Innungen, Handwerkskammern und betriebliche Interessenvertretung - Schmied 1

Innungen, Handwerkskammern und betriebliche Interessenvertretung - Schmied 1
Innungen, Handwerkskammern und betriebliche Interessenvertretung - Schmied
Einleitung
Wer in einer Schmiede oder einem Metallbaubetrieb arbeitet, ist nicht nur Teil eines Werkstattteams. Der Ausbildungsbetrieb gehört zugleich zu einer rechtlich geordneten Handwerksstruktur. In dieser Struktur begegnen Dir Begriffe wie Handwerksinnung, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung und Gewerkschaft. Diese Einrichtungen verfolgen unterschiedliche Aufgaben. Manche vertreten die gemeinsamen fachlichen oder wirtschaftlichen Interessen von Handwerksbetrieben, andere übernehmen gesetzlich geregelte Aufgaben der beruflichen Bildung und wieder andere vertreten die Beschäftigten innerhalb eines Betriebs.
Der traditionelle Begriff Schmied bezeichnet ein Tätigkeitsfeld, in dem Metalle erwärmt und durch Druck oder Schlag umgeformt werden. Der einschlägige anerkannte Ausbildungsberuf heißt in Deutschland in der Regel Metallbauer beziehungsweise Metallbauerin – Fachrichtung Metallgestaltung. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem das Handhaben von Schmiedefeuern, das manuelle und maschinelle Schmieden, das Herstellen von Schmiedeteilen sowie das Anfertigen und Instandhalten von Schmiedewerkzeugen.[1]
Dieser Lernkurs zeigt Dir, welche Organisation in welcher Situation zuständig ist. Dabei steht die Perspektive von Auszubildenden in Schmiede- und Metallgestaltungsbetrieben im Mittelpunkt.
Lernziele
Nach der Bearbeitung dieses aiMOOCs kannst Du
- Handwerksinnung und Handwerkskammer fachlich voneinander abgrenzen.
- die Aufgaben einer Innung, einer Kreishandwerkerschaft und einer Handwerkskammer erklären.
- Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung und Gewerkschaft unterscheiden.
- für typische Konflikte und Fragen während der Ausbildung geeignete Ansprechstellen auswählen.
- die Bedeutung von Mitwirkung und Mitbestimmung für die Qualität der betrieblichen Ausbildung beurteilen.
- die Organisationsstrukturen auf einen Schmiede- oder Metallgestaltungsbetrieb übertragen.
Der Schmiedebetrieb als Teil des Handwerks

Stell Dir einen kleinen Metallgestaltungsbetrieb vor. Dort arbeiten eine Meisterin, zwei Gesellen, eine Bürofachkraft und zwei Auszubildende. In der Werkstatt werden Geländer, Tore, Beschläge und kunsthandwerkliche Einzelstücke geplant, geschmiedet, geschweißt, montiert und instand gesetzt. Neben den technischen Arbeitsabläufen gelten Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Berufsausbildung, die Arbeitszeit, die Vergütung und die betriebliche Interessenvertretung.
Der Betrieb kann Mitglied einer fachlich zuständigen Metallinnung sein. Unabhängig davon gehört er zum Bezirk einer Handwerkskammer. Der Berufsausbildungsvertrag wird bei der zuständigen Stelle eingetragen. In vielen Handwerksberufen ist dies die Handwerkskammer; bestimmte Aufgaben können einer Innung übertragen sein. Beschäftigte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Betriebsrat wählen. Für junge Beschäftigte und Auszubildende kann zusätzlich eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bestehen.
Damit wird deutlich: Betrieb, Innung, Kammer und Interessenvertretung sind keine austauschbaren Begriffe. Sie handeln auf verschiedenen Ebenen und aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Wichtige Fachbegriffe der Ausbildung
| Fachbegriff | Bedeutung im Schmiede- und Metallbaubetrieb |
|---|---|
| Ausbildender | Vertragspartner des Auszubildenden, meist der Betriebsinhaber oder das Unternehmen. |
| Ausbilder | Fachlich und persönlich geeignete Person, die Ausbildungsinhalte unmittelbar vermittelt. |
| Auszubildender | Person, die auf Grundlage eines Berufsausbildungsvertrags einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernt. |
| Geselle | Fachkraft, die die Gesellenprüfung in einem Handwerksberuf bestanden hat. |
| Meister | Beruflich fortgebildete Fach- und Führungskraft mit Meisterprüfung im jeweiligen Handwerk. |
| Ausbildungsordnung | Bundesweit geltende Grundlage mit Berufsbild, Ausbildungsdauer, Prüfungsanforderungen und Ausbildungsrahmenplan. |
| Betrieblicher Ausbildungsplan | Auf den Betrieb abgestimmte sachliche und zeitliche Planung der zu vermittelnden Ausbildungsinhalte. |
Die Handwerksinnung
Eine Handwerksinnung ist der fachbezogene Zusammenschluss selbstständiger Handwerksbetriebe eines bestimmten Handwerks oder fachlich nahestehender Handwerke innerhalb eines festgelegten Bezirks. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitgliedschaft eines Betriebs ist grundsätzlich freiwillig. Auszubildende und Gesellen sind deshalb nicht allein durch ihr Beschäftigungsverhältnis persönliche Innungsmitglieder.[2][3]
Für einen Schmiede- oder Metallgestaltungsbetrieb kann beispielsweise eine Metallinnung zuständig sein. Die genaue Bezeichnung und der räumliche Zuständigkeitsbereich unterscheiden sich regional.
Aufgaben einer Innung
Die Handwerksordnung nennt als Kernaufgabe die Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder. Zu den typischen gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben gehören:
- Berufliche Bildung: Förderung und Überwachung der Ausbildung, soweit der Innung entsprechende Aufgaben übertragen wurden.
- Prüfungswesen: Abnahme von Gesellenprüfungen und Errichtung von Prüfungsausschüssen, wenn eine Ermächtigung durch die Handwerkskammer vorliegt.
- Fortbildung: Organisation von Fachkursen, Schulungen und Erfahrungsaustausch.
- Berufsstand: Pflege von Berufsehre, handwerklichem Können und fachlichen Standards.
- Beratung: Unterstützung der Mitgliedsbetriebe bei technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen.
- Vermittlung: Mitwirkung bei der Beilegung bestimmter Streitigkeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
Die Innung ist vor allem eine fachbezogene Organisation der Betriebe. Sie ist kein Betriebsrat und keine allgemeine Arbeitnehmervertretung. Ein Auszubildender kann sich bei Ausbildungsfragen dennoch an eine Innung wenden, wenn diese in der Region Ausbildungsberatung, überbetriebliche Lehrgänge oder Prüfungsaufgaben übernimmt.[4]
Der Gesellenausschuss der Innung
Bei einer Handwerksinnung wird ein Gesellenausschuss eingerichtet. Er dient der Beteiligung der bei Innungsmitgliedern beschäftigten Gesellen. Er wirkt insbesondere bei Fragen der Lehrlingsausbildung, bei der Förderung und Überwachung der beruflichen Bildung sowie bei der Errichtung von Gesellenprüfungsausschüssen mit.[5]
Der Gesellenausschuss ist eine besondere Form der Arbeitnehmerbeteiligung innerhalb der Innungsorganisation. Er ersetzt jedoch weder den Betriebsrat im einzelnen Betrieb noch die Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Kreishandwerkerschaft und Innung
Die Kreishandwerkerschaft ist der regionale Zusammenschluss der Handwerksinnungen eines Bezirks. Sie unterstützt die Innungen, kann deren Geschäfte führen und nimmt gemeinsame Interessen des selbstständigen Handwerks in der Region wahr.[6]
Ein einfaches Ordnungsschema lautet:
| Ebene | Organisation | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| einzelnes Gewerk in einer Region | Handwerksinnung | Fachliche und gewerbliche Interessen der angeschlossenen Betriebe |
| mehrere Innungen in einem Bezirk | Kreishandwerkerschaft | Gemeinsame regionale Unterstützung und Interessenwahrnehmung |
| gesamtes Handwerk eines Kammerbezirks | Handwerkskammer | Selbstverwaltung, hoheitliche Aufgaben und Gesamtinteressen des Handwerks |
Die Handwerkskammer

Die Handwerkskammer, kurz HWK, ist die gesetzlich eingerichtete Selbstverwaltungsorganisation des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Sie ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu ihr gehören nach der Handwerksordnung die Inhaber von Handwerksbetrieben und handwerksähnlichen Gewerben sowie die dort beschäftigten Gesellen, andere Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und die Auszubildenden.[7]
Für Dich als Auszubildenden bedeutet das: Du musst keiner Handwerkskammer freiwillig beitreten. Du gehörst über Deinen Ausbildungsbetrieb zur handwerklichen Kammerorganisation. Einen eigenen Kammerbeitrag zahlen Auszubildende nicht.
Aufgaben der Handwerkskammer
Die Handwerkskammer erfüllt sowohl Interessenvertretungs- und Beratungsaufgaben als auch gesetzlich übertragene, hoheitliche Aufgaben. Dazu gehören insbesondere:
- Handwerksrolle: Führung der Verzeichnisse über die selbstständige Ausübung von Handwerken.
- Berufsausbildungsvertrag: Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse, das häufig als Lehrlingsrolle bezeichnet wird.
- Ausbildungsberatung: Beratung von Betrieben, Ausbildern und Auszubildenden.
- Ausbildungsüberwachung: Prüfung, ob die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Ausbildung eingehalten werden.
- Prüfungswesen: Erlass von Prüfungsregelungen und Errichtung oder Beaufsichtigung von Prüfungsausschüssen.
- Fortbildung: Förderung von Gesellen, Meistern und Betrieben durch Bildungszentren und Lehrgänge.
- Interessenvertretung: Vertretung der Gesamtinteressen des Handwerks gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.
- Rechtsaufsicht: Aufsicht darüber, dass Innungen und Kreishandwerkerschaften Gesetz und Satzung beachten.
Die Handwerkskammer ist deshalb für Auszubildende besonders wichtig. Sie kann prüfen, ob der Ausbildungsvertrag eingetragen ist, ob der Betrieb geeignet ist, ob ein betrieblicher Ausbildungsplan vorliegt und ob wesentliche Ausbildungsinhalte vermittelt werden.[8][9]

Selbstverwaltung mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite
Die Handwerkskammer vertritt nicht ausschließlich Betriebsinhaber. Auch Gesellen und andere Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung wirken in den Organen der Kammer mit. Im Berufsbildungsausschuss sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen beteiligt. Dadurch sollen verschiedene Perspektiven der beruflichen Bildung in Entscheidungen einfließen.
Diese Beteiligung ist von einer betrieblichen Interessenvertretung zu unterscheiden: Die Arbeitnehmervertreter in der Handwerkskammer beraten über Fragen des gesamten Kammerbezirks. Der Betriebsrat vertritt dagegen die Beschäftigten eines bestimmten Betriebs.
Innung und Handwerkskammer im Vergleich
| Merkmal | Handwerksinnung | Handwerkskammer |
|---|---|---|
| Fachlicher Bereich | Ein bestimmtes Handwerk oder verwandte Handwerke | Gesamtes Handwerk eines Kammerbezirks |
| Räumliche Ebene | Örtlicher oder regionaler Innungsbezirk | Größerer Kammerbezirk |
| Mitgliedschaft des Betriebs | Grundsätzlich freiwillig | Gesetzlich bestimmte Zugehörigkeit |
| Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
| Schwerpunkt | Fachinteressen und Dienstleistungen für Mitgliedsbetriebe | Selbstverwaltung, Gesamtinteressen und hoheitliche Aufgaben |
| Ausbildung | Aufgaben möglich, wenn sie übertragen oder satzungsmäßig vorgesehen sind | Zuständige Stelle mit gesetzlichen Regelungs-, Überwachungs- und Prüfungsaufgaben |
| Aufsicht | Unterliegt der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer | Unterliegt der Staatsaufsicht des zuständigen Landes |

Betriebliche Interessenvertretung
Die betriebliche Interessenvertretung handelt innerhalb eines konkreten Betriebs. Für private Handwerksbetriebe ist vor allem das Betriebsverfassungsgesetz maßgeblich. Zentrale Organe sind der Betriebsrat und, bei Vorliegen der Voraussetzungen, die Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Ein Betriebsrat ist weder eine Innung noch eine Handwerkskammer. Er vertritt nicht den Berufsstand oder die Betriebsinhaber, sondern die Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen unter Beachtung der geltenden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Der Betriebsrat
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden.[10] Die Beschäftigten entscheiden durch eine Wahl über die Zusammensetzung des Betriebsrats.
Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gehören unter anderem:
- darüber zu wachen, dass Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
- Maßnahmen zugunsten der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber zu beantragen.
- Beschwerden von Beschäftigten aufzunehmen und auf Abhilfe hinzuwirken.
- die Gleichstellung und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern.
- die Beschäftigung und Eingliederung besonders schutzbedürftiger Personen zu unterstützen.
- die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vorzubereiten und mit ihr zusammenzuarbeiten.
- bei Fragen der betrieblichen Berufsbildung mitzuwirken.
Der Betriebsrat hat je nach Angelegenheit Informations-, Anhörungs-, Beratungs-, Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte. Besonders stark ist die Mitbestimmung beispielsweise bei der Lage der täglichen Arbeitszeit, bei Urlaubsgrundsätzen, bei bestimmten technischen Überwachungseinrichtungen und bei Regelungen zum Gesundheitsschutz.[11][12]
Betriebsrat in einem kleinen Schmiedebetrieb
Viele Schmiede- und Metallgestaltungsbetriebe sind klein. Wird die gesetzliche Mindestgröße nicht erreicht, kann kein Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz gewählt werden. Das bedeutet aber nicht, dass Auszubildende ohne Rechte oder Beratungsmöglichkeiten sind.
Mögliche Ansprechstellen sind dann:
- der Ausbilder oder die Ausbildungsleitung.
- die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer.
- eine mit Ausbildungsaufgaben betraute Innung.
- die Berufsschule.
- eine zuständige Gewerkschaft.
- die Arbeitsschutzbehörde oder der Unfallversicherungsträger bei Fragen des Gesundheitsschutzes.
- eine Rechtsberatung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Bei akuten Gefahren in der Schmiede, etwa einer defekten Absaugung, fehlender persönlicher Schutzausrüstung oder einer ungesicherten Maschine, muss die Gefahr sofort gemeldet werden. Die Bearbeitung glühender Werkstücke, der Umgang mit Schmiedefeuer, Pressen, Hämmern, Schleifmaschinen und Schweißverfahren verlangt eine konsequente Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz JAV, vertritt die besonderen Interessen junger Beschäftigter und Auszubildender. Sie wird in Betrieben gewählt, in denen ein Betriebsrat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Zahl der jugendlichen Beschäftigten beziehungsweise der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten erfüllt sind.[13]
Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen. Sie ist kein eigenständiger zweiter Betriebsrat. Ihre Vorschläge, Anträge und Beschwerden bringt sie regelmäßig über den Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber ein.
Aufgaben der JAV
Die JAV kann insbesondere:
- Maßnahmen beim Betriebsrat beantragen, die jungen Beschäftigten und Auszubildenden dienen.
- darauf achten, dass Vorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen für die von ihr vertretenen Personen eingehalten werden.
- Anregungen und Beschwerden von Auszubildenden aufnehmen.
- auf eine gute Qualität der Berufsausbildung hinwirken.
- die Übernahme nach der Ausbildung und die Gleichbehandlung thematisieren.
- an Betriebsratssitzungen teilnehmen, wenn Angelegenheiten junger Beschäftigter oder Auszubildender behandelt werden.
- im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine Jugend- und Auszubildendenversammlung durchführen.
Ein Beispiel: In einem größeren Metallbaubetrieb werden Auszubildende über Monate fast ausschließlich zum Reinigen der Werkstatt und für einfache Transportarbeiten eingesetzt. Die JAV kann den Fall aufnehmen, den betrieblichen Ausbildungsplan prüfen lassen und den Betriebsrat auffordern, gegenüber dem Arbeitgeber auf eine ordnungsgemäße Vermittlung der Ausbildungsinhalte hinzuwirken.
Gewerkschaft, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
Eine Gewerkschaft ist eine überbetriebliche Interessenorganisation der Arbeitnehmer. Sie unterstützt Mitglieder, qualifiziert betriebliche Interessenvertretungen und verhandelt Tarifverträge. Auf Arbeitgeberseite kann ein Arbeitgeberverband, ein Innungs- oder Landesinnungsverband oder ein einzelner Arbeitgeber Tarifpartei sein.
Ein Tarifvertrag regelt beispielsweise Entgelt, Ausbildungsvergütung, Arbeitszeit oder Urlaub für seinen Geltungsbereich. Ein Betriebsrat schließt dagegen mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen für den einzelnen Betrieb. Der Betriebsrat handelt keine Tarifverträge aus.
| Regelungsinstrument | Vertragspartner | Typische Reichweite |
|---|---|---|
| Berufsausbildungsvertrag | Ausbildender und Auszubildender | Einzelnes Ausbildungsverhältnis |
| Betriebsvereinbarung | Arbeitgeber und Betriebsrat | Einzelner Betrieb |
| Tarifvertrag | Gewerkschaft und Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband | Tarifgebundene Betriebe und Beschäftigte im Geltungsbereich |
| Ausbildungsordnung | Staatlich erlassene Rechtsverordnung | Anerkannter Ausbildungsberuf bundesweit |
Zuständigkeiten in typischen Ausbildungssituationen
| Situation im Schmiedebetrieb | Sinnvolle erste Ansprechstelle | Mögliche weitere Stelle |
|---|---|---|
| Der Ausbildungsvertrag wurde noch nicht eingetragen. | Ausbildungsbetrieb | Handwerkskammer |
| Der betriebliche Ausbildungsplan fehlt. | Ausbilder | Betriebsrat, JAV oder Ausbildungsberatung der Handwerkskammer |
| Vorgesehene Schmiedetechniken werden dauerhaft nicht vermittelt. | Ausbilder | Betriebsrat, JAV, Innung oder Handwerkskammer |
| Die tägliche Arbeitszeit wird kurzfristig verändert. | Betriebsrat | JAV bei besonderer Betroffenheit der Auszubildenden |
| Persönliche Schutzausrüstung fehlt. | Vorgesetzter oder Ausbilder | Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Unfallversicherungsträger |
| Eine Gesellenprüfung soll organisiert werden. | Handwerkskammer | Ermächtigte Innung oder Prüfungsausschuss |
| Ein fachlicher Schmiedelehrgang wird gesucht. | Innung | Bildungszentrum der Handwerkskammer |
| Die tarifliche Ausbildungsvergütung ist unklar. | Gewerkschaft oder Betriebsrat | Ausbildungsberatung oder Rechtsberatung |
| Ein Auszubildender möchte eine Beschwerde vertraulich ansprechen. | JAV oder Betriebsrat | Ausbildungsberatung der Handwerkskammer |
Fallbeispiel: Ausbildung in der Kunstschmiede Feuerform
Die Kunstschmiede Feuerform beschäftigt zwölf Arbeitnehmer. Drei von ihnen befinden sich in der Ausbildung zum Metallbauer in der Fachrichtung Metallgestaltung. Der Betrieb ist Mitglied der regionalen Metallinnung. Es bestehen ein Betriebsrat und eine JAV.
Die Auszubildende Mira stellt fest, dass ihr im zweiten Ausbildungsjahr kaum Gelegenheit zum manuellen Schmieden gegeben wird. Stattdessen führt sie überwiegend Schleif- und Aufräumarbeiten aus. Ihr Ausbildungsnachweis zeigt deutlich, dass mehrere vorgesehene Inhalte fehlen.
Mira sollte zunächst das Gespräch mit ihrem Ausbilder suchen und den betrieblichen Ausbildungsplan heranziehen. Bleibt die Situation unverändert, kann sie sich an die JAV wenden. Diese kann den Sachverhalt mit dem Betriebsrat beraten. Der Betriebsrat kann gegenüber dem Arbeitgeber auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung hinwirken. Zusätzlich kann Mira die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer einschalten. Die Innung kann hilfreich sein, wenn sie Lehrgänge organisiert oder Ausbildungsaufgaben übernommen hat. Sie ersetzt jedoch nicht die betriebliche Interessenvertretung.
Der Fall zeigt das Zusammenspiel der Ebenen:
- Betrieb: Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Ausbildungsverhältnisses.
- Betriebsrat und JAV: Vertreten die Interessen der Beschäftigten und Auszubildenden im Betrieb.
- Handwerkskammer: Überwacht und berät im Rahmen der gesetzlichen Berufsbildungsaufgaben.
- Innung: Unterstützt fachbezogen und kann übertragene Ausbildungs- oder Prüfungsaufgaben übernehmen.
- Gewerkschaft: Vertritt überbetriebliche Arbeitnehmerinteressen und berät Mitglieder.
Häufige Verwechslungen
| Aussage | Fachliche Einordnung |
|---|---|
| „Die Innung ist der Betriebsrat des Handwerks.“ | Falsch. Die Innung fördert vor allem gemeinsame gewerbliche Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe. |
| „Jeder Schmiedebetrieb muss freiwillig einer Innung beitreten.“ | Falsch. Die Innungsmitgliedschaft ist grundsätzlich freiwillig. |
| „Die Handwerkskammer ist nur für Betriebsinhaber zuständig.“ | Falsch. Auch Gesellen, andere beruflich qualifizierte Arbeitnehmer und Auszubildende gehören zur Kammerorganisation. |
| „Die JAV kann ohne Betriebsrat alle Angelegenheiten direkt mit dem Arbeitgeber regeln.“ | Falsch. Die JAV arbeitet über und mit dem Betriebsrat. |
| „Ein Betriebsrat schließt Tarifverträge.“ | Falsch. Tarifverträge werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden geschlossen. |
| „Eine Innung und eine Handwerkskammer sind dieselbe Organisation.“ | Falsch. Beide sind rechtlich und organisatorisch selbstständig und haben verschiedene Zuständigkeitsbereiche. |
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Welche Organisation ist fachbezogen und hat grundsätzlich eine freiwillige Mitgliedschaft der Handwerksbetriebe? (Handwerksinnung) (!Handwerkskammer) (!Betriebsrat) (!Jugend- und Auszubildendenvertretung)
Welche Rechtsform besitzt eine Handwerkskammer? (Körperschaft des öffentlichen Rechts) (!Privater Sportverein) (!Kommunaler Eigenbetrieb) (!Aktiengesellschaft)
Welche Stelle führt im Handwerk das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse? (Handwerkskammer) (!Betriebsrat) (!Gewerkschaft) (!Berufsschulklasse)
Wen vertritt der Betriebsrat unmittelbar? (Die Arbeitnehmer eines Betriebs) (!Alle Handwerksbetriebe eines Kammerbezirks) (!Nur die Innungsobermeister) (!Alle Kunden eines Betriebs)
Unter welcher Voraussetzung kann in einem Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden? (Mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer und drei wählbare Arbeitnehmer) (!Mindestens zwei Auszubildende ohne weitere Beschäftigte) (!Mitgliedschaft des Betriebs in einer Innung) (!Genehmigung durch die Berufsschule)
Welche Aussage beschreibt die JAV richtig? (Sie vertritt besondere Interessen junger Beschäftigter und Auszubildender) (!Sie führt die Handwerksrolle) (!Sie verhandelt bundesweite Ausbildungsordnungen) (!Sie vertritt ausschließlich Betriebsinhaber)
Mit welchem Organ arbeitet die JAV besonders eng zusammen? (Betriebsrat) (!Innungsvorstand) (!Meisterprüfungsausschuss) (!Kreistag)
Wer schließt auf Arbeitnehmerseite einen Tarifvertrag? (Gewerkschaft) (!Betriebsrat) (!Jugend- und Auszubildendenvertretung) (!Handwerkskammer)
Wie lautet der einschlägige anerkannte Ausbildungsberuf für viele schmiedende Tätigkeiten? (Metallbauer Fachrichtung Metallgestaltung) (!Industriekaufmann Fachrichtung Schmiedetechnik) (!Betriebswirt Fachrichtung Metallfeuer) (!Werkstoffprüfer Fachrichtung Innungswesen)
Welche Stelle ist bei dauerhaft fehlenden Ausbildungsinhalten eine geeignete außerbetriebliche Ansprechstelle? (Ausbildungsberatung der Handwerkskammer) (!Kfz-Zulassungsstelle) (!Einwohnermeldeamt) (!Gemeinderat)
Memory
| Handwerksinnung | Fachorganisation freiwillig angeschlossener Handwerksbetriebe |
| Handwerkskammer | Regionale Selbstverwaltung des gesamten Handwerks |
| Betriebsrat | Gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb |
| Jugend- und Auszubildendenvertretung | Vertretung besonderer Belange junger Beschäftigter und Auszubildender |
| Gesellenausschuss | Arbeitnehmerbeteiligung innerhalb der Innungsorganisation |
| Lehrlingsrolle | Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse |
| Tarifvertrag | Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite |
| Betriebsvereinbarung | Regelung zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Arbeitnehmervertretung |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Thema |
|---|---|
| Innung | Fachliche Interessen von Mitgliedsbetrieben eines Handwerks |
| Handwerkskammer | Gesetzliche Selbstverwaltung im Kammerbezirk |
| Betriebsrat | Interessenvertretung aller Arbeitnehmer eines Betriebs |
| Jugend- und Auszubildendenvertretung | Besondere Interessen junger Beschäftigter und Auszubildender |
| Gewerkschaft | Überbetriebliche Arbeitnehmerorganisation und Tarifpartei |
Die Zuordnung hilft Dir, bei einer konkreten Frage nicht nur irgendeine Organisation, sondern die fachlich zuständige Stelle anzusprechen.
Kreuzworträtsel
| Innung | Wie heißt der fachbezogene Zusammenschluss selbstständiger Handwerksbetriebe? |
| Kammer | Welcher verkürzte Begriff bezeichnet die regionale Selbstverwaltung des Handwerks? |
| Betriebsrat | Welches gewählte Organ vertritt Arbeitnehmer innerhalb eines Betriebs? |
| Jugendvertretung | Welcher verkürzte Begriff bezeichnet die Vertretung junger Beschäftigter und Auszubildender? |
| Gesellenausschuss | Welches Innungsorgan beteiligt beschäftigte Gesellen? |
| Tarifvertrag | Welche Vereinbarung wird von Gewerkschaft und Arbeitgeberseite geschlossen? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Begriffsnetz Handwerksorganisation: Erstelle ein Schaubild mit den Begriffen Betrieb, Innung, Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer, Betriebsrat, JAV und Gewerkschaft.
- Ansprechstellen-Karte: Ordne fünf typische Fragen aus Deinem Ausbildungsalltag passenden Ansprechstellen zu.
- Fachwortkarten: Gestalte Lernkarten zu Ausbildender, Ausbilder, Geselle, Meister, Betriebsrat und JAV.
- Werkstattbeobachtung: Notiere Beispiele dafür, wo Organisation, Arbeitsschutz und Ausbildung in einer Schmiedewerkstatt zusammenwirken.
Standard
- Fallanalyse Ausbildungsplan: Untersuche einen erfundenen Fall, in dem wesentliche Schmiedetechniken nicht vermittelt werden, und entwickle einen sinnvollen Handlungsweg.
- Regionale Handwerksorganisation: Recherchiere die für einen örtlichen Metallbaubetrieb zuständige Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft und Innung und vergleiche ihre Angebote.
- Rollenspiel Beschwerdegespräch: Spielt ein Gespräch zwischen Auszubildendem, JAV, Betriebsrat und Ausbilder zu wiederholt ausbildungsfremden Tätigkeiten.
- Informationsplakat Mitbestimmung: Gestalte ein Plakat, das Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Berufsausbildungsvertrag voneinander unterscheidet.
Schwer
- Betriebsratsprojekt Ausbildungsqualität: Entwickle einen Vorschlag, mit dem ein Betriebsrat die Qualität der Ausbildung in einem Metallbaubetrieb systematisch prüfen und verbessern könnte.
- Rechtsvergleich Handwerksordnung und Betriebsverfassung: Vergleiche die Aufgaben einer Handwerkskammer nach der Handwerksordnung mit den Aufgaben eines Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
- Interview Handwerksorganisation: Führe ein Interview mit einer Ausbildungsberatung, einem Innungsvertreter, einem Betriebsratsmitglied oder einer JAV und werte die Antworten fachlich aus.
- Podcast Interessenvertretung: Produziere eine kurze Audiofolge mit einem realistischen Konflikt aus einer Schmiedeausbildung und erläutere die Zuständigkeit aller beteiligten Stellen.


Lernkontrolle
- Transferfall Kleinbetrieb: Ein Schmiedebetrieb beschäftigt vier wahlberechtigte Arbeitnehmer und zwei Auszubildende. Prüfe, welche Formen der betrieblichen Interessenvertretung möglich sind und welche außerbetrieblichen Beratungsstellen infrage kommen.
- Transferfall Prüfungsorganisation: Eine Innung lädt zur Gesellenprüfung ein. Erkläre, unter welcher organisatorischen Voraussetzung sie Prüfungsaufgaben für die Handwerkskammer übernehmen kann.
- Konflikt Ausbildungsinhalt: Entwickle für eine Auszubildende, die dauerhaft nur Hilfsarbeiten ausführt, einen abgestuften Handlungsplan vom innerbetrieblichen Gespräch bis zur externen Beratung.
- Abgrenzung Tarif und Betrieb: Beurteile, ob ein Betriebsrat allein eine neue tarifliche Ausbildungsvergütung festlegen kann, und begründe Deine Antwort.
- Organisationsvergleich: Erkläre anhand eines Schmiedebetriebs, warum Innung und Betriebsrat trotz beiderseitiger Interessenvertretung unterschiedliche Interessen und Personengruppen vertreten.
- Qualitätskonzept Metallgestaltung: Entwirf Kriterien, mit denen Betrieb, JAV, Betriebsrat und Handwerkskammer gemeinsam prüfen könnten, ob die Fachrichtung Metallgestaltung vollständig vermittelt wird.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis zu diesem Thema ist wichtig, dass Du:
- die Rechtsstellung und den fachlichen Zuständigkeitsbereich von Innung und Handwerkskammer korrekt beschreibst.
- freiwillige Innungsmitgliedschaft und gesetzliche Kammerzugehörigkeit unterscheidest.
- die Rolle von Kreishandwerkerschaft und Gesellenausschuss einordnest.
- Aufgaben, Voraussetzungen und Grenzen von Betriebsrat und JAV erklärst.
- Gewerkschaft, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung voneinander abgrenzt.
- für konkrete Ausbildungskonflikte geeignete Handlungswege entwickelst.
- die Inhalte auf einen Schmiede- oder Metallgestaltungsbetrieb überträgst.
- Fachbegriffe wie Ausbildender, Ausbilder, Lehrlingsrolle, Gesellenprüfung und Mitbestimmung sicher verwendest.
- Deine Entscheidungen mit gesetzlichen Aufgaben und betrieblichen Zusammenhängen begründest.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Ordnung des Handwerks
- Betriebsverfassungsgesetz
- Berufsbildungsgesetz
- Ausbildungsordnung Metallbauer und Metallbauerin
- ↑ Ausbildungsordnung Metallbauer und Metallbauerin, Bundesinstitut für Berufsbildung
- ↑ § 53 Handwerksordnung
- ↑ § 58 Handwerksordnung
- ↑ § 54 Handwerksordnung
- ↑ § 68 Handwerksordnung
- ↑ § 87 Handwerksordnung
- ↑ § 90 Handwerksordnung
- ↑ § 28 Handwerksordnung
- ↑ § 91 Handwerksordnung
- ↑ § 1 Betriebsverfassungsgesetz
- ↑ § 80 Betriebsverfassungsgesetz
- ↑ § 87 Betriebsverfassungsgesetz
- ↑ § 60 Betriebsverfassungsgesetz
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