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Der Ausbildungsvertrag im Metallbauerhandwerk - Schmied 1

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Der Ausbildungsvertrag im Metallbauerhandwerk - Schmied 1




Der Ausbildungsvertrag im Metallbauerhandwerk - Schmied


Einleitung

Der Berufsausbildungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage Deiner betrieblichen Ausbildung. Im Metallbauerhandwerk wird er häufig noch als Lehrvertrag bezeichnet. Rechtlich entscheidend ist jedoch die Bezeichnung Berufsausbildungsvertrag. Er regelt nicht nur Ausbildungsdauer, Vergütung und Urlaub, sondern beschreibt auch das Ausbildungsziel, die Lernorte sowie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

Wenn Du schmieden möchtest, lautet die anerkannte Berufsbezeichnung im Regelfall Metallbauer beziehungsweise Metallbauerin – Fachrichtung Metallgestaltung. Die Bezeichnung Schmied beschreibt hier ein Tätigkeitsfeld und eine handwerkliche Tradition. Im Vertrag sollte deshalb nicht nur „Schmied“ stehen, sondern der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf mit der gewählten Fachrichtung Metallgestaltung.

Die reguläre Ausbildungsdauer im Metallbauerhandwerk beträgt 42 Monate. Neben der Metallgestaltung gibt es die Fachrichtungen Konstruktionstechnik und Nutzfahrzeugbau. In der Metallgestaltung lernst Du unter anderem das Handhaben von Schmiedefeuern, die Auswahl schmiedbarer Werkstoffe, das manuelle und maschinelle Schmieden, das Herstellen von Schmiedewerkzeugen, die Oberflächengestaltung und die Montage gestalteter Metallbauteile.

Dieser Lernkurs bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland und ist auf dem Stand August 2026. Bei einem konkreten Vertrag solltest Du zusätzlich die zuständige Handwerkskammer, die Ausbildungsberatung oder eine geeignete Rechtsberatung einbeziehen.


Lernziele

Nach der Bearbeitung dieses aiMOOCs kannst Du

  1. Vertragsbestandteile fachgerecht benennen und prüfen.
  2. Ausbildende, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Auszubildende voneinander unterscheiden.
  3. die offizielle Berufsbezeichnung für eine schmiedebezogene Ausbildung im Metallbauerhandwerk erklären.
  4. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien auf betriebliche Situationen übertragen.
  5. Regelungen zu Probezeit, Ausbildungsvergütung, Urlaub, Berufsschule, Ausbildungsnachweis und Kündigung beurteilen.
  6. einen Vertragsentwurf auf fehlende, unklare oder unzulässige Regelungen untersuchen.


Das Berufsbild im Metallbauerhandwerk

Das Metallbauerhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Die Ausbildung verbindet praktische Arbeit im Betrieb, fachtheoretischen und allgemeinbildenden Unterricht in der Berufsschule sowie häufig Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung. Diese drei Lernorte ergänzen einander.

In der Fachrichtung Metallgestaltung stehen gestaltende und schmiedetechnische Tätigkeiten im Mittelpunkt. Dazu gehören beispielsweise:

  1. Schmieden: Erwärmte Werkstücke werden durch Druck oder Schlag plastisch umgeformt.
  2. Treiben: Bleche werden mit geeigneten Werkzeugen zu Flächen oder Körpern geformt.
  3. Fügen: Bauteile werden lösbar oder unlösbar miteinander verbunden.
  4. Oberflächenbehandlung: Metalloberflächen werden gestaltet und vor Korrosion geschützt.
  5. Restaurierung: Historische Bauteile werden untersucht, erhalten und fachgerecht ergänzt.
  6. Arbeitssicherheit: Gefährdungen durch Hitze, Funkenflug, Maschinen, Lärm und schwere Werkstücke werden beherrscht.


Die richtige Berufsbezeichnung im Vertrag

Für die schmiedetechnische Ausbildung ist folgende Formulierung fachlich passend:

Metallbauer beziehungsweise Metallbauerin – Fachrichtung Metallgestaltung

Eine betriebliche Spezialisierung kann ergänzend genannt werden, etwa Kunstschmiedearbeiten, Restaurierung oder gestalteter Metallbau. Sie ersetzt jedoch nicht die anerkannte Berufsbezeichnung. Die gewählte Fachrichtung muss mit dem betrieblichen Ausbildungsplan und den tatsächlichen Ausbildungsmöglichkeiten des Betriebs übereinstimmen.


Vertragspartner und beteiligte Personen

Im Ausbildungsalltag werden mehrere Begriffe häufig verwechselt.

Ausbildender oder Ausbildende ist der Vertragspartner auf betrieblicher Seite. Das kann eine natürliche Person oder ein Unternehmen sein. Der Ausbildende schließt den Vertrag und trägt die Verantwortung dafür, dass die Ausbildung ordnungsgemäß organisiert wird.

Ausbilder oder Ausbilderin ist die fachlich und persönlich geeignete Person, die Ausbildungsinhalte unmittelbar vermittelt. Ausbildender und Ausbilder können dieselbe Person sein, müssen es aber nicht.

Auszubildender oder Auszubildende ist die Person, die den anerkannten Ausbildungsberuf erlernt. Sie ist keine gewöhnliche Hilfskraft. Die übertragenen Tätigkeiten müssen dem Ausbildungszweck dienen und den körperlichen Kräften angemessen sein.

Bei Minderjährigen wirken die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen am Vertragsabschluss mit. Zusätzlich gelten die besonderen Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes.


Form und Eintragung des Ausbildungsvertrags

Der Vertrag muss vor Beginn der Ausbildung geschlossen werden. Der wesentliche Vertragsinhalt ist unverzüglich nach Vertragsabschluss, spätestens vor Ausbildungsbeginn, in Textform abzufassen. Eine elektronische Vertragsabfassung ist möglich. Sie muss so übermittelt werden, dass Du und bei Minderjährigen Deine gesetzlichen Vertretungen das Dokument speichern und ausdrucken können. Der Ausbildungsbetrieb muss den Empfang nachweisen.

Die elektronische Übermittlung des Vertrags darf nicht mit einer elektronischen Kündigung verwechselt werden. Eine Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses muss weiterhin schriftlich erfolgen; die elektronische Form ist dafür ausgeschlossen.

Der Ausbildungsbetrieb beantragt bei der zuständigen Handwerkskammer die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Im Handwerk wird dafür weiterhin häufig der Begriff Lehrlingsrolle verwendet. Die Kammer prüft unter anderem, ob der Vertragsinhalt, die Eignung der Ausbildungsstätte und die Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.


Vor Ausbildungsbeginn zu klären

  1. Kammereintragung: Der Vertrag wird der zuständigen Handwerkskammer vollständig vorgelegt.
  2. Berufsschulanmeldung: Der Ausbildungsbetrieb veranlasst oder unterstützt die Anmeldung.
  3. Erstuntersuchung: Minderjährige benötigen vor Beschäftigungsbeginn grundsätzlich die vorgeschriebene ärztliche Bescheinigung, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
  4. Sozialversicherungsmeldung: Der Betrieb meldet den Auszubildenden bei den zuständigen Stellen an.
  5. Schutzausrüstung: Erforderliche persönliche Schutzausrüstung muss vor gefährdenden Tätigkeiten vorhanden und unterwiesen sein.
  6. Ausbildungsplan: Die sachliche und zeitliche Gliederung wird dem Vertrag zugeordnet.


Pflichtangaben des Berufsausbildungsvertrags

Nach dem Berufsbildungsgesetz muss die Vertragsabfassung mindestens die wesentlichen Bedingungen der Ausbildung enthalten.


Personen und Ausbildungsziel

  1. Namen und Anschriften der Ausbildenden und der Auszubildenden
  2. bei Minderjährigen Namen und Anschriften der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
  3. Art, Ziel sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
  4. genaue Berufsbezeichnung einschließlich Fachrichtung
  5. Beginn und Dauer der Berufsausbildung

Für den Schwerpunkt Schmieden ist besonders wichtig, dass Metallbauer beziehungsweise Metallbauerin – Fachrichtung Metallgestaltung eingetragen ist. Der betriebliche Ausbildungsplan konkretisiert, wann und wo Inhalte wie Schmiedefeuer, Werkstoffauswahl, Freiformschmieden, maschinelles Schmieden, Werkzeugherstellung und Oberflächengestaltung vermittelt werden.


Lernorte, Zeit und Probezeit

  1. Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  2. regelmäßige tägliche Ausbildungszeit
  3. Dauer der Probezeit
  4. Berufsschule und überbetriebliche Lehrgänge als weitere Lernorte

Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Sie dient beiden Seiten dazu, Eignung, Berufswahl und Zusammenarbeit praktisch zu prüfen. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist beendet werden. Die Kündigung muss dennoch schriftlich erklärt werden.


Vergütung, Überstunden und Urlaub

  1. Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  2. Zusammensetzung der Vergütung, wenn sie aus mehreren Bestandteilen besteht
  3. Vergütung oder Freizeitausgleich für Überstunden
  4. Dauer des Urlaubs
  5. Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein und mit fortschreitender Ausbildung mindestens jährlich steigen. Welche Beträge im Metallbauerhandwerk gelten, kann von Ausbildungsjahr, Tarifbindung, Region und Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängen. Deshalb sind aktuelle Angaben der zuständigen Handwerkskammer und des einschlägigen Tarifbereichs zu prüfen.

Überstunden dürfen nicht als dauerhafter Ersatz für eine mangelhafte Ausbildungsplanung dienen. Zusätzliche Ausbildungszeit über die vereinbarte regelmäßige tägliche Zeit hinaus ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Für Minderjährige gelten strengere Arbeitszeitgrenzen.

Der Urlaub muss im Vertrag angegeben werden. Für volljährige Auszubildende gelten mindestens die Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes. Für Minderjährige richtet sich der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Alter zu Beginn des Kalenderjahres und nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.


Kündigung und Ausbildungsnachweis

  1. Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
  2. Form des Ausbildungsnachweises
  3. Hinweise auf die geltenden Vertragsbestimmungen

Nach der Probezeit ist eine Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb nur aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist möglich. Auszubildende können außerdem mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. Ein Wechsel nur des Ausbildungsbetriebs bei Fortsetzung desselben Berufs wird dadurch nicht automatisch abgedeckt; häufig kommt dafür ein Aufhebungsvertrag mit anschließendem Neuvertrag in Betracht.

Der Ausbildungsnachweis wird häufig Berichtsheft genannt. Seine Form muss im Vertrag angegeben werden, beispielsweise schriftlich oder elektronisch. Der Betrieb muss Dich zum Führen anhalten, den Nachweis regelmäßig kontrollieren und Dir Gelegenheit geben, ihn am Arbeitsplatz während der Ausbildungszeit zu führen.


Der betriebliche Ausbildungsplan

Der Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung beschreibt, welche beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln sind. Daraus erstellt der Betrieb einen betrieblichen Ausbildungsplan. Dieser berücksichtigt die betrieblichen Arbeitsabläufe, darf aber das verbindliche Ausbildungsziel nicht unterschreiten.

Ein geeigneter Ausbildungsplan für die Fachrichtung Metallgestaltung ordnet beispielsweise folgende Lernfelder zeitlich zu:

  1. Werkstücke prüfen, messen, anreißen, trennen und bearbeiten
  2. lösbare und unlösbare Verbindungen herstellen
  3. Bleche und Profile manuell und maschinell umformen
  4. Schmiedefeuer sicher handhaben
  5. schmiedbare Werkstoffe auswählen und erwärmen
  6. Schmiedeteile manuell und maschinell herstellen
  7. Schmiedewerkzeuge und Hilfswerkzeuge herstellen und instand halten
  8. Bauteile nach Vorgaben und eigenen Entwürfen fertigen
  9. Oberflächen gestalten und schützen
  10. historische Bauteile untersuchen und restaurieren
  11. Arbeitsergebnisse prüfen, dokumentieren und bewerten


Rechte der Auszubildenden

Du hast insbesondere Anspruch auf eine planmäßige Ausbildung, die Dich innerhalb der vorgesehenen Zeit zum Ausbildungsziel führt. Dazu gehören:

  1. Vermittlung der vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte
  2. Einsatz geeigneter Ausbilderinnen und Ausbilder
  3. kostenlose Bereitstellung notwendiger Ausbildungsmittel
  4. Freistellung für Berufsschule, Prüfungen und vorgeschriebene Ausbildungsmaßnahmen
  5. Anrechnung der gesetzlich bestimmten Berufsschul- und Wegezeiten
  6. Möglichkeit, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen
  7. Schutz der körperlichen und persönlichen Entwicklung
  8. angemessene und jährlich ansteigende Ausbildungsvergütung
  9. Vergütung oder Freizeitausgleich für zusätzliche Ausbildungszeit
  10. ein Ausbildungszeugnis bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Im Schmiedebereich gehören hierzu auch eine Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und geeignete Schutzmaßnahmen gegen Hitze, Brand, Funkenflug, Lärm, Quetschungen, scharfkantige Werkstücke und Gefahrstoffe.


Pflichten der Auszubildenden

Du musst Dich bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Dazu gehören insbesondere:

  1. Ausbildungsaufgaben sorgfältig ausführen
  2. an Berufsschule, Prüfungen und überbetrieblichen Lehrgängen teilnehmen
  3. rechtmäßige Weisungen der ausbildungsberechtigten Personen beachten
  4. betriebliche Ordnung und Sicherheitsregeln einhalten
  5. Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe pfleglich behandeln
  6. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wahren
  7. den Ausbildungsnachweis regelmäßig und wahrheitsgemäß führen
  8. Arbeitsunfähigkeit und andere Verhinderungen unverzüglich nach den betrieblichen Regeln melden

Eine Weisung ist nicht allein deshalb eine Ausbildungsaufgabe, weil sie im Betrieb erteilt wird. Dauerhafte ausbildungsfremde Arbeiten, die keinen Bezug zum Ausbildungsziel haben, sind nicht zulässig.


Berufsschule und überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung im Metallbauerhandwerk ist dual organisiert. Der Betrieb vermittelt betriebliche Praxis, die Berufsschule verbindet Fachtheorie, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie allgemeinbildende Inhalte. Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ergänzt den Betrieb, wenn bestimmte Verfahren, Maschinen oder Inhalte dort nicht vollständig vermittelt werden können.

Ausbildende müssen Dich für den Berufsschulunterricht freistellen. Gesetzlich bestimmte Unterrichtszeiten, Pausen und notwendige Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte werden auf die Ausbildungszeit angerechnet. Auch Prüfungen und vorgeschriebene Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs lösen Freistellungs- und Anrechnungsansprüche aus.

Überbetriebliche Lehrgänge sind keine freiwillige Freizeitveranstaltung. Soweit sie für die Ausbildung vorgesehen sind, gehören sie zum Ausbildungsgang. Angaben zu Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte müssen im Vertrag beziehungsweise in den zugehörigen Unterlagen erkennbar sein.


Beendigung und Verlängerung

Das Berufsausbildungsverhältnis endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungsdauer. Bestehst Du die Gesellenprüfung bereits vorher, endet es mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Bestehst Du die Prüfung nicht, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Dein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. Die Verlängerung sollte unverzüglich gegenüber dem Ausbildungsbetrieb erklärt und der Handwerkskammer gemeldet werden.

Weitere Formen der Beendigung sind:

  1. Kündigung während der Probezeit
  2. außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
  3. Kündigung durch Auszubildende wegen Aufgabe oder Wechsel der Berufsausbildung
  4. einvernehmlicher Aufhebungsvertrag
  5. Tod des Auszubildenden

Die Insolvenz, Betriebsaufgabe oder Erkrankung des Ausbilders beendet den Vertrag nicht in jedem Fall automatisch. In solchen Situationen ist die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer frühzeitig einzuschalten.


Unzulässige oder problematische Vertragsklauseln

Bestimmte Vereinbarungen sind nichtig oder besonders kritisch. Dazu zählen insbesondere Klauseln, nach denen Auszubildende

  1. für die Berufsausbildung eine Entschädigung zahlen sollen,
  2. nach Ausbildungsende zwingend im Betrieb bleiben müssen,
  3. bei Vertragsverstößen eine Vertragsstrafe zahlen sollen,
  4. pauschal auf gesetzliche Ansprüche verzichten sollen.

Auch unklare Angaben sind problematisch. Beispiele sind „Arbeitszeit nach Bedarf“, „Vergütung nach Absprache“, „Urlaub nach betrieblicher Lage“ oder die bloße Berufsbezeichnung „Schmied“ ohne anerkannten Ausbildungsberuf und Fachrichtung.


Vertragsprüfung für angehende Metallbauer

Prüfe einen Vertragsentwurf nicht nur auf vorhandene Unterschriften oder Empfangsbestätigungen. Entscheidend ist, ob die Ausbildung fachlich und organisatorisch nachvollziehbar beschrieben ist.


Checkliste

  1. Ist der anerkannte Ausbildungsberuf vollständig bezeichnet?
  2. Ist bei schmiedetechnischer Ausrichtung die Fachrichtung Metallgestaltung angegeben?
  3. Stimmen Beginn, Ende und reguläre Ausbildungsdauer?
  4. Liegt die Probezeit zwischen einem und vier Monaten?
  5. Sind tägliche Ausbildungszeit und Regelungen zu Überstunden eindeutig?
  6. Sind Vergütung und jährliche Steigerungen für jedes Ausbildungsjahr eingetragen?
  7. Ist der Urlaub klar beziffert?
  8. Sind Ausbildungsstätte, Berufsschule und externe Ausbildungsmaßnahmen erkennbar?
  9. Ist die Form des Ausbildungsnachweises festgelegt?
  10. Liegt ein betrieblicher Ausbildungsplan vor?
  11. Sind Kündigungsvoraussetzungen korrekt beschrieben?
  12. Wurde der Vertrag der Handwerkskammer zur Eintragung vorgelegt?
  13. Sind bei Minderjährigen gesetzliche Vertretung und Erstuntersuchung berücksichtigt?
  14. Gibt es keine unzulässigen Zahlungs-, Vertragsstrafen- oder Bindungsklauseln?


Fallbeispiel: Die Kunstschmiede Eisenform

Lina ist 17 Jahre alt und möchte in einer Kunstschmiede lernen. Im Vertragsentwurf steht als Beruf nur „Schmied“. Eine Fachrichtung ist nicht angegeben. Die Probezeit soll sechs Monate dauern. Zur Ausbildungsvergütung steht „nach Leistung“. Überstunden sollen mit der Monatsvergütung abgegolten sein. Ein betrieblicher Ausbildungsplan fehlt. Linas Eltern haben noch keine Vertragsabfassung erhalten.

Der Entwurf enthält mehrere Probleme:

  1. Die anerkannte Berufsbezeichnung und die Fachrichtung Metallgestaltung fehlen.
  2. Eine sechsmonatige Probezeit überschreitet die gesetzliche Höchstdauer.
  3. Die Vergütung ist nicht für die Ausbildungsjahre eindeutig angegeben.
  4. Eine pauschale Abgeltung sämtlicher Überstunden ist mit den besonderen Regeln der Berufsausbildung nicht vereinbar.
  5. Der betriebliche Ausbildungsplan muss erstellt und der Ausbildung zugrunde gelegt werden.
  6. Bei einer Minderjährigen sind die gesetzlichen Vertreter einzubeziehen.
  7. Vor Ausbildungsbeginn müssen auch die jugendarbeitsschutzrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Welche Fachrichtung ist im Metallbauerhandwerk besonders auf Schmieden und gestaltete Metallarbeiten ausgerichtet? (Metallgestaltung) (!Konstruktionstechnik) (!Nutzfahrzeugbau) (!Feinwerkmechanik)




Wer ist auf betrieblicher Seite der Vertragspartner des Auszubildenden? (Der Ausbildende) (!Der Berufsschullehrer) (!Der Gesellenprüfungsausschuss) (!Der Werkstofflieferant)




Wie lange darf die Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis höchstens dauern? (Vier Monate) (!Sechs Monate) (!Neun Monate) (!Zwölf Monate)




Welche Angabe muss im Ausbildungsvertrag enthalten sein? (Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit) (!Die private Freizeitgestaltung) (!Die spätere Meisterprüfungsnote) (!Der Umsatz des Betriebs)




Was gilt für den Berufsschulunterricht? (Der Betrieb muss freistellen und gesetzlich bestimmte Zeiten anrechnen) (!Der Unterricht findet ausschließlich in der Freizeit statt) (!Der Unterricht kann durch unbezahlte Mehrarbeit ersetzt werden) (!Der Unterricht ist im Handwerk freiwillig)




Was ist mit dem Ausbildungsnachweis zu tun? (Er ist regelmäßig zu führen und vom Betrieb durchzusehen) (!Er wird nur nach bestandener Prüfung erstellt) (!Er ersetzt den Ausbildungsvertrag) (!Er darf nicht während der Ausbildungszeit geführt werden)




Unter welcher Voraussetzung kann ein Auszubildender nach der Probezeit mit vier Wochen Frist kündigen? (Wenn er die Berufsausbildung aufgibt oder einen anderen Beruf erlernen will) (!Wenn er für einen Tag ein anderes Werkzeug benutzen möchte) (!Wenn der Betrieb einen neuen Kunden gewinnt) (!Wenn die Berufsschule Ferien hat)




Welche Stelle führt im Handwerk das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse? (Die zuständige Handwerkskammer) (!Das Einwohnermeldeamt) (!Die Berufsfeuerwehr) (!Das Amtsgericht)




Wie lange dauert die reguläre Ausbildung zum Metallbauer? (42 Monate) (!18 Monate) (!24 Monate) (!60 Monate)




Wie ist zusätzliche Ausbildungszeit über die regelmäßige tägliche Zeit hinaus auszugleichen? (Durch besondere Vergütung oder entsprechende Freizeit) (!Durch eine Vertragsstrafe für den Auszubildenden) (!Durch den Wegfall des Urlaubs) (!Sie muss niemals ausgeglichen werden)





Memory

Ausbildender Vertragspartner des Auszubildenden
Ausbilder Unmittelbar ausbildende Fachperson
Probezeit Ein bis vier Monate
Metallgestaltung Fachrichtung mit Schmiedetechnik
Ausbildungsnachweis Dokumentation des Ausbildungsverlaufs
Handwerkskammer Zuständige Stelle für die Vertragseintragung
Berufsschule Lernort für Fachtheorie und Allgemeinbildung
Lehrlingsunterweisung Ergänzende überbetriebliche Ausbildung





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Vertragsbereich
Textform Abfassung des wesentlichen Vertragsinhalts
Probezeit Erprobung der Zusammenarbeit zu Ausbildungsbeginn
Ausbildungsplan Sachliche und zeitliche Gliederung der betrieblichen Vermittlung
Berufsschule Vermittlung von Fachtheorie und Allgemeinbildung
Lehrlingsunterweisung Ergänzende praktische Ausbildung außerhalb des Betriebs






Kreuzworträtsel

Probezeit Wie heißt die Anfangsphase des Ausbildungsverhältnisses?
Metallgestaltung Welche Fachrichtung umfasst das handwerkliche Schmieden?
Vergütung Wie heißt die Bezahlung während der Berufsausbildung?
Lehrlingsrolle Wie wird das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse im Handwerk häufig genannt?
Berichtsheft Wie lautet die gebräuchliche Bezeichnung für den Ausbildungsnachweis?
Handwerkskammer Welche Institution prüft und registriert den Lehrvertrag?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Der Vertragspartner auf betrieblicher Seite heißt

. Die unmittelbar vermittelnde Fachperson wird

genannt. Für eine schmiedetechnische Ausbildung lautet die passende Fachrichtung

. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt

. Die Probezeit darf höchstens

dauern. Der wesentliche Vertragsinhalt muss in

abgefasst werden. Die zuständige Stelle im Handwerk ist die

. Der Betrieb muss für den Besuch der

freistellen. Die Dokumentation des Ausbildungsverlaufs heißt

. Zusätzliche Ausbildungszeit ist besonders zu vergüten oder durch

auszugleichen. Die betriebliche Gliederung der Inhalte steht im

. Notwendige Ausbildungsmittel stellt der Betrieb

bereit.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Vertragsbegriffe: Erstelle ein Glossar mit den Begriffen Ausbildender, Ausbilder, Auszubildender, Probezeit, Vergütung und Ausbildungsnachweis.
  2. Berufsbezeichnung: Formuliere die vollständige Berufsbezeichnung für eine schmiedetechnische Ausbildung im Metallbauerhandwerk und erkläre, warum „Schmied“ allein nicht genügt.
  3. Lernorte: Zeichne ein Schaubild zu Betrieb, Berufsschule und überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung.
  4. Checkliste Ausbildungsvertrag: Gestalte eine einseitige Prüfliste für ein erstes Vertragsgespräch.


Standard

  1. Vertragsanalyse: Untersuche einen anonymisierten Mustervertrag auf Pflichtangaben und kennzeichne fehlende Regelungen.
  2. Ausbildungsplan Metallgestaltung: Entwirf für vier Ausbildungswochen einen Plan mit Schmieden, Werkstoffkunde, Arbeitssicherheit und Dokumentation.
  3. Interview im Handwerk: Befrage einen Ausbilder oder eine Auszubildende zu Vertragsabschluss, Probezeit und Ausbildungsnachweis.
  4. Erklärvideo: Produziere ein dreiminütiges Video, in dem Du den Unterschied zwischen Ausbildendem und Ausbilder anhand eines Metallbaubetriebs erklärst.


Schwer

  1. Fallberatung: Entwickle für das Fallbeispiel der Kunstschmiede Eisenform einen rechtlich und fachlich verbesserten Vertragsentwurf.
  2. Rechtsvergleich: Vergleiche die Regeln für Arbeitszeit und Urlaub eines volljährigen und eines minderjährigen Auszubildenden.
  3. Konfliktlösung: Entwickle einen Gesprächsleitfaden für den Fall, dass ein Auszubildender dauerhaft nur ausbildungsfremde Hilfsarbeiten erledigt.
  4. Ausbildungsprojekt Schmieden: Plane ein vollständiges Kundenprojekt vom Entwurf eines geschmiedeten Bauteils über Arbeitsschutz und Zeitplanung bis zur Dokumentation im Ausbildungsnachweis.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Vertragsmangel beurteilen: Ein Betrieb trägt als Ausbildungsberuf nur „Metallarbeiter“ ein. Erkläre die Folgen für Ausbildungsziel, Ausbildungsplan und Kammerprüfung.
  2. Arbeitszeit übertragen: Ein Auszubildender soll nach einem langen Berufsschultag noch mehrere Stunden in der Schmiede arbeiten. Prüfe, welche Informationen für eine rechtliche und betriebliche Beurteilung benötigt werden.
  3. Rollen unterscheiden: Der Betriebsinhaber unterschreibt den Vertrag, eine Meisterin leitet die Ausbildung und ein Geselle zeigt einzelne Arbeitsschritte. Ordne die Rollen zu und begründe Deine Entscheidung.
  4. Überstunden bewerten: In einer Kunstschmiede fallen vor einer Ausstellung regelmäßig Mehrstunden an. Entwickle eine Lösung, die Ausbildungszweck, Arbeitsschutz und Ausgleich berücksichtigt.
  5. Ausbildungsplan prüfen: Ein Betrieb bildet in Metallgestaltung aus, besitzt aber keine Möglichkeit zum maschinellen Schmieden und bietet keine überbetrieblichen Lehrgänge an. Beurteile, wie das Ausbildungsziel dennoch gesichert werden könnte.
  6. Konfliktfall lösen: Eine Auszubildende erhält seit Monaten keine Zeit für den Ausbildungsnachweis. Entwickle einen abgestuften Lösungsweg vom betrieblichen Gespräch bis zur Ausbildungsberatung.
  7. Vertragsende erklären: Ein Auszubildender besteht die Gesellenprüfung zwei Monate vor dem vertraglichen Enddatum. Erkläre, wann das Ausbildungsverhältnis endet und welche organisatorischen Schritte folgen.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu diesem Thema solltest Du zeigen, dass Du

  1. die vollständige Berufsbezeichnung Metallbauer beziehungsweise Metallbauerin – Fachrichtung Metallgestaltung korrekt verwendest,
  2. Vertragspartner und ausbildende Personen fachlich unterscheidest,
  3. die wesentlichen Pflichtangaben eines Berufsausbildungsvertrags benennst,
  4. die gesetzliche Dauer der Probezeit sicher anwendest,
  5. Regelungen zu Vergütung, Urlaub, Überstunden und Kündigung auf Fälle überträgst,
  6. die Funktion von Betrieb, Berufsschule und überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung erklärst,
  7. einen betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Ausbildungsrahmenplan in Beziehung setzt,
  8. Rechte und Pflichten beider Vertragsseiten ausgewogen beurteilst,
  9. unzulässige oder unklare Vertragsklauseln erkennst,
  10. bei Konflikten geeignete betriebliche und außerbetriebliche Ansprechstellen auswählst.

Als Lernprodukt eignet sich eine kommentierte Vertragsprüfung mit Checkliste, Fallanalyse und begründetem Verbesserungsvorschlag.




Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Berufsbildungsgesetz § 11 – Vertragsabfassung
  2. Berufsbildungsgesetz § 13 – Verhalten während der Berufsausbildung
  3. Berufsbildungsgesetz § 14 – Berufsausbildung
  4. Berufsbildungsgesetz § 15 – Freistellung und Anrechnung
  5. Berufsbildungsgesetz § 17 – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
  6. Berufsbildungsgesetz § 20 – Probezeit
  7. Berufsbildungsgesetz § 21 – Beendigung
  8. Berufsbildungsgesetz § 22 – Kündigung
  9. Jugendarbeitsschutzgesetz
  10. BIBB – Metallbauer Fachrichtung Metallgestaltung
  11. Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan Metallbauer


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