und einem Jugendtreff 59 nennen fehlenden Wetterschutz als eines der zwei wichtigsten Probleme am Platz Zeigt einen deutlichen Hinweis im befragten Kreis, ist aber keine repräsentative Befragung aller Jugendlichen
B2 Ortsbeobachtung Vier Beobachtungsfenster von je 45 Minuten In zwei Beobachtungsfenstern führte Regen dazu, dass ein großer Teil der anwesenden Gruppen den Platz verließ Zeigt ein konkretes Nutzungsmuster, aber nur an wenigen Tagen
B3 Flächenakte des Lehrfalls Didaktische Fallannahme Grundstück ist kommunales Eigentum Für den Kurs gesetzt; in der Realität müsste dies durch die zuständige Stelle geprüft werden
B4 Kostenschätzung Didaktische Grobschätzung ohne Marktangebot 18.000 bis 25.000 Euro für Planung, Untergrund, Sitzmodul, Wetterschutz, Montage und Reserve Nur Arbeitswert für die Werkstatt; kein Angebot und keine Beschaffungsaussage


Belegqualität bewerten

Ein Beleg ist nicht allein deshalb gut, weil er eine Zahl enthält. Prüfe immer:

  1. Datenherkunft: Wer hat erhoben?
  2. Methode: Wie wurde beobachtet, gezählt oder gefragt?
  3. Stichprobe: Wer konnte teilnehmen und wer nicht?
  4. Zeitbezug: Wann und wie oft wurde erhoben?
  5. Grenzen: Welche Schlussfolgerung ist nicht zulässig?
  6. Nachprüfbarkeit: Könnte eine andere Person den Weg zur Aussage nachvollziehen?

M-Niveau: Formuliere zu B1 und B2 jeweils eine Stärke und eine Schwäche.

E-Niveau: Entwickle eine bessere Erhebung, mit der die Gemeinde vor einer endgültigen Investitionsentscheidung belastbarere Daten erhalten könnte.


Werkstatt 5: Zuständigkeit für den Lehrfall bestimmen


Schritt 1: Ist das Anliegen örtlich?

Der Antrag betrifft eine konkrete kommunale Fläche und eine örtliche Nutzung. Damit spricht im Lehrfall viel dafür, die Kommune als erste Entscheidungsebene anzusprechen. Art. 28 Absatz 2 GG schützt die kommunale Selbstverwaltung bei örtlichen Angelegenheiten.


Schritt 2: Wer entscheidet über Geld und Grundsatz?

Der Lehrfall verlangt einen neuen Haushaltsansatz. In Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung. Deshalb wird der Gemeinderat als zuständige politische Entscheidungsebene für die beantragte Budgetentscheidung gewählt.

Das bedeutet nicht, dass der Gemeinderat jedes Detail selbst plant. Die konkrete Zuständigkeit kann von der Hauptsatzung, von bereits übertragenen Aufgaben, von Wertgrenzen und vom Charakter der Maßnahme abhängen.


Schritt 3: Wer setzt um?

Die Gemeindeverwaltung wird vom Bürgermeister geleitet. Nach einem positiven Beschluss wären typischerweise Verwaltungsschritte nötig: technische Prüfung, Kostenfortschreibung, gegebenenfalls Genehmigungen, Vergabe oder Beschaffung, Bauausführung und Abnahme.

Unsicherheit: Welche Ämter genau zuständig wären, wird im Lehrfall nicht festgelegt. In einer echten Kommune unterscheiden sich Organisationspläne.


Schritt 4: Wo wird Jugendbeteiligung eingebaut?

Weil das Vorhaben Interessen Jugendlicher direkt berührt, muss im baden-württembergischen Lehrfall eine angemessene Jugendbeteiligung vorgesehen werden. Das kann zum Beispiel ein Workshop, eine Jugendvertretung oder ein anderes Beteiligungsformat sein. Die konkrete Form ist nicht durch diesen Kurs vorgegeben.


Werkstatt 6: Musterantrag mit Zuständigkeits- und Umsetzungspfad


Antrag für den fiktiven Fall

Adressat: Gemeinderat der fiktiven Lindenstadt

Betreff: Prüf- und Umsetzungsauftrag für einen wettergeschützten Sitzbereich am Jugendplatz Nord

Anliegen: Der Gemeinderat möge die Verwaltung beauftragen, einen wettergeschützten Sitzbereich am Jugendplatz Nord technisch und rechtlich zu prüfen, Jugendliche in die Ausgestaltung einzubeziehen und – sofern die Prüfung positiv ausfällt – für das Haushaltsjahr 2027 einen Betrag von höchstens 25.000 Euro für Planung und Umsetzung vorzusehen.

Beleg: Die didaktische Kurzbefragung B1 zeigt im befragten Kreis einen häufig genannten Bedarf. Die Beobachtung B2 liefert einen zusätzlichen Hinweis darauf, dass Regen die Nutzung einschränkt. Beide Belege sind nicht repräsentativ und sollen deshalb vor einer endgültigen Beschaffung durch eine breitere Beteiligung ergänzt werden.

Zuständige Entscheidungsebene: Der Gemeinderat wird angesprochen, weil der Lehrfall eine kommunale Fläche und eine neue Budgetentscheidung betrifft. Die genaue interne Zuständigkeit ist vor Einreichung anhand der Hauptsatzung, des Haushalts und der örtlichen Zuständigkeitsordnung zu prüfen.

Ressourcen: Benötigt werden Planungszeit der Verwaltung, Beteiligungszeit für Jugendliche, technische Prüfung, gegebenenfalls Bau- oder Sicherheitsprüfung, ein Haushaltsrahmen bis 25.000 Euro sowie spätere Unterhaltungs- und Kontrollkosten. Die Summe ist nur eine didaktische Obergrenze und kein reales Angebot.

Umsetzungspfad: Jugendgruppe → kommunale Ansprechstelle → fachliche Vorprüfung → Jugendbeteiligung → belastbarere Kostenschätzung → Beschlussvorlage → Haushaltsentscheidung des Gemeinderats → bei positiver Entscheidung Beschaffung und Umsetzung durch die Verwaltung → Abnahme → Nutzung → Evaluation.

Prüftermin: Am 30. September 2027 soll öffentlich nachvollziehbar geprüft werden, welcher Bearbeitungsstand erreicht ist, welche Kosten entstanden oder zu erwarten sind, ob Jugendliche beteiligt wurden und ob weitere Entscheidungen erforderlich sind.

Keine Anspruchsgarantie: Der Antrag verlangt Prüfung und politische Entscheidung. Er behauptet keinen Rechtsanspruch auf Bau, Finanzierung oder Fertigstellung.


Warum dieser Antrag besser ist als „Baut uns ein Dach!“

Der Musterantrag

  1. nennt einen klaren Ort und ein konkretes Ziel,
  2. trennt fiktive Belege von realen Tatsachen,
  3. benennt eine plausible kommunale Entscheidungsebene,
  4. macht Ressourcen sichtbar,
  5. baut Jugendbeteiligung ein,
  6. enthält Bedingungen statt falscher Gewissheit,
  7. nennt einen Prüftermin,
  8. lässt technische und rechtliche Prüfungen offen.


Leeres Antragsformular für Deine Gruppe

Feld Dein Eintrag
Anliegen
Beleg
Datenherkunft und Grenzen
Zuständige Ebene
Begründung der Zuständigkeit
Ressourcen
Umsetzungsschritte
Unsicherheiten
Prüftermin
Kriterium für Erfolg oder weiteren Prüfbedarf


Werkstatt 7: Umsetzungspfad als Prozess


Acht Stationen

Station Frage Ergebnis
1 Anliegen klären Was soll sich ändern? Ein Satz mit Ort, Ziel und Zielgruppe
2 Belege sammeln Welche Daten stützen das Problem? Quellenblatt mit Herkunft und Grenzen
3 Zuständigkeit prüfen Welche Ebene darf entscheiden? Begründete Zuständigkeitsvermutung
4 Beteiligung organisieren Wer ist betroffen und muss gehört werden? Beteiligungsplan
5 Ressourcen schätzen Was kostet Zeit, Geld und Personal? Grober Ressourcenplan mit Unsicherheiten
6 Entscheidung vorbereiten Welche Stelle muss formell entscheiden? Adressierter Antrag oder Beschlussvorschlag
7 Umsetzung verfolgen Wer erledigt die beschlossenen Schritte? Statusliste mit Verantwortlichkeiten
8 Prüftermin durchführen Was wurde erreicht und was bleibt offen? Kurzer Evaluationsbericht


Prüftermin-Protokoll

Datum: __________

Beschluss oder Auftrag vom: __________

Was sollte bis heute geschehen? __________

Was ist tatsächlich geschehen? __________

Welche Belege liegen vor? __________

Welche Kosten oder Ressourcen sind bekannt? __________

Welche Unsicherheiten bleiben? __________

Nächster Schritt und zuständige Stelle: __________

Nächster Prüftermin: __________


Werkstatt 8: Drei kurze Auswahlaufgaben mit Hilfen, Belegen und Lösungen


Auswahlaufgabe 1: Wer ist im Lehrfall zuerst die passende politische Entscheidungsebene?

Option Aussage
A Der Gemeinderat der fiktiven Lindenstadt
B Die Europäische Kommission
C Der Deutsche Bundestag
D Der Gerichtshof der Europäischen Union

Hilfestufe 1: Der Antrag betrifft eine kommunale Fläche und einen neuen kommunalen Haushaltsansatz.

Hilfestufe 2: Prüfe Art. 28 Absatz 2 GG sowie § 24 und § 81 GemO Baden-Württemberg.

Belegstellen: Art. 28 GG, § 24 GemO BW, § 81 GemO BW.

Erläuterte Lösung: A ist im konstruierten Lehrfall am besten begründet. Das Vorhaben ist örtlich und die beantragte neue Haushaltsentscheidung liegt auf kommunaler Ebene. Ob ein Ausschuss, der Bürgermeister oder der Gemeinderat im Einzelfall über einzelne Schritte entscheidet, muss zusätzlich anhand der Hauptsatzung und der konkreten Aufgabenübertragung geprüft werden.


Auswahlaufgabe 2: Wer legt im normalen EU-Gesetzgebungsweg grundsätzlich Vorschläge für neue EU-Rechtsvorschriften vor?

Option Aussage
A Die Europäische Kommission
B Der Europäische Gerichtshof
C Der Europäische Rat allein
D Der Ausschuss der Regionen allein

Hilfestufe 1: Gesucht ist das Organ mit dem grundlegenden Initiativrecht für neue EU-Rechtsvorschriften.

Hilfestufe 2: Vergleiche die amtliche Übersicht zu den Aufgaben von Kommission, Parlament und Rat.

Belegstelle: Amtliche EU-Übersicht zu Institutionen und Einrichtungen.

Erläuterte Lösung: A ist richtig. Die Kommission legt grundsätzlich Gesetzgebungsvorschläge vor; Parlament und Rat entscheiden in vielen Bereichen gemeinsam über die vorgeschlagenen Rechtsakte. Das ist eine vereinfachte Darstellung des Regelfalls und ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Vertragsverfahrens.


Auswahlaufgabe 3: Warum kann eine EU-Institution nicht einfach über den Wetterschutz am fiktiven Jugendplatz entscheiden?

Option Aussage
A Weil EU-Organe nur innerhalb der ihnen durch die Verträge übertragenen Zuständigkeiten handeln dürfen
B Weil die EU nie etwas mit Jugendpolitik zu tun haben darf
C Weil Gemeinden grundsätzlich keine europäischen Regeln beachten müssen
D Weil das Europäische Parlament ausschließlich über Außenpolitik entscheidet

Hilfestufe 1: Die EU besitzt keine allgemeine Zuständigkeit für jede öffentliche Aufgabe.

Hilfestufe 2: Suche in Art. 5 EUV nach dem Grundsatz, der die Grenzen der EU-Zuständigkeiten beschreibt.

Belegstelle: Art. 5 EUV.

Erläuterte Lösung: A ist richtig. EU-Organe dürfen nur innerhalb übertragener Kompetenzen handeln. Die falschen Optionen verabsolutieren oder verdrehen die Zuständigkeitsordnung: Die EU besitzt durchaus Befugnisse mit Jugendbezug, Gemeinden müssen einschlägiges EU-Recht beachten, und das Europäische Parlament hat weit mehr Aufgaben als Außenpolitik.


Werkstatt 9: Freie Urteile offen begründen

Bei politischen Vorschlägen gibt es oft nicht nur eine vertretbare Bewertung. Deshalb sollst Du bei offenen Urteilen nicht nach einer versteckten Mustermeinung suchen. Nutze stattdessen ein transparentes Modell.


ZEBRA-Prüfmodell

Buchstabe Prüfkriterium Leitfrage
Z Zuständigkeit Ist nachvollziehbar, wer entscheiden und wer umsetzen kann?
E Evidenz Sind Datenherkunft, Methode, Grenzen und Gegenbelege sichtbar?
B Beteiligung Sind betroffene Gruppen angemessen beteiligt?
R Ressourcen Sind Kosten, Personal, Zeit, Fläche und Folgekosten mitgedacht?
A Abwägung Werden Alternativen, Nebenwirkungen und faire Gegenargumente berücksichtigt?

Bewerte jeden Bereich mit 0 = ungeklärt, 1 = teilweise geklärt oder 2 = gut geklärt. Die Summe ist kein automatisches politisches Urteil. Sie zeigt nur, wo ein Vorschlag noch verbessert werden sollte.

Freies Urteil: Soll die Lindenstadt den Wetterschutz priorisieren? Begründe Deine Position mit mindestens drei ZEBRA-Kriterien. Eine zustimmende, ablehnende oder abwägende Position kann gut begründet sein.


Werkstatt 10: Vertiefung M


M-Auftrag 1: Entscheidung und Ausführung trennen

Erkläre am Fall „Jugendplatz Nord“, warum Gemeinderat und Gemeindeverwaltung unterschiedliche Rollen haben. Nutze § 24 und § 44 GemO BW als Beleg.


M-Auftrag 2: Einen schwachen Beleg verbessern

Ausgangssatz: „Alle Jugendlichen wollen einen Wetterschutz.“

Überarbeite den Satz so, dass er zu B1 passt und keine falsche Allgemeingültigkeit behauptet.

Mögliche Qualitätsmerkmale: Stichprobengröße nennen, Auswahl der Befragten nennen, Ergebnis als Hinweis formulieren, Repräsentativität nicht behaupten.


M-Auftrag 3: Ressourcen erweitern

Ergänze zur Geldsumme mindestens vier nichtfinanzielle Ressourcen, die für Planung und Umsetzung gebraucht werden könnten.


Werkstatt 11: Vertiefung E


E-Auftrag 1: Hauptsatzung als Unsicherheitsfaktor

Begründe, warum die Aussage „Der Gemeinderat entscheidet immer selbst über jede Ausgabe“ zu pauschal wäre. Entwickle eine Prüfliste für die örtliche Zuständigkeitsordnung.


E-Auftrag 2: Subsidiarität und begrenzte Einzelermächtigung unterscheiden

Erkläre den Unterschied:

  1. Begrenzte Einzelermächtigung fragt zuerst, ob die EU überhaupt eine übertragene Zuständigkeit besitzt.
  2. Subsidiarität betrifft in nicht ausschließlichen Zuständigkeitsbereichen die Frage, ob ein Ziel besser auf EU-Ebene erreicht werden kann als auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene.

Übertrage beide Prüfungen auf einen selbst gewählten Vorschlag.


E-Auftrag 3: Wirkung statt bloßer Umsetzung

Entwickle für den Jugendplatz zwei unterschiedliche Prüfkriterien: eines für Umsetzung und eines für Wirkung.

Beispielstruktur: „Umsetzung ist erreicht, wenn …“ und „Wirkung ist erkennbar, wenn …“.


Transferfall: Von der Kommune zur Europäischen Union


Fall „Reparierbarkeitskennzeichnung für Elektronik“

Eine europaweit vernetzte Jugendgruppe möchte, dass elektronische Geräte in der gesamten EU eine leicht verständliche, vergleichbare Kennzeichnung zur Reparierbarkeit erhalten. Dieser Transferfall unterscheidet sich vom kommunalen Jugendplatz: Er betrifft potenziell einen grenzüberschreitenden Markt und könnte deshalb einen EU-Bezug haben.

Aber: Aus dem politischen Wunsch folgt noch keine sichere EU-Zuständigkeit für jede gewünschte Detailregel. Vor einer realen Initiative müssten die einschlägige Vertragsgrundlage, bestehende EU-Rechtsakte und das geeignete Verfahren geprüft werden.

Ein möglicher Beteiligungsweg kann – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – eine Europäische Bürgerinitiative sein. Sie kann die Kommission auffordern, einen Vorschlag für einen EU-Rechtsakt zu prüfen. Eine erfolgreiche Bürgerinitiative garantiert kein neues Gesetz. Die Kommission muss sich mit dem Anliegen befassen und offiziell antworten.

Aktueller Alters-Hinweis: Nach der amtlichen EBI-Seite liegt das Mindestalter zur Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative für deutsche Staatsangehörige derzeit bei 16 Jahren. Für Lernende unterhalb dieser Altersgrenze ist der Fall eine Simulation. Vor einer echten Beteiligung muss die aktuelle Regel erneut geprüft werden.


Vergleich der beiden Fälle

Merkmal Jugendplatz Lindenstadt Reparierbarkeitskennzeichnung
Räumlicher Bezug örtliche kommunale Fläche potenziell unionsweiter Markt
Erste Zuständigkeitsprüfung Gemeinde und Landeskommunalrecht EU-Verträge und einschlägiges EU-Sachrecht
Typische politische Adresse Gemeindeorgane je nach Verfahren EU-Institutionen
Entscheidungsgarantie nein nein
Beteiligungsweg örtliche Jugendbeteiligung, Antrag, politische Beratung zum Beispiel Petition, Konsultation oder bei erfüllten Voraussetzungen Europäische Bürgerinitiative
Wichtigste Unsicherheit Hauptsatzung, Eigentum, Haushalt, Genehmigung konkrete EU-Rechtsgrundlage und passendes Verfahren


Transferauftrag

Entwickle für den EU-Fall einen eigenen Fünf-Felder-Vorschlag mit Anliegen, Beleg, Zuständigkeit, Ressourcen und Prüftermin. Markiere mindestens zwei Punkte mit „noch zu prüfen“.


Unsicherheiten, Datenherkunft und Medienrechte


Unsicherheitsprotokoll

Punkt Was im Kurs feststeht Was bei einem echten Fall geprüft werden muss
Bundesland Lehrfall liegt fiktiv in Baden-Württemberg In anderen Ländern gelten andere Gemeindeordnungen
Grundstück kommunales Eigentum ist Fallannahme Eigentum und tatsächliche Trägerschaft
Entscheidungsorgan Gemeinderat ist für den beantragten Haushaltsrahmen plausibler Adressat Hauptsatzung, Wertgrenzen, Ausschüsse, übertragene Zuständigkeiten
Kosten 18.000 bis 25.000 Euro sind didaktische Arbeitswerte Marktpreise, Planungskosten, Folgekosten, Vergabeverfahren
Genehmigung nicht abschließend geprüft Bau-, Sicherheits-, Umwelt- und sonstiges Fachrecht
Jugenddaten vollständig fiktive Lehrdaten echte, datenschutzkonforme und methodisch saubere Erhebung
EU-Transfer möglicher EU-Bezug wird methodisch gezeigt konkrete Vertragsgrundlage und bestehendes Fachrecht
EBI-Regeln Recherche vom 4. Oktober 2026 aktuelle Alters-, Verfahrens- und Unterstützungsregeln


Datenherkunft

B1 bis B4 sind keine realen Daten. Sie wurden ausschließlich für diesen Kurs erzeugt, damit Du Belegqualität, Zuständigkeit und Antragstechnik üben kannst. Sie dürfen nicht als Quelle für einen realen Ort verwendet werden.

Die Rechts- und Institutionsangaben stammen aus den oben verlinkten amtlichen Quellen. Zusammenfassungen sind eigene Formulierungen und keine angeblichen Originalzitate.


Medienrechte

Medium Herkunft Rechtehinweis
Landappbw 178441 1819 Altes Rathaus Freiburg.jpg Wikimedia Commons, Urheber Roland Knobloch CC0 1.0; im Kurs nur als Beispiel eines realen Rathauses verwendet
European Parliament Strasbourg Hemicycle - Diliff.jpg Wikimedia Commons, Urheber Diliff CC BY-SA 3.0 und zusätzlich dort ausgewiesene Lizenzoption; Namensnennung und Lizenzbedingungen beachten
Politisches System der Europäischen Union komplex.svg Wikimedia Commons, Urheber TheGlobetrotter CC BY-SA 4.0; Namensnennung, Lizenz und Share-Alike-Bedingung beachten
How does the EU work? The institutions explained YouTube-Kanal des Europäischen Parlaments Extern eingebettetes Video; Rechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber und richten sich nach den Plattform- und Veröffentlichungsbedingungen
European Citizens’ Initiative 2.0 YouTube-Kanal der Europäischen Kommission Extern eingebettetes Video; Rechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber und richten sich nach den Plattform- und Veröffentlichungsbedingungen

Commons-Belegseiten:

  1. Rathaus Freiburg – Commons
  2. Europäisches Parlament – Commons
  3. Politisches System der EU – Commons


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Welche Aussage beschreibt die kommunale Selbstverwaltung nach Art. 28 Absatz 2 GG am besten? (Gemeinden dürfen örtliche Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln) (!Gemeinden dürfen jedes Bundesgesetz außer Kraft setzen) (!Gemeinden sind Organe der Europäischen Kommission) (!Gemeinden dürfen nur Entscheidungen des Bundes ausführen)




Welche politische Ebene ist im fiktiven Fall Jugendplatz Lindenstadt zuerst zu prüfen? (Die kommunale Ebene) (!Die Europäische Zentralbank) (!Der Europäische Gerichtshof) (!Die NATO)




Was verlangt § 41a GemO Baden-Württemberg bei jugendrelevanten Planungen und Vorhaben? (Eine angemessene Beteiligung Jugendlicher) (!Eine automatische Zustimmung zu jedem Jugendantrag) (!Eine Abstimmung im Europäischen Parlament) (!Eine Genehmigung durch den Bundestag)




Welche Rolle hat der Bürgermeister nach § 44 GemO Baden-Württemberg? (Er leitet die Gemeindeverwaltung) (!Er ist Präsident des Gemeinderats der Europäischen Union) (!Er beschließt allein jeden kommunalen Haushalt) (!Er ersetzt das Landesparlament)




Welcher Grundsatz begrenzt die Zuständigkeiten der Europäischen Union? (Der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung) (!Das automatische Vorrangprinzip der Gemeinden) (!Das Einstimmigkeitsgebot aller Bürger) (!Das kommunale Haushaltsprinzip)




Welches EU-Organ legt grundsätzlich Vorschläge für neue EU-Rechtsvorschriften vor? (Die Europäische Kommission) (!Der Europäische Rechnungshof) (!Die Europäische Zentralbank) (!Der Ausschuss der Regionen allein)




Wer beschließt im normalen EU-Gesetzgebungsweg viele Rechtsakte gemeinsam? (Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union) (!Der Europäische Gerichtshof und jede Stadtverwaltung) (!Die Europäische Zentralbank und alle Schulen) (!Nur der Europäische Rat ohne weitere Organe)




Was bewirkt eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative nicht automatisch? (Die Verabschiedung eines neuen EU-Gesetzes) (!Eine formelle Befassung der Kommission) (!Eine politische Prüfung des Anliegens) (!Eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Vorschlag)




Welche Aussage beschreibt die Werkstattdaten B1 bis B4 richtig? (Sie sind didaktisch erzeugt und keine realen Ortsdaten) (!Sie stammen aus einer amtlichen Bürgerbefragung) (!Sie sind repräsentativ für alle Jugendlichen in Deutschland) (!Sie dürfen ohne Kennzeichnung als echte Statistik veröffentlicht werden)




Wozu dient ein Prüftermin im Antrag? (Um Bearbeitungsstand Umsetzung und Wirkung später systematisch zu überprüfen) (!Um eine Zustimmung rechtlich zu garantieren) (!Um jede weitere Diskussion zu beenden) (!Um die zuständige Entscheidungsebene zu umgehen)





Memory

Anliegen gewünschte konkrete Veränderung
Beleg nachvollziehbare Stütze für eine Aussage
Zuständigkeit Befugnis einer Ebene oder Stelle zu entscheiden
Ressourcen benötigte Mittel Zeit Personal und Infrastruktur
Prüftermin festgelegter Zeitpunkt für die spätere Kontrolle
Unsicherheit offen gekennzeichneter noch zu prüfender Punkt





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Anliegen schärfen Ziel und gewünschte Veränderung eindeutig formulieren
Beleg sichern Datenherkunft Methode und Grenzen dokumentieren
Zuständigkeit prüfen Entscheidungsebene und Rechtsgrundlage bestimmen
Ressourcen klären Geld Zeit Personal und Folgekosten sichtbar machen
Prüftermin festlegen späteren Kontrollzeitpunkt und Kriterien bestimmen






Kreuzworträtsel

Kommune Welche Ebene regelt viele Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft?
Gemeinderat Welches Hauptorgan entscheidet in Baden-Württemberg grundsätzlich über Gemeindeangelegenheiten?
Kommission Welches EU-Organ legt grundsätzlich Vorschläge für neue EU-Rechtsvorschriften vor?
Ressourcen Wie nennt man Geld Zeit Personal und weitere benötigte Mittel zusammen?
Subsidiarität Welches Prinzip fragt bei nicht ausschließlichen EU-Zuständigkeiten nach der geeigneten Handlungsebene?
Beteiligung Wie heißt die Einbeziehung betroffener Jugendlicher in Planungen und Vorhaben?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.
Ein politischer Jugendvorschlag beginnt mit einem klaren

. Eine Behauptung wird stärker, wenn ihre

nachvollziehbar ist. Bei einer örtlichen kommunalen Fläche wird zuerst die

als mögliche Entscheidungsebene geprüft. Der Gemeinderat ist in Baden-Württemberg das

der Gemeinde. Die EU darf nur innerhalb übertragener Zuständigkeiten handeln; dafür steht der Grundsatz der

. Im normalen EU-Gesetzgebungsweg legt grundsätzlich die

neue Gesetzgebungsvorschläge vor. Geld, Personal und Zeit gehören zu den

. Ein festgelegter späterer Kontrollzeitpunkt heißt

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Anliegen formulieren: Formuliere aus „Unser Treffpunkt ist schlecht“ einen überprüfbaren Satz mit Ort, Ziel und gewünschter Veränderung.
  2. Belege unterscheiden: Ordne fünf selbst gefundene Aussagen in Beobachtung, Meinung, amtliche Quelle, Statistik und offene Vermutung ein.
  3. Zuständigkeitskarte: Zeichne für ein lokales Thema eine Karte mit Kommune, Land, Bund und EU und markiere, welche Ebene Du zuerst prüfen würdest.
  4. Prüftermin planen: Formuliere für ein kleines Klassenprojekt einen sinnvollen Prüftermin und zwei Fragen, die dann beantwortet werden sollen.


Standard

  1. Jugendbefragung entwerfen: Entwickle fünf neutrale Fragen für eine kleine Befragung zu einem örtlichen Problem und notiere, warum Deine Stichprobe möglicherweise nicht repräsentativ ist.
  2. Antragswerkstatt: Fülle das leere Antragsformular dieses Kurses für ein selbst gewähltes kommunales Anliegen vollständig aus.
  3. Rathaus-Recherche: Suche auf der offiziellen Website einer realen Kommune nach Hauptsatzung, Ratsinformationssystem oder Zuständigkeitsübersicht und dokumentiere, was Du sicher und was Du noch nicht sicher zuordnen kannst.
  4. Quellenvergleich: Vergleiche eine amtliche Quelle mit einem Zeitungsartikel zum gleichen politischen Thema und beschreibe, welche Funktion beide Quellen jeweils haben.


Schwer

  1. Kompetenzkonflikt analysieren: Wähle einen Fall, bei dem Kommune, Kreis, Land oder Bund beteiligt sein könnten, und entwickle einen begründeten Zuständigkeitsbaum.
  2. EU-Transfer prüfen: Formuliere einen unionsweiten Jugendvorschlag und prüfe getrennt begrenzte Einzelermächtigung, Subsidiarität und institutionellen Entscheidungsweg.
  3. Gegenantrag entwickeln: Schreibe zu Deinem eigenen Vorschlag eine sachliche Gegenposition, die Ressourcen, Alternativen oder Nebenwirkungen anders bewertet.
  4. Evaluation durchführen: Entwickle ein Evaluationsdesign mit mindestens einem Umsetzungskriterium, einem Wirkungskriterium, einer Datenquelle und einem Prüftermin.




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Lernkontrolle

  1. Transfer Kommune: Eine Jugendgruppe fordert Beleuchtung an einem Weg. Entwickle drei Fragen, mit denen Du klärst, ob Gemeinde, privater Eigentümer oder eine andere Straßenbaulast zuständig sein könnte. Begründe, warum Du ohne diese Prüfung keinen sicheren Adressaten nennen solltest.
  2. Transfer Haushalt: Ein Vorschlag kostet deutlich mehr als zunächst geschätzt. Erkläre, welche Teile des Antrags überarbeitet werden müssen und warum eine politische Zustimmung nicht automatisch ausreichende Haushaltsmittel bedeutet.
  3. Transfer Belegqualität: Zwei Gruppen liefern widersprüchliche Befragungen. Entwickle Kriterien, mit denen Du die Aussagekraft vergleichst, ohne eine Seite allein wegen der höheren Prozentzahl zu bevorzugen.
  4. Transfer EU: Eine Gruppe möchte eine einheitliche Regel in allen EU-Staaten. Entwickle einen Prüfpfad von der Zuständigkeitsfrage bis zur passenden Institution, ohne vorauszusetzen, dass die EU zuständig ist.
  5. Transfer Beteiligung: Eine Verwaltung plant einen Jugendplatz ohne Jugendliche einzubeziehen. Entwirf einen sachlichen Hinweis, welche Beteiligungsfrage geprüft werden sollte und welche amtliche Quelle im baden-württembergischen Lehrfall relevant wäre.
  6. Transfer Evaluation: Eine Maßnahme wurde gebaut, aber kaum genutzt. Erkläre, warum „umgesetzt“ und „wirksam“ unterschiedliche Bewertungen sind, und schlage zwei weitere Prüfschritte vor.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu diesem Thema ist wichtig, dass Du

  1. ein Anliegen präzise formulierst,
  2. Beleg und Meinung voneinander unterscheidest,
  3. Datenherkunft und Grenzen einer Erhebung kennzeichnest,
  4. eine Zuständigkeit mit einer geeigneten amtlichen Quelle begründest,
  5. Entscheidung und praktische Umsetzung auseinanderhältst,
  6. kommunale Aufgaben nicht automatisch EU-Institutionen zuschreibst,
  7. Ressourcen und Folgekosten mitdenkst,
  8. Unsicherheiten offen markierst,
  9. einen realistischen Prüftermin festlegst,
  10. bei offenen politischen Urteilen nachvollziehbare Prüfkriterien statt bloßer Behauptungen verwendest.




OERs zum Thema



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