Strafe und Resozialisierung - Gemeinschaftskunde


Strafe und Resozialisierung - Gemeinschaftskunde
Strafe und Resozialisierung - Gemeinschaftskunde

Einleitung
Wie soll ein demokratischer Staat auf eine Straftat reagieren? Soll er vor allem bestrafen, die Gesellschaft schützen, das Opfer unterstützen oder der verurteilten Person einen Neuanfang ermöglichen? In einem Rechtsstaat gehören diese Ziele zusammen. Strafe darf nicht willkürlich sein. Sie muss auf einem Gesetz beruhen, durch ein unabhängiges Gericht verhängt werden und die Menschenwürde achten.
Resozialisierung bedeutet, dass eine straffällig gewordene Person dabei unterstützt wird, künftig ohne Straftaten und in sozialer Verantwortung zu leben. Dazu können Bildung, Arbeit, Therapie, Schuldnerberatung, soziale Trainings, Bewährungshilfe und eine gut vorbereitete Entlassung gehören. Resozialisierung ist deshalb nicht bloß Nachsicht. Sie soll neue Straftaten verhindern und schützt damit auch die Gesellschaft.
Dieser aiMOOC richtet sich an Schülerinnen und Schüler im Fach Gemeinschaftskunde. Du lernst, warum der Staat straft, welche Sanktionen es gibt, welche Rechte Gefangene behalten und warum über Sicherheit, Gerechtigkeit und zweite Chancen politisch gestritten wird. Der Text bezieht sich auf Deutschland und dient der politischen Bildung, nicht der Beratung in einem konkreten Rechtsfall. Stand des Lerntexts: August 2026.
Lernziele
- Rechtsstaat: Du erklärst, warum Strafen an Gesetze, Gerichte und Grundrechte gebunden sind.
- Strafzweck: Du unterscheidest Vergeltung, Abschreckung, Schutz und Resozialisierung.
- Strafvollzug: Du beschreibst wichtige Bedingungen und Maßnahmen in Haft.
- Jugendstrafrecht: Du erklärst den besonderen Erziehungsgedanken.
- Politische Urteilsbildung: Du wägest Sicherheit, Opferinteressen, Menschenwürde und Wiedereingliederung gegeneinander ab.
Strafe im demokratischen Rechtsstaat
Strafen sind besonders starke Eingriffe des Staates in die Rechte eines Menschen. Deshalb gelten im demokratischen Rechtsstaat klare Grenzen. Der Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ verlangt, dass eine Tat nur bestraft werden darf, wenn ihre Strafbarkeit bereits vor der Tat gesetzlich festgelegt war. Gerichte müssen den Einzelfall prüfen. Beschuldigte gelten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig und haben Anspruch auf ein faires Verfahren.
Auch eine verurteilte Person bleibt Trägerin von Grundrechten. Eine Freiheitsstrafe entzieht ihr die Freiheit, nicht aber ihre Menschenwürde. Einschränkungen weiterer Rechte benötigen eine gesetzliche Grundlage und müssen einem legitimen Zweck dienen, etwa der Sicherheit in der Anstalt.
Zum Rechtsstaat gehören insbesondere folgende Leitideen:
- Gesetzesbindung: Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Vollzugsbehörden handeln auf gesetzlicher Grundlage.
- Unabhängigkeit der Gerichte: Über Schuld und Strafe entscheidet nicht die Regierung, sondern ein Gericht.
- Schuldprinzip: Eine Strafe muss zur persönlichen Schuld passen.
- Verhältnismäßigkeit: Staatliche Eingriffe dürfen nicht weiter gehen als nötig.
- Menschenwürde: Auch schwere Straftaten nehmen einem Menschen nicht seinen grundlegenden Wert.
- Rechtsschutz: Entscheidungen des Staates können gerichtlich überprüft werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Resozialisierungsgebot aus der Menschenwürde, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Sozialstaatsprinzip entwickelt. Der Strafvollzug muss deshalb so gestaltet sein, dass eine realistische Chance auf ein Leben in Freiheit bestehen bleibt. Dieses Ziel gilt auch bei langen Freiheitsstrafen.
Wer macht die Regeln?
Das Strafgesetzbuch und das Jugendgerichtsgesetz sind Bundesgesetze. Sie regeln Straftaten, allgemeine Rechtsfolgen und Besonderheiten des Jugendstrafrechts. Für den Vollzug von Freiheitsstrafen sind seit der Föderalismusreform die Länder gesetzgeberisch zuständig. Deshalb gibt es Landesgesetze zum Strafvollzug. Trotz Unterschieden müssen alle Länder das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten.
Diese Aufgabenteilung ist ein Beispiel für Föderalismus. Der Bund setzt wichtige Regeln des Strafrechts, während die Länder den Vollzug genauer ausgestalten und Justizvollzugsanstalten betreiben.
Warum bestraft der Staat?
Eine Strafe kann mehrere Zwecke gleichzeitig verfolgen. In Politik und Rechtswissenschaft wird darüber gestritten, welcher Zweck im Einzelfall besonders wichtig ist.
| Strafzweck | Grundidee | Leitfrage |
|---|---|---|
| Schuldausgleich und Vergeltung | Auf begangenes Unrecht folgt eine angemessene staatliche Reaktion. | Welche Strafe entspricht der Schuld? |
| Positive Generalprävention | Die Gesellschaft soll Vertrauen in die Geltung des Rechts behalten. | Wie stärkt die Reaktion das Vertrauen in die Rechtsordnung? |
| Negative Generalprävention | Andere Menschen sollen durch die Aussicht auf Strafe abgeschreckt werden. | Hält die Strafandrohung mögliche Täter ab? |
| Positive Spezialprävention | Die verurteilte Person soll zu einem straffreien Leben befähigt werden. | Welche Hilfe verringert die Gefahr weiterer Straftaten? |
| Negative Spezialprävention | Die Allgemeinheit wird zeitweise vor weiteren Taten dieser Person geschützt. | Ist ein Freiheitsentzug zum Schutz anderer erforderlich? |
| Wiedergutmachung | Tatfolgen sollen soweit möglich ausgeglichen und Opferinteressen berücksichtigt werden. | Wie können Verantwortung und Ausgleich konkret werden? |
Keine Theorie löst alle Konflikte. Eine reine Abschreckung kann die persönliche Entwicklung der verurteilten Person übersehen. Eine ausschließliche Orientierung an Resozialisierung kann das Bedürfnis nach Schuldausgleich oder die Situation des Opfers unterschätzen. Politik und Gerichte müssen deshalb unterschiedliche Ziele miteinander verbinden.

Das Bild „Das Auge des Gesetzes“ von Carl Spitzweg kann als Diskussionsanlass dienen: Wirkt die dargestellte Justitia stark, beschädigt oder widersprüchlich? Welche Erwartungen an Gerechtigkeit zeigt das Bild?
Welche Sanktionen gibt es?
Nicht jede Straftat führt zu einer Freiheitsstrafe. Gerichte wählen innerhalb der gesetzlichen Regeln eine Reaktion, die Tat, Schuld und persönliche Umstände berücksichtigt.
Sanktionen im Erwachsenenstrafrecht
| Sanktion oder Maßnahme | Bedeutung | Bezug zur Resozialisierung |
|---|---|---|
| Geldstrafe | Die verurteilte Person zahlt eine nach Tagessätzen berechnete Geldsumme. | Eine Haft kann vermieden werden; die wirtschaftliche Belastung soll zur Schuld passen. |
| Freiheitsstrafe | Die persönliche Freiheit wird für eine bestimmte Zeit oder lebenslang entzogen. | Der Vollzug muss auf ein späteres straffreies Leben ausgerichtet sein. |
| Strafaussetzung zur Bewährung | Eine verhängte Freiheitsstrafe wird unter gesetzlichen Voraussetzungen zunächst nicht vollstreckt. | Auflagen, Weisungen und Bewährungshilfe sollen ein straffreies Leben unterstützen. |
| Täter-Opfer-Ausgleich | Eine freiwillige, professionell begleitete Auseinandersetzung kann Entschuldigung oder Wiedergutmachung ermöglichen. | Verantwortungsübernahme und konkrete Tatfolgen stehen im Mittelpunkt. |
| Gemeinnützige Arbeit | Sie kann besonders als Auflage, im Jugendstrafrecht oder zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe eine Rolle spielen. | Die Person übernimmt Verantwortung, ohne aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen zu werden. |
Eine Geldstrafe ist nicht einfach ein fester Betrag. Die Zahl der Tagessätze bildet das Maß der Schuld ab, die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich grundsätzlich an den wirtschaftlichen Verhältnissen. So soll die Belastung vergleichbarer werden.
Bewährung bedeutet nicht, dass keine Strafe verhängt wurde. Die Freiheitsstrafe besteht, wird aber zunächst nicht vollstreckt. Hält die verurteilte Person Auflagen und Weisungen ein und begeht keine neue Straftat, kann die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen werden.
Jugendstrafrecht

Jugendliche sind in Deutschland ab 14 Jahren strafmündig, wenn sie reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gilt das Jugendgerichtsgesetz. Bei Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig; Jugendhilfe, Familie, Schule und gegebenenfalls andere Hilfesysteme können dennoch reagieren.
Das Jugendstrafrecht soll vor allem erneuten Straftaten entgegenwirken. Es arbeitet daher stärker mit erzieherischen und unterstützenden Reaktionen.
| Reaktionsform | Beispiele | Ziel |
|---|---|---|
| Erziehungsmaßregeln | Soziales Training, Betreuungsweisung, Arbeitsweisung oder Täter-Opfer-Ausgleich | Entwicklung fördern und Lebensführung stabilisieren |
| Zuchtmittel | Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest | Unrecht verdeutlichen, ohne bereits Jugendstrafe zu verhängen |
| Jugendstrafe | Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt | Reaktion auf schwere Schuld oder schädliche Neigungen bei gleichzeitiger erzieherischer Ausrichtung |
Der Erziehungsgedanke darf nicht mit beliebiger Bevormundung verwechselt werden. Auch Jugendliche haben Verfahrensrechte. Die staatliche Reaktion muss gesetzlich geregelt, verhältnismäßig und am Einzelfall orientiert sein.
Was bedeutet Resozialisierung?
Resozialisierung ist die Wiedereingliederung einer straffällig gewordenen Person in die Gesellschaft. Sie beginnt nicht erst am Entlassungstag. Planung und Unterstützung sollen möglichst früh einsetzen.
Resozialisierung hat zwei Seiten. Sie erwartet von der verurteilten Person, Verantwortung zu übernehmen und an Veränderungen mitzuwirken. Gleichzeitig verlangt sie vom Staat und von der Gesellschaft, realistische Chancen zu schaffen. Wer nach der Haft keine Wohnung, keine Arbeit, keine Papiere und keine sozialen Kontakte hat, startet mit hohen Belastungen. Ein Rückfall lässt sich niemals sicher ausschließen, aber stabile Lebensbedingungen können Risiken senken.
Resozialisierung ist deshalb zugleich Menschenrechtsschutz, Sozialpolitik und Sicherheitspolitik.
Typische Maßnahmen der Resozialisierung
| Bereich | Mögliche Maßnahme | Bedeutung für das Leben nach der Haft |
|---|---|---|
| Bildung | Schulabschluss, Sprachförderung oder berufliche Qualifizierung | Bessere Chancen auf Ausbildung und Arbeit |
| Arbeit | Beschäftigung, Arbeitstraining und berufliche Praxis | Tagesstruktur, Fähigkeiten und Vorbereitung auf Erwerbsarbeit |
| Therapie | Suchtbehandlung, Psychotherapie oder deliktbezogene Behandlung | Bearbeitung von Ursachen und Risikofaktoren |
| Soziales Lernen | Anti-Gewalt-Training, Konflikttraining oder Gruppenangebote | Verantwortung übernehmen und Konflikte anders lösen |
| Beziehungen | Besuche, Briefe, Telefonate und Familienarbeit | Soziale Bindungen erhalten und stärken |
| Schulden und Behörden | Schuldnerberatung, Ausweispapiere und Leistungsanträge | Praktische Hindernisse vor der Entlassung verringern |
| Entlassungsvorbereitung | Wohnungssuche, Arbeitsplatzsuche und Kontakt zu Beratungsstellen | Einen geordneten Übergang in die Freiheit ermöglichen |
| Bewährungshilfe | Beratung, Kontrolle und Vermittlung nach der Entlassung | Stabilisierung und Einhaltung gerichtlicher Vorgaben |
Resozialisierung ist keine Garantie. Angebote können fehlen, Wartezeiten können lang sein, und nicht jede Person ist sofort bereit zur Mitarbeit. Eine wirksame Politik muss deshalb sowohl die Qualität der Programme als auch Personal, Finanzierung und Übergänge nach der Haft betrachten.
Alltag und Rechte im Strafvollzug

Der Alltag in Haft ist stark geregelt. Zeiten für Arbeit, Ausbildung, Freizeit, Hofgang, Besuche und Einschluss sind festgelegt. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Anstalt, dem Bundesland, der Vollzugsform und der persönlichen Situation ab.
Die Freiheitsstrafe selbst ist die Strafe. Zusätzliche Belastungen dürfen nicht ohne Grund hinzukommen. Gleichzeitig muss die Anstalt Sicherheit und Ordnung gewährleisten. Daraus entstehen Konflikte: Kontrollen können notwendig sein, dürfen aber nicht entwürdigend werden. Kontakte nach außen helfen der Resozialisierung, können jedoch aus Sicherheitsgründen begrenzt werden.
Geschlossener und offener Vollzug
Im geschlossenen Vollzug bestehen hohe bauliche und organisatorische Sicherungen. Im offenen Vollzug gibt es geringere Sicherungen und mehr Möglichkeiten, die Anstalt für Arbeit, Ausbildung oder andere genehmigte Zwecke zu verlassen. Offener Vollzug setzt eine Prüfung voraus, ob Flucht oder neue Straftaten ausreichend unwahrscheinlich sind.
Vollzugslockerungen können Ausgänge, Freigang oder andere schrittweise Öffnungen umfassen. Sie dienen nicht nur als Belohnung. Richtig eingesetzt, erproben sie Verantwortung unter realistischeren Bedingungen und bereiten die Entlassung vor.

Arbeit in Haft
Arbeit kann Fähigkeiten vermitteln, Tagesstruktur schaffen und auf ein eigenständiges Leben vorbereiten. Sie ist aber politisch umstritten, wenn Vergütung, Sozialversicherung oder Arbeitsbedingungen als unzureichend bewertet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass Arbeit als Resozialisierungsmittel eine erkennbare Anerkennung benötigt.
Daraus ergibt sich eine gemeinschaftskundliche Frage: Wie hoch muss die Anerkennung von Arbeit in Haft sein, damit sie Verantwortung und Eigenständigkeit fördert? Dabei sind auch Opferentschädigung, Unterhalt, Schulden, Rücklagen für die Entlassung und Kosten des Vollzugs zu bedenken.
Opferperspektive und Wiedergutmachung
Strafrecht betrifft nicht nur Staat und Täter. Opfer können körperliche, seelische, soziale und finanzielle Folgen tragen. Sie benötigen Schutz, Information, Beratung und in manchen Fällen langfristige Unterstützung.
Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann eine freiwillige Form der Wiedergutmachung sein. Geschulte Vermittler bereiten Gespräche vor. Möglich sind eine Entschuldigung, Schadensersatz, eine konkrete Leistung oder andere Vereinbarungen. Die Teilnahme des Opfers muss freiwillig sein. Niemand darf zu einer Begegnung gedrängt werden. Ein Ausgleich ist nicht für jeden Fall geeignet und ersetzt notwendige Schutzmaßnahmen nicht.
Restorative Justice
Der internationale Begriff Restorative Justice bezeichnet Ansätze, die fragen: Wer wurde verletzt? Welche Bedürfnisse sind entstanden? Wer trägt Verantwortung? Wie kann Schaden soweit möglich wiedergutgemacht werden?
Diese Perspektive unterscheidet sich von der alleinigen Frage, welches Gesetz gebrochen und welche Strafe verdient wurde. Sie kann das staatliche Strafverfahren ergänzen, aber nicht in jeder Situation ersetzen. Besonders wichtig sind Freiwilligkeit, Sicherheit, professionelle Begleitung und die Vermeidung einer erneuten Belastung des Opfers.
Gesellschaftliche Konflikte

Strafe und Resozialisierung berühren Grundfragen demokratischer Politik. Verschiedene Werte können miteinander kollidieren.
| Konflikt | Argument auf der einen Seite | Argument auf der anderen Seite |
|---|---|---|
| Sicherheit und Lockerung | Lockerungen können Flucht oder neue Taten ermöglichen. | Ohne schrittweise Erprobung kann die Entlassung unvorbereitet erfolgen. |
| Härte und zweite Chance | Strafe soll das Unrecht deutlich ausdrücken. | Dauerhafte Ausgrenzung erhöht soziale Probleme und kann Rückfälle begünstigen. |
| Opferschutz und Täterhilfe | Opfer dürfen nicht aus dem Blick geraten. | Täterhilfe kann neue Opfer verhindern und ist daher ebenfalls Opferschutz. |
| Kosten und Qualität | Haft und Behandlung kosten öffentliche Mittel. | Mangelhafte Resozialisierung kann langfristig höhere gesellschaftliche Kosten verursachen. |
| Einheitlichkeit und Föderalismus | Gleiche Lebensverhältnisse sprechen für vergleichbare Standards. | Länder können unterschiedliche Modelle erproben und regional anpassen. |
| Öffentlichkeit und Privatsphäre | Die Gesellschaft verlangt Information über schwere Straftaten. | Dauerhafte öffentliche Stigmatisierung kann Wiedereingliederung verhindern. |
Politische Urteile sollten nicht nur auf spektakulären Einzelfällen beruhen. Wichtig sind verlässliche Daten, die Unterscheidung zwischen verschiedenen Delikten, transparente Ziele und die Prüfung möglicher Nebenfolgen.
Schwierigkeiten nach der Entlassung
Die Entlassung beendet die Haft, aber nicht automatisch ihre Folgen. Ehemalige Gefangene können mit Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Schulden, Suchtproblemen, abgebrochenen Beziehungen und Vorurteilen konfrontiert sein. Digitale Alltagsaufgaben, Behördenkontakte oder die Suche nach einem Konto können nach langer Haft zusätzliche Hürden bilden.
Erfolgreiche Wiedereingliederung braucht deshalb ein Netzwerk aus Justizvollzug, Bewährungshilfe, Kommunen, Jobcentern, freien Trägern, Suchthilfe, Wohnungsangeboten, Arbeitgebern und persönlichem Umfeld. Besonders kritisch ist der Übergang direkt nach der Entlassung. Fehlende Dokumente oder eine ungeklärte Unterkunft können mühsam aufgebaute Fortschritte gefährden.
Fallbeispiel: Welche Reaktion ist angemessen?
Fiktiver Fall: Der 17-jährige Mika beschädigt mit zwei Freunden nachts mehrere Bushaltestellen. Als ein Passant die Gruppe anspricht, stößt Mika ihn zu Boden. Der Passant wird leicht verletzt. Mika räumt die Tat ein. Er besucht unregelmäßig die Schule, lebt aber in einer stabilen Familie und war bisher nicht vor Gericht.
Eine politische und rechtliche Bewertung muss verschiedene Fragen trennen. Zuerst ist zu klären, welche Tatbestände erfüllt sein könnten und welche Schuld individuell nachweisbar ist. Danach stellt sich die Frage nach einer angemessenen Reaktion. Möglich wären je nach genauer Prüfung erzieherische Weisungen, Schadenswiedergutmachung, ein sozialer Trainingskurs, ein freiwilliger Täter-Opfer-Ausgleich, Auflagen oder andere jugendstrafrechtliche Maßnahmen.
Für eine begründete Entscheidung solltest Du folgende Perspektiven einbeziehen:
- Opferperspektive: Welche Folgen hatte die Tat, und welche Unterstützung braucht der verletzte Passant?
- Verantwortungsübernahme: Wie kann Mika den Schaden anerkennen und soweit möglich wiedergutmachen?
- Prävention: Welche Maßnahme senkt das Risiko weiterer Straftaten?
- Verhältnismäßigkeit: Welche Reaktion ist deutlich, aber nicht unnötig hart?
- Soziales Umfeld: Welche Rolle spielen Schule, Familie, Freundeskreis und Freizeit?
- Rechtsstaat: Welche Rechte hat Mika im Verfahren, und wer entscheidet?
Das Beispiel zeigt: Eine schnelle Forderung nach „mehr Härte“ oder „mehr Hilfe“ reicht nicht aus. Ein demokratischer Rechtsstaat muss den Einzelfall prüfen und seine Entscheidung begründen.
Zusammenfassung
Strafe ist ein staatlicher Eingriff, der an Gesetz, Schuld, Verhältnismäßigkeit und Menschenwürde gebunden ist. Sie kann Unrecht ausgleichen, die Geltung des Rechts stärken, abschrecken, schützen und künftige Straftaten verhindern.
Resozialisierung soll eine verurteilte Person zu einem straffreien Leben in sozialer Verantwortung befähigen. Bildung, Arbeit, Therapie, soziale Beziehungen und Entlassungsvorbereitung sind wichtige Bausteine. Die Interessen der Opfer müssen eigenständig berücksichtigt werden. Wiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich können dabei helfen, wenn sie freiwillig und professionell gestaltet sind.
Für die Gemeinschaftskunde ist entscheidend, dass Strafpolitik Werte abwägen muss: Sicherheit, Freiheit, Gerechtigkeit, Menschenwürde, Verantwortung und zweite Chancen. Eine gute politische Beurteilung verbindet Grundrechte, konkrete Folgen und überprüfbare Erkenntnisse.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Welcher Grundsatz verbietet eine rückwirkende Bestrafung? (Keine Strafe ohne Gesetz) (!Strafe muss öffentlich sein) (!Jede Straftat führt zu Haft) (!Gerichte dürfen Gesetze ersetzen)
Was bedeutet Resozialisierung? (Wiedereingliederung in ein straffreies gesellschaftliches Leben) (!Dauerhafte Trennung von der Gesellschaft) (!Automatische Aufhebung einer Verurteilung) (!Verzicht auf jede staatliche Reaktion)
Welches Ziel richtet sich auf die verurteilte Person? (Spezialprävention) (!Gewaltenteilung) (!Föderalismus) (!Pressefreiheit)
Was kennzeichnet positive Generalprävention? (Stärkung des Vertrauens in die Rechtsordnung) (!Vollständige Abschaffung von Gerichten) (!Unterbringung aller Verurteilten in Haft) (!Ausschluss der Öffentlichkeit von Gesetzen)
Was bedeutet eine Freiheitsstrafe auf Bewährung? (Die verhängte Strafe wird unter Bedingungen zunächst nicht vollstreckt) (!Die Tat gilt als nicht geschehen) (!Es gibt kein Gerichtsurteil) (!Die Strafe wird in eine Schulnote umgewandelt)
Welche Aussage zum Täter-Opfer-Ausgleich ist richtig? (Die Teilnahme des Opfers muss freiwillig sein) (!Er ist bei jeder Straftat zwingend) (!Er findet ohne Vorbereitung statt) (!Er ersetzt immer das Gerichtsverfahren)
Welches Ziel steht im Jugendstrafrecht besonders im Vordergrund? (Erneuten Straftaten entgegenzuwirken) (!Möglichst lange Freiheitsstrafen zu verhängen) (!Jugendliche öffentlich bloßzustellen) (!Jede Tat mit einer Geldstrafe zu beantworten)
Was ist ein Merkmal des offenen Vollzugs? (Geringere Sicherungen und mehr erprobte Eigenverantwortung) (!Vollständige Aufhebung aller Regeln) (!Automatische Entlassung nach einem Tag) (!Verbot jeder Arbeit außerhalb der Anstalt)
Warum ist Entlassungsvorbereitung wichtig? (Sie unterstützt Wohnung Arbeit und Behördenkontakte für den Neustart) (!Sie verlängert automatisch jede Strafe) (!Sie ersetzt die Entscheidung des Gerichts) (!Sie verhindert alle Besuche während der Haft)
Welche Aussage entspricht dem Rechtsstaat? (Auch Gefangene behalten ihre Menschenwürde) (!Gefangene verlieren alle Grundrechte) (!Die Regierung bestimmt einzelne Urteile) (!Strafen dürfen ohne Gesetz verhängt werden)
Memory
| Rechtsstaat | Bindung staatlichen Handelns an Recht und Gesetz |
| Resozialisierung | Wiedereingliederung in ein straffreies Leben |
| Generalprävention | Wirkung einer Strafe auf die Allgemeinheit |
| Spezialprävention | Wirkung einer Strafe auf die verurteilte Person |
| Bewährung | Bedingte Aussetzung der Vollstreckung |
| Täter-Opfer-Ausgleich | Freiwillig vermittelte Wiedergutmachung |
| Offener Vollzug | Haftform mit geringeren Sicherungen |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Thema |
|---|---|
| Geldstrafe | Zahlung nach Tagessätzen |
| Jugendarrest | Kurzzeitiger Freiheitsentzug als Zuchtmittel |
| Bewährungshilfe | Beratung und Kontrolle außerhalb der Haft |
| Entlassungsvorbereitung | Planung von Wohnung Arbeit und Behördenkontakten |
| Wiedergutmachung | Ausgleich von Tatfolgen |
Kreuzworträtsel
| Rechtsstaat | Wie heißt ein Staat, dessen Organe an Recht und Gesetz gebunden sind? |
| Resozialisierung | Wie heißt die Wiedereingliederung in ein straffreies gesellschaftliches Leben? |
| Bewährung | Wie heißt die bedingte Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe? |
| Justitia | Welche Symbolfigur trägt häufig Waage und Schwert? |
| Prävention | Wie heißt die Vorbeugung gegen künftige Straftaten? |
| Wiedergutmachung | Wie heißt der möglichst konkrete Ausgleich von Tatfolgen? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Begriffsplakat: Gestalte ein Plakat mit den Begriffen Strafe, Rechtsstaat, Resozialisierung, Prävention und Menschenwürde. Erkläre jeden Begriff in einem eigenen Satz.
- Medienanalyse: Wähle eines der eingebetteten Bilder und beschreibe, welche Vorstellung von Gerechtigkeit oder Haft es vermittelt.
- Perspektivwechsel: Schreibe je fünf Sätze aus der Sicht eines Opfers, einer verurteilten Person und einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers.
- Alltagsbrücken: Sammle vier Dinge, die ein Mensch direkt nach einer Haftentlassung für einen stabilen Alltag benötigen könnte.
Standard
- Urteilswaage: Bewerte den fiktiven Fall von Mika. Entwickle eine Kombination aus Sanktion, Hilfe und Wiedergutmachung und begründe Deine Entscheidung.
- Pro-Contra-Debatte: Diskutiert die Aussage „Mehr Haft bedeutet automatisch mehr Sicherheit“. Verwendet mindestens drei verschiedene Strafzwecke.
- Interviewprojekt: Entwickle Fragen für ein Interview mit Bewährungshilfe, Straffälligenhilfe, Opferberatung oder Jugendgerichtshilfe. Achtet auf Datenschutz und respektvolle Sprache.
- Gesetzesvergleich: Vergleiche die Ziele des Erwachsenenstrafrechts und des Jugendstrafrechts anhand geeigneter Gesetzestexte. Halte Gemeinsamkeiten und Unterschiede in einer Tabelle fest.
Schwer
- Kommunalpolitisches Konzept: Entwickle für eine fiktive Stadt ein Übergangsprogramm für Haftentlassene mit Wohnung, Arbeit, Beratung und Rückfallprävention. Lege Zuständigkeiten und Finanzierungsideen dar.
- Landtagsanhörung: Simuliert eine Anhörung zur Frage, ob mehr Plätze im offenen Vollzug geschaffen werden sollen. Verteilt Rollen aus Justiz, Polizei, Opferhilfe, Wissenschaft, Personalrat und Straffälligenhilfe.
- Forschungscheck: Untersuche eine politische Behauptung über Kriminalität oder Rückfälle. Prüfe Quelle, Zeitraum, Bezugsgruppe und mögliche Fehlinterpretationen.
- Dokumentarfilm: Produziere ein kurzes Video über den Konflikt zwischen Strafe und zweiter Chance. Nutze nur selbst erstellte oder frei lizenzierte Medien und trenne Fakten von Kommentaren.


Lernkontrolle
- Abwägungsaufgabe Sicherheit und Freiheit: Erkläre, warum Vollzugslockerungen zugleich ein Risiko und ein Instrument der Sicherheitspolitik sein können. Entwickle Kriterien für eine verantwortbare Entscheidung.
- Fallanalyse Jugendstrafrecht: Übertrage die Grundideen des Jugendstrafrechts auf einen neuen fiktiven Fall. Begründe, welche Reaktion Entwicklung, Verantwortung und Opferschutz am besten verbindet.
- Politikvergleich: Vergleiche eine Politik, die fast ausschließlich auf längere Haft setzt, mit einer Politik, die stark in Bildung, Therapie und Nachsorge investiert. Untersuche Ziele, mögliche Wirkungen und Nebenfolgen.
- Grundrechtsprüfung: Analysiere eine fiktive Vollzugsregel, die alle Besuche für sechs Monate verbietet. Prüfe Zweck, Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit.
- Opfer und Täterhilfe: Nimm begründet Stellung zu der Aussage „Täterhilfe ist auch Opferschutz“. Zeige Bedingungen, Grenzen und Gegenargumente.
- Föderalismus: Beurteile, ob unterschiedliche Strafvollzugsgesetze der Länder eher ein Vorteil oder ein Problem sind. Beziehe Innovation, Vergleichbarkeit und Grundrechtsstandards ein.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis zu diesem Thema ist wichtig, dass Du Zusammenhänge erklärst und nicht nur Begriffe wiedergibst.
- Du kannst die Bindung staatlicher Strafe an Gesetz, unabhängige Gerichte, Schuld, Verhältnismäßigkeit und Menschenwürde erläutern.
- Du kannst mehrere Strafzwecke unterscheiden und an einem Fall anwenden.
- Du kannst erklären, warum Resozialisierung sowohl der verurteilten Person als auch dem Schutz der Gesellschaft dienen soll.
- Du kannst Sanktionen im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht in Grundzügen vergleichen.
- Du kannst die Opferperspektive und die Bedingungen eines freiwilligen Täter-Opfer-Ausgleichs berücksichtigen.
- Du kannst Konflikte zwischen Sicherheit, Freiheit, Kosten, Gerechtigkeit und zweiter Chance abwägen.
- Du kannst Medienaussagen zu Kriminalität kritisch prüfen und zwischen Einzelfall, Meinung und belastbarer Erkenntnis unterscheiden.
- Du kannst einen begründeten politischen Vorschlag zur Verbesserung von Strafvollzug oder Nachsorge entwickeln.
OERs zum Thema
Quellen und frei zugängliche Vertiefungen
- § 1 Strafgesetzbuch: Der Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“.
- § 2 Jugendgerichtsgesetz: Das Ziel, erneuten Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender entgegenzuwirken.
- Bundesverfassungsgericht: Anforderungen an ein wirksames Resozialisierungskonzept.
- Bundesverfassungsgericht: Resozialisierung und Anerkennung von Gefangenenarbeit.
- Bundeszentrale für politische Bildung: Überblick über Sinn und Zweck des Strafens.
- Bundeszentrale für politische Bildung: Aufgaben und Ausgestaltung des Strafvollzugs.
- Wikimedia Commons: Frei lizenzierte Bilder zu Justiz, Grundgesetz und Justizvollzug.
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