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Politisch mitmachen - Baden-Württemberg

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Politisch mitmachen - Baden-Württemberg




Einleitung

Politik beginnt nicht erst im Landtag. Sie begegnet Dir auch dort, wo über Busverbindungen, Radwege, Jugendhäuser, Schulgebäude, Sportplätze, Klimaschutz, Kulturangebote oder Regeln für das Zusammenleben entschieden wird. In einer Demokratie kannst Du nicht nur bei Wahlen mitbestimmen. Du kannst Fragen stellen, Ideen einbringen, eine Petition verfassen, Dich mit anderen in einer Bürgerinitiative zusammenschließen, an Beteiligungsverfahren teilnehmen, demonstrieren, eine Jugendvertretung nutzen oder selbst ein Projekt starten.

Dieser aiMOOC zeigt Dir, wie politisches Mitmachen in Baden-Württemberg konkret funktionieren kann. Dabei lernst Du auch einen wichtigen Unterschied kennen: Manche Beteiligungsformen sind gesetzlich geregelt und führen nach festen Regeln zu einem Verfahren. Andere sind informell. Sie wirken vor allem durch Öffentlichkeit, Argumente, Vernetzung und politischen Druck.

Video: Wie arbeitet der Landtag von Baden-Württemberg?


Warum politische Beteiligung wichtig ist

Eine Demokratie lebt davon, dass Menschen ihre Interessen äußern, anderen zuhören, Konflikte friedlich austragen und Entscheidungen kontrollieren. Politische Partizipation bedeutet deshalb mehr als Wählen. Sie reicht vom Gespräch mit einer Gemeinderätin über eine Jugendkonferenz bis zur Petition oder zum Bürgerbegehren.

Beteiligung garantiert allerdings nicht, dass sich Deine Forderung durchsetzt. In einer Demokratie treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Andere Menschen können gute Gegenargumente haben, Zuständigkeiten können Grenzen setzen und gewählte Gremien müssen verschiedene Folgen einer Entscheidung abwägen. Demokratisches Engagement bedeutet deshalb auch, Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren, Minderheitenrechte zu achten und weiter sachlich für die eigene Position zu werben.


Die wichtigste Frage zuerst: Wer entscheidet?

Bevor Du eine Aktion startest, solltest Du klären, welche politische Ebene zuständig ist. Das spart Zeit und erhöht die Chance, dass Dein Anliegen an der richtigen Stelle ankommt.

  1. Schule: Für viele Fragen des Schulalltags sind Schulleitung, Lehrkräfte, SMV, Klassen- oder Schulkonferenz wichtige Ansprechpartner.
  2. Kommune: Städte und Gemeinden entscheiden zum Beispiel über viele örtliche Angebote, Flächen, Freizeitmöglichkeiten und Teile der lokalen Infrastruktur.
  3. Landkreis: Landkreise übernehmen Aufgaben, die mehrere Gemeinden betreffen können.
  4. Baden-Württemberg: Das Land ist unter anderem für zahlreiche Bereiche von Bildung, Polizei, Landesverwaltung und Landesgesetzgebung zuständig.
  5. Bund: Bundesgesetze und Bundesbehörden gehören auf die Bundesebene.
  6. Europäische Union: Manche Regeln entstehen auf europäischer Ebene.

Merksatz: Gute Beteiligung beginnt nicht mit einem Hashtag, sondern mit der Frage: Wer kann über mein Anliegen tatsächlich entscheiden?


Formelle und informelle Beteiligung

Formelle Beteiligung ist durch Gesetze oder Verfahrensregeln festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel Wahlen, Petitionen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Volksantrag, Volksbegehren und Volksabstimmung.

Informelle Beteiligung ist flexibler. Beispiele sind Bürgerinitiativen, Jugendforen, Bürgerdialoge, öffentliche Diskussionen, Kampagnen, Demonstrationen, offene Briefe oder Beteiligungsworkshops. Solche Formen entscheiden meist nicht unmittelbar, können aber Themen auf die politische Tagesordnung bringen und Entscheidungsträger überzeugen.


Petitionen in Baden-Württemberg

Eine Petition ist eine Bitte oder Beschwerde an eine zuständige staatliche Stelle oder Volksvertretung. Beim Landtag von Baden-Württemberg befasst sich der Petitionsausschuss mit Eingaben zu Maßnahmen von Behörden des Landes.

Besonders wichtig für Jugendliche: Auch Minderjährige dürfen eine Petition einreichen. Für das Petitionsrecht beim Landtag ist es außerdem nicht entscheidend, welche Staatsangehörigkeit Du hast oder wo Du wohnst. Eine Petition muss aber einer Person zugeordnet werden können; anonym kann sie nicht eingereicht werden.

Der Petitionsausschuss kann staatliches Handeln prüfen. Er ersetzt aber kein Gericht und kann private Streitigkeiten nicht lösen. Auch für Bundesbehörden ist grundsätzlich nicht der Landtag von Baden-Württemberg zuständig.


Einzelpetition und öffentliche Petition

Eine Einzel- oder Individualpetition wird vertraulich behandelt. Für ihre parlamentarische Bearbeitung brauchst Du keine große Zahl von Unterstützenden.

Eine öffentliche Petition betrifft ein Anliegen von allgemeinem Interesse. Wird sie zur Veröffentlichung zugelassen, können andere Menschen sie online mitzeichnen. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es beim Landtag Baden-Württemberg diese Mitzeichnungsmöglichkeit. Erreicht eine öffentliche Petition innerhalb von sechs Wochen 10.000 Mitzeichnungen, findet in der Regel eine öffentliche Anhörung statt. Auch veröffentlichte Petitionen mit weniger Mitzeichnungen werden parlamentarisch geprüft.

Stand: August 2026. Da Verfahrensregeln geändert werden können, solltest Du vor einer echten Einreichung immer die aktuellen Hinweise des Landtags prüfen.

Video: Die Arbeit des Petitionsausschusses


Wie eine gute Petition aufgebaut ist

Eine überzeugende Petition sollte verständlich, überprüfbar und auf eine konkrete Entscheidung gerichtet sein. Hilfreich ist diese Struktur:

  1. Problem: Beschreibe knapp, was passiert ist oder verändert werden sollte.
  2. Zuständigkeit: Erkläre, warum die angesprochene Stelle zuständig sein könnte.
  3. Forderung: Formuliere möglichst klar, was erreicht werden soll.
  4. Begründung: Nenne Fakten, Erfahrungen und nachvollziehbare Argumente.
  5. Belege: Füge, wenn sinnvoll und datenschutzrechtlich zulässig, Dokumente oder Quellen hinzu.
  6. Ton: Bleibe sachlich und respektvoll, auch wenn Dich das Thema ärgert.

Eine private Online-Petitionsplattform kann Aufmerksamkeit schaffen. Sie löst aber nicht automatisch ein offizielles Petitionsverfahren im Landtag aus. Wer ein parlamentarisches Petitionsverfahren möchte, muss den dafür vorgesehenen Weg des Landtags nutzen.


Demokratie beobachten: eine öffentliche Sitzung

In einer öffentlichen Sitzung kannst Du sehen, wie ein Petitionsausschuss Argumente anhört und Sachverhalte behandelt. Das folgende Video eignet sich besonders für ältere Klassen oder die Sekundarstufe II.

Beobachtungsauftrag: Notiere beim Ansehen, welche Akteure sprechen, welche Informationen als Begründung verwendet werden und an welchen Stellen politische Bewertung von rechtlicher Prüfung unterschieden werden kann.


Initiativen und Engagement vor Ort

Eine Bürgerinitiative ist ein Zusammenschluss von Menschen, die sich meist für ein konkretes politisches Ziel einsetzen. Sie kann Informationen sammeln, Veranstaltungen organisieren, Unterschriften sammeln, Gespräche mit Politik und Verwaltung führen, Öffentlichkeit herstellen oder weitere Beteiligungsinstrumente nutzen.

Eine Bürgerinitiative ist nicht dasselbe wie ein Bürgerbegehren. Die Initiative ist zunächst eine Form gesellschaftlicher Selbstorganisation. Ein Bürgerbegehren ist dagegen ein gesetzlich geregeltes kommunales Verfahren mit formalen Voraussetzungen.

Das Bild zeigt Protest im Zusammenhang mit Stuttgart 21. Das Beispiel macht deutlich: Demonstrationen können ein Thema sichtbar machen. Sie entscheiden aber nicht automatisch über ein politisches Vorhaben. Öffentlicher Protest, parlamentarische Entscheidungen, Gerichtsverfahren, Bürgerdialoge und direkte Abstimmungen haben jeweils unterschiedliche Funktionen.


Demonstrieren, diskutieren, organisieren

Eine friedliche Demonstration ist eine sichtbare Form politischer Meinungsäußerung. Daneben kannst Du einen Infostand organisieren, an einer öffentlichen Sitzung teilnehmen, eine Abgeordnete anschreiben, mit einem Verband zusammenarbeiten, einen offenen Brief verfassen oder eine lokale Kampagne starten.

Wenn Du selbst eine öffentliche Versammlung organisieren möchtest, solltest Du Dich vorher über die aktuell geltenden Regeln informieren. Politische Beteiligung bedeutet nicht, Regeln zu ignorieren, sondern vorhandene Freiheitsrechte verantwortungsvoll zu nutzen.


Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

In Gemeinden Baden-Württembergs kann die Bürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen einen Bürgerentscheid herbeiführen. Der Weg dorthin führt über ein Bürgerbegehren. Dafür gelten rechtliche Anforderungen, unter anderem zu Gegenstand, Form und notwendiger Unterstützung.

Der Bürgerentscheid ist eine Form direkter Demokratie: Die Wahlberechtigten stimmen selbst über eine konkrete kommunale Frage ab. Nicht jedes Thema darf Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. Deshalb ist eine rechtliche Prüfung wichtig.

Merke: Bürgerinitiative = organisierte politische Initiative. Bürgerbegehren = formelles Verfahren. Bürgerentscheid = Abstimmung der kommunal Wahlberechtigten.


Digitale Beteiligung

Über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg können Bürgerinnen und Bürger Informationen zu Beteiligungsprozessen finden und sich bei aktuellen Vorhaben einbringen. Je nach Verfahren können Beiträge kommentiert, bewertet oder in Umfragen eingebracht werden.

Digitale Beteiligung kann den Zugang erleichtern. Sie hat aber Grenzen: Nicht jede Online-Abstimmung ist verbindlich, nicht jeder Kommentar wird übernommen und Reichweite in sozialen Medien ist nicht dasselbe wie demokratische Legitimation. Entscheidend ist, welches Verfahren hinter der Plattform steht und wer am Ende entscheidet.

Video: Beispiel eines kommunalen Online-Beteiligungsportals aus Mannheim


Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg

Für Jugendliche ist die Kommune besonders wichtig. § 41a der baden-württembergischen Gemeindeordnung stärkt die Kinder- und Jugendbeteiligung: Kinder sollen und Jugendliche müssen bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden. Gemeinden müssen dafür geeignete Beteiligungsverfahren entwickeln.

Mögliche Formen sind Jugendgemeinderäte, Jugendvertretungen, Jugendforen, Jugendhearings, Umfragen oder projektbezogene Beteiligung – zum Beispiel bei einem Skatepark, Jugendhaus oder Freizeitangebot.

Video: Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung?


Jugendvertretungen

Eine dauerhafte Jugendvertretung kann jungen Menschen einen festen Ort geben, an dem sie Themen sammeln, Vorschläge entwickeln und mit dem Gemeinderat sprechen. Die genaue Form unterscheidet sich von Kommune zu Kommune.

Die Gemeindeordnung sieht außerdem vor, dass die Beteiligung einer Jugendvertretung an Gemeinderatssitzungen in Jugendangelegenheiten geregelt wird. Dazu gehören insbesondere Rede-, Anhörungs- und Antragsrechte. Für die Arbeit der Jugendvertretung sollen angemessene finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Video: Kinder- und Jugendbeteiligung mit Wirkung

Video: Was kann aus einem Jugendgemeinderat entstehen?


Politisch mitmachen ab 16

In Baden-Württemberg können Jugendliche ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen wählen. Bei Gemeinderats- und Kreistagswahlen sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Kandidaturen ab 16 möglich. Seit der Landtagswahl 2026 gilt das aktive Wahlalter 16 auch für die Wahl des Landtags; 16- und 17-Jährige konnten 2026 erstmals an einer Landtagswahl in Baden-Württemberg teilnehmen.

Wahlrecht und Beteiligungsrecht sind aber nicht dasselbe. Eine Petition kannst Du zum Beispiel auch einreichen, wenn Du noch nicht wählen darfst. Kinder- und Jugendbeteiligung kann ebenfalls weit vor dem Wahlalter stattfinden.


Landesweite direkte Demokratie

Auf Landesebene gibt es neben Wahlen und Petitionen weitere Instrumente. Dazu gehören Volksantrag, Volksbegehren und Volksabstimmung.

Ein Volksantrag verpflichtet den Landtag bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen dazu, sich mit einem Anliegen zu befassen. Ein Volksbegehren kann auf einen Gesetzentwurf oder andere in der Landesverfassung vorgesehene Gegenstände gerichtet sein und ist an hohe formale Anforderungen gebunden. Eine Volksabstimmung führt schließlich zu einer direkten Abstimmung der Stimmberechtigten.

Diese Instrumente haben deutlich höhere Hürden als eine einzelne Petition. Für Schülerinnen und Schüler ist deshalb besonders wichtig, zunächst die Unterschiede zu verstehen: Eine Petition verlangt parlamentarische Prüfung eines Anliegens; ein Volksantrag und ein Volksbegehren benötigen dagegen eine große Zahl wahlberechtigter Unterstützender und folgen eigenen rechtlichen Regeln.


Von der Idee zur Wirkung

Politisches Engagement wird wirksamer, wenn Du planvoll vorgehst.

  1. Beobachten: Was genau ist das Problem?
  2. Recherchieren: Welche Fakten sind gesichert?
  3. Zuständigkeit klären: Schule, Kommune, Landkreis, Land, Bund oder EU?
  4. Betroffene anhören: Wer sieht das Problem ähnlich, wer anders?
  5. Ziel formulieren: Was soll konkret verändert werden?
  6. Instrument wählen: Gespräch, Jugendforum, Petition, Initiative, Beteiligungsportal, Demonstration oder formelles Verfahren?
  7. Öffentlich kommunizieren: Sachlich, verständlich und ohne Desinformation.
  8. Ergebnis auswerten: Was wurde erreicht, was nicht und warum?


Fair streiten und Informationen prüfen

Demokratisches Engagement braucht Medienkompetenz. Prüfe Quellen, bevor Du Behauptungen weiterverbreitest. Unterscheide Nachricht, Meinung und Werbung. Suche nach Originaldokumenten, wenn es um Gesetze, Beschlüsse oder Statistiken geht.

Achte außerdem darauf, politische Gegner nicht als Feinde zu behandeln. Kritik darf deutlich sein. Beleidigung, Bedrohung, bewusste Falschinformation und Entmenschlichung zerstören jedoch die Grundlage demokratischer Debatte.


Welches Instrument passt zu welchem Ziel?

Ziel Passender erster Weg Warum?
Du möchtest Dich über eine Behördenentscheidung beschweren Petition Der Petitionsausschuss kann staatliches Handeln prüfen
Du willst mit anderen ein lokales Thema öffentlich machen Bürgerinitiative Gemeinsames Engagement schafft Öffentlichkeit und organisiert Unterstützende
Du willst eine kommunale Abstimmung anstoßen Bürgerbegehren Es ist der formelle Weg zu einem möglichen Bürgerentscheid
Du willst als Jugendlicher bei einem lokalen Vorhaben mitreden Jugendbeteiligung Die Kommune muss Jugendliche bei sie betreffenden Planungen und Vorhaben angemessen beteiligen
Du möchtest einen Gesetzentwurf oder ein Vorhaben der Landesregierung kommentieren Beteiligungsportal Dort werden ausgewählte Beteiligungsverfahren digital geöffnet
Du willst ein Thema sichtbar machen Demonstration oder Kampagne Öffentliche Aufmerksamkeit kann politische Debatten beeinflussen


Quellen und aktueller Stand

Die rechtlichen und organisatorischen Angaben dieses aiMOOCs wurden für den Stand August 2026 anhand offizieller Informationsangebote überprüft. Bei einer echten politischen Aktion solltest Du aktuelle Regeln erneut prüfen.

  1. Landtag Baden-Württemberg: Wissenswertes über Petitionen
  2. Landtag Baden-Württemberg: Petitionen einreichen
  3. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: Beteiligung
  4. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: Kinder- und Jugendbeteiligung
  5. Beteiligungsportal Baden-Württemberg
  6. Innenministerium Baden-Württemberg: Kommunalwahlen
  7. Beteiligungsportal: Volksantrag
  8. Beteiligungsportal: Volksbegehren und Volksabstimmung


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Wer darf sich grundsätzlich mit einer Petition an den Landtag von Baden-Württemberg wenden? (Jede Person, auch Minderjährige) (!Nur volljährige deutsche Staatsangehörige) (!Nur Mitglieder einer Partei) (!Nur Einwohner von Stuttgart)




Was ist eine Bürgerinitiative? (Ein Zusammenschluss von Menschen für ein gemeinsames politisches Anliegen) (!Ein Gericht des Landes) (!Eine automatisch verbindliche Volksabstimmung) (!Eine Abteilung des Landtags)




Was ist der formelle Weg zu einem kommunalen Bürgerentscheid? (Ein Bürgerbegehren) (!Ein Klassenrat) (!Ein Leserbrief) (!Ein Hashtag)




Was verlangt § 41a der Gemeindeordnung bei Jugendlichen? (Sie müssen bei sie betreffenden Planungen und Vorhaben angemessen beteiligt werden) (!Sie dürfen erst ab 18 ihre Meinung äußern) (!Sie müssen Mitglied einer Partei sein) (!Sie dürfen nur bei Bundestagswahlen mitmachen)




Was unterscheidet eine offizielle Petition von einer privaten Online-Kampagne? (Die offizielle Petition löst ein geregeltes Petitionsverfahren aus) (!Die private Kampagne ersetzt automatisch den Landtag) (!Die private Kampagne ist immer rechtlich verbindlich) (!Die offizielle Petition darf keine Forderung enthalten)




Wofür ist das Beteiligungsportal Baden-Württemberg gedacht? (Für Informationen und digitale Beteiligung an ausgewählten Landesvorhaben) (!Für die Anmeldung zur Führerscheinprüfung) (!Für private Gerichtsverfahren) (!Für die Vergabe von Schulnoten)




Was ist bei politischem Engagement eine sinnvolle erste Frage? (Wer ist für die Entscheidung zuständig) (!Wie bekomme ich möglichst viele Likes) (!Wie kann ich Gegenargumente vermeiden) (!Wie kann ich Regeln umgehen)




Welche Aussage über Demonstrationen trifft zu? (Sie können politische Anliegen öffentlich sichtbar machen) (!Sie ersetzen automatisch eine Wahl) (!Sie führen immer zu einem Gesetz) (!Sie sind nur für Abgeordnete erlaubt)




Ab welchem Alter gilt in Baden-Württemberg das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen? (Ab 16 Jahren) (!Ab 14 Jahren) (!Ab 18 Jahren) (!Ab 21 Jahren)




Warum gehört Quellenprüfung zu demokratischem Engagement? (Weil politische Argumente auf überprüfbaren Informationen beruhen sollten) (!Weil nur eine Quelle erlaubt ist) (!Weil Meinungen immer Fakten sind) (!Weil Gerüchte verbindliche Entscheidungen ersetzen)





Memory

Petition Bitte oder Beschwerde an eine zuständige Stelle
Bürgerinitiative Informeller Zusammenschluss für ein politisches Ziel
Bürgerbegehren Formeller Weg zu einer kommunalen Abstimmung
Bürgerentscheid Direkte Entscheidung der kommunal Wahlberechtigten
Volksantrag Verpflichtet den Landtag bei erfüllten Voraussetzungen zur Befassung
Jugendgemeinderat Repräsentative kommunale Jugendvertretung
Beteiligungsportal Digitale Beteiligung an ausgewählten Landesvorhaben
Demonstration Öffentliche Versammlung zur politischen Meinungsäußerung





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Petitionsausschuss Beschwerde über staatliches Handeln
Jugendforum Offene kommunale Jugendbeteiligung
Bürgerinitiative Gemeinsame lokale Kampagne
Bürgerbegehren Anstoß für einen Bürgerentscheid
Beteiligungsportal Digitale Kommentierung eines Landesvorhabens
Volksantrag Landesweite Initiative zur Befassung des Landtags






Kreuzworträtsel

Petition Wie heißt eine Bitte oder Beschwerde an eine zuständige staatliche Stelle?
Kommune Wie nennt man die politische Ebene von Stadt oder Gemeinde?
Landtag Welches Parlament entscheidet auf Landesebene in Baden-Württemberg?
Jugendrat Wie kann eine kommunale Vertretung junger Menschen kurz heißen?
Volksantrag Welches Instrument kann den Landtag zur Befassung mit einem Anliegen verpflichten?
Demonstration Wie heißt eine öffentliche Versammlung zur sichtbaren politischen Meinungsäußerung?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Eine

ist eine Bitte oder Beschwerde an eine zuständige Stelle.
Beim Landtag Baden-Württemberg behandelt der

entsprechende Eingaben.
Eine

ist meist ein informeller Zusammenschluss für ein gemeinsames politisches Anliegen.
Der formelle Weg zu einem kommunalen Bürgerentscheid heißt

.
Jugendliche müssen bei sie betreffenden Planungen und Vorhaben in der Kommune angemessen

werden.
Das digitale Landesangebot für ausgewählte Beteiligungsverfahren heißt

.
Eine öffentliche politische Versammlung kann als

sichtbar auf Forderungen aufmerksam machen.
Vor einer politischen Aktion sollte zuerst die politische

geklärt werden.
Bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg gilt das aktive Wahlalter ab

Jahren.
Demokratisches Engagement braucht überprüfbare Informationen und damit auch

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Mitmach-Landkarte: Zeichne eine Karte Deiner Stadt oder Gemeinde und markiere Rathaus, Jugendhaus, Schule, öffentlichen Nahverkehr und mindestens zwei weitere Orte, an denen politische Entscheidungen sichtbar werden.
  2. Zuständigkeitscheck: Wähle drei Alltagsthemen und recherchiere, ob Schule, Kommune, Landkreis, Land oder Bund dafür zuständig ist.
  3. Petitionsanalyse: Suche eine abgeschlossene öffentliche Petition des Landtags Baden-Württemberg und fasse Forderung, Begründung und Ergebnis in eigenen Worten zusammen.
  4. Jugendbeteiligung vor Ort: Finde heraus, welche Formen der Jugendbeteiligung Deine Kommune anbietet, und erstelle dazu ein übersichtliches Informationsplakat.


Standard

  1. Mini-Petition: Formuliere zu einem fiktiven schulischen oder kommunalen Problem eine sachliche Petition mit Problem, Forderung und drei Begründungen.
  2. Interview zur Demokratie: Befrage eine Person aus Gemeinderat, Jugendvertretung, Verwaltung, Verein oder Initiative dazu, wie politische Beteiligung vor Ort funktioniert.
  3. Beteiligungsvergleich: Vergleiche Petition, Bürgerinitiative und Bürgerbegehren anhand von Ziel, Aufwand, rechtlicher Wirkung und möglicher Reichweite.
  4. Mediencheck: Untersuche einen politischen Social-Media-Beitrag zu einem regionalen Thema und prüfe Behauptungen mit mindestens zwei unabhängigen, seriösen Quellen.


Schwer

  1. Beteiligungskonzept: Entwickle für ein konkretes Jugendthema Deiner Kommune ein vollständiges Beteiligungskonzept mit Zielgruppe, Zuständigkeit, Methode, Zeitplan und Auswertung.
  2. Planspiel Gemeinderat: Organisiert eine simulierte Gemeinderatssitzung zu einem umstrittenen lokalen Vorhaben mit Jugendvertretung, Verwaltung, Initiative und unterschiedlichen Interessen.
  3. Demokratie-Dossier: Dokumentiere den Weg eines realen politischen Vorhabens in Baden-Württemberg von der ersten öffentlichen Forderung bis zu einer politischen Entscheidung und bewerte die Einflussmöglichkeiten verschiedener Akteure.
  4. Eigener Erklärfilm: Produziere ein drei- bis fünfminütiges Video mit dem Titel „So kannst Du in Baden-Württemberg politisch mitmachen“ und erkläre mindestens vier Beteiligungswege sowie deren Grenzen.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Fallanalyse Petition: Eine 15-jährige Schülerin ärgert sich über eine Entscheidung einer Landesbehörde. Entwickle einen sinnvollen Beteiligungsweg und begründe, warum ihr Alter kein Hindernis für eine Petition ist.
  2. Instrumentenwahl: In einer Gemeinde soll ein Jugendtreff geschlossen werden. Vergleiche Jugendforum, Bürgerinitiative, Petition und Bürgerbegehren und entscheide, welche Kombination in welcher Reihenfolge sinnvoll sein könnte.
  3. Wirkung und Legitimation: Ein Online-Aufruf erhält 50.000 Likes. Erkläre, warum daraus noch keine verbindliche politische Entscheidung folgt, und nenne Wege, wie aus Aufmerksamkeit formelle Beteiligung werden kann.
  4. Konflikt und Demokratie: Zwei Gruppen vertreten bei einem kommunalen Bauprojekt gegensätzliche Interessen. Entwickle Regeln für ein Beteiligungsverfahren, das fair, transparent und sachorientiert ist.
  5. Transfer Landesebene: Ein Thema betrifft nicht nur eine Gemeinde, sondern ganz Baden-Württemberg. Erkläre, wie sich Beteiligungsmöglichkeiten verändern, wenn die Zuständigkeit von der Kommune auf das Land wechselt.
  6. Jugendperspektive: Beurteile, warum Kinder- und Jugendbeteiligung mehr sein sollte als eine unverbindliche Umfrage und welche Merkmale echte Mitwirkung erkennen lassen.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu diesem Thema ist wichtig, dass Du nicht nur Begriffe auswendig kennst, sondern Beteiligungswege begründet auswählen und demokratische Verfahren beurteilen kannst.

  1. Du kannst formelle Beteiligung und informelle Beteiligung unterscheiden.
  2. Du kannst erklären, wann eine Petition, Bürgerinitiative, ein Bürgerbegehren oder ein Jugendbeteiligungsformat sinnvoll sein kann.
  3. Du kannst die politische Zuständigkeit eines Anliegens recherchieren.
  4. Du kannst die besondere Bedeutung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg erläutern.
  5. Du kannst politische Informationen auf Quellen, Interessen und Belege prüfen.
  6. Du kannst ein eigenes Beteiligungsvorhaben sachlich, realistisch und demokratisch planen.
  7. Du kannst erklären, warum politische Beteiligung Einfluss ermöglicht, aber keinen garantierten Anspruch auf Durchsetzung der eigenen Forderung schafft.




OERs zum Thema


Weitere frei zugängliche Informationsangebote:

  1. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: Bürgerbeteiligung
  2. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: Kinder- und Jugendbeteiligung
  3. Landtag Baden-Württemberg: Petitionen
  4. Beteiligungsportal Baden-Württemberg


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