Zum Inhalt springen

Die Weimarer Verfassung - Deutschland

Aus MOOCsWiki Staging
Version vom 22. August 2026, 19:05 Uhr von Glanz (Diskussion | Beiträge) (aiMOOC über GPT aiMOOC Action erstellt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
aiMOOC-Siegel

Die Weimarer Verfassung - Deutschland




Einleitung

Die Weimarer Verfassung - Deutschland war die Verfassung der ersten parlamentarischen Demokratie auf gesamtdeutscher Ebene. Sie entstand nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, dem Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreichs und der Novemberrevolution von 1918. Mit ihr wurde aus der Monarchie eine Republik, in der die Staatsgewalt grundsätzlich vom Volk ausgehen sollte.

Die Verfassung wurde am 31. Juli 1919 von der Weimarer Nationalversammlung beschlossen. Reichspräsident Friedrich Ebert unterzeichnete sie am 11. August 1919; am 14. August 1919 trat sie in Kraft. Ein wichtiger Entwurfsverfasser war der Staatsrechtler Hugo Preuß.

Für ihre Zeit enthielt die Weimarer Verfassung viele moderne demokratische Elemente: allgemeine Wahlen, das Frauenwahlrecht, parlamentarische Kontrolle der Regierung, Möglichkeiten direkter Demokratie und einen umfangreichen Katalog von Grundrechten und Grundpflichten. Gleichzeitig gab es problematische Konstruktionen, besonders die starke Stellung des Reichspräsidenten und die Notstandsrechte des Artikels 48.

Das Bild zeigt die Veröffentlichung der Verfassung im Reichsgesetzblatt von 1919. Solche Originalquellen helfen Dir, zwischen späteren Darstellungen und dem historischen Verfassungstext selbst zu unterscheiden.


Historischer Hintergrund und Entstehung

Am 9. November 1918 endete die Monarchie faktisch, und die Republik wurde ausgerufen. Deutschland befand sich zugleich in einer schweren politischen, sozialen und wirtschaftlichen Krise. Eine demokratisch gewählte Nationalversammlung sollte deshalb eine neue staatliche Ordnung schaffen.

Die Wahl zur Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war auf Reichsebene die erste allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahl, bei der Frauen wählen und gewählt werden konnten. Das Wahlalter war auf 20 Jahre gesenkt worden. Die Wahlbeteiligung lag bei ungefähr 83 Prozent.

Die Nationalversammlung trat ab Februar 1919 in Weimar zusammen. Berlin galt wegen der politischen Unruhen als ungeeigneter Tagungsort. Der Name Weimarer Verfassung leitet sich daher vom Ort der verfassunggebenden Versammlung ab.

Hugo Preuß entwickelte wesentliche Teile des Entwurfs. Die fertige Verfassung war allerdings kein Werk einer einzelnen Person, sondern das Ergebnis parlamentarischer Beratungen und politischer Kompromisse.


Demokratische Grundprinzipien

Artikel 1 brachte den politischen Umbruch besonders deutlich zum Ausdruck: Deutschland war nun eine Republik, und die Staatsgewalt sollte vom Volk ausgehen. Damit wurde die Volkssouveränität zu einem tragenden Verfassungsprinzip.

Wichtig waren außerdem die folgenden demokratischen Grundideen:

  1. Republik: Das Staatsoberhaupt war kein erblicher Monarch mehr.
  2. Volkssouveränität: Politische Herrschaft sollte demokratisch legitimiert sein.
  3. Parlamentarismus: Die Regierung war auf das Vertrauen des Reichstags angewiesen.
  4. Föderalismus: Die deutschen Länder wirkten über den Reichsrat an der Politik des Reiches mit.
  5. Direkte Demokratie: Volksbegehren und Volksentscheid ermöglichten unmittelbare Beteiligung.
  6. Grundrechte: Die Verfassung formulierte Freiheits-, Gleichheits- und soziale Rechte.

Diese Ordnung verband also repräsentative Demokratie mit plebiszitären Elementen. Gleichzeitig erhielt der Reichspräsident sehr weitreichende Kompetenzen. Deshalb war das politische System nicht ausschließlich auf das Parlament ausgerichtet.


Das Wahlrecht als demokratischer Fortschritt

Das Wahlrecht der Weimarer Republik war ein deutlicher Bruch mit älteren politischen Ausschlüssen. Frauen konnten bei der Wahl zur Nationalversammlung 1919 erstmals auf nationaler Ebene wählen und selbst kandidieren. Damit wurde politische Teilhabe wesentlich erweitert.

Das Verhältniswahlrecht sollte dafür sorgen, dass sich die Stimmenanteile der Parteien möglichst genau in der Zusammensetzung des Parlaments widerspiegelten. Dadurch konnten auch kleinere politische Richtungen Mandate erhalten. Eine Sperrklausel wie die heutige Fünf-Prozent-Hürde gab es nicht. Das machte den Reichstag repräsentativ, konnte aber zusammen mit der politischen Zersplitterung die Bildung stabiler Mehrheiten erschweren.


Die demokratischen Institutionen

Das politische System der Weimarer Republik beruhte auf mehreren Institutionen, die sich gegenseitig beeinflussten und begrenzen sollten.


Der Reichstag

Der Reichstag war das vom Volk gewählte Parlament. Er wurde grundsätzlich für vier Jahre gewählt. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehörten die Gesetzgebung, die Beschlussfassung über den Haushalt und die Kontrolle der Regierung.

Die Reichsregierung benötigte das Vertrauen des Reichstags. Der Reichstag konnte dem Reichskanzler oder einzelnen Ministern das Vertrauen entziehen. Damit war die Regierung parlamentarisch verantwortlich.


Der Reichspräsident

Der Reichspräsident war das Staatsoberhaupt. Er wurde direkt vom Volk für sieben Jahre gewählt und besaß deutlich mehr politische Macht als der heutige Bundespräsident.

Zu seinen Befugnissen gehörten unter anderem die Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers, die Auflösung des Reichstags unter bestimmten verfassungsrechtlichen Bedingungen, die Vertretung des Reiches nach außen und der Oberbefehl über die Streitkräfte.

Besonders folgenreich war Artikel 48. Bei einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konnte der Reichspräsident Notmaßnahmen treffen und bestimmte Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen. Der Reichstag musste informiert werden und konnte die Maßnahmen aufheben. Trotzdem eröffnete diese Regelung einen großen Handlungsspielraum für die Exekutive.


Die Reichsregierung

Die Reichsregierung bestand aus Reichskanzler und Reichsministern. Der Reichspräsident ernannte den Reichskanzler; die Regierung war jedoch zugleich vom Vertrauen des Reichstags abhängig.

Dadurch entstand eine doppelte politische Beziehung: Die Regierung war einerseits mit dem Reichspräsidenten verbunden und andererseits parlamentarisch verantwortlich. In stabilen Mehrheitsverhältnissen konnte dieses System funktionieren. In schweren politischen Krisen entstanden jedoch Spannungen zwischen Präsident, Regierung und Parlament.


Der Reichsrat

Der Reichsrat vertrat die Länder des Deutschen Reiches. Er war damit ein föderatives Organ. Die Länder wirkten über ihn an Gesetzgebung und Verwaltung mit.

Seine Stellung war schwächer als die des Reichstags. Er konnte gegen Gesetze Einspruch erheben, aber der Reichstag konnte einen solchen Einspruch unter bestimmten Voraussetzungen überstimmen.


Volk, Volksbegehren und Volksentscheid

Die Bürgerinnen und Bürger sollten nicht nur wählen, sondern in bestimmten Fällen auch direkt über Sachfragen entscheiden können. Dazu sah die Verfassung Volksbegehren und Volksentscheid vor.

Direkte Demokratie war damit ein wichtiger Bestandteil des Systems. Ihre historische Bewertung ist differenziert: Sie erweiterte politische Beteiligungsmöglichkeiten, stand aber gleichzeitig neben einem ohnehin komplexen Verhältnis zwischen Parlament, Präsident und Regierung.


Grundrechte und Grundpflichten

Der zweite Hauptteil der Verfassung enthielt einen umfangreichen Katalog von Grundrechten und Grundpflichten der Deutschen. Für die damalige Zeit war das ein bedeutender Schritt.

Zu den wichtigen Regelungsbereichen gehörten:

  1. Gleichheit vor dem Gesetz: Artikel 109 erklärte grundsätzlich alle Deutschen vor dem Gesetz für gleich und formulierte, dass Männer und Frauen grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben.
  2. Persönliche Freiheit: Artikel 114 schützte die Freiheit der Person.
  3. Unverletzlichkeit der Wohnung: Artikel 115 gewährte Schutz des privaten Wohnbereichs.
  4. Briefgeheimnis: Artikel 117 schützte das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis.
  5. Meinungsfreiheit: Artikel 118 schützte die freie Meinungsäußerung innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
  6. Versammlungsfreiheit: Artikel 123 gewährte das Recht, sich friedlich und unbewaffnet zu versammeln.
  7. Vereinigungsfreiheit: Artikel 124 schützte die Bildung von Vereinen und Gesellschaften.
  8. Religionsfreiheit: Die Verfassung regelte Glaubens- und Gewissensfreiheit und das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften.
  9. Eigentum: Artikel 153 garantierte Eigentum, verband es aber zugleich mit sozialen Bindungen.
  10. Soziale Ordnung: Die Verfassung enthielt Aussagen zu Arbeit, Wirtschaft, Bildung und sozialer Verantwortung.

Diese Grundrechte hatten allerdings eine andere rechtliche Stellung als die Grundrechte des heutigen Grundgesetzes. Sie banden die gesamte Staatsgewalt nicht in derselben unmittelbaren und gerichtlich durchsetzbaren Weise wie die Grundrechte seit 1949. Außerdem gab es kein dem heutigen Bundesverfassungsgericht vergleichbares Verfassungsgericht mit umfassender Grundrechtskontrolle.

Ein Teil der religionsverfassungsrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Verfassung gilt bis heute weiter: Artikel 140 des Grundgesetzes übernimmt die Artikel 136 bis 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung in das geltende Verfassungsrecht.


Artikel 48 und das Problem des Ausnahmezustands

Artikel 48 sollte den Staat in schweren Krisen handlungsfähig halten. Der Reichspräsident durfte bei erheblicher Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Notmaßnahmen ergreifen. Dabei konnten bestimmte Grundrechte zeitweise außer Kraft gesetzt werden.

Diese Regelung war nicht automatisch undemokratisch gedacht: Der Reichstag musste informiert werden und konnte verlangen, dass Maßnahmen aufgehoben wurden. Trotzdem erwies sich die Machtfülle des Präsidenten als gefährlich, als parlamentarische Mehrheiten zerfielen und Regierungen zunehmend mit Notverordnungen arbeiteten.

In den frühen 1930er Jahren gewannen sogenannte Präsidialkabinette an Bedeutung. Regierungspolitik stützte sich immer stärker auf den Reichspräsidenten und Artikel 48 statt auf stabile parlamentarische Mehrheiten. Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler 1933 wurde der verfassungsrechtliche Ausnahmezustand für die Zerstörung demokratischer Rechte instrumentalisiert.

Wichtig ist deshalb: Die Weimarer Republik scheiterte nicht an einer einzigen Verfassungsbestimmung. Wirtschaftskrisen, politische Gewalt, antidemokratische Bewegungen, Entscheidungen politischer Eliten, gesellschaftliche Konflikte, die Schwäche stabiler Mehrheiten und die Nutzung problematischer Verfassungsinstrumente wirkten zusammen.


Stärken der Weimarer Verfassung

Die Verfassung war für Deutschland ein bedeutender demokratischer Neubeginn. Besonders wichtig waren das allgemeine Wahlrecht einschließlich des Frauenwahlrechts, die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung, die Anerkennung der Volkssouveränität, der Grundrechtskatalog und Möglichkeiten direkter politischer Beteiligung.

Auch die föderale Struktur blieb erhalten. Die Länder wurden nicht abgeschafft, sondern über den Reichsrat in das politische System eingebunden.


Schwächen und Gefährdungen

Problematisch war vor allem, dass mehrere demokratisch legitimierte Machtzentren nebeneinanderstanden. Reichstag und Reichspräsident konnten sich politisch gegeneinander stellen. Der Reichspräsident verfügte über besonders starke Befugnisse, darunter Reichstagsauflösung und Notstandsmaßnahmen.

Hinzu kam, dass die Grundrechte institutionell schwächer abgesichert waren als heute. Ein Verfassungsgericht mit der heutigen Kontrollfunktion fehlte. Die Kombination aus politischer Polarisierung, fehlenden stabilen Mehrheiten und weitreichenden präsidentiellen Kompetenzen wurde in den Krisenjahren zunehmend belastend.

Die Aussage, die Weimarer Verfassung habe zwangsläufig zur Diktatur geführt, wäre dennoch falsch. Verfassungen wirken immer zusammen mit politischen Akteuren, gesellschaftlichen Bedingungen, wirtschaftlichen Entwicklungen und demokratischer Kultur.


Vergleich mit dem Grundgesetz von 1949

Nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur zog der Parlamentarische Rat Lehren aus den Erfahrungen der Weimarer Republik.

Das Grundgesetz stärkte den Schutz der Grundrechte und machte sie unmittelbar bindendes Recht für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht erhielt eine starke Kontrollfunktion. Der Bundespräsident hat deutlich weniger politische Macht als der frühere Reichspräsident.

Auch der Sturz einer Bundesregierung wurde erschwert: Durch das konstruktive Misstrauensvotum kann ein Bundeskanzler nur abgewählt werden, wenn gleichzeitig eine neue Person zum Kanzler gewählt wird. Damit soll verhindert werden, dass eine Regierung nur gestürzt wird, ohne dass eine handlungsfähige Mehrheit für eine Alternative existiert.

Der Vergleich zeigt, dass demokratische Verfassungen aus historischen Erfahrungen lernen können. Gleichzeitig darfst Du Unterschiede nicht als einfache Formel verstehen: Das Scheitern Weimars hatte politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und institutionelle Ursachen.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

In welchem Jahr trat die Weimarer Verfassung in Kraft? (1919) (!1914) (!1923) (!1933)




Welches Staatsprinzip formulierte Artikel 1 der Weimarer Verfassung? (Die Staatsgewalt geht vom Volk aus) (!Die Staatsgewalt geht vom Kaiser aus) (!Die Länder besitzen allein die Staatsgewalt) (!Die Regierung wird durch das Militär bestimmt)




Welches Organ wurde direkt vom Volk gewählt und übte die Gesetzgebung aus? (Der Reichstag) (!Der Reichsrat) (!Der Staatsgerichtshof) (!Die Reichswehr)




Welche Gruppe konnte 1919 erstmals auf nationaler Ebene wählen und gewählt werden? (Frauen) (!Nur Beamte) (!Nur Soldaten) (!Nur Grundeigentümer)




Welche Aufgabe hatte der Reichsrat vor allem? (Er vertrat die Länder) (!Er wählte alle Reichstagsabgeordneten) (!Er führte die Reichswehr) (!Er ersetzte die Gerichte)




Welche besondere Befugnis verband sich mit Artikel 48? (Notstandsmaßnahmen des Reichspräsidenten) (!Abschaffung aller Wahlen) (!Ernennung eines Kaisers) (!Auflösung der Länder)




Was kennzeichnete das Wahlrecht zum Reichstag? (Verhältniswahl) (!Erbliches Stimmrecht) (!Dreiklassenwahlrecht) (!Wahl nur durch Steuerzahler)




Welche Aussage zu den Grundrechten der Weimarer Verfassung trifft zu? (Sie waren weniger stark gerichtlich abgesichert als heutige Grundrechte) (!Es gab überhaupt keine Grundrechte) (!Sie galten nur für Reichstagsabgeordnete) (!Sie konnten niemals eingeschränkt werden)




Warum war die Stellung des Reichspräsidenten besonders stark? (Er konnte unter anderem den Reichstag auflösen und Notmaßnahmen treffen) (!Er war zugleich Präsident aller Gerichte) (!Er bestimmte allein die Wahlergebnisse) (!Er durfte die Verfassung jederzeit ohne Verfahren ändern)




Welche Bewertung des Scheiterns der Weimarer Republik ist historisch angemessen? (Mehrere politische wirtschaftliche gesellschaftliche und institutionelle Faktoren wirkten zusammen) (!Allein Artikel 48 verursachte zwangsläufig das Scheitern) (!Allein das Frauenwahlrecht führte zur Krise) (!Die Verfassung spielte überhaupt keine Rolle)





Memory

Volkssouveränität Staatsgewalt geht vom Volk aus
Reichstag Gesetzgebung und Regierungskontrolle
Reichspräsident Direkt gewähltes Staatsoberhaupt mit starken Befugnissen
Reichsrat Vertretung der Länder
Artikel 48 Notstandsmaßnahmen und zeitweise Grundrechtseingriffe
Artikel 109 Gleichheit vor dem Gesetz





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Reichstag Legislative
Reichsregierung Exekutive
Reichsrat Ländervertretung
Volksbegehren Direkte Demokratie
Grundrechte Freiheits- und Gleichheitsschutz





Kreuzworträtsel

Weimar In welcher Stadt trat die verfassunggebende Nationalversammlung 1919 zusammen?
Reichstag Wie hieß das gewählte Parlament der Republik?
Reichsrat Welches Organ vertrat die Länder des Deutschen Reiches?
Ebert Wie hieß der Reichspräsident mit Nachnamen, der die Verfassung 1919 unterzeichnete?
Wahlrecht Welches politische Recht konnten Frauen 1919 erstmals reichsweit ausüben?
Grundrechte Wie heißt der Sammelbegriff für geschützte Freiheiten und Gleichheitsrechte?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Die Weimarer Verfassung machte Deutschland zu einer

. Nach Artikel 1 sollte die Staatsgewalt vom

ausgehen. Das wichtigste gewählte Parlament war der

. Das direkt gewählte Staatsoberhaupt hieß

. Die Interessen der Länder wurden im

vertreten. Der zweite Hauptteil der Verfassung enthielt zahlreiche

. Bei der Wahl zur Nationalversammlung 1919 konnten erstmals auf nationaler Ebene auch

wählen und gewählt werden. Besondere Notstandsbefugnisse des Reichspräsidenten regelte

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Verfassungsbegriffe: Erstelle ein Glossar mit zehn Begriffen aus dem aiMOOC und erkläre sie in eigenen Worten.
  2. Zeitstrahl: Gestalte einen Zeitstrahl von November 1918 bis August 1919 mit mindestens sechs wichtigen Ereignissen.
  3. Grundrechte-Poster: Wähle vier Grundrechte der Weimarer Verfassung aus und gestalte ein Lernplakat mit passenden Beispielen aus dem Alltag.
  4. Medienanalyse: Untersuche eines der historischen Wahlplakate im aiMOOC und beschreibe Bildsprache, Zielgruppe und politische Botschaft.


Standard

  1. Institutionen-Schaubild: Zeichne ein eigenes Diagramm zu Reichstag, Reichspräsident, Reichsregierung, Reichsrat und Volk. Ergänze Pfeile für Wahl, Ernennung, Kontrolle und Mitwirkung.
  2. Quellenarbeit: Lies einen Auszug aus Artikel 48 und formuliere zwei Chancen und zwei Risiken einer solchen Notstandsregelung.
  3. Verfassungsvergleich: Vergleiche zwei Grundrechte der Weimarer Verfassung mit entsprechenden Artikeln des Grundgesetzes. Arbeite Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus.
  4. Debatte: Führe in einer Lerngruppe eine strukturierte Debatte darüber, welche Vorteile und Risiken Volksentscheide in einer parlamentarischen Demokratie haben können.


Schwer

  1. Historisches Urteil: Verfasse ein begründetes Urteil zur Aussage „Die Weimarer Verfassung war zum Scheitern verurteilt“. Beziehe mindestens vier verschiedene Ursachenbereiche ein.
  2. Fallstudie: Untersuche ein Präsidialkabinett der Jahre 1930 bis 1932 und zeige, wie sich das Verhältnis zwischen Parlament und Reichspräsident veränderte.
  3. Verfassungswerkstatt: Entwickle in einer Gruppe fünf Änderungen, mit denen Du problematische Regelungen der Weimarer Verfassung demokratisch stabiler gestalten würdest. Vergleiche Eure Vorschläge anschließend mit dem Grundgesetz.
  4. Video-Projekt: Produziere ein kurzes Erklärvideo mit der Leitfrage „Was kann eine Demokratie aus Weimar lernen?“. Trenne dabei historische Befunde klar von eigenen Bewertungen.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Institutionenanalyse: Erkläre anhand eines selbst gewählten Konfliktfalls, wie Reichstag, Reichspräsident und Reichsregierung miteinander in Spannung geraten konnten.
  2. Krisenszenario: Entwickle ein fiktives demokratisches Krisenszenario und prüfe, welche Chancen und Gefahren starke Notstandsrechte für eine Republik besitzen.
  3. Grundrechtsvergleich: Wähle ein Weimarer Grundrecht aus und vergleiche seine rechtliche Absicherung mit der heutigen Situation unter dem Grundgesetz.
  4. Wahlsystem: Beurteile, warum ein sehr proportionales Wahlsystem politische Repräsentation verbessern, zugleich aber Regierungsbildung erschweren kann.
  5. Demokratische Teilhabe: Erkläre, warum die Einführung des Frauenwahlrechts nicht nur eine Änderung des Wahlverfahrens, sondern eine Veränderung politischer Gleichberechtigung bedeutete.
  6. Ursachenurteil: Ordne Verfassungsprobleme, Wirtschaftskrisen, antidemokratische Kräfte und Entscheidungen politischer Eliten nach ihrer Bedeutung für die Destabilisierung der Republik und begründe Deine Reihenfolge.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu diesem Thema solltest Du zeigen können, dass Du nicht nur einzelne Fakten kennst, sondern politische Zusammenhänge erklären und historische Urteile begründen kannst.

  1. Du kannst Entstehung und zentrale Daten der Weimarer Verfassung historisch einordnen.
  2. Du kannst die Aufgaben von Reichstag, Reichspräsident, Reichsregierung und Reichsrat erklären.
  3. Du kannst Volkssouveränität, Parlamentarismus, Föderalismus und direkte Demokratie auf die Weimarer Verfassung beziehen.
  4. Du kannst wichtige Grundrechte der Verfassung benennen und ihre damalige rechtliche Stellung erläutern.
  5. Du kannst die Bedeutung des Frauenwahlrechts für demokratische Teilhabe erklären.
  6. Du kannst Chancen und Risiken des Artikels 48 analysieren.
  7. Du kannst Stärken und Schwächen der Verfassungsordnung differenziert beurteilen.
  8. Du kannst erklären, warum das Scheitern der Weimarer Republik nicht monokausal aus der Verfassung abgeleitet werden kann.
  9. Du kannst Bezüge zwischen Weimarer Verfassung und Grundgesetz herstellen.




OERs zum Thema



Verknüpfte Lernbereiche


aiMOOC-Projekte