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Personenbezogene Daten in der Welt

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Personenbezogene Daten in der Welt




Personenbezogene Daten in der Welt


Einleitung

Personenbezogene Daten begleiten Dich heute fast überall: beim Surfen, Einkaufen, Reisen, Lernen, Arbeiten, Kommunizieren und bei der Nutzung eines Smartphones. Daraus entsteht leicht der Eindruck, persönliche Daten seien „überall auf der Welt vorhanden“. Diese Aussage ist in ihrer absoluten Form zu stark. Präziser ist: Von sehr vielen Menschen existieren personenbezogene Datenspuren in zahlreichen Datenbanken bei Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen; manche dieser Daten werden grenzüberschreitend verarbeitet, und ein Teil kann durch Datenpannen zusätzlich bei unbekannten Dritten landen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Person oder Organisation weltweit auf diese Daten zugreifen kann.

In diesem aiMOOC untersuchst Du, was personenbezogene Daten sind, wie sie im Alltag entstehen, warum sie sich über viele Systeme verteilen, welche Rolle Tracking, Profiling, Cloud Computing, internationale Reisen und Datenpannen spielen und warum Datenschutz gerade in einer datenreichen Welt wichtig bleibt.


Was sind personenbezogene Daten?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung sind personenbezogene Daten Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu zählen nicht nur Name, Anschrift oder Geburtsdatum. Auch Online-Kennungen und technische Informationen können personenbezogen sein, wenn sie eine Person direkt oder indirekt identifizierbar machen.

Beispiele sind Namen, E-Mail-Adressen, Standortdaten, IP-Adressen, Cookie-Kennungen und Werbe-IDs von Smartphones. Entscheidend ist also nicht, ob eine Information „privat“ klingt, sondern ob sie einer Person zugeordnet werden kann oder zusammen mit anderen Informationen eine solche Zuordnung ermöglicht.

Die Europäische Kommission nennt unter anderem die IP-Adresse, eine Cookie-ID, Standortdaten und die Werbekennung eines Telefons ausdrücklich als Beispiele personenbezogener Daten.


Direkte und indirekte Identifizierung

Manche Informationen identifizieren Dich unmittelbar. Dein vollständiger Name in Verbindung mit Deiner Anschrift ist ein typisches Beispiel. Andere Daten wirken zunächst unpersönlich. Eine Gerätekennung, eine IP-Adresse oder eine Kombination aus Standort, Uhrzeit und Nutzungsverhalten kann jedoch eine Person wiedererkennbar machen.

Besonders wichtig ist deshalb die Verknüpfbarkeit. Eine E-Mail-Adresse aus einer Datenquelle, eine Telefonnummer aus einer zweiten Quelle, ein Wohnort aus einer dritten Quelle und ein öffentliches Foto aus einer vierten Quelle können zusammen wesentlich aussagekräftiger sein als jeder Datensatz für sich.

Diese Zusammenführung wird häufig als Datenaggregation bezeichnet. Werden daraus Merkmale, Interessen oder Wahrscheinlichkeiten über eine Person abgeleitet, spricht man häufig von Profiling.


Fast jeder hinterlässt digitale Spuren

Digitale Datenspuren betreffen in Deutschland die große Mehrheit der Bevölkerung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hatten im Jahr 2025 nur gut 3 Prozent der 16- bis 74-Jährigen noch nie das Internet genutzt. Schon beim gewöhnlichen Zugriff auf Webseiten können technische Protokolldaten entstehen.

Digitale Spuren entstehen zum Beispiel durch Suchanfragen, Webseitenaufrufe, Messenger-Kommunikation, soziale Netzwerke, Kundenkonten, Streaming, Navigation, Onlinebanking, Apps und digitale Verwaltungsangebote. Nicht jede dieser Informationen wird dauerhaft gespeichert, nicht jede Speicherung ist personenbezogen, und nicht jede Verarbeitung ist rechtlich erlaubt. Dennoch zeigt die Vielzahl der Situationen, wie schnell sich Datenspuren über verschiedene Systeme verteilen.


Onlineshopping als Beispiel einer Datenkette

Im Jahr 2024 gaben gut 83 Prozent der 16- bis 74-Jährigen in Deutschland an, bereits etwas im Internet gekauft oder bestellt zu haben. Eine einzige Bestellung kann mehrere Beteiligte verbinden.

Beim Händler können etwa Name, Lieferanschrift, E-Mail-Adresse, Warenkorb und Bestellhistorie verarbeitet werden. Ein Zahlungsdienstleister oder eine Bank verarbeitet Informationen zur Zahlung. Ein Paketdienst benötigt regelmäßig Lieferdaten. Weitere Dienstleister können etwa für Hosting, Betrugsprävention, Kundendienst oder Analyse eingebunden sein.

Wichtig ist: Daraus folgt nicht automatisch, dass alle Beteiligten denselben vollständigen Datensatz erhalten. Das Datenschutzrecht verlangt unter anderem Zweckbindung und Datenminimierung. Jede Stelle soll nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeiten, für die eine Rechtsgrundlage und ein legitimer Zweck bestehen.


Reisen und internationale Datensätze

Flugreisen sind ein besonders anschauliches Beispiel für grenzüberschreitende Datenverarbeitung. Fluggesellschaften und Reservierungssysteme führen sogenannte Passenger Name Records, kurz PNR. Dabei handelt es sich um Reservierungs- und Reisedaten, die während Buchung und Check-in entstehen.

Die Europäische Union regelt die Verwendung bestimmter PNR-Daten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität. Für bestimmte internationale Datenübermittlungen bestehen außerdem besondere Vereinbarungen. Im April 2025 schloss der Rat der Europäischen Union beispielsweise das Abkommen zwischen der EU und Kanada über die Übermittlung und Nutzung von PNR-Daten formell ab.

Damit zeigt sich: Ein Datensatz kann rechtmäßig in mehreren Staaten verarbeitet werden, ohne deshalb „öffentlich“ zu sein.


Internationale Datenübermittlungen

Viele digitale Dienste arbeiten technisch über Landesgrenzen hinweg. Nach Darstellung des Europäischen Datenschutzausschusses sind Übermittlungen personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in Staaten außerhalb des EWR im internationalen Handel und bei internationaler Zusammenarbeit häufig erforderlich.

Für solche Übermittlungen gelten unter der DSGVO besondere Regeln. Ziel ist, den Schutz personenbezogener Daten nicht allein dadurch zu verlieren, dass Informationen in ein Drittland übertragen werden. Je nach Fall können beispielsweise Angemessenheitsbeschlüsse, geeignete Garantien oder andere gesetzlich vorgesehene Instrumente erforderlich sein.

Die technische Globalisierung von Diensten darf deshalb nicht mit einem rechtsfreien „weltweiten Datenraum“ verwechselt werden.


Tracking, Cookies und Werbeprofile

Beim Webtracking werden Informationen über Nutzungsaktivitäten erfasst und ausgewertet. Dafür können Cookies, Pixel, Gerätekennungen, Logdaten oder andere Verfahren eingesetzt werden. Solche Daten können dazu dienen, Sitzungen technisch aufrechtzuerhalten, Reichweiten zu messen oder Nutzer beziehungsweise Geräte für Werbung wiederzuerkennen.

Der Europäische Datenschutzausschuss weist darauf hin, dass soziale Plattformen große Mengen an Daten über Verhalten und Interaktionen erfassen und Informationen aus Aktivitäten auf und außerhalb einer Plattform zusammenführen können. Daraus lassen sich Interessen und andere Eigenschaften ableiten. Solche abgeleiteten Informationen können ebenfalls personenbezogene Daten sein.

Nicht jedes Cookie ist ein Tracking-Cookie. Manche Cookies sind beispielsweise für eine Sitzung, einen Warenkorb oder eine gewünschte Funktion erforderlich. Entscheidend sind Zweck, Ausgestaltung, Rechtsgrundlage und die konkrete Verarbeitung.


Standortdaten und Datenbroker

Standortinformationen sind besonders aussagekräftig, weil sie Bewegungen sichtbar machen können. Wiederholte Aufenthalte an einem Ort können Rückschlüsse auf Wohnort, Arbeitsplatz, Freizeitverhalten oder sensible Lebensbereiche ermöglichen.

Die US-amerikanische Federal Trade Commission berichtete 2026 im Verfahren gegen den Datenbroker Kochava über Vorwürfe im Zusammenhang mit Standortinformationen aus Hunderten Millionen Mobilgeräten. Nach Angaben der FTC konnten solche Daten genutzt werden, um Bewegungen von Personen nachzuvollziehen. Die Behörde kündigte im Mai 2026 eine Einigung an, nach der Kochava und eine Tochtergesellschaft sensible Standortdaten ohne ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher nicht verkaufen, weitergeben oder offenlegen dürfen.

Dieses Beispiel zeigt, warum scheinbar technische Gerätekennungen zusammen mit Zeit- und Ortsangaben sehr sensible Aussagen ermöglichen können.


Andere Menschen erzeugen Daten über Dich

Nicht alle personenbezogenen Daten entstehen durch Deine eigenen Handlungen. Andere Menschen können Informationen über Dich in weitere Systeme bringen.

Familienfotos, Klassenbilder, Vereinsseiten, Messenger-Gruppen, Kontaktlisten, gemeinsame Videos, Veranstaltungsfotos oder Beiträge in sozialen Netzwerken können Namen, Gesichter, Stimmen, Beziehungen und Orte enthalten. Dadurch lässt sich die vollständige Kontrolle darüber, wo Informationen über eine Person existieren, kaum allein durch das eigene Verhalten erreichen.

Das bedeutet nicht, dass jede Veröffentlichung erlaubt ist. Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht, Datenschutzrecht und besondere Regeln für Kinder oder Beschäftigte können je nach Situation relevant sein.


Fotos, Stimmen und biometrische Daten

Ein Foto oder eine Sprachaufnahme ist nicht automatisch ein biometrischer Identifikationsdatensatz. Nach der DSGVO werden Informationen zu biometrischen Daten, wenn sie aus einer spezifischen technischen Verarbeitung körperlicher, physiologischer oder verhaltensbezogener Merkmale entstehen und die eindeutige Identifizierung einer natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen.

So kann ein gewöhnliches Foto personenbezogen sein, ohne bereits ein biometrisches Datum im besonderen datenschutzrechtlichen Sinn zu sein. Wird dasselbe Bild technisch für Gesichtserkennung zur eindeutigen Identifizierung verarbeitet, kann eine andere rechtliche Bewertung entstehen.


Datenlecks: Wenn legitime Datenspeicherung außer Kontrolle gerät

Ein Unternehmen kann personenbezogene Daten rechtmäßig benötigen und dennoch Opfer eines Cyberangriffs werden. Datenpannen zeigen daher, dass Datensicherheit und Datenschutz eng zusammengehören.

Beim bekannten Angriff auf British Airways waren nach Einschätzung der britischen Datenschutzaufsicht ICO 429.612 betroffene Personen von der Datenschutzverletzung erfasst. Zu den betroffenen Kategorien gehörten unter anderem Kundennamen, Anschriften und unverschlüsselte Zahlungskartendaten.

Ein Datenleck bedeutet nicht, dass die Daten anschließend automatisch öffentlich im Internet erscheinen. Es bedeutet aber, dass die Kontrolle über Kopien erheblich erschwert werden kann. Digital kopierte Daten können weitergegeben, erneut gespeichert oder mit anderen Quellen kombiniert werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bewertete die IT-Sicherheitslage in Deutschland 2025 weiterhin als angespannt.


Viele kleine Datenspuren ergeben ein großes Bild

Die zentrale Gefahr liegt oft nicht in einem einzigen Datensatz, sondern in der Kombination vieler Datenpunkte. Eine isolierte Postleitzahl sagt wenig über eine Person aus. Zusammen mit Gerätekennung, Einkaufsverhalten, Standortverlauf, Interessen und Kontaktbeziehungen kann jedoch ein detailliertes Profil entstehen.

Das wird als Mosaik-Effekt beschrieben: Einzelne Informationen wirken harmlos, doch in ihrer Gesamtheit können sie intime oder unerwartete Rückschlüsse ermöglichen.

Daraus folgt ein wichtiger Lernpunkt: Datenschutz betrifft nicht nur Geheimnisse. Auch gewöhnliche Alltagsdaten können schutzwürdig sein, weil ihr Informationswert durch Verknüpfung steigt.


Kamera und Mikrofon: Möglichkeit ist nicht gleich Zugriff

Ein nicht abgeklebtes Kameraobjektiv oder ein nicht physisch abgeschaltetes Mikrofon beweist nicht, dass eine Aufnahme stattfindet oder Daten übertragen werden.

Moderne Betriebssysteme verfügen über Berechtigungssysteme und Zugriffshinweise. Android bietet beispielsweise ein Datenschutz-Dashboard, in dem Du sehen kannst, welche Apps bestimmte Berechtigungen genutzt haben; Kamera- und Mikrofonzugriff lassen sich auf unterstützten Geräten systemweit steuern. Beim iPhone zeigen farbige Indikatoren an, wenn Kamera oder Mikrofon durch eine App verwendet werden.

Ein Kameraaufkleber oder ein physischer Mikrofonschalter kann als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme sinnvoll sein. Er ist aber kein Beleg dafür, dass ohne diese Maßnahme bereits Daten abgeflossen sind.


Datenschutz ist trotz vorhandener Daten sinnvoll

Aus der weiten Verbreitung personenbezogener Daten folgt nicht, dass Datenschutz „sinnlos“ geworden ist. Gerade weil Datenspuren bereits an vielen Orten existieren, ist es sinnvoll, unnötige zusätzliche Datensammlungen zu vermeiden und besonders sensible Informationen zu schützen.

Zentrale Grundsätze der DSGVO sind Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit.

Datenminimierung bedeutet, nur personenbezogene Daten zu verarbeiten, die für den vorgesehenen Zweck notwendig und verhältnismäßig sind. Zweckbindung bedeutet, Daten für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke zu erheben und nicht beliebig für unvereinbare neue Zwecke zu verwenden.


Rechte betroffener Personen

Datenschutz schützt nicht nur durch Verbote, sondern gibt betroffenen Personen konkrete Rechte. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem das Recht auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

Diese Rechte garantieren keine vollständige Kontrolle über jede jemals entstandene Kopie. Sie schaffen aber rechtliche Möglichkeiten, Transparenz herzustellen und unzulässige oder nicht mehr erforderliche Verarbeitungen anzugreifen.


Was Du selbst tun kannst

  1. Datensparsamkeit: Gib nur die Daten an, die für einen Dienst tatsächlich erforderlich sind.
  2. Berechtigungsmanagement: Prüfe regelmäßig Kamera-, Mikrofon-, Standort- und Kontaktberechtigungen Deiner Apps.
  3. Tracking-Schutz: Nutze Browser- und Geräteeinstellungen, um unnötiges Tracking einzuschränken.
  4. Passwortsicherheit: Verwende für wichtige Konten unterschiedliche starke Passwörter und möglichst Mehrfaktor-Authentifizierung.
  5. Datenschutzeinstellungen: Kontrolliere die Sichtbarkeit von Profilen, Fotos, Standortinformationen und Kontaktangaben.
  6. Auskunftsrecht: Nutze Deine Datenschutzrechte, wenn Du wissen möchtest, welche Daten eine Organisation über Dich verarbeitet.
  7. Medienkompetenz: Denke vor Veröffentlichungen auch an personenbezogene Daten anderer Menschen.


Die präziseste Schlussfolgerung

Die Aussage „meine personenbezogenen Daten sind weltweit vorhanden“ ist als absolute Behauptung nicht belegbar. Treffender ist:

Bei einem durchschnittlichen digital aktiven Menschen existieren heute sehr wahrscheinlich personenbezogene Datenspuren in zahlreichen voneinander getrennten Systemen. Einige Verarbeitungen sind grenzüberschreitend. Durch Tracking, Datenhandel, öffentliche Inhalte, Reisen und Datenpannen können zusätzliche Kopien und Verknüpfungen entstehen. Gleichzeitig bleiben Zugriff, Zweck und Rechtsgrundlage je nach Datenbestand unterschiedlich.

Datenschutz bedeutet daher nicht, jede Datenspur vollständig verhindern zu können. Datenschutz soll vielmehr verhindern, dass personenbezogene Informationen unbegrenzt, zweckfrei, unsicher oder ohne angemessene Rechte der betroffenen Person verarbeitet werden.


Quellen und Vertiefung

  1. Statistisches Bundesamt: Internetnutzung 2025
  2. Statistisches Bundesamt: Onlineeinkäufe 2024
  3. Europäische Kommission: Beispiele personenbezogener Daten
  4. Europäischer Datenschutzausschuss: Grundprinzipien
  5. Europäischer Datenschutzausschuss: Internationale Datenübermittlungen
  6. Rat der Europäischen Union: Passenger Name Records
  7. Rat der Europäischen Union: PNR-Abkommen EU-Kanada
  8. ICO: British-Airways-Datenschutzverletzung
  9. FTC: Kochava und Standortdaten
  10. BSI: Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2025
  11. Android: Datenschutz-Dashboard
  12. Apple: Kamera- und Mikrofonzugriffe
  13. Wikipedia: Personenbezogene Daten


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Was beschreibt personenbezogene Daten am treffendsten? (Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person) (!Nur geheime Informationen über eine Person) (!Nur Name und Anschrift) (!Ausschließlich staatlich gespeicherte Informationen)




Welche technische Kennung kann personenbezogen sein? (Eine IP-Adresse) (!Die Bildschirmdiagonale eines ausgeschalteten Monitors) (!Die Farbe eines unbenutzten Netzwerkkabels) (!Die Größe eines leeren Ordners)




Warum ist die Verknüpfung mehrerer Datenquellen problematisch? (Gemeinsam können sie ein wesentlich genaueres Personenprofil ergeben) (!Weil dadurch alle Daten automatisch gelöscht werden) (!Weil Datenbanken dann nicht mehr funktionieren) (!Weil Verknüpfungen personenbezogene Daten immer anonym machen)




Was ist ein PNR im Flugverkehr? (Ein Datensatz mit Reservierungs- und Reisedaten) (!Ein physischer Reisepass) (!Ein Verschlüsselungsalgorithmus) (!Eine Datenschutzbehörde)




Was bedeutet Datenminimierung? (Nur notwendige und verhältnismäßige personenbezogene Daten zu verarbeiten) (!Alle verfügbaren Daten dauerhaft zu speichern) (!Nur Papierakten zu verwenden) (!Personenbezogene Daten grundsätzlich öffentlich zu machen)




Welche Aussage über Cookies ist richtig? (Nicht jedes Cookie dient dem Tracking) (!Jedes Cookie enthält den vollständigen Namen des Nutzers) (!Cookies können nur von Behörden eingesetzt werden) (!Cookies sind grundsätzlich Computerviren)




Wann kann ein Gesichtsbild zu biometrischen Daten im besonderen Sinn der DSGVO werden? (Wenn es technisch zur eindeutigen Identifizierung verarbeitet wird) (!Sobald es mit einer Kamera aufgenommen wird) (!Nur wenn es ausgedruckt wird) (!Erst wenn es älter als ein Jahr ist)




Was zeigt ein Datenleck wie bei British Airways? (Auch rechtmäßig gespeicherte Daten können durch Sicherheitsvorfälle in falsche Hände geraten) (!Alle Fluggesellschaften veröffentlichen Kundendaten) (!Datenschutz gilt nicht für Zahlungsdaten) (!Datenlecks können nur bei Behörden auftreten)




Was beweist ein nicht abgeklebtes Kameraobjektiv? (Nur dass die Kamera grundsätzlich optisch aufnehmen könnte) (!Dass gerade heimlich gefilmt wird) (!Dass bereits Daten ins Ausland übertragen wurden) (!Dass alle Apps Zugriff auf die Kamera besitzen)




Warum bleibt Datenschutz trotz vieler vorhandener Datenspuren wichtig? (Er begrenzt unnötige Verarbeitung und stärkt Rechte betroffener Personen) (!Weil Datenschutz jede digitale Spur vollständig verhindern kann) (!Weil personenbezogene Daten nie grenzüberschreitend verarbeitet werden dürfen) (!Weil Datenschutz nur für geheime Dokumente gilt)





Memory

IP-Adresse Online-Kennung
Datenminimierung Nur notwendige Daten
Zweckbindung Festgelegter Verarbeitungszweck
PNR Fluggastdatensatz
Profiling Ableitung von Personenmerkmalen
Datenpanne Unbefugter Datenzugang
Standortdaten Bewegungsinformationen
Auskunftsrecht Information über gespeicherte Daten





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Technische Online-Kennung IP-Adresse
Reisebezogener Datensatz Passenger Name Record
Begrenzung auf erforderliche Daten Datenminimierung
Zusammenführung zu einem Nutzerbild Profiling
Unbefugter Zugang zu gespeicherten Informationen Datenpanne





Kreuzworträtsel

Datenschutz Welcher Begriff bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten bei ihrer Verarbeitung?
Profiling Wie heißt die automatisierte Bildung oder Ableitung eines Personenprofils?
Standortdaten Welche Daten können Bewegungen einer Person räumlich nachvollziehbar machen?
Zweckbindung Welches Prinzip begrenzt die Nutzung von Daten auf festgelegte legitime Zwecke?
Einwilligung Wie heißt eine mögliche Rechtsgrundlage, bei der eine Person einer Verarbeitung zustimmt?
Datenpanne Wie nennt man umgangssprachlich eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Personenbezogene Daten beziehen sich auf eine identifizierte oder

natürliche Person.
Auch eine

kann personenbezogen sein.
Die Beschränkung auf notwendige Daten heißt

.
Fluggesellschaften verarbeiten Reservierungsdaten in einem sogenannten

.
Das Zusammenführen von Informationen kann die Bildung eines detaillierten

ermöglichen.
Bei einer unbefugten Offenlegung kann eine

vorliegen.
Informationen über Bewegungen werden als

bezeichnet.
Ein gewöhnliches Foto wird nicht automatisch zu einem

Identifikationsdatensatz.
Ein Kameraindikator informiert über einen aktuellen

einer App.
Datenschutz bleibt wichtig, weil er Verarbeitung begrenzt und die

betroffener Personen stärkt.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Datenspur-Tagebuch: Notiere einen Tag lang zehn Situationen, in denen personenbezogene Daten über Dich entstehen könnten. Unterscheide zwischen bewusst eingegebenen und automatisch erzeugten Daten.
  2. App-Berechtigungen: Prüfe auf einem Testgerät oder anhand von Screenshots die Berechtigungen mehrerer Apps und erkläre, welche davon für den jeweiligen Zweck plausibel notwendig sind.
  3. Datenkette Onlinekauf: Zeichne den Weg der Daten bei einer fiktiven Onlinebestellung vom Shop über Zahlung bis zur Lieferung.
  4. Cookie-Analyse: Untersuche die Cookie-Auswahl einer Webseite und ordne die angebotenen Kategorien nach technischem Zweck.


Standard

  1. Daten-Mosaik: Erfinde vier harmlose Einzeldatensätze über eine fiktive Person und zeige, welche zusätzlichen Aussagen durch ihre Kombination möglich werden.
  2. Reisedaten-Projekt: Recherchiere, welche Informationen bei einer Flugbuchung entstehen können, und gestalte dazu eine verständliche Infografik.
  3. Datenschutz-Interview: Führe ein Interview mit einer Person aus Schule, Betrieb, Verein oder Verwaltung darüber, welche personenbezogenen Daten dort verarbeitet und geschützt werden.
  4. Datenpannen-Fallanalyse: Analysiere einen öffentlich dokumentierten Datenschutzvorfall. Unterscheide Ursache, betroffene Daten, mögliche Folgen und Gegenmaßnahmen.


Schwer

  1. Internationaler Datenfluss: Entwickle ein Schaubild für einen globalen Cloud-Dienst und kennzeichne Verantwortliche, Auftragsverarbeiter, mögliche Drittländer und Schutzmechanismen.
  2. Profiling-Experiment: Erstelle für eine erfundene Person aus zwanzig nicht besonders sensiblen Datenpunkten ein Profil und reflektiere anschließend, welche Schlussfolgerungen unsicher, unfair oder diskriminierend sein könnten.
  3. Datenschutz-Folgenabschätzung: Entwirf für eine fiktive Schul-App eine vereinfachte Datenschutz-Folgenabschätzung mit Zweck, Datenarten, Risiken und Schutzmaßnahmen.
  4. Datenschutzdebatte: Produziere eine Podcast- oder Videodebatte zur These „Vollständige Kontrolle über persönliche Daten ist unrealistisch – Datenschutz ist deshalb wichtiger, nicht unwichtiger“ und begründe beide Seiten differenziert.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Fallanalyse Fitness-App: Eine Fitness-App möchte Standort, Kontakte, Mikrofon, Gesundheitsdaten und Werbe-ID verarbeiten. Beurteile für jede Datenart, ob sie für den Hauptzweck plausibel notwendig ist, und begründe Deine Entscheidung mit Datenminimierung.
  2. Datenverknüpfung: Erkläre anhand eines selbst gewählten Beispiels, warum vier wenig sensible Einzeldaten zusammen einen deutlich sensibleren Informationswert erzeugen können.
  3. Internationaler Transfer: Ein europäischer Onlinedienst nutzt einen Anbieter in einem Drittstaat. Erkläre, warum die Aussage „Dann gilt kein Datenschutz mehr“ zu kurz greift.
  4. Kamera-Szenario: Eine Person sieht keinen Kameraindikator, hat aber Angst vor heimlicher Aufnahme. Entwickle eine sachliche Prüfreihenfolge, die zwischen technischer Möglichkeit, Berechtigung, tatsächlichem Zugriff und Datenübertragung unterscheidet.
  5. Datenleck und Löschung: Ein Unternehmen löscht Deinen Kundendatensatz nach einer berechtigten Anfrage. Zuvor war derselbe Datensatz jedoch bei einem Angriff kopiert worden. Erkläre, warum die Löschung beim Unternehmen trotzdem sinnvoll ist und zugleich nicht alle Risiken beseitigt.
  6. Datenschutz-Paradox: Diskutiere die Aussage „Weil ohnehin viele Daten über mich existieren, spielt ein weiterer Datensatz keine Rolle“. Beziehe Verknüpfbarkeit, Sensibilität, Zweckbindung und Missbrauchsrisiko ein.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis solltest Du zeigen können, dass Du nicht nur Begriffe kennst, sondern Datenflüsse und Risiken analysieren kannst. Wichtig sind:

  1. Personenbezogene Daten: Erkennen direkter und indirekter Personenbezüge.
  2. Technische Kennungen: Erklären, warum IP-Adressen, Cookie-IDs oder Werbe-IDs personenbezogen sein können.
  3. Datenverknüpfung: Analysieren, wie mehrere Quellen gemeinsam den Informationswert erhöhen.
  4. Internationale Datenübermittlung: Unterscheiden zwischen grenzüberschreitender Verarbeitung und öffentlicher Zugänglichkeit.
  5. Tracking und Profiling: Erläutern, wie Verhalten erfasst und daraus Interessen oder Merkmale abgeleitet werden können.
  6. Datenpanne: Folgen unbefugter Offenlegung oder unbefugten Zugangs einschätzen.
  7. Biometrische Daten: Zwischen Bild- oder Sprachaufnahme und technischer biometrischer Identifizierung unterscheiden.
  8. Datenschutzprinzipien: Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und Sicherheit auf Alltagssituationen anwenden.
  9. Betroffenenrechte: Geeignete Rechte in konkreten Situationen benennen und begründen.
  10. Medienkompetenz: Aussagen über Überwachung, Datenlecks und „weltweit verfügbare Daten“ kritisch und evidenzbasiert prüfen.




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