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IM5 - Recht am eigenen Bild

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IM5 - Recht am eigenen Bild




IM5 - Recht am eigenen Bild


Einleitung

Ein Klassenfoto, ein lustiges Video aus dem Unterricht, ein Avatar im Klassenchat oder ein Profilbild im Internet: Bilder gehören zu Deinem Alltag. Aber auf einem Foto oder in einem Video kann man Menschen erkennen. Deshalb geht es nicht nur darum, wer ein Bild gemacht hat, sondern auch darum, wer darauf zu sehen ist.

Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil der Persönlichkeitsrechte. Es schützt Dich davor, dass andere Bilder von Dir einfach veröffentlichen oder verbreiten. In Deutschland gilt als wichtige Grundregel: Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Für Kinder gelten zusätzlich besondere Schutzregeln. In der Schule kommen außerdem Datenschutzregeln und schulische Vorgaben hinzu.

Für Klasse 5 ist deshalb eine einfache Alltagsregel besonders wichtig:

Erst fragen – dann fotografieren oder filmen – vor dem Teilen noch einmal prüfen. Ein Nein wird respektiert.

Hinweis: Dieser aiMOOC erklärt wichtige Grundregeln für den Schulalltag. Einzelne schulrechtliche Vorgaben können je nach Bundesland und konkreter Situation unterschiedlich sein. Bei Unsicherheit helfen Lehrkräfte, Sorgeberechtigte oder Datenschutzbeauftragte weiter.

Dieses Zeichen erinnert daran: Fotografieren oder Filmen kann an bestimmten Orten oder in bestimmten Situationen verboten oder unerwünscht sein. Auch wenn kein Schild hängt, darfst Du die Rechte anderer Menschen nicht vergessen.


Was Du in diesem aiMOOC lernst

Du lernst, warum Bilder zu den persönlichen Informationen eines Menschen gehören, was eine Einwilligung bedeutet und warum ein Foto für die Familiengruppe etwas anderes ist als dasselbe Foto auf einer öffentlichen Schulhomepage. Außerdem übst Du Entscheidungen zu Klassenfoto, Projektvideo, Avatar, Profilbild, Schulhomepage und KI-Bildbearbeitung.

Am Ende sollst Du in einer konkreten Situation nicht nur sagen können: „Das ist erlaubt“ oder „Das ist nicht erlaubt“. Du sollst erklären können, wer gefragt werden muss, wozu die Zustimmung gilt, wer das Bild sehen kann und welche sichere Alternative es gibt.


Das Recht am eigenen Bild verstehen


Persönlichkeitsrechte: Du bestimmst mit

Persönlichkeitsrechte schützen die persönliche Freiheit und Würde eines Menschen. Dazu gehören zum Beispiel die Privatsphäre, der Schutz persönlicher Daten und das Recht, über die Darstellung der eigenen Person mitzubestimmen. Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung davon.

Im deutschen Recht ist für die Veröffentlichung von Bildnissen besonders § 22 des Kunsturhebergesetzes wichtig. Vereinfacht gesagt: Ein erkennbares Bild einer Person darf grundsätzlich nicht ohne ihre Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, aber sie sind für Kinder oft schwer selbst einzuschätzen. Deshalb gilt im Schulalltag: Wenn Du unsicher bist, veröffentliche nicht einfach, sondern frage eine erwachsene Vertrauensperson oder die Schule.

Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen Aufnehmen und Veröffentlichen. § 22 KunstUrhG richtet sich vor allem auf das Verbreiten und öffentliche Zeigen. Schon das Fotografieren selbst kann aber Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzregeln berühren. In der Schule braucht die Schule für personenbezogene Foto- und Videoaufnahmen in vielen Situationen eine passende Rechtsgrundlage, häufig eine Einwilligung.


Was bedeutet Zustimmung oder Einwilligung?

Eine gute Einwilligung ist mehr als ein schnelles „Ja“. Die Person sollte wissen, was aufgenommen wird, wozu das Bild verwendet wird, wer es sehen kann und wie lange es ungefähr genutzt wird. Die Entscheidung soll freiwillig sein. Niemand soll Nachteile bekommen, nur weil er oder sie nicht auf einem Foto oder in einem Video erscheinen möchte.

Bei Kindern entscheiden Sorgeberechtigte in rechtlichen Fragen mit. Gleichzeitig zählt auch der Wille des Kindes. Für Dich in Klasse 5 bedeutet das praktisch: Wenn die Schule Bilder von Dir veröffentlichen möchte, holt sie die nötigen Einwilligungen ein. Wenn Du selbst nicht fotografiert, gefilmt oder veröffentlicht werden möchtest, sagst Du deutlich Nein und wendest Dich bei Bedarf an eine Lehrkraft oder Deine Sorgeberechtigten.

Eine Zustimmung zu einem Zweck ist keine Erlaubnis für alles. Wer einem Klassenfoto für die Klassenmappe zugestimmt hat, hat damit nicht automatisch zugestimmt, dass das Bild auf der Schulhomepage, in sozialen Netzwerken oder in einer KI-App verwendet wird.


Das Drei-Fragen-Prinzip

Bevor Du ein Bild mit Personen aufnimmst oder teilst, helfen drei Fragen:

  1. Fragen: Sind alle erkennbaren Personen mit der Aufnahme und der geplanten Nutzung einverstanden?
  2. Zweck prüfen: Wofür wird das Bild gebraucht – nur im Unterricht, im Klassenchat oder öffentlich im Internet?
  3. Reichweite prüfen: Wer kann das Bild sehen, speichern, weiterleiten oder verändern?

Wenn eine Antwort unklar ist, ist die sichere Entscheidung: nicht veröffentlichen und zuerst nachfragen.

Fotoszenario: Gruppenfoto. Stell Dir vor, dieses Bild wäre ein Foto Deiner Klasse. Manche Kinder möchten gern zu sehen sein, andere nicht. Eine Gruppe macht aus vielen einzelnen Menschen nicht automatisch „eine Person ohne Rechte“. Bei einem Klassenfoto müssen die Rechte der erkennbaren Personen beachtet werden.


Sechs typische Situationen aus Klasse 5


Use-Case 1: Klassenfoto

Am Fototag stellt sich die Klasse auf dem Schulhof auf. Ein Kind sagt: „Ich möchte nicht auf die Schulhomepage.“ Ein anderes Kind möchte zwar auf dem Klassenfoto sein, aber nur auf der gedruckten Version für die Klasse.

Das ist möglich, denn unterschiedliche Nutzungen können unterschiedlich entschieden werden. Ein Foto für eine interne Klassenmappe und eine Veröffentlichung im offenen Internet sind nicht dasselbe. Eine Einwilligung soll den konkreten Zweck benennen. Wer nicht mitmachen möchte, braucht eine echte Alternative, zum Beispiel außerhalb des Bildausschnitts zu stehen oder eine Version ohne öffentliche Veröffentlichung zu wählen.

Entscheidungsregel: Frage nicht nur „Darf ich ein Foto machen?“, sondern auch „Darf dieses Foto genau dort gezeigt werden?“


Mini-Comic 1: Das Klassenfoto

Bild 1 Bild 2 Bild 3
📸 Fotograf: „Jetzt alle lächeln!“ 🙋 Sam: „Für die Klasse ja, aber nicht fürs Internet.“ ✅ Lehrkraft: „Das wird getrennt berücksichtigt. Ein Nein zur Homepage ist okay.“

Comic-Frage: Warum ist Sams Antwort nicht widersprüchlich? Weil die Zustimmung an einen bestimmten Zweck gebunden sein kann.


Use-Case 2: Projektvideo

Deine Gruppe produziert ein Video für den Sachunterricht. Ihr filmt ein Experiment. Im Hintergrund sind zwei Mitschülerinnen deutlich zu erkennen. Später soll das Video beim Elternabend gezeigt werden.

Schon beim Planen klärt Ihr: Wer soll im Bild erscheinen? Wo wird das Video gezeigt? Wird es gespeichert oder später gelöscht? Wer nicht erkennbar gefilmt werden möchte, kann eine andere Rolle übernehmen, zum Beispiel Kamera, Ton, Requisiten, Moderationskarten oder Schnitt. So kann jede Person mitarbeiten, ohne zur Veröffentlichung des eigenen Bildes gezwungen zu sein.

Sicherer Drehplan: Filmt möglichst so, dass nur die Personen erkennbar sind, die mit dieser Nutzung einverstanden sind. Achtet auch auf Namen an Tischen, Hefte, Namensschilder oder andere persönliche Informationen im Hintergrund.


Mini-Comic 2: Projektvideo

Szene Sprechblase Gute Entscheidung
🎬 Die Gruppe möchte starten. „Wir filmen jetzt einfach, schneiden können wir später.“ Erst klären, wer im Bild sein möchte und wofür das Video genutzt wird.
🎤 Ein Kind möchte nicht ins Bild. „Kann ich stattdessen den Ton machen?“ Ja. Eine gleichwertige Aufgabe ohne sichtbare Aufnahme ist eine gute Alternative.
📤 Jemand möchte das fertige Video posten. „Das war doch ein Schulprojekt, also darf es online.“ Nein. Eine Nutzung im Unterricht ist nicht automatisch eine Erlaubnis für eine öffentliche Veröffentlichung.


Use-Case 3: Avatar

Ein Avatar ist ein Bild, mit dem Du Dich in einem Spiel, Forum oder Lernraum darstellen kannst. Ein Avatar kann gezeichnet, aus Symbolen zusammengesetzt oder mit einer Software erzeugt sein. Er muss nicht Dein echtes Gesicht zeigen.

Ein erfundener Avatar kann Deine Privatsphäre besser schützen als ein echtes Foto. Trotzdem solltest Du keine andere reale Person ohne Erlaubnis nachahmen. Wenn Du zum Beispiel das Foto einer Mitschülerin in einen „lustigen Comic-Avatar“ verwandelst und sie erkennbar bleibt, betrifft die Bearbeitung weiterhin ihre Persönlichkeit.

Merksatz: Ein Avatar ist besonders sicher, wenn er kreativ ist, aber keine reale Person ohne Zustimmung nachbildet.


Use-Case 4: Profilbild

Ein Profilbild kann je nach Dienst nicht nur von Freunden, sondern auch von vielen anderen Menschen gesehen werden. Manchmal erkennen Fremde daran Alter, Schule, Verein, Wohnort oder Lieblingsorte.

Prüfe bei einem Profilbild deshalb nicht nur Dein Gesicht. Schau auch auf den Hintergrund: Steht dort der Name der Schule? Ist ein Namensschild zu sehen? Sind andere Kinder im Bild? Erkennst Du eine Hausnummer oder einen Ort, an dem Du oft bist?

Für Klasse 5 ist ein selbst gestalteter Avatar, ein Tier, ein Gegenstand oder eine neutrale Grafik oft die datensparsamere Lösung. Wenn Du ein echtes Foto nutzt, bespreche das mit Deinen Sorgeberechtigten und nutze die Privatsphäre-Einstellungen des Dienstes.


Mini-Comic 3: Das Profilbild

Vorher Nachdenken Besser
🤳 Selfie vor dem Schultor mit lesbarem Schulnamen „Wer kann das Bild sehen und was verrät der Hintergrund?“ 🎨 Ein selbst gestalteter Avatar ohne Schulname und ohne fremde Personen


Use-Case 5: Schulhomepage

Eine Schulhomepage ist in der Regel öffentlich erreichbar. Das bedeutet: Ein Bild kann von sehr vielen Menschen gesehen, gespeichert oder weitergegeben werden. Deshalb ist eine Veröffentlichung auf der Homepage etwas anderes als das Zeigen im Klassenraum.

Wenn die Schule Fotos von Schülerinnen und Schülern auf ihrer Homepage veröffentlichen möchte, braucht sie dafür grundsätzlich eine passende Rechtsgrundlage; häufig ist das eine konkrete Einwilligung. Diese Einwilligung sollte den Veröffentlichungsort und den Zweck nennen. Eine pauschale Zustimmung „für alle Bilder während der Schulzeit“ ist keine gute Orientierung für eine konkrete Veröffentlichung.

Eine sichere Alternative kann sein, Lernprodukte ohne Gesichter zu zeigen: Hände beim Experiment, ein Plakat, ein Werkstück, eine Zeichnung, ein Roboter, eine Sportstation ohne erkennbare Personen oder ein Foto von hinten, wenn dadurch niemand identifizierbar wird.

Die Abbildung zeigt eine Form der Unkenntlichmachung. Im Schulalltag können Gesichter zum Beispiel verpixelt oder Bilder so zugeschnitten werden, dass Personen nicht erkennbar sind. Wichtig: Eine Person kann manchmal auch an Kleidung, Namen, Umgebung oder anderen Merkmalen erkannt werden. „Gesicht verdeckt“ bedeutet also nicht automatisch „anonym“.


Use-Case 6: KI-Bildbearbeitung

Mit Künstlicher Intelligenz lassen sich Bilder verändern: Hintergrund austauschen, Frisur ändern, eine Person älter erscheinen lassen oder sogar ein scheinbar echtes Bild erzeugen, das nie so aufgenommen wurde.

Dieses Bild stammt aus einer KI-Anwendung und zeigt eine Person, die in Wirklichkeit nicht existiert. Das macht deutlich, wie echt künstlich erzeugte Gesichter wirken können.

Wenn Du dagegen ein echtes Foto einer Mitschülerin oder eines Mitschülers in eine KI-App hochlädst, können mehrere Fragen entstehen: Darfst Du das Bild überhaupt verwenden? Weiß die Person, dass ihr Bild an einen Dienst übertragen wird? Wozu wird es verändert? Wird das bearbeitete Bild später geteilt? Könnte die Bearbeitung peinlich, beleidigend oder irreführend sein?

Wichtig: Eine Zustimmung zum Originalfoto ist nicht automatisch eine Zustimmung zur KI-Bearbeitung. Und eine Zustimmung zur Bearbeitung ist nicht automatisch eine Zustimmung zum Posten.


Mini-Comic 4: KI macht ein „lustiges“ Bild

Panel Situation Entscheidung
1 🧑‍💻 Alex lädt das Foto von Ben in eine KI-App. Vorher hätte Alex Ben und bei schulischer Nutzung die zuständigen Erwachsenen fragen müssen.
2 🤖 Die KI setzt Ben eine riesige Clownsnase auf und verändert seine Kleidung. Auch eine scheinbar lustige Bearbeitung kann Ben unangenehm sein. Seine Grenzen zählen.
3 📲 Jemand will das Ergebnis im Klassenchat teilen. Erst die konkrete Zustimmung zum Teilen einholen. Ohne Zustimmung nicht weiterleiten.


Was Zustimmung wirklich bedeutet


Freiwillig, informiert und zweckgebunden

Eine Person kann nur sinnvoll zustimmen, wenn sie versteht, worum es geht. Deshalb sollte eine Einwilligung so erklärt werden, dass die betroffene Person weiß, was passieren soll. Besonders wichtig sind vier Punkte: Was wird aufgenommen? Wofür? Wer sieht es? Wie lange oder bis wann wird es genutzt?

Freiwillig bedeutet: Ein Nein darf nicht zu Strafe, Ausgrenzung oder Nachteilen führen. Informiert bedeutet: Die Person kennt die geplante Nutzung. Zweckgebunden bedeutet: Die Zustimmung gilt nicht automatisch für andere Nutzungen.

Wenn sich der Zweck ändert, muss neu geprüft werden. Beispiel: „für unsere Präsentation im Klassenraum“ ist nicht dasselbe wie „für die öffentliche Homepage“.


Zustimmung kann widerrufen werden

Bei vielen Einwilligungen im Datenschutz kann eine erteilte Einwilligung für die Zukunft widerrufen werden. Das heißt nicht automatisch, dass alles, was früher rechtmäßig geschehen ist, rückwirkend ungeschehen wird. Für Dich ist wichtig: Wenn sich jemand mit einer weiteren Nutzung nicht mehr wohlfühlt, nimm das ernst und hole eine erwachsene Vertrauensperson dazu.


Kinder haben eine eigene Stimme

Kinder sind nicht bloß „mitgemeint“. Sie haben eigene Persönlichkeitsrechte und ein Recht auf Privatsphäre. Sorgeberechtigte unterstützen und vertreten Kinder rechtlich, aber der erkennbare Wille eines Kindes soll nicht einfach übergangen werden. In der Schule ist daher ein klares „Ich möchte nicht fotografiert werden“ ein wichtiges Signal, das ernst genommen werden muss.


Was ist mit Ausnahmen?

Das Gesetz kennt Fälle, in denen Bilder auch ohne die sonst erforderliche Einwilligung veröffentlicht werden können. § 23 KunstUrhG nennt zum Beispiel Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als bloßes Beiwerk neben einer Landschaft oder einem Ort und Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen. Diese Ausnahmen gelten jedoch nicht grenzenlos. Berechtigte Interessen der abgebildeten Person können entgegenstehen.

Für Klasse 5 reicht deshalb diese Regel: Verlasse Dich nicht selbst auf eine Ausnahme, wenn ein Kind oder eine andere Person erkennbar ist. Frage nach oder hole Hilfe bei einer Lehrkraft oder einer anderen erwachsenen Vertrauensperson.


Teilen ist eine neue Entscheidung

Ein Foto aufnehmen, im Klassenraum zeigen, in einen geschlossenen Lernraum laden, im Klassenchat verschicken und öffentlich posten sind verschiedene Handlungen. Mit jeder größeren Reichweite steigen die Risiken.

Ein Bild kann kopiert, gespeichert, weitergeleitet, bearbeitet oder aus dem Zusammenhang gerissen werden. Deshalb gilt: Vor jedem neuen Teilen neu prüfen, ob die vorhandene Zustimmung dafür wirklich gilt.


Fotoszenarien: Was würdest Du tun?


Fotoszenario A: Das Pausenhof-Selfie

Du machst ein Selfie. Hinter Dir ist ein Mitschüler zu sehen, der gerade stolpert. Das Bild wirkt lustig.

Gute Entscheidung: Zeige das Bild nicht einfach weiter. Frage den Mitschüler. Wenn er nicht möchte, dass das Bild geteilt wird, lösche oder schneide ihn heraus. Humor ist kein Grund, Persönlichkeitsrechte zu übergehen.


Fotoszenario B: Das Kunstprojekt

Die Klasse baut Fantasietiere aus Pappe. Du möchtest das Werk Deiner Freundin fotografieren. Ihre Hände sind zu sehen, ihr Gesicht nicht.

Gute Entscheidung: Prüfe trotzdem, ob sie erkennbar sein könnte und wofür Du das Bild nutzen willst. Für eine öffentliche Veröffentlichung sollte die Schule die Rechte am Werk, die Personendaten und die nötigen Einwilligungen prüfen.


Fotoszenario C: Der Sporttag

Viele Menschen stehen auf dem Sportplatz. Du fotografierst die Siegerehrung. Ein Kind ist deutlich im Mittelpunkt.

Gute Entscheidung: „Viele Menschen sind da“ bedeutet nicht automatisch, dass jede Veröffentlichung erlaubt ist. Bei Schulveranstaltungen gelten schulische Regeln, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Frage die verantwortliche Lehrkraft.


Fotoszenario D: Der Klassenchat

Ein Freund schickt Dir ein Foto mit dem Text „Nur für Dich“. Eine andere Person fragt später: „Schick mal weiter!“

Gute Entscheidung: Nicht weiterleiten. „Nur für Dich“ ist keine Erlaubnis für eine neue Weitergabe. Frage zuerst die Person, die auf dem Bild zu sehen ist und die es Dir geschickt hat.


Fotoszenario E: Der neue Avatar

Du willst einen Avatar, der genauso aussieht wie Deine Lieblingslehrkraft, inklusive Frisur und auffälliger Brille.

Gute Entscheidung: Erfinde lieber eine eigene Figur. Wenn eine reale Person erkennbar nachgebildet wird, können deren Persönlichkeitsrechte betroffen sein.


Fotoszenario F: KI-Hintergrundtausch

Für ein Schulprojekt möchtest Du ein Gruppenfoto per KI so bearbeiten, dass die Klasse scheinbar auf dem Mond steht.

Gute Entscheidung: Die Idee kann kreativ sein, aber zuerst muss geklärt sein, ob die Bilder der erkennbaren Personen für diese Bearbeitung genutzt werden dürfen und welcher Dienst die Bilder verarbeitet. Nutzt wenn möglich erfundene Figuren oder Bilder, für deren Verwendung die Rechte geklärt sind.


Eine einfache Entscheidungsampel

Ampel Bedeutung Beispiel
🟢 Grün Keine reale Person ist erkennbar oder die Nutzung ist klar vereinbart. Ein selbst gezeichneter Fantasie-Avatar ohne Bezug zu einer realen Person.
🟡 Gelb Etwas ist unklar. Erst fragen. Ein Gruppenfoto soll plötzlich statt im Klassenraum auf die Homepage.
🔴 Rot Eine Person sagt Nein oder die Nutzung könnte sie bloßstellen, täuschen oder verletzen. Ein peinliches Foto ohne Zustimmung posten oder per KI verändern und weiterleiten.


Was tun, wenn ein Bild von Dir ohne Zustimmung geteilt wurde?

Bleib nicht allein damit. Sichere, wenn sinnvoll und ohne das Bild unnötig weiterzuverbreiten, Informationen darüber, wo das Bild veröffentlicht wurde. Bitte die Person, das Bild zu löschen und nicht weiterzuverbreiten. Hole eine erwachsene Vertrauensperson hinzu, zum Beispiel Sorgeberechtigte, Lehrkraft, Schulsozialarbeit oder Beratungsstelle. Bei Plattformen gibt es oft Meldewege für Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Wenn Du selbst ein Bild ohne Erlaubnis geteilt hast, kannst Du Verantwortung übernehmen: Lösche es dort, wo Du es kontrollieren kannst, bitte Empfängerinnen und Empfänger um Löschung, entschuldige Dich und hole eine erwachsene Vertrauensperson hinzu, wenn das Bild bereits weiterverbreitet wurde.


Medien zum Vertiefen

Das Video „Kinder haben ein Recht am eigenen Bild!“ eignet sich als Gesprächsanlass: Welche Entscheidungen sollten Kinder über Bilder von sich selbst mitbestimmen können?

Das Video „Recht am eigenen Bild – Persönlichkeitsrechte“ erklärt Zusammenhänge zwischen Privatsphäre, Persönlichkeitsrechten und dem Umgang mit Fotos und Videos im Netz.

Das JUUUPORT-Video „Täuschend Echt! Was du über Deepfakes wissen solltest“ eignet sich als Ergänzung zum KI-Use-Case. Achte beim Anschauen darauf, welche Hinweise Dir helfen können, manipulierte Bilder und Videos kritisch zu prüfen.


Merksätze für Deinen Alltag

  1. Frage vorher: Ein echtes Ja ist freiwillig und bezieht sich auf eine konkrete Nutzung.
  2. Respektiere ein Nein: Niemand muss auf einem Bild oder in einem Video mitmachen.
  3. Prüfe den Zweck: Unterricht, Klassenchat und öffentliche Homepage sind nicht dasselbe.
  4. Prüfe den Hintergrund: Schule, Namensschild, Adresse oder andere Personen können persönliche Informationen verraten.
  5. KI braucht extra Nachdenken: Ein echtes Foto nicht ohne geklärte Erlaubnis in eine KI-App laden, verändern oder weitergeben.
  6. Hole Hilfe: Wenn Du unsicher bist oder ein Bild gegen Deinen Willen geteilt wurde, sprich mit einer erwachsenen Vertrauensperson.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Mia hat einem Klassenfoto für die gedruckte Klassenmappe zugestimmt. Darf die Schule das Foto deshalb automatisch auf die öffentliche Homepage stellen? (Nein, für die öffentliche Homepage muss die dafür nötige Einwilligung oder Rechtsgrundlage geklärt sein) (!Ja, jede Zustimmung zu einem Foto gilt immer überall) (!Ja, weil eine Schulhomepage kein Internet ist) (!Ja, sobald mehrere Kinder auf dem Bild sind)




Ein Kind sagt vor einem Projektvideo deutlich, dass es nicht erkennbar gefilmt werden möchte. Was ist die beste Lösung? (Eine gleichwertige Aufgabe anbieten und das Kind nicht erkennbar filmen) (!Das Kind trotzdem filmen, weil es zum Projekt gehört) (!Das Video heimlich aufnehmen) (!Das Kind später ohne Rückfrage online stellen)




Was bedeutet eine gute Einwilligung am besten? (Die Person weiß, wozu das Bild genutzt wird, und entscheidet freiwillig) (!Die Person sagt irgendwann einmal allgemein Ja zu Fotos) (!Die Person wird erst nach der Veröffentlichung gefragt) (!Die Person muss zustimmen, damit sie mitmachen darf)




Welches Profilbild schützt Deine Privatsphäre meistens am besten? (Ein selbst gestalteter Fantasie-Avatar ohne persönliche Hinweise) (!Ein Selfie mit gut lesbarem Schulnamen im Hintergrund) (!Ein Gruppenfoto mit mehreren erkennbaren Mitschülern) (!Ein Foto mit Hausnummer und Stundenplan)




Du bekommst im Klassenchat ein Foto mit der Nachricht Nur für Dich. Was solltest Du tun, wenn jemand anderes das Bild haben möchte? (Nicht weiterleiten und zuerst die betroffene Person fragen) (!Sofort an alle weiterleiten) (!Das Bild öffentlich posten) (!Das Bild mit einer KI verändern und dann teilen)




Du möchtest das Foto eines Mitschülers mit einer KI verändern. Welche Regel ist richtig? (Die Zustimmung zum Originalfoto ist nicht automatisch eine Zustimmung zur KI-Bearbeitung) (!Ein Foto darf mit KI immer beliebig verändert werden) (!KI-Bilder haben nichts mit Persönlichkeitsrechten zu tun) (!Im Klassenchat ist jede KI-Bearbeitung automatisch erlaubt)




Was ist bei einem Gruppenfoto richtig? (Auch in einer Gruppe haben erkennbare Personen Persönlichkeitsrechte) (!In einer Gruppe verliert jeder das Recht am eigenen Bild) (!Nur die größte Person im Bild muss gefragt werden) (!Gruppenfotos dürfen immer öffentlich gepostet werden)




Ein Foto soll statt im Klassenraum plötzlich auf der Schulhomepage gezeigt werden. Was ist zu tun? (Die neue Nutzung muss erneut geprüft und passend erlaubt sein) (!Nichts, denn jede spätere Nutzung ist automatisch erlaubt) (!Das Foto darf ohne Prüfung veröffentlicht werden) (!Nur die Dateigröße muss geändert werden)




Was solltest Du tun, wenn ein peinliches Bild von Dir ohne Zustimmung geteilt wurde? (Eine erwachsene Vertrauensperson holen und Löschung oder Meldung anstoßen) (!Das Bild aus Rache von jemand anderem posten) (!Nichts sagen und immer allein lösen) (!Noch mehr Kopien des Bildes verschicken)




Welcher Merksatz passt am besten zum Recht am eigenen Bild? (Erst fragen, Zweck und Reichweite prüfen und ein Nein respektieren) (!Erst posten und später nachfragen) (!Wer fotografiert, darf mit dem Bild alles machen) (!Im Internet gelten keine Persönlichkeitsrechte)





Memory

Einwilligung Freiwilliges und informiertes Ja zu einer bestimmten Nutzung
Klassenfoto Gruppenaufnahme mit mehreren erkennbaren Personen
Avatar Digitale Figur zur Darstellung einer Person
Profilbild Bild, das einen Account nach außen darstellen kann
Schulhomepage Öffentlich erreichbarer Internetauftritt einer Schule
KI-Bildbearbeitung Technisches Verändern oder Erzeugen von Bildinhalten
Persönlichkeitsrecht Schutz der persönlichen Freiheit und eigenen Darstellung
Widerruf Beenden einer Einwilligung für die Zukunft





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Klassenfoto Zustimmung für konkrete Nutzung klären
Projektvideo Rollen auch ohne sichtbare Aufnahme anbieten
Avatar Fantasiefigur statt fremdes Gesicht nutzen
Profilbild Hintergrund auf persönliche Hinweise prüfen
Schulhomepage Öffentliche Reichweite besonders beachten
KI-Bildbearbeitung Extra Zustimmung und Datenverarbeitung prüfen






Kreuzworträtsel

Einwilligung Wie heißt ein freiwilliges und informiertes Ja zu einer bestimmten Nutzung?
Privatsphäre Welcher Bereich schützt persönliche und nicht öffentliche Lebensbereiche?
Profilbild Wie heißt das Bild, das einen Account nach außen darstellen kann?
Klassenfoto Wie nennt man eine gemeinsame Aufnahme der Schülerinnen und Schüler einer Klasse?
Persönlichkeit Welcher Begriff steckt im Ausdruck Persönlichkeitsrecht?
Reichweite Wie heißt die Frage danach, wie viele Menschen ein Bild sehen können?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.
Das Recht am eigenen Bild gehört zu den

. Vor dem Veröffentlichen eines erkennbaren Bildes ist grundsätzlich eine

wichtig. Eine gute Zustimmung soll

erfolgen. Sie soll außerdem an einen bestimmten

gebunden sein. Eine Veröffentlichung auf der Schulhomepage hat eine größere

als das Zeigen im Klassenraum. Ein erfundener

kann die Privatsphäre besser schützen als ein echtes Porträtfoto. Beim Profilbild solltest Du auch den

auf persönliche Informationen prüfen. Eine Zustimmung zu einem Originalfoto erlaubt nicht automatisch eine

. Wenn eine Person Nein sagt, musst Du dieses

respektieren. Wenn ein Bild gegen Deinen Willen geteilt wurde, solltest Du eine erwachsene

um Hilfe bitten.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Fotoregeln: Gestalte ein Plakat mit fünf einfachen Regeln für Fotos und Videos in Deiner Klasse.
  2. Avatar: Entwirf einen Fantasie-Avatar, der Dich darstellt, ohne Dein echtes Gesicht, Deinen Schulnamen oder Deine Adresse zu zeigen.
  3. Bildausschnitt: Zeichne zwei Versionen derselben Fotoszene: einmal mit vielen persönlichen Informationen im Hintergrund und einmal datensparsam.
  4. Comic: Zeichne einen Drei-Bilder-Comic, in dem ein Kind vor dem Posten eines Fotos um Erlaubnis fragt.


Standard

  1. Klassenfoto: Entwickle für den Fototag drei faire Möglichkeiten für Kinder, die nicht auf einer öffentlichen Version des Klassenfotos erscheinen möchten.
  2. Projektvideo: Plane ein einminütiges Schulvideo und verteile Rollen so, dass auch Kinder ohne sichtbare Aufnahme gleichwertig mitarbeiten können.
  3. Profilbild: Vergleiche drei selbst erfundene Profilbilder und begründe, welches davon die Privatsphäre am besten schützt.
  4. Schulhomepage: Entwirf eine Beispielseite für die Schulhomepage, auf der ein Klassenprojekt vorgestellt wird, ohne erkennbare Gesichter zu zeigen.


Schwer

  1. Einwilligung: Formuliere eine kindgerechte Einwilligungsfrage für ein Projektvideo. Sie soll Zweck, Zielgruppe und Veröffentlichungsort verständlich nennen.
  2. Künstliche Intelligenz: Entwickle eine Checkliste mit mindestens sechs Prüffragen, die vor einer KI-Bildbearbeitung mit Fotos realer Personen beantwortet werden müssen.
  3. Fallanalyse: Erfinde einen Streitfall um ein Foto im Klassenchat und beschreibe mindestens drei faire Schritte zur Lösung.
  4. Medienprojekt: Produziere mit Deiner Lerngruppe einen kurzen Erklärfilm zum Motto „Erst fragen, dann teilen“, ohne Personen zu zeigen, die nicht aufgenommen werden möchten.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Zweckwechsel: Ein Foto wurde für eine Präsentation im Klassenraum erlaubt. Erkläre, warum vor einer Veröffentlichung auf der Schulhomepage erneut geprüft werden muss.
  2. Interessenabwägung: Zwei Kinder möchten ein lustiges Gruppenfoto posten, ein drittes Kind auf dem Bild möchte das nicht. Entwickle eine Lösung, die das Persönlichkeitsrecht respektiert und trotzdem eine schöne Erinnerung ermöglicht.
  3. Projektplanung: Plane ein Videoexperiment so, dass die Gruppe auch dann arbeiten kann, wenn zwei Kinder nicht im Bild erscheinen möchten. Begründe Deine Rollenverteilung.
  4. KI-Bildbearbeitung: Beurteile den Fall, dass eine Schülerin das Porträt eines Mitschülers mit KI verändert und nur in der Klasse zeigt. Welche Fragen müssen vor Bearbeitung und Weitergabe geklärt werden?
  5. Datensparsamkeit: Vergleiche ein echtes Selfie vor der Schule mit einem neutralen Avatar als Profilbild. Welche persönlichen Informationen können jeweils sichtbar werden?
  6. Hilfeplan: Entwickle einen konkreten Handlungsplan für den Fall, dass ein Bild von Dir ohne Zustimmung in mehreren Chats weitergeleitet wurde.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu diesem Thema ist wichtig, dass Du nicht nur Begriffe auswendig kennst, sondern Entscheidungen begründen kannst. Du solltest erklären können, was das Recht am eigenen Bild schützt, was eine freiwillige und zweckgebundene Einwilligung bedeutet, warum Kinder eine eigene Stimme haben und warum unterschiedliche Veröffentlichungsorte unterschiedliche Reichweiten haben.

Du solltest außerdem die sechs Use-Cases Klassenfoto, Projektvideo, Avatar, Profilbild, Schulhomepage und KI-Bildbearbeitung auf neue Situationen übertragen können. Zu einem guten Lernnachweis gehört auch, sichere Alternativen zu entwickeln: andere Rollen im Video, anonymisierte Darstellungen, erfundene Avatare, Fotos ohne erkennbare Personen oder eine Veröffentlichung nur in einem begrenzten Lernraum.

Besonders wichtig ist die Fähigkeit, ein Nein zu respektieren, einen Zweckwechsel zu erkennen und bei Unsicherheit Hilfe zu holen.




OERs zum Thema


Weitere verlässliche Informationsangebote

  1. § 22 KunstUrhG: Gesetzestext zur Einwilligung bei der Verbreitung und öffentlichen Zurschaustellung von Bildnissen.
  2. § 23 KunstUrhG: Gesetzlich geregelte Ausnahmen und Schutz berechtigter Interessen.
  3. Datenschutz Rheinland-Pfalz – Recht am eigenen Bild: Hinweise speziell zu Fotos und Videos im Schulbereich.
  4. Internet-ABC: Kindgerechte Informationen zu Bildern, Urheberrecht und dem Recht am eigenen Bild.
  5. klicksafe – Achtung Deepfakes: Material zum Erkennen und Einordnen KI-manipulierter Bilder und Videos.
  6. Deutsches Kinderhilfswerk – Kinderfotos im Netz: Hinweise zu Kinderrechten, Privatsphäre und dem Teilen von Bildern.


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