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Rechte und Pflichten in der Metallbauausbildung - Schmied

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Rechte und Pflichten in der Metallbauausbildung - Schmied



Rechte und Pflichten in der Metallbauausbildung - Schmied


Einleitung

Die Ausbildung im Metallbau verbindet fachliches Lernen, betriebliche Mitarbeit, Berufsschule und Arbeitsschutz. Wer im Alltag von einer Ausbildung zum Schmied spricht, meint in Deutschland heute meist den anerkannten Ausbildungsberuf Metallbauerin oder Metallbauer in der Fachrichtung Metallgestaltung. Die Ausbildung dauert regulär dreieinhalb Jahre. Neben der Metallgestaltung kennt die Ausbildungsordnung die Fachrichtungen Konstruktionstechnik und Nutzfahrzeugbau.

Dieser aiMOOC richtet sich an Auszubildende, Ausbildende, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Berufsschulklassen. Du lernst, welche Rechte Dich schützen, welche Pflichten Du erfüllen musst und wie diese Regeln beim Schmieden, Schweißen, Trennen, Umformen und Montieren praktisch wirken. Im Mittelpunkt stehen das Berufsbildungsgesetz, die Ausbildungsordnung, der betriebliche Ausbildungsplan, der Arbeitsschutz und ein respektvoller Umgang im Betrieb.

Rechtsstand: August 2026. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Ausbildungsverträge und landesrechtliche Schulregelungen können günstigere oder ergänzende Bestimmungen enthalten. Bei einem konkreten Konflikt helfen die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer, die Berufsschule, die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder eine fachkundige Rechtsberatung.


Berufsbild: Schmied und Metallgestaltung

Der Begriff Schmied bezeichnet eine Person, die Metall durch Schmieden umformt. Schmieden ist ein Fertigungsverfahren der Umformtechnik. In der handwerklichen Ausbildung ist die rechtlich maßgebliche Berufsbezeichnung heute Metallbauerin oder Metallbauer, Fachrichtung Metallgestaltung. Typische Erzeugnisse sind Gitter, Tore, Geländer, Leuchten, Beschläge, Skulpturen, Grabzeichen und restaurierte Metallobjekte.

Zu den fachlichen Tätigkeiten gehören unter anderem das Lesen und Erstellen technischer Unterlagen, Messen und Prüfen, manuelles und maschinelles Bearbeiten, thermisches Trennen, Schweißen, Montieren, Instandsetzen sowie gestalterisches Planen. Beim Schmieden arbeitest Du beispielsweise mit Amboss, Schmiedeesse oder Gasschmiedeofen, Schmiedehämmern, Zangen, Gesenken und Abschrotwerkzeugen. Fachbegriffe wie Strecken, Stauchen, Biegen, Tordieren, Lochen und Absetzen beschreiben unterschiedliche Umformoperationen.


Das duale Ausbildungsverhältnis

Die Ausbildung findet an den Lernorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule statt. Der Ausbildungsvertrag begründet ein besonderes Vertragsverhältnis mit einem klaren Bildungszweck. Deshalb bist Du nicht einfach eine günstige Arbeitskraft, sondern eine lernende Person, die schrittweise berufliche Handlungsfähigkeit erwerben soll.

Wichtige Rollen sind:

  1. Auszubildende Person: Du lernst den Beruf und erfüllst Deine Ausbildungs- und Mitwirkungspflichten.
  2. Ausbildende Person oder Betrieb: Diese Vertragspartei stellt Dich ein und trägt die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Ausbildung.
  3. Ausbilderin oder Ausbilder: Diese fachlich und persönlich geeignete Person vermittelt Ausbildungsinhalte unmittelbar.
  4. Handwerkskammer: Sie ist im Handwerk die zuständige Stelle, führt unter anderem das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, berät und begleitet Prüfungen.
  5. Berufsschule: Sie vermittelt berufsbezogene und allgemeinbildende Inhalte und wirkt mit dem Betrieb im dualen System zusammen.


Deine Rechte als Auszubildende oder Auszubildender


Recht auf planmäßige Ausbildung

Der Betrieb muss die berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Grundlage sind die Ausbildungsordnung, der Ausbildungsrahmenplan und der daraus abgeleitete betriebliche Ausbildungsplan. Du hast Anspruch auf eine sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildung durch geeignete Personen. Abweichungen im Ablauf sind möglich, wenn betriebliche Besonderheiten dies erfordern; das Ausbildungsziel darf dadurch nicht gefährdet werden.

Dir dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und Deinen körperlichen Kräften angemessen sind. Gelegentliches Aufräumen des eigenen Arbeitsplatzes gehört zur fachgerechten Arbeit. Dauerhafte ausbildungsfremde Beschäftigung, etwa überwiegende private Botengänge oder bloße Hilfsarbeit ohne Lernbezug, ist dagegen nicht der Zweck des Ausbildungsverhältnisses.


Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel

Der Ausbildungsbetrieb muss die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen, die für die betriebliche Ausbildung und für Zwischen- oder Gesellenprüfungen erforderlich sind. Dazu können Werkzeuge, Werkstoffe, Fachliteratur, digitale Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung gehören, soweit sie vom Betrieb für Ausbildung oder Arbeit verlangt werden. Welche Mittel konkret nötig sind, richtet sich nach Ausbildungsordnung, Ausbildungsplan, Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung.


Recht auf Freistellung

Du bist für den Berufsschulunterricht, vorgeschriebene Ausbildungsmaßnahmen und Prüfungen freizustellen. Die gesetzlich geregelten Berufsschulzeiten werden auf die Ausbildungszeit angerechnet. Auch für die Führung des Ausbildungsnachweises muss Dir während der Ausbildungszeit Gelegenheit gegeben werden.


Recht auf Vergütung, Urlaub und Fortzahlung

Du hast Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, die mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich ansteigt. Maßgeblich können gesetzliche Mindestvergütung, Tarifvertrag und Ausbildungsvertrag sein. Die Vergütung ist grundsätzlich spätestens am letzten Arbeitstag des laufenden Monats fällig.

Außerdem hast Du Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Für Volljährige gilt mindestens der gesetzliche Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz; Tarif- oder Ausbildungsverträge sehen häufig mehr Urlaub vor. Für Minderjährige gelten die besonderen Mindesturlaubsansprüche des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit und in weiteren gesetzlich geregelten Fällen wird die Ausbildungsvergütung grundsätzlich für eine begrenzte Zeit fortgezahlt. Du musst eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich nach den betrieblichen und gesetzlichen Regeln melden.


Recht auf geregelte Ausbildungszeit

Für volljährige Auszubildende gilt grundsätzlich das Arbeitszeitgesetz. Die werktägliche Arbeitszeit beträgt regelmäßig höchstens acht Stunden; eine Verlängerung bis zehn Stunden ist nur mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich zulässig. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt grundsätzlich eine Höchstgrenze von acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Zusätzlich bestehen besondere Regeln zu Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit, Wochenendarbeit und gefährlichen Arbeiten.

Berufsschule ist keine Freizeit. Ihre anrechenbaren Zeiten gehören zur Ausbildungszeit. Ob Du nach einem Berufsschultag noch in den Betrieb musst, hängt von Alter, Stundenumfang, Wochenmodell und den gesetzlichen Anrechnungsregeln ab.


Recht auf Schutz, Fürsorge und respektvolle Behandlung

Der Betrieb muss Dich so beschäftigen und anleiten, dass Deine Gesundheit, körperliche Unversehrtheit und persönliche Entwicklung nicht gefährdet werden. Dazu gehören eine Gefährdungsbeurteilung, verständliche Unterweisungen, sichere Arbeitsmittel, geeignete Schutzmaßnahmen und erforderliche persönliche Schutzausrüstung. Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Gewalt, entwürdigende Behandlung und Mobbing sind nicht hinzunehmen.


Recht auf Zeugnis und Prüfung

Am Ende des Ausbildungsverhältnisses muss Dir ein schriftliches Zeugnis ausgestellt werden. Auf Verlangen kann es auch Angaben über Verhalten und Leistung enthalten. Die Ausbildung im Metallbauerhandwerk schließt mit der gestreckten Gesellenprüfung ab, die aus Teil 1 und Teil 2 besteht. Die Prüfung stellt fest, ob Du die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hast.


Deine Pflichten als Auszubildende oder Auszubildender


Lern- und Sorgfaltspflicht

Du musst Dich bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Übertragene Ausbildungsaufgaben sind sorgfältig auszuführen. Beim Anreißen, Messen, Zuschneiden, Schmieden oder Schweißen bedeutet Sorgfalt beispielsweise, Zeichnungen und Arbeitsaufträge zu prüfen, Werkstoffe eindeutig zuzuordnen, Maße einzuhalten, Prüfungen durchzuführen und Abweichungen zu melden.


Teilnahme- und Berufsschulpflicht

Du musst an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, für die Du freigestellt wirst. Dazu gehören insbesondere Berufsschulunterricht, überbetriebliche Lehrgänge und Prüfungen. Fehlzeiten sind nach den gesetzlichen, schulischen und betrieblichen Regeln unverzüglich zu melden und zu entschuldigen.


Weisungs- und Ordnungspflicht

Du musst den Weisungen folgen, die Dir im Rahmen der Berufsausbildung von weisungsberechtigten Personen erteilt werden. Eine Weisung muss rechtmäßig sein, dem Ausbildungszweck dienen und den Arbeitsschutz beachten. Du musst außerdem die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung einhalten. Dazu gehören beispielsweise Betriebsanweisungen, Brandschutzregeln, Zugangsregelungen und Vorgaben zum sicheren Bedienen von Maschinen.


Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Betriebsmitteln

Werkzeuge, Maschinen, Messmittel, Vorrichtungen und Werkstoffe sind pfleglich zu behandeln. Vor der Benutzung prüfst Du sichtbare Mängel und meldest Schäden. Du darfst Schutzvorrichtungen nicht manipulieren und Maschinen nicht ohne Einweisung oder Freigabe verwenden.


Verschwiegenheit und Datenschutz

Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse musst Du Stillschweigen bewahren. Dazu können Konstruktionszeichnungen, Kalkulationen, Kundendaten, Herstellungsverfahren und noch nicht veröffentlichte Entwürfe gehören. Fotos oder Videos aus Werkstatt und Betrieb darfst Du nicht ohne Erlaubnis veröffentlichen. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gelten auch in Messenger-Gruppen und sozialen Netzwerken.


Ausbildungsnachweis führen

Der Ausbildungsnachweis, oft Berichtsheft genannt, dokumentiert, welche Tätigkeiten und Lerninhalte Du bearbeitet hast. Du musst ihn regelmäßig und wahrheitsgemäß führen und vorlegen. Der Betrieb muss Dich dazu anhalten, den Nachweis regelmäßig kontrollieren und Dir Gelegenheit geben, ihn am Arbeitsplatz zu führen. Ein ordnungsgemäßer Ausbildungsnachweis kann Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung sein.


Mitwirkung am Arbeitsschutz

Du musst nach Deinen Möglichkeiten und entsprechend der Unterweisung für Deine eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer sorgen. Verwende vorgeschriebene Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung, melde Gefahren, Unfälle und Beinaheunfälle und halte Sicherheitsabstände ein. Eine unsichere Handlung wird nicht dadurch zulässig, dass sie im Betrieb „schon immer so gemacht“ wurde.


Arbeitsschutz in Schmiede und Metallbau

Beim Schmieden und in der Metallbearbeitung treten besondere Gefährdungen auf. Dazu gehören heiße Werkstücke, Funken und Zunder, offene Flammen, Quetsch- und Scherstellen, Lärm, Vibrationen, scharfe Kanten, schwere Lasten, elektrische Gefährdungen, Schweißrauche, optische Strahlung und Brandgefahr.


Rangfolge der Schutzmaßnahmen

Arbeitsschutz folgt dem STOP-Prinzip:

  1. Substitution: Eine gefährliche Tätigkeit oder einen Gefahrstoff möglichst ersetzen.
  2. Technische Schutzmaßnahme: Gefahren durch Absaugung, Einhausung, Schutzgitter oder sichere Steuerungen begrenzen.
  3. Organisatorische Schutzmaßnahme: Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten, Unterweisungen, Sperrbereiche und Pausen sicher gestalten.
  4. Persönliche Schutzmaßnahme: Geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden, wenn verbleibende Gefährdungen dies erfordern.

PSA ersetzt keine vermeidbaren technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen. Welche Schutzbrille, welcher Gesichtsschutz, welcher Gehörschutz, welche Sicherheitsschuhe und welche Schutzkleidung erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der konkreten Tätigkeit. Handschuhe sind nicht pauschal an jeder Maschine geeignet; an rotierenden Maschinen können sie eine Einzugsgefahr verursachen.


Sicheres Verhalten an Esse, Amboss und Hammer

  1. Schmiedeesse: Brennstoff, Luftzufuhr, Abzug und Brandschutz nur nach Einweisung bedienen; heiße Werkstücke eindeutig ablegen und kennzeichnen.
  2. Amboss: Standfestigkeit, Bahn und Arbeitsumgebung prüfen; ausreichenden Abstand zu anderen Personen halten.
  3. Schmiedehammer: Nur nach Einweisung bedienen; Schutzbereiche, Not-Halt, Werkstückführung und sichere Kommunikation beachten.
  4. Schmiedezange: Zum Werkstück passende Zange wählen und den sicheren Sitz vor dem Schlag prüfen.
  5. Zunder: Augen und Gesicht schützen, Arbeitsbereich frei halten und brennbare Stoffe entfernen.
  6. Lärm: Vorgeschriebenen Gehörschutz tragen und lärmmindernde Maßnahmen nutzen.

Für Jugendliche sind gefährliche Arbeiten grundsätzlich eingeschränkt. Sie dürfen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt werden, wenn sie zum Ausbildungsziel erforderlich sind, fachkundige Aufsicht besteht und der Schutz durch geeignete Maßnahmen gewährleistet ist.


Grenzen von Weisungen und richtiges Handeln bei Gefahr

Du musst nicht jede Anweisung ungeprüft ausführen. Eine Anweisung ist problematisch, wenn sie offensichtlich rechtswidrig ist, keinen Ausbildungsbezug hat, Deine Kräfte überfordert oder eine unmittelbare erhebliche Gefahr verursacht. Bei akuter Gefahr gilt:

  1. Arbeit sicher unterbrechen.
  2. Maschine oder Gefahrenbereich nur im Rahmen Deiner Einweisung sichern.
  3. Ausbilderin, Ausbilder oder zuständige Führungskraft sofort informieren.
  4. Mangel, Beinaheunfall oder Verletzung sachlich dokumentieren.
  5. Bei Bedarf Erste Hilfe, Notruf oder betriebliche Alarmierung veranlassen.
  6. Erst weiterarbeiten, wenn die Gefahr fachgerecht beurteilt und beseitigt wurde.

Eine normale fachliche Korrektur ist keine Schikane. Umgekehrt darf Kritik nicht beleidigend, diskriminierend oder gefährdend sein. Gute Ausbildung trennt klare fachliche Rückmeldung von persönlicher Herabsetzung.


Konflikte in der Ausbildung lösen

Konflikte sollten möglichst früh, sachlich und nachvollziehbar bearbeitet werden. Ein sinnvoller Weg ist:

  1. Sachverhalt klären: Datum, Auftrag, beteiligte Personen, Arbeitszeit, Gefährdung und Gesprächsergebnisse notieren.
  2. Ausbildungsgespräch: Zuerst mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder sprechen und eine konkrete Lösung vereinbaren.
  3. Betriebliche Vertretung: Jugend- und Auszubildendenvertretung, Betriebsrat, Personalrat oder Vertrauensperson einbeziehen.
  4. Berufsschule: Klassenleitung, Beratungslehrkraft oder Schulsozialarbeit ansprechen.
  5. Handwerkskammer: Die Ausbildungsberatung kann Rechte erklären, vermitteln und die Ausbildungsqualität prüfen.
  6. Weitere Hilfe: Bei Diskriminierung, Gewalt, Gesundheitsgefahr oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten können Gewerkschaft, Antidiskriminierungsstelle, Berufsgenossenschaft oder Rechtsberatung zuständig sein.

Bei einer Kündigung gelten besondere Form- und Fristregeln. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich jederzeit ohne Kündigungsfrist beendet werden. Nach der Probezeit ist eine Kündigung durch den Betrieb nur aus wichtigem Grund möglich; Auszubildende können unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit einer Frist kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen wollen.


Praxisfall: Ein Auftrag an der Schmiedeesse

Du sollst ein Zierelement strecken und anschließend tordieren. Die Zange greift das Werkstück nicht sicher, der Fußboden ist mit Materialresten belegt und der Gehörschutz fehlt am vorgesehenen Platz. Der Auftrag gehört zwar zum Ausbildungsziel, darf aber nicht unter ungeklärten Gefahren ausgeführt werden.

Fachlich und rechtlich angemessen ist: Du meldest die Mängel, räumst den Arbeitsbereich im Rahmen Deiner Aufgabe sicher auf, lässt eine passende Zange bereitstellen und klärst den Gehörschutz. Die Ausbilderin oder der Ausbilder prüft die Situation, unterweist Dich und gibt den Arbeitsplatz erst dann frei. So erfüllst Du Deine Mitwirkungspflicht, während der Betrieb seine Organisations- und Fürsorgepflicht wahrnimmt.


Merksätze

  1. Ausbildungszweck: Deine Arbeit soll dem Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit dienen.
  2. Gegenseitigkeit: Deinen Lern-, Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten stehen Ausbildungs-, Schutz- und Vergütungspflichten des Betriebs gegenüber.
  3. Arbeitsschutz: Sicherheit hat Vorrang vor Zeitdruck und Gewohnheit.
  4. Dokumentation: Ausbildungsnachweis und sachliche Notizen helfen, Lernfortschritt und Probleme nachvollziehbar zu machen.
  5. Beratung: Hole früh Hilfe, bevor ein Konflikt eskaliert.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Wie lautet die heutige anerkannte Ausbildungsbezeichnung für den handwerklichen Schmiedebereich? (Metallbauer Fachrichtung Metallgestaltung) (!Industrieschmied Fachrichtung Feuerarbeit) (!Kunstschmied Fachrichtung Konstruktion) (!Schlosser Fachrichtung Gestaltung)




Welches Gesetz regelt zentrale Rechte und Pflichten in der dualen Berufsausbildung? (Berufsbildungsgesetz) (!Straßenverkehrsgesetz) (!Produktsicherheitsgesetz) (!Baugesetzbuch)




Welche Aufgabe hat der Ausbildungsnachweis? (Er dokumentiert Tätigkeiten und Lerninhalte) (!Er ersetzt die Gesellenprüfung) (!Er legt den Metallpreis fest) (!Er genehmigt Überstunden)




Wer muss erforderliche betriebliche Ausbildungsmittel grundsätzlich kostenlos bereitstellen? (Der Ausbildungsbetrieb) (!Die Berufsschulklasse) (!Die Kundschaft) (!Die Auszubildendenvertretung)




Was ist bei einer erkennbaren unmittelbaren Gefahr zuerst zu tun? (Die Arbeit sicher unterbrechen und die Gefahr melden) (!Den Auftrag möglichst schnell beenden) (!Die Schutzvorrichtung entfernen) (!Die Gefahr nur im Berichtsheft erwähnen)




Wofür muss der Betrieb Auszubildende freistellen? (Für Berufsschule und vorgeschriebene Prüfungen) (!Für jede private Verabredung) (!Für beliebige Nebentätigkeiten) (!Für den Kauf eigener Werkzeuge)




Wie lange darf die Probezeit höchstens dauern? (Vier Monate) (!Sechs Monate) (!Neun Monate) (!Zwölf Monate)




Welche Pflicht gehört zum sicheren Verhalten in der Werkstatt? (Gefahren und Mängel unverzüglich melden) (!Schutzvorrichtungen selbst umbauen) (!Maschinen ohne Einweisung testen) (!Heiße Werkstücke unmarkiert ablegen)




Woraus besteht die Gesellenprüfung im Metallbauerhandwerk? (Aus Teil 1 und Teil 2) (!Nur aus einem mündlichen Gespräch) (!Nur aus dem Berufsschulzeugnis) (!Aus drei freiwilligen Projektteilen)




Welche Stelle berät im Handwerk typischerweise bei Problemen im Ausbildungsverhältnis? (Die Handwerkskammer) (!Das Einwohnermeldeamt) (!Die Zulassungsstelle) (!Das Katasteramt)





Memory

Berichtsheft Ausbildungsnachweis
Ausbildender Vertragspartner
Ausbilder Vermittelt Ausbildungsinhalte
Freistellung Berufsschule und Prüfung
Gefährdungsbeurteilung Systematische Gefahrenermittlung
Metallgestaltung Fachrichtung des Metallbauers
Persönliche Schutzausrüstung Verbleibende Gefährdungen mindern
Gesellenprüfung Nachweis beruflicher Handlungsfähigkeit





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Verantwortung
Sorgfältig arbeiten Pflicht der auszubildenden Person
Ausbildungsmittel bereitstellen Pflicht des Ausbildungsbetriebs
Berufsschule besuchen Pflicht der auszubildenden Person
Arbeitsschutz unterweisen Pflicht des Ausbildungsbetriebs
Gefahren melden Pflicht der auszubildenden Person




Ordne anschließend zwei weitere Beispiele aus Deinem Ausbildungsalltag selbst zu.


Kreuzworträtsel

Berichtsheft Wie heißt die gebräuchliche Bezeichnung für den Ausbildungsnachweis?
Ausbilder Wer vermittelt die Ausbildungsinhalte unmittelbar?
Freistellung Wie heißt die Befreiung von der betrieblichen Beschäftigung für Berufsschule oder Prüfung?
Schutzbrille Welches Augen-Schutzmittel ist beim Funkenflug häufig erforderlich?
Metallgestaltung Welche Fachrichtung gehört zum heutigen Schmiedehandwerk?
Handwerkskammer Welche zuständige Stelle berät häufig bei Konflikten im Handwerksausbildungsverhältnis?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Die heutige anerkannte Berufsbezeichnung im handwerklichen Schmiedebereich lautet Metallbauer Fachrichtung

.
Das zentrale Gesetz für die duale Berufsausbildung ist das

.
Der Betrieb muss die berufliche

planmäßig vermitteln.
Erforderliche betriebliche Ausbildungsmittel stellt der

grundsätzlich kostenlos bereit.
Für den Berufsschulunterricht besteht ein Anspruch auf

.
Der Ausbildungsnachweis wird häufig

genannt.
Werkzeuge und Maschinen sind

zu behandeln.
Betriebliche Geheimnisse unterliegen der

.
Gefahren und Mängel müssen unverzüglich

werden.
Die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen heißt

.
Die Probezeit darf höchstens vier

dauern.
Die zuständige Stelle im Handwerk ist in der Regel die

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Rechtekarte: Gestalte eine übersichtliche Karte mit fünf Rechten von Auszubildenden und je einem Beispiel aus einer Metallbauwerkstatt.
  2. Pflichtenkarte: Formuliere fünf Pflichten in eigenen Worten und ergänze jeweils eine typische Handlung beim Schmieden.
  3. PSA-Fotoanalyse: Untersuche ein freigegebenes Werkstattfoto und markiere erkennbare Schutzmaßnahmen sowie mögliche Gefährdungen.
  4. Berichtsheft-Eintrag: Schreibe einen fachlich präzisen Mustereintrag zu einer Schmiedeübung mit Arbeitsauftrag, Werkzeugen, Ablauf und Prüfung.


Standard

  1. Ausbilderinterview: Befrage eine ausbildende Person, wie der betriebliche Ausbildungsplan umgesetzt und kontrolliert wird.
  2. Konfliktrollenspiel: Spielt ein Gespräch nach, in dem eine auszubildende Person wiederholt ausbildungsfremde Aufgaben erhält.
  3. Gefahrenkarte Schmiede: Zeichne den Weg eines Werkstücks von der Esse zum Amboss und kennzeichne Gefahrenstellen sowie Schutzmaßnahmen.
  4. Ausbildungsvertrags-Check: Prüfe einen anonymisierten Mustervertrag auf Ausbildungsdauer, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Ausbildungszeit und Kündigungsregeln.


Schwer

  1. Fallanalyse Jugendarbeitsschutz: Beurteile einen Fall, in dem eine minderjährige Person ohne unmittelbare fachkundige Aufsicht an einem kraftbetriebenen Schmiedehammer arbeiten soll.
  2. Ausbildungsqualitäts-Audit: Vergleiche Ausbildungsrahmenplan, betrieblichen Ausbildungsplan und tatsächliche Tätigkeiten eines Ausbildungsmonats.
  3. Sicherheitsvideo: Produziere ein kurzes Lehrvideo zum sicheren Vorbereiten eines Schmiedearbeitsplatzes und begründe jede Schutzmaßnahme.
  4. Schlichtungskonzept: Entwickle für einen eskalierten Ausbildungskonflikt einen Stufenplan mit Gespräch, Dokumentation, betrieblicher Vertretung und Handwerkskammer.




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Lernkontrolle

  1. Transferfall Ausbildungszweck: Ein Azubi soll zwei Wochen ausschließlich private Gartenarbeiten für den Betriebsinhaber erledigen. Prüfe Ausbildungsbezug, Rechte, Pflichten und einen angemessenen Lösungsweg.
  2. Transferfall Gefährliche Arbeit: Eine 17-jährige Auszubildende soll allein einen unbekannten Gasschmiedeofen in Betrieb nehmen. Analysiere die Situation mit Jugendarbeitsschutz, Unterweisung und Aufsicht.
  3. Transferfall Berufsschule: Ein Betrieb verlangt nach einer anrechenbaren Berufsschulwoche zusätzliche volle Arbeitsschichten. Erkläre, welche Informationen Du für eine rechtliche Bewertung benötigst.
  4. Transferfall PSA: Eine Schutzbrille ist beschädigt, der Auftrag aber dringend. Entwickle eine sichere Entscheidung und verteile die Verantwortung zwischen Auszubildendem und Betrieb.
  5. Transferfall Ausbildungsnachweis: Das Berichtsheft wurde monatelang nicht kontrolliert. Leite Maßnahmen ab, mit denen beide Vertragsseiten ihre Pflichten wieder ordnungsgemäß erfüllen.
  6. Werkstattprojekt: Plane die Herstellung eines geschmiedeten Hakens so, dass Ausbildungsziel, Unterweisung, Werkzeugauswahl, Gefährdungsbeurteilung, Qualitätsprüfung und Dokumentation zusammenpassen.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu diesem Thema sind wichtig:

  1. Eine fachlich richtige Gegenüberstellung zentraler Rechte und Pflichten.
  2. Die sichere Unterscheidung zwischen Ausbildendem, Ausbilder und Auszubildendem.
  3. Die Einordnung des Schmiedehandwerks in den Ausbildungsberuf Metallbauer Fachrichtung Metallgestaltung.
  4. Die Anwendung von Ausbildungszweck, Fürsorgepflicht und Weisungsrecht auf konkrete Fälle.
  5. Eine begründete Gefährdungsbeurteilung für einen typischen Schmiedearbeitsplatz.
  6. Ein vollständiger Ausbildungsnachweis zu einer praktischen Metallgestaltungsaufgabe.
  7. Die Kenntnis geeigneter Beratungs- und Beschwerdewege.
  8. Eine reflektierte Darstellung, wie Sicherheit, Lernfortschritt und betriebliche Zusammenarbeit zusammenwirken.




OERs zum Thema

Offizielle Rechts- und Berufsquellen:

  1. Berufsbildungsgesetz
  2. Ausbildungsordnung Metallbauer und Metallbauerin
  3. Arbeitszeitgesetz
  4. Jugendarbeitsschutzgesetz
  5. Arbeitsschutzgesetz
  6. DGUV-Themenfeld Manuelles Schmieden
  7. BIBB-Berufsprofil Metallbauerin und Metallbauer



Verknüpfte Lernbereiche


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  17. Arbeitsheft
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