Petitionen - Deutschland (Anliegen demokratisch einbringen; Schule 7–13; Gemeinschaftskunde; viele Medien; Sprache angep 1

Petitionen - Deutschland (Anliegen demokratisch einbringen; Schule 7–13; Gemeinschaftskunde; viele Medien; Sprache angep 1
Petitionen - Deutschland (Anliegen demokratisch einbringen; Schule 7–13; Gemeinschaftskunde; viele Medien; Sprache angepasst; mittellanger Text; exakt diesen Titel übernehmen)
Einleitung
Eine Petition ist eine Möglichkeit, ein Anliegen direkt an eine staatliche Stelle oder an ein Parlament heranzutragen. Du kannst damit zum Beispiel um eine Änderung bitten, auf ein Problem aufmerksam machen oder dich über eine Entscheidung einer Behörde beschweren. Petitionen gehören zu den Formen der politischen Beteiligung in einer Demokratie.
Das Besondere: Das Petitionsrecht gilt in Deutschland grundsätzlich für alle Menschen. Du musst weder wählen dürfen noch volljährig sein. Deshalb können auch Kinder und Jugendliche eine Petition einreichen, wenn sie ihr Anliegen verständlich formulieren können.

Das Petitionsrecht im Grundgesetz
Die wichtigste Grundlage ist Artikel 17 des Grundgesetzes. Dort steht, dass sich jeder Mensch einzeln oder gemeinsam mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an zuständige Stellen und an die Volksvertretung wenden darf. Dieses Recht gehört zu den Grundrechten.
Eine Bitte kann zum Beispiel ein Vorschlag für eine Gesetzesänderung sein. Eine Beschwerde richtet sich gegen ein Handeln oder Unterlassen einer staatlichen Stelle.

Wichtig ist: Das Petitionsrecht garantiert Dir, dass Du Dein Anliegen einreichen darfst und dass es behandelt wird. Es garantiert aber nicht, dass die Politik Deinem Wunsch zustimmen muss. Eine Petition ist deshalb kein Volksentscheid und keine Abstimmung, deren Ergebnis automatisch verbindlich wird.
Wer ist zuständig?
Eine Petition wirkt nur sinnvoll, wenn sie an die richtige Stelle gerichtet wird. In Deutschland gibt es verschiedene politische Ebenen.
- Bund: Wenn es um Bundesgesetze, Bundesbehörden oder Aufgaben des Bundes geht, kann der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuständig sein.
- Bundesland: Viele Fragen zu Schule, Polizei, Kultur oder Landesverwaltung gehören zum jeweiligen Bundesland. Dann kann eine Petition an den Landtag oder eine zuständige Landesstelle passen.
- Kommune: Bei örtlichen Themen wie einem Jugendtreff, einer Straße, einem Spielplatz oder bestimmten kommunalen Einrichtungen kann die Stadt, Gemeinde oder der Gemeinderat zuständig sein.
- Behörde: Artikel 17 GG erlaubt auch Eingaben an eine unmittelbar zuständige staatliche Stelle.
Gerade für Schülerinnen und Schüler ist die Zuständigkeitsfrage wichtig: Bildungspolitik ist überwiegend Sache der Länder. Wenn Du zum Beispiel eine landesweite Änderung im Schulrecht forderst, ist in der Regel nicht der Bundestag, sondern das jeweilige Bundesland der passende Ansprechpartner.
Petitionen an den Deutschen Bundestag
Für Petitionen an den Deutschen Bundestag gibt es einen eigenen Petitionsausschuss. Er prüft Bitten und Beschwerden, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen. Der Ausschuss kann Informationen von Bundesbehörden anfordern, Akten einsehen und unter bestimmten Voraussetzungen Petentinnen und Petenten, Fachleute oder Zeugen anhören.

Eine Petition kann als Einzelpetition eingereicht werden. Daneben gibt es öffentliche Petitionen. Diese werden nach einer Prüfung auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Andere Menschen können sie dort mitzeichnen und in einem Forum diskutieren.
Für öffentliche Petitionen beim Deutschen Bundestag beträgt die aktuelle Mitzeichnungsfrist sechs Wochen. Wird innerhalb der maßgeblichen Frist das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen erreicht, kommt es nach den geltenden Regeln in der Regel zu einer öffentlichen Beratung mit Anhörung; der Ausschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen davon absehen.
Viele Unterschriften bedeuten jedoch nicht automatisch, dass die Forderung umgesetzt wird. Auch eine Petition mit weniger Mitzeichnungen wird parlamentarisch geprüft, wenn sie zulässig ist.
So läuft eine Petition ungefähr ab
- Anliegen klären: Überlege genau, was sich ändern soll und warum.
- Zuständigkeit prüfen: Finde heraus, welche staatliche Stelle oder welches Parlament verantwortlich ist.
- Petition formulieren: Schreibe sachlich, konkret und verständlich.
- Begründung geben: Erkläre, welches Problem besteht und warum Deine Lösung sinnvoll ist.
- Einreichen: Nutze bei Bundestag oder Landtag den vorgesehenen Post- oder Onlineweg.
- Prüfung: Die zuständige Stelle prüft Inhalt, Zuständigkeit und gegebenenfalls die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung.
- Beratung: Die Petition wird bearbeitet; bei öffentlichen Petitionen können Mitzeichnungen und öffentliche Beratungen hinzukommen.
- Ergebnis: Am Ende erhält die einreichende Person eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens.
Was macht eine gute Petition aus?
Eine überzeugende Petition beschreibt nicht nur, dass etwas stört, sondern auch, was genau geändert werden soll. Gute Formulierungen sind sachlich und überprüfbar. Persönliche Angriffe, Beleidigungen und unbelegte Behauptungen schwächen ein Anliegen.
Ein mögliches Grundmuster lautet: „Ich bitte den zuständigen Gesetzgeber oder die zuständige Behörde, ...“ Danach folgen eine klare Forderung und eine verständliche Begründung.
Für ältere Schülerinnen und Schüler ist zusätzlich wichtig, Argumente nach ihrer Qualität zu prüfen: Welche Fakten sprechen für die Forderung? Welche Interessen sind betroffen? Welche Gegenargumente gibt es? Welche Nebenwirkungen könnte eine vorgeschlagene Regelung haben?
Petition, Demonstration und Bürgerentscheid – nicht dasselbe
Eine Petition ist nur eine von mehreren Möglichkeiten demokratischer Beteiligung. Bei einer Demonstration zeigen Menschen öffentlich ihre Meinung. Bei Wahlen entscheiden Wahlberechtigte über politische Vertretungen. In manchen Ländern oder Kommunen gibt es außerdem Volksbegehren, Bürgerbegehren oder Bürgerentscheide. Diese Verfahren folgen eigenen gesetzlichen Regeln.
Auch private Online-Plattformen können Unterschriften sammeln. Eine dort gestartete Kampagne ist aber nicht automatisch eine formelle Petition an den Bundestag oder einen Landtag. Entscheidend ist, ob das Anliegen über das vorgesehene Verfahren bei der zuständigen staatlichen Stelle eingereicht wird.
Historischer Blick: Petitionen als Mittel gesellschaftlicher Veränderung
Petitionen haben in Deutschland eine lange Geschichte. Menschen nutzten Eingaben schon vor der heutigen Bundesrepublik, um politische oder gesellschaftliche Veränderungen zu fordern. Ein historisches Beispiel ist eine Petition des Wissenschaftlich-humanitären Komitees aus dem Jahr 1926 gegen den damaligen § 175 des Strafgesetzbuches.

Das Beispiel zeigt: Petitionen können auf Missstände aufmerksam machen und politische Debatten unterstützen. Sie ersetzen aber nicht die weiteren Schritte demokratischer Gesetzgebung.
Öffentliche Beratung heute
Öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses machen sichtbar, wie Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern im Parlament diskutiert werden. Dabei werden Forderungen erklärt, Rückfragen gestellt und politische sowie rechtliche Argumente abgewogen.
Für den Unterricht kannst Du beim Anschauen darauf achten: Wie wird das Anliegen vorgestellt? Welche Fragen stellen die Abgeordneten? Welche Argumente sind sachlich besonders stark? Wo werden unterschiedliche Interessen sichtbar?
Beispiel aus dem Schulalltag
Stell Dir vor, Schülerinnen und Schüler möchten, dass im ganzen Bundesland ein bestimmtes Thema verbindlich stärker im Unterricht behandelt wird. Zuerst müsste geprüft werden, wer darüber entscheidet. Da Schulpolitik überwiegend Ländersache ist, wäre häufig der Landtag oder das zuständige Kultus- beziehungsweise Bildungsministerium passender als der Bundestag.
Geht es dagegen nur um mehr Fahrradständer an einer einzelnen Schule, könnte die Schulträgerin oder der Schulträger, oft also die Kommune, zuständig sein. Das Beispiel zeigt: Demokratische Beteiligung beginnt mit einer guten Zuständigkeitsprüfung.
Sprache und Verantwortung
Eine Petition soll auch dann respektvoll bleiben, wenn das Thema umstritten ist. Du darfst deutlich kritisieren, aber Du solltest Menschen nicht beleidigen oder herabsetzen. Gute demokratische Kommunikation trennt zwischen einer Person und einer Entscheidung oder Regel, die kritisiert wird.
Bei Zahlen, Studien oder Zitaten solltest Du möglichst seriöse Quellen nutzen. Gerade bei Online-Kampagnen ist es wichtig, Informationen zu prüfen, bevor Du sie weiterverbreitest. So verbindet sich das Thema Petition mit Medienkompetenz, Argumentation und politischer Urteilsbildung.
Merksätze
- Petitionsrecht: Jeder Mensch darf sich mit Bitten oder Beschwerden an zuständige staatliche Stellen und Volksvertretungen wenden.
- Minderjährige: Auch Kinder und Jugendliche können Petitionen einreichen.
- Zuständigkeit: Bund, Länder, Kommunen und Behörden haben unterschiedliche Aufgaben.
- Öffentliche Petition: Beim Bundestag kann eine geeignete Petition veröffentlicht, mitgezeichnet und diskutiert werden.
- Quorum: Beim Bundestag liegt das Quorum für öffentliche Petitionen aktuell bei 30.000 Mitzeichnungen innerhalb der maßgeblichen Frist.
- Demokratische Wirkung: Eine Petition kann politische Aufmerksamkeit und Beratung auslösen, erzwingt aber nicht automatisch die gewünschte Entscheidung.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Welcher Artikel des Grundgesetzes schützt das allgemeine Petitionsrecht? (Artikel 17) (!Artikel 1) (!Artikel 8) (!Artikel 20)
Wer darf in Deutschland grundsätzlich eine Petition einreichen? (Jeder Mensch) (!Nur Wahlberechtigte) (!Nur deutsche Staatsangehörige) (!Nur Volljährige)
Was ist eine Petition? (Eine Bitte oder Beschwerde an eine zuständige staatliche Stelle oder Volksvertretung) (!Eine automatisch verbindliche Volksabstimmung) (!Eine Gerichtsentscheidung) (!Eine Parteimitgliedschaft)
Wer behandelt Petitionen an den Deutschen Bundestag? (Der Petitionsausschuss) (!Der Bundesrat allein) (!Das Bundesverfassungsgericht) (!Die Bundesbank)
Wie lang ist die Mitzeichnungsfrist für öffentliche Petitionen beim Bundestag aktuell? (Sechs Wochen) (!Ein Tag) (!Zwei Jahre) (!Zehn Monate)
Wie hoch ist das aktuelle Quorum bei öffentlichen Bundestagspetitionen? (30000 Mitzeichnungen) (!300 Mitzeichnungen) (!3000 Mitzeichnungen) (!300000 Mitzeichnungen)
Was bedeutet das Erreichen des Quorums beim Bundestag grundsätzlich? (Eine öffentliche Beratung mit Anhörung ist in der Regel vorgesehen) (!Die Forderung wird automatisch Gesetz) (!Der Bundestag wird automatisch aufgelöst) (!Die Petition wird sofort beendet)
Welche politische Ebene ist für Schulpolitik überwiegend zuständig? (Die Bundesländer) (!Nur die Europäische Union) (!Nur der Bund) (!Nur die Bundesbank)
Was ist für eine gute Petition besonders wichtig? (Eine klare Forderung mit sachlicher Begründung) (!Persönliche Beleidigungen) (!Ungeprüfte Behauptungen) (!Eine möglichst unklare Formulierung)
Was garantiert das Petitionsrecht nicht? (Dass die Forderung erfüllt wird) (!Dass eine Petition eingereicht werden darf) (!Dass auch Minderjährige das Recht nutzen können) (!Dass Bitten oder Beschwerden möglich sind)
Memory
| Petition | Bitte oder Beschwerde an eine zuständige Stelle |
| Artikel 17 | Grundrecht auf Petitionen |
| Petitionsausschuss | Ausschuss des Bundestages für Eingaben |
| Mitzeichnung | Unterstützung einer öffentlichen Petition |
| Quorum | Schwelle für eine in der Regel vorgesehene öffentliche Beratung |
| Zuständigkeit | Frage nach der verantwortlichen politischen Ebene |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Thema |
|---|---|
| Bundestag | Bundesgesetzgebung und Bundesverwaltung |
| Landtag | Landesgesetze und viele Fragen der Schulpolitik |
| Kommune | Örtliche Angelegenheiten |
| Petitionsausschuss | Parlamentarische Prüfung von Petitionen |
| Mitzeichnung | Öffentliche Unterstützung einer veröffentlichten Petition |
Kreuzworträtsel
| Petition | Wie heißt eine Bitte oder Beschwerde an eine zuständige staatliche Stelle? |
| Grundgesetz | In welchem zentralen Verfassungstext steht das Petitionsrecht? |
| Ausschuss | Welche Art parlamentarisches Gremium bearbeitet Petitionen im Bundestag? |
| Beschwerde | Wie nennt man eine Beanstandung gegen staatliches Handeln oder Unterlassen? |
| Mitzeichnung | Wie heißt die Unterstützung einer öffentlichen Petition? |
| Zuständigkeit | Welcher Begriff bezeichnet die Frage, welche Stelle verantwortlich ist? |
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Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Petition erklären: Erstelle eine kleine Infokarte mit höchstens acht Sätzen, auf der Du erklärst, was eine Petition ist und wer sie nutzen darf.
- Zuständigkeit finden: Wähle drei Anliegen aus Deinem Alltag und recherchiere, ob Bund, Land, Kommune oder eine Behörde zuständig wäre.
- Medienanalyse Petition: Schaue eines der eingebetteten Bundestagsvideos an und notiere fünf Begriffe, die für das Petitionsverfahren wichtig sind.
- Forderung formulieren: Schreibe zu einem schulnahen Thema eine sachliche Petition in drei Teilen: Forderung, Problem, Begründung.
Standard
- Petitionscheck: Untersuche eine aktuell veröffentlichte Petition auf dem Portal des Deutschen Bundestages nach Forderung, Begründung, Zuständigkeit und Sprache.
- Pro und Contra: Formuliere zu einem selbst gewählten Petitionsanliegen mindestens drei Argumente dafür und drei dagegen.
- Interview politische Beteiligung: Befrage Mitschülerinnen, Mitschüler oder Erwachsene dazu, ob sie Petitionen für ein wirksames demokratisches Mittel halten, und werte die Antworten aus.
- Petition und Demonstration vergleichen: Erstelle eine Vergleichsgrafik zu Petition, Demonstration und Wahl und untersuche Ziel, Beteiligte, Verfahren und mögliche Wirkung.
Schwer
- Petitionswerkstatt: Entwickle in einer Gruppe eine vollständige Petition zu einem realistischen Anliegen, prüfe die Zuständigkeit und überarbeite den Text nach einem Peer-Feedback.
- Öffentliche Anhörung analysieren: Analysiere einen Ausschnitt aus einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses und untersuche Fragetechniken, Argumente und Interessenkonflikte.
- Demokratische Wirksamkeit bewerten: Recherchiere mehrere abgeschlossene Petitionen und bewerte, woran politische Wirkung gemessen werden kann, auch wenn eine Forderung nicht vollständig umgesetzt wurde.
- Petitionssysteme vergleichen: Vergleiche das Petitionsverfahren des Bundestages mit dem Verfahren eines Landtages und erkläre Gemeinsamkeiten, Unterschiede und mögliche Gründe dafür.


Lernkontrolle
- Zuständigkeitsanalyse: Eine Schülergruppe fordert eine landesweit einheitliche Regel für digitale Endgeräte im Unterricht. Erkläre, welche politische Ebene wahrscheinlich zuständig ist und wie Du das überprüfst.
- Wirkungsanalyse: Eine öffentliche Petition erreicht viele Mitzeichnungen, die Forderung wird aber nicht vollständig umgesetzt. Erkläre, warum die Petition trotzdem politische Wirkung entfaltet haben kann.
- Argumentationsprüfung: Beurteile zwei fiktive Petitionstexte, von denen einer sachlich argumentiert und der andere vor allem mit persönlichen Angriffen arbeitet. Begründe, welcher demokratisch überzeugender ist.
- Instrumentenwahl: Entscheide für ein lokales Problem, ob Petition, Demonstration, Gespräch mit Verantwortlichen oder Bürgerbeteiligungsverfahren besonders geeignet wäre. Begründe Deine Entscheidung.
- Grundrecht und Grenze: Erkläre den Unterschied zwischen dem Recht, eine Petition einzureichen, und einem Anspruch darauf, dass die Forderung erfüllt wird.
- Medienkompetenz: Entwickle Kriterien, mit denen Du Fakten und Quellen in einer Online-Petition prüfen würdest, bevor Du sie mitzeichnest.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis solltest Du zeigen können, dass Du:
- den Begriff Petition sicher erklären kannst,
- Artikel 17 des Grundgesetzes als zentrale Rechtsgrundlage kennst,
- erklären kannst, warum auch Minderjährige das Petitionsrecht nutzen dürfen,
- zwischen Bund, Bundesland, Kommune und zuständigen Behörden unterscheiden kannst,
- das Grundprinzip einer öffentlichen Petition beim Bundestag erklären kannst,
- Mitzeichnungsfrist und aktuelles Quorum des Bundestages einordnen kannst,
- eine klare Forderung mit sachlicher Begründung formulieren kannst,
- eine Petition von Wahl, Demonstration, Volksentscheid und privater Online-Kampagne unterscheiden kannst,
- Argumente und Quellen kritisch prüfen kannst,
- die Möglichkeiten und Grenzen von Petitionen für demokratische Beteiligung beurteilen kannst.
OERs zum Thema
Weitere seriöse Informationsangebote
- Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Offizielle Informationen zum Ausschuss.
- Petitionsportal des Deutschen Bundestages: Öffentliche Petitionen, Mitzeichnungen und Informationen zum Einreichen.
- Petitionsrecht im Grundgesetz: Offizielle Darstellung der einschlägigen Grundgesetzartikel.
- Richtlinie für öffentliche Petitionen: Regeln zu Veröffentlichung, Mitzeichnung und Verfahren.
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